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ZTV Putz- und Stuckarbeiten Innenputz- und Stuckarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind.
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau- richtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautechnischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ
hochwertigere Ausführung zu realisieren.
In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung der AN gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung.
Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Dies gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Die vom AG angegebenen Meterrissmarken und Achsen sind in Eigenverantwortung zu übernehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Dies gilt auch für Sonderkonstruktionen.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein.
Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren.
Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen.
Besondere Hinweise
Toleranzen:
Bei der Herstellung des Innenputzes ist darauf zu achten, dass die geplanten Fluchten und Bauteilbezüge exakt eingehalten werden. Die fertige Putzfläche ist, auch unter ungünstigen Lichtbedingungen, als ebene, glatte, ansatzfreie, wellen- und vertiefungsfreie, Oberfläche herzustellen.
Material:
Es dürfen nur Produkte mit einer Leistungserklärung des Herstellers verarbeitet werden. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten.
Untergrund:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen auf Eignung, ggf. haftungsminderde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Ihne zusätzliche Vergütung sind alle Untergründe vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass ein fachgerechtes Putzen möglich ist. Es sind alle lose und schlecht haftenden Substanzen, Schalölreste Mörtel-und Betongrad zu entfernen und Unebenheiten auszugleichen.
Oberfläche:
Der Putz muss riss- und hohlraumfrei sowie eben aufliegend hergestellt werden. Es ist auf eine gleichmäßige Oberflächengestaltung zu achten. Ansätze gelten als erheblicher Mangel.
Anschlüsse:
Gebäude-, Bauteil- und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und geradlinig mit Einputzprofilen auszubilden. Alle Putze sind gegen andere Bauteile mindestens mit Kellenschnitt zu trennen. An freien Außenecken sind Eckschutzprofile einzubauen.
Schutz:
Alle Bauteile incl. Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigung geschützt werden.
Muster:
Farb- und Oberflächenmuster sind vom Auftragnehmer kostenneutral in geeigneter Größe anzufertigen.
ZTV Putz- und Stuckarbeiten
ZTV Maler- und Lackierarbeiten Maler-, Lackier-, und Tapezierarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind.
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau- richtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautechnischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ
hochwertigere Ausführung zu realisieren.
In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung der AN gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung.
Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Dies gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Oberflächenbeschaffenheiten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen.
Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren.
Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen.
Besondere Hinweise
Toleranzen:
Die fertige Fläche ist, auch unter ungünstigen Lichtbedingungen, als ansatzfreie, wellen- und vertiefungsfreie, Oberfläche herzustellen.
Material:
Es dürfen nur Produkte mit einer Leistungserklärung des Herstellers verarbeitet werden. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Alle Stoffe und Materialien und anderes dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten. Die örtlichen Emissions- und Wasserschutzvorschriften sind zu beachten. Farbreste dürfen nicht in Entwässerungsstellen entleert werden, sondern sind wie die leeren Farbeimer vom AN in eigener Verantwortung sachgemäß zu entsorgen.
Untergrund:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen auf Eignung, ggf. haftungsminderde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Ohne zusätzliche Vergütung sind alle Untergründe vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass ein fachgerechtes Arbeiten möglich ist. Es sind alle lose und schlecht haftenden Substanzen, Schalölreste Mörtel-und Betongrad zu entfernen und Unebenheiten auszugleichen.
Oberfläche:
Die Oberfläche ist blasen- und nasenfrei herzustellen. Es ist auf eine gleichmäßige Oberflächengestaltung zu achten. Ansätze gelten als erheblicher Mangel.
Anschlüsse:
Gebäude-, Bauteil- und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und auszubilden. Zur Leistung des AN gehören außerdem das Ausspritzen aller Anschlussfugen mit überstreichfähigen elastischen Dichtstoffen.
Schutz:
Alle Bauteile incl. Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigung geschützt werden.
ZTV Maler- und Lackierarbeiten
Auszug FLB Putz- und Stuckarbeiten Ausführung
Das herzustellende Beschichtungssystem ist durchgängig mit den vom System-Hersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen.
Zur Gewährleistung der Verträglichkeit der einzelnen Stoffe müssen alle
voneinander abhängig verwendeten Stoffe von einem Hersteller stammen.
Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten.
Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und
Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig.
Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden.
Verarbeitungsbedingungen
Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter des Herstellers genauestens zu beachten.
Bei Arbeiten mit 2- oder mehrkomponentigem Material auf der Basis von Reaktionsharzen sind die Angaben über Mindesttemperaturen, relative Luftfeuchtigkeit, Feuchtgehalt des Untergrundes und Überarbeitungszeiten gem. den Angaben der Technischen Merkblätter des Herstellers genauestens
einzuhalten.
Bei allen Materialien dürfen die angegebenen Mindesttemperaturen in keinem Fall unterschritten werden. Beschichtungsarbeiten sind bei Unterschreitung von
der jeweiligen Taupunkttemperatur + 3K einzustellen. Dabei ist die Bauteiltemperatur zugrunde zu legen.
Die Nachbehandlungsfristen mineralischer Instandsetzungsmaterialien sind unbedingt einzuhalten. Bei Überarbeitung sind die angegebenen Trocknungszeiten einzuhalten.
Beim Schließen von Durchbrüchen und Schlitzen in Wand- und Deckenflächen sind Auflagen und Anforderungen des Brandschutzes zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Durchbrüche in Decken feuerbeständig abzuschotten.
Leistungsbeschreibung:
Fugen von Fertigteilen sind in gleicher Art und Güte zu verspachteln, wie die Fläche als Sichtbetonklasse oder Spachtelklasse gem. Raumbuch definiert ist.
Gem. Raumbuch sollen nur Bereiche gespachtelt werden, die eine höherwertiges Beschichtungssystem an den Wänden vorsehen. Bei guten Fertigteilen kann ein vollflächiges Spachteln und Schleifen der Fugen und Ansätze ggf. ausreichend sein, ansonsten lautet die Empfehlung vollflächiges
Verputzen, wie nachfolgend beschrieben, um die Oberfläche in Anlehnung an die Anforderung Q3 zu erreichen (gleiche Optik wie GKB-Wand).
Vollflächiges Spachteln/Verputzen auf Porenbeton und Ortbeton in Räumen mit Personenaufenthalt und Fluren, Treppenräumen gem. Raumbuch mit Oberflächenanforderung in Anlehnung an Q3 geeignet für einen Dispersionsanstrich gem. Raumbuch. In den WC-Anlagen wird über den Wandfliesen vollflächig verputzt für den nachfolgenden Dispersionsanstrich.
Technikräume im UG sowie Technikraum und Lüftung EG und OG werden nicht gespachtelt oder gestrichen, da diese ausschließlich aus Ortbeton oder Stahlbetonfertigteilen bestehen. In diesen Räumen wird Sichtbeton der Klasse
2 beibehalten, welcher den funktionalen und optischen Anforderungen gerecht wird.
Vollflächiges Spachteln/Verputzen auf Stb.-Fertigteilen und GK-Wänden in untergeordneten Räumen wie Lager/Drucker, Server und Pumi Räumen vom EG bis OG. In diesen Räumen Spachteln/Verputzen mit Oberflächenanforderung in Anlehnung an Q2 gem. Raumbuch, geeignet für einen Dispersionsanstrich.
Leistungen:
Unter Berücksichtigung der Abdeckarbeiten (von Türen, Fenstern und Böden) sowie das Schützen von besonderen Bauteilen, können die Arbeiten beginnen.
Reinigen des Untergrundes; Schmutz, Staub und lose Bestandteile abbürsten, Öl- oder Fettreste entfernen. Aufbringen einer Haftbrücke auf Kunstharz/Mineralgemisch „Betonkontakt“ oder gleichwertig.
Wandschlitze und Fugen sind mit Flachrippenmaterial, Übergänge Steckmetall verzinkt inkl. erforderlicher Befestigungsmitteln zu überdecken. Schlitze in der Außenwand sind mit Dämmmaterial zu füllen.
Ecken und Kanten sind bis UK-Decke mit Eckschutzwinkeln in Aluminium auszubilden. Gegebenenfalls sind Dehnungsfugen zu berücksichtigen.
Die Unterseite der Treppenpodeste, Läufe und Treppenwangen werden gespachtelt, je nach Finish der Fertigteile. Oberfläche glätten, inkl. Untergrundvorbereitung, wie zuvor beschrieben.
Gegebenenfalls Spachteln von Betonflächen, Fugen, Unebenheiten zur Gewährleistung von glatten, ebenen, lotrechten, anstrichfähigen Flächen.
Putzsysteme liefern und montieren, inkl. aller Nebenleistungen sowie Gerüste, etc., auch wenn nicht gesondert beschrieben, sind in die Titelsumme einzukalkulieren.
Auszug FLB Putz- und Stuckarbeiten
Auszug FLB Maler- und Lackierarbeiten Vorbemerkungen / Leitbeschreibung
Art und Umfang der Leistung:
Die Leistung des AN umfasst das Liefern und Herstellen von Malerarbeiten, wie nachfolgend beschrieben sowie alle Leistungen die zur Erstellung der funktionsfähigen Erfüllung des gesamten Werks erforderlich sind. Unter Einhalt der technischen Regeln, DIN-Normen, UVV, LBO.
Es gelten sämtliche zuvor zitierten Normen und Richtlinien in der derzeit gültigen Fassung sowie alle weiteren Normen und Richtlinien die zur Erfüllung des Bausolls notwendig sind.
Alle Anstricharbeiten und Verklebungen sind nach den neuesten technischen Richtlinien und Merkblättern des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz des Deutschen Maler- und Lackiererhandwerks auszuführen.
Die aktuellen Praxismerkblätter von Brillux GmbH & Co. KG, 48163 Münster als Herstellervorschriften.
Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten, einschl. Lieferung aller Stoffe, Lagerung inkl. deren Wetterschutz, zu kalkulieren und einzutragen. Dazu gehören auch, das Abkleben von empfindlichen Bauteilen und
Gegenständen, Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Gewerke.
Nebenleistungen, die zum werkgerechten Standard gehören, wie Schleifern und Entstauben, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden u. ä., werden nicht extra aufgeführt, diese sind jedoch grundsätzlich zu kalkulieren und zu erfüllen.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Anbieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber
verlangt werden kann. Die Bauleitung behält sich vor, von allen zu Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen.
Für das Haften und für die Dauerhaftigkeit und Güte der Anstriche ist der Anbieter in vollem Umfang verantwortlich.
Alle Beschlagteile und Zierschrauben sind sorgfältig vor Beschmutzungen und Beschädigung zu schützen. Beschädigte Teile müssen kostenlos ersetzt werden.
Bereits vorhandene Fertigböden sind vollständig abzudecken.
Auf Verlangen des AG`s hat der Auftragnehmer an Ort und Stelle Muster anzusetzen, die nach Genehmigung zu Vergleichszwecken bei der späteren Abnahme der Gesamtausführung sitzen bleiben. Die Kosten für Anstrich- und
Farbtonmuster werden nicht gesondert vergütet. Ebenso das spätere Entfernen der Muster und die Beseitigung evtl. entstandener Untergrundschäden.
Das Wegschütten von Farbresten und Lösungen aller Art in die Entwässerung des Gebäudes und auf dem Grundstück ist untersagt. Der Unternehmer ist für das Sammeln, den Abtransport und die Entsorgung nach dem Gesetz für die
Beseitigung von Sondermüll verantwortlich.
Alle Farbtöne werden durch den Auftraggeber festgelegt.
Unter dem Begriff "altweiß" sind einzuordnen:
Farben mit einer geringfügigen Brechung durch unbunte Pigmente
Unter dem Begriff "leicht getönt" sind einzuordnen:
Farben mit Volltonanteil bis 12 %
(entspricht etwa Abtönstufe 6 bis 9 Voll- und Abtönfarbe).
Unter dem Begriff "mittel getönt" sind einzuordnen:
Farben mit Volltonanteil über 12 % bis 50 %
(entspricht etwa Abtönstufe 4 bis 5 Voll- und Abtönfarbe).
Unter dem Begriff "satt getönt" sind einzuordnen:
Farben mit Volltonanteil über 50 % bis 90 %
(entspricht etwa Abtönstufe 2 bis 3 Voll- und Abtönfarbe).
Unter dem Begriff "Vollton" sind einzuordnen:
Farben mit Volltonanteil über 90 %
(entspricht etwa Abtönstufe 1 und Standardfarbton Voll- und Abtönfarbe)
Sämtliche Massen, Stückzahlen und Maße sind den Plänen zu entnehmen sowie das Raumbuch zu beachten.
Leistungsbeschreibung:
Die Halle und deren Betonfertigteile werden nicht weiß beschichtet. Die, zu beschichteten Räume und Bauteile sind im Raumbuch definiert.
Die Farbtöne sind in dem Raumbuch definiert oder teilweise, bereits nach Wahl des AG, noch zu bemustern.
Auszug FLB Maler- und Lackierarbeiten
01 Putz- und Spachtelarbeiten
01
Putz- und Spachtelarbeiten
01.01 Wänden und Decken
01.01
Wänden und Decken
01.02 Treppenhäuser
01.02
Treppenhäuser
02 Maler- und Tapezierarbeiten
02
Maler- und Tapezierarbeiten
02.01 Bodenflächen
02.01
Bodenflächen
02.02 Wandflächen
02.02
Wandflächen
02.03 Decken und Treppenhäuser
02.03
Decken und Treppenhäuser
02.04 Metalloberflächen
02.04
Metalloberflächen