Heizungs- und Kühlungsanlagen
Neubau HS Umformtechnik Grünsfeld
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Techn. Leistungsbeschreibung Technische Leistungsbeschreibung 1.   Umfang der Anlage Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst den kompletten Einbau einer Heizungs- und Kühlungsanlage in den Neubau eines Lager- u. Versandgebäudes in 97947 Grünsfeld-Paimar 2.   Technische Vorschriften Alle für das Gewerk anwendbaren DIN- und sonstigen Vorschriften sind in ihrer zum Baubeginn gültigen Fassung Vertragsbestandteil für Baustoffe, Herstellung und Ausführungsgüte. Bei befristeten Zulassungen müssen diese nach dem Tag der behördlichen Abnahme noch ihre Gültigkeit besitzen Ergänzend zur VOB gelten alle DIN- und sonstigen Vorschriften, insbesondere: DIN 18380   VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen DIN-EN 12831   Heizlastermittlung DIN 4108   Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109   Schallschutz im Hochbau DIN EN 378      Kälteanlagen DIN 1961      Verdingungsordnung für Bauleistungen DIN 4102      Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen VDI 2078      Technische Regeln für die Ermittlung der Kühllast VDI 6023      Hygiene in Trinkwasserinstallationen -   Arbeitsstättenrichtlinien -   Einschlägige örtliche Vorschriften und Verordnungen -   GEG -   Landesbauvorschriften -   TRGI -   TAB 3.    Wärmeerzeugung Das Gebäude erhält eine reversible Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie Direktverdampfer zur Hallenbeheizung. 4.    Heizgruppen 1 Heizgruppe Fußbodenheizung 1 Heizgrupe Lufterhitzer 5.    Wärmeverteilung Geschlossene Wärmeverteilung Hauptleitung in Schächten und Zentralen in Edelstahlrohr Abgangsleitung in den Schächten sowie Verteilleitungen in den Geschossen mit Edelstahlrohr Leitungen im Außenbereich ebenfalls in Edelstahl 6.    Dämmung Auf gute Ausdehnungsmöglichkeit und Schalldämmung ist äußerste Sorgfalt zu legen. In allen Rohraufhängungen bzw. Rohrschellen sind verrottbare Gummieinlagen oder gleichwertiges Material einzulegen. Es sind die DIN-Vorschriften, Schallschutz im Hochbau“, DIN 4109, Blatt 2 und 5, zu beachten. Sämtliche warmwasserführenden Leitungen der Heizungsanlagen werden gegen Wärmeverlust wärmegedämmt, Dämmstoffdicke nach der Energieeinsparverordnung, neueste Fassung. Wärmedämmung der Steigeleitungen und Armaturen Mineralfasermatten mit Aluminiumkaschierung. Ummantelung in Bereichen mit Blechmantel. Regel- und Absperrventile erhalten abnehmbare Dämmkappen, Ummantelung mit Blech. Sämtliche auf dem Dach befindliche Rohrleitungen für die Wärmeversorgung erhalten einen wetterfesten Blechmantel sowie auch sämtliche Ventile und Armaturen. Diese erhalten einen abnehmbaren Blechmantel. Die restlichen der Heizungsanlage zugeordneten Bauteile auf dem Dach erhalten ebenfalls eine wetterfeste Blechisolierung. 7.    Kälteverteilung Kältemittelleitungen mit Zubehör Kupferrohr, in Kühlschrank-Qualität, gefertigt nach DIN 8905/59753, alle Lötstellen unter Schutzgas (Formiergas 80/20 oder getrocknetem Stickstoff) mit geeignetem Lot ausgeführt. Einschließlich Form- und Verbindungsstücke, Rohrschellen und Befestigungsmaterial. Saug- und Flüssigkeitsleitungen gegen Schwitzwasserbildung isoliert. Isolierung aus Kautschukmaterial, Baustofflasse B1, dampfdiffusionsdicht verklebt. 8.    Dämmung Kühlung Auf gute Ausdehnungsmöglichkeit und Schalldämmung ist äußerste Sorgfalt zu legen. In allen Rohraufhängungen bzw. Rohrschellen sind verrottbare Gummieinlagen oder gleichwertiges Material einzulegen. Es sind die DIN-Vorschriften, Schallschutz im Hochbau“, DIN 4109, Blatt 2 und 5, zu beachten. Sämtliche kaltwasserführenden Leitungen der Kühlungsanlage werden gegen Kälteverlust sowie Kondensatanfall diffusionsdicht gedämmt, Dämmstoffdicke zur Einhaltung der Diffusionsdichtheit sowie nach der Energieeinsparverordnung, neueste Fassung. Kühldämmung der Steigeleitungen und Armaturen mit diffusionsdichter Dämmung in stoßgefährdeten Bereichen zusätzlich mit Blechmantel. Regel- und Absperrventile erhalten abnehmbare Dämmkappen mit Blechmantel. Sämtliche auf dem Dach befindliche Rohrleitungen für die Kälteversorgung erhalten einen wetterfesten Blechmantel sowie auch sämtliche Ventile und Armaturen. Diese erhalten einen abnehmbaren Blechmantel. Die restlichen der Kühlungsanlage zugeordneten Bauteile auf dem Dach erhalten ebenfalls eine wetterfeste Blechisolierung. Brandschutzdämmung für Kälteleitungen aus Kupferrohr mit diffusionsdichter Isolierung aus Kautschuk, gemäß MLAR, für Wand-/Deckendurchführungen R90, Manschette aus mineralischem Spezialgewebe, Temperaturbeständig bis 1100 °C. Verarbeitung nach Anweisung des Herstellers Kältemittelverteilersets mit Reduzierungen und Isolierungen für ein optimales Strömungsverhalten auch im Teillastbetrieb. Kommunikationsverdrahtung abgeschirmter Leitung LIYCY. 9.   Brandschutz Verschließen von Wand- und Deckendurchbrüchen: Alle TGA-Gewerke betreffende Wand- und Deckendurchbrüche (Beton und Mauerwerk) sowie Metallständer und Trockenbau werden von der TGA-Firma mit Mörtel bzw. Brandschutzmörtel entsprechend Anforderung und Zulassungen geschlossen. Des Weiteren ist von der ausführenden Firma ein Brandschutzkataster zu erstellen und über die komplette Bauzeit zu führen. 10.   Schnittstelle HSLK zu Elektro Leistung Elektro:      -   Zuleitungskabel von der Elektro-Unterverteilung bis Verbraucher Heizung Leistung TGA-Gewerke HSLK:   -   Ablängen und Auflegen der verlegten Kabel -   Funktionskontrolle und Inbetriebnahme 11.   Wartungsarbeiten Die Wartungsarbeiten der beschriebenen Anlagenteile sind nach VDMA-Richtlinien mit anzubieten. 12.   Nebenleistungen Technische Schnittstellen sind vor Montagebeginn zwischen den beauftragten ausführenden Firmen detailliert abzustimmen. Soweit dies im Zuge der Ausführungsplanung möglich ist, sind die einzelnen Komponenten in die Planung und Leistungsverzeichnisse eingeflossen. 13.   Massenmehrungen/Massenminderungen Der Bauherr ist berechtigt, vor und nach der Beauftragung einzelne Positionen oder gesamte Titel im Leistungsumfang zu mehren bzw. zu mindern, dies berechtigt den Auftragnehmer nicht, dadurch die Einheitspreise zu verändern. 14.   Montagepläne Der Auftragnehmer erhält Ausführungspläne, auf deren Basis die Montagepläne und sämtliche Montagedetails zu erstellen sind. Die Koordination mit den Ausbaugewerken hat vorab zu erfolgen. Mit der Montage darf erst begonnen werden, wenn die Montagepläne vom Auftraggeber oder dessen Vertreter genehmigt sind. Die Kosten für die Montagepläne sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 15.   Änderungen an der Ausführungsplanung Die dem Auftragnehmer übergebene Ausführungsplanung ist von den Planungsbüros fachtechnisch koordiniert worden. Die vom Auftragnehmer zu erstellende Werkstattplanung darf die Ausführungsplanung nicht ändern, nur vertiefen. Sollten dennoch geringfügige Änderungen notwendig sein, ist zunächst das Ingenieurbüro über die beabsichtigten Änderungen zu informieren. Die Änderungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn das Ingenieurbüro zugestimmt hat. Änderungen sind farbig kenntlich zu machen. Wenn Werkstattpläne zu Änderungen bei der koordinierten Ausführungsplanung führen sollten, hat der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten zu tragen. 16.   Insgemeinkosten In die Einheitspreise mit einzurechnen sind alle Insgemeinkosten, wie z. B. Fracht und Transport der Materialien und Werkzeuge frei Baustelle. Auslösung, Rücktransport der Restmaterialien, Druckprobeabnahme, Aufmaße, Übergabe etc. einschl. Bedienungsanweisung und Einweisung des Bedienungspersonals. Alle erforderlichen Prüfberichte, TÜV, Brandschutz etc. sind Bestandteil der Insgemeinkosten. 17.   Bemusterung Der Auftragnehmer hat alle ausgeschriebenen Materialien vor Bestellung dem Bauherrn als Muster vorzulegen und freigeben zu lassen. Dies betrifft insbesondere alle Bauteile, die zu anderen Gewerken zu koordinieren sind, z. B. In Größe und Farbe. 18.   Alternative Fabrikate Die ausgeschriebenen Fabrikate stellen einen Qualitätsstandard dar. Alternative Fabrikate sind mit der Angebotsabgabe verbindlich zu benennen und zur technischen Prüfung vorzulegen. Nach Vergabe sind keine Fabrikatsänderungen mehr zulässig. 19.   Tagelohnarbeiten Tagelohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung durch den Bauherrn ausgeführt werden. Die Ausführung ist in Form von Tagesberichten zu dokumentieren und spätestens innerhalb von 5 Werktagen durch den Bauherrn bzw. dessen Vertreter gegenzuzeichnen. Die Unterschrift der Tagesberichte bestätigt lediglich, dass die aufgeführten Arbeiten ausgeführt sind. Aufwendungen von Material und Zeiteinsatz können in der Rechnung korrigiert werden, wenn z. B. Leistungen auf Tagesberichten in LV-Hauptpositionen enthalten sind. Werden Mehrleistungen gegenüber dem Auftrag erforderlich, so sind diese durch den Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen nach bekannt werden in Form von prüffähigen Nachträgen zu erstellen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Beauftragung erfolgen. Nachträge sind einschl. Kalkulationsnachweis auf der Basis des Hauptauftrages vorzulegen. 20.   Dokumentation Das Betriebspersonal ist in die Anlagenteile einzuweisen. Dafür ist/sind beim AG die einzuweisende/n Person/Personen zu erfragen. Der AN erstellt über die Einweisung ein Protokoll. Die Kosten für die Einweisung sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Vom AN werden zur Endabnahme folgende Bestandsunterlagen übergeben: 1.   Revisionspläne 2.   Schemata 3.   Gerätelisten, Stücklisten 4.   Betriebsanweisung und Wartungsvorschriften 5.   Prüf- und Messprotokolle 6.   Errichterbescheinigung 7.   Abnahmeprotokolle TÜV, Feuerwehr, bzgl. Brandschutz Bezirksschornsteinfegermeister 8.   Einweisungsprotokolle Die Bestandsunterlagen sind wie folgt zu übergeben: -   1-fach auf USB-Stick (gesamte Doku im pdf-, dwg- bzw. dxf-Format) -   1-fach als Plots normgerecht gefaltet und mit Lochverstärkern und Planverzeichnis im DIN A4-Ordner -   1-fach Listen, Protokolle, Betriebsanweisungen etc. in DIN A4-Ordnern mit Planverzeichnis
Techn. Leistungsbeschreibung
01 HEIZUNG
01
HEIZUNG
01.01 Wärmepumpe
01.01
Wärmepumpe
01.02 Pumpen und Armaturen
01.02
Pumpen und Armaturen
01.03 Fußbodenheizung
01.03
Fußbodenheizung
01.04 Lufterhitzer
01.04
Lufterhitzer
01.05 Heizkörper
01.05
Heizkörper
01.06 Deckenstrahlplatten
01.06
Deckenstrahlplatten
01.07 Rohrleitungen
01.07
Rohrleitungen
01.08 Dämmung
01.08
Dämmung
01.09 Elektroanschlüsse
01.09
Elektroanschlüsse
01.10 Wartungsarbeiten
01.10
Wartungsarbeiten
02 KÜHLUNG
02
KÜHLUNG
02.01 Umluftkühlung mit Zubehör (Pausenraum u. Lounge)
02.01
Umluftkühlung mit Zubehör (Pausenraum u. Lounge)
02.02 Umluftkühlung mit Zubehör (Besprecher u. Kaffeelounge)
02.02
Umluftkühlung mit Zubehör (Besprecher u. Kaffeelounge)
02.03 Umluftkühlung mit Zubehör (Halle)
02.03
Umluftkühlung mit Zubehör (Halle)
02.04 Umluftkühlung mit Zubehör (RLT)
02.04
Umluftkühlung mit Zubehör (RLT)
02.05 Umluftkühlung mit Zubehör (Server)
02.05
Umluftkühlung mit Zubehör (Server)
02.06 Elektroanschlüsse
02.06
Elektroanschlüsse
02.07 Wartungsarbeiten
02.07
Wartungsarbeiten
03 ALLGEMEINES
03
ALLGEMEINES
03.01 Tagelohn- / Kernbohrarbeiten
03.01
Tagelohn- / Kernbohrarbeiten
03.02 Allgem. Baunebenleistungen
03.02
Allgem. Baunebenleistungen