Baustoffe
Neubau Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid
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Baubeschreibung Baubeschreibung 1. Bauvorhaben Neubau der Hauptfeuer- und Rettungwache Lüdenscheid Wiesenstraße 112, 58507 Lüdenscheid 2. Bauherr Stadt Lüdenscheid Zentrale Gebäudewirtschaft ( ZGW) Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid 3. Baugrundstück Anschrift:                       Hauptfeuer- und Rettungwache Lüdenscheid,                                                  Wiesenstraße 112,                                                  58507 Lüdenscheid Liegenschaftsbezeichnung:Gemarkung Lüdenscheid - Stadt Flurstücknummer:Flur 047, Flurstück 85 Fläche in qm:                 ca.14.200 m² BGF gesamt 4. Baurechtliche Klassifizierung Gebäudeklasse 5,gemäß §2(3) BauO NRW 2018, sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude BGF > 400 qm und Höhe OKFF oberstes nutzbares Geschoss < 13,00 m Feuer- und Rettungswache gem.§ 50 (2) Nr. 3, 6 und 18 BauO NRW 2018 Sonderbau, gem. Branschutzkonzept 5. Beschreibung des Vorhabens 5.1 Allgemeines Das Grundstück, auf dem die Feuer- und Rettungswache errichtet werden soll, ist nördlich des Stadtzentrums bzw. der Wiesenstraße gelegen. Das Gebäude dient dem Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache für die hauptamtliche Feuerwehr der Stadt Lüdenscheid. Es ist ringförmig um einen Innenhof konzipiert und zur Wiesenstraße dreigeschossig, nach Süd-Osten bzw. Nord-Westen zweigeschossig. Aufgrund der Hanglage ist der nordöstliche Teil des Gebäudes in den Hang eingegraben. Dieser Bereich ist eingeschossig geplant, darauf befinden sich die Stellplätze für die Mitarbeitende. Im Gebäudeabschnitt zur Wiesenstraße und zum Hang ist in Teilbereichen ein Zwischengeschoss für Technik und Lagerflächen geplant. 5.2 Verkehrserschließung Die Zu- und Ausfahrt auf das Grundstück für zurückkehrende Einsatzfahrzeuge, Besucher- /Anlieferverkehr und Mitarbeitende erfolgt von der Wiesenstraße aus. Hier befindet sich auch der Haupteingang. Zur Altenaer Straße im Nord-Westen wird eine Alarmausfahrt für ausrückende Einsatzfahrzeuge geschaffen. Es sei darauf hingewiesen, dass die BAB 45 wegen des Neubaus der Rahmedetalbrücke gesperrt ist und dadurch Erschwernisse beim Transport zur Baustelle einzukalkulieren sind. Die Bieter haben sich aufgrund der besonderen Verkehrssituation in und um Lüdenscheid vor Angebotsabgabe hinsichtlich der möglichen Transportwege zur Baustelle und damit verbundener Aufwendungen, Auflagen oder Genehmigungen zu informieren. Dies gilt sowohl für Schwer- und Sondertransporte, wie auch für übliche Baustellenfahrzeuge oberhalb 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Sämtliche Erschwernisse beim Transport aufgrund der besonderen Verkehrssituation sind einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 5.3 Das Baufeld Angaben zu BE Fläche Das Baufeld kann durch eine baustelleninterne Baustellen Zu- und Abfahrt, ab Wiesenstraße an zwei Stellen erschlossen werden. Eine zusätzliche westiche Zu- und Abfahrt ( für Sondertransporte), als zukünftige Alarmausfahrt,erfolgt über die Altenaer Straße. Die Hauptanlieferung der Baustelle ist mit Sattelfahrzeugen vorgesehen. Eine Wendemöglichkeit aufgrund der engen Grundstücksverhältnisse besteht nicht. Diese Zufahrten können nur für die Anlieferung bzw. zum kurzzeitigem Be- und Entladen genutzt werden. (Keine Halteflächen). Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die in den Plänen dargestellten Flächen. Das Umsetzen der Baustoffe auf das Baufeld und umgekehrt ist durch Auftragnehmer in Eigenregie, mittels eigenen Transportmitteln auszuführen. Die Baucontainer- Aufstellfläche der Unternehmer befindet sich im nord-westlichen Teil des Baugrundstücks. Die Bauleitungscontainer befinden sich und unmittelbarer Nähe, an der Ecke Wiesenstraße. Öffentliche Verkehrsflächen, insbesondere Einfahrten, Einfriedungen, Gehwege und Randsteine sind bei der Ausführung zu schützen. Bereits bestehende Beschädigungen sind vor Arbeitsbeginn zu dokumentieren und bei der Objektüberwachung und dem Auftraggeber anzuzeigen. Nachweislich beschädigte Bereiche/ Flächen sind durch AN mit Neumaterial zu ersetzen. Für die Trennung zum öffentlichen Bereich wird vom Auftragnehmer Gewerk Baustelleneinrichtung ein Bauzaun installiert. Die Toranlagen sind vor dem täglichen Arbeitsbeginn ( eigene Leistung) von dem Auftragnehmer zu öffnen und nach Arbeitsende wieder zu schließen. Der Auftragnehmer sichert den ordnungsgemäßen und fachgerechten Zustand und Umgang mit der Baustelleneinrichtung während seiner laufenden Arbeiten zu. Eine Beschädigung der Sicherungsanlagen obliegt einer sofortigen Meldepflicht, beabsichtigte Änderungen sind beim AG bzw. dem zuständigen Gewerk rechtzeitig zu beantragen. Während der Materialtransporte von und zur Baustelle sind alle genutzten Verkehrswege ständig von Verschmutzungen freizuhalten. Die Unterhaltung der Wege ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden von dem Autragnehmer Baustellneinrichtung hergestellt. Die Unterverteilung der Medien sowie ein Anschluss an Abwasser sind vom Antragnehmer herzustellen. Die Anschlusspunkte sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Eine Beleuchtung der Verkehrswege wird durch das Gewerk Baustelleneinrichtung sichergestellt, die Beleuchtung der Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze liegt im Verantwortungsbereich des AN. Lager- und Arbeitsplätze Im Baustelleneinrichtungsplan sind die zur Verfügung stehenden Flächen farblich dargestellt. Die Lagerung von Baustoffen, Materialien, Geräten usw. ist nur innerhalb der ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche zulässig. Außerhalb des Baufeldes stehen keine zusätzlichen Lagerflächen zur Verfügung. Anlagen im Baubereich Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der eigenen Leistung, im Bereich der Baustelle, der Baugruben etc., ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen, Wurzelbereichen und dergleichen zu verschaffen. Wenn erforderlich, versichert sich der AN vor Arbeitsbeginn dass alle Leitungen vom Netz getrennt und verschlossen sind. Schäden oder Haftungsansprüche Dritter, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, gehen zu Lasten des AN. Alle Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen Kanälen etc. sowie Verkehr und Lagerungern im Bereich der Baustelle sind mit Vorsicht auszuführen. Baumbestand Für Fragen zum Baumschutz oder zur eventuell erforderlichen Baumschutzmaßnahmen ist der zuständige Grünflächenamt zu kontaktieren. Schutzbereiche und Objekte Bei der Durchführung der Baumaßnahme ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen zu beachten (BImSchG). Lärm- und Staubschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten. Die Forderungen des Bundesimmissionsschutzes und die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- und Geräuschimmissionen" sind zu erfüllen. Die Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19.08.1970 (VVBaulärmG) sind insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Immissionsrichtwerte und der Maßnahmen zur Minderung des Baulärms (Nr. 3 und 4 ff VVBaulärmG) einzuhalten. Die Arbeiten sind unter Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden lärm- und erschütterungsarmen Baumaschinen und Geräten durchzuführen. Arbeiten sind Werktags nur von 7.00 bis 18.00 Uhr ( Montag - Samstag) zulässig. Für alle Arbeiten die während der Zeit von 18:00 bis  7:00 Uhr und am Wochenende ausgeführt werden müssen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, welche beim zuständigen Amt rechtzeitig zu beantragen ist. Der AG behält sich vor, zur Einhaltung von Lärm-  und Umweltschutz besondere Maßnahmen und die evtl. Auswechslung einzelner Geräte bzw. Einrichtungen zu verlangen. Soweit die Lärmschutzmaßnahmen Einfluss auf die Preisbildung haben, sind alle Fakten vor Angebotsabgabe zu klären. Die Belästigungen im Baustellenbereich, an/ auf den Zufahrtstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. sind bei den Arbeiten und Transporten auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Auf die TRGS 559 (Mineralischer Staub) und deren Einhaltung wird ausdrücklich verwiesen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten. Baustellenüberwachung Um am Projekt die höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten sowie Missbrauch und Diebstähle weitestgehend einzudämmen, wird ein Kameraüberwachungssystem seitens des Auftraggebers installiert. Dementsprechend ist aus Datenschutzgründen nur Personal einzusetzen, welches darüber informiert wurde und diesem zugestimmt hat. Dieser Punkt ist in die firmeneigene Unterweisung zum Baustart aufzunehmen und entsprechend schriftlich von den einzelnen Mitarbeitern bestätigen zu lassen. Abfälle Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle zu sortieren. Schütt- und Müllentsorgung ist die tägliche Pflicht des AN. Eigenes Restmaterial, Bruch, Verpackungsmaterial ist Eigentum des AN und kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Entsprechende Nachweise sind abzugeben. 5.4 Architektur und Freiraum Baurechtliche Klassifizierung Aufgrund von bautechnischen Notwendigkeiten ist das Gesamtgebäude in fünf Bauteile untergliedert. Diese werden durch Treppenhäuser erschlossen, von denen zwei (Treppenhaus 2 und 4) einen Aufzug erhalten. In den Treppenhäusern 1, 2 und 5 sind zusätzlich Sprungschachtanlagen geplant. Dies ermöglichen den Einsatzkräften ein schnelles Überwinden der Geschosse. Bauteil 5 ist in Teilbereichen für die Technikzentrale unterkellert. Erschlossen wir das Untergeschoss über das Treppenhaus und den Aufzug. Im Nord-Westen des Grundstücks ist als Solitär ein Turm für Übungszwecke für die Feuerwehr einschl. Höhenrettung geplant. Gebäudekubatur, Nutzung Der neue Baukörper, wird ringförmig um einen Innenhof konzipiert und ist zur Wiesenstraße dreigeschossig, im Süd-Osten und Nord -Westen zweigeschossig mit Teilunterkellerung im Bauteil 5. Die Kote OKFF EG liegt als Gebäudenull auf +390,50 m üNHN Die Kote OKFF ZG liegt auf +3,20 m Die Kote OKFF 1.OG liegt auf +7,15 m Die Kote OKFF 2.OG liegt auf +10,90 m Die Kote OK Attika über 2.OG liegt auf +15,385 m 0 405,885 üNHN Die Nutzung im Erdgeschoss besteht im Wesentlichen aus den Fahrzeughallen, Werkstätten, Lagerflächen und im Süd-Osten dem Haupteingang. Im 1. Obergeschoss befinden sich die Ruhe- und Aufenthaltsbereiche für die Feuerwehr und den Rettungsdienst, den Speiseraum einschl. Küchenbereich, der Schulungsbereich für den Brandschutz / Rettungsdienst sowie der Bereich für die Jugendfeuerwehr bzw. die Löschzwerge. In der Nord-West-Ecke des Gebäudes befinden sich Mehrzweckhalle einschl. der zugehörigen Umkleidekabinen sowie der Hauptzugang für die Mitarbeitende. Im 2. Obergeschoss befinden sich die Räume für die Verwaltung und der Lageraum sowie die entsprechenden Sanitär- und Abstellräume. 5.5 Gebäudekonstruktion und Materialien Allgemein Die Feuer- und Rettungswache wird aus robusten und langlebigen Materialien, in konventioneller Bauweise errichtet. Die tragenden Wände und Decken bestehen aus Stahlbeton, nichttragende Wände werden im EG und Zwischengeschoss weitgehend aus Mauerwerk und in den oberen Geschossen in Trockenbau errichtet. Sämtliche innenliegende Treppen und Podeste werden aus Stahlbeton-Fertigteilen hergestellt. Für die Gründung des Gebäudes ist unter den Bauteilen 1, 4, 5 wegen der Bodenverhältnisse eine Pfahlgründung notwendig. Alle weiteren Bauteile erhalten eine konventionelle Gründung. Für die Fassade ist in der Sockelzone Verblendmauerwerk und in den oberen Geschossen helle Faserzementtafeln auf einer Metallunterkonstruktion vorgesehen. Die Fassadendämmung besteht aus Mineralwolle. Das Dach erhält eine Attika und wird als Flachdach mit Gefälle von mind. 2% und als Warmdach ausgeführt. Die Flachdächer über dem 1. und 2. Obergeschoss einschl. der Mehrzweckhalle erhalten eine extensive Dachbegrünung. Für die Gestaltung der Terrassen im 1. Obergeschoss werden Bereiche mit Plattenbelägen, Pflanzbehälter, extensiver und intensiver Dachbegrünung kombiniert. Als Fensterflächen und Pfosten-Riegel-Fassaden werden hochwärmedämmende Aluminium- Konstruktionen mit entsprechender Wärmeschutzverglasungen vorgesehen. 5.6 Haustechnik Die Wärme- bzw. Kälteversorgung wird durch Wärmepumpen sichergestellt, welche im Aufstellraum im Untergeschoss bzw. auf dem Dach von Bauteil 5 verortet sind. In den Bauteilen 1, 2, und 5 sind im Zwischengeschoss Lüftungsanlagen angeordnet. Diese versorgen die angeschlossenen Bereiche mit Frischluft und Kühlung. In den Fahrzeughallen sind für die ausrückenden Einsatzfahrzeuge Abgasabsaugung geplant. Auf den Dächern über dem 1. bzw. 2. Obergeschoss in Bauteil 1, 4 und 5 ist jeweils eine Fotovoltaikanlage mit einer Gesamtleitung von ca. 160 kWP vorgesehen. Für die Bewässerung der Grünflächen ist ein Regenwasserspeicher geplant. In diesen wird das Regenwasser der Dachflächen von Bauteil 5 eingeleitet. In den Außenanlagen auf der Süd-Ost-Seite befindet sich in Verlängerung der Besucherparkplätze die Netzersatzanlage (NEA) sowie der Trafo. Ein unterirdischer Heizöltank im Bereich des angrenzenden Stellplatzes dient der Treibstoffversorgung der NEA über die festgelegte Einsatzzeit. 5. 7 Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit Bei der Ausführung sollen möglichst nur Materialien und Bauteile verwendet, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie eine hohe Lebensdauer aufweisen. - Ende Baubeschreibung -
Baubeschreibung
Leistungsumfang Leistungsumfang Folgende Leistungen sind im Zuge der Maßnahme des Neubaus der Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid auszuführen: Werk- und Montageplanungen, Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtungsplan detailiertAnträge und GenehmigungenBaustelleneinrichtung für eigene LeistungErforderliche Erdarbeiten BaufeldInterimsmaßnahmen, Bauzustände und HilfskonstruktionenProvisorische Entwässerung des GebäudesHerstellen des Tragwerks aus Beton und Stahlbeton inkl. BewehrungWU-Bodenplatte und UG-Außenwand als WU Konstruktion mit Frischbetonverbundabdichtung (restliche Wände im BT2,3,4 als WU- Konstruktion mit Schwarzabdichtung, gemäß Abdichtungskonzept)Herstellen des InnenmauerwerksHerstellen von Stahlkonstruktionen in TeilbereichenHerstellung und Schließung von Schlitzen und Durchbrüchen in tragenden und nichttragenden Wänden und Decken, ohne BrandschutzanforderungAbdichtung gegen nicht drückendes Wasser /BodenfeuchteDämmarbeiten außen und unter der BodenplatteGerüstbauarbeiten für eigene LeistungGrundleitungenLeerrohreDokumentation Die Maßnahmen werden in den nachfolgenden Kapiteln sowie in der Leistungsbeschreibung genauer beschrieben.
Leistungsumfang
Technische Spezifikationen Technische Spezifikationen Beton- und Mauerarbeiten 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten, ATV DIN 18330 Mauerarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V.,Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V.,Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,Bundesverband Leichtbeton e. V.,Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V.,DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.,DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,Deutsche Bauchemie e. V.,DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V.,InformationsZentrum Beton GmbH,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V.,DGfM: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V.,DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.,DVL: Dachverband Lehm e. V., 2             Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit von Planum oder Sauberkeitsschicht des Planums durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen (DIN 18202), insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten, Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflächen der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere der Tragwerkswerksplanung, den Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachplanungen, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu ermitteln. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen bzw. Mindestqualitäten. Soweit die Baugrube AG-seitig erstellt wird, hat der AN unverzüglich, jedoch spätestens vor Ausführungsbeginn, eine eventuell vorhandene Baugrubenumschließung und Bohrpfahlgründung auf Widersprüche zu vorliegenden Ausführungsgrundlagen zu überprüfen und bei unzulässigen Toleranzen Bedenken beim AG anzumelden. Beton Für Bauteile mit Sichtbetonoberflächen ist immer ein Schalversatzplan mit der Darstellung aller vorgesehenen Strukturen, Stöße, Einbauten, Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details zur Genehmigung rechtzeitig, spätestens 10 Werktage vor Ausführung zur Prüfung beim AG einzureichen. Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in seine Werkstatt- und Montageplanung ein. Dem AN obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koordination des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbetonbauteile in Bezug auf seine Arbeitsausführung. Kommt WU-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die WU-Ausführung eigenverantwortlich in Bezug auf Materialien, Profile, Bemessungen und Anordnung. Die WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen vollständige Material-, Profil- und Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und Artikelnummern. Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig, spätestens 10 Werktage vor Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu übergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern und Firmen von Fremdgewerken wie z. B. Blitzschutz, Sanitär etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die vom AN vorgesehenen Konstruktionen. Mauerwerk Vor Abschluss des Abbindeprozesses sind alle groben Verschmutzungen vom Mauerwerk zu entfernen. Bauteile aus verschiedenen Metallen, die miteinander in Berührung kommen, sind gegen Korrosionsbildung zu schützen. Bauteile aus Aluminium, die nicht geschützt sind, dürfen nicht in Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel kommen. Stahlbauteile ohne Korrosionsschutz dürfen nur mit reinem Zementmörtel verwendet oder ummantelt werden. lsolierstoffe dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen, sie müssen alterungsbeständig und bei kraftschlüssigen Verbindungen ausreichend druckfest sein. In Spalten, in denen durch mangelnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende Passivität der Werkstoffe nicht erreicht werden kann, sind metallische Werkstoffe zu isolieren. Mischmauerwerk, d. h. die Kombination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Stein­arten, ist grundsätzlich untersagt. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Mauern von Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten Stoßfugen sind diese im Bereich von Tür- und Fensteröffnungen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und zu glätten, sodass planebene Laibungsflächen entstehen. Bei Außenfensteröffnungen ist hierfür Zementmörtel zu verwenden. Bei der Verwendung unterschiedlicher Mörtelarten und -gruppen auf der Baustelle ist durch eindeutige Kennzeichnung der Mörtelbehälter zu gewährleisten, dass das erforderliche Material korrekt eingesetzt werden kann. Der AN wird alle erforderlichen Angaben zur Festlegung von Mauerwerksgüten, Abmessungen und Oberflächen, soweit diese nicht erkennbar sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert erfragen. 3             Ausführung und Konstruktion 3.1          Ausführung 3.1.1       Allgemeine Hinweise Bei Einsatz von Beton mit mindestens der Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von WU-Beton unterliegt die Baustelle mit Beton der Überwachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach DIN EN 13670/ DIN 1045-3 Anhang B, die erforderliche Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche erforderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbestandteil des AN von diesem zu dokumentieren und dem AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben. Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw. Gleitlagern aus doppellagiger PE-Folie dafür, dass während des Betonierens kein Beton oder Anmachwasser in die Hohlkammern von Mauerwerkssteinen gelangen. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. 3.1.2       Untergrund, Vorleistungen Die Durchbrüche für Grundleitungen in den Fundamenten sind so dimensiopniert, dass zu erwartenden Setzungen aufgenommen werden können. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Sauberkeitsschicht, ob ein bauseitig vorhandenes Planum ausreichend maßhaltig ist. 3.1.3       Konstruktive Ausführung Aus statischen Gründen ist eine Verwendung von Halb- bzw. Vollfertigteilen ( außgenommen Fertigteilttreppen) und Hohlwandelementen ausgeschlossen. Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche Konstruktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche Rissbreitenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung vorzusehen. 3.1.4       Material, Güte Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend erfordert. Es dürfen bei Betonzusatzmitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel. Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmittel nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen. Die Expositionsklassen sind entsprechend den Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionsklassen gelten als Mindestforderung und sind vom AN nochmals anforderungsbezogen zu prüfen. Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand gegen Frost- und Taumittel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls erforderlich, ist auch die Betondeckung der Bewehrung entsprechend zu erhöhen. Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen, Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen. 3.1.5       Betonoberflächen/Sichtbetonklasse Alle offenkundig oberflächenfertig sichtbar verbleibenden Betonoberflächen (d. h. Flächen ohne Beschichtungen, Dämmungen, Verkleidungen etc. werden als Sichtbetonflächen ausgeführt. Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Merkblatt "Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abnahme" zu beachten. Alle sichtbar bleibenden Betonoberflächen werden an den Wänden in Sichtbeton SB2 gemäß DBV-Merkblatt ausgeführt, soweit keine anderen Angaben zur Oberfläche gemacht sind. Sichtbar bleibende Einbauteile für Bauzustände oder Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des AGs in Sichtflächen eingebaut werden. Vor Ausführung der Leistungen ist vom AN beim AG die Zustimmung zu Nachbesserungen an Sichtbetonoberflächen einzuholen. In Sichtflächen werden nur Maßnahmen akzeptiert, die eine Qualität wie diejenige der benachbarten, vertragsgemäßen Sichtbetonoberflächen in Struktur, Farbe, Toleranz und Konstruktion gewährleisten. Bei Sichtbeton dürfen keine wachshaltigen Entschalungsmittel verwendet werden. Es sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung und Fremdwasser des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Kunststofffolien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu vermeiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mit Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten. Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer Höhe liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand haben. Beton für Sichtbeton soll unter Beachtung der Sieblinien und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55 hergestellt werden. Schütthöhen dürfen 50 cm nicht überschreiten. Auf eine gleichmäßige Schütthöhe und Verdichtung ist unbedingt zu achten. Die Oberflächen von Bodenplatten und Deckenplatten sind eben abzuziehen und glatt abzureiben. Wenn Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die Oberfläche zu glätten bzw. entsprechend der nachfolgenden Bodenbeschichtung herzustellen. Soweit nicht gesondert beschrieben, sind für alle Oberflächen die Anforderungen der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 zu erfüllen. 3.1.6       Schalung Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von Gründungbauteilen - erfolgt mit glatter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Köcherschalungen sind zu entwässern. In die Schalung eingelegte Schaumkörper für die Herstellung von Aussparungen sind im Zuge des Ausschalens vollständig zu entfernen. Ein Ausbrennen der Schaumkörper zum Ausschalen ist nicht erlaubt. Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung eingesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken sind scharfkantig auszuführen. Löcher und Hüllrohre für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig anzuordnen und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen und Decken sind zu entgraten. Der AN duldet während seiner Schalarbeiten Arbeitsunterbrechungen und -behinderungen aus der TGA- und Elt-Montage in bauüblichem und mindesterforderlichem Umfang. 3.1.7       Bewehrung Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem Tragwerksplaner und Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch zu koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Tragwerksplaner und Prüfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben. Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmassen gemäß geprüfter Statik, bzw. gemäß geprüfter Bewehrungspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen (Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung gelangt. 3.1.8       Fugen, Anschlüsse, Einbauteile Arbeits- und Dehnfugen sollen mindestens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorgesehen werden. In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden. Alle Arbeitsfugen, falls nicht anders beschrieben, sind als raue Fugen gemäß DIN EN 1992-1-1/ NA auszubilden. Bei statisch beanspruchten Bauteilen sind senkrechte bzw. horizontale Taktfugen zwischen Betonierabschnitten mit Verzahnung auszuführen. Ausführung nach Wahl AN mit Abstimmung mit der Tragwerksplanung. Es betrifft Bauteile wie: massive Stb.- Hallenträger, Anschlüsse zwischen Fertigteiltreppenläufen und Ortbetonpodesten, Fundamentbaklen und Bodenplatte BT 1, Fahrzeughalle. Die Verankerung von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteilen soll mittels Ankerschienen und systemzugehöriger Mauerwerksanker erfolgen. Bei der Bemessung und Ausführung einbetonierter Ankerschienen sind mindestens 50 %ige Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen analog zu Aussparungen vorzusehen. Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte Betonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN unverzüglich nach deren Einbau, spätestens jedoch rechtzeitig vor der Betonage, ob allerorts ausreichende Bewehrungsabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind. Soweit Bewehrungsmindestabstände unterschritten werden, meldet der AN Bedenken gegen die Ausführung an. 3.1.9       Aussparungen, Durchbrüche, Fenster- und Türöffnungen Beton Alle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig erforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind vom AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzusehen und baulich umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Öffnungen so geschlossen werden, dass sie einerseits leicht zu öffnen und zu verschließen sind, andererseits die bauphysikalischen Anforderungen an das durchdrungene Bauteil berücksichtigen. Provisorische Verschlüsse sind tritt- und durchbruchsicher auszuführen. Mauerwerk Durchbrüche sind anzulegen, zu schneiden oder zu bohren; keinesfalls zu stemmen. Aussparungen in nichttragenden Wänden mit einer größeren als der halben Breite des eingesetzten Steinformats erhalten in jedem Fall eine obere Überdeckung mittels Sturz. Der Verschluss von Aussparungen erfolgt ausschließlich mit Mörtel und Steinmaterial nebenliegender Wand. Soweit nicht anders beschrieben, ist die Wahl der Sturzausbildung dem AN freigestellt, wobei die Wärmeschutzanforderungen erfüllt werden müssen. Bei nicht verputztem Mauerwerk sind vom AN Mauerwerksfertigteilstürze zur Überbrückung von Fenster- und Türöffnungen einzubauen. Stahlträger als Öffnungsüberdeckung - nur zulässig, wo Fertigstürze nicht einsetzbar sind - sind korrosionsgeschützt einzubauen. Die Trägerstege sind mit Mörtel-Stein-Gemisch auszudrücken; die Flansche, wenn sie verputzt werden, mit Ziegeldrahtgewebe zu ummanteln. Erforderliches Verbolzen der Träger ist mit auszuführen. Unter- und Überschlagsplatten sind zu liefern und zu verlegen. Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflagerbreite beidseitig aufweisen. Im Bereich von Tür- und Fensteranschlüssen sind vom AN glatte, vollflächige und planebene Laibungsoberflächen herzustellen, um einen geeigneten Untergrund für die Anschluss-Dichtbänder von Fenster und Türelementen zu erhalten. Beim Mauern von Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten Stoßfugen sind diese im Bereich von Türen- und Fensteröffnungen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und zu glätten. Zur Aufnahme von Durchbiegungen im Sturzbereich und von temperaturbedingten Längenänderungen sind Fensteranschlüsse mit ausreichenden Fugenbreiten gemäß RAL-Fenstereinbaurichtlinie herzustellen. 3.1.10     Wasserundurchlässiger Beton WU-Bauteile sind gemäß DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder beschrieben. Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt, soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse A der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. 3.1.11     Stahlbetonfertigteile ( Treppen) Der Angebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet, soweit nicht in Leistungspositionen abweichend beschrieben, die Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbetonfertigteilen einschließlich Bewehrung, Hilfs-, Trag- und Schutzgerüsten, Montagehalterungen sowie gegebenenfalls erforderlichen (Mobil-)Kraneinsatz und das Verschließen von Transportöffnungen. Selbes gilt für jegliche Mehraufwendungen aus Montagezuständen und Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung Dritter erforderlich sind. Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine zusätzlichen Angaben enthalten sind, ist die Oberfläche in der nutzungsentsprechenden Oberflächenqualität gemäß nachstehender Auflistung auszuführen, dabei sind die Sichtbetonklassen nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen, wie folgt: Bauteil                 Ausführung                         Oberfläche      Sichtbetonklasse Treppen belegt       unterseitig und Wangen         glatt                 2 Treppen fertig         allseitig                                glatt                 2 Der Zulassungsbescheid von Fertigteilen muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen. 3.1.12     Vermeidung von Wärmebrücken Der AN sieht rechtzeitig vor Leistungserbringung unaufgefordert den EnEV-Nachweis bzw. das Wärmeschutzgutachten ein, um sich über die geforderten Wärmedämmwerte der verschiedenen Bauteile zu informieren. Der AN prüft weiterhin unaufgefordert und rechtzeitig vor Bauausführung die Planung des AG in Bezug auf erforderliche Wärmedämmmaßnahmen; so unter anderem auf wärmedämmende Anforderungen an Kimmschichten, Wandkopfabdeckungen, Sohlbänke, Deckenstirnen, Stürze von Außenwänden. Vom AN sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung Verankerungssysteme zu wählen, mit denen Wärmebrücken so gering wie möglich gehalten werden. 3.1.13     Schächte und Schachtabmauerungen Gemauerte Schachtwände und Mauerwerkswände, die dem späteren Schachtverschluss dienen, sind mit konventionellem Dünnformat-Mauerwerk mit normal dick vermörtelten Lager- und Stoßfugen auszuführen, um nachträgliche Schachtverschlüsse mittels verzahntem Mauerwerk durchführen zu können. Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch den AG unter Beachtung des Schallschutzes und insbesondere unter Beachtung des Brandschutzes geschlossen werden. Für die Schallschutzanforderungen gelten mindestens die erhöhten Werte nach DIN 4109. 4             Aufmaß/Bautoleranzen Der AN legt die Meterrisse an, soweit er Stahlbetonwände erstellt. Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend je Deckenebene Meterrisse fest. Die Meterrisse werden vom AN dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch mindestens ein Meterriss je Einheit, übertragen. 5             Schnittstellen Die Arbeiten der beteiligten Firmen sind untereinander zu koordinieren. Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung von Einlegeteilen der HLSE-Installation während der Ausführung von Mauerwerksarbeiten. Betroffene Fremdgewerke sind vom AN so rechtzeitig, mind. 10 Werktage vor Ausführung von Betondecken- oder Wandteilen zu informieren, dass eine ordnungsgemäße Installation der Einlegeteile möglich ist. Die haustechnischen Ausführungszeichnungen sind zu berücksichtigen. - Ende TS Erdarbeiten -
Technische Spezifikationen
Technische Spezifikationen Technische Spezifikationen Erdarbeiten 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V.,Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V.,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.,FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.,FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2             Ausführung und Konstruktion 2.1          Allgemeine Hinweise Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten unaufgefordert die Leitungspläne des Baugrundstücks und erforderlichenfalls auch der angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren. Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN. Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt. Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z. B. durch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durch den AN auszutauschen. Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist vom AN, unentgeltlich für den AG, der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN unentgeltlich nachzuweisen. 2.2          Ausführung Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenden Festlegungen und Randbedingungen zu wählen. Aushubmaterial ist nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung. Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw. von Auffüllungen, Bauschutt etc. liegt es in der Verantwortung des AN, Beprobungen zu organisieren. Die Durchführung der Beprobung erfolgt in einem Labor nach Vorgabe des AG. Die hierfür entstehenden Kosten sind dem AG rechtzeitig zur gesonderten Vergütung anzuzeigen. Die Entsorgung erfolgt unter gutachterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang kontaminierten Materials durch Tagesberichte, durch einen Bodenkatasterplan und einen Erdmassenaufmaßplan zu dokumentieren. Das Verbringen des kontaminierten Materials erfolgt auf eine Verwertungs-/Entsorgungsanlage nach Vorgabe des AG. Die Baugrube wird anhand einer vom AN erstellten und vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführt. Im Rahmen der Gesamtleistung ist vom AN zur Baugrubenabnahme eine abschließende Baugrundbeurteilung durch den vom AN beauftragten ÖbVI-Baugrundgutachter zu erstellen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind ausschließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Verdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordernissen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte. Der Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu wählen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen. Im Auftrag des AN erstellt ein ÖbVI-Vermesser ein Aufmaß des fertiggestellten Planums sowie ein Messpunktraster < 3,00 m über die gesamte Höhe der Baugrubenumschließung. Die Höhenangaben sind auf NN zu beziehen. Der AN errichtet alle für die Ersteinmessung der nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüste. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern. 2.3          Oberfläche Soweit eine Außenanlagenplanung vorliegt, stellt der AN das Baugelände bis zu einer Höhe von 30 cm unter OFF profilgerecht her. 2.4          Aufmaß Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen besteht. Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe dieses Aufmaßes durch den AG. Die Abfuhr kontaminierten Materials, separiert in Container, ist nur mit Wiegekarte Containernummer zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden. Jeder von der Baustelle abfahrende Lkw ist den AG zur Abfahrt anzumelden und freigeben zu lassen, ansonsten verliert der AN seinen Vergütungsanspruch. 2.5          Vergütung Die Vergütung der Massen bei Abrechnung erfolgt nur nach mindesterforderlichem Aushub samt Böschungswinkel 45°-60°. Führt der AN nach seiner Wahl voll- oder großflächigen Aushub mit anschließender Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung ungeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein entsprechendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom AN als Abrechnungsgrundlage zu erstellen. 2.6          Beseitigung von Tagwasser Sämtliches anfallendes Tagwasser infolge von Niederschlägen ist durch den AN zu beseitigen. In der tieferen Baugrube des BT 5 kann der Zutritt von Stau- und Schichtenwasser nicht ausgeschlossen werden. Hier handelt es sich um geringe Wassermengen, diese sind mit der bauseitig ausgeschriebener Wasserhaltung zu beseitigen. - Ende TS Erdarbeiten -
Technische Spezifikationen
Technische Spezifikationen Technische Spezifikationen Stahlbauarbeiten 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,bauforumstahl e. V.,BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,BVM: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke,DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.,IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2             Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig, mind. 10 Werktage vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ( gem. DIN 18202), insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig, mind. 10 Werktage vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur einzureichen. Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik. Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Werktagen nach Auftragserhalt an den AG. Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu plausibilisieren. 3             Ausführung und Konstruktion 3.1          Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder Nässe bleiben, um die Bildung von Weißrost zu vermeiden. Werden sie nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Anlieferung verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern. Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der Auftragserteilung, die für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlichen Schweißnachweise seiner Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen. Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00 m von Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig. 3.2          Konstruktive Ausführung Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung des AGs nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen. Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und nicht geschweißt herzustellen. Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und herzustellen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützen Teilen minimiert wird. Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger, Stützen, Aussteifungen usw. zur Aufnahme von Decken und Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel, Kleineisenteile, Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend beschrieben. Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den brandschutztechnischen Anforderungen genügt. Das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder Durchführung von Stahlprofilen usw. ist einzurechnen. 3.3          Material, Güte Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine höhere Stahlgüte erforderlich ist. Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 µm oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) sind entsprechend feuerverzinkt zu verwenden. Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen. Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich korrosionsschutzgrundiert, im Außenbereich und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt, auszuführen. 3.4          Oberflächen-/Korrosionsschutz Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem abzustimmen. Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes durch entsprechende AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar sind, müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander sowie mit anderen Baustoffen ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abgesichert sein. Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile entsprechen. Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher metallischer Oberflächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden.Insoweit holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein. 3.5          Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen zu berücksichtigen. - Ende TS Stahlbauarbeiten -
Technische Spezifikationen
Anlagenliste: Anlagenliste: Alle diesem Leistungsverzeichnis anliegenden Pläne dienen ausschließlich der Kalkulation. Plan- und Dokumentencodierung: 1108_NWP_NW_PI_001_0_241014_Plancodierung 1108_NWP_NW_PI_002_0_241014_Dokumentencodierung Lagepläne: 1108_05_XY_AR_BFM_BE_ÜB_XY_0001_b_P_Baustelleneinrichtung Plan 1108_05_XY_AR_BFM_BE_ÜB_XY_0002_0_P_Container Baustelle 1108_05_XY_XY_TEN_BE_LA_AU_0001_0_P_-.pdf 1108_05_XY_XY_IGW_DR_LA_XY_0001_0_V_Drainage.pdf Architektenpläne: Siehe Planliste: 1108_05_AR_PL_001_b_20251010_Planliste.pdf Statik: 2025-07-25_Vorbereitung der Vergabe Rohbau HFRW Lüdenscheid Teil A anonymisiert.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_FU_0101_0_F_Grundriss BT1 _Teil 1_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_FU_0102_0_F_Grundriss BT1 _Teil 2_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_G0_0111_0_F_Grundriss BT1 _Teil 1_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_G0_0112_0_F_Grundriss BT1 _Teil 2_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_G1_0131_0_F_Grundriss BT1 _Teil 1_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_G1_0132_0_F_Grundriss BT1 _Teil 2_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_G2_0141_0_F_Grundriss BT1.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_Z1_0121_0_F_Grundriss BT1 _Teil 1_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_GR_Z1_0122_0_F_Grundriss BT1 _Teil 2_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_SC_FU_0103_0_F_Schnitte BT1 _Teil 1_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_SC_FU_0104_0_F_Schnitte BT1 _Teil 2_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_SC_G0_0113_0_F_Schnitte BT1 _Teil 1_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_SC_G0_0114_0_F_Schnitte BT1 _Teil 2_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_SC_G1_0133_0_F_Schnitte BT1 _Teil 1_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_SC_G1_0134_0_F_Schnitte BT1 _Teil 2_.pdf 1108_06_01_TP_IGB_XY_SC_G2_0142_0_F_Schnitte BT1.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_GR_FU_0201_0_F_Grundriss BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_GR_G0_0211_0_F_Grundriss BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_GR_G1_0231_0_F_Grundriss BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_GR_G2_0241_0_F_Grundriss BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_GR_Z1_0221_0_F_Grundriss BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_SC_FU_0202_0_F_Schnitte BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_SC_G0_0212_0_F_Schnitte BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_SC_G1_0232_0_F_Schnitte BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_SC_Z1_0222_0_F_Schnitte BT2.pdf 1108_06_02_TP_IGB_XY_SC_Z1_0223_0_F_Schnitte BT2.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_GR_FU_0301_0_F_Grundriss BT3 _Teil 1_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_GR_FU_0302_0_F_Grundriss BT3 _Teil 2_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_GR_G0_0311_0_F_Grundriss BT3 _Teil 1_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_GR_G0_0312_0_F_Grundriss BT3 _Teil 2_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_GR_Z1_0321_0_F_Grundriss BT3 _Teil 1_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_GR_Z1_0322_0_F_Grundriss BT3 _Teil 2_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_SC_FU_0303_0_F_Schnitte BT3 _Teil 1_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_SC_FU_0304_0_F_Schnitte BT3 _Teil 2_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_SC_G0_0313_0_F_Schnitte BT3 _Teil 1_.pdf 1108_06_03_TP_IGB_XY_SC_G0_0314_0_F_Schnitte BT3 _Teil 2_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_GR_FU_0401_0_F_Grundriss BT4 _Teil 1_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_GR_FU_0402_0_F_Grundriss BT4 _Teil 2_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_GR_G0_0411_0_F_Grundriss BT4 _Teil 1_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_GR_G0_0412_0_F_Grundriss BT4 _Teil 2_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_GR_G1_0431_0_F_Grundriss BT4 _Teil 1_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_GR_G1_0432_0_F_Grundriss BT4 _Teil 2_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_GR_Z1_0421_0_F_Grundriss BT4 _Teil 1_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_GR_Z1_0422_0_F_Grundriss BT4 _Teil 2_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_SC_FU_0403_0_F_Schnitte BT4 _Teil 1_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_SC_FU_0404_0_F_Schnitte BT4 _Teil 2_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_SC_G0_0413_0_F_Schnitte BT4 _Teil 1_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_SC_G0_0414_0_F_Schnitte BT4 _Teil 2_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_SC_G1_0433_0_F_Schnitte BT4 _Teil 1_.pdf 1108_06_04_TP_IGB_XY_SC_G1_0434_0_F_Schnitte BT4 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_FU_0501_0_F_Grundriss BT5.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_G0_0531_0_F_Grundriss BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_G0_0532_0_F_Grundriss BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_G1_0551_0_F_Grundriss BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_G1_0552_0_F_Grundriss BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_G2_0561_0_F_Grundriss BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_G2_0562_0_F_Grundriss BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_U1_0521_0_F_Grundriss BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_U1_0522_0_F_Grundriss BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_U2_0511_0_F_Grundriss BT5.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_Z1_0541_0_F_Grundriss BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_GR_Z1_0542_0_F_Grundriss BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_FU_0502_0_F_Schnitte BT5.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_G0_0533_0_F_Schnitte BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_G0_0534_0_F_Schnitte BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_G1_0553_0_F_Schnitte BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_G1_0554_0_F_Schnitte BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_G2_0563_0_F_Schnitte BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_G2_0564_0_F_Schnitte BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_U1_0523_0_F_Schnitte BT5 _Teil 1_.pdf 1108_06_05_TP_IGB_XY_SC_U1_0524_0_F_Schnitte BT5 _Teil 2_.pdf 1108_06_XY_TP_IGB_XY_SC_XY_0701_0_F_Übungsturm.pdf Details der Statik 1108_05_01_TP_IGB_BZ_GR_G0_0001_0_P_Grundriss Hilfskonstruktion Schalung BT1.pdf 1108_05_04_TP_IGB_BZ_GR_G0_0001_0_P_Grundriss Hilfskonstruktion Schalung BT4.pdf 1108_05_04_TP_IGB_ST_DE_G1_0001_0_P_Auflagerdetail Verbundträger BT4 1.OG.pdf 1108_05_XY_TP_IGB_BZ_SC_G0_0001_0_P_Schnitte Hilfskonstruktion Schalung BT4 + BT1.pdf Grundleitungen: 1108_05_XY_TA_TEN_GL_GR_U1_0001_0_P_-.pdf 1108_05_XY_TA_TEN_GL_GR_U1_0002_0_P_-.pdf 1108_05_XY_TA_TEN_GL_GR_U1_0003_0_P_-.pdf 1108_05_XY_TA_TEN_GL_GR_U1_0004_0_P_-.pdf 1108_05_XY_TA_TEN_GL_GR_U1_0005_0_P_-.pdf 1108_05_XY_TA_TEN_GL_GR_U1_0006_0_P_-.pdf 1108_05_XY_TA_TEN_GL_GR_U2_0001_b_P_-.pdf 1108_05_XY_EW_TEN_GL_GR_AU_0001_0_P_-.pdf 1108_05_XY_EW_TEN_GL_GR_AU_0002_0_P_-.pdf 1108_05_XY_EW_TEN_GL_GR_AU_0003_0_P_-.pdf 1108_05_XY_EW_TEN_GL_GR_AU_0004_0_P_-.pdf Aufzug: 1108_05_XY_TA_XXX_FO_SC_XY_0001_0_P_-Schacht Personenaufzug BT 2.pdf 1108_05_XY_TA_XXX_FO_SC_XY_0002_0_P_-Schacht Personenaufzug BT 5.pdf Geotechnischer Bericht: 1108_06_AR_KA_004_0_Anlage 1.1.pdf 1108_06_AR_KA_005_0_Anlage 1.2.pdf 1108_06_AR_KA_006_0_Anlage 1.3.pdf 1108_06_AR_KA_007_0_Anlage 1.4.pdf 1108_06_AR_KA_020_0_Geotechnischen Bericht-3. Ergänzung.pdf Kanalplanung: Lage_2023-212-5-4-D-Blatt 2_Vorabzug.pdf Bohpfähle: 1108_06_XY_XY_IGW_XY_GR_XY_0001_0_V_Übersicht_Bohrpfähle.pdf 250325 Skizze Bauablauf Bohrpfahlbereich.pdf Verbau: 1108_05_XY_XY_IGW_BG_GS_XY_0007_0_P_Trägerbohlwand.pdf Brandschutznachweis: 1108_04_BS_KP_001_b_250611-Brandschutzkonzept.pdf Schallschutznachweis: 1108_04_BP_GA_001_b_250523_Schallschutznachweis inkl Anlagen.pdf Wärmeschtuznachweis: 1108_04_BP_GA_002_b_250523-Wärmschutznachweis inkl Anlagen.pdf
Anlagenliste:
Ergänzende Hinweise zum LV Ergänzende Hinweise zum LV Wenn im Ausschreibungstext nicht explizit erwähnt, wird zur Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke, wie: Herstellen einschließlich Materiallieferung und Verschnitt, Verlegen, Montieren einschließlich Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte, Förderungsmittel und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen, Unterhalten und Demontieren, sowie den An- und Abtransport, usw., verzichtet. Alle notwendigen Leistungen, die zum vollständigen, ordentlichen und gebrauchstauglichen Erreichen der in der Position beschriebenen Leistung, müssen hiermit nicht explizit erwähnt werden. Die angebotenen Einheitspreise beinhalten deshalb alle Kosten und Aufwendungen für die vorschriftsmäßige, vollständige, ordentliche und gebrauchstaugliche Ausführung der Konstruktion inkl. Materialien, Hilfsstoffe und Nebenleistungen. Falls  im LV Richtfabrikate und Richtqualitäten benannt werden, sind nur informativ zu verstehen. Diese verweisen auf bestimmte Qualitätsmerkmale, die ggf. eingehalten werden müssen.
Ergänzende Hinweise zum LV
Folgende Nachweise werden von dem AN, nach Aufforderung, unentgeltlich vorzuweisen: Folgende Nachweise werden von dem AN, nach Aufforderung, unentgeltlich vorzuweisen: Unter anderem: Nachweis der Übereinstimmung der Bauprodukte mit den technischen Regeln.Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) bzw. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) für die verwendeten BauprodukteBescheinigung über Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlbauen na DIN EN 1090-2:2018-09 für die Ausführungklasse EXC2.Eignungsnachweis nach DIN EN ISO 17660-1:2006-12 für die Firma, die das Schweißen von Betonstahl ausführt.Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204: 2005-01 gemäß DIN EN 1090-2: 2011-10, Tabelle A.1 für Erzeugnisse und Bauteile aus Stahl und StahlgussAbnahmeprüfzeugnis 3.1 als Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204: 2005-01 für Stahlbauprodukte aus nichtrostendem Stahl gemäß Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-30.3.6Werksbescheinigung 2.1 (oder Abnahmeprüfzeugnis 3.1) als Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204:2005-01 für Schrauben der Festigkeitsklasse 4.6, 5.6, 8.8 und 10.9 gemäß DIN EN 1090-2: 2011-10, Tabelle 1Nachweis der Schweißnahtgüteprüfung für Schweißnähte (Umfang der ZfP nach DIN EN 1090-2, Tabelle 24)gemäß DIN EN 1993-1-8:2010-12 Abschnitt 4.1, in Verbindung mit dem Nationalen Anhang. Prüfungen, die qualitätsrelevante Bedeutung haben, müssen vom Schweißgüteprüfpersonal bescheinigt werden, das die jeweils zutreffenden Anforderungen nach DIN EN 473 erfüllt.Bescheinigung über die Güteüberwachung für die Verwendung von Beton der Überwachungsklasse 2: Zusätzlich zur Eigenüberwachung durch das Bauunternehmen gemäß DIN 1045-3, unter Beachtung der Anhänge NA, NB und NC, ist eine Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach DIN 1045-3, Anhang ND erforderlichMitteilung mit Name, Anschrift des Herstellerwerkes der Betonfertigteile, des technischen Werkleiters sowie seines VertretersMitteilung mit Name des für die Montage und der örtlich auszuführenden Beton- und Stahlbetonarbeiten zuständigen Fachbauleiters
Folgende Nachweise werden von dem AN, nach Aufforderung, unentgeltlich vorzuweisen:
03 Stahlbetonarbeiten
03
Stahlbetonarbeiten
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202. Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202. Anforderungen an Ebenheit werden nach DIN 18202, der neuesten Fassung wie folgt bewertet: Grenzmaße:  Tabelle 1 Winkeltoleranzen: Tabelle 2 Ebenheitstoleranzen: Tabelle 3 Grenzwerte für Fluchtabweichungen,Tabelle 4 werden halbiert und gelten bis zur Gebäudegesamtlänge von 80 m. Die maximalen Toleranzen nach dieser Vereinbarung werden zum Festpunktnetz des Vermessers gemessen, Abweichungen der Geschosshöhen sind spätestens mit dem darüberliegenden Geschoss auszugleichen. Eine Überschreitung der Gebäudehöhe ist nicht zulässig. Der AN hat vor Durchführung seiner Arbeiten verantwortlich alle relevanten Maße zu prüfen. Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen Abweichungen gegenüber dem zulässigen Maß der Toleranzen fest, so meldet er diesbezüglich gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B Bedenken an. Alle Betonkonstruktionen, welche eine vorgehängte Fassadenbekleidung erhalten und wo  die Fenster-, Türkonstruktionen, sowie Pfosten-Riegel-Fassaden an- und eingebaut werden, dürfen in ihrer Lage keine Abweichung von von ±20 mm in der Horizontale und Vertikale über die Messstrecke über 30 m aufweisen auch über die Grenzmaße der DIN 18202 hinaus. Alle anderen Anforderungen der DIN 18202 bleiben hiervon unberührt.
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202.
Soweit sich keine zusätzlichen Anforderungen z.B. aus Wasserundurchlässigkeit oder Sichtbeton ergeben, werden Innenbauteile (XC1) i.d.R. für eine Rissbreite wk = 0,40mm und alle anderen Bauteile für wk = 0,30mm (Bemessungsannahmen: bei Innenbauteilen i.d.R.: Zentrischer Zwang im frühen Stadium aus Hydratation; bei Außenbauteilen i.d.R.: Zentrischer voller Zwang) ausgelegt. Soweit sich keine zusätzlichen Anforderungen z.B. aus Wasserundurchlässigkeit oder Sichtbeton ergeben, werden Innenbauteile (XC1) i.d.R. für eine Rissbreite wk = 0,40mm und alle anderen Bauteile für wk = 0,30mm (Bemessungsannahmen: bei Innenbauteilen i.d.R.: Zentrischer Zwang im frühen Stadium aus Hydratation; bei Außenbauteilen i.d.R.: Zentrischer voller Zwang) ausgelegt. Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1 / NA unter Ansatz der empfohlenen Zugfestigkeitswerte aus dem DBV-Merkblatt "Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau", Tabelle 7. Zur Begrenzung der frühen Betonzugfestigkeiten ist i.d.R. der Einsatz eines Betons mit mittlerer Festigkeitsentwicklung vorzusehen (r < 0,5). Dies bedeutet, dass sich Ausschal- & Nachbehandlungsfristen entsprechend etwas verlängern. Erschwernisse und Behinderungen im Bauablauf, die aus dem Thema Festigkeitsentwicklung entstehen können, sind entsprechend zu beschreiben und zu berücksichtigen. Die Betonzusammensetzung und die Verarbeitung des Frischbetons müssen so erfolgen, dass ein Beton mit möglichst geringer Schwindneigung und Temperaturentwicklung entsteht. Hierfür sind generell ein niedriger Zementleimgehalt sowie ein geringer W/Z-Wert mit besonderen Körnungen vorzusehen. Auf eine sorgfältige Nachbehandlung des jungen Betons ist besonders zu achten. Es ist ein Schutz vorzusehen gegen zu starkes Abkühlen oder Erwärmen, Austrocknen, insbesondere auch durch Wind, starken Regen o. ä.. In Bauteilbereichen mit hohem Bewehrungsgehalt (Stützen, Kreuzungspunkte Stützen/Unterzüge, Wandartige Träger) werden Betone mit kleinerer Zuschlagsgröße erforderlich. Auch muss hier mit Erschwernissen bei der Betonage gerechnet werden. Es sind in diesen Bereichen auch Rüttelflaschen = Ø 60 mm vorzuhalten. Die Betonmassen mit reduziertem Größtkorn (8 bzw. 16mm) kommen nur in einer geringen Mengen vor (< ca. 5% der gesamten Betonmenge, Anteil mit Größtkorn 8mm < ca. 1% der gesamten Betonmenge). Dies ist im in ensprechenden Positionen einzukalkulieren. Betondeckung: Wegen der Gefahr einer vorgegebenen Rissbildung dürfen bei Bodenplatten und Decken keine linienförmigen Abstandhalter für die untere Lage verwendet werden, es dürfen lediglich Kurzstücke mit maximal 30 cm Länge versetzt eingebaut werden.
Soweit sich keine zusätzlichen Anforderungen z.B. aus Wasserundurchlässigkeit oder Sichtbeton ergeben, werden Innenbauteile (XC1) i.d.R. für eine Rissbreite wk = 0,40mm und alle anderen Bauteile für wk = 0,30mm (Bemessungsannahmen: bei Innenbauteilen i.d.R.: Zentrischer Zwang im frühen Stadium aus Hydratation; bei Außenbauteilen i.d.R.: Zentrischer voller Zwang) ausgelegt.
03.02 Schalung
03.02
Schalung
03.04 Bewehrung, Einbauteile
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Bewehrung, Einbauteile
03.05 Ortbeton
03.05
Ortbeton
03.06 WU Ortbeton
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WU Ortbeton
03.07 Stb.- Fertigteile
03.07
Stb.- Fertigteile
04 Mauerwerksarbeiten
04
Mauerwerksarbeiten
04.01 Mauerwerksarbeiten, nichttragend
04.01
Mauerwerksarbeiten, nichttragend
05 Dämm- und Abdichtungsarbeiten, Perimeterdämmung
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Dämm- und Abdichtungsarbeiten, Perimeterdämmung
05.01 Dämm- und Abdichtungsarbeiten
05.01
Dämm- und Abdichtungsarbeiten
06 Rohbau, Zuarbeit TGA
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Rohbau, Zuarbeit TGA
06.01 Grundleitungen außerhalb des Gebäudes
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Grundleitungen außerhalb des Gebäudes
06.02 Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte
06.02
Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte
06.03 Leerrohre ELT
06.03
Leerrohre ELT
06.04 Aufzugsschächte, Einbauteile Stahlbeton
06.04
Aufzugsschächte, Einbauteile Stahlbeton
07 Sonstige Maßnahmen
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Sonstige Maßnahmen
07.01 Provisorische Maßnahmen
07.01
Provisorische Maßnahmen