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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung
Objekt:
Neubau Hallenbad Stuhr
Bassumer Str. 55
28816 Stuhr
Leistung:
Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Auftraggeber:
Gemeinde Stuhr
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Leistungsbeschreibung
Inhaltsverzeichnis der Leistungsbeschreibung I Inhaltsverzeichnis der Leistungsbeschreibung
A.1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
A.2 Angaben zur Baustelle
A.3 Angaben zur Ausführung
A.4 Angaben zur Baukonstruktion
A.5 Angaben zur Installation
A.6 Zusätzliche Technische, Sonstige Technische Vertragsbedingungen und Regelwerke für Zimmerer- und Holzbauarbeiten
B. Anlagen / Ausführungsunterlagen des AN
C. Leistungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis der Leistungsbeschreibung
A.1 Allgemeine Beschreibung der Leistung A.1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
A.1.1 Allgemeine Beschreibung des Projektes:
Standort und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Stuhr ist eine selbtständige Gemeinde im Norden des Landkreises Diepholz und mit 33.500 Einwohnern ein Mittelzentrum. Sie ist die größte Kommune des Kreises und die zweitgrößte Gemeinde Deutschlands. Sie schließt südlich an die Stadt Bremen an.
Konzeption und Städtebau:
noch zu ergänzen
Erschließung
Die Erschließung des Baugrundstückes erfolgt über die bestehende Straßenführung mit der Bassumer Straße sowie der anschließenden Bremer Straße. Die Bremer Straße hat einen direkten Anschluss an die Autobahn A6 bzw. A1.. Das derzeitige Baugrundstück ist unbebaut. Auf einer Teilfläche des Baugrundstückes wird eine BE-Fläche erstellt. Sie dient während der Baumaßnahme als Parkfläche und Containerstandfläche für die ausführenden Firmen. Das geplante Gebäude erhält eine 5 m breite Baustraße als Umfahrt. Das gesamte Baugrundstück wird mit einem Bauzaun eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt über jeweils zwei Bautore von der öffentlichen Verkehrsfläche. (s. hierzu auf Anlage BE-Übersichtsplan)
Realisierung
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt in einem Bauabschnitt von voraussichtlich Januar 2026 (Beginn Wasserhaltung ) bis zum Herbst 2027 (Inbetriebnahme Hallenbad) Siehe hierzu auch die Angaben zu Punkt A.3 (Angaben zur Ausführung).
Die Errichtung der Außenanlagen im unmittelbaren Bereich des Baufeldes sowie die Wiederherstellung der hierfür erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen erfolgt zum Abschluss der Gesamtmaßnahme und sollen
zur Inbetriebnahme des Hallenbades ebenso abgeschlossen sein.
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen:
Für die Maßnahme "Neubau Hallenbad Stuhr" liegt zum Zeitpunkt des Baubeginns eine Baugenehmigung vor.
A.1.2 Auszuführende Leistungen
Die vorliegende Ausschreibung umfasst folgende Leistungen:
-Zimmerer- und Holzbauarbeiten
A. 1.2.1 Beschreibung der Maßnahmen
Neubau Hallenbad Stuhr
A.1.3 Bereits ausgeführte Vorarbeiten
Rohbauarbeiten, Stahlbauarbeiten
A.1.4 Bereits ausgeführte Leistungen
-entfällt
A.1.5 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Die Gesamtmaßnahme wird durch Einzelgewerke parallel ausgeführt. Nach der Rohbauerstellung und dem Einbau der tragenden Stahlkonstruktion soll unmittelbar mit den Holzbauarbeiten begonnen werden.
A.1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
A.2 Angaben zur Baustelle A.2 Angaben zur Baustelle
A.2.1 Lage der Baustelle
Bassumer Straße 55
28816 Sturh
Flur 6
Flurstück: 267/6+4
Gemarkung: Brinkum
Siehe Baustelleneinrichtungsplan
Gelände und Höhenlage:
Das natürliche Gelände ist als leicht geneigt zu betrachten, es weist ein geringes Gefälle von Westen nach Osten auf.
A.2.2 Belastungen aus Immisionen sowie besondere klimatische und betriebliche Bedingungen:
enfällt
A. 2.3 Art und Lage der baulichen Anlagen:
siehe beiliegende Planunterlagen und Punkt A.3 (Angaben zur Ausführung)
A.2.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen gut erreichbar. Die vorhandenen Verkehrsbeschränkungen sind zu beachten und sind dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Das Baugrundstück ist über die Autobahn A1 Ausfahrt Bremen/Brinkum mit Anschluss an die Autobahn A6, Ausfahrt Bremer Straße und anschließender Einmündung in die Bassumer Straße gut zu erreichen.
Baustellenzugänge / Baustellenzufahrt:
Die Baustellenzufahrt führt von der Bassumer Straße über zwei neue geschaffene Baustellenzufahrten auf das Baugrundstück. Die Abtrennung des Baufeldes bzw. der Baustraße zur umliegenden Bebauung erfolgt über einen bauseitigen Schutz- bzw. Bauzaun.
Verkehrsrechtliche Anordnungen / Sondernutzungen
Sonstige Genehmigungen, wie Aufgrabungsgenehmigungen, Maßnahmen zur Regelung und Aufrecht- erhaltung des Verkehrs, Sperrungen etc, welche über die vor beschriebene Sondernutzung hinaus gehen, z. B. für den Antransport größerer Bauteile, Sperrungen für Anwohnerzufahrten usw., sind durch den Auftragnehmer bei der Stadt Maintal gesondert zu beantragen. Eine Kopie des Genehmigungsbescheides / Erlaubnis ist der Objektüberwachung des AG unaufgefordert vorzulegen. Auf der gesamten Baustelle gilt grundsätzlich die STVO.
A2.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Baustellenzufahrt von der Bassumer Straße bis BE-Fläche. Siehe BE-Plan.
A2.6 Kranstandorte / Transporteinrichtungen:
Zur Aufstellung von ortsfesten Baukränen wurden gemäß BE-Plan 2 Standorte geplant und mit entsprechenden Gründungsmaßnahmen ausgestattet. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, die Standorte in Ihrer Anzahl vollständig oder nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Andere Standorte sind zugelassen, sofern sich diese für den AG hinsichtlich Kosten und Bauablauf positiv darstellen. Sie bedürfen der Genehmigung des AG.
Für die Aufstellung von Mobilkränen für den werktäglichen Montageeinsatz steht die BE-Fläche im Grunde zur Verfügung, die Nutzung ist jedoch mit der Objektüberwachung des AG im Vorfeld zu klären und eine Genehmigung zu beantragen. Siehe hierzu auch Punkt A.2.4. Siehe BE-Plan.
A2.7 Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser,
Für die Stromversorgung und Bauwasserversorgung werden dem Auftragnehmer Anschlussmöglichkeiten auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt (s. hierzu BE-Plan). Evtl. erforderlichen Zuleitungen zu den jeweiligen Verbrauchsstellen für Stahlbauarbeiten sind durch den AN auf eigene Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Abschluss der Maßnahme wieder zurückzubauen. Die Stromkosten trägt der AG. Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt direkt vom AG mit den entsprechenden Versorgungsunternehmen.
A2.8 Lager und Arbeitsplätze / Containerstandplätze:
Vom AG wird hierfür eine Fläche auf dem Baugrundstück (s. BE-Plan zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Aufstellflächen für Containeranlagen, Lagerflächen und sonstige BE-Flächen des AN sind mit der Objekt- überwachung des AG im Vorfeld der Vertragsleistung abzustimmen.
A2.9 Boden-, Baugrundverhältnisse:
siehe hierzu Geotechnischer Bericht der Ingenieurgemeinschschaft für Geotechnik GmbH vom 13.01.2025 (Az. 80738-101)
Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen:
entfällt
A2.10 Grundwasser und Wasserhaltung:
entfällt
A2.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften:
entfällt
A2.12 Entsorgung, Abwasser-und Abfallbeseitigung:
Die Entsorgung aller anfallenden Abfälle und Verpackungsmaterialien hat durch den AN gemäß DIN 18299 § 4.1.11 und 4.1.12 ATV umgehend, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu erfolgen. Dies Position gilt nich für Baugrubenaushub bzw. zu entsorgendes Aushubmaterial.
A2.13 Schutzvorschriften:
Gemäß BE-Plan sowie SIGEKO-Plan.
A2.14 Schutzmaßnahmen:
Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab, die den Auftragnehmer hinsichtlich der von ihm zu erbringen Leistung einschließt. Regelung gemäß BVB.
Schutz der Straßen-u. Gehwegbeläge:
Einschlägige Vorschriften des Baulastträgers sind zu beachten und eigenverantwortlich abzustimmen und einzuhalten.
A2.15 Vorhandene Anlagen im Baustellenbereich:
Im Bereich der Bassumer Straße und auf der Zufahrt zum Baufeld sind öffentliche Ver- und Ent- sorgungsleitungen, (Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle, Gasleitungen, Wasserleitungen, Elektrische Leitungen, Fernmeldeleitungen etc.) vorhanden. Die Leitungen sind vor Beschädigungen zu schützen. Aktuelle Spartenpläne sind eigenverantwortlich anzufordern.
A2.16 Hindernisse im Baustellenbereich:
nicht bekannt.
A2.17 Vermutete Kampfmittel:
Das Baugrundstück ist zum Zeitpunkt der Stahlbauarbeiten als Kampfmittelfrei zu betrachten.
A2.18 Maßnahmen gemäß der Baustellenverordnung:
Gemäß SIGEKO-Plan
A2.19 Besondere Maßnahmen und Anordnungen zum Schutz von Leitungen, Kabelen, Bauteilen etc. im Bereich der Baustelle:
entfällt
A2.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen:
entfällt
A2.21 Art der vom AG veranlassten Vorarbeiten:
Rohbauarbeiten und Stahlbauarbeiten
A2.22 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle:
Zeitgleich zu den Holzbauarbeiten finden noch restliche Rohbauarbeiten statt.
A.2 Angaben zur Baustelle
A.3 Angaben zur Ausführung A.3 Angaben zur Ausführung
A.3.1 Bauablauf, vorgesehene Arbeitsabschnitte:
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt in einem Bauabschnitt für die Gesamtanlage. Der Bauablauf richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedinungen (BVB) bzw. den Fristen des Formblattes 214.H
A3.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung:
Die Gesamtmaßnahme wird durch Einzelgewerke parallel ausgeführt. Der hierfür notwendige interne Koordinationsaufwand in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG ist zu berücksichtigen und in die EP einzurechnen. Der AN bzw. dessen Erfüllungsgehilfen verpflichten sich diesbezüglich zur Teilnahme an den wöchentlichen Baustellen-JF-Terminen während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit einschl. der entsprechenden Vor- und Nachlaufzeiten.
Maximale Flächenlast für Geräte in Gebäuden für Montagearbeiten:
max. 5kN/m² für den Fall der Befahrbarkeit von Stahlbetondecken (Beckenumgänge) oder Beckenkon- strukktionen mit Hub- oder Sicherheitseinrichtungen (Hubbühnen, Hubsteiger etc) Die Arbeiten sind im Einzelfall mit dem Tragwerksplaner des AG abzustimmen.
A3.3 Erschwernisse für Arbeiten in kontaminierten Bereichen:
entfällt.
A3.4 Erschwernisse bei Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen:
Hinweise zur Anfahrmöglichkeit, Beschränkte Lagermöglichkeiten, siehe hierzu BE-Planung und Beschrieb A.2.8.
A3.5 Verkehrsregelung/Verkehrssicherung:
Siehe hierzu Punkt A.2.4 bis A.2.6. Die beschriebenen Parameter sind ausdrücklich zu beachten und bei der Preisbildung zur berücksichtigen.
A3.6 Besondere Anforderungen an Aufbau, Vorhaltung und Abbau von Gerüsten:
Zum Zeitpunkt der Montage von Holzkonstruktionen steht ein Fassadengerüst zur Verfügung. Sollten zum Zweck von Holzmontagen zusätzliche Gerüst oder Bühnen etc. notwendig sein, so sind diese in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Einnetzten von Dachflächen wird in gesonderter Position beschrieben und vergütet.
A3.7 Mitbenutzung fremder Gerüste und Einrichtungen:
Zum Zeitpunkt der Montage von Holzkonstruktionen steht ein Fassadengerüst zur Verfügung. Evtl. not- wendige Umbauten erfolgen ausschließlich durch den AN Gerüstbau auf Anforderung des AN Holzbau in Absprache mit der OÜ des AG.
A3.8 Vorhaltung von Gerüsten und Einrichtungen für Dritte:
entfällt
A3.9 Verwendung von Recyclingstoffen:
Wiederaufbereitete Stoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn diese dem Stand der Technik und den geforderten DIN-Normen entsprechen und wenn die geforderten Prüfzeugnisse bzw. Übereinstimmungs- zertifikate vorliegen. Die optische und technische Gleichwertigkeit mit neuen Stoffen muss gegeben sein. Der Einsatz der Stoffe ist vorab mit der OÜ des Auftraggebers abzustimmen. Genehmigungen zur Verwendung schriftlich einzuholen
A3.10 Anforderungen an Recyclingstoffe und nicht genormte Stoffe/Bauteile:
s. A3.9
A3.11 Anforderungen an Güte und Umweltverträglichkeit von Stoffen/Bauteilen:
Es gilt grundsätzlich der QNG-Anforderungskatallog gemäß Anhangdokument 313 des Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG) zur Schadstoffvermeidung von Bauteilen. Siehe hierzu gesonderte
Punkt A.7 (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude - Schadstoffvermeidung in Baumaterialien.
A3.12 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen, Prüfungen:
Vor Einbau der jeweiligen Bauteile hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Nachweise, bauaufsichtlichen Zulassungen, Werksbescheinigungen, Übereinstimmungszertifikate und Prüfprotokolle, etc. zu den einzubauenden Systemen und Materialien der OÜ zu übergeben.
A3.13 Weiterverwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen:
entfällt
A3.14 Verwertungs- und Entsorgungswege, Nachweis der Entsorgung:
Nachweis der Entsorgung Verpackungsmaterial
A3.13 Weiterverwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen:
entfällt
A3.14 Verwertungs- und Entsorgungswege, Nachweis der Entsorgung:
entfällt
A3.15 Beigestellte Stoffe und Bauteile:
entfällt
A3.16 Übernahme von Leistungen durch den Auftraggeber:
entfällt
A3.17 Leistungen für Dritte:
entfällt
A3.18 Einstellen und Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit Dritten:
entfällt
A3.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme:
entfällt
A3.20 Wartung/Instandhaltung:
entfällt
A3.21 Aufmaßverfahren, Abrechnung nach Zeichnungen oder Tabellen:
Sofern Positionen mit dem Zusatz "Zulage" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen Leistung dar.
Aufmaß und Abrechnung ist baubegleitend vorzunehmen, Rechnungen sind grundsätzlich zu belegen. Im Aufmaß sind nur gemeinsam vor Ort festgestellte Leistungen festzuhalten, die nicht aus Zeichnungen zu ermitteln sind. (DIN 18299, Nr. 5). Der Auftragnehmer hat mit der Objektübwachung des AG die später nicht mehr oder nur schwer feststellbaren Leistungen sofort und gemeinsam aufzumessen. Erfolgt keine oder eine verspätete Mitteilung an die Objektüberwachung, ist mit der Ablehnung der Anerkennung dieser Leistung zu rechnen.
Alle Rechnungen sind inkl. sämtlicher Anlagen sind vom ausführenden Unternehmen auf den Poolar-Server hochzuladen, so dass die Prüfung durch dei jeweilige (Fach-) Objektüberwachung erfolgen kann. Die ausführenden Unternehmen erhalten den Rechnungsrückläufer über den Poolar-Server. Es gelten - sofern vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden - die Zahlungsfristen der VOB/B. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Hochladen der Rechnung auf den Poolar-Server.
A3.22 Regelungen aus spezieller ATV
entfällt
A3.23 Abweichende Regelungen zu den ATV
entfällt
A3.24: Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Die Arbeiten sind mit dem bestelltem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator im Vorfeld abzustimmen. Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ist dem Bauherrn bzw. dem bestelltem Sicherheitskoordinator eine Gefährdungsbeurteilung / Gefährdungsdokumentation zu übergeben. Spätestens bei Arbeitsbeginn sind die erforderlichen Ersthelfer zu benennen.
A3.25: Bautagebuch:
An der Baustelle ist ein Bautagebuch zu führen, von dem die örtliche Objektüberwachung des AG mindestens wöchentlich einen Durchschlag erhält. Angaben des AG bzw. dessen Objektüberwachung, die von den Plänen abweichen bzw. nicht genau dem Leistungsbeschrieb entsprechen, sind hierin zu vermerken und bestätigen zu lassen.
A3.26 Personaleinsatz:
Zur Umsetzung der Maßnahme hat ein deutschsprachiger, weisungsbefugter Vorarbeiter auf der Baustelle anwesend zu sein. Die Aufsichtsführenden von ggf. eingesetzten Nachunternehmern haben ebenfalls deutschsprachig zu sein.
A.3 Angaben zur Ausführung
A.4 Angaben zur Baukonstruktion und Außenanlagen A.4 Angaben zum Bauwerk und Baukonstruktion:
A.4.1 Bauwerk, Geschossigkeit, Höhenlage:
Grundstücksfläche: 16405 m² (267/4+267/6)
Bruttogeschossfläche: 3.978 m²
Bruttorauminhalt: 27.750 m³
Anzahl der Geschosse: KG, EG, OG
Geschosshöhen: KG: ca. 2,84 - 3,85 m
EG ca. 4,50 m bzw. 7,60 - 8.10 m
Traufhöhe: 5,15 m bis 9,50 m
A.4.1 Baugrube und notwendige Wasserhaltung
Zur Herstellung der ca. 4,00 m tiefen Baugrube für die Errichtung des Kellergeschosses mit einer Grund- fläche von ca. 1760 m² wird die Durchführung einer Grundwasserabsenkung mittels geschlossener Wasser- haltung erforderlich. Der Aushub der Baugrube erfolgt gemäß des geotechnsichen Berichtes der Ingenieurgemeinschaft für Geotechnik GmbH bis Unterkante Schottertragschicht. In Teilbereichen des Kellergeschoss wird der Einbau von tieferliegenden Schächten notwendig. In diesen Bereichen werden örtliche Verbaumaßnahmen (z. B. abgedichtete Spundwände) und zusätzliche Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich.
4. 2 Bodenplatte / Gründung:
Bodenplatte im UG als Flachgründung auf Schottertragschicht, Sauberkeitsschicht und Dämmlage. Aus- führung der Bodenplattenbauteile und Kellerwänden in WU-Konstruktion.
A.4.3 Baukonstruktion (System):
Das Haupttragwerk des Gebäudes besteht überwiegend aus Stahlbetonstützen, -decken und -wänden. Die Tragkonstruktion des Daches über der Schwimmhalle besteht aus einer Stahlkonstruktion aus Unterspannträgern mit aufliegender Hohlkastenelementdecke. Die Baukörper der Nebenraumzonen erhalten Stahlbetondecken oder eine Brettschichtholzkonstruktion mit Haupt- und Nebenträgern und aufliegender OSB-Plattenlage als oberen Raumabschluss. Der Treppenraum erhält eine Stahlbetondecke. Für sämtliche Dachflächen ist ein Warmdachaufbau mit Wärmedämmung (PIR/PUR) sowie Dachabdichtung mit FPO-Folie vorgesehen.
A.4.4 Außenwände und Fassadenbekleidung:
Die tragenden Außenwände des Schwimmhalle werden gemäß statischen Vorgaben in Stahlbeton erstellt. Für die großen, umlaufenden Öffnungen in der Schwimmhalle werden zusätzlich tragende Stahlbetonstützen im Raster der Pfosten-Riegel-Fassaden vorgesehen. Die Außenwände über den großen Öffnungen mit tragenden Stahlbetonstützen werden in Verbindung mit lastverteilenden Unterzüge in Stahlbetonbauweise errichtet. Tragende Wände im Untergeschoss werden als Teil der Weißen Wanne gemäß WU-Richtlinie ausgeführt. Die Außenwände der Nebenraumzonen werden vorweigend in Holzmassivbauweise CLT oder Brettschichtkonstruktion auf Stahlbetonsockel erstellt.
Erdberührte Wände sind außenseitig mit Perimeterdämmung gemäß Angabe Bauphysik auszuführen. Geschlossene Bereiche der oberirdischen Außenwände erhalten eine nicht brennbare Wärmedämmung aus Mineralwolle mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassadenbekleidung auf einer Leichtmetallunter- konstruktion gemäß bauphysikaler und brandschutztechnischer Anforderung.
A.4.5. Innenwände und Wandbekleidungen:
Tragende bzw. nichttragenden Innenwände werden in Stahlbeton, verputztem Mauerwerk oder aus beidseitig mit zementären Bauplatten erstellten Holzrahmewänden hergestellt.
In Feucht- und Naßräumen erhalten die Außen- und Innenwände einen raumhohen Fliesenbelag mit entsprechend der Wassereinwirkungsklassen zugelassenen Abdichtungssystem als Verbundabdichtung. Im Bereich der Schwimmhalle sind zudem zum teilweise akustisch wirksame Holzverkleidungen vorgesehen. Im Untergeschoss sind die Wände glatt geschalt mit staubbindendem Anstrich vorgesehen.
A.4.6. Decken-und Deckenbekleidungen sowie Bodenbeläge
Die Geschossdecken in der Schwimmhalle, den Nebenräumen erhalten eine Abhangdecke in Trockenbauweise mit Zulassung für Nassräume einschl. der notwendigen Revisions- öffnungen gemäß Angabe der TGA-Fachplanung. In Technik und Lagerräumen und für die Geschossdecke im UG sind keine Abhangdecken geplant.
Die Geschossdecken im Erdgeschoss (Decke über UG) erhalten einen Bodenaufbau mit Aufbeton, überwiegend im Gefälle erstellt sowie einen Verbundestrich. In Teilbereichen ist ein Fußbodenaufbau mit einer Fußbodenheizung als Betonkernaktivierung vorgesehen. Als Oberbelag sind Fliesenbeläge auf entsprechender Verbundabdichtung vorgesehen.
Die Fußbodenaufbauten werden in nassbelasteten Bereichen als Gefälleestrich mit Fliesen, in den übrigen Bereichen werden die Estriche je nach Anforderung gefliest, beschichtet oder im Bereich von Nebenräumen mit Linoleumbelägen ausgestattet.
A.4.7: Treppen (Konstruktion, Belag, Geländer):
Treppen in das UG-OG als Stahlbetontreppe mit Fliesenbelägen. Nebentreppen im Technikbereich und Außentreppen in Stahlkonstruktion mit Pressroststufen und Geländeranlagen nach ASR.
A.4.8. Dachkonstruktion, Dachdeckung,
Dacheindeckung Schwimmhalle und Nebenräume:
Ausführung als Wärmdachkonstruktion mit Folienabdichtung FPO
A.4.9: Außen- und Innentüren sowie Fenster:
Transparente Flächen sind als Pfosten-Riegel-Fassaden mit Einsatzelementen, sowie in untergeordneten Bereichen als Fensterelemente geplant. Die Konstruktionen werden als Aluminium-Aufsatzonstruktionen ausgeführt.
A.4.10: Schall- und Wärmeschutz:
Die Anforderungen an den Schallschutz werden eingehalten. Die Anforderungen an die Decken, Innenwände und Innentüren der unterschiedlichen Bereiche werden eingehalten.
A.4.11 Ausführung Becken:
Sämtliche Becken werden in Stahlbeton erstellt und erhalten einen keramischen Plattenbelag.
A.4.12: Betriebliche Einbauten:
Einbaumöbel werden gemäß Plandarstellung erstellt. Ausführung je Bereich aus feuchtebeständigen Werk- stoffplatten für den Badbereich und naßbelastete Bereiche. Im Verwaltungsbereich und in den Nebenbereichen aus beschichteten Holzwerkstoffplatten. Umkleide, Wechselkabinen und Spindanlagen werden aus feuchtebeständigen Schichtstoffplatten hergestellt. Wärmebänke werden aus vorgefertigten gemauerten oder betonierten Elementen mit Befliesung hergestellt und beheizt ausgeführt.
A.4.13. Gerät:
Die lose Ausstattung wird gemäß den Anforderungen des Projektes in Abstimmung mit dem Bauherrn organisiert. Die Bereiche für den Schulsport, also Fön- und Umkleidebereiche werden vollständig möbliert. Wesentliche Einrichtungen sind Umkleidekabinen mit Umkleidebänken, Spinde und fest installierte Fönen. Duschbereiche sind mit entsprechenden Ablagen und Hacken ausgestattet. Geräterräume werden abtrennbar und mit Gitterboxen für die Aufbewahrung der Unterrichtsgeräte vorgehalten. Der Regieraum der Schwimmhalle erhält eine Erste-Hilfeausstattung nach DIN mit Liege, Waschgelegenheit, Sitzgelegenheit und Arbeitsplatz.
A.4.14. Außenanlagen:
Mit dem Neubau des Hallenschwimmbades erfolgt die Neuerrichtung der Freianlagen gemäß Freianlagen- planung.
A.4 Angaben zur Baukonstruktion und Außenanlagen
A.5 Angaben zur Installation / Zentralen Betriebstechnik A.5 Angaben zur Installation / Zentralen Betriebstechnik
A 5.1 Sanitärtechnik
Schmutzwasser:
Die Schmutzwasserleitungen in Kunststoffrohren HD-PE. Grundleitungen werden unter der Bodenplatte bzw. in der Bodenplatte im freien Gefälle verlegt. Anschlusspunkte unter der Rückstauebene werden über Ab- wasserhebeanlagen gesichert.
Regenwasser:
Das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser der Dachflächen wird über Freispiegel- bzw. Druckent- wässerungen abgeführt. Die Notentwässerung erfolgt über Dachspeier in der Attika. Teilweise wird anfallen- des Regenwasser einer Zisterne bzw. der bestehenden Regenwasserkanalausmündung zugeführt.
Wasseranlagen:
Die Wasserversorgung für das Gebäude erfolgt über einen Anschluss des örtlichen Wasserversorgers. Die Rohrleitungsführung wird so geplant, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb keine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität zu erwarten ist. Zur Trinkwasseruntersuchung werden Probeentnahmestellen installiert. Die Warmwasserbereitung erfolgt im Durchflussprinzip mit Frischwasserstationen.
A 5.2 Heizungstechnik:
Wärmerzeugungsanlagen
Das neue zu errichtende Bad wird über eine BHKW, 2 Luft-Wasserwärmepumpen im Außenbereich und 2 PCM-Speichern, die wechselseitig geladen und entladen werden, vesorgt.
Wärmeverteilnetze:
Die Wärmeverteilung erfolgt über einen drucklosen Niedertemperaturverteiler. Es gibt ein Niedertemperatur- netz. Am Hauptverteiler sind 6 Gruppen angebunden. Sämtliche dynamischen Heizkreise werden mit elektronisch geregelten Umwälzpumpen ausgestattet. Sekundärkreisregelgruppen erhaltn dreistufige Pumpen.
A 5.3 Lüftungstechnik:
Die Raumlufttechnischen Anlagen gliedern sich wie folgt:
Lüftungsgerät für Sportbadehalle, Erlebnisbadehalle, Kursbeckenhalle und Rutsche mit zwei Geräten
Umkleiden/Duschen und Eingang/Negenräume zu einem Gerät
Küche mit einem Gerät
Abluft Technik mit einem Gerät
A 5.4 Elektrotechnik:
Die Stromversorgung der Schwimmhalle und den Nebenräumen erfolgt über eine NSHV-Hauptverteilung aus dem UG. Die örtliche Arbeitsplatzbeleuchtung ist durch die ausführenden Firmen zu erstellen.
A 5.5 Schwimmbadtechnik:
Die Aufbereitung des Beckenwassers erfolgt in 5 Kreisläufen. Kreislauf eins umfasst das Sportbecken und das Rutschenlandebecken In Kreislauf 2 wird das Kursbecken aufbereitet. Die Aufbereitung des Kinderplanschbeckens und des Freikinderspielbereidhs erfolgt in Keislauf drei. In Kreislauf 4 wird das Lehrschwimmbecken und in Kreislauf 5 das Frei-Springerbecken, das Frei-Nichtschwimmerbecken sowie das Frei-Rutschenlandebecken aufbereitet. Die Auslegung der Umwälzanlagen erfolgt nach DIN 19643.
A.5 Angaben zur Installation / Zentralen Betriebstechnik
A6. Zusätzliche Technische, Sonstige Technische Vertragsbedinungen und Regelwerke für Holzbauarbeiten A6. Zusätzliche Technische, Sonstige Technische Vertragsbedingungen und Regelwerke
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Zimmerer- und Holzbauarbeiten zum Neubau des Hallenbades in Stuhr. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten folgende Leistungen:
- Baustelleneinrichtung
- Technische Bearbeitung der Wand- und Dachkonstruktionen (W+M-Planung, statische Nachweise)
- Einbau und Unterhalt von sicherheitstechnischen Einrichtungen (Auffangnetzen)
- Liefern, Abbinden und Einbauen von CLT-Wandelementen als Außenwände
- Liefern, Abbinden und Einbauen von Holzrahmenwänden als Innenwände tragend und nichttragend
- Liefern, Abbinden und Einbauen einer Dachkonstruktion über Bauteil Umkleide
- Liefern, Abbinden und Einbauen einer Dachkonstruktion über Bauteil Lüftung und Lehrschwimmbecken
- Liefern, und Einbauen von tragenden Brettsperholz-Hohlkastenelementen mit integriertem Absorber und
Sichtoberflächen aus profiliertem Holz über Bauteile Schwimmhalle.
- Abdichtung und Schutzmaßnahmen im Baubetrieb
- Liefern und Einbauen von Stahlbauteilen bzw. Schrauben > 6 mm (DIN 18334, 4.1.3)
Zur geforderten Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters sowie den geforderten Nachweisen über die Verfügung von ausreichenden technischen und wirtschaftlichen Mitteln hat der AN folgende Normen, Richtlinien und Gesetze zu beachten:
A6.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemein:
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
- VOB Teil A, Teil B, Teil C unter besonderer Berücksichtigung der ATV
- DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
- DIN EN 1995 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten
- DIN 68800-2 Holzschutz im Holzbau - Baulicher Holzschutz
- DIN 1052 Holzbauwerke- Berechnungen und Ausführung.
- DIN EN 14081-1 Holzbauwerke - Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem
Querschnitt - Allgemeine Anforderungen.
- DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Gütebedingungen
- DIN EN 14080:2013 Anwendbarkeit von Brettschichtholz und Balkenschichtholz - Anforderungen
- DIN 4074 Sortierung von Holz nach Trägfähigkeit
- DIN EN 336 Bauholz für tragende Zwecke - Maße, zulässige Abweichungen
- DIN EN 338 Bauholz für tragende Zwecke - Festigkeitsklassen
- DIN EN 15497 Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke- Leistungsanforderungen und Mindest-
anforderung an dieHerstellung.
- DIN EN 300 Holzfaserwerkstoffplatten OSB 3 E1
- DIN 20000-7 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 7: Keilgezinktes Vollholz
- DIN 18165 Faserdämmstoffe für den Hochbau
- DIN 52132 Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen
- DIN 52133 Polymerbitumen-Schweißbahnen
- DIN 52143 Glasvlies-Bitumendachbahnen
- BS-Holz-Merkblatt, Januar 2016
- Energieeinsparverordnung -EnEV-
- Baustellenverordnung -BaustellV-
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
- Verlegeanleitungen der Hersteller von Zubehörmaterialien
- Qualitätsmerkmale KVH:
Sortiermerkmale laut Vereinbarung zwischen der Vereinigung Deutscher Sägewerksverbände und dem
Bund Deutscher Zimmerermeister. (Anlage Sortiermerkmale aus Holzbau-Handbuch, Reihe 4, Teil 2,
Folge 1)
- Tabelle zur Ausschreibung von Stahlteilen nach Schwierigkeitsgraden:
Schwierigkeitsgrade (SG) für ebene nicht verschweißte Stahlteile, für ebene verschweißte Stahlteile und
verschweißte Stahlteile gemäß Formblatt Informationsdienst Holz / Tragwerkeplus Ingenieurgesellschaft
mbH & Co.KG.
A6.2 RAL Gütezeichen
Für die Herstellung von Holzdeckenelemente gilt das RAL-Gütezeichen für den Dachbau (RAL-GZ 429) und den Holzhausbau (GAL GZ 422, Teil 1 für die Herstellung) Vorgenannte Gütezeichen bilden die qualitative Basis für die Gütesicherung der in den Einzelpositionen beschriebenen Holzrahmenbauteile in Herstellung und Montage. Entsprechende Nachweise zur Gütesicherung sind im Zuge der Angebotsabgabe vorzulegen.
A6.3 Vorelementierung von Dach- und Wandbauteilen:
Die Vorelementierung umfasst die im LV beschriebenen Schichten. In den Quadratmeterpreis der Holz- Wandelemente sind das Abbinden der Holzbauteile und alle nicht separat erfassten Maßnahmen wie Auswechslungen, Mehrfachpfosten, Eckverstärkungen und Sturzausbildungen einzukalkulieren. Außerdem sind Eckverbindungsmittel, Verbindungsmittel der Elemente untereinander und die Verbindung mit dem tragenden BSH-Träger einzukalkulieren. Besonders statisch relevante Bauteile werden seperat erfasst und beschrieben. Sämtliche Montageleistungen sind in den EP einzurechnen. Vor Abbund und Baustellen- montage sind die tatsächlichen Abmessungen des Gebäude (Stützenachen, Außenmaße) durch den AN eigenverantwortlich zu prüfen.
A6.4 Luft-und Winddichtheit:
Das Herstellen einer inneren luftdichten und äußeren winddichten Gebäudehülle ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dazu gehört das fachgerechte Abkleben der Wand-, Dach- und Deckenstöße und deren Anschlüsse mit geeigneten Materialien sowie ein ordnungsgemäßer Elemenstoß und Dachanschluss. Luftdichte Anschlüsse an Folgegewerke sind, falls notwendig im LV gesondert ausgewiesen.
A6.5 Holzfeuchte:
max. relative Holzfeuchte zum Einbauzeitpunkt:
Tragende Brettsperrholz-Wandelemente 10 % +/- 5 %; NK 1
Holzrahmen-Wandelemente 10 % +/- 5 %, NK 1
Brettsperrholz-Deckenelemente 10 % +/- 5 %, NK 1
Brettschichtholz-Trägerelemente, KVH und und NHC: 10 % +/- 5 %, NK 1
A6.6 Befestigungsmittelt und Korrosionsschutz von Stahlbauteilen:
Aufgrund chlorhaltiger Raumluft sind sämtliche erforderliche Befestigungsmittel aus hoch korrosionsbeständigen Stahl der Korrosionswiderstandsklasse IV zu verwenden. z. B. Werkstoff-Nr. 1.4529.
Stahlteile in aus hoch korrosionsbeständigem Stahl oder feuerverzinkt und im Duplexverfahren lackiert mit
Korrosionsschutz C4H in RAL nach Wahl AG.
Verbindungsmittel mit Beschichtungssystemen gemäß Tabelle A.5 nach DIN 55634-1:2018-03, System-Nr. A5.3 für eine zu erreichende Schutzdauer C4H nach DIN EN ISO 12944-1
A6.7 Projektraum:
Der AG setzt zur Optimierung der Kommunikation und Informationsbereitstellung zwischen allen internen und externen Projektbeteiligten einen internetbasierten Projektraum (Poolar-Server) ein.
Systemvoraussetzung / erforderliche Programme:
PC, Internetverbindung, Adobe pdf-Reader o.ä.
Die Benutzerverwaltung im Poolarserver stellt sicher, dass alle Beteiligten entsprechend ihren Rollen einen direkten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Daten erhalten. Damit erleichtert sich für alle Beteiligten die Dokumentation des Datenaustausches.
Die Bereitstellung und Verteilung der Daten erfolgt ausschließlich über den Poolarserver. Unterlagen werden dabei im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Diese sind vom AN selbstständig zu plotten. Plottkosten sind vom AN einzukalkulieren. Übewiegend sind Pläne in Übergrößen(ca. 130x90 cm bzw. 160x90 cm) erstellt worden
Der AN hat sämtliche Werk- und Montagepläne sowie statische Nachweise und Datenblätter zur Prüfung auf den Poolar-Server hochzuladen.
Für den gesamten Zeitraum der Arbeiten des beschriebenen Gewerkes ist von ca. 4 Indizes auszugehen. Dies ist ebenfalls einzukalkulieren.
A6.8 Dokumentation
Für den gesamten Umfang der nachfolgenden beschriebenen Leistung ist für Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe ist ein Anteil von mindestens 70% aus nachhaltiger Forstwirtschaft nachzuweisen. Die notwendigen Leistungen werden in gesonderter Position beschrieben und vergütet.
A6. Zusätzliche Technische, Sonstige Technische Vertragsbedinungen und Regelwerke für Holzbauarbeiten
B. Anlagen / Ausführungsunterlagen des AN B. Anlagen
1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:
1.1 Objektplanung
gemäß Planliste
1.2: Tragwerksplanung
-Für alle Bauteile stat. System + Schnittgrößen + Auflagerkräfte (Stabstatik)
-Für die Dachscheibe stat. System mit Auflagerkräften
-Positionspläne und Leitdetails
als Ausführungsbasis für die statischen Nachweise des AN gemäß Pos. 01.2 des
Leistungsverzeichnisses
1.3 Gutachten / Analysen:
entfällt
1.4 Genehmigungen / Gestattungen:
Baugenehmigung
1.5 Sonstige Unterlagen:
BE-Plan
Bauzeitenplan
1.6 Planunterlagen:
2026-04-01 WD 01.01_f00_Attikadetail Holzbau Umkl. Achse 1 + Entw.
2026-03-31 WD 01.02_f02_Attikadetail Holzbau Badehalle - ERLEDIGT
2026-04-01 WD 01.03_f00_VHF an CLT-Wand (Umkl.) + Sockeldetail Achse 1
2026-04-01 WD 01.06_f00_Holzdecke über Aufstellraum LÜF
2026-04-01 WD 01.07_f00_Holzdecke über LSB
2026-04-01 WD 01.17_f00_Fenster Stiefelgang
2026-04-01 WD 01.18_f00_Fenster Badleitung
2026-04-01 WD 01.20_f00_Lichtkuppel rund Foyer
2026-04-01 WD 01.21_f00_Lichtkuppel eckig Umkleide
2026-04-01 WD 01.22_f00_Lichtkuppel Schwimmhalle
2026-04-01 WD 01.23_f00_Dunkelklappe Lehrschwimmhalle
2026-04-01 WD 03.01_f00_Sockelbereich Holzbauwände
2026-04-01 WG03_f02_Erdgeschoss
2026-03-03 WG04_f00_Erdgeschoss
2026-04-01 WÜ03_f02_Erdgeschoss
2026-03-27 WG05_f01_Obergeschoss
2026-03-12 WG06_f00_Obergeschoss
2026-03-27 WÜ04_f01_Obergeschoss
2026-03-27 WG07_f00_Dachaufsicht
2026-03-27 WG08_f00_Dachaufsicht
2026-03-27 WÜ05_f00_Dachaufsicht
2026-04-01 WG09_f02_Erdgeschoss Holzrahmenwände
2026-03-03 WG10_f00_Erdgeschoss Betonsockel
2026-03-30 WS01_f01_Schnitt A-A & B-B
2026-03-12 WS02_f00_Schnitt C-C - E-E
2026-03-30 WÜS01_f01_Schnitte A-A bis E-E
2026-01-23 WA01_V04_Ansichten NO & SW
2026-01-23 WA02_V04_Ansichten SO & NW
2026-03-16 WA03_V01_Ansichten PR-Fassade Wahre Abwicklung
2026-01-23 WÜA01_V05_Ansichten NO,SW,SO,NW
2026-04-01 WÜ08_f02_BE Plan Rohbau
2. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen:
Die Kosten für die Beschaffung aller nachstehenden angeführten Ausführungsunterlagen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen, sofern dafür keine eigende Position im LV vorgesehen ist.
2.1 Nach Auftragserteilung sind dem AG innerhalb von 3 Wochen zu übergeben:
-Bauzeitenplan für die eigenen Leistungen
-prüffähige W+M-Planung der tragenden Holzkonstruktion einschl. notwendiger statischer Nachweise
-Verlegeplanung der Dach- und Wandelemente
2.2 Nach der Beendigung der Bauarbeiten sind dem AG zu übergeben:
Dokumentation und Bestandsunterlagen
Die Bestandsunterlagen sind als Prüfexemplar mit der Abnahmebeantragung 1-fach einzureichen. Der Fachplaner prüft das Exemplar innerhalb von 2 Wochen. Die überarbeiteten Bestandsunterlagen sind dem Auftraggeber zur Abnahme 2-fach zu auf Papier und einfach auf Datenträger zu übergebe. (ausschließlich in deutscher Sprache). Dokumentunterlagen als farbige Plotts mit Darstellung aller Anlageteile, die Hauptkomponenten enthalten alle Leistungsangaben und zwar:
-statische Nachweise des AN für die Dachkonstruktion
-Werk- und Montageplanung für gesamte Dachkonstruktion
-Angaben zu den Verbindungsmittel, Art, Güte etc.
-Angaben zu den verbauten Holzbauteilen, Art, Hersteller, Güte.
-Nachweis der FSC- odr FEFC-Zertifizierung
-Dokumentation zur Schadstoffvermeidung in Bauteilen.
B. Anlagen / Ausführungsunterlagen des AN
02 Sichderheitstechnische Einrichtungen
02
Sichderheitstechnische Einrichtungen
02.__.0001 Auffangnetz anbringen, wieder entfernen
Sportbecken Auffangnetz DIN EN 1263-1 und nach den
berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit, Einsatz von Schutznetzen BGR
179 unter der Dachfläche der Schwimmhalle.
Gesamtlänge bis 32,65 m,
Gesamtbreite bis 20,5 - 25 m, Fläche unter dem Auffangnetz
frei zugänglich, aufbauen und wieder entfernen.
Einbauhöhe ca. 8,50 m über ROK Beckenumgang
bzw. bis 12,50 m über ROK Schimmbecken.
Befestigung an unterspanntem-Stahlträger in der Art, dass Befestigungsgründe nicht beschädigt oder angebohrt werden. (Sichtkonstruktion)
Achsabstand: ca. 5,50 m
Die Vorhaltedauer entspricht der eigenen Montagedauer
der Dachelemente des AN.
02.__.0001
Auffangnetz anbringen, wieder entfernen
Sportbecken
720.00
m²
02.__.0002 Auffangnetz anbringen, wieder entfernen
Lehrschwimmbecken Auffangnetz DIN EN 1263-1 und nach den
berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit, Einsatz von Schutznetzen BGR
179 unter der Dachfläche über dem Lehrschwimmbecken
Gesamtlänge bis 20 m,
Gesamtbreite bis 16 m, Fläche unter dem Auffangnetz
frei zugänglich, aufbauen und wieder entfernen.
Einbauhöhe ca. 8,50 m über ROK Beckenumgang
bzw. bis 11,50 m über ROK Schimmbecken.
Befestigung an BSH-Träger in der Art, dass Befestigungs- gründe nicht beschädigt oder angebohrt werden.
Achsabstand: ca. 5,00 m
Die Vorhaltedauer entspricht der eigenen Montagedauer
der Dachelemente des AN.
02.__.0002
Auffangnetz anbringen, wieder entfernen
Lehrschwimmbecken
320.00
m²
02.__.0003 Auffangnetz anbringen, wieder entfernen
Lütungszentrale Auffangnetz DIN EN 1263-1 und nach den
berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit, Einsatz von Schutznetzen BGR
179 unter der Dachfläche über der Lüftungszentrale
Gesamtlänge bis 26 m,
Gesamtbreite bis 8,5 - 15 m, Fläche unter dem Auffangnetz
frei zugänglich, aufbauen und wieder entfernen.
Einbauhöhe ca. 4,20 bis 4,50 m über Decke über EG
Befestigung an BSH-Träger in der Art, dass Befestigungs- gründe nicht beschädigt oder angebohrt werden.
Achsabstand: ca. 5,00 m
Die Vorhaltedauer entspricht der eigenen Montagedauer
der Dachelemente des AN.
02.__.0003
Auffangnetz anbringen, wieder entfernen
Lütungszentrale
300.00
m²
02.__.0004 Auffangnetz anbringen, wieder entfernen
Umkleide Auffangnetz DIN EN 1263-1 und nach den
berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit, Einsatz von Schutznetzen BGR
179 unter der Dachfläche über der Umkleide
Gesamtlänge bis 60 m,
Gesamtbreite 12,0 bis 16,0 m, Fläche unter dem Auffangnetz
frei zugänglich, aufbauen und wieder entfernen.
Einbauhöhe ca. 4,00 bis 4,50 m über Bodenplatte
Befestigung an BSH-Trägern, Stahlbetonwänden und CLT-Wandelemnten in der Art, dass Befestigungsgründe nicht beschädigt oder angebohrt werden.
Achsabstand: ca. 6,00 m
Die Vorhaltedauer entspricht der eigenen Montagedauer
der Dachelemente des AN.
02.__.0004
Auffangnetz anbringen, wieder entfernen
Umkleide
750.00
m²
02.__.0005 Absturzsicherung- Dachrandsicherung.
h: 1,10 m Liefern und Herstellen von Absturzsicherung an
Seitenrändern und Attika von Flachdächern in
Bereichen in den aus baulichen Gründen kein
Fassadengerüst mit Seitenschutz erstellt werden kann
oder zeitweise abgebaut werden muss.
Ausführung in Teilflächen oder vorübergehende
Sicherung.
Seitenschutz gemäß BG-Regel "Gerüstbau BGR 165 bis 175
und DGUV-Information 201-023 sowie ASR
mit Pfosten, Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett.
Oberkante Seitenschutz mind. 1,10 m über der Aufstell-
fläche oder Absturzkante.
Befestigung an Stahlbetondecke oder-Attika.
Grundvorhaltedauer 4 Wochen
02.__.0005
Absturzsicherung- Dachrandsicherung.
h: 1,10 m
150.00
m
02.__.0006 Absturzsicherung vorhalten Absturzsicherung an Dachrändern wie vor beschrieben
vorhalten und unterhalten.
Abrechnung: lfm Absturzsicherung x Vorhaltedauer in
Wochen
02.__.0006
Absturzsicherung vorhalten
900.00
mxWo