Stahl- und Metallbauarbeiten
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
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I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter    (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der    Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste    Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: 5.2.   Statische Berechnung    Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei: Statischer Nachweis vom 05.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026 Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.    Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden. 5.3.   Gründungsbeurteilung    Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei: Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37. 6.   Ausführungstermine Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.    Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren. 20.11.2026: Beauftragung umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen 07.12.2026: Einrichtung der Baustelle 14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten 22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten 26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau) 14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss 10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt 24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen    Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.    Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.    Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.    Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8) 7.   Pauschalierung Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-5. ZTV - Stahlbau- und Metallbauarbeiten III-5.   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)    Gewerke:   Stahlbauarbeiten    DIN 18335 Stahlbauarbeiten    DIN V 18800-7 Stahlbauten - Ausführung und Herstellerqualifikation 1.   Leistungsumfang Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet die Stahlbaurarbeiten für die Auswechslungen in der Bestandsfassade der Halle 213 sowie für die Technikbühne auf dem Dach erforderlich werden. 2.   Allgemeine Hinweise zur Ausführung 2.1.   Erforderliches Montagegerät sowie alle notwendigen Sicherheits- und Absicherungsmaßnahmen, ebenso Arbeitsgerüste - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - für die ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben ist, und gelten dann entgegen der VOB Teil C als Nebenleistungen.    Bauseits wird kein Standgerüst zur Verfügung gestellt. 2.2.   Jegliche Materiallagerung innerhalb der Baustelle ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abschließbare Räume oder Flächen in der Baustellenfläche werden nicht zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen. 2.3.   Für die in das Bauwerk eingehenden Stoffe und Bauteile sind grundsätzlich ungebrauchte Teile zu verwenden, die den geforderten DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen müssen. 2.4.   Stoffe und Bauteile, die der AN nur vorzuhalten hat, die also nicht in das Bauwerk eingehen, können nach Wahl des Auftragnehmers auch gebraucht sein. 2.5.   Leergebinde von Anstrichmitteln, Klebern, Zusatzstoffen usw. müssen vom AN aus dem Baustellenbereich entfernt und entsorgt werden. Diese dürfen nicht in die Bauschuttcontainer geworfen werden. 3.   Gewerkespezifische Hinweise zur Ausführung für Stahlbauarbeiten 3.1.   Für die ausgeschriebenen statisch konstruktiven Bauteile ist der "Große Eignungsnachweis" (Klasse E) nach DIN 18800, Teil 7, Abs.6.2 erforderlich. Der Nachweis ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Für alle anderen Metallbaukonstruktionen ist der "Kleine Eignungsnachweis" ausreichend. 3.2.   Berührungsflächen der zu verbindenden Stahl- und Stahlbauteile sind nach den einschlägigen DIN-Richtlinien zu behandeln. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass die vorhandenen Stahlbauteile, an denen Schweißarbeiten ausgeführt werden müssen, frei von Farb- und Rostresten sind und somit die vorbereiteten Flächen den einschlägigen DIN-Richtlinien entsprechen. 3.3.   Die einzelnen Positionen sind einschl. aller Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Grundplatten, Einbau- und Ankerteile, wenn auch nicht in jeder Position ausdrücklich gefordert, anzubieten. 3.4.   Für die Maßtoleranzen gilt die DIN 18802 - Toleranzen im Hochbau, wobei für die Ebenheitstoleranz der flächenfertigen Bauteile die DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 gefordert wird. 3.5.   Für den Korrosionsschutz gilt die DIN EN ISO 12944. Alle Stahlteile sind werksseitig mit einer Grundierungsbeschichtung (kein Schutzanstrich) auf Kunstharzbasis als Korrosionsschutz zu versehen. Der Korrosionsschutz ist mind. entsprechend der Korrosivitäskategorie C3 vorzusehen. Die Grundierung ist in die Stahlbauposition einzukalkulieren.    Eine Grund-/Deckbeschichtung ist in der Leistungsbeschreibung separat ausgeschrieben. Um eine Geruchsbelästigung vor Ort zu vermeiden, sind die Stahlbauprofile werksseitig beschichtet anzuliefern und einzubauen. Ausschließlich Transportbeschädigungen sind vor Ort nachzuarbeiten.    Gesamtbeschichtungsaufbau im Innenbereich: a.)   Nachentrostung    SA2 1/2 nach DIN 55928, Teil 4 b.)   Grundierung   2-Kompenenten Epoxidharzgrundlage + Zinkphosphat,       Farbton:   RAL 8012 rotbraun       Sollschichtdicke:   80 my c.)   Grund-/Deckbeschichtung   2-Kompenenten Epoxidharzgrundlage,       Farbton:   RAL-Farbton nach Wahl AG,       Sollschichtdicke:   80 my 3.6.   Vom Auftragnehmer ist die technische Bearbeitung der ausgeschriebenen Stahlbaukonstruktionen zu erbringen.    Die zu erstellende Werk- und Detailplanung und Nachweise der statischen Anschlüsse sind rechtzeitig vor Ausführung dem Prüfstatiker zur Prüfung einzureichen. Übersichts- und Detailpläne (Werkpläne) sind im Vorwege nach vereinbartem Rahmenterminplan je 2-fach dem Architekten/Fachingenieur bzw. dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen. Für die Prüfung des Architekten und des Auftraggebers sind 10 Arbeitstage ab Eingang der Planunterlagen in Papierform einzuplanen.    Die Prüfung und Genehmigung der Montagezeichnungen durch den Bauherrn / Architekten entbindet den Anbieter nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung sowie einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage. Die technische Bearbeitung ist in einer gesonderten Position ausgeschrieben. Die anfallenden Prüfgebühren trägt der Auftraggeber. Zur Unterstützung der technischen Bearbeitung werden dem Auftragnehmer die statische Berechnung und die statischen Positionspläne sowie die Ausführungspläne des Architekten zur Verfügung gestellt. Die technische Bearbeitung beinhaltet auch ein Aufmaß der Bestandssituation vor Ort. Hierfür sind ebenfalls alle technischen Hilfsmittel einzuplanen. 3.7.   Sämtliche Einmessungen und Absteckungen der Höhen- und Achsmaße sind vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung selbst auszuführen und in die Leistungsposition für die technische Bearbeitung einzukalkulieren.    Die Oberkante des Hallenbodens der Halle 213 ist las Nullhöhe gemeinsam festzustellen. Die Einmessung ist hiervon vorzunehmen. Die Übernahme von Höhen- und Achspunkten anderer Gewerke erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Auftragnehmer haftet für Folgefehler aus der Übernahme anderer Maßmarkierungen als der vereinbarten "Nullhöhe".
III-5. ZTV - Stahlbau- und Metallbauarbeiten
03 Rückbau- und Stahlbauarbeiten
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Rückbau- und Stahlbauarbeiten
03.01 Rückbau im Baufeld
03.01
Rückbau im Baufeld
03.02 Stahlbauarbeiten - Unterkonstruktionen
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Stahlbauarbeiten - Unterkonstruktionen
03.03 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten
06 Ausbau
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Ausbau
06.08 Metallbauarbeiten innen
06.08
Metallbauarbeiten innen