Malerarbeiten
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
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I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter    (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der    Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste    Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: 5.2.   Statische Berechnung    Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei: Statischer Nachweis vom 05.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026 Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.    Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden. 5.3.   Gründungsbeurteilung    Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei: Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37. 6.   Ausführungstermine Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.    Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren. 20.11.2026: Beauftragung umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen 07.12.2026: Einrichtung der Baustelle 14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten 22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten 26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau) 14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss 10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt 24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen    Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.    Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.    Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.    Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8) 7.   Pauschalierung Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-12. ZTV - Maler- und Beschichtungsarbeiten III-11.   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)      Gewerke:   Maler-, Lackier- und Beschichtungsarbeiten       Tapezierarbeiten       - DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten       - DIN 18366 Tapezierarbeiten 1.   Leistungsumfang Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet die Maler-, Lackier-, Tapezier- und Bodenbeschichtungsarbeiten. 2.   Hinweise zur Ausführung 2.1.   Allgemein 2.1.1.   Sämtliche Leistungen verstehen sich einschließlich Lieferung und Einbau in fertiger Arbeit, dabei sind alle erforderlichen Nebenleistungen eingeschlossen, auch wenn diese bei den einzelnen Positionen nicht wiederholt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn ausdrücklich etwas anderes gefordert wird. 2.1.2.   Die vom Bieter in den einzelnen Positionen vorgesehenen Materialien sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes anzubieten und zu verarbeiten. Geforderte Mindestverbrauchsmengen dürfen nicht unterschritten werden. 2.1.3.   Gerüste, auch über 2,00 m Arbeitsbühnenhöhe, sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen mit  einzurechnen und gelten als Nebenleistung. Dieses gilt ebenso für erforderliche Schutz- und  Hilfsgerüste und deren Vorhaltung. 2.1.4.   Leergebinde (Emballagen mit Reststoffen) von Anstrichmitteln, Klebern, Zusatzstoffen usw. müssen vom Auftragnehmer aus dem Baustellenbereich entfernt und entsorgt werden. Sie dürfen nicht in den Bauschuttcontainer geworfen werden. 2.1.5.   Alle dauerelastischen Dichtungsmassen müssen Silikonfrei sein. Der Nachweis der Silikonfreiheit ist vor Verarbeitung - ggf. mit einem Prüfzeugnis - nachzuweisen. 2.1.6.   Alle im Innenraum verwendeten Materialien müssen, falls durch die Materialvorgabe nicht anders möglich, der Klassifizierung "Schadstoffarm" entsprechen  und mit dem entsprechenden Gütezeichen gekennzeichnet sein. 2.2.   Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten 2.2.1.   Die Farben werden nach Vorlage von Mustern und Proben vom Auftraggeber und dem Architekten ausgewählt. Von allen Anstrichen sind auf  Anweisung der Bauleitung Muster am Bau anzusetzen, die mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten sind. Farbmuster sind in solcher Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Farbtöne auch in Bezug auf ihr optisches Gewicht möglich ist (siehe auch VOB, Teil C, DIN 18363, Abschn. 4.1.9.) Bei Anstrichen, die das Ansetzen von Mustern auf dem Untergrund nicht zulassen, sind geeignete Tafeln zur Verfügung zu stellen. 2.2.2.   Für farbige Wand- oder Deckenanstriche sind, wenn nötig, Zulagepositionen vorgesehen. Dabei werden folgende Tönungsarten für die einzelnen Farbstufen zugrunde gelegt:    Farbstufe                          nach Alpinacolor-Farbkarte Vollton oder Sonderton   nach Angabe Sattgetönt   Stufe 2 bis Orginalton Mittelgetönt   Stufe 6 bis 3 Hellgetönt   Stufe 9 bis 7    In den Zulagepositionen ist die jeweilige Farbstufe angegeben. 2.2.3.   Sämtliche Innenanstriche sind mindestens waschbeständig nach DIN 53 778 auszuführen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht etwas anderes gefordert wird. 2.2.4.   Spritzverfahren in geschlossenen Räumen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahme: Deckbeschichtungen auf Stahlkonstruktionen und Dispersionsbeschichtungen an Wänden und Decken im Hallenbereich in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung außerhalb der normalen Regelarbeitszeit. Hierzu sind alle angrenzenden Bauteile, wie technische Installationen, fertige Wandflächen, Fussböden usw. gegen Verunreinigungen durch Abdecken zu schützen. 2.2.5.   Farbreste aller Art dürfen keinesfalls in Abflussleitungen des Gebäudes geschüttet werden. Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen und Reste sind zu beseitigen. Fertiggestellte Anstricharbeiten sind bis zur Abnahme vor Beschädigung zu schützen. 2.2.6.   Alle angrenzenden Bauteile, wie fertige Wandflächen, Fußböden, Sockelleisten usw. sind gegen Verunreinigungen durch Abdecken zu schützen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass technische Installationen zum Zeitpunkt der Malerarbeiten noch nicht installiert sind. 2.3.   Beschichtungsarbeiten 2.3.1.   Die Sealant-Bay, Farbmischraum, Farblager und Freestock erhalten eine Bodenbeschichtung aus einer 2-Komponenten Epoxidharzbeschichtung. 2.3.2.   Aufbau in den Technikräumen: a)   Abfegen und absaugen der vorhanden Zementestrichfläche, einschl. aufnehmen des Kehrgutes. b)   Grundanstrich (ca. 5 - 10 % verdünnt). c)   Deckbeschichtung (unverdünnt). 2.3.3.   Vorbereitung und Aufbau in sonstigen Bereichen a)   Vorhandene, beschichtete Flächen durch kugelstrahlen aufrauhen. b)   Grundanstrich (ca. 5 - 10 % verdünnt). c)   Kratzspachtelung zum Auffüllen der kugelgestrahlten Fläche mit Epoxidharz und Quarzsand. d)   Auftragen einer Verlaufbeschichtung aus Epoxidharz einschl vollflächiger Abstreuung    mit Quarzsand, sowie abfegen des überschüssigen Quarzsandes. e)   Auftragen einer pigmentierten 2-Komponentigen Epoxidharz als Kopfbeschichtung Der Farbton ist in der  jeweiligen Position angegeben. 2.3.4.   Die Bodenbeschichtung ist in Durchgangsbereichen nach Verlegen mittels Folie abzukleben, um sie gegen Verunreinigungen durch Folgewerke zu schützen. Ansonsten sind Überschuhe für das Betreten durch die Bauüberwachung und den AG zur Verfügung zu stellen.
III-12. ZTV - Maler- und Beschichtungsarbeiten
06 Ausbau
06
Ausbau
06.11 Maler- und Lackierarbeiten - Wand/Decken
06.11
Maler- und Lackierarbeiten - Wand/Decken
06.12 Maler- und Lackierarbeiten - Bodenbeschichtungen
06.12
Maler- und Lackierarbeiten - Bodenbeschichtungen