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Net total EUR
Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für
solche, für die
keine ATV in VOB/C - ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18459,
jeweils in der gültigen Fassung bestehen
Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis
ATV DIN 18459 haben Vorrang
Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.1.1 Lage der Baustelle
Das Grundstück liegt zentrumsnah am westlichen Rand
der Osnabrücker Innenstadt an
der Hakenstraße / Rolandsmauer. Die umgebende Bebauung
wird durch Mischnutzung geprägt.
Im Norden und Westen befinden sich Wohn- und
Geschäftshäuser, im Osten das Arbeitsgericht,
im Süd-Osten die heutige Hauptschule, die in einem
historischen Gebäude untergebracht ist.
Im Süden liegt eine öffentliche Grünfläche
Der Landschaftscharakter ist derzeit geprägt von
teilweise versiegelten Schulhofbereichen, unver-
siegelten Grünbereichen, Spontanbewuchs und
Baumbestand.
Zur Hakenstraße wird das Grundstück durch großkronige
Bäume begrenzt.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie
besondere
klimatische oder betriebliche Bedingungen
keine Angabe
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das neue Schulgebäude wird eine vierzügige Oberschule
mit einer ebenerdigen 1,5-Feld-Sporthalle
Der Neubau erfüllt im Sinne der Nachhaltigkeit und
Energieeffizienz den Anforderungen als Passivhaus.
Der Baukörper der Friedensschule ist als Solitär
geplant.
Drei miteinander verbundene Volumen nehmen das
Raumprogramm auf.
Entlang der Hakenstraße sind diese 4-geschossig
ausgebildet, zum Blockinnenbereich ein-, bzw. zwei-
geschossig.
Von Nord nach Süd werden die Funktionen wie folgt
angeordnet.
Im nördlichen Baukörper befindet sich die
1,5-Feld-Sporthalle mit darüber liegender Dachterrasse.
Das mittlere Volumen nimmt die Fachräume, mit
Werkstätten und Lehrküche im Erdgeschoss auf.
Im dritten südlichen Baukörper werden die
Unterrichtsräume in den Obergeschossen angeordnet.
Im Erdgeschoss befinden sich Mensa- und
Freizeitbereich, die zusammengeschaltet als Aula der
Schule dienen.
Im Erdgeschoss des Gebäudes werden die "öffentlichen
Funktionen" der Schule angeordnet. Mensa und
Werkstatttrakt erhalten so, ganz natürlich die ihnen
zugehörigen Außenbereiche; die Sporthalle erhält
einen eigenen weiteren Zugang für die außerschulische
Vereinsnutzung.
Das Erdgeschoss wird gemeinsam von allen Schülerinnen
und Schülern genutzt.
In den Obergeschossen differenzieren sich die
verschiedenen Nutzergruppen.Jahrgangsübergreifend
werden in den Obergeschossen des südlichen Baukörpers
die Unterrichtsbereiche angeordnet, wobei
das erste und dritte Obergeschoss Lernbüros aufnehmen,
in denen jede/r Schüler/in einen persönlichen
Arbeitsplatz erhält.
Das zweite Obergeschoss ist, entsprechend dem
pädagogischen Konzept der Friedensschule als Lern-
Landschaft gestaltet.
Hier findet das Lernen in Gruppen statt. Input-Räume,
sowie Bereiche zum Coaching werden auf allen
drei Geschossen vorgesehen und ermöglichen den
Schüler/innen den Kontakt zum Lehrpersonal.
Im mittleren Baukörper werden die Fachräume, sowie die
Verwaltung situiert.
Das Erdgeschoss nimmt die Werkstätten, sowie Lehrküche
und Bandraum auf.
Im ersten Obergeschoss befindet sich die Verwaltung.
Das zweite Obergeschoss ist den musischen Fächern
gewidmet.
Hier werden Kunst-, Musik und Textilräume nebst den
zugehörigen Sammlungsräumen verortet. Aufgrund der
technischen Installation der naturwissenschaftlichen
Fachräume werden diese im obersten Geschoss angeordnet.
Das zentrale Schulforum, mit einer alle Geschosse
verbindenden repräsentativen Treppe, verknüpft beide
Baukörper und erschließt gleichwertig alle
Nutzungsbereiche.
Im nördlichen Baukörper wird die 1,5-Feld-Sporthalle
errichtet. Für die externe Nutzung durch Sport-
vereine wird ein separater Zugang über einen kleinen
Vorplatz von außen erschlossen. Die Hallenfläche
wird nach Norden blendfrei über ein Fensterband
belichtet. An der südlichen Längsseite des Hallenbau-
körpers werden zweigeschossig die zugehörigen
Nutzungen (Geräte, Umkleiden, etc.) organisiert.
Das Tragwerk ist als Massivkonstruktion
(Stahlbetonbau) konzipiert. Tragende und aussteifende
Außen- wände werden als Massivbau in Stahlbeton
errichtet. Die Wände der Dachtechnikzentralen werden
als leichte Stahlkonstruktionen errichtet.
Außenstützen werden nach statischer Erfordernis
dimensioniert und in Stahlbeton ausgeführt.
Das Gebäude ist nicht unterkellert und auf einer
durchgehenden, elastisch gebetteten Bodenplatte im EG
gegründet.
Die Dachtechnikzentralen erhalten eine Bekleidung aus
gedämmten Sandwichplatten mit Metallbekleidung.
Die tragenden und aussteifenden Innenwände sind in
Massivbauweise geplant.und Innenstützen werden als
Stahlbetonstützen realisiert, diese sind teilweise
freistehend in offenen Raumbereichen, teilweise in
Innenwände integriert.
Die Decken sind als Stahlbeton-Flachdecken ausgeführt.
Unterzüge und Überzüge werden zur Randab- stützung der
Decken im Bereich von Öffnungen eingesetzt.
Treppenpodeste der Fluchttreppenhäuser, sowie die
Treppe des Schulforums werden analog den Decken
als massive Ortbetonkonstruktionen erstellt. Die
Treppenläufe werden als STB-Fertigteilkonstruktionen
erstellt und schalltechnisch über Tronsolen von
Podesten und umgebenden Wänden getrennt.
Dachkonstruktionen über Schulgebäude und Sporthalle
werden sämtlich als Stahlbetonflachdecken aus- geführt.
Das Dach über der Sporthalle ist mit
Einfeld-Verbundträgern konzipiert. Die Träger sind in
einem Raster von 4,08 m angeordnet und haben eine
Spannweite von 18,80 m. Für den Brandschutz der Träger
wird Kammer- beton herangezogen (oder gleichwertige
alternative Brandschutzmaßnahmen). Die Dachebene wird
durch eine teilvorgefertigte Stahlbetondecke
(Filigrandecke) gebildet. Die Dachebene übernimmt die
horizontale Aussteifung des Daches und muss daher
kraftschlüssig mit der STB-Konstruktion verbunden
werden.
Die Dächer der Technikzentralen werden als leichte
Stahl-Konstruktionen errichtet. Querschnitte und Ab-
messungen anhand statischer Erfordernis.
Die Zugänge zum Schulgebäude erhalten Vordächer als
massive Stahlbetonfertigteilkonstruktionen mit den
erforderlichen Aufbauten zur Entwässerung.
Treppengeländer der notwendigen Treppenräume werden
als Stahlkonstruktion pulverbeschichtet ausgeführt.
In Gebäude B/TRH 4 wird zur Erschließung der
Dachtechnikzentrale zwischen dem 3. und 4.
Obergeschoss eine Stahltreppe als Gitterrosttreppe
berücksichtigt.
Die Innenhöfe, sowie die Dachterrasse oberhalb der
Sporthalleund das Dach über dem dritten Ober-
geschoss erhalten einen Warmdachaufbau mit 2-lagiger
Bitumenabdichtungsbahn und werden mit Aufbauten gem.
Vorgaben der Landschaftsarchitektur, in Teilbereichen
mit einer extensiven Begrünung, versehen.
Auf den Dachflächen des dritten Obergeschosses sind
Sekuranten als Anschlagpunkte / Seilsysteme vorgesehen.
Die Dachtechnikzentrale erhält eine Dachkonstruktion
als Stahlkonstruktion gem. statischer Erfordernis.
Ausführung: Trapezblech + Gefälledämmung + Abdichtung.
Die Dachterrasse oberhalb der Sporthalle erhält
umlaufend eine über die seitens Schulbaurichtlinie
geforderte Absturzhöhe hinausgehende Absturzsicherung
als Stahlkonstruktion gem. stat. Erfordernis.
Auf die Stahlkonstruktion werden Rahmen mit
Brüstungselementen als Metallkonstruktion aufgebracht.
Im Bereich zwischen den Treppenhäusern zwei und drei
wird eine Pergola als Stahlbaukonstruktion zur
Aufnahme der Sonnenschutzelemente vorgesehen.
Technische Ausstattung
Die Wärmeerzeugung wird über Luft-Wasser-Wärmepumpen
mit natürlichem Kältemittel (Propan) durchgeführt,
Anordnung auf dem Dach.
Raumbeheizung erfolgt über Flächenheizung Fußboden,
Fußbodenheizungsrohr aus Kunststoff, Verteilleitungen
im Gebäude aus Kupfer. Heizkreisverteiler und
Wärmeerzeugerverrohrung aus Stahlrohr. Alukaschierte
Mineralwolldämmung.
Verlegung der Verteilleitungen in
Vorwandinstallationsschächten, Trockenbauwänden und
abgeh. Decken.
Niederspannungsseitige Stromversorgung aus einer
Trafostation der SWO Netz.
HAK und Wandlermessung im eigenen Betriebsraum;
Anschlusswert: S=250 kVA
Stromversorgung über Niederspannungshauptverteilung im
EG.
Das Gebäude bekommt eine äußere Blitzschutzanlage,
sowie innen einen sternförmigen Potentialausgleich.
Auf den Dach- und Wandflächen der Technikzentrale in
Gebäude A+B wird eine Photovoltaikanlage installiert.
Die Einspeisung erfolgt im Hausanschlussraum
Seilaufzug mit vier Haltestellen und autarkem
Schachtentrauchungssystem.
Fläche und Kubatur:
BGF gesamt 14.406 m2 BRI gesamt 57.052 m3
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Baustellenandienung erfolgt über die Rolandmauer.
Diese wird großräumlich von der Straße Heger Tor Wall
aus angefahren.
Es bestehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten
innerhalb des Baufeldes.
Das Gelände darf auf Grund der bestehenden
Parkplatzknappheit ausschließlich von Firmenfahrzeugen
befahren werden. Privat-PKW dürfen nicht geparkt
werden.
Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der
Motor abzustellen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Auf der Straße Rolandmauer dürfen außerhalb des
Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt, noch andere
Straßen oder Wege außer den oben beschriebenen
Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der
Objektüberwachung des AG befahren werden.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen
Der Zugang zum Gebäude ist nur über die geplanten
Öffnungen und Treppenhäuser möglich.
Materialtransporte haben jeweils darüber zu erfolgen.
Auf der Ostseite des Gebäudes wird für
Materialtransporte ein Gerüstaufzug mit einer
Tragkraft von 1.500 kg und einer Plattformgröße von
3,2 x 1,4 m zur Verfügung gestellt.
Von diesem Aufzug aus wird ein Zugang in alle
Obergeschosse eingerichtet.
Sonstige Transporteinrichtungen werden durch den
Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt
0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser
Bauwasser und Baustrom, sowie ein Abwasseranschluss
werden durch den AG an den im Konzept zur
Baustellenlogistikersichtlichen Übergabepunkten zur
Verfügung gestellt.
Anschlüsse und Verteilung für die eigene
Baustelleneinrichtung und die eigenen Leistungen bis
zu diesen Übergabepunkten sind Sache des AN.
Die Leitungsführung ist mit der Objektüberwachung des
AG abzustimmen.
Im Außenbereich werden die Hauptverkehrswege
beleuchtet.
Der Verbrauch von Baustrom und -wasser ist für den AN
kostenfrei.
0.1.8 Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen
und Räume
Sanitäranlagen und Waschräume und ein
Sanitätscontainer mit Ausstattung nach ASR 38/2 werden
durch den Auftraggeber für den AN kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
Tagesunterkünfte sowie verschlossene und/oder
wettergeschützte Lagerplätze werden durch den
Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
Für das Aufstellen von Tagesunterkünften und
Materialcontainern stellt der Bauherr Flächen
innerhalb der ausgewiesenen Baustellenfläche zur
Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Unter
Berücksichtigung der gleichzeitigen Nutzung dieser
begrenzten Flächen durch alle Auftragnehmer ist der
Platzbedarf auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die
Anzahl der durch den Auftragnehmer vor Ort
vorgesehenen Container ist vor deren Aufstellung vorab
mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Platzbedarf ist
bei der OÜ anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf
erst nach der Freigabe durch die OÜ erfolgen.
Bei einer Beheizung von Containern mit Gas sind die
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine Beheizung
von Materialcontainern ist grundsätzlich nicht
zulässig.
Lagerplätze können auf den im beiliegenden Konzept zur
Baustellenlogistikgekennzeichneten befestigten Flächen
eingerichtet werden.
Auf die gleichzeitige Nutzung der Flächen durch
mehrere AN wird ausdrücklich verwiesen. Der Platzbedarf
st bei der OÜ anzumelden. Eine Belegung der Flächen
darf erst nach der Freigabe durch die OÜ erfolgen.
Die Baustelleneinrichtungsflächen und das Baufeld
werden vollständig durch einen Bauzaun abgetrennt.
Dieser ist vom AN ständig geschlossen zu halten. Die
Baustellenzufahrten sind täglich nach Arbeitsende zu
verschließen, sofern sie durch den AN geöffnet wurden.
Alle für die Bauausführung notwendigen Gerätschaften,
Fahrzeuge und Materialien dürfen ausschließlich
innerhalb des Baufeldes gelagert und aufgestellt
werden. Dies betrifft ebenso die notwendigen
Container- anlagen.
Außerhalb der ausgewiesenen BE-Fläche / Baufeld können
keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Lieferungen und Lagerungen sind auf diese Verhältnisse
auszurichten.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit
gem. als Anlage beigefügtem Bodengutachten
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern
Max. Grundwasserstand -1,40 m = 62,20 üNN
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
gem. als Anlage beigefügtem Bodengutachten
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der Auftraggeber richtet nach Fertigstellen der
Rohbauarbeiten ab dem Quartal IV/2026 auf dem Bau-
gelände eine Abfallsammelstelle/einen Wertstoffhof für
die Entsorgung der Rest- und Wertstoffe der Baustelle
ein. Die Nutzung des Wertstoffhofs und die Entsorgung
der Rest- und Wertstoffe sind unter Beachtung der u.a.
Regelungen für die AN kostenfrei.
Die Nutzung des Wertstoffhofs ist für den AN
verpflichtend. Die Stellung von eigenen Abfall- und
Wertstoff- Containern durch den AN zur Abfall- oder
Schuttbeseitigung ist auf Grund der Platzverhältnisse
nicht möglich.
Das Einsammeln und der Transport der Müll- und
Reststoffe von der Baustelle zur Abfallsammelstelle
erfolgt durch den AN.
Abfälle sind zu trennen und, soweit möglich, täglich,
mindestens jedoch 2 x wöchentlich ordnungsgemäß
zu entsorgen.
Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien
im Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind
unzulässig.
Die Abfallsammelstelle wird bis zum Ende der Bauzeit
vorgehalten und dann abgebaut. Er wird durch eine vom
Auftraggeber beauftragte Fachentsorgungsfirma
betrieben. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu
leisten.
Es ist untersagt Abfälle anderer Baustellen
mitzubringen und über den Wertstoffhof kostenlos zu
entsorgen.
Am Wertstoffhof nicht angenommen werden:
- asbesthaltige Baustoffe
- Sondermüll
- Schadstoffhaltige Abfälle
Die Materialien sind entsprechend der
Entsorgungsvorschriften vorbereitet und sortiert auf
dem Wertstoffhof in die entsprechenden Behältnisse zu
verfüllen. Nicht den Vorschriften entsprechend
getrenntes Material wird auf Kosten des anliefernden
AN entsorgt.
Vom Auftragnehmer ist die durch den Betrieb des
Wertstoffhofes entstehende Kostenersparnis in der
Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Der AG stellt für Brotzeitabfall und Getränkeleergut,
insbesondere für Glas- und Plastikflaschen, Dosen usw.
Abfallbehälter im Bereich des Wertstoffhofes zur
Verfügung.
Auftragnehmern, die trotzdem die Baustelle mit Abfall
verunreinigen, werden die Kosten für die Reinigung in
Rechnung gestellt.
Widerrechtliche Schutt- und Abfallansammlungen und
Verunreinigungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld
werden dokumentiert und nach fruchtlosem Ablauf einer
Frist von einem Werktag ohne weitere Ankündigung auf
Kosten des Verursachers beseitigt.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle,
Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und
Immissionsschutz
Keine vorhanden
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Außenanlagen,
Bauteilen
Die auf dem gesamten Gelände vorhandenen Bäume und
Bepflanzungen sowie bereits vorhandene Baumschutzzäune
dürfen nicht beschädigt werden. Der Baumschutz darf
nicht geöffnet, versetzt oder entfernt werden.
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
Keine vorhanden
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,
Abwasser- und Versorgungsleitungen
gem. Baustelleneinrichtungsplan
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle
Keine vorhanden
0.1.18 Angaben zu Kampfmitteln
Die bauseits erfolgte Abbruchmaßnahme der
Bestandsgebäude wurde baubegleitend mit einer
Kampfmittelüberprüfung begleitet.
Der AG beabsichtigt für den Ausführungszeitraum der
Erdarbeiten (Baugrube) eine baubegleitende
Kampfmittelüberprüfung zu beauftragen
0.1.19 Gemäß Baustellenverordnung getroffene
MaßnahmenDer AG beauftragt einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer
Keine vorhanden
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Durch den AG wurden vor der Baumaßnahme auf dem
Baugelände vorhandene Schadstoffe beseitigt.
0.1.22 Art und Zeit der veranlassten Vorarbeiten
Keine Vorhanden
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Rohinstallation Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung,
Baustelleneinrichtung
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit
von Leistungen anderer
Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind der
Stahlbau, Sandwich-Elemente und Trapezbleche für den
Neubau des Schulgebäudes.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Die Baustelle liegt sehr zentral im Innenstadtbereich
von Osnabrück. Daher ist das Umfeld dicht bebaut und
besiedelt. Die beengten Platzverhältnisse sowie
Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Eventuell weitergehende Erschwernisse sind in
separaten Positionen erfasst, sofern erforderlich.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan ergeben
Gemäß SiGe-Plan und Anweisungen SiGeKo. Der AN hat vor
Aufnahme seiner Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung
zu erstellen.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur
Unfallverhütung und zum
Gesundheitsschutz von Mitarbeitern anderer Unternehmen
Gemäß §4 Abs. 3 VOB/B und Anweisungen SiGeKo
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen
Keine vorhanden
0.2.6 Besondere Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen
Bereitstellung, Vorhaltung und Abbau einer
Abfallsammelstelle einschließlich Entsorgung der
bauseits anfallenden Abfälle wird vom AG gestellt.
Materialien können in der Regel nur in dem Umfang auf
die Baustelle geliefert werden, wie sie innerhalb von
5-8 Arbeitstagen eingebaut werden können.
Umfangreiche Anlieferungen und Großtransporte des AN
sind bei der Objektüberwachung des AG in der
Baubesprechung der vorhergehenden Woche anzumelden,
mindestens jedoch mit 7 Tagen Vorlauf.
0.2.7 Besondere Anforderungen an Auf- und Abbau von
Gerüsten
Der Auf- und Abbau, sowie die Vorhaltung von Gerüsten
für die Ausführung der eigenen Leistung ist als
Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren
und wird nicht gesondert vergütet.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge etc.
durch den AN
Nach Ausführungsende der Rohbauarbeiten wird ein
Fassadengerüst und ein Lastenaufzug vom AG gestellt.
0.2.9 Vorhaltezeit Schutzmaßnahmen, Gerüste,
Hebezeuge, Aufzüge,
Einrichtungen für andere Unternehmer
Keine vorhanden
0.2.10 Verwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-)Stoffen
Keine
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereiteten u. nicht
genormten Stoffen
Keine
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Baustoffe und -teile
Der Nachweis darüber, dass sämtliche angebotenen
Konstruktionen den, in der Leistungsbeschreibung
definierten, notwendigen Leistungsmerkmalen
entsprechen, ist über Vorlage bauaufsichtlicher
Verwendbarkeitsnachweise entsprechend der zum
Zeitpunkt der Abnahme der Leistung geltenden
Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die
Übergangsregelungen zur Bauproduktenverordnung
(BauPVO) zu berücksichtigen.
Spätestens 14 Tage nach Beauftragung sind für alle zur
Ausführung kommenden Stoffe und Bauteile die
Werksgarantien, die technischen Merkblätter und
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sowie die
notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfbescheide, Nachweise zum Brandverhalten und
sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen.
Die tatsächliche Ausführung der Konstruktion muss den
Zulassungsbescheiden bzw. Prüfzeugnissen und den
entsprechenden Vorschriften der Herstellerwerke
entsprechen; der AN haftet uneingeschränkt für die
Einhaltung der geforderten Eigenschaften.
Alle Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen,
usw. sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der
AG-Strukturvorgabe, auf den Projektserver des AG zu
laden.
0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-
und
Gütenachweise
Gemäß Vergabunterlagen.
0.2.14 Verwendung von auf der Baustelle gewonnenen
Stoffe
Keine vorhanden
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der zu
entsorgenden Stoffe u.
Bauteile
Die Nachweise über Transport und Entsorgung sind
beizubringen
0.2.16 Art, Zusammensetzung, Menge der Stoffe, die vom
AG bereitgestellt
werden
Vom Auftraggeber werden keine Stoffe bereitgestellt.
0.2.17 Geräte und Personal zum Abladen, Lagern und
Transport von Stoffen und Bauteilen
Vom Auftraggeber werden keine Geräte oder
Arbeitskräfte für das Abladen, Lagern oder den
Transport von Stoffen oder Bauteilen zur Verfügung
gestellt.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
gem. Leistungsverzeichnis
0.2.19 Mitwirken bei der Inbetriebnahme
Nur nach Erfordernis.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme
Eine Nutzung vor der Abnahme ist nicht vorgesehen.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist
gem. Leistungsverzeichnis
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen
Die Abrechnung erfolgt gem. den Rechnungen als Anlage
beizufügenden Aufmaßplänen
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.3 EINZELANGABEN BEI ABWEICHUNGEN VON DER ATV
0.3.1 Abweichungen von der ATV
Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN
18459 vorgesehene Regelungen getroffen werden, sind
diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im
Einzelnen angegeben.
0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299
siehe Leistungspositionen
0.3 EINZELANGABEN BEI ABWEICHUNGEN VON DER ATV
0.4 EINZELANGABEN ZU NEBENLEISTUNGEN UND BESONDEREN
LEISTUNGEN
0.4.1 Nebenleistungen
In Ausnahmefällen sind Nebenleistungen im
Leistungsverzeichnis erwähnt, wenn sie ausnahmsweise
selbständig vergütet werden sollen
0.4.2 Besondere Leistungen
Werden besondere Leistungen verlangt, sind diese im
Leistungsverzeichnis aufgeführt
0.4 EINZELANGABEN ZU NEBENLEISTUNGEN UND BESONDEREN
ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG
Ausführungszeiten
Der Bauablauf sowie die Bauverfahren sind unter
Berücksichtigung der
einzuhaltenden Zwischen- und Endtermine, der
bestehenden Randbedingungen und Abhängigkeiten Sache
des Auftragnehmers.
Die Durchführung der Arbeiten ist innerhalb der
vertraglich vorgesehenen Bauzeit sicherzustellen. Alle
durch die Eigenart der Baustelle zu erwartenden
Schwierigkeiten müssen im Angebot berücksichtigt
werden.
Soweit Überschreitungen der Ausführungstermine und
-fristen vom
Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen - unbeschadet
zusätzlicher Ansprüche des Auftraggebers und Dritter -
die Kosten, die sich für ihn aus der verlängerten
Bauzeit ergeben, zu seinen Lasten.
Es ist damit zu kalkulieren, dass die Leistungen in
Abschnitte unterteilt erbracht werden müssen. Dabei
sind Abhängigkeiten zu berücksichtigen, die sich aus
der Koordination des Bauablaufs mit Leistungen anderer
Unternehmer ergeben. Auch innerhalb dieser Bereiche
ist mit geschoss- und abschnittsweise unterteilter
Leistungserbringung zu rechnen.
Zudem sind Festlegungen der Objektüberwachung des AG
zu beachten.
Auf die gleichzeitig zu den Arbeiten des AN
stattfindende Arbeitsausführung anderer Unternehmer
wird ausdrücklich hingewiesen.
Alle gewerkespezifischen Leistungen des AN sind nach
Beauftragung durch den AG, bezogen auf den
Bauablaufplan terminlich darzustellen und der
Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen.
Ausführungszeitraum
Ausführungszeitraum der geplanten Baumaßnahme
gem. FB 214
Geräte
Bei Betrieb von Verbrennungsmotoren und
Maschinenbetrieb sind Maßnahmen zu treffen, die das
Versickern von Öl und Treibstoffen in den Untergrund
zuverlässig verhindern. Der Aufwand hierzu ist in die
entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Die vom AN bereitgestellten Geräte müssen in ihren
Abmessungen und der Leistungsfähigkeit den örtlichen
Gegebenheiten und der Geologie Rechnung tragen.
Entsprechen die Geräte nicht den Anforderungen oder
fallen sie aus, so sind sie durch den AN kostenfrei
auszutauschen. Die Geräte müssen den einschlägigen
Sicherheits- und Lärmschutzbestimmungen entsprechen
und vom TÜV geprüft sein. Nachweise hierüber sind auf
Verlangen vorzulegen.
Die zur Maschinenbedienung eingesetzten Fachkräfte
müssen die jeweils erforderlichen Berechtigungsscheine
vorweisen können.
Vorhandene Leitungsanlagen
Das Auffinden oder die Beschädigung von Leitungen, bei
denen Zweifel an deren Stilllegung besteht, sind
umgehend zu melden.
Angaben zum Baustellenbetrieb
Arbeitszeiten
Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Baustellenlärm
Anforderungen an Geräte und Maschinen:
Es sind möglichst emissionsarme und gering
staubfreisetzende Arbeitsgeräte zu verwenden. Dies
sind z.B. Geräte mit
- Emissionsraten nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik
- Absaugung an Arbeitsöffnungen, Entstehungs- und
Austrittsstellen
- gekapselten Staubquellen
- Verkleidungen
- Staubbindung durch Benetzung oder Wasserführung
Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren am Einsatzort
sind im Plangebiet, sofern möglich, mit
Partikelfilter-Systemen auszustatten.
Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten
zur mechanischen Bearbeitung von Baustoffen (wie z.B.
Trennscheiben, Schleifmaschinen), sind staubmindernde
Maßnahmen (wie z.B. Benetzen; Erfassen, Absaugen,
Staubabscheiden) zu treffen.
Offene Materialübergaben sind zu vermeiden.
Die Laufzeiten der Maschinen sind zu optimieren,
Leerlauf ist zuvermeiden. Abschalten der Motoren der
zum Be- und Entladen wartenden Fahrzeuge, soweit dies
betriebsbedingt möglich ist.
Prüfen, ob Maschinen und Geräte unter Unterdruck
betrieben werden können.
Es wird auf die Einhaltung der gesetzlichen
Mindestanforderungen in Bezugnahme auf die TA-Lärm und
des Bundesimmissionsschutzgesetz verwiesen.
Bautagesberichte / Arbeitsplan
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen folgende
Grundsätze sind zu beachten:
Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der
Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des
Bauablaufs lückenlos festhalten.
Das Bautagebuch ist zeitnah zu führen und täglich vom
Verfasser mit Datum und Unterschrift zu versehen. Das
Bautagebuch muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
Regelmäßige Angaben:
Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die
hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart
oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer
zu erfassen sind:
Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der
Bauunterhaltungsarbeite
Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen
(genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf.
von Änderungen- und Berichtigungen an den Auftragnehmer
Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten
Das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur
Erbrachte Leistungen der namentlich aufzuführenden
Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen
beschäftigten Mitarbeiter getrennt nach deren
Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter)
Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang,
sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall
Eingang der vom Auftragnehmer gelieferten bzw. vom
Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile
Vorlage der Prüfungsergebnisse vorgeschriebener
Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen
Dokumentation der Leistungen, die durch den
Baufortschritt verdeckt werden
Besondere Angaben:
Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu
Tatsachen, die insbesondere hinsichtlich der
Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit
von Bedeutung und daher zu erfassen sind:
Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den
Ursachen (Unfälle, Rutschungen, Streik),
bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern:
detaillierte Erfassung aller Sachverhalte, die für die
Beurteilung der Gründe und des Umfanges der
Behinderung von Bedeutung sein können und später
zweifelsfreie Feststellungen ermöglichen.
Alle Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder
das Recht zur Kündigung des Vertrages
hergeleitet werden können
Mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers
(Name und Inhalt der Weisung),
Personalwechsel
Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger
Abweichungen von den ausgehändigten
Bauzeichnungen
Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den
Angaben in der Leistungsbeschreibung
Bei Bauarbeiten, die durch den Wasserstand offener
Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände
Das Bautagebuch ist wöchentlich der Objektüberwachung
vorzulegen.
Bautoiletten
Der AN hat seine Mitarbeiter zur Nutzung der
Bautoiletten aufzufordern.
Alkohol und Drogenverbot
Für alle am Bau tätigen Mitarbeiter des AN gilt das
Alkoholverbot und Drogenverbot. Bei Zuwiderhandlung
wird von der Objektüberwachung ein Baustellenverbot
ausgesprochen.
Schlafunterkünfte
Schlafunterkünfte dürfen auf dem Baustellengelände
nicht unterhalten werden.
Personal
Die Arbeitnehmer des AN müssen für die beauftragte
Leistung persönlich geeignet sein. Personen, die gegen
Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen der Bauüberwachung oder
des SIGEKO nicht Folge leisten, sind abzuberufen und
zu ersetzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Der AN hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in
denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden
Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal
eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht
wird. Der Nachweis hierfür muss im Unternehmen des
Auftragnehmers vorliegen.
Nutzung von Sicherungsmaßnahmen
Werden Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer
dienen, aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so
sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt,
entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Nach Beendigung der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen.
Es ist strikt verboten, Maßnahmen oder Einrichtungen,
die zum Fernhalten von Unbefugten dienen, zu entfernen.
Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Gefahren für
Dritte, mit denen nicht gerechnet wurde, so sind
entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem SIGEKO
festzulegen.
Werden Einrichtungen, z.B. Gerüste und Umwehrungen
mitbenutzt, so sind diese auf offensichtliche Mängel
zu prüfen. Vorhandene Mängel sind dem SIGEKO oder der
Objektüberwachung umgehend mitzuteilen.
Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege
Der AN hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze und
Verkehrswege mit Absturzgefahr erst benutzt werden,
wenn die Sicherheitseinrichtungen bzw. Maßnahmen gegen
Abstürzen vom Aufsichtführenden bzw. der
Sicherheitsfachkraft des AN überprüft worden sind.
Gefahrenbereiche unterhalb hochgelegener Arbeits-
plätze sind durch geeignete Maßnahmen abzusperren.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Der AN darf eigene elektrische Anlagen und
Betriebsmittel nur von Speisepunkten versorgen, die
mit einer FI-Schutzschaltung ausgerüstet sind
(Baustromver- teiler). Alle elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel müssen den einschlägigen VDE
Richtlinien und UVV entsprechen und nachweislich auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein.
Persönliche Schutzausrüstungen
Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen
Zutritt zum Arbeitsbereich. Das Tragen von
Bausicherheitsschuhen nach DIN EN 345 und Schutzhelmen
nach prEN 397 ist auf der gesamten Baustelle Pflicht!
Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen
erforderlich, wie z.B. Augen- / Gesichtsschutz oder
Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Atemschutz,
Warnkleidung, hat der AN entsprechend der
Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften"
VBG 1 §4 für sein Personal kostenlos zur Verfügung zu
stellen.
Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen
oder erkennbare Firmenlogos werden von der
Objektüberwachung oder dem SIGEKO als persönlich
ungeeignet von der Baustelle verwiesen.
Feuergefährliche Arbeiten
Schweiß-, Trenn-, Schneid- und sonstige
feuergefährliche Arbeiten bedürfen der
arbeitstäglichen, schriftlichen Zustimmung der
örtlichen Bauleitung. Sie unterliegen der Melde- und
Dokumentationspflicht des AN. Hierbei ist die Firma,
der Name des ausführenden und verantwortlichen
Monteurs, die genaue Lage der
Arbeiten sowie die vorgesehene Arbeitsdauer anzugeben.
Die Überwachung der Ausführung, das Einhalten aller
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie eine
ausreichende Nachkontrolle (Brandwache) nach
Beendigung der Arbeiten obliegt der Verantwortung des
AN. An diesen Arbeitsstellen hat der AN geeignete
Löscheinrichtungen bereitzustellen (Feuerlöscher
o.ä.). Des Weiteren muss die Möglichkeit zur schnellen
Alarmierung von Löschkräften gegeben sein.
Vor Ausführung von Schweißarbeiten ist ein
Schweißerlaubnisschein bei der nächsten Leitwarte des
AG einzuholen. Bei Versäumnis und Fehlalarm mit
Feuerwehreinsatz gehen die Kosten zu Lasten des AN.
Gefährliche Arbeitsstoffe
Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher
Arbeitsstoff eingesetzt, so ist dies rechtzeitig vor
dem Einsatz des Arbeitsstoffes dem SIGEKO mitzuteilen,
wenn daraus eine Gefahr z.B. durch Explosion, Brand,
gesundheitsschädliche Atmosphäre usw. für Arbeitnehmer
anderer Unternehmen im Sinne der Baustellenverordnung
entsteht.
Baubesprechung / Baubegehung /
Koordinationsbesprechungen
Die regelmäßige Teilnahme des AN an den wöchentlichen
Baubesprechungen, Baubegehungen und
SIGE-Koordinationsbesprechungen ist Pflicht. Die
Besprechung findet in deutscher Sprache statt.
Die Termine werden durch die örtliche Bauüberwachung
rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Besprechungsergebnisse werden protokolliert und an
alle Beteiligten verteilt. Sofern nicht innerhalb von
5 Kalendertagen nach Eingang des Protokolls Einspruch
zu Protokollpunkten eingelegt wird, gilt das Protokoll
als bestätigt.
Not- / und Havariefälle
Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung der
Bauüberwachung, für Not- und Havariefälle einen
zuständigen Ansprechpartner zu benennen. Die
Erreichbarkeit dieses Ansprechpartners muss ständig,
auch nach Arbeitsschluss, am Wochenende und an
Feiertagen, gewährleistet sein.
Projektbeteiligte
Eine Liste der am Projekt beteiligten Firmen wird von
der örtlichen Bauüberwachung geführt.
Planungsunterlagen / Ausführungsplanung / Werkplanung
Dem AN werden die Planungsunterlagen digital als
PDF-Datei über ein Downloadportal vor Beginn der
Baumaßnahme zur Verfügung gestellt.
Eine Übergabe der Ausführungsplanung in Papierform
erhalten Sie vor Ausführungsbeginn vom Architekten.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den
Architektenzeichnungen. Sämtliche vorgenannte
Planungsunterlagen sind der Ausführung zugrunde zu
legen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten und
gegeneinander abzugleichen bzw. zu prüfen.
Abweichungen sind innerhalb von 5 AT nach Planerhalt
anzuzeigen.
5.8 Parallelleistung anderer Gewerke
Ein Anspruch des AN auf exklusive Baufreiheit besteht
nicht.
5.9 Abrechnung
Abrechnungen haben analog zum vorliegenden
Leistungsverzeichnis, in getrennten Titeln zu
erfolgen. Dies gilt sowohl für Abschlag- als auch
Schlussrechnung.
Abschlags- und Schlussrechnungen sind einschließlich
Aufmasse und ggfls. Nachträgen digital (GAEB-konform)
einzureichen.
Die Aufmaße sind grafisch nachvollziehbar auszugeben.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Rechnung inkl.
Anlagen parallel an den Auftraggeber und an die
Objektüberwachung gesandt wird.
Rechnungen, die auf anderem Weg eingereicht werden,
können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht
eingereicht.
ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG
ANLAGEN
Zur Übersicht ist eine Aufstellung der dem
Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügten
Planunterlagen, Gutachten, Berechnungen o.ä. beigefügt
ANLAGEN
HINWEIS ZU ANLIEFERUNG BEI LAUFENDEM BETRIEB EINER
ANGRENZENDEN SCHULE
Anlieferungen sind im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 8.00
Uhr und im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr mit
Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb einer am
Baufeld angrenzenden Schule nicht zulässig.
Im Bereich der Zufahrtsstraße zum Baufeld ist auf die
Fahrradfahrer und Fußgänger im Zeitraum der gesamten
Baumaßnahme besondere Rücksicht zu nehmen.
Alle Fahrzeuge sind ganztägig einzuweisen.
HINWEIS ZU ANLIEFERUNG BEI LAUFENDEM BETRIEB EINER
Die folgenden Festlegungen, ergänzender Angaben,
gelten für alle Titel dieses Leistungsverzeichnisses.
Alle hieraus erforderlichen Leistungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Die zusätzlichen
Hinweise in den einzelnen Bereichen dieses
Leistungsverzeichnisses sind ergänzend zu beachten und
mit einzukalkulieren.
Alle Leistungspositionen enthalten, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes angegeben ist,
grundsätzlich die Lieferung und den Einbau.
Weiterhin die Bereitstellung und Vorhaltung der zur
vertragsgemäßen Ausführung erforderlichen Stoffe,
Materialien und (Ein-) Bauteile frei Verwendungsstelle
und die Abfuhr sowie die ordnungsgemäße Entsorgung
aller durch die Leistungserfüllung nicht in das
Eigentum des Auftraggebers übergehenden Teile einschl.
der anfallenden Lade- und Lagerleistungen,
Nebenarbeiten und Nebenleistungen.
Ferner sind alle baubetrieblichen Aufwendungen (z.B.
für Geräte und deren Betriebskosten) in den
Einheitspreisen der Leistungen, für die sie
erforderlich sind, zu berücksichtigen, wenn hierfür
keine besonderen Positionen vorgesehen sind.
Die folgenden Festlegungen, ergänzender Angaben,
Der GEG-Nachweis vom 08.10.2024,
ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses
Stahlbauarbeiten.
Berechnungsgrundlage ist das GEG2023 / KFNWG EH 40,
Nichtwohngebäude als Effizienzhaus 40.
Die Gebäude A+B+C werden mit erhöhten Anforderungen als
Passivhaus-Standard ausgeführt.
Folgende erhöhte Anforderungen sind zu beachten:
- U-Werte ca. 0,15 W/m²K
- 3-fach Verglasung
- erhöhte Luftdichtigkeit
- Minimierung der Wärmebrücken
Die PHPP-Zertifizierung ist nicht geplant.
Die Anforderungen der DIN 4108-2 zum
Mindestwärmeschutz und Vermeidung von
Tauwassereinfall, an den Feuchteschutz DIN 4108-3 und
an die Luftdichtheit nach DIN 4108-7 sind einzuhalten.
berücksichtigter Wärmebrückenzuschlag die gesamte
Stahl-Konstruktion:
??Ui = 0,02 W/m
Der Nachweis des U-Wert-Zuschlags der therm.
Entkopplung der Stahlbauteile
ist mit zu berücksichtigen.
In der GEG-Berechnung wurde der
Wärmebrückenkorrekturwert Delta U WB=0,015 W/m2K
berücksichtigt,
Anschlüsse an angrenzende, zu dämmende Bauteile sind
nach
DIN 4108, Beiblatt 2 nach einer detaillierten
Wärmebrückenberechnung
auszubilden.
Die detaillierte Wärmebrückenberechnung wurde in den
Ausführungszeichnungen des Architekten berücksichtigt.
Abweichungen der Dämmung zur AFZ sind nur durch einen
bauphysikalischen Nachweis der Wärmebrücke zulässig,
Änderungen sind durch den Architekten freizugeben.
Der Mindestwärmeschutz ist auch an allen Bauteilen mit
örtlich reduzierter Wärmedämmung einzuhalten, zur
Minimierung von Wärmebrücken.
Die U-Werte der GEG-Berechnung sind einzuhalten,
die Kosten für zu erbringende Nachweise sind in die
Einheitspreise
mit einzukalkulieren.
Aus der Werk-und Montageplanung resultierende
Änderungen zur Einhaltung der geforderten U-Werte sind
mit den Einheitspreisen abgegolten.
Technikzentrale / 4.OG / Gebäude A+B:
Die Wärmedämmung der Dach-und Wandflächen dient nur
dem Zweck,
um den umschlossenen Technikflächen Frostschutz zu
gewährleisten.
Hier können Temparaturdifferenzen auftreten.
Dies ist bei Materialausdehnungen zu berücksichtigen.
Nach Angaben der TGA-Planer wird die Temparatur im
geschlossenen Bereich der Technikzentrale nicht unter
5°C fallen.
Der GEG-Nachweis vom 08.10.2024,
Systembeschreibungen
Sandwich-Elemente / Technikzentrale
Die vertikale Beplankung mit Sandwichelementen ist als
Tragkonstruktion der wandhängenden PV-Module
herzustellen.
Sandwich-Elemente aus Stahl, verzinkt,
Korrosionsklasse mind. C3,
Dicke der Farbbeschichtung gem. DIN 55634-1:2025-08
Aufbau:
im geschlossenen Bereich:
außen - mikroliniert, D 0,6 mm, RAL 9006
Dämmung PUR/PIR Hartschaum, D 120 mm
innen - liniert, D 0,5 mm, RAL 9006
im offenen Bereich:
außen - wie vor
Dämmung - wie vor
innen- liniert, D 0,6 mm, sonst wie vor
Sandwich-Elemente in Horizontalllage für geschlossene
und offene Bereiche
verschiedene Längen/Spannweiten L 3,30-5,62 m
Deckbreite H 1,00 m, unten in 3 Reihen
Deckbreite H ca. 0,49/0,65 m als Pass-Stück, oben als
First/Traufe
Befestigung der Sandwichelemente durch Verschrauben in
Stahlstützen und Stb-Aussenwänden,
Schrauben werden mit sichtbaren ebenfalls
verschraubten Alu-Lisenen,
B 10 cm befestigt
und mit einer flächenbündigen Fugenleiste, B ca. 3,4
cm abgedeckt.
folgende Anforderungen sind gem. DIN 55634-1:2025-08
einzuhalten:
- Korrosionsklasse mind. C3
- Erwartete Schutzdauer Very High VH = 25 Jahre
- Farbbeschichtung, außen, Mindestdicke = 40 µ
- Materialstärke, außen, Mindestdicke = 0,6 mm
Stahlblech-Außentüren / Technikzentrale
Stahlblechtür:
mit 62 mm Stärke. Dickfalz,
1-flügliges, einbaufertiges Türelement für den
Außeneinsatz
Rohbauöffnung (Breite x Höhe): gemäß Positionstext
Blechstärke ca. 1,0 mm.
Türblatt mit Dämmkern aus Steinwolle,
Vollflächig und planeben mit der Füllung verklebte
Verbundkonstruktion.
Anschlag: links und rechts
Bänder:
3-dimensional verstellbare Objektbänder, Anzahl nach
statischer Erfordernis
Eckzarge:
Materialstärke: 1,5 mm,
mit 3D-Aufnahmeelementen, mit Türschwelle,
mit Dämmkern aus Steinwolle,
Dübelmontage
Dichtung: EPDM-Dichtung, 3-seitig umlaufend, schwarz
Baukörper / Anschlüsse:
Sturzbereich: Sandwich-Elemente
Seitlich: Sandwich-Elemente
Systembeschreibungen
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß
DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch
ausreichend zu erfolgen.
Die Befestigung des Blendrahmens erfolgt - mit für den
jeweiligen Einbaufall geeigneten Dübeln - am Baukörper.
Der Abstand der Verankerungsstellen darf 800 mm nicht
überschreiten.
Elemente mit speziellen Anforderungen (Einbruchhemmung
etc.) an die Verankerung sind entsprechend ihrer
jeweiligen Ausprägung und der Anforderung aus der Norm
oder des Prüfzeugnisses auszuführen.
Jede Seite muss an mindestens zwei Stellen statisch
ausreichend mit dem Bauwerk verankert werden.
Alle Bauteile der Verankerungen müssen so ausgebildet
sein, dass sie die einwirkenden Kräfte sicher
aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers
übertragen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften
Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2014-03,
Ziffer 3.1.2, Nr.7 Seite 33 ist zu berücksichtigen.
Abdichtung zum Baukörper
Es sind die für die jeweilige Bausituation
erforderlichen Dichtungsprofile einzusetzen. Sie
müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem
vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre
elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden
Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende
Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu
verwenden. Die Versiegelung muss unter
Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten
innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den
anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter
Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der
Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen
in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von
Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die
DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des
Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren
Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit,
entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen.
Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die
Klebeflächen frei von Verunreinigungen und
Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu
beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf
zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der
warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten
Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind
fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente
zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw.
abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter
dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu
angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen
wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen
entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt
und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle
(Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und
Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser
anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung
auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die
raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß
DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5°
C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden
Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von
Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind
gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem
Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein
gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die
Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima
und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die
Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind
in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur
Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und
Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element
zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite,
ist entsprechend der Anforderungen aus dem
Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
für Bauanschlüsse auszuführen.
AS 1 Anschluss seitl.
Das Element wird an Quadrat-Hohlprofilen aus Stahl
befestigt.
Die Hohlprofile werden wiederum an den
Sandwich-Elementen befestigt.
Die Abdichtung erfolgt mit oben beschriebener
Abdichtungsfolie, die auf dem Baukörper und den
Elementen zu verkleben ist.
Die Folie wird an der Außenseite der
Rahmenkonstruktion und bis auf den tragenden Baukörper
zurück geführt und verklebt. Die Dichtfolie dient dem
Wetterschutz und sorgt für eine wind- und luftdichte
Abdichtung. Die Folie ist selbstklebend, eine
Vorbehandlung des Untergrunds mit Primer ist
einzukalkulieren. Durchdringungen der Abdichtungsfolie
sind mit einer Abdichtungsbeschichtung zu verschließen.
AO 1 Anschluss oben
Das Element wird an Quadrat-Hohlprofilen aus Stahl
befestigt.
Die Hohlprofile werden wiederum an den
Sandwich-Elementen befestigt.
Die Abdichtung erfolgt mit oben beschriebener
Abdichtungsfolie, die auf dem Baukörper und den
Elementen zu verkleben ist.
Die Folie wird an der Außenseite der
Rahmenkonstruktion und bis auf den tragenden Baukörper
zurück geführt und verklebt. Die Dichtfolie dient dem
Wetterschutz und sorgt für eine wind- und luftdichte
Abdichtung. Die Folie ist selbstklebend, eine
Vorbehandlung des Untergrunds mit Primer ist
einzukalkulieren. Durchdringungen der Abdichtungsfolie
sind mit einer Abdichtungsbeschichtung zu verschließen.
AU 1 Anschluss unten
Die Folie wird an der Außenseite der
Rahmenkonstruktion und bis auf den tragenden Baukörper
zurück geführt und verklebt. Die Dichtfolie dient dem
Wetterschutz und sorgt für eine wind- und luftdichte
Abdichtung. Die Folie ist selbstklebend, eine
Vorbehandlung des Untergrunds mit Primer ist
einzukalkulieren. Durchdringungen der Abdichtungsfolie
sind mit einer Abdichtungsbeschichtung zu verschließen.
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß
Weitere Hinweise Fenster und Türen
Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr
zugänglich sind, sind zu verzinkt auszuführen. Alle
anderen Stahlteile sind gegen Korrosion zu schützen.
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle ist
sicherzustellen, dass keine Kontaktkorrosion u. andere
Fließströme auftreten, die zu Materialzerstörungen
führen können.
Dichtprofile müssen mit allen angrenzenden Stoffen
verträglich sein.
Anfallendes Wasser muss kontrolliert und unmittelbar
abgeführt werden. Ablauföffnungen für Rahmen und
Glasfalz sind zur Außenseite anzuordnen u. gegen
Rückstau durch Winddruck zu schützen.
Fehlbedienungssperren sind grundsätzlich für jeden
Flügel und jeden Beschlag vorzusehen.
Die Glasdicken sind nach den Vorschriften d.
entsprechenden Hersteller zu ermitteln. Sollten die
ermittelten Glasdicken von denen im LV angegeben
abweichen, gelten die Glas-dicken des AN.
Zur Ermittlung von Windbelastung und
Schlagregensicherheit sind die Höhenangaben in den
beiliegenden Ansichten zu entnehmen.
Sämtliche Elemente sind in kompletter u.
gebrauchsfertiger Leistung herzustellen, zu liefern
und einzubauen, inkl. aller wind-u. diffusionsdichten
Anschlüsse zum Bauwerk, Paneele, Verglasung,
Fensterbänke, Rolladenführungen, etc.
Die Montage hat gemäß den Montagerichtlinien und den
Vorgaben des Systemgebers zu erfolgen. Der
fachgerechte Einbau der Elemente nach RAL bzw. GEG ist
ohne zusätzliche Vergütung in die entsprechenden
Positionspreise einzukalkulieren. Die Fugen zwischen
Türzargen und Sandwich-Elementen sind mit geeigneten
Isolierstoffen vollständig zu schließen.
Bis zur Abnahme sind alle Elementflächen mit
geeigneten Schutzfolien zu schützen. Direkt vor der
Abnahme, oder auf Anweisung der Bauleitung des AG,
sind alle Schutzfolien, Aufkleber, Montagehilfsmittel
und Verschmutzungen zu beseitigen u. zu entsorgen
sowie die Elemente gründlich zu reinigen.
Vom AN verursachter Schutt sowie
Verpackungsmaterialien sind vom AN zu entsorgen. Alle
erforderlichen Hebe-, Hilfs-, Abfang-u.
Aussteifungskonstruktionen für die Ausführung der
Leistungen, sind vom AN zu stellen und in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Müssen bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der
Flügel besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch
getroffen werden (z. B. Verkleben der Verglasung,
Sonderbauschrauben, Verstärkung der Profile und
Beschläge, etc.) sind diese, ohne gesonderte
Beschreibung in der Position, zu berücksichtigen. Die
dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Bauteiles ist in
schriftlicher Form inkl. der Systemgeberbestätigung
nachzuweisen.
Nebenleistungen
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen
ist, gelten in Ergänzung der jeweils für die
ausführenden Arbeiten gültigen DIN-Vorschriften die
folgenden Leistungen als mit den EP abgegolten:
Das eigenverantwortliche Übertragen der bauseitigen
Meterrisse (1 x je Geschoss) zu den jeweiligen
Einbauorten.
Die Vorabfertigstellung von Teilbereichen nach Angabe
der Bauleitung.
Das Anfertigen der ausreichenden Werkstatt-und
Montageplanung für alle Elemente.
Ausführung und Abrechnung
Die Leistungen sind nach DIN 18360 auszuführen und
abzurechnen. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach
Stückzahlen gemäß Auflistung im LV.
Hinweise zur Kalkulation
Die angebotenen Einheitspreise gelten auch dann, wenn
sich die äußere Ansichtsfläche der Elemente
(Rohbauöffnung) nur bis inkl. 5 % vergrößert oder
verkleinert. Darüber hinausgehende Abweichungen sind
der AG-Bauleitung inkl. der dazugehörenden
Nachtragsangebote unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Vor einer ausdrücklichen, schriftlichen
Beauftragung gelten die EP des Nachtragangebotes als
noch nicht vereinbart.
Sämtliche Elemente, die mit elektrischen Ausstattungen
versehen werden, sind so herzustellen, dass die
gesamte Verkabelung absolut unsichtbar im Rahmen liegt.
Die Elemente sind unabhängig von der Anschlagsrichtung
(DIN Links/DIN Rechts) zu kalkulieren. Für die
Werk-und Montageplanung ist die Anschlagsrichtung der
Ansichtszeichnungen zu entnehmen.
Weitere Hinweise Fenster und Türen
die Toleranzen der Stahl-Tragkonstruktion und
Sandwich-Elemente aus Produktions- und
Montagetoleranzen werden nach DIN 18202:2019-07
definiert
Anforderungen gelten für die Bauteile Stahlstützen,
Stahlträger, Sandwich-Elemente, Stahl-Tragkonstruktion
nur vertikal und horizontal,
Sandwich-Elemente mit rechteckigen Grundformen,
Ausnahme im Übergang zwischen geschlossenen und
offenen Bereich
mit Schräge.
Befestigung der Sandwichelemente durch Verschrauben in
Stahlstützen und Stb-Aussenwänden,
Schrauben werden mit sichtbaren ebenfalls
verschraubten Klemmprofilen
abgedeckt.
Fugenversatz horizontal/vertikal ist nicht zulässig
- Maßtoleranzen gem. Tabelle 1
- Winkelabweichungen gem. Tabelle 2
- Ebenheitsabweichungen gem. Tabelle 3, Zeile 7
mit erhöhten Anforderungen
- Fugenbreite und Fugenversatz gem. Tabelle 4
mit Regelanforderung
die Toleranzen der Stahl-Tragkonstruktion und
1 ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN - STAHLBAU
1
ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN - STAHLBAU
1. 1 PLANUNG / DOKUMENTATION - STAHLBAU
1. 1
PLANUNG / DOKUMENTATION - STAHLBAU
1. 2 BEMUSTERUNG
1. 2
BEMUSTERUNG
1. 3 STUNDENLOHNARBEITEN - STAHLBAU - A+B+C
1. 3
STUNDENLOHNARBEITEN - STAHLBAU - A+B+C
1. 4 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. 4
BAUSTELLENEINRICHTUNG
2 Bauteil A - SCHULE mit FORUM und KANTINE
2
Bauteil A - SCHULE mit FORUM und KANTINE
2. 1 STAHL-TRAGKONSTRUKTION / TECHNIKZENTRALE
2. 1
STAHL-TRAGKONSTRUKTION / TECHNIKZENTRALE
2. 4 Sockelblechverkleidung - A
2. 4
Sockelblechverkleidung - A
2. 5 Anschlüsse - A
2. 5
Anschlüsse - A
2. 6 Lüftungsgitter - A
2. 6
Lüftungsgitter - A
2. 7 Stahltüren - A
2. 7
Stahltüren - A
2. 8 Sonstiges - A
2. 8
Sonstiges - A
2. 9 Stahltreppen Dach - A
2. 9
Stahltreppen Dach - A
3 Bauteil B - SCHULE
3
Bauteil B - SCHULE
3. 1 STAHL-TRAGKONSTRUKTION / TECHNIKZENTRALE
3. 1
STAHL-TRAGKONSTRUKTION / TECHNIKZENTRALE
3. 4 Sockelblechverkleidung - B
3. 4
Sockelblechverkleidung - B
3. 5 Anschlüsse - B
3. 5
Anschlüsse - B
3. 6 Lüftungsgitter - B
3. 6
Lüftungsgitter - B
3. 7 Stahltüren - B
3. 7
Stahltüren - B
3. 8 Stahltreppe TRH 4 - B
3. 8
Stahltreppe TRH 4 - B
3. 9 Stahltreppen Dach - B
3. 9
Stahltreppen Dach - B
3. 1. 0 ATTIKA-ÜBERSTIEG zwischen Gebäude A und
3. 1. 0
ATTIKA-ÜBERSTIEG zwischen Gebäude A und
3. 1. 1 SONSTIGES
3. 1. 1
SONSTIGES
4 Bauteil C - TURNHALLE
4
Bauteil C - TURNHALLE
4. 1 PERGOLA über Dachterrasse - C
4. 1
PERGOLA über Dachterrasse - C
4. 2 Absturzsicherung - Dachterrasse - C
4. 2
Absturzsicherung - Dachterrasse - C