Fliesen- und Natursteinarbeiten
Neubau Forschungsbau Center for CM
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PROJEKTBESCHREIBUNG PROJEKTBESCHREIBUNG NEUBAU FORSCHUNGSGEBÄUDE CENTER for COMMUNITY MEDICINE (CM) Auf dem Areal der Universitätsmedizin Greifswald wird ein Forschungsbau - das Center for Community Medicine (CM) errichtet. Das Gebäude befindet sich südöstlich des großen Parkplatzes und grenzt an die Anklamer Straße, Ecke Karl-Liebknecht-Ring. Im Kreuzungsbereich ist das Gebäude 5-geschossig und treppt sich entlang des Karl-Liebknecht-Rings auf 4 Geschosse ab. Auf dem Dach des 4-geschossigen Bereichs ist eine Lüftungszentrale angeordnet, welche sich deutlich von der Vorderkante zurücknimmt. Der Neubau hat eine keilförmige Grundstruktur, unterbrochen von Lichthöfen, die Tageslicht in das Gebäudeinnere leiten. Das Gebäude wird als Stahlbetonbau in konventioneller Bauweise als Stützenkonstruktion mit Flachdecken errichtet. Das CM erhält eine dreifach gegliederte Fassade. Dabei wird der Sockel (Erdgeschoss) eine vorgehängte Fassade mit Spachtelputz in Betonoptik erhalten, der Konferenzbereich im 1.OG bekommt eine großformatige Glasfassade als Pfosten-Riegel-Konstruktion, alle Büroetagen und -bereiche erhalten ein Wärmedämmverbundsystem, dem ein vertikal gegliederter, beweglicher Sonnenschutz aus Metallpaneelen mit Lochanteil vorgesetzt ist. Die Erschließung des Gebäudes ist hinsichtlich Ver- und Entsorgung über das Gelände der Universitätsmedizin Greifswald gesichert. Um die Einleitmengen von Regenwasser in das öffentliche Netz deutlich zu verzögern, ist ein Retentionsdach als Gründach vorgesehen. Zusätzlich wird ein Staukanal im Erdreich verbaut. Darüber hinaus befinden sich auf den Flachdachflächen neben der erwähnten Lüftungszentrale auch Rückkühler sowie Flächen für eine Photovoltaikanlage.
PROJEKTBESCHREIBUNG
ANLAGENVERZEICHNIS ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS LOS 3.19 - Fliesenarbeiten Anlagen zum Leistungsverzeichnis: BE-Plan, Lageplan: - BE-5-0-00 Baustelleneinrichtungsplan - LP-5-0-50 Lageplan Ansichten : - AN-5-0-AN Ansichten Grundrisse: - GR-5-0-01 Grundriss KG - GR-5-0-00 Grundriss EG - GR-5-0-10 Grundriss 1.OG - GR-5-0-20 Grundriss 2.OG - GR-5-0-30 Grundriss 3.OG - GR-5-0-40 Grundriss 4.OG Schnitte : - SN-5-0-AA Schnitt A-A - SN-5-0-BB Schnitt B-B - SN-5-0-CC Schnitt C-C Übersichtspläne Bodenbelag: - UE-5-8-02   Übersichtsplan Bodenbeläge EG - UE-5-8-03   Übersichtsplan Bodenbeläge 1.OG - UE-5-8-04   Übersichtsplan Bodenbeläge 2.OG - UE-5-8-05   Übersichtsplan Bodenbeläge 3.OG - UE-5-8-06   Übersichtsplan Bodenbeläge 4.OG Detailpläne : - WA-5-7-07 _WA EG B8.0.28_253 WC D _ B8.0.30_254 WC H - WA-5-7-08 _WA EG B8.0.12_WC Herren - WA-5-7-09 _WA EG B8.0.09_252 WC barrierefrei - WA-5-7-10 _WA EG B8.0.40_WC barrierefrei - WA-5-7-11 _WA EG B8.0.44_WC barrierefrei - WA-5-7-12 _WA B8.0.38 + B8.1.21 + B8.2.38 + B8.3.37_WC Herren - WA-5-7-13 _WA EG B8.0.79_WC Personal - WA-5-7-14 _WA B8.0.41 + B8.1.24 + B8.2.47 + B8.3.45_WC Damen - WA-5-7-15 _WA B8.0.56_70 + B8.1.39_67 + B8.2.56_81 + B8.3.48_75_WC Personal - WA-5-7-16 _WA EG B8.0.68 _ B8.0.66_Bad _R - WA-5-7-17 _WA EG B8.0.68.1 _183_184 WC - WA-5-7-18 _WA EG B8.0.66.1_155_156 WC - WA-5-7-19 _F-WA EG B8.0.59a _247 WC Personal - WA-5-7-20 _WA EG B8.0.61a_246 WC Personal - WA-5-7-21 _F-WA 1.OG B8.1.17 _ B8.1.18_303 WC Damen _ WC Herren - WA-5-7-22 _WA 1.OG B8.1.23 + 3.OG B8.3.39_WC barrierefrei - WA-5-7-23 _WA 1.OG B8.1.61_WC Personal - WA-5-7-24 _WA 1.OG B8.1.56a_225 Bad - WA-5-7-25 _WA 1.OG B8.1.55a_225 Bad - WA-5-7-26 _WA 1.OG B8.1.54a_225 Bad - WA-5-7-27 _WA 1.OG B8.1.53a_225 Bad - WA-5-7-28 _WA 4.OG B8.4.37_WC barrierefrei - WA-5-7-29 _WA 4.OG B8.4.40_WC Damen - WA-5-7-30 _WA 4.OG B8.4.41_WC Herren - Leitdetail DT 5-2-05 Detail Treppe Foyer - Leitdetail DT-5-2-01 Detail Treppenhaus 1 - Leitdetail DT-5-2-02 Detail Treppenhaus 2 - Leitdetail DT-5-2-03 Detail Treppenhaus 3 - Leitdetail DT-5-2-04 Detail Treppenhaus 4 - Leitdetail DT-5-8-01 Detail Fußbodenaufbauten - Detailplan DT-5-8-05 Fugenplan Foyer
ANLAGENVERZEICHNIS
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN KLINIKBETRIEB ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Auf Grund des laufenden Klinikbetriebes sind folgende Punkte zu beachten: 1.  Die allgemeine Arbeitszeit ist auf  Montag - Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr zu beschränken.  Zusätzliche Zeiten, auch an den Wochenenden, sind in  Absprache mit dem AG zu vereinbaren. 2.  Lärm- und vibrationsintensive Arbeiten sind auf ein  Mindestmaß zu beschränken und mit der örtlichen Bauleitung  mindestens 5 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn  abzustimmen. 3.  Vorhandene Zufahrten und Wege zum Klinikgelände  sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht  beschädigt und/oder mit Fahrzeugen oder Baumaterialien  blockiert oder eingeschränkt werden.   Ferdinand-Sauerbruch-Straße ist als Feuerwehrzufahrt  ständig freizuhalten.   Notarzt- und Rettungsfahrzeuge haben grundsätzlich zur    Sicherung des laufenden Klinikbetriebes Vorfahrt.  Ihnen ist unverzüglich der Fahrtweg freizugeben. 4.  Auf dem Klinikgelände befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz.  Vor dem Aufstellen von Baukranen ist beim Referat Luftverkehr      und Infrastruktursicherheit eine entsprechende Genehmigung      einzuholen. 5.  Der am Baustellengelände angrenzende Parkplatz der                                                           Universitätsmedizin Greifswald darf nicht zum Abstellen von      Baufahrzeugen oder privaten Fahrzeugen der Arbeitnehmer      genutzt werden.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN KLINIKBETRIEB
BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG Lage der Baustelle Universitätsmedizin Greifswald Ferdinand-Sauerbruch-Straße, 17489 Greifswald, siehe Lageplan Zufahrt über Hospitalstraße, Ferdinand-Sauerbruch-Straße Baustrom, Bauwasser Der Baustrom-Anschluss wird bauseits erstellt und bis an das Baufeld geführt. Von diesen Anschlussstellen aus hat der AN selbst für die Versorgung seine Arbeitsbereiche zu sorgen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Der Bauwasseranschluss wird zentral innerhalb der zentralen Baustelleneinrichtung durch den AG erstellt. Die Verteilungen erfolgen gesondert nach Erforderniss durch den jeweiligen Nutzer / AN. Entsprechende Leitungen werden durch Nutzer installiert. Die Nutzung der zur Verfügung stehenden Wasch- und Sanitärcontainer und deren tägliche Reinigung werden den am Bau beteiligten Firmenzur Verfügung gestellt. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerung von Materialien sind mit der örtl. Bauüberwachung/Bauleitung abzustimmen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Lager und Mannschaftsräume Räumlichkeiten in Gebäuden stehen nicht zu Verfügung. Unterkünfte, Büro etc. sind als Nebenleistung, sofern erforderlich, einzukalkulieren und damit Sache des AN. Baubewachung Es ist keine besondere Baustellenbewachung durch den Bauherren vorgesehen. Parken von Kraftfahrzeugen Das Befahren des Krankenhausgeländes sowie das Parken auf den Krankenhauseigenen Parkplätzen ist strikt untersagt. Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach vorherigen Abstimmung mit der Bau- überwachung/Bauleitung erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden AN bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen. Hinweise und Verbote Hinweise und Verbote auf dem Krankenhausgelände sowie innerhalb der Gebäude sind strikt zu beachten. Es gilt die Hausordnung! Dies gilt insbesondere auch für Funktelefone, da durch Benutzung eine Beeinträchtigung von empfindlichen med. Geräten und Über-wachungsfunktionen möglich ist. Es besteht eine Baustellenordnung, welche Vertragsbestandteil wird. ‑
BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG
ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Hauptanschlüsse für Baustrom- und Bauwasser werden auf dem Gelände vom Auftraggeber für alle am Bau beteiligten Firmen bereitgestellt. In jeder Etage wird ein Baustrom - Endverteiler installiert. Für weitere Unterverteilungen ist jedes Gewerk eigenverantwortlich. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Baustrom-, Außen- und Innen-Beleuchtung in den Hauptfluren werden durch den AN durch die Baustelleneinrichtungen hergestellt. Für weitere Beleuchtungen und Beleuchtung des Arbeitsplatzes ist jedes Gewerk eigenverantwortlich. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Auf der Baustelle wird eine Bauschildanlage durch das BE-Gewerk errichtet und vorgehalten, an der alle beschäftigten Firmen in einheitlicher Form angezeigt werden. Die Gewerkestreifen der bauausführenden Firmen werden nach einheitlichen Vorgaben des AG beschafft und angebracht, weitere Schilder / Firmenreklamen sind nicht gestattet. Für die Beheizung der eigenen Personalunterkünfte des Bieters kann der vorhandene Baustromanschluss genutzt werden. Baustelleneinrichtungen des AN werden nicht gesondert vergütet und sind in die Leistungspositionen einzurechnen, wie Baustellenunterkünfte, Lagerräume, Großgeräte, Geräte, Arbeits- und Hilfsgerüste, Werkzeuge, Maschinen, Absperrungen und sonstige Betriebsmittel. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Gerüste, Anlagen und Einrichtungen des AN, einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dergl., sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe durch die Bauüberwachung/Bauleitung des AG vorzulegen. Alle notwendigen Abstimmungen, Genehmigungen Beantragungen, Abnahmen bei den zuständigen Behörden sind rechtzeitig und eigenständig durchzuführen und einzuholen. WERKPLANUNG Sofern es der Leistungsumfang des AN die Erstellung einer Werk- und Montageplanung erfordert, müssen aus dieser Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse inkl. aller Sonder- und Anschlussdetails der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Im Falle des Zuschlags hat der Bieter mit der Erstellung der Werk- und Montageplanungen für seine Leistungen unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Er befindet sich mit seinen Leistungen im Verzug, wenn die vollständige und prüffähige Werk- und Montageplanung dem Architekten nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zugeht. Planungsunterlagen werden nur digital ausgetauscht. Dazu wird durch den Bauherren verpflichtend ein kostenloser Planserver zur Verfügung gestellt. Sofern diese Frist dem geschuldeten Leistungssoll entsprechend als nicht angemessen erachtet wird, so obliegt es dem Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Architekten innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Auftragserteilung angemessene Übergabefristen verbindlich zu vereinbaren. Die Vereinbarung neuer Fristen muss ausdrücklich schriftlich erfolgen - für die Verbindlichkeit genügt die zweifelsfreie Bestätigung des Architekten durch Unterschrift/Stempel. Für mehrfache Werkplandurchläufe und hieraus resultierende Verzüge ist allein der AN verantwortlich. Der Auftragnehmer hat eigenständig den terminlichen Zusammenhang zwischen freizugebender Werk- und Montageplanung und den notwendigen Bestell-, Liefer- und Montagezeiten zu koordinieren. Mangelhafte Werk- und Montageplanungen, die durch den Architekten begründet mit der Aufforderung zur Wiedervorlage zurückgewiesen werden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dies gilt auch und insbesondere für gegebenenfalls daraus resultierende Terminverzüge. Aufwendungen für Werkplanungen sind in den jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. DOKUMENTATIONSUNTERLAGEN Dokumentationsunterlagen sind für alle neu einzubauenden Baumaterialien und Bauteile anzufertigen und dem AG nach Aufforderung oder spätestens vor Abnahme der Leistungen zu übergeben. Anzahl: 3 x Papier, 1x digital Pdf-Datei (per Mail oder USB-Stick) Aufwendungen für die Erstellung von Dokumentationsunterlagen sind in den jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN
SIGEKO Sicherheits-und Gesundheitskoordination Entsprechend der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist für das Bauvorhaben ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) beauftragt. Durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird eine Baustellenordnung und ein Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan(SIGE-PLAN) erstellt. Vor Beginn der Arbeiten sind diese einzusehen. Jeder Auftragnehmer hat die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen aus dem SIGE-Plan, der Baustellenordnung , den geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und den Stand der Technik bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Durch alle Auftragnehmer sowie eingesetzte Nachauftragnehmer ist eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung auf dem Formblatt vom SiGeKo "ergänzende Gefährdungsbeurteilung" auszufüllen, eine Aufstellung der Gefahrstoffe mit Betriebsanweisungen, Nachweise der Prüfungen der eingesetzten Arbeitsmittel laut BGV/ Betriebssicherheitsverordnung, für Montagearbeiten die notwendigen Montageanweisungen und lt. Baustellenverordnung geforderten Unterlagen vor Ort vorzuhalten sowie dem SiGeKo zu übergeben. Die Änderung des Bauleiters/ Poliers bedarf der Schriftform. Grobe Verstöße gegen die Baustellenordnung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften können mit dem Verweis von der Baustelle geahndet werden.
SIGEKO
024-ZTV FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN für das Gewerk 024- Fliesen- und Plattenarbeiten Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen die sich aus den Forderungen der ZTV ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Technische Hinweise Maßgebend für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind die Richtlinien der VOB, DIN 1961, DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen, DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten (ATV), DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten (ATV), DIN 18332 Naturwerkstein- arbeiten (ATV) neueste Fassungen - sowie im Einzelnen und Besonderen folgende aufgeführte DIN-Normen: DIN 18156 Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren DIN 18157Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten - Definition, Klassifizierung, Eigenschaften DIN EN ISO 10545Keramische Fliesen und Platten DIN 18201Toleranzen im Bauwesen - Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung DIN 18202Toleranzen im Hochbau - Bauwerke Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien: -   Merkblätter des Fachverbandes des Deutschen Fliesengewerbes im Zentralverband des      Deutschen Baugewerbes (ZDB) -    Unfallverhütungsvorschriften DGUV -     LBO des jeweiligen Bundeslandes einschl. der Durchführungsverordnung -    die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen -    Planungs- und Verarbeitungsrichtlinien des/der Systemhersteller(s) Die beschriebenen Leistungen beinhalten jeweils die technisch wie optisch vollständige, abgeschlossene und für den Nutzer ohne weitere Nacharbeiten benutzbare Leistung, Lieferung und Montage, auch wenn dies im Leistungstext nicht ausdrücklich geschrieben steht. Vorbemerkungen zur Ausführung Fliesenarbeiten 1.  Für die Rutschsicherheit der Fliesen und Platten sind die Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien des GUV zu befolgen. 2.  Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren und dergleichen verschlossen sind, und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. 3.  In den Nassräumen dürfen für die Verlegung im Dünnbett nur hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel, Reaktionsharzklebestoffe sowie Elastikkleber verwendet werden. 4.  Im Bereich der Dehnungsfugen zwischen Estrich und Wand muss ein Überbrückungsstreifen in die Beschichtung eingebaut werden. 5.  Die Abdichtung von waagerechten oder schwach geneigten Flächen ist an anschließende, höher gehende Bauteile in der Regel 15 cm über die Oberfläche der Schutzschicht des Belages oder der Überschüttung hochzuführen und dort zu sichern. 6.  Abdichtungen von Wandflächen müssen im Bereich von Wasserentnahmestellen mindestens 20 cm über die Wasserentnahmestelle hochgeführt werden. 7.  Sofern Wannen und Brausetassen auf schwimmendem Estrich stehen und vor Ausführung der Fliesenbekleidung eingemauert oder verkleidet werden, ist auf eine Trennung (10 cm Schaumstoffstreifen) von den flankierenden Wänden zu achten. Sämtliche Maßnahmen für die Einhaltung eines erhöhten Schallschutzes sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden über diese vergütet. 8.  Türfutter, Fensterfutter, Installationen und dgl. werden vor dem Verlegen der Fliesen fertig gestellt. Sämtliche Anschlüsse an diese sind sauber herzustellen und elastisch abzudichten. Dosen, Kasten für Schalter und dgl., die bündig liegen müssen, werden von dem Installateur lose in Schlitze geheftet und sind vom Auftragnehmer beim Verlegen mit zu befestigen. Für Rundungen, Installationslöcher, Schmiegen, Plattierungen von umkleideten Installationsrohren usw. erfolgt keine besondere Vergütung. 9.  Ansetzflächen      Gipskartonflächen sind mit einem feuchtigkeitssperrendem Verfestiger zu grundieren. Mit Plattenarbeiten auf Putzflächen darf erst begonnen werden, wenn der Zementputz, bzw. Unterlagsboden vollständig abgebunden hat. 10. An allen sichtbaren Kanten sind Fliesen mit Randglasur einzusetzen. 11. Bei allen Fliesenarbeiten wird besonders Wert auf ein einwandfreies Fugenbild gelegt. Als Fugenachsen      dienen die Objekttaschen. Fliesen- bzw. Plattenflächen sind so aufzuteilen, dass keine Abschnitte kleiner      als eine halbe Plattenbreite sind. Abschnitte bzw. Anschlussstreifen sind für einheitliche Ansichtsflächen auszumitteln. 12. Fliesen und Platten sind aus mehreren Paletten zu mischen. Alle einzusetzenden Materialien wie Fliesen,      Feinsteinzeug und Naturstein sind mit Kathegoriev1 geringer Variation / geringes Farbspiel,      mit kaum merklichen Unterschieden, Farben und Strukturen einzubauen.      Positive Eckausbildungen haben mit Profilen zu erfolgen, die bündig mit den Fliesenflächen sind. 13. Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet:      -         das Befestigen der bauseits lose angebrachten Dosen und Schalter (im                Fugenschnitt)      -         das Anarbeiten der Beläge an Sanitärinstallationen und Objekten      -         das Belegen von Kleinflächen/Nischen      -         das Abdecken der Flächen mit Malerpapier bzw. Folie      -         das Eindichten von Rohrdurchgängen 14. Bodenbeläge sind vor dem Verfugen gut anzunässen und nach der Verfugung bis zum Anbinden des      Fugenmörtels feucht zu halten. In die Fugen der Bodenbeläge ist zusätzlich eine Trockenmischung bis zur      Auffüllung einzureiben. Plattenkanten von Bewegungsfugen dürfen bei Herstellen der Mörtelverfugung      nicht verschmutzt werden und sind durch Abkleben entsprechend zu schützen. Rechtwinklig auf      dauerelastische Fugen zulaufende Mörtelfugen sind sauber und gradlinig zu beschneiden. Rand-,      Anschluss-, Dehn- und Bewegungsfugen sind als dauerelastische Fugen auszubilden. Sie müssen bis auf      den Verlegeuntergrund durchgehen und frei von Mörtelresten sein. Die schallschutztechnische Trennung      von Boden- zu Sockelfliesen sowie die Schalltrennung der Fliesen zu den Bade-      und Duschwannen ist durch geeignete Maßnahmen fachgerecht auszuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. 15. Reinigung      Alle Fliesen- und Plattenflächen sind vor Abnahme der Leistung fachgerecht zu reinigen.      Zementreste und -schleier sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit ausreichender      Wassermenge abzuspülen und mit Weichholzsägemehl aufzusaugen; Hartholzsägemehle sind      nicht erlaubt. Erhärtete Zementschleier sind mit geeigneten Spezialmitteln nach Herstellervorschriften zu      entfernen. Die Beläge müssen vor der Behandlung gut abgebunden sein und gründlich vorbefeuchtet      werden. Reinigungswasser ist mit Schlammsaugern aufzunehmen und darf nicht in die Bodenein-      Bodenabläufe gelangen. 16. Zur endgültigen Abnahme aller Fliesen- und Natursteinarbeiten sind diese in einem einwandfreien und      sauberen Zustand zu bringen. Bei Verschmutzungen und Beschädigungen durch Dritte während der      Zeitspanne zwischen Fertigstellung und Abnahme ist mit diesen eine interne Absprache über die      Säuberung und Wiederherstellung der Arbeiten zu treffen. Dem Auftraggeber entstehen dadurch keine      Kosten. Nach der Abnahme hat der AN dem Bauherrn detaillierte Unterlagen über die Pflege der Beläge      zu übergeben. 17. Verwendungsverbote      Bei allen verwendeten Materialien ist darauf zu achten, dass die Herstellung und das Produkt FCKW-, HFCKW- und formaldehydfrei ist. 18. Der AN übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargennummer zwecks evtl. erforderlicher Nachbestellung. Außerdem sind dem AG Ersatzfliesen für alle eingebauten Fliesen zu übergeben:      -         Fußböden je Material 1 m²      -         Feinsteinzeugplatten Treppenhaus 1 m²      -         Wandfliesen je 1 m² Hauptfarbton      -         Wandfliesen je 0,2 m² je weiterer Farbton 19. Vor der Ausführung der Belagsarbeiten sind dem Architekten und der AG-Bauleitung      Verlegeachsen zur Abstimmung anzugeben. Sämtliche Maße hierfür sind eigenverantwortlich      am Bau zu nehmen. 20. Beläge sind flächig nach Zeichnung oder Angabe des AG zu verlegen, mit einheitlichem Fugenbild im      Rahmen der Toleranzen. Stufenbeläge dürfen keinen starren Anschluss zur Wand haben. 21. Es sind alle kostenrelevanten Leistungen für Belagsarbeiten in der Grundposition zu      erfassen, u. a:      -         Ausführung aller Aussparungen, Ausklinkungen, Schrägen, Ausrundungen,                Anarbeiten an angrenzende Bauteile, sämtlicher Verfugungen sowie der                Ausbildung von erforderlichen Arbeits- und Bewegungsfugen.      -         Herstellen von Löchern in Werksteinbelägen für Installationen, Einbauteile etc.                und das Anarbeiten an Bodeneinläufe, Rohrdurchführungen etc. 22. Sichtbare Kanten sind, wenn nicht anders angegeben, gefast. Alle sichtbaren Flächen erhalten jeweils die gleiche Oberflächenbehandlung. Eckbereiche sind auf Gehrung zu schneiden. 23. Vor Abnahme sind Grundreinigung und Erstpflege vom AN durchzuführen. Eine Anleitung zur weiteren Pflege des Belages ist dem AG zu überreichen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. 24. Die nachfolgend aufgeführten keramischen Beläge müssen, wenn in den Leistungspositionen nicht       anders beschrieben, folgende Merkmale und Qualitätseigenschaften aufweisen: - pflegeleicht - farb- und lichtecht - beständig gegen Reinigungsmittel - druck- und stoßfest - ritzfest - bakterienfeindlich - antistatisch - geruchsfrei - unverrottbar                 - Bodenbeläge, Abriebgruppe IV ,      in allen Eckbereichen sind die Fliesen auf Gehrung zu schneiden. 25. Bemusterung:      Alle Wand- und Bodenfliesen, Sockelsteine, Natursteinplatten und -sockel sowie Fugenmaterial      sind vor Materialbestellung vom AG und Architekten zu bemustern und zur Bestellung und Ausführung      freizugeben. Materialien der Sauberlaufzonen sind ebenfalls zu bemustern.
024-ZTV FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung für Fliesen- und Natursteinarbeiten
01.01
Baustelleneinrichtung für Fliesen- und Natursteinarbeiten
14 NATURWERKSTEINARBEITEN
14
NATURWERKSTEINARBEITEN
14.01 VORBEREITENDE ARBEITEN - BODEN
14.01
VORBEREITENDE ARBEITEN - BODEN
14.02 NATURSTEINBELAG, FOYER
14.02
NATURSTEINBELAG, FOYER
14.03 TREPPE FOYER
14.03
TREPPE FOYER
14.05 PROFILE, RAHMEN, EINBAUTEILE, FUGEN
14.05
PROFILE, RAHMEN, EINBAUTEILE, FUGEN
14.06 SAUBERLAUFMATTEN
14.06
SAUBERLAUFMATTEN
14.07 Taktiles Leitsystem, Innenbereich
14.07
Taktiles Leitsystem, Innenbereich
14.08 SONSTIGES
14.08
SONSTIGES
14.09 STUNDENLOHNARBEITEN NATURSTEINARBEITEN
14.09
STUNDENLOHNARBEITEN NATURSTEINARBEITEN
24 FLIESEN-UND PLATTENARBEITEN
24
FLIESEN-UND PLATTENARBEITEN
24.01 VORBEREITENDE ARBEITEN - BODEN
24.01
VORBEREITENDE ARBEITEN - BODEN
24.02 BODENFLIESEN
24.02
BODENFLIESEN
24.03 VORBEREITENDE ARBEITEN - WÄNDE
24.03
VORBEREITENDE ARBEITEN - WÄNDE
24.04 WANDFLIESEN
24.04
WANDFLIESEN
24.05 TREPPENHÄUSER
24.05
TREPPENHÄUSER
24.06 WANDSPIEGEL
24.06
WANDSPIEGEL
24.07 Wandschutzplatten
24.07
Wandschutzplatten
24.08 SONSTIGES, FLIESEN- UND NATURSTEINARBEITEN
24.08
SONSTIGES, FLIESEN- UND NATURSTEINARBEITEN
24.09 SAUBERLAUFMATTEN
24.09
SAUBERLAUFMATTEN
24.10 DOKUMENTATION UND WERKPLANUNG
24.10
DOKUMENTATION UND WERKPLANUNG
24.11 STUNDENLOHNARBEITEN FLIESENARBEITEN
24.11
STUNDENLOHNARBEITEN FLIESENARBEITEN

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