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15 Rollladenarbeiten, Innen
15
Rollladenarbeiten, Innen
ZTV Rollladenarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Rollladenarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,Deutsche Bauchemie e. V.,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,VDE Verlag GmbH,VFF: Verband Fenster + Fassade.
2 Vorleistung und Planung
Rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Gerüste, Hubsteiger, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen (wie etwa Sonnenschutzbehänge mit Fluchttürsteuerungsanlagen) ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
alle Ausführungsdetails, aus denen Größen und Lagen von Panzern, Führungen, Rollladenkästen etc. ersichtlich sind,Festlegung der Einbauorte und der Größen von Befestigungspunkten, Durchführungen, Profilverbreiterungen etc.,Erstellung von Ansichten und Abwicklungen aller Fassaden mit Sonnenschutz samt Darstellung von Schaltgruppen und Teilungen der Behänge unter Berücksichtigung von Notausgängen und Fluchtwegen,Erstellung von prüffähigen statischen Berechnungen im Bezug auf Wind- und Eislasten,Festlegung der Einbauorte von Aktoren/Motorsteuergeräten, Übergabepunkten, Steuerungszentrale und sonstiger erforderlicher Einbauteile in den Grundrissen oder Deckenspiegeln.
Der AN unterbreitet dem AG ein gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Bei der Erstellung des örtlichen Aufmaßes prüft der AN durch Inaugenscheinnahme, ob Sonnenschutzeinrichtungen vom AG vorgesehen sind, die üblicherweise nicht benötigt werden (z. B. an Nordfassaden), oder vor untergeordneten Räumen, die erforderlicherweise keines Sonnenschutzes bedürfen. Stellt der AN fest, dass Sonnenschutz in solchen Bereichen vorgesehen ist, so teilt der AN dem AG dies rechtzeitig vor Leistungsbeginn schriftlich, verbunden mit der Frage, ob dies tatsächlich so gewünscht sei, mit.
Der AN wird mit der Erbringung der beauftragten Leistungen für die fraglichen Bereiche erst nach entsprechender Auskunft durch den AG beginnen.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Maße sind die Maße der dahinterliegenden Fensterelemente, die tatsächlichen Maße des Sonnenschutzes weichen geringfügig hiervon ab. Die Maße der hinter dem Sonnenschutz liegenden Bauelemente gelten als Abrechnungsgrundlage. Grundlage der Bauausführung des AN ist hingegen in jedem Fall ein von ihm örtlich zu erstellendes Aufmaß.
Alle Konstruktionen sind so auszulegen, dass sie nur geringstmöglicher Wartung bedürfen. Im Wartungs- und Reparaturfall muss bei technischer Machbarkeit ein Zugang zu Behang und Antrieb von innen möglich sein, ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, Hubsteiger oder einem Fassadengerüst.
Türen neben Fensterelementen erhalten ein generell separat zu betätigendes Rollladen- bzw. Sonnenschutzelement in Breite des Türelementes. Mehrflügelige Türanlagen erhalten einen separat angesteuerten und angetriebenen Behang je Türflügel, soweit an anderer Stelle nichts Abweichendes angegeben ist. Sonnenschutz vor Fensterelementen, deren Breite einen dahinterliegenden Raum überschreitet, ist raumweise zu teilen. Sonnenschutzbehänge vor Räumen mit flexibler Nutzung, deren Trennwände auch später verändert werden können (Büros; Mieterausbau), sind je Fensterelement separat angetrieben und angesteuert auszuführen. Sieht die Planung des AG etwas anderes vor, so weist der AN den AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ausdrücklich darauf hin, dass eine spätere Veränderung der Raumtrennwände dann nicht mehr mit der Aufteilung der Behänge übereinstimmt.
Sofern Außentüren als Flucht- und Rettungsweg baurechtlich erforderlich sind, dürfen sie zunächst nicht ohne Weiteres mit Behängen von Sonnen- oder Blendschutzeinrichtungen versperrt werden. In solchen Fällen weist der AN den AG rechtzeitig hierauf hin und unterbreitet, sofern nicht bereits so vorgesehen und angeboten, ein Angebot für eine Kopplung der Steuerung solcher Behänge an die Brandmeldeanlage samt Funktionserhalt des elektrischen Antriebs durch Ersatzstromversorgung. Gleichfalls holt der AN die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde zu dieser Sonderlösung ein. Grundsätzlich sind bauaufsichtlich zugelassene oder geprüfte Produkte vor Fenstern/Türen in Rettungswegen vorzusehen.
Beim Einbau sind Durchdringungen durch eingebaute Fassaden, Fenster und Abdichtungen auf das unvermeidliche Minimum reduzieren, um Schwachstellen hinsichtlich Wärmeschutz und Winddichtigkeit zu vermeiden. Grundsätzlich sind Durchdringungen nur in Abstimmung mit den Fassaden- und Fenstergewerken herzustellen. Bohrungen durch Holzfenster sind mit Holzschutzmittel zu behandeln, bevor Beschlagteile eingebaut werden. Dem AN obliegt die wind-, schlagregen- und dampfdiffusionsdichte Eindichtung sämtlicher von ihm hergestellter oder belegter Durchdringungen.
3.2 Rollläden
Rollläden und Jalousien müssen der Lebensdauerklasse 2 nach DIN EN 13659/DIN EN 13561 entsprechen. Mechanisch betätigte Rollläden sind für Bedienkräfte entsprechend Klasse 2 nach EN 13659, Punkt 6, auszulegen.
Sofern bauseitig Rollladenkästen und Unterputz-Gurtwicklerkästen eingebaut werden, prüft der AN unmittelbar nach Auftragserhalt, mindestens jedoch rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsausführung, ob der Gurtauslass des bauseitigen Rollladenkastens und das Unterputzgehäuse des Gurtwicklers lotrecht zueinander eingebaut wurden. Etwaige vorhandene Abweichungen sind dem AG unmittelbar mitzuteilen.
3.3 Jalousien/Lamellenbehänge
Die Herstellung aller erforderlichen Unterkonstruktionen und Befestigungspunkte für Jalousienbehänge, so auch vorbauende oder auskragende Konstruktionen, ist Sache des AN. Sofern umschließende Konstruktionen (Abdeckkassetten) erforderlich werden, sind diese gleichfalls vom AN zu liefern.
Abdeckungen und Aufnahmekästen, die unmittelbar an dahinterliegende Fensterelemente oder Wände anschließen, sind von oben elastisch und dauerelastisch zu verfugen, um ein Eindringen von Wasser in die Anschlussfuge zu vermeiden.
3.4 Steuerung motorisch betriebener Behänge
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, ist die Lieferung der Steuerung bei elektrisch angetriebenen Sonnenschutzvorrichtungen Sache des AN. Im Zuge der Werkplanung sind mit dem AG Abstimmungen über mögliche Gruppensteuerungen (Schaltgruppen) zu treffen, z. B. raumweise Gruppierung, Gruppierung nach Himmelsrichtungen.
Dem AG ist nicht bekannt, ob die vom AN angebotenen motorisch betriebenen Sonnen- und Blendschutzanlagen Motorsteuergeräte oder Aktoren benötigen. Sofern das vom AN angebotene System solche separaten Komponenten benötigt, rechnet der AN die Preise hierfür in sein Angebot für die Behänge ein.
Für Außenjalousieanlagen sind generell kombinierte Sonnenstands-, Wind- und Regenwächter vorzusehen.
Bestandteil der Leistung AN ist die Erstinbetriebnahme der Sonnenschutzanlage. Hierzu zählt die Überprüfung der Funktion gemeinsam mit dem Gewerk GLT. Weiterhin hat eine Einweisung des vom AG zu benennenden Systemverantwortlichen in die Systemkonfiguration und Bedienung der Anlage zu erfolgen.
Der AN lässt sich die Einweisung und die Übergabe des Handbuchs schriftlich bestätigen.
3.5 Schnittstellen bei der Montage
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, sollen folgende Schnittstellendefinitionen für die Montage gelten:
Rollladenkästen für ÜberbaurolllädenAN,Rollladenkästen für EinbaubaurolllädenAG,Rollladenkästen für VorbaurolllädenAN,Abdeckung der Revisionsöffnung EinbaukästenAN,Unterkonstruktion für AußenjalousienAN,Blende vor Sonnenschutz in WDVSAG,Sichtblende sichtbarAN,Führungsseile samt HalterungAN,FührungsschienenAN,Bohrungen/Durchführungen FensterAN,Bohrungen/Durchführungen Außenwand massivAN,Winddichte Abdeckung von DurchführungenAN,Gurtwicklerkästen unter PutzAG,Gurtwicklerkästeneinsatz/AufputzAN,Behang/Abschlussschiene/Panzer etc.AN.
Bei elektrisch angetriebenen Behängen sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, folgende Schnittstellendefinitionen gelten:
Verkabelung von Behangmotor durch die Fassade bis zum Anschluss-/Übergabepunkt (z. B. Motorsteuereinheit)
mit Gewerk ELT AN,
Zentralsteuerung/-unterzentralenAN,Wetterstation (u. a. mit Wind-, Regen-, Sonnenwächter)AN,Motorsteuergeräte, RelaisAN,Aufklemmmen von Motorsteuergeräten und RelaisAN,ggf. Koppelelemente für GLTAG,SchaltplanerstellungAN,Raumtaster (Schalterprogrammwie Gebäude)AG,Kabelanschlusspeitsche mit KupplungAN,Übergabestecker für AnschlusspeitscheAN,230-V-Zuführung an Behänge bis Übergabepunkt im RaumAG,Steuerkabel zu den Anschlussleitungen der Behänge (Kabel durch Fassade) bis Übergabepunkt, ohne Stecker AG,
Kabel und -wege im GebäudeAN,ErstinbetriebnahmeAN,Erstprogrammierung, Einweisung für den AGAN.
ZTV Rollladenarbeiten
RAFFSTOREANLAGEN Vor den Fenstern wird ein schienengeführter motorisch betriebener Raffstoranlage angeordnet. Die Anlage wird am über dem Fenster am Rohbau befestigt. Die Schienenführung ist in die Leibungsbleche integriert. Der Raffstore erhält eine U-förmige Blende mit Seitendeckeln in Farbe der Blechleibung.
Sämtliche Befestigung der Sonnenschutzanlagen an der Fassade (z. B. Unterkonstruktion, Verstärkungen, Gewinde, Bohrungen für Bolzen, Setzen von Gewinde bzw. Stehbolzen usw.) sind vom Bieter eigenverantwortlich zu dimensionieren und in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Lamellen, seitliche Führungsschienen, Unterschiene und Oberschiene sind entsprechend den Leitdetails und der #Ausstattungsliste zu wählen und unifarben wie die Fensterprofile zu beschichten.
Die Lamellen sind 80 mm breit, konkav-konvex-gewölbt, beidseitig randgebördelt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder (Verminderung des Abriebes) und zur Befestigung der Stege der Leiterkordel versehen.
Aufdruck von Firmenlogos auf Lamellen sind nicht zulässig.
Das Hoch- und Tieffahren des Sonnenschutzes erfolgt durch Bedienung eines Schalters. Das Wenden der Lamellen muss durch leichtes Antippen des Schalters in die jeweilige Richtung erfolgen. Beim Erreichen der oberen und unteren Endlage bewirkt der im Motor eingebaute Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes.
Sofern nicht abweichend erforderlich ist ein verdeckt eingebauter, 230 V-Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter einzusetzen. Die Motore sind generell mit einem geräuschoptimierten Oberschienenträger zu versehen, um die Körperschallübertragung auf ein Minimum zu reduzieren.
Der AN ist für die Erstellung und Lieferung vollständiger Leitungs- und Stromlaufpläne nach den Anforderungen des Elektroplaners verantwortlich. Das Probefahren sowie die Abnahme haben im Beisein des zuständigen Elektromonteurs zu erfolgen und sind zu dokumentieren. 10 m Kabelpeitsche ist die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Produkte müssen CE-gekennzeichnet sein.
RAFFSTOREANLAGEN
15.01 Verdunkelung Innen
15.01
Verdunkelung Innen
Systembeschreibung KONSTRUKTION
Mehrteilige Holz-Alufenster-Konstruktion gemäß Vorbemerkungen mit teils hohen Sicherheitsanforderungen (Richtfabrikate TIMM W 146 sowie TIMM WA 87 I).
SONNENSCHUTZ
Motorisch betriebene Raffstoranlage gemäß Vorbemerkungen (Richtfabrikat Warema E 80 A 6 S TG).
Systembeschreibung
15.02 Rollladenarbeiten
15.02
Rollladenarbeiten