Klinkerarbeiten
Neubau Erweiterung Rathaus Titz
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01 Klinkerarbeiten
01
Klinkerarbeiten
Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten 1. Allgemeines Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Klinkerarbeiten einschließlich zugehöriger Dämm-, Abdichtungs- und Sturzarbeiten gemäß den einschlägigen DIN-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Bestimmungen der VOB/C DIN 18330 „Mauerarbeiten“ in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen hiervon sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 2. Leistungsumfang Zum Leistungsumfang gehören alle Arbeiten, die zur vollständigen, funktionsgerechten und mängelfreien Herstellung des Verblendmauerwerks erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen beschrieben sind. Hierzu zählen insbesondere: Herstellen des Verblendmauerwerks einschließlich Luftschicht, Dämmung und Befestigungsmittel Setzen von Profilen, Einmess-, Flucht- und Lotarbeiten Anlegen und Einrichten der Mauerwerksschichten gemäß Planung Überprüfung der Planunterlagen auf Widersprüche oder Unstimmigkeiten vor Ausführungsbeginn Herstellung und Kontrolle sämtlicher Anschlussdetails, Ecken, Laibungen und Stürze Schutz der ausgeführten Arbeiten gegen Witterungseinflüsse und Beschädigungen Sauberes Hinterlassen der Arbeitsbereiche nach Abschluss der Arbeiten 3. Materialbereitstellung und Bestellung Die Verblender, Dämmstoffe, Abdichtungsmaterialien und bauseits definierten Komponenten werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Der Nachunternehmer hat die erforderlichen Massen zur Materialermittlung eigenständig zu prüfen und rechtzeitig an die Bauleitung zu übermitteln. Bei Abweichungen von mehr als 5 % zwischen bestellter und tatsächlich benötigter Materialmenge trägt der Nachunternehmer die entstehenden Kosten für Rücknahme, Transport oder Mehraufwand. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, das bereitgestellte Material ordnungsgemäß zu lagern, vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen und nur einwandfreies Material zu verarbeiten. 4. Geräte und Hilfsmittel Der Nachunternehmer hat alle für die Ausführung seiner Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel selbst bereitzustellen (z. B. Mörtelmischer, Steinsäge, Richtschnur, Reinigungsgeräte, Transporthilfen usw.). Er ist für den ordnungsgemäßen, sicheren und einsatzfähigen Zustand dieser Geräte verantwortlich. 5. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung wird bauseits gestellt. Folgende Einrichtungen stehen dem Nachunternehmer zur Verfügung: Baukran für Materialtransport Gerüst Pausenbude Baustellentoilette Strom- und Wasseranschluss (nach Absprache) Die Nutzung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. Der Nachunternehmer hat die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. 6. Ausführung und Bauzeit Der Nachunternehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Bauzeit einzuhalten. Nach Beginn der Arbeiten dürfen diese nicht ohne wichtigen Grund unterbrochen werden. Es ist eine angemessen große Kolonne einzuplanen, um den Baufortschritt sicherzustellen. Arbeitsunterbrechungen oder Verzögerungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7. Reinigung und Entsorgung Der Nachunternehmer hat anfallenden Schmutz, Mörtelreste und Klinkerabfälle regelmäßig zu entfernen. Diese sind in Müllsäcken zu sammeln; Bauschutt wird in bereitgestellten Containern entsorgt. Nach Abschluss der Arbeiten ist das Baufeld komplett zu reinigen und von allen Rückständen zu befreien. Bei Nichtdurchführung der Reinigung wird diese vom Auftraggeber auf Stundenlohnbasis mit Nachweis durchgeführt und dem Nachunternehmer in Rechnung gestellt. 8. Abrechnung und Aufmaß Der Nachunternehmer hat ein prüfbares Aufmaß nach VOB vorzulegen. Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen gemäß VOB/C DIN 18330. Maßabweichungen, Versätze oder Toleranzen sind nach DIN 18202 zu berücksichtigen. Sämtliche Nebenleistungen, Gerüstzugänge, Schutzmaßnahmen, Profilarbeiten, Nacharbeiten und Hilfsleistungen sind in der Kalkulation einzupreisen, auch wenn sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. 9. Koordination und Ausführungspflicht Der Nachunternehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über örtliche Gegebenheiten, Anschlussdetails und Maßtoleranzen zu informieren. Arbeiten sind mit angrenzenden Gewerken so zu koordinieren, dass keine Behinderungen entstehen. Unstimmigkeiten oder Widersprüche in den Unterlagen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 10. Schutz und Sicherheit Die ausgeführten Arbeiten sind bis zur Abnahme gegen Witterung, Durchfeuchtung, Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Es sind alle einschlägigen Sicherheits-, Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen (BG Bau, TRGS, ArbSchG) einzuhalten.
Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten
01.20 Verblendmauerwerk Herstellen eines Verblendmauerwerks gemäß Planung und technischer Vorgaben. Die Verblender und der Mauermörtel werden bauseits bereitgestellt. Der Unternehmer hat die erforderlichen Massen zur Ermittlung des Steinbedarfs eigenstäändig zu ermitteln und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. Ausführung: Dünnformat 240 ×× 115 ×× 52 mm (L ×× B ×× H) Verblendungshöhe bis 7,50 m über Gelände Mauermörtel der Mörtelgruppe III mit Trasszement Herstellen einer 2 cm Luftschicht zwischen Mineralwolldämmung und Verblender Mauerverband als wilder Verband; Zuschnitt der ½- und ¼-Steine ausschließßlich im Nassschneideverfahren, Schlagen von Steinen ist nicht zuläässig Nachträgliche Verankerung des v. g. Verblendmauerwerks in tragende Aussenwand aus Beton oder Mauerwerk. Leeröffnung anlegen Fugen sind im erforderlichen Maße sorgfältig auszukratzen und für die nachfolgende Verfugung vorzubereiten Gerüst wird bauseits gestellt Steinreste und Abfälle sind Ordnungsgemäß zu verpacken und in einen bereitgestellten Container zu sammeln und dem Auftraggeber für die entlehrung frühzeitig bescheid geben Geräte und Hilfsmittel: Alle für die Ausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mörtelmischer, Steinsäge, Transportmittel, Reinigungswerkzeug usw.) sind vom Auftragnehmer selbst bereitzustellen und zu betreiben. Der Nachunternehmer hat für die ordnungsgemäße Funktion, Wartung und Sicherheit seiner Geräte Sorge zu tragen.
01.20
Verblendmauerwerk
443.00
01.30 Zulage Verblendung Zulage Verblendung füür Übereckmauerung in den Leibungen für Anschluss an Fenster/ Türen. - Laibungstiefe der Verblendung, außenseitig gemessen: ca. 24 cm Abrechnung in steigende Meter der Laibung.
01.30
Zulage Verblendung
125.00
m
01.40 Aussparungen von Rohrdurchführungen Aussparungen von Rohrdurchführungen innerhalb der Verblendungsflächen nach dem Einbau von Leitungsdurchfüührungen (Regenrohranschlüssen oder Notüberlääufe sauber beimauern. Einschl. Verfugung mit farbgleichem Fugenmörtel wie die übringen Verblendflächen
01.40
Aussparungen von Rohrdurchführungen
12.00
Stck
01.50 Aussparungen von Gerüstankerlöchern Aussparungen von Gerüstankerlöcher innerhalb der Verblendungsflächen nach dem Ausbau der Gerüstanker sauber beimauern. Einschl. Verfugung mit farbgleichem Fugenmörtel wie die übringen Verblendflächen
01.50
Aussparungen von Gerüstankerlöchern
70.00
Stck
01.60 Dämmung an Fensteröffnung Herstellen der Dämmung an Fenster- und Türöffnungen gemäß Planung und technischer Vorgaben. Die Dämmplatten (Styrodur WLG 035, 6 cm stark, 15 cm breit) werden bauseits bereitgestellt. Leistungsumfang: Anbringen der Dämmstreifen entlang der Fenster- und Türöffnungen sowie im Sockelbereich der Öffnung Lagesicheres Ankleben der Dämmung am Hintermauerwerk aus Kalksandstein oder Beton Zusätzliche Verdübelung mit geeigneten Tellerdübeln gemäß technischer Vorgaben Arbeitsbereiche sind sauber und fachgerecht herzustellen, lose Mörtelreste oder Staub vor dem Kleben zu entfernen Gerääte und Hilfsmittel: Alle für die Ausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Schneidewerkzeuge, Mischgerät, Bohrmaschine, Dübelsetzgerät, Reinigungszubehör etc.) sind vom Nachunternehmer selbst bereitzustellen. Der Nachunternehmer hat für den ordnungsgemäßen, sicheren und funktionsfähigen Zustand seiner Geräte Sorge zu tragen.
01.60
Dämmung an Fensteröffnung
172.00
m
01.70 Kerndämmung 18 cm Herstellen der Kerndämmung für Verblendmauerwerk gemäß Planung und technischer Vorgaben. Die Mineralwolle-Dämmung (WLG 035, 18 cm) sowie das Zubehör (Krallenplatten, Verblendungsanker) werden bauseits bereitgestellt. Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die Ausführung der Arbeitsleistung. Leistungsumfang: Einbau der Mineralwolle-Dämmung (WLG 035, 18 cm) Herstellen der 2 cm Luftschicht zwischen Dämmstoff und Verblendung Montage der Krallenplatten Ø 9 cm für die Verblendungsanker Saubere und lagesichere Verlegung, fugenloser Anschluss der Dämmplatten, sorgfältiges Schneiden und Anpassen im Bereich von Ankern, Öffnungen und Bauteilanschlüssen Kontrolle auf planebenen Einbau vor Beginn der Verblendungsarbeiten Geräte und Hilfsmittel: Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Schneidwerkzeug, Bohrmaschine, Dübelgerät, Richtschnur, Reinigungswerkzeug usw.) sind vom Nachunternehmer selbst mitzubringen und zu verwenden. Der Nachunternehmer ist für die ordnungsgemäße Funktion, Wartung und Sicherheit seiner Geräte verantwortlich.
01.70
Kerndämmung 18 cm
400.00
01.80 Dämmung im Sockelbereich Herstellen der Dämmung im Sockelbereich des Verblendmauerwerks gemäß Planung und technischer Vorgaben. Die Dämmplatten (Styrodur WLG 035 mit Stufenfalz, 18 cm stark, 60 cm hoch) sowie das Zubehör (Krallenplatten Ø 9 cm, Verblendungsanker) werden bauseits bereitgestellt. Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die Ausführung der Arbeitsleistung. Leistungsumfang: Verlegen der Sockeldämmung aus Styrodur WLG 035 mit Stufenfalz Herstellen der 2 cm Luftschicht zwischen Dämmstoff und Verblendung Montage der Krallenplatten Ø 9 cm für die Verblendungsanker Lagesicheres, fugenloses Verlegen der Dämmplatten mit sauberem Anschluss an angrenzende Bauteile Sorgfältiges Zuschneiden und Anpassen im Bereich von Ankern, Sockelversprüüngen oder Öffnungen Kontrolle auf planebenen Einbau vor Beginn der Verblendungsarbeiten Gerääte und Hilfsmittel: Alle für die Ausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Schneidwerkzeuge, Bohrmaschine, Dübelgeräät, Richtschnur, Reinigungswerkzeug usw.) sind vom Nachunternehmer selbst bereitzustellen und zu betreiben. Der Nachunternehmer ist für die ordnungsgemäße Funktion, Wartung und Sicherheit seiner Geräte verantwortlich.
01.80
Dämmung im Sockelbereich
36.00
01.90 Horizontalabdichtung – R 500 Herstellen der Horizontalabdichtung innerhalb der Verblendungsschale gemäß Planung und technischer Vorgaben. Die Bitumenpappe R 500 (besandet) wird bauseits bereitgestellt. Leistungsumfang: Einbau der Horizontalabdichtung innerhalb der Verblendungsschale entsprechend der vorstehenden Mauerwerksposition Verlegen einer Lage besandeter Bitumenpappe R 500 auf planebenem, staubfreiem Untergrund Sorgfältiges Anpassen und Überlappen der Bahnen gemäß den anerkannten Regeln der Technik Dichtes Anschließßen an angrenzende Bauteile und Durchdringungen Schutz der Abdichtung vor Beschädigungen während der weiteren Bauausführung Gerääte und Hilfsmittel: Alle für die Ausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Schneidewerkzeuge, Brenner, Andrückrolle, Reinigungswerkzeug usw.) sind vom Nachunternehmer selbst bereitzustellen und zu betreiben. Der Nachunternehmer ist füür die ordnungsgemäße Funktion, Wartung und Sicherheit seiner Geräte verantwortlich.
01.90
Horizontalabdichtung – R 500
60.00
m
01.10 Horizontalabdichtung über Fenster Herstellen der Horizontalabdichtung über Fensteröffnungen als Zulage zu den Verblendmauerwerksarbeiten gemäß Planung und technischer Vorgaben. Die Kunststofffolie zur Abdichtung wird bauseits bereitgestellt. Leistungsumfang: Herstellen einer Horizontalabdichtung über Fensteröffnungen aus Kunststofffolie Dauerhaft lagesicherer Anschluss der Abdichtung am Baukörper Einlegen der Folie in die Lagerfuge der Verblendung Zuschnittbreite ca. 50 cm, seitlicher Überstand zur Fensterbreite jeweils mindestens 20 cm Sorgfältiges, spannungsfreies Verlegen ohne Faltenbildung Sicherstellen einer fachgerechten Anbindung an angrenzende Abdichtungsebenen Gerääte und Hilfsmittel: Alle für die Ausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Schneidewerkzeug, Andrückrolle, Reinigungsgerät, Befestigungsmaterial usw.) sind vom Nachunternehmer selbst bereitzustellen und zu betreiben. Der Nachunternehmer ist für die ordnungsgemäße Funktion, Wartung und Sicherheit seiner Geräte verantwortlich.
01.10
Horizontalabdichtung über Fenster
60.00
m
01.11 Überbrückung der Öffnungen – 3 Fenster mit Läuferschichten Herstellen der Überbrückung von drei Fensteröffnungen als Zulage zu den Verblendmauerwerksarbeiten gemäß Planung und statischer Vorgabe. Die Beton-Fertigstürze sowie die Verblendsteine werden bauseits bereitgestellt. Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die Ausfüührung der Arbeitsleistung. Leistungsumfang: Einbau von Beton-Fertigstürzen zur Überbrüückung von drei Fensteröffnungen Sturzabmessung: Dicke 11,5 cm, Höhe nach statischer Erfordernis Freie Fensterööffnungsbreite: 1,135 m Zwischenliegende Mauerpfeiler: 0,24 m Breite Gesamtläänge des Überbrüückungssturzes: 4,135 m + 2 ×× seitliche Auflagerflächen (je nach System) Verblendung des Sturzes mit Verblendsteinen gemäß Hauptposition, Ausführung in Läuferschichten Sorgfältiges Anpassen der Fugen an das bestehende Mauerwerksbild Sicheres Lagern und fachgerechtes Versetzen der Fertigstüürze unter Beachtung der Auflagerlängen Gerääte und Hilfsmittel: Alle für die Ausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mauerkelle, Schneidwerkzeug, Bohrmaschine, Hebel-/Traghilfen, Richtschnur, Reinigungswerkzeug usw.) sind vom Nachunternehmer selbst bereitzustellen und zu betreiben. Der Nachunternehmer ist für die ordnungsgemäße Funktion, Wartung und Sicherheit seiner Geräte verantwortlich.
01.11
Überbrückung der Öffnungen – 3 Fenster mit Läuferschichten
8.00
Stck
01.12 Überbrückung der Öffnungen – 2 Fenster mit Läuferschichten Herstellen der Überbrückung von zwei Fensteröffnungen als Zulage zu den Verblendmauerwerksarbeiten gemääßß Planung und statischer Vorgabe. Die Beton-Fertigstüürze sowie die Verblendsteine werden bauseits bereitgestellt. Das Angebot bezieht sich ausschließßlich auf die Ausfüührung der Arbeitsleistung. Leistungsumfang: Einbau von Beton-Fertigstüürzen zur ÜÜberbrüückung von zwei Fensterööffnungen Sturzabmessung: Dicke 11,5 cm, Hööhe nach statischer Erfordernis Freie Fensterööffnungsbreite: 1,135 m Zwischenliegender Mauerpfeiler: 0,24 m Breite Gesamtläänge des ÜÜberbrüückungssturzes: 2 ×× 1,135 m + 0,365 m = 2,635 m + 2 ×× seitliche Auflagerfläächen (je nach System) Verblendung des Sturzes mit Verblendsteinen gemääßß Hauptposition, Ausfüührung in Lääuferschichten Fugenbild an das angrenzende Mauerwerk anzupassen Sicheres Lagern, Heben und fachgerechtes Versetzen der Fertigstüürze unter Einhaltung der erforderlichen Auflagerläängen Gerääte und Hilfsmittel: Alle füür die Ausfüührung erforderlichen Gerääte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mauerkelle, Schneidwerkzeug, Hebel- oder Traghilfen, Richtschnur, Reinigungswerkzeug usw.) sind vom Nachunternehmer selbst bereitzustellen und zu betreiben. Der Nachunternehmer ist füür die ordnungsgemääßße Funktion, Wartung und Sicherheit seiner Gerääte verantwortlich.
01.12
Überbrückung der Öffnungen – 2 Fenster mit Läuferschichten
8.00
Stck
01.13 Herstellung von Betonstürzen mit bereitgestellten Klinkersteinen Herstellen von Stüürzen üüber Fenster- und Tüürööffnungen aus Ortbeton mit Bewehrung, gemääßß Planung und statischer Vorgabe. Die Verblendung erfolgt mit bauseits bereitgestellten Klinkersteinen. Leistungsumfang: Herstellen und Einbauen der Ortbetonstüürze gemääßß statischer Berechnung Lieferung, Zuschnitt und Einbau der erforderlichen Bewehrungseisen Lieferung und Einbau des Betons (Betonfestigkeitsklasse nach statischer Vorgabe) Herstellung und Einbau einer geeigneten Schalung einschließßlich Abstüützung, Ausrichtung und Nachbehandlung Verblendung der Stüürze mit den bauseits bereitgestellten Klinkersteinen, Ausfüührung in Lääuferschichten, angepasst an das vorhandene Mauerwerksbild Nach Erreichen der erforderlichen Festigkeit: Ausschalen, Nacharbeiten und Reinigung der angrenzenden Fläächen Entsorgung von Schalungs- und Betonresten auf Nachunternehmerkosten Materialbereitstellung: Klinkersteine werden bauseits gestellt Beton, Bewehrung und Schalungsmaterial sind vom Nachunternehmer zu liefern und einzubauen Gerääte und Hilfsmittel: Alle füür die Ausfüührung erforderlichen Gerääte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Möörtelmischer, Schalungssystem, Schneidwerkzeuge, Vibrationsgeräät, Hebel-/Traghilfen, Reinigungswerkzeug usw.) sind vom Nachunternehmer selbst bereitzustellen und zu betreiben. Der Nachunternehmer ist füür die ordnungsgemääßße Funktion, Wartung und Sicherheit seiner Gerääte verantwortlich.
01.13
Herstellung von Betonstürzen mit bereitgestellten Klinkersteinen
O
1.00
m

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