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HINWEIS ANGEBOTSERSTELLUNG HINWEIS ANGEBOTSERSTELLUNG
Wir bitten Sie, bei der Erstellung Ihres Angebotes unter anderem die folgenden Punkte zu beachten:
Für den Fall, dass Sie eine GAEB-Datei abgeben möchten, wird die Datenart 84 (Angebotsabgabe) als GAEB XML Datei (Version 3.3) akzeptiert.
Sollten Sie zur Erstellung der Angebots-GAEB-Datei ein anderes Tool verwenden, ist unbedingt darauf zu achten, dass auch eine GAEB-Datei "Angebotsabgabe" (x84) erzeugt und abgegeben wird.
Bitte beachten Sie, dass bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform der Bieter erkennbar sein muss. Für die Erkennbarkeit der erklärenden (Rechts-)Person ist die Angabe des Namens des Bieters an der vorgegebenen Stelle im Angebotsschreiben erforderlich. Bei Nichtangabe wird das Angebot ausgeschlossen. Bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften reicht die Angabe des Firmennamens aus.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS zugelassen. Papierangebote werden nicht gewertet!
Die gegebenenfalls im Leistungsverzeichnis und/oder Bieterangabenverzeichnis genannten Hersteller und Leitfabrikate sollen ausschließlich den der Ausschreibung zugrunde liegenden technischen und qualitativen Standard der in den Positionstexten beschriebenen Bauteile und Materialien verdeutlichen und die Kalkulation der Angebote erleichtern. Soweit nicht im Ausnahmefall aus Kompatibilitätsgründen Fabrikate bestimmter Hersteller fest vorgegeben sind, können technisch und qualitativ gleichwertige Fabrikate anderer Hersteller dem Angebot selbstverständlich zugrunde gelegt werden.
Ihr Team von der Zentralen Auftragsvergabestelle
HINWEIS ANGEBOTSERSTELLUNG
0.0 Vorbemerkungen 0.0 Vorbemerkungen
Die nachfolgend aufgeführten Vorbemerkungen (Angaben zur Baustelle, Ausführung der Arbeiten, Toleranzen) gelten in Ergänzung der VOB/C, ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 299 und der ATV für die beschriebenen Leistungen.
Angaben gemäß DIN 18299 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
0.0 Vorbemerkungen
0.1. Angaben zur Baustelle 0.1. Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Am Trompeterwäldchen 6, 64832 Babenhausen
Das Baugrundstück befindet sich im ehemaligen Kasernengebiet am Rande der Stadt Babenhausen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Es liegt in der Gemarkung Babenhausen, Flur 25, Flurstück 104/1 und umfasst eine Fläche von 13.978 m². Es befindet sich zentral im neu geplanten Quartier, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kaisergärten" liegt.
Zufahrts- und Zugangs-Möglichkeiten:
Die Zufahrt an und auf die Baustelle ist von der Erschließungsstraße "Am Trompeterwäldchen" gegeben. Das Gebäude kann für Materialanlieferungen etc. nicht umfahren werden!
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen
Die bei der Durchführung der Arbeiten auftretenden Staub-, Lärm- und Verkehrsemissionen sind gemäß dem geltenden Immissionsschutzgesetz (Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG) zu begrenzen.
Lärmintensive Arbeiten sind auf ein Minimum zu beschränken und nur nach Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung zu erfolgen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Die Baumaßnahme wird als Teilneubau einer Grundschule mit Sanierung einer Sporthalle errichtet. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude, welches zuletzt als Kinosaal mit integrierter Einfeldsporthalle und angebauter Bowlingbahn genutzt wurde, soll erhalten bleiben und saniert werden. Der Gebäudekomplex wird nördlich durch einen Neubau ergänzt und über einen Zwischenbau wird dieser mit dem Bestand verbunden. Der Bestand erhält zusätzlich einen eingeschossigen Anbau.
Neubau (l / b / h) 85,50 m / 22,50 m / +9,50 m OKFFB
Bestand (l / b / h) 85,60 m / 24,20 m / +9,83 m OKFFB
Anbau (l / b / h) 85,60 m / 5,60 m / +3,95 m OKFFB
Zwischenbau (l / b / h) 21,20 m / 10,26 m / +3,88 m OKFFB
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Einschränkungen des Baustellenverkehrs/ der Baustellenzufahrt durch die sonstige Nutzung des Geländes ist bei der Umsetzung der Baustelle zu berücksichtigen.
Der AN hat sich vollumfänglich, auf eigene Kosten und eigenverantwortlich um die Verkehrssicherung der Baustelle, die Verkehrslenkung sowie die Baustellenzufahrten und -abfahrten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu kümmern.
Im Zuge der Kanalarbeiten wird auf dem Baugrundstück eine Baustraße erstellt, die von der öffentlichen Straßenführung zu erreichen ist. Über diese hat die gesamte Andienung der Baustelle zu erfolgen.
Die parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verlaufende Erschließungsstraße "Am Trompeterwäldchen" ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit für große Fahrzeuge. Um das gesamte Baugrundstück ist bauseits ein Bauzaun montiert, um die Baustelle abzusichern und den Straßen- und Fußgängerverkehr zu schützen.
Lagern von Materialien an Grundstückszäunen oder auf Nachbarflächen ist nur in festgelegten Bereichen gestattet.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Container, Materialien und sonstige Gegenstände, Geräte etc. der Baustelleneinrichtung sind in den dafür vorgesehenen Flächen der Baustellenfläche gemäß dem Baustelleneinrichtungsplan einzurichten. Sollten darüberhinaus Flächen benötigt werden, muss dies in Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung abgestimmt werden.
0.1.6 Art, Lage und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen etc.
Durch den AG werden keine Transportmittel/-einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Der AN hat sämtliche Transporte selbst zu veranlassen, zu koordinieren und durchzuführen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswerte für Wasser, Energie und Abwasser
Baustrom und Bauwasser werden bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für die vertragsgegenständlichen Leistungen des AN sind Übergabepunkte für Bauwasser und Baustrom an den im Baustelleneinrichtungsplan markierten Stellen vorhanden.
Der AN hat die Anschlüsse und die Versorgung seiner Arbeitsstätten selbst zu beschaffen. Der AN ist verpflichtet, die gestellten Medien sachgerecht, wirtschaftlich und umweltschonend einzusetzen.
0.1.8 Überlassene Räume und Flächen
Durch den AG werden keine Räume, Container etc. zur Verfügung gestellt. Mit Rücksicht auf die Lage des Baugrundstücks und dem Umfang der Bebauung stehen auf dem Baugrundstück die im BE-Plan gekennzeichneten Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen Baustoffe und Materialien etc. zur Verfügung.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Es ist vollflächig eine Auffüllung vorhanden, deren Stärke teilweise nur 15-30 cm, an anderer Stelle aber auch bis zu 1 m beträgt. Bei den Verfüllböden handelt es sich nahezu komplett um Sandböden, teilweise auch um Kies/Schotter. Die Auffüllungen sind in schwankendem Maße mit Fremdstoff durchsetzt.
Der gewachsene Boden unter der Auffüllung besteht aus Sandböden, die bis ca. 3-4 m Tiefe von mitteldichter Lagerung sind, darunter sind dicht bis sehr dicht gelagerte Sande gegeben.
Grundsätzlich sind die detaillierten Angaben zu den Bodenverhältnissen dem Geotechnischen Bericht "Baugrunduntersuchung" vom 15.09.2023 einschl. der Ergänzungen zu entnehmen.
0.1.10 Grundwasser
Im Zuge der Baugrunderkundung Ende August/Anfang September 2023 wurde kein Grundwasser
bis zur maximalen Erkundungstiefe von 7 m angetroffen. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Wasser niemals höher als 121 bis 122 m ü NN steigen wird.
Unabhängig davon müssen bei den späteren Erdarbeiten eventuell auftretende, jahreszeitlich und witterungsbedingte Wasserzutritte berücksichtigt werden.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Eine Verunreinigung des Grundwassers durch grundwassergefährdende Stoffe ist vom AN sicher auszuschließen. Betankungen und Parken bzw. längeres Abstellen der Fahrzeuge und Baugeräte haben ausschließlich auf versiegeltem (z. B. bituminös/ mit Beton befestigtem) Untergrund zu erfolgen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauausführung Lärm- und Geruchsbelästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch geeignete Maßnahmen sicher vermieden werden. Die Staubbildung im Zuge der Baumaßnahme ist vom AN durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Als Maschinenöl für die vom AN eingesetzten Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc. ist ausschließlich biologisch abbaubares Hydrauliköl und biologisch abbaubare Schmierfette zu verwenden. Geräte, die dieser Forderung nicht entsprechen, sind sofort von der Baustelle zu entfernen. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung haftet der AN in vollem Umfang.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der AN ist für die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle selber verantwortlich. Anfallenden Abbruchmaterialien sind umgehend und fachgerecht von der Baustelle zu entfernen.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
Siehe Artenschutzfachliche Nach-Begutachtung vom 19.07.2024
0.1.14 Schutz von Bäumen, Pflanzen, Verkehrsflächen, Bauteilen etc.
Auf dem Baugrundstück befinden sich keine schützenswerten Bäume oder Pflanzen.
Die angrenzenden Bauwerke, Straßen, Wege etc. sowie innerhalb der für die Zufahrt genutzten Verkehrsflächen/ Straßen verlegte Medien sind für die Dauer der Arbeiten vor Beschädigung zu schützen.
Generell ist das Überfahren von erdverlegten Leitungen, einzuhaltenden Abständen zu erdverlegten Leitungen und oberirdischen Leitungen sowie ggf. das Überschwenken von angrenzenden Gebäuden und Grundstücken durch den AN eigenverantwortlich zu prüfen und mit den zuständigen Betreibern, Eigentümern usw. abzustimmen und Genehmigungen einzuholen. Sämtliche Leistungen einschl. erforderlicher Schutzmaßnahmen sind Sache des AN und in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
0.1.15 Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Der öffentliche Verkehr ist nicht einzuschränken.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
Im Zuge der vorhergegangenen Kanalarbeiten wurden neue Versorgungsleitungen eingebaut. Diese sind den entsprechenden Plänen zu entnehmen.
Darüberhinaus ist nicht mit ehemaligen Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Bauglände zu rechnen. Dem Baugrundstück wurde eine Medienfreiheit bescheinigt.
0.1.17 Hindernisse
Durch die vormals vorhandene Bebauung sind Fundamentreste im Boden vorhanden. Es ist mit Bauresten im gesamten Baufeld zu rechnen.Dies kann zu einer Erschwernis beim Aushub der Fundamnente am Bestandsgebäude führen. Dies ist in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
0.1.18 Kampfmittel
Das Baugrundstück wurde mittels Kampfmittelsondierung untersucht und ist bis in 5,00 m Tiefe freigemeldet.
0.1.19 Maßnahmen gemäß Baustellenordnung
Der AG hat einen Koordinator für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (SiGeKo) nach BaustellV bestellt. Dieser hat Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und eine Baustellenordnung verfasst, die verbindlich zu beachten sind.
0.1.20 Besondere Anordnungen
Es gibt keine besonderen Anforderungen der Eigentümer von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Grundsätzlich sind die detaillierten Angaben zu den Bodenverhältnissen dem Geotechnischen Bericht "Baugrunduntersuchung" vom 15.09.2023 einschl. der Ergänzungen zu entnehmen.
0.1.22 Art und Zeit der veranlassten Vorarbeiten
Im Zuge der Abbruchmaßnahmen wurden die Oberflächen und Beläge des Innenausbaus entfernt, sowie der Anbau mit der Kegelbahn entfernt.
Abstecken der Hauptachsen und Festlegen eines Höhenpunkts gem. VOB. Alle weiteren Einmessarbeiten oder Kontrollmessungen, die zur Leistungserfüllung des AN erforderlich sind, sind Sache des AN.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Bei allen vorzunehmenden Arbeiten des AN ist davon auszugehen, dass andere AN zum Teil ebenfalls beauftragt sind und die Leistungen im selben Zeitraum auszuführen sind.
0.1. Angaben zur Baustelle
0.2. Angaben zur Ausführung 0.2. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte und Arbeitsunterbrechungen
Die hier beschriebenen Leistungen dienen der Sicherung des Baufeldes, der Andienung der Baustelle mit den benötigen Medien, Unterhaltung der Baustraße, sowie die Rohbauleistungen eines Schulgebäudes.
Die Vorhalte- und Unterhaltungszeiten sind dem Bauablauf geschuldet. Der Aufbau aller beschriebenen Leistungen sind in einem zusammenhängenden Zeitfenster durchgehend zu erbringen.
Die Rohbauarbeiten sind weitgehend durchgängig zu errichten und fertigzustellen. Es ist mit kurzen Unterbrechungen zu rechnen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse
Als besondere Erschwernisse sind die Lage des Bestandgebäudes und das Arbeiten innerhalb eines bestehendes Gebäudes zu verstehen, sowie dass das Bestandsgebäude für Materialanlieferungen etc. nicht umfahren werden kann. Dies ist in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
0.2.3 Vorgaben SiGeKo gemäß Baustellenverordnung
Grundsätzlich müssen alle Firmen vor Beginn ihrer Arbeiten eine speziell auf die Baustelle abgefasste Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist auf Verlangen der örtlichen Objektüberwachung und dem SiGe-Koordinator vorzulegen.
0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz
Während der Arbeiten sind entsprechend der Koloniestärke ausreichend viele Ersthelfer vom AN zu stellen und deren Befähigung durch Ersthelferausweise nachzuweisen.
Arbeitsplätze mit einer Absturzhöhe von mehr als 2,00 m sind mit einem dreiteiligen Seitenschutz auszustatten.
Umbauten und Veränderungen am Gerüst müssen mit der örtlichen Objektüberwachung abgestimmt werden und erfolgen ausschließlich durch den Gerüstbauer.
Fahrgerüste sind nach der entsprechenden Aufbauanleitung aufzubauen und zu benutzen, die Aufbauanleitung ist auf der Baustelle vorzuhalten.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
nicht relevant
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
nicht relevant
0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste
Notwendige Gerüste und Hebezeuge sind vom AN entsprechend seines Leistungsumfanges zu stellen. Eine Mitbenutzung durch andere AN ist nicht vorgesehen.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste
Es stehen Gerüste von anderen AN zur Verfügung.
0.2.9 Vorhaltung von Gerüsten für andere Unternehmer
Es sind keine Gerüste für andere Unternehmer vorzuhalten.
0.2.10 Verwendung von Recycling-Stoffen
Nur wenn in Leistungstexten darauf eingegangen wird, ist die Benutzung von Recycling-Baustoffen gestattet. Sollen abzubrechende Baustoffe einer weiteren oder zukünftigen Nutzung im Zuge des Bauvorhabens zugeführt werden, wird in den entsprechenden Positionen der Leistungsbeschreibung darauf näher eingegangen.
0.2.11 Anforderungen an Recycling-Stoffe
Sollen wiederaufbereitete Baustoffe einer weiteren oder zukünftigen Nutzung im Zuge des Bauvorhabens zugeführt werden, wird in den entsprechenden Positionen der Leistungsbeschreibung darauf näher eingegangen.
0.2.12 Besondere Anforderungen der Stoffe und Bauteile
nicht relevant
0.2.13 Eignungs- und Gütenachweise
Der AN hat über alle zur Ausführung bestimmten Baustoffe und ggf. Herstellungsverfahren Eignungs- und Gütenachweise zu führen. Die Art der Nachweise wird einvernehmlich festgelegt. Andere als in der Leistungsbeschreibung benannten Bauteile, Materialien, Stoffe und Fabrikate dürfen nur verwendet werden, wenn sie von der örtlichen Objektüberwachung vor dem jeweiligen Beginn der Ausführung freigegeben wurden. Dies bedarf einer Vorlage zur Freigabe von min. 2 Wochen vor Ausführungsbeginn.
0.2.14 Wiederverwendung von Stoffen
Sollen abzubrechende Baustoffe bzw. Böden einer weiteren oder zukünftigen Nutzung im Zuge des Bauvorhabens zugeführt werden, wird in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses darauf näher eingegangen.
0.2.15 Abbrucharbeiten und Entsorgung
Alle Abbruchmaterialien und Bauabfälle sind ordnungsgemäß nach den rechtlichen Vorschriften, schadlos ohne Beeinträchtigung des Allgemeinwohls, insbesondere ohne Schadstoffanreicherungen im Wertstoffkreislauf, zu verwerten oder, wenn eine Verwertung nicht möglich ist, allgemeinwohlverträglich zu entsorgen.
Die Entsorgungsgebühren sind vom AN zu übernehmen, Dies ist in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung, gegenüber dem AG, ist unaufgefordert zu führen. Bei der Entsorgung sind die Vorgaben zur elektronischen Nachweisführung zu beachten.
Kontaminierte Baustoffe sind grundsätzlich getrennt vom üblichen Bauschutt zu entsorgen. Die erfolgte Entsorgung ist dem AG bzw. der örtlichen Objektüberwachung grundsätzlich nachzuweisen.
Die Entsorgung von kontaminierten Baustoffen, die zur Errichtung neuer Bauteile dienen (überschüssige Baustoffe, Abfälle), ist grundsätzlich vom AN ordnungsgemäß durchzuführen. Die Lagerung der Baustellenabfälle auf der Baustelle ist nicht gestattet.
Das Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsverordnung bleibt im Eigentum des AN und ist arbeitstäglich, eigenverantwortlich zu entsorgen.
0.2.16 Beigestellte Stoffe vom AG
Wenn vom AG Baustoffe zur Verfügung gestellt werden, ist in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses der damit verbundene Aufwand beschrieben und näher geregelt.
0.2.17 Hilfestellung durch den AG
Arbeitskräfte werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
Die Sicherung seiner Teile, insbesondere der bereits fertiggestellten Leistungen, bleibt Sache des AN.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
Sind Leistungen für andere Unternehmer zu erbringen, wird dies in einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung geregelt.
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem AN für die Gebäudeautomation
nicht relevant
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Für den Fortschritt der Bauarbeiten ist es erforderlich, dass bereits erstellte und fertig gestellte Bauteile durch bauseits beauftragte AN einer weiteren Bearbeitung unterzogen werden. Das ist diesen AN grundsätzlich zu gestatten.
Eine Abnahme oder ein vergleichbares Verfahren findet nicht statt. Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem AG vorher kontrolliert und protokolliert (gemäß § 4 Ziffer 10 VOB/B). Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen und werden dieser Abnahme beigefügt.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist
nicht relevant
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung der vertraglichen Leistungen erfolgt entsprechend den LV-Positionen. Zur Kalkulation und zur Abrechnung dienen das Leistungsverzeichnis sowie alle beigefügten Unterlagen.
Die Mengenermittlung ist entsprechend den Ordnungszahlen des Vertrages zu gliedern.
Sind Zeichnungen nicht vorhanden, ist die erbrachte Leistung gemeinsam örtlich aufzumessen, zu dokumentieren und chronologisch zu ordnen. Örtliche Aufmaße von nicht zeichnerisch dargestellten Leistungen sind in die Abrechnungszeichnungen zu übertragen oder mit dem Hinweis auf ein separates Aufmaß kenntlich zu machen.
------ ENDE der Angaben gemäß DIN 18299 ------
0.2. Angaben zur Ausführung
A. Angaben zum Gebäude A. Angaben zum Gebäude - Allgemeine Baubeschreibung
A.1 Gebäude/ Kubatur
Das südlich auf dem Grundstück gelegene Bestandsgebäude wird durch einen Anbau ergänzt und in Richtung Norden durch einen Neubau erweitert. Verbunden werden beide Gebäude über einen Zwischenbau. Die beiden Gebäude sollen für Unterrichtsräume, Verwaltungsbereiche, Sporthalle und Gemeinschaftsbereiche mit Mensa dienen.
A.2 Tragende Konstruktion
Der Neubau ist in Massivbauweise in Stahlbeton und Mauerwerk geplant.
Das Tragsystem des Bestands bleibt erhalten. Es besteht aus tragenden Pfeilern in Sichtmauerwerk, einem darüber liegenden Traufbalken aus Stahlbeton und Bindern aus Leimholz sowie Pfetten aus Holz. Durch die Anforderung des Passivhausstandards wird im Bestand eine Haus-im-Haus-Konstruktion errichtet. Die innenliegenden Außenwände sind als Mauerwerk geplant. Die restliche tregende Struktur besteht ebenfalls aus Mauerwerk, Stahlbeton und Stahlbauteilen.
Der Anbau und Zwischenbau sind in Holzbauweise geplant.
A.3 Dächer
Das Hauptdach des Neubaus wird als Flachdach ausgeführt und extensiv begrünt.
Die Dachkonstruktion des Bestands bleibt als Satteldach erhalten und wird durch Gauben ergänzt. Die Dacheindeckung ist als Aluminium-Stehfalzdeckung geplant. Das Dach des Anbaus und Zwischenbaus ist ebenfalls als begrüntes Flachdach geplant.
A.4 Außenwände/ Fassade
Die Fassade des Neubaus ist als vorgehängte Klinkerfassade geplant.
Beim Bestandsgebäude wird das Sichtmauerwerk der Pfeiler erhalten, die übrigen bestehenden Außenwände werden neu verputzt.
Der Zwischenbau erhält eine Verkleidung aus Faserzementfassadenplatten und der Anbau eine Holzverkleidung.
A. Angaben zum Gebäude
B. Abrechnungseinheiten B. Abrechnungseinheiten
h = Stunde mMt = Meter x Monate
d = Tag mWo = Meter x Wochen
Wo = Woche md = Meter x Tage
Mt = Monat m2Mt = Quadratmeter x Monate
Jr = Jahr m2Wo = Quadratmeter x Wochen
kg = Kilogramm m2d = Quadratmeter x Tage
km = Kilometer m3Mt = Kubikmeter x Monate
km2 = Quadratkilometer m3Wo = Kubikmeter x Wochen
l = Liter m3d = Kubikmeter x Tage
m = Meter StMt = Stück x Monate
m2 = Quadratmeter StWo = Stück x Wochen
m3 = Kubikmeter Std = Stück x Tage
St = Stück Sth = Stück x Stunden
t = Tonne
B. Abrechnungseinheiten
C. Unterlagen Ausschreibung C. Unterlagen Ausschreibung
C.1 Vorbemerkungen
Die Unterlagen dienen zur Übersicht und Erläuterung der Positionstexte.
Bei Abweichungen zwischen Positionstext und Zeichnung gilt in jedem Falle der Positionstext.
Die Anlagen werden dem AN als digitale Dokumente zur Verfügung gestellt. Ausdrucke und Vervielfältigungen sind vom AN zu veranlassen und zu bezahlen.
Die übergebenen Unterlagen bleiben auch bei Kostenersatz geistiges Eigentum des Planverfassers.
Die Pläne dürfen unbeteiligten Dritten weder ausgehändigt noch zugänglich gemacht werden.
C.2 Planunterlagen
Planunterlagen gemäß beigefügter Planliste
C.3 Sonstige Unterlagen
Brandschutzkonzept vom 28.04.2025
Artenschutzfachliche vom 30.10.2023
Begutachtung
Artenschutzfachl. vom 24.07.2024
Nach-Begutachtung
Bodengutachten vom 15.09.2023
Statische Berechnung:
Abbruchstatik vom 19.08.2024
Planungsgrundlagen vom 14.03.2025
Positionspläne vom 16.06.2025
Lastenpläne vom 14.03.2025
Neubau vom 14.07.2025
Bestandsgebäude vom 14.07.2025
Anbau vom 27.05.2025
Zwischenbau vom 14.07.2025
C. Unterlagen Ausschreibung
D. Besondere Hinweise zur Auschreibung D. Besondere Hinweise zur Bauausführung
D.1 Planungsleistung
Eventuell erforderliche Planungsleistungen (wie z. B. für Stahlbeton-Fertigteile) sind bei den entsprechenden Positionen mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Diese umfassen unter anderem das Erfassen von Kranstandorten und Nachweise für Kranfundamente sowie Nachweise für ggf. notwendige Standorte von Mobilkränen. Die Unterlagen sind dem Prüfingenieur vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Es sind geeignete Standplätze für Mobilkräne für das Ein- und Ausheben vorzusehen. Gegebenenfalls sind Angaben des Baugrundgutachters über die Tragfähigkeit der Kranplätze erforderlich.
D.2 Hinweise Stahlbetonfertigteile
Die Ausführungs-, Werkstatt-, Montage- und Detailplanung von Fertigteilen inkl. der statischen Nachweise der Anschlüsse der Fertigteile untereinander und an den Rohbau hat durch den AN auf Grundlage der vorliegenden Werkpläne der Architekten zu erfolgen. Diese Nachweise umfassen auch die Nachweise der Montage- und Transportzustände. Die Unterlagen sind dem Prüfingenieur vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Dies gilt für alle am Bau verwendeten Fertigteile.
D.3 Rissvermeidung
Für alle zwangsbeanspruchten Bauteile, für die eine Risse beschränkende Bewehrung für einmaligen Zwang (z. B. abfließende Hydratationswärme) berechnet wird, gilt die Annahme, dass der verwendete Beton nach 5 Tagen höchstens 65% seiner mittleren Zugfestigkeit erreicht hat. Dies ist bei der Festlegung des Betons und der Bauausführung zu berücksichtigen.
Für übliche Stahlbetonbauteile im Innenbereich wk = 0,4 mm
Für übliche Stahlbetonbauteile im Außenbereich wk = 0,3 mm
Das Auftreten von Einzelrissen größerer Breite kann dessen ungeachtet jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Diese sind bei Auftreten nachträglich zu verpressen.
D.4 Betonarbeiten / Nachbehandlung
Entmischen des Betons ist zu vermeiden. In Wänden und Stützen sind beim Einbringen Fallrohre zu verwenden. Der Beton ist durch Innenrüttler sorgfältig zu verdichten. Frühschwindrisse und Temperaturrisse sind durch eine konsequente frühe Nachbehandlung zu vermeiden. Der Schutz gegen Austrocknen ist im allgemeinen 7 Tage, der Schutz gegen Abkühlen mindestens 3 Tage vorzusehen. Chemische Nachbehandlungsmaßnahmen sind vorher bei der örtlichen Objektüberwachung anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Die Betonoberflächen, auf die später ein Oberflächenschutzsystem oder eine Bauwerksabdichtung aufgebracht werden soll, müssen die hierfür geforderten Eigenschaften haben.
Sichtbetonbauteile sind vor Beschädigungen zu schützen.
In Bereichen hoher Bewehrungskonzentrationen ist insbesondere Folgendes zu beachten:
Das Größtkorn des Zuschlags ist auf den vorhandenen Bewehrungsgrad abzustimmen.
Lagenweises betonieren mit Schichthöhen < 50 cm. Bei hohem Bewehrungsgrad < 30 cm.
Begrenzung der Fallhöhen des Betons bei hohen Bauteilen auf < 1,50 m.
Obere Wand- und Stützenbereiche sind 5 bis 10 cm über Sollhöhe zu betonieren.
Ausreichendes und richtiges verdichten.
Schalungsfugen und Kanten sind abzudichten um Ausblutungen im Beton zu vermeiden.
Die Ausschalfristen sind zu verlängern.
Sichtbetonkanten sind vor Beschädigungen zu schützen.
D.5 Baubehelfe und Bauzustände
Statische Berechnungen und die zeichnerische Darstellung für Baubehelfe und Bauzustände sind dem Prüfer zur Freigabe vorzulegen, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen. Das gilt auch für statische Berechnungen zu Bauzuständen, in denen das statische System von dem des Endzustandes abweicht.
D.6 Wandartige Träger
Tragende Stahlbetonwandscheiben erreichen ihre endgültige Tragfähigkeit erst nach Fertigstellung der letzten angeschlossenen Deckenscheibe. Daher sind die Wände bis zur Fertigstellung der betroffenen Decke zu unterstützen. Die Unterstützung ist bis zur Gründungsebene zu führen.
D. Besondere Hinweise zur Auschreibung
03 Bestand - Rohbauarbeiten
03
Bestand - Rohbauarbeiten
03.01 Erdarbeiten Gründung
03.01
Erdarbeiten Gründung
03.06 Betonarbeiten Stb-Wände/Stützen
03.06
Betonarbeiten Stb-Wände/Stützen
04 Neubau
04
Neubau
04.01 Erdarbeiten Gründung
04.01
Erdarbeiten Gründung
04.06 Betonarbeiten Stb-Wände/Stützen
04.06
Betonarbeiten Stb-Wände/Stützen
05 Zwischenbau
05
Zwischenbau
05.01 Erdarbeiten Gründung
05.01
Erdarbeiten Gründung