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Neubau eines Warmhauses
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Vortex 001 Zusätzliche Technische Vorschriften Diese ZTV gelten generell für alle Gewerke, welche im Leistungsverzeichnis Rohbau erfasst sind. 002 Art und Umfang der Leistung Die Arbeiten umfassen den Neubau eines Warmhauses über 3 Ebenen mit vorgelagerten Besucherbereich und 4 übernetzten Außenanlagen für Orang-Utans sowie einer weiteren Affenart einschl. der Einfriedungen (Wände, Fundamente, etc.) der übernetzten Freigehege im Zoo Krefeld. Die Höhe der 4 großen Innengehege mit Galerieebenen reicht über alle 3 Ebenen bis zur Dachfläche. Die Ausführung des Warmhauses ist in Massivbauweise vorgesehen (Stahlbetonwände / Stahlbetondecken / Fertigteil-Betonplatten als Fassadenbekleidung). Das Gebäude ist dreigeschossig mit Flachdächern ohne Unterkellerung geplant. StB-Decken können, soweit wie möglich, als StB-Fertigteildecken mit Aufbeton hergestellt werden. Die Ausschreibung unterstellt eine konventionelle Ausführung, sodass beim Verwenden von Fertigteilen und/oder Filigrandecken der ggf. höhere Stahlanteil nicht vergütet wird. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der seitens des Tragwerksplaners ausgewiesenen Stahlmassen. Die erforderliche statische Umrechnung ist seitens des AN zu erstellen. Die Umrechnung wird ebenfalls nicht gesondert vergütet. Grundwasser wurde bei +30.30/30.40 m ü.NN, ca. 3,65/3,75 m unter Ok. Gelände, angetroffen. Zum Teil befindet sich in aufgefüllten, schwach kiesigen bis kiesigen Sanden ab einer Tiefe von 0,20/0,30 m Schichtenwasser. Die Rohbauarbeiten umfassen die Baustelleneinrichtung, Gerüstbauarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, die Abdichtungs-, Erd- und Entwässerungskanalarbeiten sowie eine Fertiggarage (dient als Fernwärmeübergabestation). 003 Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung In den Leistungspositionen ausdrücklich beschriebene Arbeits- und Schutzgerüste werden nicht als Nebenleistung nach VOB/C, DIN 18 330, Punkt 4.1.2 und DIN 18 331, Pkt. 4.1.4 gewertet. Notwendige Personalunterkünfte, Magazine, Lagerplätze, usw. der Baustelleneinrichtung sind ebenso wie alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Fahrzeuge für die gesamte Bauzeit sowie die Baukrangestellung mit An- und Abtransport und entsprechende Fundamentierungen in die Einheitspreise einzurechnen. Vor Ort ist mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter einzusetzen. Wöchentlich finden Baubesprechungen statt, an denen ein (deutschsprachiger) Bauleiter des Auftragnehmers teilnehmen muss. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 004 Planunterlagen Die Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung vom Auftraggeber digital (PDF) kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausfertigungen in Papierform erhält der AN auf Anforderung gegen Berechnung. Dieser Ausschreibung liegen Zeichnungen bei. Leistungen, die den Zeichnungen entnommen werden können, jedoch in den einzelnen Leistungspositionen nicht explizit beschrieben sind, müssen bei der Kalkulation berücksichtigt werden und berechtigen nicht zu Nachforderungen. 005 Ausführungsunterlagen Bei der Ausführung sind die Zeichnungen in der nachstehenden Reihenfolge maßgebend: - Architektenzeichnungen Maßstab 1:50 und Details; - geprüfte Schal- und Bewehrungszeichnungen; - Zeichnungen der Fachplaner für Sanitär, Heizung, Lüftung, Stark- und Schwachstrominstallation; - technische Einrichtungen wie Blitzschutz Die in den Leistungspositionen angegebenen Dimensionierungen sind mit der Statik abzugleichen. Die Planung ist generell auf Unstimmigkeiten zu prüfen und im Falle von Abweichungen ist der AG und die Bauleitung zu informieren. 006 Genehmigungen Der Auftraggeber ist für die Einholung der Baugenehmigung, der Prüfung der statischen Unterlagen sowie die Veranlassung der Roh- und Gebrauchsabnahme verantwortlich. Weitere für die Ausführung der beauftragten Arbeiten erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen hat der Auftragnehmer selber einzuholen. Dem Auftraggeber ist unaufgefordert eine Kopie dieser Genehmigungen bzw. Abnahmen vorzulegen. 007 Bautagebuch Der Auftragnehmer muss ein Bautagebuch führen, in dem alle Vereinbarungen in Bezug auf Genehmigungen und Abnahmen eingetragen werden. Dem Auftraggeber ist wöchentlich eine gut lesbare Kopie dieses Tagebuches zu übergeben. 008 Einmessungen Die Grob- und Feinabsteckung (einmalig) erfolgt bauseits durch einen beauftragten Vermessungsingenieur bzw. durch das Vermessungsamt der Stadt Krefeld. Alle weiteren Messungen, die für die Herstellung des Gebäudes sowie aller im Leistungsverzeichnis beschriebenen Maßnahmen erforderlich sind, einschließlich geforderter Einmessungen und die Längenund Höhenaufnahme des Geländes einschließlich der Sicherung von Festpunkten hat der AN verantwortlich auszuführen. Der Rohbauunternehmer hat nach Angabe der Bauleitung je Geschoss mindestens einen Meterriss als Höhenbolzen anzubringen und zu unterhalten. Die genauen Messpunkte (für die Kalkulation) sind dem beigefügten amtlichen Lageplan entnehmen. Ein Höhennivellement in einem Flächenraster von 5 x 5 m ist zur Überprüfung der Toleranzen in jedem Geschoss, zur Feststellung von Deckentoleranzen herzustellen. Die beschriebenen Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit Ausnahme eines Schnurgerüstes in die Leistungspositionen einzukalkulieren. 009 Toleranzen Die Ausführung muss nachstehende Bestimmungen erfüllen: · DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung · DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau Bei den Ebenheitstoleranzen werden die Maße der Tabelle 3, Zeilen 2 und 5 gefordert. · DIN 18 203-1 Toleranzen im Bauwesen - vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. In den Leistungspositionen aufgeführte Genauigkeitstoleranzen haben den Vorrang. Überschreitungen dieser Toleranzen sind umgehend der Bauleitung zu melden und berechtigen diese dazu: - den AN anzuweisen, die Mängel umgehend zu beseitigen, oder - zu einer angemessenen Preisminderung oder - zur Kostenerstattung des AN für Zusatzleistungen durch nachfolgende Unternehmer, welche aufgrund des entstandenen Schadens notwendig werden oder - zur Forderung des Abbruchs und der Neuerstellung des betreffenden Bauteils. Die Entscheidung über vorgenannte Maßnahmen trifft nach Erörterung mit dem Auftragnehmer der Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Fertigung von Bauteilen nach theoretischen Maßen wie z. B. Fensterkonstruktionen, Türzargen, Treppenstufen usw. die erforderlichen Maßgenauigkeiten einzuhalten und die vom Auftraggeber rechtzeitig angegebenen Einbautermine einzuhalten. Sollte vom Auftraggeber der Nachweis der Maßgenauigkeit gefordert werden, wird diese Leistung nicht gesondert vergütet. 010 Fabrikate Stellenweise ist das angebotene Fabrikat zu benennen. Ist hier keine Eintragung seitens des Bieters erfolgt, so wird das in der Leistungsbeschreibung beschriebene Fabrikat ausgeführt. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. 011 Stundenlohnarbeiten Es wird darauf hingewiesen, dass für Arbeiten, die keine fachliche Ausführung bzw. Ausbildung verlangen (Schuttbeseitigung, Stemmarbeiten), nur der Bauhelfersatz abgerechnet wird. Dies erfolgt unabhängig davon, wer die Leistung tatsächlich ausgeführt hat. 012 Sicherungsmaßnahmen Alle Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen sowie Absperrungen, die zur Unfallverhütung erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer herzustellen und zu unterhalten. Die Kosten für die Öffnungsabdeckungen und Umwehrungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Bauleitung entfernt werden. Für eine Vorhaltedauer von mehr als 3 Wochen über die Benutzungsdauer des Auftragnehmers hinaus wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Für die Baustelle sind die Auflagen und Vorschriften der Baustellenordnung zu berücksichtigen. Durch den Bauherrn wird ein SiGe-Koordinator beauftragt. Dessen Anweisungen sind für den Auftragnehmer verbindlich und unverzüglich umzusetzen. 013 Vollständigkeit Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 014 Angaben zur Baustelle Die Baustelle befindet sich im südlichen Bereich des Kefelder Zoos, Uerdinger Straße 377. Die Zufahrt erfolgt über die Berliner Straße (B57) über das angrenzende Grundstück. Es ist zu kalkulieren, dass der Arbeitsbeginn erst ab 8.00 Uhr erfolgen kann. Das für die Errichtung des Gebäudes und der Baustelle zur Verfügung stehende Gelände beschränkt sich auf das Baugrundstück (und Teilflächen des angrenzenden Parkplatzes, welcher nun dem Zoo zugeordnet ist) entsprechend der im beigefügten Lageplan ersichtlichen Fläche. Die Andienung der Baustelle muss über den östlichen ehemailgen Fußweg erfolgen. Eine Querung der für Besucher zugänglichen Bereiche ist untersagt. Wenn Baustellenkräne im Bereich von Verkehrsflächen stehen, dürfen sie mit Lasten nicht über Zufahrten und Wege schwenken. Es sind hierfür geeignete Sperrmaßnahmen vorzusehen. Das Baugelände ist stets in geordnetem Zustand zu halten. Baustraßen und Wege sind freizuhalten. Beschädigungen an öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Gehwegen und Einrichtungen werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Erschwernisse aufgrund einer problematischen Baustellenzufahrt oder durch Arbeiten anderer Gewerke werden nicht gesondert vergütet. Ebenso ist die Ausführung in mehreren Bauabschnitten und somit mehrfaches Anfahren der Baustelle in die Einheitspreise einzukalkulieren. 015 Bauzeitenplan Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gemäß nachfolgender Terminierung. Baubeginn: voraussichtlich April 2026 Erdarbeiten: voraussichtlich 14. bis 22. KW 2026 Rohbauarbeiten: 43 Wochen (einschl. Weihnachtsferien) Gerüstarbeiten einschl. Vorhaltung: 61 Wochen Vorhaltung Baustelleneinrichtung: 86 Wochen Gesamtfertigstellung/Bezugsfertigstellung des Gebäudes Ende November 2027 Zeitlich getrennte Ausführung, auch innerhalb der Einzelgewerke, wird nicht gesondert vergütet. 016 Baustellenbesprechung Der Fachbauleiter des AN ist verpflichtet auf Anforderung der Bauleitung an den alle 14 Tage stattfindenden Baustellenbesprechungen -Jour fixeteilzunehmen. Die entsprechenden Termine -soweit erforderlich- werden regelmäßig bekannt gegeben. Die Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Sollte der wie oben beschrieben qualifizierte Vertreter des AN wiederholt trotz Aufforderung nicht an den Besprechungen teilnehmen, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht des AG. 017 Angebotspreise Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Zeitdauer von 18 Monaten ab dem Datum des rechtsgültigen Bauvertrages. Neuverhandlungen, entsprechend der VOB Teil B § 2 Nr. 3, der vertraglich vereinbarten Einheitspreise erfolgen nur bei Über- bzw. Unterschreitungen von mehr als 10 % der gesamten Auftragssumme. Über- bzw. Unterschreitungen in einzelnen Auftragspositionen werden nicht berücksichtigt. 018 Baustellenordnung / SiGeKo In Anlehnung an die Muster-Baustellenordnung der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft wird für die Baustelle eine Baustellenordnung erarbeitet. Diese wird Gegenstand des Auftrages und ist in allen Teilen zwingend einzuhalten und zu beachten. Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung. Der Bauherr hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator beauftragt. Dessen Anordnungen und Hinweise sind zu befolgen und zu beachten. Mehrkosten können hieraus nicht resultieren. 019 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der Bau-Berufsgenossenschaft sowie VdS-Schadenverhütung sowie auf die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen. In dem zu errichtenden Bauobjekt dürfen brennbare Stoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle nicht brennbare Großbehälter (Container) aufzustellen, der Abstand von baulichen Anlagen muss mind. 10 m betragen. Bei feuergefährlichen Arbeiten, z.B. Schweißen, Schneiden und artverwandten Arbeitsverfahren sowie beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten zu stellen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Für das Bauobjekt sind den besonderen Betriebsgefahren entsprechende Feuerlöschgeräte in betriebsbereitem Zustand in der erforderlichen Anzahl bereitzuhalten. Die erforderlichen Fahr- und Bewegungsflächen der Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge sowie vorhandene Löschwasserentnahmestellen sind jederzeit freizuhalten. 020 RCL-Material Recycling-Material für Tragschichten, Baustraßen, Auffüllungen etc. darf als dauerhaftes Baumaterial nicht eingesetzt werden. RCL für Baustraßen, Kranstandorte usw. mit nachträglichem Wiederausbau darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bauleitung verwendet werden. Zuvor ist die ein Gutachten über die chemische Zusammensetzung des RCL-Materials und die schriftliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so kann der unverzügliche Wiederausbau auf Kosten des Auftragnehmers gefordert werden. Ebenso haftet der Unternehmer für daraus resultierende Folgeschäden. 021 Abstimmung Ausführung Vor Bestellung der vorgesehenen Materialien und Ausführung der einzelnen Leistungen muss eine Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Materialien sind auf Wunsch des AG zu bemustern. Eine Bestellung nach Beauftragung auf Basis des LV´s ohne Rücksprache mit der Bauleitung ist nicht zulässig. 022 Kampfmittel Es wird auf die Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges (Laufgräben und Stellungen) im westlichen Bereich außerhalb des Grundstücks gem. beigefügtem Plan der Bezirksregierung Düsseldorf hingewiesen. Hieraus resultierende Erschwernisse, Wartezeiten und Aufwändungen sind einzukalkulieren. 023 Belange des Zoobetriebes Die Belange des Zoobetriebes und der Sicherheit der Personen, insbesondere der Besucher haben oberste Priorität. Mehrkosten / Mehraufwendung / Behinderungen in Bezug auf Rücksichtnahme auf den Zoobetrieb und Sicherheitsbelange der Besucher sind einzukalkulieren. Vorgenannte Bedingungen können in keinem Fall zu Mehrkosten für den AG führen.
Vortex
Orang-Utan Anlage - BA.2 - Zoo Krefeld
Orang-Utan Anlage - BA.2 - Zoo Krefeld
53 Zusätzliche Komponenten und Leistungen
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Zusätzliche Komponenten und Leistungen
53.01 Brunnen-/Trinkwasser-/Heizungsleitung
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Brunnen-/Trinkwasser-/Heizungsleitung