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Vortex 001 Zusätzliche Technische Vorschriften
Diese ZTV gelten generell für alle Gewerke, welche im
Leistungsverzeichnis Rohbau erfasst sind.
002 Art und Umfang der Leistung
Die Arbeiten umfassen den Neubau eines Warmhauses über
3 Ebenen mit vorgelagerten Besucherbereich und 4
übernetzten Außenanlagen für Orang-Utans sowie einer
weiteren Affenart einschl. der Einfriedungen (Wände,
Fundamente, etc.) der übernetzten Freigehege im Zoo
Krefeld.
Die Höhe der 4 großen Innengehege mit Galerieebenen
reicht über alle 3 Ebenen bis zur Dachfläche.
Die Ausführung des Warmhauses ist in Massivbauweise
vorgesehen (Stahlbetonwände / Stahlbetondecken /
Fertigteil-Betonplatten als Fassadenbekleidung).
Das Gebäude ist dreigeschossig mit Flachdächern ohne
Unterkellerung geplant.
StB-Decken können, soweit wie möglich, als
StB-Fertigteildecken mit Aufbeton hergestellt werden.
Die Ausschreibung unterstellt eine konventionelle
Ausführung, sodass beim Verwenden von Fertigteilen
und/oder Filigrandecken der ggf. höhere Stahlanteil
nicht vergütet wird.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der seitens des
Tragwerksplaners ausgewiesenen Stahlmassen.
Die erforderliche statische Umrechnung ist seitens des
AN zu erstellen. Die Umrechnung wird ebenfalls nicht
gesondert vergütet.
Grundwasser wurde bei +30.30/30.40 m ü.NN, ca.
3,65/3,75 m unter Ok. Gelände, angetroffen.
Zum Teil befindet sich in aufgefüllten, schwach
kiesigen bis kiesigen Sanden ab einer Tiefe von
0,20/0,30 m Schichtenwasser.
Die Rohbauarbeiten umfassen die Baustelleneinrichtung,
Gerüstbauarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, die
Abdichtungs-, Erd- und Entwässerungskanalarbeiten sowie
eine Fertiggarage (dient als Fernwärmeübergabestation).
003 Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung
In den Leistungspositionen ausdrücklich beschriebene
Arbeits- und Schutzgerüste werden nicht als
Nebenleistung nach VOB/C, DIN 18 330, Punkt 4.1.2 und
DIN 18 331, Pkt. 4.1.4 gewertet.
Notwendige Personalunterkünfte, Magazine, Lagerplätze,
usw. der Baustelleneinrichtung sind ebenso wie alle zur
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen,
Geräte, Werkzeuge, Fahrzeuge für die gesamte Bauzeit
sowie die Baukrangestellung mit An- und Abtransport und
entsprechende Fundamentierungen in die Einheitspreise
einzurechnen.
Vor Ort ist mindestens ein deutschsprachiger
Vorarbeiter einzusetzen.
Wöchentlich finden Baubesprechungen statt, an denen ein
(deutschsprachiger) Bauleiter des Auftragnehmers
teilnehmen muss. Dies ist bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
004 Planunterlagen
Die Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach
Auftragserteilung vom Auftraggeber digital (PDF)
kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausfertigungen in
Papierform erhält der AN auf Anforderung gegen
Berechnung.
Dieser Ausschreibung liegen Zeichnungen bei.
Leistungen, die den Zeichnungen entnommen werden
können, jedoch in den einzelnen Leistungspositionen
nicht explizit beschrieben sind, müssen bei der
Kalkulation berücksichtigt werden und berechtigen nicht
zu Nachforderungen.
005 Ausführungsunterlagen
Bei der Ausführung sind die Zeichnungen
in der nachstehenden Reihenfolge maßgebend:
- Architektenzeichnungen Maßstab 1:50 und Details;
- geprüfte Schal- und Bewehrungszeichnungen;
- Zeichnungen der Fachplaner für Sanitär, Heizung,
Lüftung, Stark- und Schwachstrominstallation;
- technische Einrichtungen wie Blitzschutz
Die in den Leistungspositionen angegebenen
Dimensionierungen sind mit der Statik abzugleichen.
Die Planung ist generell auf Unstimmigkeiten zu prüfen
und im Falle von Abweichungen ist der AG und die
Bauleitung zu informieren.
006 Genehmigungen
Der Auftraggeber ist für die Einholung der
Baugenehmigung, der Prüfung der statischen Unterlagen
sowie die Veranlassung der Roh- und Gebrauchsabnahme
verantwortlich.
Weitere für die Ausführung der beauftragten Arbeiten
erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen hat der
Auftragnehmer selber einzuholen.
Dem Auftraggeber ist unaufgefordert eine Kopie dieser
Genehmigungen bzw. Abnahmen vorzulegen.
007 Bautagebuch
Der Auftragnehmer muss ein Bautagebuch führen, in dem
alle Vereinbarungen in Bezug auf Genehmigungen und
Abnahmen eingetragen werden. Dem Auftraggeber ist
wöchentlich eine gut lesbare Kopie dieses Tagebuches zu
übergeben.
008 Einmessungen
Die Grob- und Feinabsteckung (einmalig) erfolgt
bauseits durch einen beauftragten Vermessungsingenieur
bzw. durch das Vermessungsamt der Stadt Krefeld.
Alle weiteren Messungen, die für die Herstellung des
Gebäudes sowie aller im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Maßnahmen erforderlich sind,
einschließlich geforderter Einmessungen und die Längenund
Höhenaufnahme des Geländes einschließlich der
Sicherung von Festpunkten hat der AN verantwortlich
auszuführen.
Der Rohbauunternehmer hat nach Angabe der Bauleitung je
Geschoss mindestens einen Meterriss als Höhenbolzen
anzubringen und zu unterhalten.
Die genauen Messpunkte (für die Kalkulation) sind dem
beigefügten amtlichen Lageplan entnehmen.
Ein Höhennivellement in einem Flächenraster von 5 x 5 m
ist zur Überprüfung der Toleranzen in jedem Geschoss,
zur Feststellung von Deckentoleranzen herzustellen.
Die beschriebenen Leistungen werden nicht gesondert
vergütet und sind mit Ausnahme eines Schnurgerüstes in
die Leistungspositionen einzukalkulieren.
009 Toleranzen
Die Ausführung muss nachstehende Bestimmungen
erfüllen:
· DIN 18 201
Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Grundsätze,
Anwendung, Prüfung
· DIN 18 202
Toleranzen im Hochbau
Bei den Ebenheitstoleranzen werden die Maße der
Tabelle 3, Zeilen 2 und 5 gefordert.
· DIN 18 203-1
Toleranzen im Bauwesen - vorgefertigte Teile
aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton.
In den Leistungspositionen aufgeführte
Genauigkeitstoleranzen haben den Vorrang.
Überschreitungen dieser Toleranzen sind umgehend der
Bauleitung zu melden und berechtigen diese dazu:
- den AN anzuweisen, die Mängel umgehend zu beseitigen,
oder
- zu einer angemessenen Preisminderung
oder
- zur Kostenerstattung des AN für Zusatzleistungen
durch nachfolgende Unternehmer, welche aufgrund des
entstandenen Schadens notwendig werden oder
- zur Forderung des Abbruchs und der Neuerstellung des
betreffenden Bauteils.
Die Entscheidung über vorgenannte Maßnahmen trifft
nach Erörterung mit dem Auftragnehmer der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Fertigung von
Bauteilen nach theoretischen Maßen wie z. B.
Fensterkonstruktionen, Türzargen, Treppenstufen usw.
die erforderlichen Maßgenauigkeiten einzuhalten und die
vom Auftraggeber rechtzeitig angegebenen Einbautermine
einzuhalten.
Sollte vom Auftraggeber der Nachweis der Maßgenauigkeit
gefordert werden, wird diese Leistung nicht gesondert
vergütet.
010 Fabrikate
Stellenweise ist das angebotene Fabrikat zu benennen.
Ist hier keine Eintragung seitens des Bieters erfolgt,
so wird das in der Leistungsbeschreibung beschriebene
Fabrikat ausgeführt. Die Gleichwertigkeit ist
nachzuweisen.
011 Stundenlohnarbeiten
Es wird darauf hingewiesen, dass für Arbeiten, die
keine fachliche Ausführung bzw. Ausbildung verlangen
(Schuttbeseitigung, Stemmarbeiten), nur der
Bauhelfersatz abgerechnet wird. Dies erfolgt unabhängig
davon, wer die Leistung tatsächlich ausgeführt hat.
012 Sicherungsmaßnahmen
Alle Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen sowie
Absperrungen, die zur Unfallverhütung erforderlich
sind, sind vom Auftragnehmer herzustellen und zu
unterhalten. Die Kosten für die Öffnungsabdeckungen und
Umwehrungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Bauleitung
entfernt werden. Für eine Vorhaltedauer von mehr als 3
Wochen über die Benutzungsdauer des Auftragnehmers
hinaus wird keine gesonderte Vergütung gewährt.
Für die Baustelle sind die Auflagen und Vorschriften
der Baustellenordnung zu berücksichtigen. Durch den
Bauherrn wird ein SiGe-Koordinator beauftragt. Dessen
Anweisungen sind für den Auftragnehmer verbindlich und
unverzüglich umzusetzen.
013 Vollständigkeit
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
014 Angaben zur Baustelle
Die Baustelle befindet sich im südlichen Bereich des
Kefelder Zoos, Uerdinger Straße 377.
Die Zufahrt erfolgt über die Berliner Straße (B57) über
das angrenzende Grundstück.
Es ist zu kalkulieren, dass der Arbeitsbeginn erst ab
8.00 Uhr erfolgen kann.
Das für die Errichtung des Gebäudes und der Baustelle
zur Verfügung stehende Gelände beschränkt sich auf das
Baugrundstück (und Teilflächen des angrenzenden
Parkplatzes, welcher nun dem Zoo zugeordnet ist)
entsprechend der im beigefügten Lageplan ersichtlichen
Fläche.
Die Andienung der Baustelle muss über den östlichen
ehemailgen Fußweg erfolgen. Eine Querung der für
Besucher zugänglichen Bereiche ist untersagt.
Wenn Baustellenkräne im Bereich von Verkehrsflächen
stehen, dürfen sie mit Lasten nicht über Zufahrten und
Wege schwenken. Es sind hierfür geeignete
Sperrmaßnahmen vorzusehen.
Das Baugelände ist stets in geordnetem Zustand zu
halten. Baustraßen und Wege sind freizuhalten.
Beschädigungen an öffentlichen Straßen bzw.
öffentlichen Gehwegen und Einrichtungen werden dem
Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Erschwernisse aufgrund einer problematischen
Baustellenzufahrt oder durch Arbeiten anderer Gewerke
werden nicht gesondert vergütet.
Ebenso ist die Ausführung in mehreren Bauabschnitten
und somit mehrfaches Anfahren der Baustelle in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
015 Bauzeitenplan
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gemäß nachfolgender
Terminierung.
Baubeginn: voraussichtlich April 2026
Erdarbeiten: voraussichtlich 14. bis 22. KW 2026
Rohbauarbeiten: 43 Wochen (einschl. Weihnachtsferien)
Gerüstarbeiten einschl. Vorhaltung: 61 Wochen
Vorhaltung Baustelleneinrichtung: 86 Wochen
Gesamtfertigstellung/Bezugsfertigstellung des Gebäudes
Ende November 2027
Zeitlich getrennte Ausführung, auch innerhalb der
Einzelgewerke, wird nicht gesondert vergütet.
016 Baustellenbesprechung
Der Fachbauleiter des AN ist verpflichtet auf
Anforderung der Bauleitung an den alle 14 Tage
stattfindenden Baustellenbesprechungen -Jour fixeteilzunehmen.
Die entsprechenden Termine -soweit
erforderlich- werden regelmäßig bekannt gegeben. Die
Teilnahme wird nicht gesondert vergütet.
Sollte der wie oben beschrieben qualifizierte Vertreter
des AN wiederholt trotz Aufforderung nicht an den
Besprechungen teilnehmen, so besteht ein
außerordentliches Kündigungsrecht des AG.
017 Angebotspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise
für die Zeitdauer von 18 Monaten ab dem Datum
des rechtsgültigen Bauvertrages.
Neuverhandlungen, entsprechend der VOB Teil B § 2
Nr. 3, der vertraglich vereinbarten Einheitspreise
erfolgen nur bei Über- bzw. Unterschreitungen von
mehr als 10 % der gesamten Auftragssumme.
Über- bzw. Unterschreitungen in einzelnen
Auftragspositionen werden nicht berücksichtigt.
018 Baustellenordnung / SiGeKo
In Anlehnung an die Muster-Baustellenordnung der
Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft wird für die
Baustelle eine Baustellenordnung erarbeitet.
Diese wird Gegenstand des Auftrages und ist in allen
Teilen zwingend einzuhalten und zu beachten.
Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt
der Baustellenordnung zu unterrichten. Ihre Einhaltung
ist Teil der Vertragserfüllung.
Der Bauherr hat einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinator beauftragt. Dessen
Anordnungen und Hinweise sind zu befolgen und zu
beachten. Mehrkosten können hieraus nicht resultieren.
019 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit
Während der Bauzeit sind vorbeugende
Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen.
Auf das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der
Bau-Berufsgenossenschaft sowie VdS-Schadenverhütung
sowie auf die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV
D1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren wird
hingewiesen.
In dem zu errichtenden Bauobjekt dürfen brennbare
Stoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur
örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden.
Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem
Bauobjekt zu entfernen.
Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle
nicht brennbare Großbehälter (Container) aufzustellen,
der Abstand von baulichen Anlagen muss
mind. 10 m betragen.
Bei feuergefährlichen Arbeiten, z.B. Schweißen,
Schneiden und artverwandten Arbeitsverfahren sowie
beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit
brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten zu stellen.
Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen.
Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind
Nachkontrollen durchzuführen.
Für das Bauobjekt sind den besonderen
Betriebsgefahren entsprechende Feuerlöschgeräte in
betriebsbereitem Zustand in der erforderlichen Anzahl
bereitzuhalten.
Die erforderlichen Fahr- und Bewegungsflächen der
Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge sowie vorhandene
Löschwasserentnahmestellen sind jederzeit freizuhalten.
020 RCL-Material
Recycling-Material für Tragschichten, Baustraßen,
Auffüllungen etc. darf als dauerhaftes Baumaterial
nicht eingesetzt werden.
RCL für Baustraßen, Kranstandorte usw. mit
nachträglichem Wiederausbau darf nur mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung der Bauleitung verwendet
werden.
Zuvor ist die ein Gutachten über die chemische
Zusammensetzung des RCL-Materials und die schriftliche
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so kann
der unverzügliche Wiederausbau auf Kosten des
Auftragnehmers gefordert werden. Ebenso haftet der
Unternehmer für daraus resultierende Folgeschäden.
021 Abstimmung Ausführung
Vor Bestellung der vorgesehenen Materialien und
Ausführung der einzelnen Leistungen muss eine
Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung erfolgen.
Materialien sind auf Wunsch des AG zu bemustern.
Eine Bestellung nach Beauftragung auf Basis des LV´s
ohne Rücksprache mit der Bauleitung ist nicht zulässig.
022 Kampfmittel
Es wird auf die Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges
(Laufgräben und Stellungen) im westlichen Bereich
außerhalb des Grundstücks gem. beigefügtem Plan der
Bezirksregierung Düsseldorf hingewiesen.
Hieraus resultierende Erschwernisse, Wartezeiten und
Aufwändungen sind einzukalkulieren.
023 Belange des Zoobetriebes
Die Belange des Zoobetriebes und der Sicherheit der
Personen, insbesondere der Besucher haben oberste
Priorität. Mehrkosten / Mehraufwendung / Behinderungen
in Bezug auf Rücksichtnahme auf den Zoobetrieb und
Sicherheitsbelange der Besucher sind einzukalkulieren.
Vorgenannte Bedingungen können in keinem Fall zu
Mehrkosten für den AG führen.
Vortex
Orang-Utan Anlage - BA.2 - Zoo Krefeld
Orang-Utan Anlage - BA.2 - Zoo Krefeld
53 Zusätzliche Komponenten und Leistungen
53
Zusätzliche Komponenten und Leistungen
53.01 Brunnen-/Trinkwasser-/Heizungsleitung
53.01
Brunnen-/Trinkwasser-/Heizungsleitung