Trockenbau
Neubau eines Rewe Marktes in Görlitz
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VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbar- grundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherr- schaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN GIPSKARTONARBEITEN Die Gipskartonwände sind so zu montieren, dass die Stützen jeweils innerhalb der Wand liegen. Unserer Ausschreibung liegen die Detailblätter W 112 der Firma KNAUF zugrunde. Sämtliche Angaben hierin sind besonders zu beachten und genauestens einzuhalten. Detailblätter W 112 - Ausgabe Februar 1992 Die Angebotspreise sind entsprechend zu kalkulieren. Die Trennwände werden auf den Rohboden gestellt, entsprechender Feuchtigkeitsschutz (PE-Folie, Bitumenschweißbahn etc. mit beidseitigem Überstand von ca. 15 cm) und ein selbstklebender Dämmstreifen unter dem Bodenprofil für Schallschutz ist vorzusehen. Die Angebotspreise sind ent- sprechend zu kalkulieren. Der Deckenanschluss und der Anschluss an Massivbauteile ist ebenfalls wegen Schallschutz mit selbstklebenden Dämmstreifen auszuführen. 1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien einschließlich Transport, Transporteinrichtungen und Geräte und der Kosten für: a) Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z.B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Stahl- und Blechteile jeder Art, Beschläge, Simsen, Einrichtungsgegenstände, Plattenbeläge, Heizkörper, Rohre und Installationen usw. Aluminium-Bauteile sind äußerst solide abzudecken bzw. mit einem Folienanstrich zu versehen. b) Reinigungsarbeiten an allen betroffenenen Bauteilen, Gegenständen und Einrichtungen so gründlich, dass für die Folgeunternehmer, vor allem Maler, Bodenleger usw. über deren vertraglichen Verpflichtungen hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden. c) Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art zur Ausführung im Inneren und Äußeren, Abschrankungen, Blenden, Abdeckungen - auch zur Sicherug des öffentlichen Verkehrs und Dritten gegenüber - Gerüstbeleuchtung einschließlich Unterhaltung und Wartung, Wiedereinbau von Abschrankungen (z.B. Treppenräumen). Sollten die Anstricharbeiten durch eine andere Firma ausgeführt werden, sind die Gerüste ohne besondere Vergütung dieser Firma zur Verfügung zu stellen. d) Schutz der Arbeiten gegen Kälte. e) Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, sofern solche wegen Terminüberschreitung notwendig werden. Dies ist in jedem Fall erforderlich bei frostgefährdeten Wasseranschlüssen, die der Unternehmer zur Bauwasserbenutzung hat. f) Verschnitt g) Aufwendungen für das Herstellen und eventuelles Schließen von Aussparungen an Decken und Wänden, insbesondere auch für Installationen, Steckdosen etc.. Sämtliche Aussparungen etc. sind sauber und passend herzustellen. Das Erstellen der Verkleidungen hat abgestimmt mit den Technischen Gewerken zu erfolgen.Decken-Wand-Anschlüsse dürfen nicht mit Acrylfugen verschlossen werden, sondern sind mit angespachtelten Trennstreifen + Soll-Riss-Haarfuge lt. der Fa. KNAUF zu verschließen. h) Das Schließen von Installationsschlitzen jeder Art. i) Anarbeiten von Gipswänden und Platten an bestehende Bauteile, wie Fenster, Stützen und dergleichen. j) Das Liefern und Anbringen von dauerelastischen Fugen zwischen den Leistungen des Auftragnehmers (Gipskartonplatten, abgehängte Decke, Wände, Vorwände, Vorsatzschalen, Stützenverkleidungen) und allen angrenzenden und durchdringenden Bauteilen, ist zwingend erforderlich und ohne besondere Vergütung in die Einheitspreise einzurechnen. k) Werden Gipskarton-Metallständerwände bis UK Dachtrapezbleche geführt, so ist das Schließen der dadurch entstehenden Hohlräume mit geeignetem Material (Sikkenfüller etc.) eigenverantwortlich durchzuführen und in die Einheitspreise einzurechnen. 2) Ausführungs- und Gütebestimmungen DIN 1 101 Holzwolle-Leichtbauplatten DIN 1 104 Mehrschicht-Leichtbauplatten DIN 4 102 Feuerschutz DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau DIN 4 420 Gerüstordnung Richtlinien für Gerüstausführung und Gebrauchsüberlassung laut VOB, Anhang, neueste Ausgabe. DIN 18 180 Perlgipsplatten DIN 18 163 Gips-Zwischenwandplatten DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe im Hochbau DIN 18 165 Faserdämmstoffe für den Hochbau DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 363 Anstricharbeiten Die Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Zulieferfirmen sind genauestens einzuhalten. Gipsplattenwände sind gut zu verankern, risssicher zu versetzen und allseitig anzuschließen. Bei doppelwandigen Plattenwänden muss das Versetzen im Einvernehmen mit den Installateuren erfolgen (Unterputzinstallation). 3) Aufmaß und Abrechnung Werden Gipskartonständerwände nicht bis zur vollen Höhe des flachgeneigten Warmdaches geführt, erfolgt eine Vergütung nur für die beplankten Wandflächen. Für weitergeführte Metallständerkonstruktionen erfolgt keine besondere Vergütung. Putze, Spachtelungen, Dämm-Matten und-Platten, Überspannungen, Gipswände, Gipsplatten, Anstriche werden nach Sichtflächen (qm) abgerechnet. Zugrunde gelegt werden die Rohbaumaße. Öffnungen und Aussparungen bis 1 qm Größe werden übermessen, darüber hinausgehende Öffnungen und Aussparungen werden abgezogen. Bei Nischen wird nur die tatsächliche ausgeführte Fläche vergütet (1-fach). 4) Über den Umfang und Art der Leistungen sowie über etwaige Erschwernisse hat sich der Anbieter zu unterrichten und dies bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Daher sind Nachforderungen jeder Art ausgeschlossen. Nichtdurchlaufendes Ständerwerk, nichtdurchlaufende Gipskartonverkleidung bzw. nichtdurchlaufende Stützenverkleidungen bzw. sämtliche Anpassarbeiten und Schrägschnitte an bauseits vorhandene Einbauten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in den Einheitspreis einzurechnen. 5) Der Aufwand für Anschlussarbeiten ist in die Einheitspreise einzurechnen. Leibungsverkleidugen werden nach dem qm-Preis der Position der geklebten Gipskartonplatte abgerechnet. 6) Bereits eingebaute Fenster, Türen, Badewannen, Spültische usw. sind gegen Beschädigungen und Verunreinigungen unbedingt zu schützen. Eventuelle Verschmutzungen sind umgehend zu entfernen. Treten Beschädigungen an Baukörpern jeglicher Art durch Verschulden des Auftragnehmers auf, so sind diese unverzüglich der Bauleitung zu melden. 7) Holzwerk, welches für Naturbehandlung vorgesehen ist, ist an den gefährdeten Stellen mit Papier o.ä. abzukleben. Diese Arbeit wird nicht besonders vergütet. 8) Der Unternehmer ist verpflichtet, sich vor Annahme des Auftrages die in Frage kommenden Pläne, Massenberechnungen und Beschreibungen anzusehen und auf eventuelle Fehler in diesen hinzuweisen. Nach dem Unterschreiben des Auftragsschreibens können Einwendungen über Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Unterlagen nicht mehr erhoben werden. Der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert werden. 9) Sämtlicher Bauschutt ist tadellos zu entfernen. Die Räume müssen nach vollendeter Arbeit besenrein von Bauschutt beräumt sein. Unternehmern, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden auf Anordnung der Bauleitung die Kosten hierfür von ihrer Rechnung in Abzug gebracht. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über eventuell zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Stahltürzargen, Blockrahmen, Installationen und dergleichen werden vor dem Putzen eingebaut. Sämtliche Anschlüsse an diese sind sauber und passend herzustellen. 10) Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Generalunternehmer denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm daraus entsteht, dass ihn der Bauherr wegen Verletzung der Bauaufsichtspflicht auf Schadenersatz in Anspruch nimmt und die mangelhafte Leistung vom Unternehmer zu vertreten war. Das gilt auch, wenn die Ansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer bereits verfristet sind. Der Generalunternehmer ist aus dieser Vereinbarung unmittelbar berechtigt, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Überwachung seiner Leistung durch den Architekten. 11) Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 12) Das Anarbeiten der abgehängten Decke (evtl. auch schräges Anarbeiten) an Träger, Stützen und Verkleidung sowie das Herstellen von Ausschnitten für Deckendurchbrüche sind in die Einzelpreise mit einzurechnen. 13) Durchbrüche, Aussparungen etc. sind bei den Wänden und Decken in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. 14) Die ausführende Firma hat eigenverantwortlich nach einseitiger Beplankung der Gipskartonständerwände bzw. vor der Beplankung der Installationsvorwände die zuständige Elektrofirma bzw. Heizungs- und Sanitärfirma sowie alle anderen Firmen, die Installationen in den Gipskarton-Metallständerwänden vornehmen, zu informieren, damit diese ihre notwendigen Leitungen vor der zweiseitigen Beplankung der Ständerwände bzw. der Beplankung der Installationsvorwände einbringen können. 15) Die DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Baukunst sind einzuhalten. 16) Das Schließen mit geeignetem dauerelastischen Material aller durch den Einbau von Türen, Zargen, Trennwänden etc. entstehenden Fugen sowie aller bestehenden Fugen im Bereich dieser Einbauteile ist ohne besondere Vergütung vorzunehmen. 17) Beim Einbau der Zargen in Gipskartonständerwände oder ähnlichem, beim Einbau in beidseitig verputztes Mauererk sowie beim Einbau in beidseitig geflieste Wände ist die Zarge mittig (symmetrisch) einzubauen. Bei einseitig gefliesten Wänden ist die Zarge in Absprache mit der Bauleitung unsymmetrisch (außermittig) einzubauen, so daß auf jeden Fall ein ausreichender Überstand der Zargenaußenkante vor der Fliesenfläche entsteht. Die Einbauvorschriften nach DIN sind strikt einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Hinterfüllung der Zargen mit Estrichbeton oder ähnlichem. 18) Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. 19) Eine Verstärkung aller entstehenden Ecken und Kanten usw. bei Ständerwänden, Verkleidungen, Vorsatzschalen etc. mit UA-Profilen und Eckschutzschienen oder ähnlichem sind sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 20) Das Verschließen der Fugen mit geeignetem dauerelastischem Material zwischen Wänden und dem Randwinkel der abgehangenen Decke ist unmittelbar nach dem Tapezieren bzw. vor den Malerarbeiten eigenverantwortlich durchzuführen. Diese Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung. 21) Alle notwendigen Traggerüste (Ständerprofile) für wandhängende Klossetts, Waschtische, Bidet, Pissoir etc. sind fachgerecht zu montieren. Schallbrücken müssen ausgeschlossen werden. Sämtl. freien Knaten sind zu verspachteln mit Eckschutzschienen einschl Gehrungsschnitte. Ausschnitte, Einpassarbeiten, Öffnungen bzw. Türöffnungen mit Verstärkungen, winkelige Anschlüsse, schräger Wandverlauf, Anschlüsse an schräge Dachflächen, Bekleidungen von Öffnungen, Durchführungen o.ä. sind nach Erfordernis fachgerecht herzustellen. Befestigungspunkte und Verstärkungen (Unterkonstruktionen), sowie Aussparungen Installationen und Leitungen sind vor Ausführung abzustimmen. Sämtl. verbleibende Hohlräume sind volsatt mit mineralischem Faserdämmstoff in unterschiedlichen Stärken auszustopfen. Abkleben vollflächig mit Dampfsperre. Schall- und Wärmebrücken sind auszuschließen. Die Spachtelarbeiten müssen den hohen Anforderungen für Maler- und Tapezierarbeiten ohne Nacharbeit entsprechen. Sämtl. Anschlussfugen sind dauerelastisch überstreichbar zu versiegeln. Im Bereich von Zusatzlasten z. B. Sanitärinstallationen bei Vorwänden und bei freien Wandecken von Gipskartonständerwänden sind UA-Profile zu verwenden. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ABGEHÄNGTE DECKEN Das Anarbeiten der abgehängten Decke (eventuell auch schräges Anarbeiten) an Stützen, Träger und Verkleidungen sowie das Herstellen von Ausschnitten für Deckendurchbrüche sind in die Einzelpreise mit einzurechnen. Die DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über Lage und Zustand der Baustelle und der Anfahrtsmöglich- keiten zu unterrichten. Für Erschwernisse aus nichterkannten Besonderheiten auf der Baustelle besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Nachforderungen wegen Unkenntnis sind ausgeschlossen. Die Wandanschlüsse werden grundsätzlich mit Schattennutprofilen ausgeführt. Vor Einbau der Decken ist stets eine Klärung mit der Oberbauleitung des Auftraggebers herbeizuführen. Es ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Unterkonstruktion ausreichend (nach Angabe des Herstellers) befestigt werden. Die Abhänger und alle anderen Befestigungen werden grundsätzlich nicht angeschossen. Alle Halterungen sind zu bohren. Die Decken sind mit fertigen Oberflächen zu liefern. Die Brandschutzbestimmungen und Schalldämmwerte sind strengstens zu beachten. Einbauteile wie Strahler, Lüftungsaustritte usw. sind einzubauen. Die Deckenmontage hat im Zusammenwirken mit den Gewerken Elektro, Lüftung, Heizung/Sanitär zu erfolgen. Für Beleuchtungskörper (z.B. Einbaurasterleuchten) sind Öffnungen herzustellen und zusätzliche Abhänger vorzusehen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Anarbeiten der abgehängten Decke an bauseits eingebaute Lüftungsgitter ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Zur Abhängung dürfen nur zugelassene Profile, Dübel und Schienensysteme gelangen. Ein entsprechender Nachweis für die Feuerwiderstansklassifizierung ist zu erbringen (Prüfzeugnis ist vorzulegen.). Zusätzliche Verstärkungen der Unterkonstruktion für die Leuchtenmontage erfolgt in Absprache mit der Elektrofirma. Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Generalunternehmer denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm daraus entsteht, dass ihn der Bauherr wegen Verletzung der Bauaufsichtspflicht auf Schadenersatz in Anspruch nimmt und die mangelhafte Leistung vom Unternehmer zu vertreten war. Das gilt auch, wenn die Ansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer bereits verfristet sind. Der Generalunternehmer ist aus dieser Vereinbarung unmittelbar berechtigt, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Überwachung seiner Leistung durch den Architekten. Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Durchbrüche, Aussparungen etc. sind bei den abgehangenen Decken in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Das Liefern und Anbringen von dauerelastischen Fugen zwischen Innenputz und abgehängter Decke, zwischen Stahlkonstruktion und abgehängter Decke, bei den Anschlüssen der abgehängten Decke an angrenzenden Bauteile sowie an allen sonstigen Ecken und Kanten wo das erforderlich und notwendig ist, ist ohne besondere Vergütung nach Werksvorschrift durchzuführen und in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Das Deckenraster ist vor Ausführung von der Bauleitung freigeben zu lassen auf Grundlage eines vom Auftragnehmer vorzulegenden Teilungsplanes. Raumweise ist Symmetrie herzustellen, Beleuchtung u.ä. ist im Raster anzuordnen. Sämtliche Ausschnitte, Anarbeitungen an Durchdringungen, Ecken usw. sind einzukalkulieren, Abschlüsse an derartige Bauteilgrenzen prinzipiell mit Einfasswinkeln. Alle Trockenbauarbeiten sind in der Oberflächengüte Q2 "Qualitätsstufe 2" nach dem Merkblatt Nr. 2 "Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen" der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsplattenindustrie e.V. herzustellen. Qualitätsstufe 2, Anforderungen: - Einlegen von Fugendeck-, Bewehrungsstreifen - Füllen der Stoßfugen der Gipsplatten - Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel - Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche. Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben. Falls erforderl. sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und 1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem REWE-Markt (GREEN BUILDING) in 02826 Görlitz, Conradt-Schiedt-Straße 15. Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt. Der REWE-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne Unterkellerung. Die straßenseitige Außenwand wurde als Klinker-Mauerwerkswand ausgeführt. Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk, aus verputztem Altmauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Das Dach wird als flachgeneigtes Pultdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt. Der Verkaufsräume, die Lager, der ZBV-Raum, das Leergutlager und die Anlieferung des REWE-Marktes erhalten keine abgehängte Decke. Die Nebenräume des REWE-Marktes erhalten eine abgehangene Decke. Für die Kalkulation werden nachfolgen aufgeführte Unterlagen mitgeschickt:
VORBEMERKUNGEN
140 Trockenbau
140
Trockenbau
140.10 Gipskarton-Metallständerwände
140.10
Gipskarton-Metallständerwände
140.20 Abgehängte Decken
140.20
Abgehängte Decken
140.30 Rammschutz
140.30
Rammschutz
140.40 Stahlumfassungszargen
140.40
Stahlumfassungszargen
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 42 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. .................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und

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