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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten,
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH.
Die Vergabe der Leistung soll im
Pauschalierungsverfahren erfolgen.
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür
sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig
vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten
Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands
zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar.
Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle eventuellen
bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge,
Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien,
Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht
gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist
einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen
erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass
verdeckte
Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders
beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und
einer
möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen
unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens
2-lg. auszuführen.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und
Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen
des
jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist
das System zu bevorzugen, welches bei gleicher
Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und
die anderen bauphysikalischen Anforderungen
ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung
vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor
Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens
feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI)
einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei
doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten
imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw.
Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an
angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen
nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf
auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von
Befestigungselementen durchdrungen, sind diese
ebenfalls
abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem
verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die
geeignet sind
für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung.
Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von
Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind
stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen
auszuführen wie nebenliegende Wandflächen.
Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B.
Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder
-elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets
Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese
sind
anschließend dauerelastisch, abreißsicher und
überstreichfähig zu verfugen.
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und
Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass
alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu
erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken
müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu
hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden.
Als
Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende
Materialien zu verwenden.
Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und
Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen
Verformungen unter Berücksichtigung der
bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse
gemäß
Herstellerangaben auszubilden.
3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher
Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als
Metallunterkonstruktion verzinkte und
korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie
korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf
Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch
eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit
überstreichbarem Material auszuführen.
Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die
erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden,
erfolgt
stets mit Inneneckformteilen.
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen
vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und
spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche zur
späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken
verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen
liegen oder
diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG
abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen
Einbausituationen erstellen zu können (so
beispielsweise die Einbauanleitungen von
Brandschutzklappen, damit
der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den
umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und
zulassungsgerecht herstellen kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder
Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm
Wandstärke
auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in
der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand-
und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich
hinter Hohlwanddosen herstellen zu können.
Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder
Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als
150
mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind
entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach
Angabe
des Elektrikers herzustellen. Bei
Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind
die Elektrodosen in
Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder
mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen.
Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen
zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder
Gipsmörtel.
Durchführungen durch brand- oder
schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets
mit Auslaibung aus
Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im
Laibungsbereich auszuführen.
Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände
eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten
BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur
getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen
Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau
einzubauen.
Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das
Verschliessen/ Verdecken von Brandschottungen.
Demzufolge dard der AN Trockenbaukonstruktionen mit
horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken,
unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum
Schliessen von Schächten und Vorwänden, nur dann
erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte
brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden.
Ist dies
trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden
Trockenbaukonstruktionen zu schliessen nicht erfolgt,
so
meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung
an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis
zur Klärung zurück.
3.1.7 Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets
mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen
auszuführen.
Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an
oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau
vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen
zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel
mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit
teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind
solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der
AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten
Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an.
3.2 Bauphysik
Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung
geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht
wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung
vorgesehen werden. Als Material hierfür sind
Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN
weist den
AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen
Laibungsinnendämmung hin.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Wohnungen
01
Wohnungen
01.__. 1 Vorsatzschale/Ablage aus schimmelresistenter Gipsvliesplatte, Bäder Bad/WC - Vorsatzschale, Ablagen
aus Metallständerwerk, CW 75 (625 mm),
Beplankung mit schimmelresistenter Gipsvliesplatte 2x
12,5 mm
(Vorderansicht und Ablagefläche) in den Bädern/WC/DU
wie
folgt herstellen:
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Mauerwerk,
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 75, Bodenanschlüsse mit Randprofilen
UW
75/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Beplankung einseitig, zweilagig aus Gipsvliesplatten
GM-FH1IR
DIN EN 15283-1: Schimmelresistenz Klasse 10 gem. ASTM D
3273, Wasseraufnahme = 3%,
zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm,
mittels korrosionsbeständigen Schrauben aufgebracht
und zur
Verfliesung mit wasserabweisender und
schimmelresistenter
Verspachtelung (gemäß Herstellerangaben) verspachtelt.
Höhe der Vorsatzschalen
(barrierefreie Bäder)
hinter Stahleinbau- Badewanne ca. 85-100 cm
hinter dem Waschtisch ca. 95-100 cm
(nicht barrierefrei)
hinter Stahleinbau- Badewanne ca. 100 cm
hinter dem Waschtisch ca. 120cm
Breite der horizont. Ablage: 17 - 30 cm
Fabrikat: Knauf Drystar-Board, Rigips Glasroc X oder
gleichwertig
01.__. 1
Vorsatzschale/Ablage aus schimmelresistenter Gipsvliesplatte, Bäder
53.00
m²
01.__. 2 GKBI - Vorsatzschale GKBI - Vorsatzschale,
aus Metallständerwerk, CW 75 (625 mm),
Beplankung mit Gipskartonplatten, 2x 12,5 mm wie folgt
herstellen:
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Mauerwerk,
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 75, Bodenanschlüsse mit Randprofilen
UW
75/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Beplankung einseitig, zweilagig aus GKBI (imprägnierte
Gipskartonplatten für Feuchträume)
zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm,
mittels korrosionsbeständigen Schrauben aufgebracht
und zur
Verfliesung mit wasserabweisender und
schimmelresistenter
Verspachtelung (gemäß Herstellerangaben) verspachtelt.
Höhe der Vorsatzschalen
(barrierefreie Bäder)
hinter Stahleinbau- Badewanne ca. 85-100 cm
hinter dem Waschtisch ca. 95-100 cm
(nicht barrierefrei)
hinter Stahleinbau- Badewanne ca. 100 cm
hinter dem Waschtisch ca. 120cm
Breite der horizont. Ablage: 17 - 30 cm
Fabrikat: imprägnierte Gipskartonplatten
Leistungserbringung erfolgt erst nach Zustimmung und
Freigabe der Bauleitung
01.__. 2
GKBI - Vorsatzschale
O
H
1.00
m²
01.__. 3 Bäder_Vorsatzschale raumhoch aus schimmelresistenter Gipsvliesplatte Bad/WC - Vorsatzschale, raumhoch
aus Metallständerwerk, CW 75 (625 mm),
Beplankung mit schimmelresistenter Gipsvliesplatte 2x
12,5 mm
(Vorderansicht Duschbereiche o.ä.) in den Bädern wie
folgt
herstellen:
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Mauerwerk,
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 75, Bodenanschlüsse mit Randprofilen
UW
75/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Beplankung einseitig, zweilagig aus Gipsvliesplatten
GM-FH1IR
DIN EN 15283-1: Schimmelresistenz Klasse 10 gem. ASTM D
3273, Wasseraufnahme = 3%,
zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm,
mittels korrosionsbeständigen Schrauben aufgebracht
und zur
Verfliesung mit wasserabweisender und
schimmelresistenter
Verspachtelung (gemäß Herstellerangaben) verspachtelt.
01.__. 3
Bäder_Vorsatzschale raumhoch aus schimmelresistenter Gipsvliesplatte
35.00
m²
01.__. 4 HKV_Vorsatzschale raumhoch, schimmelresistenter Gipsvliesplatte HKV - Vorsatzschale,
aus Metallständerwerk, CW 75 (625 mm),
Beplankung mit schimmelresistenter Gipsvliesplatte 2x
12,5 mm
wie folgt herstellen:
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Mauerwerk,
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 75, Boden und Deckenanschlüsse mit
Randprofilen UW 75/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Beplankung einseitig, zweilagig aus Gipsvliesplatten
GM-FH1IR
DIN EN 15283-1: Schimmelresistenz Klasse 10 gem. ASTM D
3273, Wasseraufnahme = 3%,
zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm,
mittels korrosionsbeständigen Schrauben aufgebracht
und mit
wasserabweisender und schimmelresistenter
Verspachtelung
(gemäß Herstellerangaben) verspachtelt.
Fabrikat: Knauf Drystar-Board, Rigips Glasroc X oder
gleichwertig
01.__. 4
HKV_Vorsatzschale raumhoch, schimmelresistenter Gipsvliesplatte
12.00
m²
01.__. 5 Aussparungen in Vorsatzschale Anlegen von Aussparung in Trockenbauwänden /
Vorsatzschale.
Zweck: Einbausituation für Anschlüsse
Aussparungsform: rund
Öffnungsgröße: bis DN50
Einbauort: Bad, WC, WC/DU:
5 Stck pro Waschbecken
5 Stck pro WC
2 Stck pro Dusche
2 Stck pro Badewanne
2 Stck pro Wasseruhren
01.__. 5
Aussparungen in Vorsatzschale
210.00
St
01.__. 6 Dachausstieg aus Jet-Top Lichtkuppel, 100x100cm Dachausstieg
aus Jet-Lichtkuppel, 100x100 cm
Verkleidung für
Öffnung 100 x 100 cm,
Rohbaumaß: 110x110 cm
Höhe ca.60 cm.
Ausführung mit 1 Lage 12,5 mm
Gipskarton imprägniert, fachgerecht
herstellen und malerfertig verspachteln.
01.__. 6
Dachausstieg aus Jet-Top Lichtkuppel, 100x100cm
1.00
Stk
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen
für Feiertags-,
Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für
Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im
Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen
für Verpflegung, Übernachtung sowie
Kleinmaterialien, Einsatz von
Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw.
abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der
nachstehend genannten Stunden
besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für
Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn
die voraussichtlich benötigten
Aufwendungen vor Arbeitsausführung
von der Bauleitung
bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie
Transport, Reinigung,
Stemm-/Abbrucharbeiten etc.,
gelangen grundsätzlich nur die
Stundensätze für Bauhelfer zur
Abrechnung.
Die vom AN angegebenen
Stundensätze werden als Grundlage
wechselseitiger
Zeitaufwandsverrechnung zwischen
AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen
02.__. 7 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Leistungserbringung erfolgt erst nach Zustimmung und
Freigabe der Bauleitung
Fachwerker
02.__. 7
Stundensatz: Fachwerker
O
1.00
h
02.__. 8 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Leistungserbringung erfolgt erst nach Zustimmung und
Freigabe der Bauleitung
Bauhelfer
02.__. 8
Stundensatz: Bauhelfer
O
1.00
h
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