Trockenbauarbeiten
Neubau eines MFH mit 9 WE, Essen, Ringstraße
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Trockenbauarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VdS Schadenverhütung GmbH. Die Vergabe der Leistung soll im Pauschalierungsverfahren erfolgen. Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen. 2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden. Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen. 3.1.2 Produkte Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen. In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI) einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren. 3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig. Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von Befestigungselementen durchdrungen, sind diese ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung. Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende Wandflächen. Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder -elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen. Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein. Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden. 3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden. 3.1.5 Spachtelung, Oberflächen Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt stets mit Inneneckformteilen. Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen. 3.1.6 Brandschutz Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann). Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können. Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als 150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel. Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen. Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschliessen/ Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge dard der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schliessen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schliessen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück. 3.1.7 Türen Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an. 3.2 Bauphysik Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Wohnungen
01
Wohnungen
01.__. 1 Vorsatzschale/Ablage aus schimmelresistenter Gipsvliesplatte, Bäder Bad/WC - Vorsatzschale, Ablagen aus Metallständerwerk, CW 75 (625 mm), Beplankung mit schimmelresistenter Gipsvliesplatte 2x 12,5 mm (Vorderansicht und Ablagefläche) in den Bädern/WC/DU wie folgt herstellen: Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Bodenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung einseitig, zweilagig aus Gipsvliesplatten GM-FH1IR DIN EN 15283-1: Schimmelresistenz Klasse 10 gem. ASTM D 3273, Wasseraufnahme = 3%, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, mittels korrosionsbeständigen Schrauben aufgebracht und zur Verfliesung mit wasserabweisender und schimmelresistenter Verspachtelung (gemäß Herstellerangaben) verspachtelt. Höhe der Vorsatzschalen (barrierefreie Bäder) hinter Stahleinbau- Badewanne ca. 85-100 cm hinter dem Waschtisch ca. 95-100 cm (nicht barrierefrei) hinter Stahleinbau- Badewanne ca. 100 cm hinter dem Waschtisch ca. 120cm Breite der horizont. Ablage: 17 - 30 cm Fabrikat: Knauf Drystar-Board, Rigips Glasroc X oder gleichwertig
01.__. 1
Vorsatzschale/Ablage aus schimmelresistenter Gipsvliesplatte, Bäder
53.00
01.__. 2 GKBI - Vorsatzschale GKBI - Vorsatzschale, aus Metallständerwerk, CW 75 (625 mm), Beplankung mit Gipskartonplatten, 2x 12,5 mm wie folgt herstellen: Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Bodenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung einseitig, zweilagig aus GKBI (imprägnierte Gipskartonplatten für Feuchträume) zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, mittels korrosionsbeständigen Schrauben aufgebracht und zur Verfliesung mit wasserabweisender und schimmelresistenter Verspachtelung (gemäß Herstellerangaben) verspachtelt. Höhe der Vorsatzschalen (barrierefreie Bäder) hinter Stahleinbau- Badewanne ca. 85-100 cm hinter dem Waschtisch ca. 95-100 cm (nicht barrierefrei) hinter Stahleinbau- Badewanne ca. 100 cm hinter dem Waschtisch ca. 120cm Breite der horizont. Ablage: 17 - 30 cm Fabrikat: imprägnierte Gipskartonplatten Leistungserbringung erfolgt erst nach Zustimmung und Freigabe der Bauleitung
01.__. 2
GKBI - Vorsatzschale
O
H
1.00
01.__. 3 Bäder_Vorsatzschale raumhoch aus schimmelresistenter Gipsvliesplatte Bad/WC - Vorsatzschale, raumhoch aus Metallständerwerk, CW 75 (625 mm), Beplankung mit schimmelresistenter Gipsvliesplatte 2x 12,5 mm (Vorderansicht Duschbereiche o.ä.) in den Bädern wie folgt herstellen: Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Bodenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung einseitig, zweilagig aus Gipsvliesplatten GM-FH1IR DIN EN 15283-1: Schimmelresistenz Klasse 10 gem. ASTM D 3273, Wasseraufnahme = 3%, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, mittels korrosionsbeständigen Schrauben aufgebracht und zur Verfliesung mit wasserabweisender und schimmelresistenter Verspachtelung (gemäß Herstellerangaben) verspachtelt.
01.__. 3
Bäder_Vorsatzschale raumhoch aus schimmelresistenter Gipsvliesplatte
35.00
01.__. 4 HKV_Vorsatzschale raumhoch, schimmelresistenter Gipsvliesplatte HKV - Vorsatzschale, aus Metallständerwerk, CW 75 (625 mm), Beplankung mit schimmelresistenter Gipsvliesplatte 2x 12,5 mm wie folgt herstellen: Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung einseitig, zweilagig aus Gipsvliesplatten GM-FH1IR DIN EN 15283-1: Schimmelresistenz Klasse 10 gem. ASTM D 3273, Wasseraufnahme = 3%, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, mittels korrosionsbeständigen Schrauben aufgebracht und mit wasserabweisender und schimmelresistenter Verspachtelung (gemäß Herstellerangaben) verspachtelt. Fabrikat: Knauf Drystar-Board, Rigips Glasroc X oder gleichwertig
01.__. 4
HKV_Vorsatzschale raumhoch, schimmelresistenter Gipsvliesplatte
12.00
01.__. 5 Aussparungen in Vorsatzschale Anlegen von Aussparung in Trockenbauwänden / Vorsatzschale. Zweck: Einbausituation für Anschlüsse Aussparungsform: rund Öffnungsgröße: bis DN50 Einbauort: Bad, WC, WC/DU: 5 Stck pro Waschbecken 5 Stck pro WC 2 Stck pro Dusche 2 Stck pro Badewanne 2 Stck pro Wasseruhren
01.__. 5
Aussparungen in Vorsatzschale
210.00
St
01.__. 6 Dachausstieg aus Jet-Top Lichtkuppel, 100x100cm Dachausstieg aus Jet-Lichtkuppel, 100x100 cm Verkleidung für Öffnung 100 x 100 cm, Rohbaumaß: 110x110 cm Höhe ca.60 cm. Ausführung mit 1 Lage 12,5 mm Gipskarton imprägniert, fachgerecht herstellen und malerfertig verspachteln.
01.__. 6
Dachausstieg aus Jet-Top Lichtkuppel, 100x100cm
1.00
Stk
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen
02.__. 7 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Leistungserbringung erfolgt erst nach Zustimmung und Freigabe der Bauleitung Fachwerker
02.__. 7
Stundensatz: Fachwerker
O
1.00
h
02.__. 8 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Leistungserbringung erfolgt erst nach Zustimmung und Freigabe der Bauleitung Bauhelfer
02.__. 8
Stundensatz: Bauhelfer
O
1.00
h

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