To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
12 MAUERARBEITEN
12
MAUERARBEITEN
ZTV MAUERARBEITENMauerarbeiten DIN 18330Bei der Ausführ
ung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hiera
us ergebende Leistungen sind im Angebotspreis zu berück
sichtigen.I. ALLGEMEINESDiese Vorbemerkungen zum Leistu
ngsverzeichnis Gewerk Mauerarbeiten gilt als Ergänzung
der ZTV ALLGEMEIN (TRAGWERK) am Anfang des Leistungsver
zeichnisses.Die Planung des Mauerwerkes erfolgte nach d
er DIN EN 1996-1-1 + NA: 2019-12Grundsätzlich sind alle
Leistungen nach den geltenden Normen und Richtlinien a
uszuführen.Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Tech
nische Spezifikationen z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische techn
ische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikatione
n, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden a
uch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig"
immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezu
g genommen.In die Angebotspreise des Angebotes sind ein
zurechnen:- Kosten für sämtliche erforderlichen Transpo
rtmittel, Hebezeuge, Montage- hilfsmittel, Montageverb
ände und Gerüste einschließlich deren Rückbau.- Kosten
für sämtliche kleineren Bohr- und Schweißarbeiten für d
ie Befestigung von Ausbauteilen, Ausschnitte für Rohr-
und Kabeldurchführungen.- Kosten für Materialien und Z
ubehörteile, die nicht extra genannt sind, aber zur fe
rtigen Arbeit gehören.- Sämtlich Schutzvorrichtungen wi
e Geländer, Netze, PSA-Sicherungen usw.Weitervergabe an
Nachauftragnehmer: Generell hat der Nach- bzw. Unterau
ftragnehmer dieselben Qualitätsanforderungen wie der AN
zu erfüllen.II. PLANUNGS- UND ARBEITSUNTERLAGENa) Dem
AN werden die Ausführungsunterlagen zur Verfügung geste
llt. Notwendige statische Nachweise für Bau- und Tra
nsportzustände, sämtliche darüberhinausgehenden St
atischen Berechnungen und Planungsleistungen wie z.B
. Statische Berechnung für nichttragende Mauerwerkswänd
e und deren Anschlüsse an die tragende Konstruktion
sind vom AN zu erbringen. Dies ist in der Kalkulati
on der Mauerwerkspositionen zu berücksichtigenb) Die He
rstellungsreihenfolge der Mauerarbeiten ist dem AN inne
rhalb des technischen und zeitlichen Rahmens freiges
tellt. Es ist darauf zu achten, dass die Planung und
Ausführung so organisiert werden, dass die Herstellung
von nichttragenden Wänden aus Mauerwerk zu einem mö
glichst späten Zeitpunkt vorgenommen wird.c) Der AN
hat sich vor Beginn der Werkstattfertigung zu vergewis
sern, dass die in den Plänen angegebenen Maße, Höhen
lagen und Kennzeichnungen der Unterbauten und Einbau
teile mit der tatsächlichen Ausführung übereinstimm
en. Der AN hat dem AG Bedenken unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.III. AUSFÜHRUNGFolgende Maßnahmen wer
den vorgeschlagen:· Bei großen Wandöffnungen (=1.0 m) w
ird das Einlegen eines Bewehrungsstahls Ø 10 mm in die
letzte Lagerfuge unter OK Brüstung gefordert. Die Veran
kerungslänge beträgt mind. 50 cm je Seite im Mauerwerk.
· Alternativ kann ein alkaliresistentes Gewebe oder gle
ichwertig in die letzte Lagerfuge unter OK Brüstung ein
gelegt werden. Das Gewebe ist vollflächig in den Dünnbe
ttmörtel einzubetten und je Seite mind. 50 cm im Mauerw
erk zu verankern.a) Durchbrüche, Öffnungen, Aussparunge
n und Schlitze Das Anlegen und Herstellen der Durchb
rüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze hat nach
den Plänen des Architekten des AG zu erfolgen Die
Hinweise zu Durchbrüchen in den Rohbauzeichnungen sind
zu beachten. Diese gelten auch sinngemäß für die nic
httragenden Trennwände.b) Mischmauerwerk, d.h. die Komb
ination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten i
st untersagt. Mörtel unterschiedlicher Arten und Gruppe
n dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig an einem O
bjekt verarbeitet werden. Großformatige Ziegel dürf
en nur durch Sägen getrennt werden. Ausgleichsmörtel
fugen sind nicht zugelassen.c) Alle groben Verschmutzun
gen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen bevor de
r Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigung
sverfahren bei starker Verschmutzung sind vor der Au
sführung mit dem AG abzustimmen.d) Das Sichern der
Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem üblicher-
weise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers, i
st eine Nebenleistung. Baustoffe, z.B. Mauersteine u
nd Mörtel, sowie Bauteile, z.B. Wände, sind daher z
.B. durch Abdecken mit Folie gegen Niederschlagswasser
zu schützen.e) Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu
schützen. An oder auf gefrorenem Mauerwerk oder Mör
telgrund darf nicht weitergearbeitet werden. Gefrorene
Baustoffe dürfen, auch bei Zusatzmitteln im Mörtel,
nicht verarbeitet werden. Durch Frost geschädigtes M
auerwerk ist unverzüglich abzutragen. Für Arbeiten
bei Frost dürfen keine chloridhaltigen Tausalze oder
Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel d
as Mauerwerk schädigen können. Nach DIN EN 1996-1 d
arf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen Schutzm
aßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost s
ind die Bestimmungen in DIN EN 1996-1 zu beachten. Das
Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des Auftragge
bers. Auf der Baustelle gelagerte Mauerziegel/ -ste
ine sind vor Niederschlägen zu schützen.f) Ziegelf
lachstürze müssen mindesten 11,5cm Auflage auf jeder Se
ite haben, bzw. nach Statikvorgabe, Stoßfugen über d
en flachstürzen sind vollfugig zu mauern. Die Auf
lagen sind mit Mörtel herzustellen. Vor Einbringen von
Ortbeton sind die Ziegelschalen abzustreifen und vor
zunässen.g) Bei Überschreitung der zulässigen Abmaße bz
w. Toleranzen gehen sämtliche Mehrkosten infolge vo
n zusätzlichen Aufwendungen der Planungsbeteiligten
und der nachfolgenden Gewerke zu Lasten des AN. Dem
AG bleibt es vorbehalten, den Rückbau und die Hers
tellung der entsprechenden Bauteile unter Einhaltung
der zulässigen Abmaße und Toleranzen zu verlangen.
Sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten und Zeitverzö
gerungen gehen zu Lasten des AN.h) Die Entladestell
en sind so vorzubereiten, dass die angelieferten Steinp
akete auf sauberem, festem und ebenem Untergrund abg
esetzt werden können, z.B. auf Paletten oder Bohleng
elege. i) Steinsorte, Rohdichte, Wandstärken etc. rich
ten sich nach den bauphysikalischen und statischen
Erfordernissen.IV. QUALITÄTSSICHERUNGa) Die Abnahme de
r Mauerwerkswände auf der Baustelle erfolgt durch einen
fachkundigen und in Konstruktionsfragen erfahrenen
Ingenieur. Diese Person ist dem AG schriftlich zu be
nennen. Die Kosten für diese eigenverantwortliche Ab
nahme sind in das Angebot einzurechnen. Die Abnahme ist
für jeden Einzelfall zu protokollieren. Das Protok
oll ist der Fachbauleitung des AG nach Fertigstellun
g und vor Abnahme Seitens der AG vorzulegen.b) Die Über
wachung und Qualitätskontrolle seitens des AG´s erfolgt
stichprobenartig durch einen vom AG bestellten und
bezahlten Fachingenieur. Dieser ist von einem Ingen
ieur gemäß Punkt a) zu begleiten. Die stichprobenart
ige Überwachung setzt eine mangelfreie Eigenabnahme
des AN voraus. c) Der AN hat für die rechtzeitige und o
rdnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten K
onstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde/den
Prüfingenieur bzw. den Tragwerksplaner zu sorgen
ZTV MAUERARBEITENMauerarbeiten DIN 18330Bei der Ausführ
12.1 Außen- und Innenwände aus Porenbeton
12.1
Außen- und Innenwände aus Porenbeton
12.2 Innenwände KS
12.2
Innenwände KS
12.3 Innenwände Sichtmauerwerk
12.3
Innenwände Sichtmauerwerk
13
13
13.1
13.1
13.5 Decken
13.5
Decken
13.6 Stahleinbauteile
13.6
Stahleinbauteile
18
18
18.1
18.1
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.