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Neubau eines Feuerwehrgebäudes 18299 Hohen Sprenz
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12 MAUERARBEITEN
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MAUERARBEITEN
ZTV MAUERARBEITENMauerarbeiten DIN 18330Bei der Ausführ ung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hiera us ergebende Leistungen sind im Angebotspreis zu berück sichtigen.I. ALLGEMEINESDiese Vorbemerkungen zum Leistu ngsverzeichnis Gewerk Mauerarbeiten gilt als Ergänzung der ZTV ALLGEMEIN (TRAGWERK) am Anfang des Leistungsver zeichnisses.Die Planung des Mauerwerkes erfolgte nach d er DIN EN 1996-1-1 + NA: 2019-12Grundsätzlich sind alle Leistungen nach den geltenden Normen und Richtlinien a uszuführen.Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Tech nische Spezifikationen z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische techn ische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikatione n, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden a uch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezu g genommen.In die Angebotspreise des Angebotes sind ein zurechnen:- Kosten für sämtliche erforderlichen Transpo rtmittel, Hebezeuge, Montage- hilfsmittel, Montageverb ände und Gerüste einschließlich deren Rückbau.- Kosten für sämtliche kleineren Bohr- und Schweißarbeiten für d ie Befestigung von Ausbauteilen, Ausschnitte für Rohr- und Kabeldurchführungen.- Kosten für Materialien und Z ubehörteile, die nicht extra genannt sind, aber zur fe rtigen Arbeit gehören.- Sämtlich Schutzvorrichtungen wi e Geländer, Netze, PSA-Sicherungen usw.Weitervergabe an Nachauftragnehmer: Generell hat der Nach- bzw. Unterau ftragnehmer dieselben Qualitätsanforderungen wie der AN zu erfüllen.II. PLANUNGS- UND ARBEITSUNTERLAGENa) Dem AN werden die Ausführungsunterlagen zur Verfügung geste llt. Notwendige statische Nachweise für Bau- und Tra nsportzustände, sämtliche darüberhinausgehenden St atischen Berechnungen und Planungsleistungen wie z.B . Statische Berechnung für nichttragende Mauerwerkswänd e und deren Anschlüsse an die tragende Konstruktion sind vom AN zu erbringen. Dies ist in der Kalkulati on der Mauerwerkspositionen zu berücksichtigenb) Die He rstellungsreihenfolge der Mauerarbeiten ist dem AN inne rhalb des technischen und zeitlichen Rahmens freiges tellt. Es ist darauf zu achten, dass die Planung und Ausführung so organisiert werden, dass die Herstellung von nichttragenden Wänden aus Mauerwerk zu einem mö glichst späten Zeitpunkt vorgenommen wird.c) Der AN hat sich vor Beginn der Werkstattfertigung zu vergewis sern, dass die in den Plänen angegebenen Maße, Höhen lagen und Kennzeichnungen der Unterbauten und Einbau teile mit der tatsächlichen Ausführung übereinstimm en. Der AN hat dem AG Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen.III. AUSFÜHRUNGFolgende Maßnahmen wer den vorgeschlagen:· Bei großen Wandöffnungen (=1.0 m) w ird das Einlegen eines Bewehrungsstahls Ø 10 mm in die letzte Lagerfuge unter OK Brüstung gefordert. Die Veran kerungslänge beträgt mind. 50 cm je Seite im Mauerwerk. · Alternativ kann ein alkaliresistentes Gewebe oder gle ichwertig in die letzte Lagerfuge unter OK Brüstung ein gelegt werden. Das Gewebe ist vollflächig in den Dünnbe ttmörtel einzubetten und je Seite mind. 50 cm im Mauerw erk zu verankern.a) Durchbrüche, Öffnungen, Aussparunge n und Schlitze Das Anlegen und Herstellen der Durchb rüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze hat nach den Plänen des Architekten des AG zu erfolgen Die Hinweise zu Durchbrüchen in den Rohbauzeichnungen sind zu beachten. Diese gelten auch sinngemäß für die nic httragenden Trennwände.b) Mischmauerwerk, d.h. die Komb ination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten i st untersagt. Mörtel unterschiedlicher Arten und Gruppe n dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig an einem O bjekt verarbeitet werden. Großformatige Ziegel dürf en nur durch Sägen getrennt werden. Ausgleichsmörtel fugen sind nicht zugelassen.c) Alle groben Verschmutzun gen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen bevor de r Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigung sverfahren bei starker Verschmutzung sind vor der Au sführung mit dem AG abzustimmen.d) Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem üblicher- weise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers, i st eine Nebenleistung. Baustoffe, z.B. Mauersteine u nd Mörtel, sowie Bauteile, z.B. Wände, sind daher z .B. durch Abdecken mit Folie gegen Niederschlagswasser zu schützen.e) Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen. An oder auf gefrorenem Mauerwerk oder Mör telgrund darf nicht weitergearbeitet werden. Gefrorene Baustoffe dürfen, auch bei Zusatzmitteln im Mörtel, nicht verarbeitet werden. Durch Frost geschädigtes M auerwerk ist unverzüglich abzutragen. Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chloridhaltigen Tausalze oder Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel d as Mauerwerk schädigen können. Nach DIN EN 1996-1 d arf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen Schutzm aßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost s ind die Bestimmungen in DIN EN 1996-1 zu beachten. Das Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des Auftragge bers. Auf der Baustelle gelagerte Mauerziegel/ -ste ine sind vor Niederschlägen zu schützen.f) Ziegelf lachstürze müssen mindesten 11,5cm Auflage auf jeder Se ite haben, bzw. nach Statikvorgabe, Stoßfugen über d en flachstürzen sind vollfugig zu mauern. Die Auf lagen sind mit Mörtel herzustellen. Vor Einbringen von Ortbeton sind die Ziegelschalen abzustreifen und vor zunässen.g) Bei Überschreitung der zulässigen Abmaße bz w. Toleranzen gehen sämtliche Mehrkosten infolge vo n zusätzlichen Aufwendungen der Planungsbeteiligten und der nachfolgenden Gewerke zu Lasten des AN. Dem AG bleibt es vorbehalten, den Rückbau und die Hers tellung der entsprechenden Bauteile unter Einhaltung der zulässigen Abmaße und Toleranzen zu verlangen. Sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten und Zeitverzö gerungen gehen zu Lasten des AN.h) Die Entladestell en sind so vorzubereiten, dass die angelieferten Steinp akete auf sauberem, festem und ebenem Untergrund abg esetzt werden können, z.B. auf Paletten oder Bohleng elege. i) Steinsorte, Rohdichte, Wandstärken etc. rich ten sich nach den bauphysikalischen und statischen Erfordernissen.IV. QUALITÄTSSICHERUNGa) Die Abnahme de r Mauerwerkswände auf der Baustelle erfolgt durch einen fachkundigen und in Konstruktionsfragen erfahrenen Ingenieur. Diese Person ist dem AG schriftlich zu be nennen. Die Kosten für diese eigenverantwortliche Ab nahme sind in das Angebot einzurechnen. Die Abnahme ist für jeden Einzelfall zu protokollieren. Das Protok oll ist der Fachbauleitung des AG nach Fertigstellun g und vor Abnahme Seitens der AG vorzulegen.b) Die Über wachung und Qualitätskontrolle seitens des AG´s erfolgt stichprobenartig durch einen vom AG bestellten und bezahlten Fachingenieur. Dieser ist von einem Ingen ieur gemäß Punkt a) zu begleiten. Die stichprobenart ige Überwachung setzt eine mangelfreie Eigenabnahme des AN voraus. c) Der AN hat für die rechtzeitige und o rdnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten K onstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde/den Prüfingenieur bzw. den Tragwerksplaner zu sorgen
ZTV MAUERARBEITENMauerarbeiten DIN 18330Bei der Ausführ
12.1 Außen- und Innenwände aus Porenbeton
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Außen- und Innenwände aus Porenbeton
12.3
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13 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
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BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
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13.5
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13.6 Stahleinbauteile
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Stahleinbauteile

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