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VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise.
Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten
sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen
frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die
verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis
zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m
-, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom
Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach
Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen
sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4 220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhal- tung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städtischen Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst,
Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie
erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.
B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.
Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung
sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse
müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, jeweils für Dacheindeckung 10 Jahre und 6
Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den
Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5%
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Bei der Ausführung der Fliesen- und Plattenlegearbeiten sind die
DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der
Baukunst und die Vorschriften bzw. Empfehlungen der Hersteller
einzuhalten.
Die überstehenden Estrich-Randdämmstreifen, Wärmedämmung bzw.
Feuchtigkeitsisolierung sind abzuschneiden und in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten vom Zustand des
Untergrundes zu überzeugen. Beanstandungen sind der Bauleitung vor
Ausführung der Arbeiten schriftlich rechtzeitig mitzuteilen und können
nur vor Beginn der Arbeiten anerkannt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Die Klärung der technischen Details, insbesondere die Dehnfugen- und
Fugenaufteilung, hat im Einvernehmen mit der Bauleitung zu erfolgen.
Der Bauleitung sind ausreichend Musterplatten vorzulegen.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Bieter
bzw. Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
In den Raumecken, Boden- und Wandanschlüssen sind die Fugen
durchzuschneiden. Abspritzen mit dauerelastischem Material wird in
gesamt Position vergütet.
Die dauerelastischen Wand- und Bodenanschlussfugen sind vom
Auftragnehmer so auszuführen, dass diese sämtliche Bewegungen des
schwimmend verlegten Fußbodens während des Gewährleistungszeitraumes
aufnehmen können.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende und durchdringende Bauteile und
Installationen sind sauber und exakt, ohne besondere Vergütung,
herzustellen.
Fliesenarbeiten sind in engem Kontakt mit den Installationsfirmen
vorzunehmen, damit die Anschlüsse auf den Kreuzfugen liegen. Ebenso ist
bei den Fliesen arbeiten darauf zu achten, dass die Fugen des Fußbodens
mit denen der Wandfliesen übereinstimmen.
In den Duschbereichen ist die Oberkante des Bodens um ca. 10 mm tiefer
zu verlegen als in den anliegenden Räumen. Auf die einwandfreie
Entwässerungsmöglichkeit in den Duschanlagen wird besonders Wert gelegt.
Die Abdichtung der Installationen in Naßbereichen erfolgt mittels
Manschetten (Dichtband o.ä.).
Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Wand- und Bodenflächen sind sauber gereinigt dem Auftraggeber zu
übergeben, ohne Zementschleier. Bei der Zementschleierentfernung sind
alle an deren Bauteile vor dem Einwirken des sauren Reinigungsmittels zu
schützen.
Rechtzeitig vor Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten sind die zu
fliesenden Flächen und Fliesenqualitäten (einschl. Verfugungsfarbe) mit
dem Auftraggeber abzustimmen. Ebenso bedarf das Fugenbild und die
Einteilung der Abstimmung. Nicht freigegebene Fugenbilder führen zu
Rückbauforderungen.
Der Auftraggeber behält sich freie Wahl der Bieter vor.
Alle Einrichtungsgegenstände, die wandbündig angeordnet sind, werden
dauerelastisch verfugt.
Alle Übergänge zwischen Boden- und Wandbelägen sowie die Fugen in den
Wandecken und zur Decke werden dauerelastisch verfugt. Das verlegen der
Fliesen auf PORESTA-Badewannen- und Duschwannen- träger einschl. der
notwendigen Untergrundvorbereitung ist in den Einheitspreis
einzurechnen.
Dauerelastische Fugen sind so herzustellen, dass die aus der
Unterkonstruktion (z. B. Zementestriche auf Dämmschichten) zu
erwartenden Bewegungen dauerhaft aufgenommen werden.
Die Flieseneinteilung ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen
und freigeben zu lassen.
Passstreifen kleiner als halbe Fliesenhöhe/ -breite sind unzulässig.
AUFMASS UND ABRECHNUNG
Wandfliesen, Bodenfliesen usw. werden nach Sichtflächen (m²)
abgerechnet. Zugrundegelegt werden die Rohbaumaße. Öffnungen und
Aussparungen bis 2,50 m² Größe werden übermessen, darüber hinausgehende
Öffnungen und Aussparungen werden abgezogen. Die Leibungen werden
unabhängig von Ihrer Einzelgröße, auch der übermessenen Öffnungen,
Aussparungen etc., mit Ihren Maßen nicht gesondert abgerechnet. Dies
gilt auch Leibungen von Aussparungen wie z.B. Öffnungen und Nischen
unter 2,50m². Die Leibungen werden nach m²-Wandfläche aufgemessen und
abgerechnet. Die Leibungen sind mit die Einheitspreise einzurechnen.
Wandfliesen sind z. T. auf sichtbar belassenem Kalksandstein-Mauerwerk
zu verlegen, entsprechende Aufwendungen sind in die Positionen
einzukalkulieren.
Nach Angabe des Auftraggebers ist jeweils 1 Paket von jedem
Fliesenformat (Boden- und Wandfliesen) fachgerecht im Filiallager zu
lagern. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es erfolgt
keine separate Vergütung.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und
1-fach digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Ersatz-Neubau eines EDEKA
Lebensmittelmarktes,
Elsterstraße 51, 08626 Adorf. Dabei handelt es sich um den Neubau eines
EDEKA-Marktes.
Die Errichtung des EDEKA-Marktes erfolgt in Massivbauweise mit
PROTON-Mauerwerk, Stahlbetonaussteifungsstützen, innen verputzt und
außen verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung versehen.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton -
Metallständerwänden. Die Bodenplatte wird als Stahlbeton-Bodenplatte
ausgeführt.
Die Dachkonstruktion des EDEKA-Marktes besteht aus einer Leimholzbinder
Konstruktion mit einem Warmdachaufbau und einer Dachtragschale aus
Stahltrapezblech.
Das Dach wird als flach geneigtes Satteldach mit Dachrinnen im
Traufbereich ausgeführt.
Für die Kalkulation werden gemäß dem Anschreiben aufgeführte Unterlagen
übergeben.
Diese Unterlagen liegen Ihrem Angebot zu Grunde und werden
Vertragsbestandteil.
Bei diesem Objekt wird zur Kontrolle der Dichtheit des Gebäudes ein
Blower-Door-Test durchgeführt.
Bei Nicht Bestehung des Blower-Door-Testes und dessen Wiederholung
werden alle anfallenden Kosten dem Auftragnehmer anteilmäßig in Rechnung
gestellt.
VORBEMERKUNGEN
260 Fliesen
260
Fliesen
260.10 Fliesenarbeiten, EDEKA-Markt
260.10
Fliesenarbeiten, EDEKA-Markt
260.20 Treppenbelag, Feinsteinzeugfliese
260.20
Treppenbelag, Feinsteinzeugfliese
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt.
Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine
vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des
Auftraggebers:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister: pro Stunde EUR ............
Facharbeiter: pro Stunde EUR ............
Helfer: pro Stunde EUR ............
Auszubildender: pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 48, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .................
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber