To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Beschreibung des Projektes Die Cosmos Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH, Handelcenter Nagoldplant, auf einem ca. 31.100 m² großen Grundstück in Nagold Haiterbacher Straße ein neues BAUHAUS Fachcentrum mit Stadtgarten zu errichten.
Das Bauvorhaben:
Allgemeine Erläuterungen
Bei den Ihnen vorliegenden Unterlagen handelt es sich um das Leistungsverzeichnis IRohbauarbeiten- Ortbeton für den
Neubau eines Bauhaus Fachcentrum mit Stadtgarten
in 72202 Nagold, Haiterbacher Straße 88.
Vorbemerkung
Die insgesamt ca. 10.000m² Nutzfläche werden zum meist erdgeschossig untergebracht. Eine kleine Fläche von ca. 500m² befindet sich im OG.
Zielsetzung
Das Ziel der nachfolgend beschriebenen Leistungen für den AN ist die termingerechte und fachgerechte Erstellung Ortbeton Rohbaus die nach den gültigen Gesetzen und Normen sowie den planerischen und den baubehördlichen Vorgaben an Tragfähigkeit, Ebenheit und Oberflächenbeschaffenheit erstellt wird, so daß eine dauerhafte und die uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes gewährleistet ist.
Grundstücksgröße : ca. 31.100 qm
Bebaute Fläche: ca. 9.500 qm incl. Vordach u. Dachüberstand
Die Konstruktion:
Die Errichtung des Gebäudes erfolgt wie folgt:
Gründung:
angeformte Stützenfundamente Bodenplatten und Streifenfundamente.
Rohbau:
Stahlbeton- Fertigteile in F-90-Anforderung:
eingespannte Stützen, Abfangbinder, Binder, Randbalken, Wände der Technikräume aus FT- Wänden.
Böden:
Im Stadtgarten Warmbereich Pflaster, in dem Wareneingang, Warenbereitstellung / Lager und Holzzuschnitt sowie in der Bauhaus- Halle oberflächenfertiger Stahlfaserbeton.
Drive In Arena Freifläche: Stahlfaserbeton mit Besenstrich, restl. Fläche Stahlfaserbeton glatt.
Die Gründung erfolgt idR. über eine ca. 20-30 cm starke Stahlbetondecke, die als Bodenplatte fungiert.
Im Bereich der Anlieferungsrampe, einiger Wände und der Stützen sind Fundamente geplant. Die Randschalung der Bodenplatte ist teilweise "klassisch" über Schalbretter/Tafeln etc. vorgesehen.
Außenanlagen:
Rotes Beton- Verbundsteinpflaster, Grüninseln mit einer Einfassung aus Flachbordsteinen, Bäume.
In der LKW- Umfahrt Asphalt, in der Warenannahme Straßenbeton mit Besenstrich.
Fassade:
Farbig beschichtete Isopaneele, 120 mm stark,horizontal montiert.
Polycarbonatfassade als Lichtbänder und Pfostenriegelkonstruktion.
Sockelbalken, hinter oder vor den Stützen montiert, im Eingangsbereich vor den Stützen.
Dach:
Warmdach aus Stahltrapezblechen mit Dampfsperre und Mineralfaser-
Wärmedämmung gem. EnEV (in nicht beheizten Bereichen min. 1000 mm Dämmung),
einlagige PVC- Folie sowie Gründach + PV Anlage Fachcentrum.
Tonnenlichtbänder mit Stahlzargen, freitragend, Lüftungs- bzw. RWA- Funktion.
Auf dem Dach befinden sich Lüftungsgeräte.
Die Entwässerung erfolgt über Folienrinnen und Gullies als Unterdruckentwässerung.
Brandwand:
25 cm starke Stahlbetonwand in F-90-Brandwandanforderung auf Frostschürze, montiert an Stahlbeton- Fertigteilstützen.
Windfang:
Fassade aus Alufensteranlagen und Dämmpaneelen.
Fenster:
Fensteranlagen aus Aluminium, im Sozialtrakt Kunststoff.
Fliesen:
In den WCs und im Windfang Bauhaus- Boden- und Wandfliesen, auf Estrich bzw. glatten Fertigteilen
geklebt oder im Mörtelbett verlegt.
Bodenbeläge:
Vinyl und Fliesen- Beläge im Sozialtrakt.
Außentüren:
Stahltüren, ein- und zweiflüglig, verzinkt und grundiert und Automatik-Schiebetüren
Tore:
elektrisch und manuell betriebene Schnellauf-, Roll- und Sektionaltore.
Zaunanlage:
weiß beschichteter Doppelstab- Gittermattenzaun, Höhe ca. 3,00 m, mit Übersteigschutz aus Zaunmatten.
Maler:
Alle Betonbauteile im Stadtgarten und Bauhaus und Drive In Arena gestrichen, im Sozialtrakt Bauhaus- Tapeten mit Latexanstrich, in der Technik Bodenanstrich.
Trockenbau:
12,5 cm starke Trockenbauwände im Sozialtrakt und Windfang,
Abhangdecken aus Mineralfaserplatten,
Innenfenster, Innentüren aus Röhrenspan mit Stahlzargen.
Sprinkleranlage
Flächendeckend vorgesehen,
Sprinklerzentrale, Sprinkler-Tank oberirdisch
Heizung:
Erneuerbare Energie, Invertertechnik - Zentralheizung, Heizraum im OG, Solarenergie.
Das Bauhaus-Raumbuch aus Q 2 2025 ist gültig und zu berücksichtigen.
Geplante Ausführung: ca. 2. Quartal 2026
Sollten die Terminvorgaben nicht realisierbar sein,
bitten wir bei Abgabe des Angebotes um verbindliche alternative Terminangaben.
Angaben zur Baustelle
Zufahrtsmöglichkeit
Die Baustelle wird mindestens über eine Zufahrt angedient werden können.
Lagerflächen / Containerstellfläche
Lagerflächen für die Bauphase werden nach Absprache mit der Bauleitung ausschließlich im Innenbereich bereitgestellt.
Für den Verkehr freizuhaltenden Flächen
Die geplante PKW-Stellfläche ist von Privat-PKW der Arbeiter freizuhalten. Belieferung ist möglich. Baumaterialien dürfen lediglich kurz zwischengelagert werden.
Einsparungen
Der Anbieter wird aufgefordert, dem Bauherren Vorschläge hinsichtlich Einsparungspotential und Maßnahmen zur Verkürzung der Bauzeit zu unterbreiten.
Rückfragen
Für Rückfragen sowie für Terminvereinbarungen zur Besichtigung steht Ihnen
Hr. Simon zur Verfügung.
Tel.: 0163-31 11 976
Die Randbedingungen der Örtlichkeiten sind in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Beschreibung des Projektes
Leistungsbeschreibung zur Kalkulation Folgende Leistungen sind in die Titel des LVs
einzukalkulieren, sofern keine bes. Positionen
ausgewiesen sind.
1.1. Vollständiges eigenes, für den Betrieb der
Baustelle erforderliches Einrichten, einschl. Befuhr,
Aufbau, Abbau und Abfuhr sowie gegebenenfalls
erforderliches Umsetzen aller notwendigen Geräte und
Einrichtungen.
1.2. Das Aufstellen und Unterhalten der nach Vorschrift
geforderten Schutz- und Arbeitsgerüste sowie Fangerüste
für das eigene Gewerk, die lt. Gerüstordnung DIN 4420,
unter Berücksichtigung der Unfallverhütungs-
vorschriften, in jedem Fall erforderlich werden.
1.3. Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für
die Montage von Beton- und Spannbetonfertigteilen,
insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift.
1.4. Liefern und Vorhalten von Absteckmaterial sowie
aller notwendiger Messgeräte.
1.5. Erstellen eines vorschriftsmäßigen und soliden
Schnurgerüstes. Zwei Hauptachsen und die +/- 0,00 m
Höhe werden vom Geometer des Auftraggebers angetragen.
Alle zusätzlich notwendigen Einmessungen, die zur
Vertragserfüllung notwendig sind, sind durch den
Auftragnehmer zu veranlassen.
Eine Absteckungsskizze zur Vorlage beim BOA ist
anzufertigen. Kostenübernahme durch AN.
1.6. Das Anbringen von Höhenkoten in Form von Stahl-
bolzen an geeigneten Punkten, falls notwendig ist der
Vermesser hinzuziehen.
1.7 Aufbauen, Vorhalten und Abbauen sämtlichen
Hebezeuges incl. Zubehör für die eigenen Leistungen.
1.8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht aus-
drücklich erwähnt sind.
Leistungsbeschreibung zur Kalkulation
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1. ALLGEMEINES
1.1 Normen, Vorschriften Die in der Leistungsbeschreibung genannten Normen, Vorschriften und dergleichen gelten jeweils in der neuesten Fassung. Die Aufzählung der Normen, Vorschriften entbindet den Auftragnehmer nicht davon, seine Leistungen gemäß den geltenden anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften und Gesetze zu erbringen.
2. STOFFE, BAUTEILE
2.1 Arbeitsablauf, Koordinierungsbesprechungen Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist vom Auftragnehmer ein Bauzeitenplan zu erarbeiten und der Bauüberwachung des Auftraggebers zur Abstimmung und Bestätigung vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch Koordinierungsbesprechungen/ Baubesprechungen zu steuern. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet.
3. AUSFÜHRUNG
3.1 Leistungsumfang Alle auszuführenden Leistungen sind entsprechend der Positionen komplette Leistungen, d. h. Liefern aller erforderlichen Materialien und Herstellen aller Arbeiten einschl. aller erforderlichen Leistungen und Nebenleistungen als fertige Leistung ist gefordert, auch wenn Einzelheiten in den jeweiligen Positionen nicht ausdrücklich genannt sind. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungen, die zur abnahmefähigen Leistung erforderlich sind, abgegolten. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Lage der vorhandenen Kanäle, Rohrleitungen, Kabel o.ä. durch Befragen bei der zuständigen Stelle zu informieren. Schäden oder Haftansprüche Dritter, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, gehen zu seinen Lasten.
3.2 Verkehrssicherung und Verkehrsführung Für die Verkehrsregelung und Baustellensicherung ist durch den Auftragnehmer rechtzeitig vor Baubeginn bei der zuständigen Dienststelle eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen und einzuholen. Die sich daraus ergebenden Gebühren trägt der AN. Alle für die Verkehrsregelung und Baustellensicherung sind herzustellen, während der gesamten Bauzeit zu betreiben und zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen,d.h. der Auftragnehmer hat die volle Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
Die Achsen werden vom Auftragnehmer abgesteckt und gesichert, Alle erforderlichen Arbeitskräfte und -geräte sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Bei Abrechnung nach Einheitspreisen sind die Aufmaße vor, während und nach der Ausführung der Leistungen mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen.
Weitere Zusatzliche Technische Vertragsbedingungen:
ZTV 01 DIN-Vorschriften Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführung müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen.
ZTV 02 Qualitäten Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese oder gleichwertige Fabrikate anzubieten. Gleichwertige Fabrikate sind in den entsprechenden Textergänzungsstellen mit Namen und Artikelbezeichnung einzutragen.
ZTV 03 Befestigungen Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr. Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
ZTV 04 Reinigung der Baustelle Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei nicht ordentlich durchgeführter Reinigung ist diese nach Aufforderung bis zum Mittag des folgenden Tages durchzuführen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen.
ZTV 05 Bauanlauf - Vorleistungen Nach Auftragsvergabe wird eine gemeinsame Baustellenbegehung mit anschließender Besprechung durchgeführt.
ZTV 06 Sicherheit auf der Baustelle Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
ZTV 07 Unterstützung des SiGeKo Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen - Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz - Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden - Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind - Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen.
ZTV 08 Unterbringung der Arbeiter Hausen oder Campieren auf der Baustelle ist verboten.
ZTV 09 Ausführungsvorschriften
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten. Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung.
ZTV 10 Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen ungebraucht sein. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten.
ZTV 11 Unterhaltung und Sauberhaltung Die ständige Unterhaltung und Sauberhaltung der öffentlichen Zufahrtsstraßen zur Baustelle sowie der Wege auf dem Baugelände und des Geländes allgemein während der Baumaßnahme, sind vom AN zu gewährleisten.
ZTV 12 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Material- und Aufenthaltscontainer sind vom AN zu stellen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV - Beton- und Stahlbetonarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2. BESONDERER TEIL
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische
Ausführung grundsätzlich aus DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten.
Weiterhin sind zu beachten:
DIN EN 450 - Flugasche für Beton
üblichen Einpreßmörtel
DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle
DIN 18217 - Betonflächen und Schalungshaut
DIN 18 218 - Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
DIN 18806-1 - Verbundkonstruktionen; Verbundstützen
Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit
(Verzögerter Beton), DAfStb
Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton, DAfStb
Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, DAfStb Bei Widersprüchen zwischen DIN-Normen gelten DIN 1045 und DIN 1164 vorrangig.
DIN V ENV 206 ist nur nach besonderer Vereinbarung anzuwenden oder wenn die Berechnung des Bauwerks nach anderen Normen als nach DIN 1045 erfolgte.
2.2 Stoffe, Bauteile
Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen.
Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Zement
Vorübergehend im Freien gelagerter Sackzement muß eine belüftete Unterlage erhalten. Folien zum Abdecken dürfen die Zementsäcke nicht unmittelbar berühren. Die Verwendung von Zement auch mit leichter
Klumpenbildung ist grundsätzlich nicht gestattet. Sackzement Z 55 darf maximal einen Monat, die übrigen Zemente dürfen maximal zwei Monate gelagert sein. Auf Verlangen ist der Bauleitung eine Zementprobe von
5 kg je Lieferung zu übergeben. Das gilt auch für Silozement.
Zuschläge
Zuschläge für Normalbeton müssen DIN 4226 - Zuschlag für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung kann verlangt werden.
Betonzusatzmittel
Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln - nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden.
Betonzusatzstoffe
Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen.
Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine
korrosionsfördernden Bestandteile haben.
Es sind nur umweltfreundliche Betontrennmittel und Schalöle zugelassen, die dem GISCODE BTM01 oder BTM05 zugeordnet sind.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht durch
Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die Prüfprotokolle für
Güteprüfung und Druckfestigkeit gemäß Nr. 7.4.3.1 i.V.m. 7.4.3.5
DIN 1045 als Nebenleistung zu übergeben.
Bei Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach Nr. 7.4.5
DIN 1045 zu Lasten des Auftragnehmers vorgenommen werden.
Für Stahlbetonfertigteile sind in analoger Anwendung die Kopien der Lieferscheine gemäß Nr. 7.2.2 DIN 1045 zu übergeben.
Es sind nur Dämmstoffe zugelassen, die keine halogenierten/teilhalogenierten Treibmittel und kein HBCD als Flammschutzmittel enthalten.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden.
Für das Verdichten durch Rütteln ist DIN 4235 zu beachten.
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Orten erfolgen. Das Verlegen von Stahl- oder flexiblen Kunststoffpanzerrohren in Beton, insbesondere in Sichtbeton, soll nur unter Anwesenheit des Elektrikers erfolgen. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Die Art der Nachbehandlung des frischen Betons richtet sich nach den angegebenen Vorschriften bzw. nach dem Ermessen des Auftragnehmers sowie vorrangig nach den Projektunterlagen .
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Meßeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Tragende Innenwände sollen in einem Zusammenhang mit den Außenwänden hergestellt werden.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Bei Deckenplatten aus wasserundurchlässigem Beton sind Gleitschichten zwischen Platte und Auflager einzubauen. Dabei darf kein statisch unbestimmtes System entstehen.
Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager - falls nicht Bestandteil der
Ausführungsunterlagen - anzufordern.
2.3.2 Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen.
Es sind nur umweltfreundliche Betontrennmittel und Schalöle zugelassen, die dem GISCODE BTM01 oder BTM05 zugeordnet sind.
Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere
Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektr. Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (Nebenleistung).
Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen.
Vor dem Betonieren sind die - entsprechend ausgebildeten - Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen.
Köcherschalungen sind zu entwässern.
2.3.3 Sichtbeton
Für den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine verbindlichen
Definitionen oder Richtlinien. Zur inhaltlichen Abgrenzung der ausgeschriebenen Positionen kann deshalb nachfolgende Einteilung vorgenommen werden: Sichtbeton I
Sichtbar bleibende Betonflächen ohne spezielle Forderung; Schalung nach freier Wahl des Auftragnehmers
Sichtbeton II Sichtbar bleibende Betonflächen für bauseitige malermäßige Oberflächenbearbeitung (Teilspachtelung und Anstrich oder Tapezieren) Schalung:
einheitliche nichtsaugende Schalung
regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker
gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des Auftraggebers
Grate abgeschliffen
Sichtbeton III
Sichtbar bleibende Betonflächen mit gehobenen Ansprüchen, ohne wesentliche Nachbearbeitung
Schalung:
- einheitliche nichtsaugende/saugende Schalung und Schalungsstruktur nach Wahl des Auftraggebers
regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker
Kanten glatt/mit Dreikantleisten gefast
Arbeitsfugen glatt/mit Dreikantleisten gebrochen
Grate abgeschliffen
Ansichtsfläche weitgehend frei von Flecken und Verunreinigungen
Ansichtsflächen mit weitgehend einheitlicher Farbtönung und
Porenstruktur (Porengröße, Porenverteilung)
- Verwendung von Schalungsbahnen als Alternative
Sofern im Leistungsverzeichnis oder unter 2.6 nicht näher beschrieben, gilt Sichtbeton II als Ausführungs- und Kalkulationsgrundlage. Bei Sichtbeton II und III sind Durchankerstellen materialgerecht zu
schließen. Bei Sichtbeton I können auch Plastikstöpsel verwendet werden. Bei Sichtbeton dürfen wachshaltige Entschalungsmittel nicht verwendet
werden.
Bei Sichtbeton sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung des Sichtbetons soll durch nicht direkt
anliegende Kunststoffolien erfolgen. Eine Naßbehandlung ist zu vermeiden.
Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mit Zementleim
vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten.
2.3.4 Wasserundurchlässiger Beton
Für wasserundurchlässigen Beton sind langsam erhärtende Zemente zu
verwenden, z. B. Z 32,5. Die Sieblinie der Zuschlagstoffe soll zwischen A und B liegen. Vor Erstarrungsbeginn ist eine Nachverdichtung vorzunehmen.
2.3.5 Beton mit hohem Verschleißwiderstand
Der Zementgehalt soll bei einem Größtkorn von 32 mm 350 kg/m3 und bei
16 mm 400 kg/m3 nicht überschreiten. Das Zuschlaggemisch soll sandarm, grobkörnig, aber hohlraumarm sein.
2.3.6 Bewehrung
Bei Abstandhaltern aus Kunststoff ist zu garantieren, daß keine Verformung durch Erwärmen oder kein Sprödbruch eintritt; ein Prüfnachweis kann verlangt werden. Für frei bewitterte Außenbauteile sind zementgebundene
Abstandhalter zu verwenden.
Wird (spätestens) beim Einbringen der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, daß ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um Rüttellücken und Betoniergassen
festzulegen. Das ist nicht erforderlich, wenn entsprechnde Angaben in den Ausführungsplänen enthalten sind.
2.3.7 Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste; Montagehalterungen sowie Kraneinsatz und das Verschließen der Transportöffnungen.
Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und den Eignungsprüfungsnachweis zu stellen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise gefordert, so umfaßt die Leistung auch:
Anforderungen an die Auflager
Berücksichtigung der Anhängelasten
Angabe der Verbindungsmittel
Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen müssen im Montagezustand lesbar sein.
Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC verformen sich bei der Wärmeentwicklung des Betonabbindevorganges. Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fertigteilen Rechnung zu tragen. Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fabrikate verwendet werden.
Die Deckenuntersicht ist aus glatter, nichtsaugender Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit gefasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehend frei von Flecken und Verunreinigungen sein und von weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung) sein. Die streichfertige Untersicht muß absolut planeben und ohne Absätze bei den Elementstößen hergestellt werden. Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls ist großflächig beizuspachteln.
Beim Einbau sind die Vorschriften und Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu beachten; des weiteren die im Zulassungsbescheid festgelegten Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, derMontageunterstützungen beim Betoniervorgang und dergleichen. Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen.
In Fertigteilen aus Porenbeton muß die Bewehrung einen zusätzlichen Korrosionsschutz, der in den Preis einzurechnen ist, enthalten.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu
kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
2.3.8 Gründungen
- Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder
kapillarbrechenden Schichten ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
- Es darf grundsätzlich nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden.
- Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden.
Aussparungen sind vorzunehmen.
- Anschlußbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
- Sind aus den Planungsunterlagen betonangreifende Böden oder Wässer ersichtlich oder können diese nach Durchführung der Erdarbeiten vermutet werden, sind mit der Bauleitung entsprechende Maßnahmen abzusprechen.
- Fundamentübergänge, z.B. von unterkellerten zum nichtunterkellerten Teil eines Gebäudes, sind treppenartig auszubilden Für Unterfahrungen bestehender Fundamente ist zu beachten:
- Das vorhandene Fundament darf nur in Abschnitten von 1,0 bis 1,25 m
Länge unterfahren werden, falls die statischen Berechnungen keine Werte
angeben (in dem Fall gelten letztere). Der Betoniervorgang hat
abschnittsweise, z.B. in der Reihenfolge 1,3,5 - 2,4.6, zu erfolgen.
- Der Beton ist über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und
intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen.
2.3.9 Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bei Sichtbeton sind sie möglichst zu vermeiden oder nach Abstimmung mit dem Architekten im Sinne von Nr. 10.2.3 DIN 1045 herzustellen.
In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.
In wasserdichten Bauteilen sind Arbeitsfugen durch spezielle
Fugenbänder zu dichten. Ihre Lage und Ausbildung ist mit der Bauleitung
oder dem Tragwerksplaner abzustimmen. Besteht in langgestreckten Bauteilen die Gefahr von Spaltrissen
(abhängig von Jahreszeit, Anzahl der Fugen), so ist dem durch geeignete Maßnahmen (W/Z-Faktor, Zement mit niedriger Hydratationswärme, längere Ausschalfristen) entgegenzuwirken. Das Ausbilden von Arbeitsfugen ist eine Nebenleistung; sie gelten jedoch im Zusammenhang mit - aus statischen, bauphysikalischen oder aus gestalterischen Gründen - geforderten Fugen als Besondere Leistung.
2.3.10 Transportbeton
Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt!
Die Eigenüberwachung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen; sie darf nicht ausschließlich dem Lieferer von Transportbeton überlassen werden.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
In die Einheitspreise ist einzurechnen:
- Das Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung
der sichtbaren Stützen und Unterzüge.
Das Herstellen technologisch bedingter Arbeitsfugen.
Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, die werkseitig
eingebrachte Bewehrung, die Schalung sowie das Schließen der Fugen an
der Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden.
- Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen
nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen.
- Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus.
- Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung).
Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen.
Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes
ausgeschrieben oder aus den Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der Ausbildung von Gerbergelenken.
- Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung"
ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen.
- Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen für Fertigteile
- Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel. Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form
ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke,
sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische
Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Die wärmedämmende Nachbehandlung des Beton gilt als Besondere Leistung
Das Liefern und Einbauen von Kleineisenteilen gemäß
Herstellervorschrift bei der Montage von Fertigteilen
(Nr. 4.2.11 DIN 18331) wird davon nicht berührt.
Zu den Besonderen Leistungen gehören außerdem:
Maßnahmen zur Beweissicherung an bestehenden Gebäuden
Setzungs- und Verformungsmessungen nach DIN 4107
2.5 Abrechnungshinweise
Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und
technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen
einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Die Preise gelten auch, wenn die Massen um mehr als 10 % über - oder unterschritten werden und dadurch kein grobes Mißverhältnis zwischen
Preis und Leistung entsteht. Diese Regelung schließt den Wegfall von ausgeschriebenen Leistungen nicht ein.
Sie gilt ebenfalls nicht, wenn sich die Mengenänderung nicht aus der Abwicklung des Bauvertrages ergibt, sondern auf Änderungen des Bauvertrages oder sonstigen Anordnungen des Auftraggebers bis hin zu wesentlichen Änderungen der Pläne beruht. Ideelle Balken werden nach den Positionen für die Decke abgerechnet weil dafür keine besondere Schalung erforderlich ist. Werden Durchbrüche oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton nach m ausgeschrieben, so gilt als Aufmaß die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschreibende Länge. Gleiches gilt, wenn
Ausschreibung nach Stück unter Angabe der Fläche oder Größe erfolgt Technologische Zwischenschnitte können nicht gesondert berechnet werden.
2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
Sichtbeton ist als Sichtbeton auszuführen.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
ZTV - Beton- und Stahlbetonarbeiten
Übergabe Baufeld Erdarbeiten Übergabe Baufeld Erdarbeiten
Das Baufeld wird durch einen notwendigen Abtrag und Auftrag
mit einer Höhe von ca. - 60 cm von OKFF hergerichtet.
Auf dieser Ausschachtungshöhe werden die Gebäudeflächen, bzw. die Baugruben
mit 15 cm HKS oder RC-Material angedeckt.
Für die Baustrassen wird ein Schotter von 30 cm vorgesehen, sodass
die Baustrassen eine Höhe von ca. - 30 cm von OKFF erhalten.
Übergabe Baufeld Erdarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Für das Einrichten der Baustelle, An- und Abfuhr,
Entladen, Auf- und Abbau sowie Vorhalten und
Unterhalten der erforderlichen Geräte, Gerüste,
Maschinen, Kräne, Schaltungen, usw., Vor- und
Unterhalten der Baumaterialien sowie
Aufenthaltscontainer entsprechend der Vorschriften.
Sanitäre Anlagen werden bauseits
über die gesamte Bauzeit vorgehalten.
Einholung aller behördlichen
Genehmigungen, soweit diese für den Baubetrieb
erforderlich werden, einschl. Übernahme der dafür
anfallenden Kosten, sowie die Miete für die
Inanspruchnahme des erforderlichen Straßenraumes und
der Gehwegsfläche während der gesamten Bauzeit.
Herstellen, Sichern und Reinigen der Verkehrswege und
Zufahrten. Befestigen der Zufahrtswege und Lagerflächen
im Bereich der Baustelleneinrichtung nach Erfordernis.
Räumung des Baugrundstücks einschl. Abfuhr des
restlichen Bauschuttes und Wiederherstellen des alten
Zustands, soweit er durch die Neuplanung nicht
verändert wird. Für alle Schäden an der Straße oder den
Angrenzern haftet der Unternehmer.
Baustromanschluss wird bauseits gestellt, jedoch nicht für Krananlagen.
Bauwasser wird bauseits gestellt.
Anfallende Kosten des Strom- und Wasserverbrauchs
werden direkt vom AG bezahlt und auf alle Baustellen-
beteiligte umverteilt.
Leistungen, die der Auftraggeber über die oben
definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den
nachfolgenden Positionen beschrieben und werden
gesondert vergütet.
Der Bieter ist dazu aufgefordert, die Baustelle vor
Angebotsabgabe einzusehen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.__.0020 Schnurgerüst Schnurgerüst erstellen, rings um die Baugrube, solide
verstrebt und entspr. den baurechtlichen Vorschriften
erstellt, inkl. evtl. Geometerhilfen. Die durchgehend
angeordneten Horizontaldielen zum Einschneiden müssen
absolut waagrecht und mindestens 1,00 m über Gelände
angebracht werden. Sie dürfen erst nach erfolgtem
Anlegen aller Hauptachsen im EG Bürogebäude entfernt
werden.
Das Einschneiden erfolgt durch einen Vermesser. Die
erf. Abnahme ist rechtzeitig zu beantragen.
Fertigteile werden vom Auftragnehmer der Fertigteile eingemessen.
01.__.0020
Schnurgerüst
L
1.00
psch
01.__.0030 Bauzaun Geschlossener Bauzaun ca. 2,00 m hoch, entlang der
Straße und der Grundstücksgrenzen,
soweit erforderlich, liefern, aufstellen und
unterhalten, sowie alle erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen, Absperrungen,
Baustellenbeleuchtung, usw.
Material bleibt Eigentum des Unternehmers, inkl.
4 Wochen Vorhaltezeit
Abbau darf erst mit Genehmigung der Bauleitung erfolgen.
01.__.0030
Bauzaun
O
530.00
m
01.__.0040 Bauzaun Standzeitverlängerung Gebrauchsüberlassung des vorbeschriebenen Bauzauns,
über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus
Bauzeit: 12 Monate
Abrechnung nach Meter je weitere Woche.
01.__.0040
Bauzaun Standzeitverlängerung
O
530.00
mWo
01.__.0050 Bauzaun Tor Zulage zu Bauzaun als öffenbares und abschließbares Tor
für LKW-Zufahrt
01.__.0050
Bauzaun Tor
O
2.00
St
01.__.0060 Baukran Kran für den Transport von Baumaterialien, Schutt- und
Erdstoffcontainern, Schalungen, Beton-Teilfertigteilen
(z.B. Filigranelementplatten) u.a. Von den vorgesehenen
Lager-/Anlieferstellen bis zu allen Arbeitsplätzen der
Gebäudeteile bzw.umgekehrt antransportieren und
aufbauen sowie Abbau und Abtransport nach
Fertigstellung der Arbeiten.
Die Auslegung des Kranes erfolgt für die eigenen
Leistungen (Rohbau).
Der Kran ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen zu
errichten und in vorgeschriebenen Zeitabständen
entsprechend den Normen und Unfallverhütungs-
vorschriften zu überprüfen. Die Ergebnisse der
Überprüfung sind der Bauleitung unaufgefordert
vorzulegen.
Der Kran ist allen am Bau beteiligten Firmen auf
Anfrage zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls unter
Beistellung einer kranführenden Person.
Die Benutzungsgebühr ist vom AN mit den Benutzern zu
vereinbaren und abzurechnen.
Grund Vorhaltezeit: Bauzeit Rohbau
Achtung: Ein Kran ist für die Verlegung der Filigranplatten gemäß Positionstext mit einzukalkulieren.
01.__.0060
Baukran
O
L
1.00
psch
01.__.0070 Vorhaltung Kran Kran, Vorhaltung einschließlich Wartung/Pflege über die
Grundstandzeit sowie die Dauer der eigenen Nutzung
hinweg. In dieser Zeit ist bei Bedarf nach Voranmeldung
für andere Firmen ein Kranführer zur Verfügung zu
stellen, die Benutzungsgebühr vom AN mit den Nutzern zu
vereinbaren und abzurechnen.
Vorhaltedauer in Stück x Monate.
01.__.0070
Vorhaltung Kran
O
1.00
StMt
01.__.0080 Schutt-Container Bauschutt Schuttcontainer auf gesonderte Aufforderung des AG
aufstellen, bis zur Füllung mit Bauschutt durch
verschiedene Firmen/Gewerke vorhalten und zur eigenen
Verwendung abfahren.
Fassungsvermögen 7 m³.
Abrechnung je Stück
Beseitigungskosten in gesonderter Position
01.__.0080
Schutt-Container Bauschutt
O
1.00
St
01.__.0090 Bauschutt aus Container beseitigen Bauschutt aus Container beseitigen. Der Bauschutt wird
Eigentum des AN.
Abrechnung nach Wiegeschein des Entsorgers.
01.__.0090
Bauschutt aus Container beseitigen
O
1.00
t
01.__.0100 Holz aus Container beseitigen Holz aus Container beseitigen. Der Bauschutt wird
Eigentum des AN.
Abrechnung nach Wiegeschein des Entsorgers.
01.__.0100
Holz aus Container beseitigen
O
1.00
t
01.__.0110 Restmüll aus Container beseitigen Restmüll aus Container beseitigen. Der Bauschutt wird
Eigentum des AN.
Abrechnung nach Wiegeschein des Entsorgers.
01.__.0110
Restmüll aus Container beseitigen
O
1.00
t
02 Gründung
02
Gründung
Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des
LV liegen zugrunde und sind eigenverantwortlich auf
Mengen und Vollständigkeit zu überprüfen:
a. Das Leistungsverzeichnis
b. Die statischen Berechnungen des Statikers
c. Die Boden- und Baugrunduntersuchung des Gutachters
d. Das Brandschutzkonzept
e. Die Pläne des Architekten
f. Das Raumbuch der Fa. BAUHAUS
2.2. Die statische Grundberechnung wird vom AG gestellt.
Die Schal- u. Bewehrungspläne sind vom AN zu erbringen.
Diese können in Rücksprache mit den Architekten opti-
miert werden.
Schalungspläne 3-fach, Bewehrungspläne in 3-facher
Ausfertigung.
Jede weitere Fertigung geht zu Lasten des AN.
Diese Unterlagen werden rechtzeitig vor Ausführung
der betreffenden Bauteile auf Anforderung zur Verfügung
gestellt. Die Pläne sind unmittelbar nach Erhalt vom
Unternehmer auf Richtigkeit der Maße, Eisenstückzahlen,
Längen- und Biegemaße zu prüfen. Evtl. Unstimmigkeiten
bzw. Differenzen zwischen diesen Plänen und Werk-
zeichnungen des Architekten sind im Einvernehmen mit
der Bauleitung zu klären. Alle Mehraufwendungen, die
dem Unternehmer durch die Unterlassung dieser Prüfung
entstehen, gehen zu seinen Lasten.
Aussparungen in der Tragkonstruktion, die den in
den Schalplänen eingezeichneten Aussparungen nicht
entsprechen, dürfen nur in ausdrücklichem Einvernehmen
mit dem Ingenieurbüro bzw. der Bauleitung
ausgeführt werden.
2.3. Änderungsvorschläge des AN, hinsichtlich
Konstruktion oder Verwendung anderer Baustoffe als
vorgesehen, dürfen nur mit Zustimmung des AG und des
beauftragten Ingenieurbüros ausgeführt werden.
Soweit in diesem Falle ein zusätzlicher statischer
Nachweis und behördliche Genehmigung und Prüfung
notwendig sind, gehen diese zu Lasten des AN. Die
Umrechnung der Bewehrung und die Fertigung der Element-
bzw. Fertigteile sind in jedem Fall Sache des
Unternehmers bzw. des Plattenlieferanten.
Schall-, Wärme- und Brandschutz sind zu beachten
und nachzuweisen.
Fugen die durch eine Fertigteilkonstruktion
erforderlich sind, werden nicht besonders vergütet. Sie
sind nach DIN 18540 herzustellen und mit
Mehrkomponenten- Fugendichtmasse auf Polysulfid-Basis
zu schließen. Fugen, die in F-90-Fertigteil-
konstruktionen erforderlich werden, sind gem. den
Brandschutzbestimmungen zu schließen. Bei Entstehen
von Rissen in diesen Fugen sind Sanierungsmaßnahmen
kostenlos durchzuführen.
2.4. Sofern der Unternehmer über besondere Einrichtun-
gen für das Herstellen und Versetzen von
großformatigen, vorgefertigten Bauteilen verfügt, die
zur Ausführung ministeriell bzw. von der Baubehörde
genehmigt und erprobt sind und die vorgesehene
Planung eine Ausführung nach diesem System zulässt und
sich daraus Kostenersparnisse für den Auftraggeber
ergeben, wird um Vorlage eines Alternativangebotes
unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser LV
gebeten. In der Gegenüberstellung sind. evtl.
Mehrkosten des Architekten und Statikers sowie des
Prüfstatikers mit einzubeziehen und wegfallende
Leistungen der sonstigen Gewerke im Detail genau
anzugeben bzw. Pauschal anzubieten.
Typengenehmigung mit Prüfzeugnissen anerkannter
Institute betr. Statik, Schall- und Wärmeschutz
sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
2.5. Vor dem Betonieren hat der AN so
rechtzeitig das Bauamt bzw. den Statiker oder
Prüfstatiker zur Abnahme zu verständigen, dass bei der
Ausführung keine Verzögerung entsteht.
2.6. Vom AN sind kostenlos Probewürfel herzustellen und
zwar während des Betonierens jeder Geschossdecke oder
sonstiger tragender Bauteile. Die Übersendung der
Probewürfel an ein anerkanntes Institut hat ohne
Aufforderung zu erfolgen, die Prüfungskosten sind
vom AN zu tragen.
Die Güteprüfungen sind entsprechend den
einschlägigen Vorschriften durchzuführen. Die
erforderlichen Probewürfel müssen rechtzeitig und
unter Kontrolle der Bauleitung hergestellt werden
(einschl. 7-Tage-Probewürfel). Sofern der AN dieses
versäumt, hat er die Mehrkosten für alle von
der Bauleitung für erforderlich gehaltenen
Kontrollmaßnahmen an den betr. Bauteilen zu tragen. Die
Bauleitung kann ausschließlich nach ihrem eigenen
Ermessen die Abnahme von Bauteilen, für die nicht
ausreichend erscheinende oder ungenügende
Prüfergebnisse vorliegen, versagen. Die Beseitigung
solcher Bauteile und ihre vertragsgemäße Herstellung
- ohne Entschädigung des AN kann gefordert werden.
2.7. Sämtliche sichtbaren Betonoberflächen ab Oberkante
Roh-Bodenplatte 0,80 m im Gebäudeinneren
(Aufzugunterfahrt bis -1,50 m) müssen in WU-Beton
ausgeführt werden.
Betonoberflächen von Boden- und Deckenplatten müssen
eine rauhe Struktur (Besenstrich) haben, wenn in der
entsprechenden Position keine bes. Oberflächen-
behandlung gefordert ist.
Die Oberfläche muss frei sein von Zementschlämme bzw.
aufgeschlämmten Feinstteilen, losen und mürben Be-
standteilen und darf keine Verschmutzungen durch
Öle, Farbe, Mörtelreste o.ä. aufweisen.
2.8. Bei der Herstellung von Sichtbeton, darf kein
Schalöl verwendet werden, das anstrichschädlich
ist. Im übrigen ist davon auszugehen, dass der
Sichtbeton keine besondere Veredelung erhält. Sollten
jedoch Nachbesserungen erforderlich werden, so hat
dafür der Unternehmer aufzukommen. Betonflächen, die
einen Verputz oder eine Verfliesung erhalten, müssen
eine hierfür geeignete Oberfläche haben. Bauteile mit
gestalteter Oberfläche sind gegen Verschmutzung zu
schützen, Anschlussbewehrung ist abzudecken.
2.9. Soweit Sichtbeton nach bes. Pos. verlangt
wird, ist bei der Einheitspreisermittlung
(Sonderkosten dürfen nicht zum Ansatz kommen) zu
berücksichtigen :
a) Erforderliche Spachtelung der Flächen und Kanten,
zu verwenden ist geeignete Betonspachtelmasse. Die
Flächen müssen in sich eben und bestens geeignet
sein, zum Aufbringen von Tapeten oder Anstrichen.
Überstände und Vertiefungen sowie Lufteinschlüsse
dürfen nicht vorhanden sein. Öffnungen sind genau
nach Plan maßhaltig herzustellen, Öffnungskanten
und Leibungen sind gradlinig und scharfkantig auszu-
führen bzw. in geeigneter Weise herzustellen. Die
angegebenen Wandstärken sind besonders im Be-
reich der Türöffnungen genau einzuhalten.
b) Überspachtelung der nachträglich geschlossenen
Aussparungen und Schlitze für Installationen, auch
im Bereich der Leibungen.
2.10. Im Sichtbeton liegende Arbeitsfugen sind so zu
legen, dass horizontale, bzw. vertikale Bezugshöhen
aufgenommen und durch konische Leisten ausgebil
det werden.
2.11. Für den Fall, dass Betonoberflächen so schlecht
ausfallen, dass kein einheitliches Aussehen gegeben
ist, hat der Unternehmer die gesamte Betonoberfläche
nach Aufforderung durch die Bauleitung auf seine
Kosten mit einem Zementputz zu versehen.
2.12. Abschalungen zur Trennung verschiedener Ar-
beitsgänge oder bei Verwendung von vorgefertigten Bau-
teilen, soweit hierfür keine Pos. vorgesehen ist,
werden nicht mit gemessen. Bezahlt wird nur die im LV
angegebene Schalungsart.
2.13 Mit den Einheitspreisen der Schalposition werden
sämtliche Aufwendungen und Maßnahmen des Auftrag-
gebers abgegolten, die zur Herstellung einer
einwandfreien, fertigen Schalung, auch Aufdoppelung
einschl. der Unterhaltung und sorgfältigen Entschalung
abgegolten.
Aussparungen müssen frei von Schalungsrückständen,
gleich welcher Art sein, wenn feuerbeständiges
Schließen erforderlich ist.
2.14 Das Herstellen von Aussparungen (Boden-, Decken-,
Wanddurchbrüchen und -schlitzen) sowie das Schließen
nach Installation, auch bei örtlicher Festlegung ist in
den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen.
2.15. Wird WU-Beton verlangt, so muss dieser den
gestellten Forderungen entsprechend den örtlichen
Verhältnissen voll Rechnung tragen. Trenn- und Arbeits-
fugen, Wanddurchführungen jeder Art (auch Abstand-
halter) sind besonders solide und dicht herzustellen.
Werden Dichtungsmittelzusätze erforderlich, so ist
die Betonherstellungs-, Verarbeitungs- und
Ausführungsart nach Weisung des Zusatzmittelherstellers
vorzunehmen. Ebenfalls sind Maßnahmen gegen
Feuchtigkeit (incl. Wasserhaltung) zu treffen. Der AN
haftet für die WU-Ausführung und hat für alle evtl.
entstehenden Schäden und Nachbesserungen
aufzukommen.
2.16. Betonzusätze und Nachbehandlungsmittel (nur
nach Genehmigung durch den AG) dürfen die Haftfähig-
keit zwischen Tragbeton und Estrich, Beschichtungen,
Versiegelungen o.ä. nicht beeinträchtigen. Die
Haftzugfestigkeit muss > 1,5 kN/mm² betragen.
2.17. Stampfbeton ist stets in Schichten bis zu
20 cm einzubringen und sofort abzustampfen. Stahlbeton
muss, um ein Entmischen zu verhindern, sorgfältig
eingebracht werden. Das Betongut ist durch Rüttler,
die dem jeweiligen Bauteil entsprechen, zu verdichten.
2.18. Die Kanten sämtlicher Betonteile sind mit
einer Dreikantleiste abzufasen, falls der Leistungs-
beschrieb nichts gegenteiliges aussagt.
2.19. Bei der Schalung sind die notwendigen
Gerüste, Aussteifungen, Absprießungen kostenfrei
herzustellen.
Unzulässige Durchbiegungen und Maßabweichungen an
der Oberfläche dürfen nicht auftreten. Die
Abspannlöcher in den Beton- und Stahlbetonwänden sind
ohne besondere Vergütung auf ihrer ganzen Tiefe wegen
Schallübertragung mit Mörtel voll auszupressen.
Als Schalöl ist nur eine industriemäßig herge-
stellte und bezeichnete Ware zu verwenden, Tapeten-
und Umweltverträglichkeit ist sicher zustellen.
2.20. Dämmplatten zur Verhütung von Kälte- bzw.
Schallbrücken sind dicht zu stoßen und mit nicht-
rostenden Ankern (auch Kunststoff) zu befestigen bzw.
einzubetonieren. Bei mehrlagiger Ausführung sind die
Stöße versetzt anzuordnen.
2.21. Es wird Bewehrung BST 500 S und 500 M (gem.
Statik) nach DIN 488 verwendet, Dübelleisten müssen der
Zulassungen des Institutes für Bautechnik entsprechen.
Das Biegen und Verlegen der Bewehrung hat genau nach
Statik-Zeichnung zu erfolgen.
Die Abstände vor der Schalung sind genau einzuhalten,
damit die erforderliche Betondeckung gewährleistet ist.
Während des Betoniervorganges ist ständig darauf zu
achten, dass die Bewehrung nicht verschoben oder durch
Betreten, Laufstege o.ä. aus ihrer planmäßigen Lage
gebracht wird.
2.22. Die Bewehrung wird nach den Stahllisten des
Statikers abgerechnet. Im Einheitspreis sind alle
damit verbundenen Arbeiten wie Ablängen, Abbiegen,
Flechten, Verlegen usw. enthalten. Beim Aufmaß wird
bei den lfdm. auf 2 und bei Gewicht auf 3
Dezimalstellen nach DIN 488 (Rundstahl für
Stahlbeton, gewalzt) ohne Zuschlag für Verschnitt,
Gewichtstoleranz sowie Schal-, Bindedraht und
Abstandhalter, abgerechnet. Bei Stahlträgern und
Stahlprofilen erfolgt die Abrechnung nach DIN-Gewicht
und des tatsächlich eingebauten Materials.
Im Einheitspreis enthalten sind alle erforderlichen
Kleineisenteile und Kosten für Schweißarbeiten.
2.23. Betreffend Aufmaß wird festgelegt, dass nur nach
den Plänen verlangte Leistungen, soweit sie tatsächlich
ausgeführt wurden, zum Ansatz kommen. Werden hingegen
Mehrleistungen mit Genehmigung des Architekten
erforderlich und sind solche nach Fertigstellung nicht
mehr örtlich zu überprüfen, so werden diese
Mehrleistungen nur anerkannt, wenn zum Zeitpunkt
der Ausführung ein Aufmaß mit dem Architekten
erfolgt ist.
2.24. Der Auftragnehmer hat nach DIN 1045 die Güte der
Baustoffe und des Betons vor Baubeginn und während der
Bauausführung fortlaufend und auf Verlangen des
Bauamtes der Bauleitung kostenlos nachzuweisen. Auf die
Nachbehandlung des Betons nach DIN 1045 wird besonders
hingewiesen.
2.25. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für
Schäden, die durch aggressives Wasser entstehen,
sofern er es unterlassen hat, Sonderzemente zu
verwenden. Diese kommen ohne Berechnung von Mehrkosten
zur Verwendung.
2.26. Für im Freien liegende Betonteile wird eine
erhöhte Abriebfestigkeit sowie Tausalzbeständigkeit
gefordert. Die Richtlinien für Verbesserung der
Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton und
das Merkblatt "Betondeckung" des "Deutschen
Betonvereines e.V. sind zu beachten.
2.27. Einbauteile wie Leerrohre, Hohlraumdosen u.ä.
für den techn. Ausbau werden durch Fachfirmen
eingebaut, den Installateuren muss genügend Zeit
gegeben werden. Die Einlegearbeiten müssen während der
normalen Arbeitszeit durchgeführt werden können.
2.28. Für alle Stahl- und Einbauteile für die
Verankerung und Abfangung der Fassade und für die
Verankerung von Betonteilen wird ohne Ausnahme
Edelstahl W 1.4571 (A4) nach DIN 17100 gefordert. Das
gleiche gilt für Stahlteile, die nicht durch aus-
reichende Betondeckung (vgl. DIN 1045, Abschnitt 13)
einwandfrei gegen Korrosion geschützt sind. Die
verwendeten Systeme müssen bauaufsichtlich
zugelassen sein und den Anforderungen des
Brandschutzes entsprechen.
2.29. Toleranzen nach DIN 18201, "Toleranz im
Bauwesen" bzw. DIN 18202, "Toleranzen im Hochbau"
jedoch grundsätzlich erhöhte Anforderungen nach DIN
18202, soweit der LV-Text nichts anderes fordert.
Für Grenzabmaße gilt DIN 18203, Teil 1, Tabelle 2, für
flächenfertige Stahlbetontreppen DIN 18065 Abschnitt 4
für Fluchten von Stützen ist Tabelle 4 des Merk-
blattes "Toleranzen im Hochbau" nach DIN 18201 und DIN
18202" zu berücksichtigen.
2.30. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit
und Funktionsfähigkeit, d.h. Leistungen und Neben-
leistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig
ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
2.31. Der Auftragnehmer koordiniert eigenverantwortlich
und rechtzeitig den Aushub der Fundamente und
Unterfahrten sowie das Verfüllen und Verdichten gem.
Gutachten und Statik. Diese Leistungen sind in die EP
mit einzukalkulieren und werden nicht besonders
vergütet.
2.32 Der Fugenverschluss darf nicht mit Bau- oder
Brunnenschaum erfolgen. Eventuell zum Schließen
von Schalplatten- oder Fertigteilstößen verwendeter
Bauschaum ist vor Beginn der Malerarbeiten restlos zu
entfernen und zu entsorgen.
Die Betonarbeiten sind gem. der beiliegenden
Statik zu berechnen und auszuführen. Bei Unstimmig-
keiten ist der Statiker zu kontaktieren.
Baustahl, Lagermatten und Stabstahl schneiden,
biegen, liefern und verlegen.
Abrechnung nach Bewehrungsplan und Stahllisten des
Statikers.
Verschnitt ist in die Einheitspreis einzurechnen.
Die Anschlussbewehrung für die separat
beschriebenen Fertigteile sind vorzusehen.
Die Bewehung wird in der entsprechenden Position
für Stabstahl- u. Mattenstahl abgerechnet.
Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des
02.__.0010 Feinplanum und nachverdichten Feinplanum auf den bauseitigen Schotter liefern und herstellen für die Auflager der Dämmung und die Erstellung der Bodenplatten.
Arbeiten incl. planieren und nachverdichten.
Vouten sind ebenfalls zu planieren und zu verdichten.
Lage:
Sozialbereich
Treppenhaus
Sprinklertank und Zentrale
02.__.0010
Feinplanum und nachverdichten
724.96
m2
02.__.0020 Sauberkeitsschichten in C8/10-Streifenfundamente Sauberkeitsschichten in C8/10 liefern und unter den
Streifenfundamenten in einer Stärke von
ca. 10 cm einbauen und exakt eben abziehen,
inkl. Randschalung, falls erforderlich.
Bei bindigem Boden muss die Sauberkeitsschicht
unmittelbar nach dem Ausheben der Fundamentgruben
eingebracht werden, als Schutz vor Aufweichen durch
Niederschläge.
02.__.0020
Sauberkeitsschichten in C8/10-Streifenfundamente
O
43.00
m2
02.__.0030 Sauberkeitsschichten in C8/10-Zerbalken Sauberkeitsschichten in C8/10 liefern und unter den
Zerrbalken in einer Stärke von
ca. 10 cm einbauen und exakt eben abziehen,
inkl. Randschalung, falls erforderlich.
Bei bindigem Boden muss die Sauberkeitsschicht
unmittelbar nach dem Ausheben der Fundamentgruben
eingebracht werden, als Schutz vor Aufweichen durch
Niederschläge.
02.__.0030
Sauberkeitsschichten in C8/10-Zerbalken
O
1.00
m2
02.__.0040 Sauberkeitsschichten in C8/10 Bodenplatten Sauberkeitsschichten in C8/10 liefern und unter den
Bodenplatten in einer
Stärke von ca. 10 cm einbauen und exakt eben abziehen,
inkl. Randschalung, falls erforderlich.
Position:G-05, N-06, N-07, M-50
Lage:
Treppenhaus, BP Sprinklertank, BP Sprinklerzentrale
02.__.0040
Sauberkeitsschichten in C8/10 Bodenplatten
740.80
m2
02.__.0050 Magerbetonschicht/ Tiefergründung Magerbetonschichten in C 8 /10 liefern und unter den
Fundamenten zur Tieferführung gem. Statik
bis zu einer Tiefe von - 3,00 m einbauen und
exakt eben abziehen.
Tieferführung der Einzelfundamente
ca. 10 Einzelfundamente
Schalung wird separat beschrieben.
02.__.0050
Magerbetonschicht/ Tiefergründung
O
225.40
m3
02.__.0060 Schalung der Magerbeton-Tiefergründungen Schalung für Magerbeton und Tiefergründungen
Einzellängen von 2,0 bis 3,5 m.
Schalungshaut für Betonflächen ohne Anforderung,
liefern, herstellen und ausschalen.
Bauteilhöhe bis 1,60 m unter Einzelfundament
Arbeiten incl. Ausbildung von Versätzen, Abtreppungen, Aussenecken, Innenecken und Versprüngen, usw. gem. Ausführungsplänen.
02.__.0060
Schalung der Magerbeton-Tiefergründungen
O
249.51
m2
02.__.0070 Streifenfundamente 60 / 50, C 25/30 Streifenfundamente, B/H = ca. 60 / 50 cm.
gem. Statik
Einschließlich Schalung.
Bewehrung s. gesonderte Position.
Fachgerecht betonieren inkl. abrütteln
Die Fundamentoberfläche ist eben und sauber abzuziehen!
Betongüte: C 25/30, XC 2, XD 1. WF
Lage: gem. Plan
02.__.0070
Streifenfundamente 60 / 50, C 25/30
29.21
m3
02.__.0080 Zerrbalken 50 / 50, C 25/30 Zerrbalken, B/H = ca. 50 / 50 cm.
Herstellen von Streifenfundamenten nach Plänen des
Statikers in den erforderl. Betongüten.
Der einzubauende Beton ist in Lagen von ca. 30 cm
Stärke einzubringen und sorgfältig zu verdichten.
Einschließlich Schalung.
Bewehrung s. gesonderte Position.
Die Fundamentoberfläche ist eben und sauber abzuziehen!
Betongüte: C 25/30, XC 3
02.__.0080
Zerrbalken 50 / 50, C 25/30
O
1.00
m3
02.__.0090 Streifenfundamente Türen, Stadtgarten Streifenfundamente für Automatiktüren im Stadtgarten,
bestehend aus einem Betonstreifen, C8/10, Stärke ca. 30
cm, 40 cm tiefe.
Diese Fundamente dienen ausschließlich dem Aufdübeln
der Automatiktür- Glaselemente in den gepflasterten
Stadtgartenbereichen.
02.__.0090
Streifenfundamente Türen, Stadtgarten
16.50
m
02.__.0100 Stahlbeton- Rost, Eingangsbereich Stahlbeton- Rost, bestehend aus einem rechteckigen
Rahmen sowie einem Mittelbalken (L.: 6,00m) zur
Aufnahme der bauseitigen Gitterroste im
Eingangsbereich,
Abmessungen : 6,00 m x 2,00 m x 0,50 m
Einbau auf ca. 8 cm ab OKFF, inkl. Bewehrung
02.__.0100
Stahlbeton- Rost, Eingangsbereich
2.00
St
02.__.0110 Stahlbeton- Rost, Stadtgarten Stahlbeton- Rost, bestehend aus einem rechteckigen
Rahmen sowie einem Mittelbalken (L.: 5,50m) zur
Aufnahme eines bauseitigen Gitterrostes im Zugang zum
Stadtgarten
Abmessungen : 5,50 m x 2,00 m x 0,50 m
Einbau auf ca. 8 cm ab OKFF, inkl. Bewehrung,
02.__.0110
Stahlbeton- Rost, Stadtgarten
1.00
St
02.__.0120 Hausanschluss- Schacht WU Herstellen eines Hausanschlussschachtes aus C25/30
WU, bestehend aus vier Wänden und Bodenplatte,
Abmessung 110 x 110 x 125 cm,
Wand- und Bodenstärke 20 cm,
Anschlussbewehrung für die Bodenplatten,
Stahl- Winkelrahmen und zweiteiliger, stapler-
befahrbarer Riffelblechabdeckung mit UK und Abhebe-
möglichkeit für Stapler, 2 Stk. Steigeisen in der Wand,
seitl. Leerrohrdurchführungen (2 x DN 250, 2 x DN 125),
zwei Öffnungen im Deckel (D= 100mm) zur Belüftung.
Komplett herstellen, inkl. Schalung liefern und
montieren.
02.__.0120
Hausanschluss- Schacht WU
1.00
St
02.__.0130 Aufzugsunterfahrt - WU - Weisse Wanne Herstellen einer Aufzugsunterfahrt
Konstruktion in WU als Weisse Wanne,
bestehend aus vier Wänden und Bodenplatte,
Abmessung 2,60 x 2,00 x 150 cm,
Wand- und Bodenplattenstärke mind. 25 cm,
Unterfahrt gem. Pos. G-05
Beton C 30/37, WU BSt500, XC2, WF
Die Stützenstellung L-35 ist zu berücksichtigen.
Anschlussbewehrung und Fugenbänder für die Bodenplatte
und Betondecke. Weiterhin sind Einbauteile des Aufzugsbauers mit einzusetzen. Die Einbauteile werden bauseits geliefert.
Komplett herstellen, inkl. Schalung liefern und
montieren.
02.__.0130
Aufzugsunterfahrt - WU - Weisse Wanne
1.00
St
02.__.0140 Wärmedämmung aus Polystyrol, d= 120 mm, WLS 36, Wärmedämmung aus Styrodur 3035 CS, d= 120 mm, WLS 036, Hochdruckfest.
Perimeterdämmung als Styrodur nach DIN 19164 mit Stufenfalz dicht gestoßen, vollflächig unterhalb der Bodenplatten auf einem Feinplanum liefern und verlegen incl. Zuschnitt.
Dämmung in einem Streifen von 5 m entlang der Aussenwände.
02.__.0140
Wärmedämmung aus Polystyrol, d= 120 mm, WLS 36,
219.00
m2
02.__.0150 Betonbodenplatte, Sprinklertank Bodenplatte auf verdichtetem Unterbau, Trennlagen
und Sauberkeitsschichten einschl. Dichtungsmittel
einbauen, Oberfläche rauh abgerieben. Abmessungen und
Bewehrung nach statischen Erfordernissen.
Schalanteil für Bodenstärke ist einzurechnen,
Stahleinlagen werden gesondert vergütet.
Ausssparungen und Einbau bauseits gelieferten
Verankerungsteile usw. einschl. das spätere Schließen
sind im Preis enthalten.
Ausbildung als weiße Wanne gem. Hinweistext.
Position
Betongüte: C 30/37 - WU-Beton
unten XC 2, WF,
Plattendicke: 50 cm
Einbauort: Bodenplatte Sprinklertank
02.__.0150
Betonbodenplatte, Sprinklertank
312.50
m³
02.__.0160 Betonbodenplatte, Eingangsbereich und Sprinklerzentrale Bodenplatte auf verdichtetem Unterbau, Trennlagen
und Dämmplatten einschl. Dichtungsmittel
einbauen, Oberfläche rauh abgerieben. Abmessungen und
Bewehrung nach statischen Erfordernissen.
Schalanteil für Bodenstärke ist einzurechnen,
Stahleinlagen werden gesondert vergütet.
Ausssparungen und Einbau bauseits gelieferten
Verankerungsteile usw. einschl. das spätere Schließen
sind im Preis enthalten.
Anschlussbewehrung für Fertigteile ist vorzusehen.
Position M-50
Betongüte: C 25/30, BSt500 - WU-Beton
unten XC 2, WF,
oben XC 1,
Plattendicke: 20 cm
Einbauort: Eingangsbereich Sprinklerzentrale
02.__.0160
Betonbodenplatte, Eingangsbereich und Sprinklerzentrale
104.00
m³
02.__.0170 Betonbodenplatte, Treppenhaus, Bodenplatte auf verdichtetem Unterbau, Trennlagen
und Sauberkeitsschicht einschl. Dichtungsmittel
einbauen, Oberfläche rauh abgerieben. Abmessungen und
Bewehrung nach statischen Erfordernissen.
Schalanteil für Bodenstärke ist einzurechnen,
Stahleinlagen werden gesondert vergütet.
Ausssparungen und Einbau bauseits gelieferten
Verankerungsteile usw. einschl. das spätere Schließen
sind im Preis enthalten.
Anschlussbewehrung für Fertigteile ist vorzusehen.
Position M-50
Betongüte: C 25/30, BSt500 - WU-Beton
unten XC 2, WF,
oben XC 1,
Plattendicke: 20 cm
Einbauort: Treppenhaus
02.__.0170
Betonbodenplatte, Treppenhaus,
64.80
m2
03 Beton- Stahlbetonarbeiten
03
Beton- Stahlbetonarbeiten
Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des
LV liegen zugrunde und sind eigenverantwortlich auf
Mengen und Vollständigkeit zu überprüfen:
a. Das Leistungsverzeichnis
b. Die statischen Berechnungen des Statikers
c. Die Boden- und Baugrunduntersuchung des Gutachters
d. Das Brandschutzkonzept
e. Die Pläne des Architekten
f. Das Raumbuch der Fa. BAUHAUS Stand: 24.02.2020
2.2. Die statische Grundberechnung wird vom AG gestellt.
Die Schalungs- und Bewehrungspläne sind vom AN zu erbringen und mit einzukalkulieren.
Diese können in Rücksprache mit den Architekten opti-
miert werden.
Schalungspläne 3-fach, Bewehrungspläne in 3-facher
Ausfertigung.
Jede weitere Fertigung geht zu Lasten des AN.
Diese Unterlagen werden rechtzeitig vor Ausführung
der betreffenden Bauteile auf Anforderung zur Verfügung
gestellt. Die Pläne sind unmittelbar nach Erhalt vom
Unternehmer auf Richtigkeit der Maße, Eisenstückzahlen,
Längen- und Biegemaße zu prüfen. Evtl. Unstimmigkeiten
bzw. Differenzen zwischen diesen Plänen und Werk-
zeichnungen des Architekten sind im Einvernehmen mit
der Bauleitung zu klären. Alle Mehraufwendungen, die
dem Unternehmer durch die Unterlassung dieser Prüfung
entstehen, gehen zu seinen Lasten.
Aussparungen in der Tragkonstruktion, die den in
den Schalplänen eingezeichneten Aussparungen nicht
entsprechen, dürfen nur in ausdrücklichem Einvernehmen
mit dem Ingenieurbüro bzw. der Bauleitung
ausgeführt werden.
2.3. Änderungsvorschläge des AN, hinsichtlich
Konstruktion oder Verwendung anderer Baustoffe als
vorgesehen, dürfen nur mit Zustimmung des AG und des
beauftragten Ingenieurbüros ausgeführt werden.
Soweit in diesem Falle ein zusätzlicher statischer
Nachweis und behördliche Genehmigung und Prüfung
notwendig sind, gehen diese zu Lasten des AN. Die
Umrechnung der Bewehrung und die Fertigung der Element-
bzw. Fertigteile sind in jedem Fall Sache des
Unternehmers bzw. des Plattenlieferanten.
Schall-, Wärme- und Brandschutz sind zu beachten
und nachzuweisen.
Fugen die durch eine Fertigteilkonstruktion
erforderlich sind, werden nicht besonders vergütet. Sie
sind nach DIN 18540 herzustellen und mit
Mehrkomponenten- Fugendichtmasse auf Polysulfid-Basis
zu schließen. Fugen, die in F-90-Fertigteil-
konstruktionen erforderlich werden, sind gem. den
Brandschutzbestimmungen zu schließen. Bei Entstehen
von Rissen in diesen Fugen sind Sanierungsmaßnahmen
kostenlos durchzuführen.
2.4. Sofern der Unternehmer über besondere Einrichtun-
gen für das Herstellen und Versetzen von
großformatigen, vorgefertigten Bauteilen verfügt, die
zur Ausführung ministeriell bzw. von der Baubehörde
genehmigt und erprobt sind und die vorgesehene
Planung eine Ausführung nach diesem System zulässt und
sich daraus Kostenersparnisse für den Auftraggeber
ergeben, wird um Vorlage eines Alternativangebotes
unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser LV
gebeten. In der Gegenüberstellung sind. evtl.
Mehrkosten des Architekten und Statikers sowie des
Prüfstatikers mit einzubeziehen und wegfallende
Leistungen der sonstigen Gewerke im Detail genau
anzugeben bzw. Pauschal anzubieten.
Typengenehmigung mit Prüfzeugnissen anerkannter
Institute betr. Statik, Schall- und Wärmeschutz
sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
2.5. Vor dem Betonieren hat der AN so
rechtzeitig das Bauamt bzw. den Statiker oder
Prüfstatiker zur Abnahme zu verständigen, dass bei der
Ausführung keine Verzögerung entsteht.
2.6. Vom AN sind kostenlos Probewürfel herzustellen und
zwar während des Betonierens jeder Geschossdecke oder
sonstiger tragender Bauteile. Die Übersendung der
Probewürfel an ein anerkanntes Institut hat ohne
Aufforderung zu erfolgen, die Prüfungskosten sind
vom AN zu tragen.
Die Güteprüfungen sind entsprechend den
einschlägigen Vorschriften durchzuführen. Die
erforderlichen Probewürfel müssen rechtzeitig und
unter Kontrolle der Bauleitung hergestellt werden
(einschl. 7-Tage-Probewürfel). Sofern der AN dieses
versäumt, hat er die Mehrkosten für alle von
der Bauleitung für erforderlich gehaltenen
Kontrollmaßnahmen an den betr. Bauteilen zu tragen. Die
Bauleitung kann ausschließlich nach ihrem eigenen
Ermessen die Abnahme von Bauteilen, für die nicht
ausreichend erscheinende oder ungenügende
Prüfergebnisse vorliegen, versagen. Die Beseitigung
solcher Bauteile und ihre vertragsgemäße Herstellung
- ohne Entschädigung des AN kann gefordert werden.
2.7. Sämtliche sichtbaren Betonoberflächen ab Oberkante
Roh-Bodenplatte 0,80 m im Gebäudeinneren
(Aufzugunterfahrt bis -1,30 m) müssen in WU-Beton
ausgeführt werden.
Betonoberflächen von Boden- und Deckenplatten müssen
eine rauhe Struktur (Besenstrich) haben, wenn in der
entsprechenden Position keine bes. Oberflächen-
behandlung gefordert ist.
Die Oberfläche muss frei sein von Zementschlämme bzw.
aufgeschlämmten Feinstteilen, losen und mürben Be-
standteilen und darf keine Verschmutzungen durch
Öle, Farbe, Mörtelreste o.ä. aufweisen.
2.8. Bei der Herstellung von Sichtbeton, darf kein
Schalöl verwendet werden, das anstrichschädlich
ist. Im übrigen ist davon auszugehen, dass der
Sichtbeton keine besondere Veredelung erhält. Sollten
jedoch Nachbesserungen erforderlich werden, so hat
dafür der Unternehmer aufzukommen. Betonflächen, die
einen Verputz oder eine Verfliesung erhalten, müssen
eine hierfür geeignete Oberfläche haben. Bauteile mit
gestalteter Oberfläche sind gegen Verschmutzung zu
schützen, Anschlussbewehrung ist abzudecken.
2.9. Soweit Sichtbeton nach bes. Pos. verlangt
wird, ist bei der Einheitspreisermittlung
(Sonderkosten dürfen nicht zum Ansatz kommen) zu
berücksichtigen :
a) Erforderliche Spachtelung der Flächen und Kanten,
zu verwenden ist geeignete Betonspachtelmasse. Die
Flächen müssen in sich eben und bestens geeignet
sein, zum Aufbringen von Tapeten oder Anstrichen.
Überstände und Vertiefungen sowie Lufteinschlüsse
dürfen nicht vorhanden sein. Öffnungen sind genau
nach Plan maßhaltig herzustellen, Öffnungskanten
und Leibungen sind gradlinig und scharfkantig auszu-
führen bzw. in geeigneter Weise herzustellen. Die
angegebenen Wandstärken sind besonders im Be-
reich der Türöffnungen genau einzuhalten.
b) Überspachtelung der nachträglich geschlossenen
Aussparungen und Schlitze für Installationen, auch
im Bereich der Leibungen.
2.10. Im Sichtbeton liegende Arbeitsfugen sind so zu
legen, dass horizontale, bzw. vertikale Bezugshöhen
aufgenommen und durch konische Leisten ausgebil
det werden.
2.11. Für den Fall, dass Betonoberflächen so schlecht
ausfallen, dass kein einheitliches Aussehen gegeben
ist, hat der Unternehmer die gesamte Betonoberfläche
nach Aufforderung durch die Bauleitung auf seine
Kosten mit einem Zementputz zu versehen.
2.12. Abschalungen zur Trennung verschiedener Ar-
beitsgänge oder bei Verwendung von vorgefertigten Bau-
teilen, soweit hierfür keine Pos. vorgesehen ist,
werden nicht mit gemessen. Bezahlt wird nur die im LV
angegebene Schalungsart.
2.13 Mit den Einheitspreisen der Schalposition werden
sämtliche Aufwendungen und Maßnahmen des Auftrag-
gebers abgegolten, die zur Herstellung einer
einwandfreien, fertigen Schalung, auch Aufdoppelung
einschl. der Unterhaltung und sorgfältigen Entschalung
abgegolten.
Aussparungen müssen frei von Schalungsrückständen,
gleich welcher Art sein, wenn feuerbeständiges
Schließen erforderlich ist.
2.14 Das Herstellen von Aussparungen (Boden-, Decken-,
Wanddurchbrüchen und -schlitzen) sowie das Schließen
nach Installation, auch bei örtlicher Festlegung ist in
den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen.
2.15. Wird WU-Beton verlangt, so muss dieser den
gestellten Forderungen entsprechend den örtlichen
Verhältnissen voll Rechnung tragen. Trenn- und Arbeits-
fugen, Wanddurchführungen jeder Art (auch Abstand-
halter) sind besonders solide und dicht herzustellen.
Werden Dichtungsmittelzusätze erforderlich, so ist
die Betonherstellungs-, Verarbeitungs- und
Ausführungsart nach Weisung des Zusatzmittelherstellers
vorzunehmen. Ebenfalls sind Maßnahmen gegen
Feuchtigkeit (incl. Wasserhaltung) zu treffen. Der AN
haftet für die WU-Ausführung und hat für alle evtl.
entstehenden Schäden und Nachbesserungen
aufzukommen.
2.16. Betonzusätze und Nachbehandlungsmittel (nur
nach Genehmigung durch den AG) dürfen die Haftfähig-
keit zwischen Tragbeton und Estrich, Beschichtungen,
Versiegelungen o.ä. nicht beeinträchtigen. Die
Haftzugfestigkeit muss > 1,5 kN/mm² betragen.
2.17. Stampfbeton ist stets in Schichten bis zu
20 cm einzubringen und sofort abzustampfen. Stahlbeton
muss, um ein Entmischen zu verhindern, sorgfältig
eingebracht werden. Das Betongut ist durch Rüttler,
die dem jeweiligen Bauteil entsprechen, zu verdichten.
2.18. Die Kanten sämtlicher Betonteile sind mit
einer Dreikantleiste abzufasen, falls der Leistungs-
beschrieb nichts gegenteiliges aussagt.
2.19. Bei der Schalung sind die notwendigen
Gerüste, Aussteifungen, Absprießungen kostenfrei
herzustellen.
Unzulässige Durchbiegungen und Maßabweichungen an
der Oberfläche dürfen nicht auftreten. Die
Abspannlöcher in den Beton- und Stahlbetonwänden sind
ohne besondere Vergütung auf ihrer ganzen Tiefe wegen
Schallübertragung mit Mörtel voll auszupressen.
Als Schalöl ist nur eine industriemäßig herge-
stellte und bezeichnete Ware zu verwenden, Tapeten-
und Umweltverträglichkeit ist sicher zustellen.
2.20. Dämmplatten zur Verhütung von Kälte- bzw.
Schallbrücken sind dicht zu stoßen und mit nicht-
rostenden Ankern (auch Kunststoff) zu befestigen bzw.
einzubetonieren. Bei mehrlagiger Ausführung sind die
Stöße versetzt anzuordnen.
2.21. Es wird Bewehrung BST 500 S und 500 M (gem.
Statik) nach DIN 488 verwendet, Dübelleisten müssen der
Zulassungen des Institutes für Bautechnik entsprechen.
Das Biegen und Verlegen der Bewehrung hat genau nach
Statik-Zeichnung zu erfolgen.
Die Abstände vor der Schalung sind genau einzuhalten,
damit die erforderliche Betondeckung gewährleistet ist.
Während des Betoniervorganges ist ständig darauf zu
achten, dass die Bewehrung nicht verschoben oder durch
Betreten, Laufstege o.ä. aus ihrer planmäßigen Lage
gebracht wird.
2.22. Die Bewehrung wird nach den Stahllisten des
Statikers abgerechnet. Im Einheitspreis sind alle
damit verbundenen Arbeiten wie Ablängen, Abbiegen,
Flechten, Verlegen usw. enthalten. Beim Aufmaß wird
bei den lfdm. auf 2 und bei Gewicht auf 3
Dezimalstellen nach DIN 488 (Rundstahl für
Stahlbeton, gewalzt) ohne Zuschlag für Verschnitt,
Gewichtstoleranz sowie Schal-, Bindedraht und
Abstandhalter, abgerechnet. Bei Stahlträgern und
Stahlprofilen erfolgt die Abrechnung nach DIN-Gewicht
und des tatsächlich eingebauten Materials.
Im Einheitspreis enthalten sind alle erforderlichen
Kleineisenteile und Kosten für Schweißarbeiten.
2.23. Betreffend Aufmaß wird festgelegt, dass nur nach
den Plänen verlangte Leistungen, soweit sie tatsächlich
ausgeführt wurden, zum Ansatz kommen. Werden hingegen
Mehrleistungen mit Genehmigung des Architekten
erforderlich und sind solche nach Fertigstellung nicht
mehr örtlich zu überprüfen, so werden diese
Mehrleistungen nur anerkannt, wenn zum Zeitpunkt
der Ausführung ein Aufmaß mit dem Architekten
erfolgt ist.
2.24. Der Auftragnehmer hat nach DIN 1045 die Güte der
Baustoffe und des Betons vor Baubeginn und während der
Bauausführung fortlaufend und auf Verlangen des
Bauamtes der Bauleitung kostenlos nachzuweisen. Auf die
Nachbehandlung des Betons nach DIN 1045 wird besonders
hingewiesen.
2.25. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für
Schäden, die durch aggressives Wasser entstehen,
sofern er es unterlassen hat, Sonderzemente zu
verwenden. Diese kommen ohne Berechnung von Mehrkosten
zur Verwendung.
2.26. Für im Freien liegende Betonteile wird eine
erhöhte Abriebfestigkeit sowie Tausalzbeständigkeit
gefordert. Die Richtlinien für Verbesserung der
Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton und
das Merkblatt "Betondeckung" des "Deutschen
Betonvereines e.V. sind zu beachten.
2.27. Einbauteile wie Leerrohre, Hohlraumdosen u.ä.
für den techn. Ausbau werden durch Fachfirmen
eingebaut, den Installateuren muss genügend Zeit
gegeben werden. Die Einlegearbeiten müssen während der
normalen Arbeitszeit durchgeführt werden können.
2.28. Für alle Stahl- und Einbauteile für die
Verankerung und Abfangung der Fassade und für die
Verankerung von Betonteilen wird ohne Ausnahme
Edelstahl W 1.4571 (A4) nach DIN 17100 gefordert. Das
gleiche gilt für Stahlteile, die nicht durch aus-
reichende Betondeckung (vgl. DIN 1045, Abschnitt 13)
einwandfrei gegen Korrosion geschützt sind. Die
verwendeten Systeme müssen bauaufsichtlich
zugelassen sein und den Anforderungen des
Brandschutzes entsprechen.
2.29. Toleranzen nach DIN 18201, "Toleranz im
Bauwesen" bzw. DIN 18202, "Toleranzen im Hochbau"
jedoch grundsätzlich erhöhte Anforderungen nach DIN
18202, soweit der LV-Text nichts anderes fordert.
Für Grenzabmaße gilt DIN 18203, Teil 1, Tabelle 2, für
flächenfertige Stahlbetontreppen DIN 18065 Abschnitt 4
für Fluchten von Stützen ist Tabelle 4 des Merk-
blattes "Toleranzen im Hochbau" nach DIN 18201 und DIN
18202" zu berücksichtigen.
2.30. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit
und Funktionsfähigkeit, d.h. Leistungen und Neben-
leistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig
ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
2.31. Der Auftragnehmer koordiniert eigenverantwortlich
und rechtzeitig den Aushub der Fundamente und
Unterfahrten sowie das Verfüllen und Verdichten gem.
Gutachten und Statik. Diese Leistungen sind in die EP
mit einzukalkulieren und werden nicht besonders
vergütet.
2.32 Der Fugenverschluss darf nicht mit Bau- oder
Brunnenschaum erfolgen. Eventuell zum Schließen
von Schalplatten- oder Fertigteilstößen verwendeter
Bauschaum ist vor Beginn der Malerarbeiten restlos zu
entfernen und zu entsorgen.
Die Betonarbeiten sind gem. der beiliegenden
Statik zu berechnen und auszuführen. Bei Unstimmig-
keiten ist der Statiker zu kontaktieren.
Baustahl, Lagermatten und Stabstahl schneiden,
biegen, liefern und verlegen.
Abrechnung nach Bewehrungsplan und Stahllisten des
Statikers.
Verschnitt ist in die Einheitspreis einzurechnen.
Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des
03.__.0010 Sauberkeitsschichten in C25/30 - Einzelfundamente Sauberkeitsschichten in C25/30 liefern und unter den
angeformten Einzelfundamenten in einer Stärke von ca. 15 cm einbauen und exakt eben abziehen,
inkl. Randschalung, falls erforderlich.
Bei bindigem Boden muss die Sauberkeitsschicht
unmittelbar nach dem Ausheben der Fundamentgruben
eingebracht werden, als Schutz vor Aufweichen durch
Niederschläge.
Vor Einbringen der Sauberkeitsschicht ist das Schotterplanum nachzuverdichten.
Lage: Baufeld Fachcentrum, ca. 130 Stk. Einzelfundamente
03.__.0010
Sauberkeitsschichten in C25/30 - Einzelfundamente
1,485.555
m2
03.__.0020 Stahlbeton-Wandelemente, d= 20 cm Stahlbetonwandelemente als Stahlbeton-Fertigteile in
Bereich Sozialtrakt als Brandwand in Brandschutzklasse F90.
Betonplatten aus Beton C30/37, BSt 500
Expositionsklassen , XC4, XF1, WF.
Fertigteilwand als Wandscheibe gem. Statik, liefern und montieren incl. aller Abstützarbeiten
gem. Statik und Ausführungsplanung
Stärke:20 cm
Die Betonwände erhalten im Aussenwandbereich eine Isopaneelverkleidung als Aussenverkleidung, ansonsten beidseitig Sichtbeton.
Mit Schlaufenboxen für den Anschluss von/an FT- Wände/
Stützen, Filigrandecken, sowie Konsolauflager und Anlegen von Tor- u. Türöffnungen gem. Ausführungsplanung
Verbindungen der einzelnen Elementplatten über Nutverbinder.
Verfugungen in glatter Sichtschalung.
Brandschutzklasse R 90
Aussenwandbetonfertigteile herstellen, liefern und montieren.
03.__.0020
Stahlbeton-Wandelemente, d= 20 cm
238.74
m2
03.__.0030 Innen-Wandelemente sonst wie in voriger Position beschrieben, jedoch
Ausführung als Innenwand
F- 90
03.__.0030
Innen-Wandelemente
413.63
m2
03.__.0040 StahlbetonWandelemente BMZ, d=20 cm sonst wie in voriger Position beschrieben, jedoch
Einbauort: BMZ Brandschutzklasse F90.
Elementhöhen: bis ca. 3,50 m.
Positionen der Statik: J-02
Stärke: 20 cm
Die Betonwände einseitig in Sichtbeton
Incl. Anlegen aller Türöffnungen.
Mit Schlaufenboxen für den Anschluss von/an FT- Wände/
Stützen, Filigrandecken gem.
Ausführungsplanung
Verbindungen der einzelnen Elementplatten über Nutverbinder.
Verfugungen in glatter Sichtschalung.
Brandschutzklasse R 90
Aussenwandbetonfertigteile herstellen, liefern und montieren.
Lage: Achse A-B/ 18
03.__.0040
StahlbetonWandelemente BMZ, d=20 cm
55.939
m2
03.__.0050 Wanddurchbruch DN 100 mm Wanddurchbruch für Versorgungsleitungen
DN 100 mm in vorgenannten Wandplatten herstellen.
03.__.0050
Wanddurchbruch DN 100 mm
20.00
St
03.__.0060 Wanddurchbruch 300 x 100 mm Wanddurchbruch für Versorgungsleitungen
300 x 100 mm in vorgenannten Wandplatten herstellen.
03.__.0060
Wanddurchbruch 300 x 100 mm
10.00
St
03.__.0070 Fenster- u. Türöffnungen Fenster- und Türöffnungen in Betonwände
anlegen.
Wände: 16 - 20 cm Stärke
Größen bis: 2,50 x 2,50 m
Hinweis: Alle Öffnungen sind in den jeweiligen
Wandpositionen mit erfasst.
03.__.0070
Fenster- u. Türöffnungen
O
15.947
m2
03.__.0080 Stahlbetoneton-Elementdecke, d=22 cm Stahlbetondecken C 25/30 Expositionsklasse XC1,
aus Filigranplatten und Aufbeton.
Gesamtstärke d= 22 cm,
incl. Statik. Vorliegende Statik ist in Ortbeton,
Pos. E-01 - für Decke über EG , Sozialtrakt
Brandschutz: R 90
Auflager und Anschluss auf Spannbetonunterzüge, Wände und Stützen herstellen incl. Schraubanschlüsse.
Position gilt für Geschossdecken, Kragplatten, Treppenpodeste, etc.;
Aufmaß nach DIN 18 331, bzw. nach den Ausführungs-
zeichnungen. Die Oberflächen aller Decken und Platten
sind planeben abzuscheiben.
Die Deckenunterseiten in glatter Schalung mit
geordneten Stößen, inkl. Deckenrandschalung.
Fertigteil. Obere Bewehrung in gesonderter Position.
Der Stahlanteil in den Filigranplatten (i.d.R. die
unter Bewehrung) ist in den Positionspreis einzurechen.
Incl. den Abspreißarbeiten, Kran- und Verlegekosten.
Decke über EG
Lage: Sozialtrakt
Höhe: ca 5,50m über OKFF EG
03.__.0080
Stahlbetoneton-Elementdecke, d=22 cm
462.604
m2
03.__.0090 Stahlbetoneton-Elementdecke, d= 25 cm sonst wie in voriger Position beschrieben, jedoch
Gesamtstärke d= 25 cm,
Decke über Treppenhaus, Vorraum und Aufzug
Höhe: ca. 10,50 m über OKFF EG
03.__.0090
Stahlbetoneton-Elementdecke, d= 25 cm
30.744
m2
03.__.0100 Stahlbetoneton-Elementdeckein F-90, BMZ, d= 18 cm sonst wie in voriger Position beschrieben, jedoch
F-90- Anforderung als Decke der
Brandmeldezentrale
d= 18 cm
Decke über
Lage: Achse A-B/ 18
Höhe: ca. 3,50m m über OKFF EG
FT- Betondecke in im EG, Deckenstärke 18 cm
Expositionsklassen XC 1, XC 3, WF, WO
In kompletter Leistung einschl. Rüstung und Schalung/
Randschalung und Stahl herstellen.
03.__.0100
Stahlbetoneton-Elementdeckein F-90, BMZ, d= 18 cm
14.40
m2
03.__.0110 Werkseitige Aufkantung Herstellen einer werkseitigen Aufkantung an der Elementdecke als werkseitige Schalung mit Faserzementplatte o.ä. als Zulage zu den Elementdecken
03.__.0110
Werkseitige Aufkantung
O
1.00
m
03.__.0120 Stahlbetontreppenläufe, inkl. Podeste - Sozialtrakt Herstellen der Geschosstreppen, Sozialräume
bestehend aus 2 FT-Geschosstreppen, U-förmig, mit
insgesamt 7 Treppenläufe, Stahlbetonplatte ca. 20 cm stark,
ca. 1,70 m breit, Oberfläche als fertiger Belag. Kein weiterere Oberboden geplant.
Betongüte C25/30, mit aufbetonierten
Keilstufen als Fertigteile, Geschosstreppe je 18 Stg. ca. 17,5/27,5 cm, Treppenlaufbreite ca. 170 cm,
Je Geschosstreppe ein gerader Lauf 12 Steigungen, und
zwei Läufe mit angeformten Podest, 3 Steigungen
Podestplatten, Größe: 1,70 x 1,70 m, d= ca. 20 cm,
Teilung der Podestplatten gem. Ausführungsplanung
komplett einschl. Schalung, obere und untere Konsolen, Stahleinlagen und Aussparungen für Treppenläufe, Neoprenlager, Tronsolen zur Schallentkopplung, Dämmstreifen zu den Wänden usw.
Sichtbeton, Versiegelung mit 2-komponentigen
Epoxidharzdispersion
03.__.0120
Stahlbetontreppenläufe, inkl. Podeste - Sozialtrakt
1.00
St
03.__.0130 Deckendurchbruch 200 x 200 mm Deckendurchbruch für Versorgungsleitungen
200 x 200 mm in vorgenannten Deckenplatten herstellen.
03.__.0130
Deckendurchbruch 200 x 200 mm
6.00
St
04 Maurerarbeiten
04
Maurerarbeiten
Besondere Vorbemerkungen Besondere Vorbemerkungen
Den Ausführungen der Arbeiten liegen zugrunde :
a. Das Leistungsverzeichnis
b. DIN 18330 Maurerarbeiten
c. DIN bzw. DIN-Entwurf 18201 und 18202 Maßtoleranzen
d. DIN 105 Maurerziegelarten
e. DIN 106 Kalksandsteine
f. DIN 1053 Ausführung von Mauerwerk und Mörtel-
mischungen
4.2. Es ist grundsätzlich nur einwandfreies, abgelager-
tes Material zu verwenden. Für jede Art von material-
bedingten Ausblühungen trägt der AN die volle
Verantwortung.
4.3. Für die Durchführung von Maurerarbeiten bei
Frost sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten.
Bei Verwendung von Frostschutzmitteln sind evtl.
Unverträglichkeiten mit anderen Baustoffen mit der
Bauleitung abzuklären.
4.4. Alle Wände, auch Zwischenwände ab 11,5 cm,
müssen im Verband mit Außen- bzw. tragenden Innen-
wänden vollfugig lot- und fluchtgerecht hochgemauert
werden, alternativ mit Bewehrungsanschlüssen.
4.5. Bei Sichtmauerwerk dürfen nur scharfkantige und
geschnittene, keine geschlagenen Steine zur Ausführung
kommen.
4.6. Bei Sichtmauerwerk ist die Leistung zu verwahren.
Die Verwahrungen sind dauernd zu kontrollieren und
solange instand zu halten, bis die Bauleitung die
Entfernung derselben verlangt. Das Verwahrungsmittel
bleibt Eigentum des AN.
4.7. Das Einmauern von bauseits gelieferten Schrauben,
Ankern, Laschen, Rohrhülsen usw. sind Nebenleistungen
gem. VOB, sind jedoch in die EP mit einzurechnen.
4.8. Sämtliche Mauerwerkswände sind vollfugig zu
erstellen.
4.9. Unbesandete Pappen unter dem Mauerwerk und
über der 2. Mauerwerksschicht sind ebenso auszuführen
wie kraftschlüssige Verbindungen mit Stahlbetonwänden
und Stützen durch Anbringen von Edelstahlankern.
Es sind nur Abdichtungsbahnen zugelassen, deren Gehalt an Blei und Zinn sowie SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt.
4.10. Herstellung sämtlicher Aussparungen und Schlitze
für Leitungen aller Art nach Plänen bzw. örtlicher
Angabe ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Werden diese nicht wie vorgesehen ausgeführt, so
erfolgt das nachträgliche Herstellen auf Kosten des AN.
Schließen bzw. Zumauern vorgenannter Aussparungen
nach eingebauter Installation einschl. Feuerschutz-
klappen nach Herstellervorschrift ist ebenfalls einzu-
kalkulieren. Es sind die Schall- und Brandschutz-
vorschriften einzuhalten.
4.11. Fenster- und Türstürze bis zu einer lichten Weite
von 2,01 m sind mit der entsprechenden Mauerwerksposi-
tion abgerechnet und werden nicht besonders
vergütet, evtl. notwendige Bewehrung geht zu Lasten des
Auftragsnehmers.
4.12. Sämtliche Maße sind vom Unternehmer selbst-
verantwortlich zu prüfen, Unstimmigkeiten sind mit
der Bauleitung zu klären.
4.13. Mauerwerksanschlüsse an Betonteile o.ä. sind
nach Stand der Technik (z. b. Maueranschlussschienen)
auszuführen. Die Kosten sind mit der entsprechenden
Mauerwerksposition abgegolten.
4.14. Fugen zwischen nicht tragenden Wänden, Decken,
Unterzügen und Stützen sind nach brand- und schall-
schutztechnischen sowie statischen Gesichtspunkten
zu schließen.
4.15. Die max. Höhe bis Unterkante Decke beträgt max.
ca. 3,50 m. Gerüst bzw. Hebezeug etc. für diese Höhe
ist in die Preise einzurechnen.
4.16. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzu-
kalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Funktionsfähigkeit
ist zu gewährleisten.
Maurerarbeiten
Alle Mauerwerkswände sind als vollfugiges sauberes
Industriesichtmauerwerk auszuführen !
Wanddurchbrüche und Schlitze für Rohrdurchführungen,
etc. für die Haustechnikgewerke sind einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet (s.o.). Die
genauen Mengen sind mit den Haustechnikfirmen
eigenverantwortlich abzustimmen.
Besondere Vorbemerkungen
04.__.0010 Mauerwerk d = 17,5 cm Mauerwerk des Pumi-Raumes
d= 17,5 cm; Steinformat bis 12 DF, vollfugig vermauert,
einschl. Gerüststellung bis 4,50 m Arbeitshöhe
liefern und einbauen.
Wand in Brandschutzklasse F 30
Incl. Anlegen von Türöffnungen.
Die Vorbemerkung ist zu beachten.
Bereich: OG
Höhe: ca. 4,50 m
04.__.0010
Mauerwerk d = 17,5 cm
258.743
m2
04.__.0020 Mauerwerk d = 20 cm, sonst wie in voriger Position beschrieben,jedoch
d= 20 cm
04.__.0020
Mauerwerk d = 20 cm,
O
169.393
m2
04.__.0030 Zulage für Betonrähm Zulage für die Erstellung von Betonrähme auf dem Mauerwerk
d= 20 cm im Sozialtrakt OG des Fachcentrums
als oberer Abschluss zum Dach.
Breite: 20 cm
Höhe: 25 cm
Beton: C20/25
incl. konstruktiver Bewehrung und incl. Schalung.
04.__.0030
Zulage für Betonrähm
O
105.66
m
04.__.0040 Senkrechte Mauerwerksanschlüsse Senkrechte Mauerwerksanschlüsse an vorhandene
Fertigteilwände oder Stützenherstellen.
04.__.0040
Senkrechte Mauerwerksanschlüsse
48.06
m
04.__.0050 Horizontale Isolierung Horizontale Isolierung gegen aufsteigende Feuchtigkeit,
im EG, bestehend aus Bitumenbahnen, für Wandbreite bis 20cm, liefern, einbauen und später die Überstände sauber
abschneiden.
Als Zulage zur Mauerwerksposition.
Ausführung: Pumi
04.__.0050
Horizontale Isolierung
15.19
m
04.__.0060 F90- Fugenausbildung F90- Fugenausbildung zwischen Mauerwerks- und
Betonwänden und Fassadenplatten. Die Fugen sind mit 15
mm starken BS Steinwollmatten auszufüllen und
beidseitig mit einer für F90 Wände zugelassenen
Versiegelung dauerelastisch zu schließen.
Wandbreiten: bis 20 cm
04.__.0060
F90- Fugenausbildung
34.28
m
04.__.0070 Herstellen von Türschwellen, KS-Mauerwerk Herstellen von Türschwellen in Technikräumen, aus einer
Schicht 11,5 cm KS- Steinen NF mit 3-seitigem
Fugenglattstrich.
Schwellenhöhe ca. 12,5 cm ab OKRD
Schwellenstärke 7,2 cm
Schwellenlänge 1,01 m
04.__.0070
Herstellen von Türschwellen, KS-Mauerwerk
O
1.00
St
04.__.0080 Mauerwerkssäule, Feuerwehrschlüsselkasten Herstellen einer Mauerwerkssäule für den Feuerwehr-
Schlüsselkasten, Grundmaße ca. 49 x 24 cm,
Höhe ca. 100 cm
04.__.0080
Mauerwerkssäule, Feuerwehrschlüsselkasten
O
1.00
St
04.__.0090 Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden DN 300 mm Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden, d= 20 cm,
bis zu einem Durchmesser von 300 mm, herstellen.
04.__.0090
Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden DN 300 mm
O
10.00
St
04.__.0100 Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden DN 100 mm Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden d = 20 cm,
bis zu einem Durchmesser von 100 mm, herstellen.
04.__.0100
Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden DN 100 mm
O
15.00
St
05 Betonstahl und Stahlbauteile
05
Betonstahl und Stahlbauteile
Verschnitt, Toleranz, Abstandshalter, Böcke für Ober- Verschnitt, Toleranz, Abstandshalter, Böcke für Ober-
bewehrung und sonstige Montagestoffe sind in den
Einheitspreisen enthalten. Die Abrechnung erfolgt nach
den in den Stahllisten angegebenen Nettogewichten.
Bewehrungsangaben gelten für alle Betonbauteile, auch Fertigteile und Halbfertigteile.
Verschnitt, Toleranz, Abstandshalter, Böcke für Ober-
05.__.0010 Betonstabstahl Betonstabstahl DIN 488, Bst IV S, DIN 1045, alle
Durchmesser, alle Längen, liefern, schneiden, biegen
und verlegen.
05.__.0010
Betonstabstahl
12.765
t
05.__.0020 Betonstahlmatten Betonstahlmatten DIN 488, Bst IV M, DIN 1045, alle
Durchmesser, alle Formate, liefern, schneiden, biegen
und verlegen.
05.__.0020
Betonstahlmatten
85.098
t
05.__.0030 MSH- Stahlprofile, Windfang 120mm MSH- Stahlprofile an den FT-Stützen des Windfanges,
als Attikahalterung für 120 mm starke, bauseits
horizontal zu montierende Thermopaneele, oberseitig
geschlossen und für einen besseren Wasserablauf
abgeschrägt, mit Mineralwolle dicht ausgestopft,
keine Bohrungen oberhalb der Abdichtungsebene,
L= ca. 1.400 mm
Die Profile sind nach eigener Statik zu bemessen und
komplett feuerverzinkt anzubieten.
Statisch vorgegeben wird ein HEB- 100-Profil.
Die Profile werden vor den Binderköpfen in Achse A
montiert.
05.__.0030
MSH- Stahlprofile, Windfang 120mm
O
1.00
St
05.__.0040 MSH- Stahlprofile, Windfang 180mm wie vor jedoch ISO-Panelstärke 180mm
05.__.0040
MSH- Stahlprofile, Windfang 180mm
0.00
St
05.__.0050 HALFEN Rückbiegeanschluss Typ HBT 150 - 8/15 - 5 - 800 HALFEN Rückbiegeanschluss HBT mit zweilagiger Rückbiegebewehrung in einem verzinkten Stahlblechverwahrkasten zur Herstellung von Bewehrungsanschlüssen, In stahlbeton Ft- Wand
mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-21.8-2035,
Typ HBT 150 - 8/15 - 5 - 800
mit
150 = Typbezeichnung für Kastenbreite 150 mm mit zweilagiger Stabbestückung,
8/15 = Betonstahl B500B mit Stabdurchmesser 8 mm im Stababstand 150 mm,
5 = Standardbügel Typ 5,
800 = Kastenlänge [mm],
in den Standard-Stababmessungen
Stablänge h = 170 mm,
Stablänge lü = 320 mm,
oder gleichwertig, liefern und gemäß Montageanleitung des Herstellers
als zulage zu Fertigteilwände einbauen.
05.__.0050
HALFEN Rückbiegeanschluss Typ HBT 150 - 8/15 - 5 - 800
O
90.00
Stk
05.__.0060 Feuerverzinkte Stahlstützen Feuerverzinkte Stahlstützen, RO 114,3 x 6,3 oder
MSH, Länge ca. 850 mm,
einschl. Kopfplatte, herstellen, liefern und auf den
Flanschen der vor beschriebenen Träger vertikal
montieren. Die Rohre sind mit Mineralwolle satt
auszustopfen. Bohrungen aus der Verzinkung dürfen
sich nicht oberhalb der Dichtungsebene befinden.
05.__.0060
Feuerverzinkte Stahlstützen
O
1.00
St
05.__.0070 Feuerverzinkte Stahlträger, HEB160 (Wechsel) Feuerverzinkte Stahlträger, HEB 160 (Wechsel),
Länge ca. 5.500 mm
mit Anschlusswinkeln, zur Aufnahme der Lüftungsgeräte
auf dem Dach gem. eigener Statik, mit den APL
verschweißt, einschl. der notwendigen APL in Bindern
und Balken, herstellen, liefern und an den Bindern
montieren.
05.__.0070
Feuerverzinkte Stahlträger, HEB160 (Wechsel)
O
1.00
St
05.__.0080 Feuerverzinkte Stahlstützen Feuerverzinkte Stahlstützen, wie vor jedoch
zur Montage auf Ankerplatten auf den Bindern
05.__.0080
Feuerverzinkte Stahlstützen
O
1.00
St
05.__.0090 Halfenschienenstücke, HZA 41/22/250, Halfenschienenstücke, HZA 41/22/250,
zur baus. Montage von Kantteilen als Auflager für
Dachtrapezbleche liefern und in den Stützen einbauen.
05.__.0090
Halfenschienenstücke, HZA 41/22/250,
O
1.00
St
06 Stundenlohnarbeiten/ Maschinensätze
06
Stundenlohnarbeiten/ Maschinensätze
Maschinen- und Materialsätze Maschinen- und Materialsätze
Allgemeines
Unvorhergesehene bzw. nicht erfassbare Arbeiten werden
nach Stundennachweis vergütet. Solche Arbeiten sind
rechtzeitig vor Beginn der Bauleitung anzumelden
und dürfen erst nach Genehmigung ausgeführt werden.
Stundennachweiszettel sind grundsätzlich spätestens
nach 2 Tagen der Bauleitung vorzulegen und abzeichnen
zu lassen. Sollte dies nicht geschehen, erfolgt keine
Vergütung.
Die nachfolgend aufgeführten Einheitspreise müssen
der Angebotskalkulation entsprechen, bei
Auftragserteilung ist dies auf Verlangen des AG
nachzuweisen. Fehlen die Angaben Tagelohnarbeiten,
so kann das Angebot für ungültig erklärt werden.
Weiterhin gelten sinngemäß die ZTV für Erd-, Stahl-,
Beton- und Maurerarbeiten.
Maschinen- und Materialsätze
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere
Anordnung der Bauleitung auszuführen.
Es sind Verrechnungssätze anzubieten, in denen
unaufgegliedert Lohnkosten, anteilige Gemeinkosten
einschließlich Wagnis und Gewinn sowie
Lohnnebenkosten (Fahrkosten, Wegegelder u.ä.)
enthalten sind, unabhängig von der Anzahl der zu
leistenden Stunden.
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere
06.__.0010 Baufacharbeiter Baufacharbeiter
Auf besondere Anforderung durch die Bauleitung.
(Der AN hat dem Angebot eine genaue Klassifizierung
bzw. eine genaue Bezeichnung ihrer am Bau tätigen
Mitarbeiter und deren Lohngruppen beizulegen.)
06.__.0010
Baufacharbeiter
30.00
Std
06.__.0020 Baufacharbeiter Baufacharbeiter für
das Umbauen und Umsetzen des Bauzauns.
Auf besondere Anforderung durch die Bauleitung.
(Der AN hat dem Angebot eine genaue Klassifizierung
bzw. eine genaue Bezeichnung ihrer am Bau tätigen
Mitarbeiter und deren Lohngruppen beizulegen.)
06.__.0020
Baufacharbeiter
20.00
Std
06.__.0030 Bauhelfer Bauhelfer, sonst wie vor.
06.__.0030
Bauhelfer
30.00
Std
06.__.0040 Lkw o. Bed., 7,5 - 12 to. bitte angeben _____ to.
06.__.0040
Lkw o. Bed., 7,5 - 12 to.
O
1.00
Std
06.__.0050 Bagger bis 7 to. o. Bed.
06.__.0050
Bagger bis 7 to. o. Bed.
O
1.00
Std
06.__.0060 Kleinbagger o. Bed.
06.__.0060
Kleinbagger o. Bed.
O
1.00
Std
06.__.0070 Radlader-Stunden 80-100 PS einschl. Betriebsstoffen und Fahrer
06.__.0070
Radlader-Stunden
O
1.00
Std
06.__.0080 LKW 3,0 - 3,5 t einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer LKW 3,0 - 3,5 t einschl. Betriebsstoffen und Fahrer
06.__.0080
LKW 3,0 - 3,5 t einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer
O
1.00
Std
06.__.0090 LKW 5,5 - 6,5 t einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer LKW 5,5 - 6,5 t einschl. Betriebsstoffen und Fahrer
06.__.0090
LKW 5,5 - 6,5 t einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer
O
1.00
Std
06.__.0100 LKW 8,5 Allradkipper einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer LKW 8,5 Allradkipper einschl. Betriebsstoffen und
Fahrer
06.__.0100
LKW 8,5 Allradkipper einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer
O
1.00
Std
06.__.0110 Kran einschl. Betriebsstoffen u. Bedienung Kran einschl. Betriebsstoffen und Bedienung
Typ:...................................................
06.__.0110
Kran einschl. Betriebsstoffen u. Bedienung
O
1.00
Std
06.__.0120 Kompressor mit einem Hammer u. Bedienung. Kompressor mit einem Hammer und Bedienung.
Im Preis inbegriffen ist die Hammerbenutzung und
das Schärfen des Hammers.
06.__.0120
Kompressor mit einem Hammer u. Bedienung.
O
1.00
Std
06.__.0130 Bauaufzug mit Bedienung Bauaufzug mit Bedienung, Förderhöhe bis ca. 11 m
06.__.0130
Bauaufzug mit Bedienung
O
1.00
Std
06.__.0140 Stahlbeton C45/55 Stahlbeton ohne Schalung und Bewehrung für Träger,
Stützen, Wände, Decken, Fundament u.ä. nach DIN
1045-1:2001-07 in C45/55
06.__.0140
Stahlbeton C45/55
O
1.00
m3
06.__.0150 Stahlbeton C 35/45 Stahlbeton wie vor, jedoch in C 35/45
06.__.0150
Stahlbeton C 35/45
O
1.00
m3
06.__.0160 Stahlbeton C 30/37 Stahlbeton wie vor, jedoch in C 30/37
06.__.0160
Stahlbeton C 30/37
O
1.00
m3
06.__.0170 Stahlbeton C 25/30 Stahlbeton wie vor, jedoch in C 25/30
06.__.0170
Stahlbeton C 25/30
O
1.00
m3
06.__.0180 Schalung für Fundamente Schalung für Fundamente
06.__.0180
Schalung für Fundamente
O
1.00
m2
06.__.0190 Schalung für Stützen Schalung für Stützen
06.__.0190
Schalung für Stützen
O
1.00
m2
06.__.0200 Schalung für Unterzüge Schalung für Unterzüge
06.__.0200
Schalung für Unterzüge
O
1.00
m2
06.__.0210 Schalung für Wände Schalung für Wände
06.__.0210
Schalung für Wände
O
1.00
m2
06.__.0220 Schalung für Decken Schalung für Decken
06.__.0220
Schalung für Decken
O
1.00
m2
06.__.0230 Zulage als Sichtschalung (Betonplan) Zulage als Sichtschalung (Betonplan)
06.__.0230
Zulage als Sichtschalung (Betonplan)
O
1.00
m2
06.__.0240 Zulage als Sichtschalung (Brettstruktur) Zulage als Sichtschalung (Brettstruktur)
06.__.0240
Zulage als Sichtschalung (Brettstruktur)
O
1.00
m2
06.__.0250 Auffüllkies Auffüllkies, frei Baustelle liefern
06.__.0250
Auffüllkies
O
1.00
m3
06.__.0260 Auffüllsand, nicht bindig Auffüllsand, nicht bindig, frei Baustelle liefern
06.__.0260
Auffüllsand, nicht bindig
O
1.00
m3
06.__.0270 Betonkies 0 - 7 Betonkies 0 - 7 frei Baustelle liefern
06.__.0270
Betonkies 0 - 7
O
1.00
m3
06.__.0280 Betonkies 7 - 30 Betonkies 7 - 30 frei Baustelle liefern
06.__.0280
Betonkies 7 - 30
O
1.00
m3
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.