Tragwerksplanung
Neubau einer Wohnanlage mit zwei Mehrfamilienhäusern und insgesamt 18 Wohneinheiten
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen und Vertragsgrundlagen 1. Allgemeines Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung sämtlicher Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung einschließlich der nachfolgend beschriebenen Fachplanungsleistungen für das Bauvorhaben „Neubau einer Wohnanlage mit zwei Mehrfamilienhäusern einschließlich gemeinsamer Tiefgarage und insgesamt 18 Wohneinheiten in 52477 Alsdorf, An Leuers Berg." Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ausgeschriebenen Leistungen vollständig, fachgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, Eurocodes, den geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften sowie den öffentlich-rechtlichen Anforderungen auszuführen. Die Planung hat wirtschaftlich, ausführungsorientiert und unter Berücksichtigung einer möglichst kosteneffizienten Bauweise zu erfolgen. Projektkennzahlen Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage. Gebäudedaten Beschreibung Gebäude 1 Gebäude 2 Wohneinheiten 9 9 Vollgeschosse 3 Vollgeschosse + 3 Vollgeschosse + Staffelgeschoss Staffelgeschoss Untergeschosse 1 Kellergeschoss mit 1 Kellergeschoss mit Tiefgarage Tiefgarage Wohnfläche 714,06 m² 728,91 m² Gesamtprojekt 2 Mehrfamilienhäuser 18 Wohneinheiten Gesamtwohnfläche: 1.442,97 m² Gemeinsame Tiefgarage Umbauter Raum (BRI): siehe beigefügte Berechnung des Bruttorauminhalts (Anlage) Bruttogrundflächen (BGF): siehe beigefügte Berechnungen und Planunterlagen Grundstücksgrößen sowie weitere Projektkennzahlen: siehe Bauantragsunterlagen und Berechnungen Die Wohnflächen ergeben sich aus den beigefügten Wohnflächenberechnungen. 2. Ziel der Tragwerksplanung Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer wirtschaftlichen, technisch ausgereiften und praxisorientierten Tragwerksplanung. Von dem Auftragnehmer wird erwartet, dass die Tragwerksplanung nicht ausschließlich unter statischen Gesichtspunkten erfolgt, sondern ebenso die wirtschaftliche Ausführung, eine möglichst einfache Bauabwicklung sowie die Optimierung der Baukosten berücksichtigt. Konstruktive Optimierungsvorschläge, welche zu einer Reduzierung der Baukosten, einer Vereinfachung der Bauausführung oder einer Verringerung des Materialeinsatzes führen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzuschlagen. Hierbei sind insbesondere folgende Planungsziele zu berücksichtigen: wirtschaftlicher Materialeinsatz möglichst geringer Betonverbrauch möglichst geringer Bewehrungsanteil wirtschaftliche Spannweiten möglichst geringe Bauteilstärken möglichst geringe Anzahl unterschiedlicher Bauteilquerschnitte wirtschaftliche Schalung wirtschaftliche Fertigteilbauweise einfache und praxisgerechte Ausführung auf der Baustelle wirtschaftliche Montage der Fertigteile Reduzierung von Sonderlösungen 3. Bauvorhaben Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern insgesamt 18 Wohneinheiten gemeinsamer Tiefgarage Außenanlagen erforderlichen Stützwänden Aufzugsanlagen Balkonanlagen Attikakonstruktionen Die Gebäude werden in massiver Stahlbeton- und Mauerwerksbauweise errichtet. 4. Planungs u. Vertragsgrundlagen Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören insbesondere: genehmigte Bauantragsplanung Architekturpläne Grundrisse Schnitte Ansichten Lageplan Vermessungsunterlagen DWG-Dateien PDF-Pläne Bodengutachten Entwässerungsplanung Brandschutzplanung (nach Vorliegen) TGA-Planung (nach Vorliegen) weitere für die Tragwerksplanung erforderliche Planungsunterlagen Das vorhandene Bodengutachten ist vollständig zu berücksichtigen und bildet die Grundlage der Gründungsplanung. Die Tragwerksplanung ist unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, technischen Regelwerke sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erstellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Leistungen vollständig, fachgerecht und in einer wirtschaftlichen sowie ausführungsorientierten Weise zu erbringen. Insbesondere sind bei der Bearbeitung die nachfolgend genannten Regelwerke und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen: Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Eurocodes (DIN EN) einschließlich der zugehörigen Nationalen Anhänge einschlägige DIN-Normen Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) WU-Richtlinie des DAfStb allgemein anerkannte Regeln der Technik Vorgaben der Genehmigungsbehörden Anforderungen des Brandschutzkonzeptes sowie weiterer Fachplanungen Vorgaben des Bodengutachtens Anforderungen des Prüfingenieurs Die Tragwerksplanung ist so zu erstellen, dass eine technisch einwandfreie, wirtschaftliche und ausführungsfreundliche Realisierung der Bauleistungen möglich ist. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), insbesondere der VOB/C, hinsichtlich einer ausführungsorientierten Planung sowie einer eindeutigen, vollständigen und wirtschaftlichen Ausführung der Bauleistungen zu berücksichtigen. Die Planung hat sämtliche für die Ausführung erforderlichen Angaben vollständig und widerspruchsfrei zu enthalten und ist so auszuarbeiten, dass sie ohne zusätzliche Auslegung als Grundlage für die Bauausführung sowie für die Ausschreibung der Bauleistungen verwendet werden kann. Grundlage der Beauftragung sind: diese Ausschreibungsunterlagen einschließlich aller Anlagen, das Angebot des Auftragnehmers, die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers, sowie ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Erstellung der Prüfstatik ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Prüfingenieur wird ausschließlich durch den Auftraggeber beauftragt. Der Auftragnehmer hat eine vollständig prüffähige Tragwerksplanung zu erstellen und den Prüfingenieur während des gesamten Prüfverfahrens fachlich zu begleiten. Sämtliche aus der Prüfung resultierenden Erläuterungen, Abstimmungen und erforderlichen Anpassungen der Tragwerksplanung sind, soweit sie nicht auf nachträgliche Planänderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, mit dem vereinbarten Pauschalpreis abgegolten. 5. Ausführungsgrundsätze Die Tragwerksplanung ist unter Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen Bauweise zu erstellen. Keller Der Keller wird in einer Kombinationsbauweise hergestellt. Diese besteht aus: wasserundurchlässiger Stahlbetonbodenplatte (WU-Konstruktion) Boden-Wand-Anschluss mittels einbetonierter Fugenbleche außenliegender Bauwerksabdichtung mittels flexibler mineralischer Dichtungsschlämme Kelleraußenwänden als Stahlbeton-Halbfertigteilwände (Doppelwände) tragenden Kellerinnenwänden als Stahlbeton-Halbfertigteilwände (Doppelwände) Die Tragwerksplanung ist vollständig auf diese Bauweise auszulegen. Geschossdecken Sämtliche Geschossdecken sind als Stahlbeton-Filigrandecken zu planen und statisch zu bemessen. Aufzugsschacht Der Aufzugsschacht ist als Stahlbeton-Halbfertigteilkonstruktion zu planen und zu bemessen. Treppen Die Treppenanlagen werden als Stahlbeton-Fertigteiltreppen ausgeführt. Attiken Die Attiken sind als Stahlbeton-Halbfertigteile zu planen. Als Planungsgrundlage gelten mindestens folgende Abmessungen: Höhe: 50 cm Breite: 18 cm Sollten statisch größere Querschnitte erforderlich werden, sind diese frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Fertigteilplanung Die Tragwerksplanung ist ausdrücklich auf die vorstehend beschriebene Fertigteilbauweise auszulegen. Die statische Berechnung, sämtliche Positionspläne sowie alle konstruktiven Vorgaben sind auf diese Bauweise abzustimmen. Die Werkplanung, Fertigungsplanung, Verlegeplanung sowie die Bewehrungsplanung folgender Bauteile werden durch die jeweiligen Fertigteilwerke erstellt und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung: Doppelwände Filigrandecken Fertigteiltreppen Aufzugsschacht Attiken Der Auftragnehmer hat sämtliche hierfür erforderlichen statischen Grundlagen, Lastannahmen, Positionspläne, Anschlussdetails sowie konstruktiven Vorgaben vollständig zu erstellen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Werkplanungen der Fertigteilwerke fachtechnisch zu prüfen und freizugeben. 7. Prüfstatik Die Beauftragung des Prüfingenieurs erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Die Erstellung der Prüfstatik ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat eine vollständig prüffähige Tragwerksplanung einschließlich sämtlicher Berechnungen und Planunterlagen zu erstellen. Während des Prüfverfahrens hat der Auftragnehmer sämtliche Rückfragen des Prüfingenieurs zu beantworten sowie notwendige Ergänzungen und Anpassungen der Tragwerksplanung ohne gesonderte Vergütung vorzunehmen, sofern diese nicht auf Planänderungen des Auftraggebers beruhen. Die Tragwerksplanung gilt erst dann als vollständig erbracht, wenn ein positiver Prüfvermerk des Prüfingenieurs vorliegt. 8. Bodengutachten Für das Bauvorhaben liegt bereits ein geotechnisches Bodengutachten einschließlich Gründungsempfehlungen vor. Dieses wird dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt und ist der Tragwerksplanung vollständig zugrunde zu legen. Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Gründung, Bodenplatte oder Tragkonstruktion sind dem Auftraggeber frühzeitig mitzuteilen. 9. Zusammenarbeit Der Auftragnehmer arbeitet während der gesamten Planungsphase eng mit dem Auftraggeber, dem Hausinternen Planungsbüro, den Fachplanern, den Fertigteilwerken sowie dem Prüfingenieur zusammen. Erforderliche Abstimmungen sind eigenständig zu koordinieren. 10. Vergütung Die Vergütung erfolgt als Pauschalpreis je ausgeschriebener Leistungsposition. Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche zur vollständigen Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlichen Nebenleistungen abgegolten. Nachträge aufgrund unvollständiger Kalkulation oder fehlender Berücksichtigung der Ausschreibungsunterlagen werden ausgeschlossen.
Vorbemerkungen und Vertragsgrundlagen
__.__.0010 Tragwerksplanung einschließlich sämtlicher statischer Nachweise sowie aller erforderlichen Ausführungsunterlagen Erstellung einer vollständigen, prüffähigen, wirtschaftlichen und ausführungsreifen Tragwerksplanung für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage und insgesamt 18 Wohneinheiten. Die Tragwerksplanung ist auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Planunterlagen, des nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Bodengutachtens sowie der im Planungsverlauf bereitgestellten Fachplanungen zu erstellen. Das Bodengutachten ist vollständig zu berücksichtigen und den statischen Berechnungen zugrunde zu legen. Die Tragwerksplanung hat sämtliche tragenden und aussteifenden Bauteile des Bauwerks einschließlich aller statisch erforderlichen Berechnungen, Nachweise und Ausführungsunterlagen zu umfassen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: Erstellung der vollständigen statischen Berechnung für das gesamte Bauvorhaben, Bemessung der Gründung einschließlich Bodenplatte, Tragwerksplanung der Tiefgarage, Bemessung sämtlicher tragender Keller-, Innen- und Außenwände, Bemessung sämtlicher Geschossdecken, Bemessung der Dachkonstruktion, Bemessung der Attiken, Bemessung der Balkone, Bemessung der Aufzugsschächte, Bemessung der Treppenanlagen, Bemessung sämtlicher Unterzüge, Überzüge, Stützen, Ringbalken, Stürze sowie sonstiger tragender Bauteile, Ermittlung sämtlicher maßgebender Lastannahmen und Einwirkungen, Erstellung sämtlicher aufgrund des Bauvorhabens und des Standortes erforderlichen Nachweise, insbesondere der Erdbebennachweise gemäß den zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen technischen Regelwerken, Nachweise der Tragfähigkeit, Nachweise der Gebrauchstauglichkeit, Nachweise der räumlichen Aussteifung, Erstellung sämtlicher Schalpläne, Erstellung sämtlicher Positionspläne, Erstellung sämtlicher Bewehrungspläne für alle in Ortbeton herzustellenden Bauteile, Erstellung sämtlicher Stahllisten einschließlich Biegelisten und Schneideskizzen für alle in Ortbeton herzustellenden Stahlbetonbauteile, Erstellung aller für die Bauausführung erforderlichen statischen Detailnachweise und konstruktiven Angaben. Die Tragwerksplanung ist entsprechend der in den Vorbemerkungen beschriebenen Bauweise zu erstellen. Hierbei sind insbesondere die Ausführung als WU-Konstruktion, der Einsatz von Stahlbeton-Doppelwänden, Filigrandecken, Fertigteiltreppen, Halbfertigteil-Attiken sowie eines Halbfertigteil-Aufzugsschachtes zu berücksichtigen. Berücksichtigung der Fachplanungen Die Tragwerksplanung ist auf Grundlage der durch den Auftraggeber bereitgestellten bzw. gesondert beauftragten Fachplanungen zu erstellen. Hierzu zählen insbesondere: Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis / GEG, Bodengutachten, Architekturplanung, Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung, Entwässerungsplanung sowie weitere für die Tragwerksplanung relevante Fachplanungen. Sämtliche sich hieraus ergebenden Anforderungen sind vollständig in der Tragwerksplanung zu berücksichtigen und in den statischen Berechnungen sowie den zugehörigen Schal-, Positions- und Bewehrungsplänen umzusetzen. Insbesondere sind die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes hinsichtlich der Feuerwiderstandsklassen, der tragenden und aussteifenden Bauteile, der Brandabschnitte, der notwendigen Treppenräume, der Tiefgarage sowie aller weiteren brandschutzrelevanten Bauteile vollständig zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Fachplanern sind eigenständig durchzuführen. Sämtliche sich hieraus ergebenden Änderungen der Tragwerksplanung sind, sofern sie nicht auf nachträgliche Planungsänderungen des Auftraggebers beruhen, Bestandteil dieser Leistung. Wirtschaftliche Planung Die Tragwerksplanung hat wirtschaftlich, materialoptimiert und ausführungsorientiert zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat sämtliche konstruktiven Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich: Materialeinsatz, Beton- und Bewehrungsmengen, Spannweiten, Bauteilquerschnitten, Fertigteilanteilen, Schalungsaufwand, Bauablauf sowie Baukosten eigenständig zu prüfen und dem Auftraggeber geeignete Optimierungsvorschläge zu unterbreiten. Ziel ist eine technisch sichere, wirtschaftliche und ausführungsfreundliche Tragwerkskonstruktion. Prüfstatik Die Erstellung der Prüfstatik ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Prüfingenieur wird ausschließlich durch den Auftraggeber beauftragt. Der Auftragnehmer hat eine vollständig prüffähige Tragwerksplanung einschließlich sämtlicher Berechnungen und Planunterlagen zu erstellen. Während des Prüfverfahrens hat der Auftragnehmer sämtliche Rückfragen, Prüfvermerke und erforderlichen Ergänzungen oder Anpassungen bis zur Erteilung eines positiven Prüfvermerks ohne gesonderte Vergütung zu bearbeiten, soweit diese nicht auf nachträgliche Planungsänderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Sämtliche für die Durchführung der Prüfstatik erforderlichen Unterlagen, insbesondere statische Berechnungen, Schalpläne, Positionspläne, Bewehrungspläne sowie sonstige prüfrelevante Planunterlagen, sind dem Auftraggeber zusätzlich zu den digitalen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung in Papierform (Original) zu übergeben, sofern dies für das Prüfverfahren erforderlich ist. Fertigteilplanung Die Werk- und Fertigungsplanung der Fertigteilwerke für Doppelwände, Filigrandecken, Fertigteiltreppen, Attiken und Aufzugsschacht ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat jedoch sämtliche hierfür erforderlichen statischen Grundlagen, Positionspläne, Lastannahmen, Anschlussdetails und konstruktiven Vorgaben zu erstellen sowie die Werkplanung der Fertigteilwerke hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Tragwerksplanung fachtechnisch zu prüfen und freizugeben. Besondere Anforderungen Die Tragwerksplanung ist vollständig, widerspruchsfrei und ausführungsreif zu erstellen. Sämtliche statischen Berechnungen, Schalpläne, Positionspläne, Bewehrungspläne sowie konstruktiven Detailangaben sind so auszuarbeiten, dass sie ohne weitere statische Ergänzungen unmittelbar als Grundlage für die Ausschreibung, Werkplanung und Ausführung der Rohbauarbeiten verwendet werden können. Der vorstehend beschriebene Leistungsumfang ist nicht abschließend. Bestandteil dieser Position sind sämtliche Leistungen, Berechnungen, Planunterlagen, Detailnachweise, Abstimmungen, Koordinationsleistungen und Nebenleistungen, die zur vollständigen, prüffähigen und ausführungsreifen Tragwerksplanung des Bauvorhabens erforderlich sind, auch wenn diese in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich einzeln aufgeführt sind. Planunterlagen Die Übergabe sämtlicher Unterlagen erfolgt in digitaler Form. Mindestens zu liefern sind: statische Berechnung (PDF), Schalpläne (PDF und DWG), Positionspläne (PDF und DWG), Bewehrungspläne für Ortbetonbauteile (PDF und DWG), erforderliche Detailzeichnungen (PDF und DWG). Abrechnung Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis. Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche zur vollständigen Erbringung der Tragwerksplanung erforderlichen Leistungen, Nebenleistungen, Abstimmungen, Planüberarbeitungen, Koordinationsleistungen, Prüfvermerkseinarbeitungen sowie alle in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen und für eine vollständige, prüffähige und ausführungsreife Tragwerksplanung erforderlichen Arbeiten abgegolten.
__.__.0010
Tragwerksplanung einschließlich sämtlicher statischer Nachweise sowie aller erforderlichen Ausführungsunterlagen
1.00
psch
__.__.0020 Schallschutznachweis gemäß DIN 4109 Erstellung des vollständigen Schallschutznachweises für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage und insgesamt 18 Wohneinheiten. Der Schallschutznachweis ist auf Grundlage der aktuellen Ausführungsplanung sowie der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerke zu erstellen. Die Leistung umfasst insbesondere: Ermittlung der schallschutztechnischen Anforderungen gemäß DIN 4109 Nachweis des Luftschallschutzes Nachweis des Trittschallschutzes Nachweis des Schallschutzes zwischen Nutzungseinheiten Berücksichtigung der haustechnischen Anlagen, soweit erforderlich Erarbeitung konstruktiver Detailvorschläge zur Einhaltung der Schallschutzanforderungen Abstimmung mit dem Architekten, dem Tragwerksplaner sowie den Fachplanern Anpassung des Nachweises bei planungsbedingten Änderungen während der Planungsphase Übergabe sämtlicher Berechnungen und Nachweise in digitaler Form (PDF) Besondere Anforderungen Der Schallschutznachweis ist vollständig, prüffähig und so auszuarbeiten, dass sämtliche Anforderungen der Genehmigungsbehörden sowie der bauordnungsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Abrechnung Die Vergütung erfolgt als Pauschalpreis einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, Abstimmungen und erforderlicher Überarbeitungen.
__.__.0020
Schallschutznachweis gemäß DIN 4109
O
1.00
psch
__.__.0030 Wärmeschutznachweis / GEG einschließlich Nachweis KfW-Effizienzhaus 55 Erstellung des vollständigen Wärmeschutznachweises einschließlich sämtlicher erforderlicher Berechnungen, Nachweise und Dokumentationen für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage und insgesamt 18 Wohneinheiten. Die Leistung ist auf Grundlage der endgültigen Architektur-, Tragwerks- und TGA-Planung sowie unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erbringen. Die energetische Planung ist so auszuführen, dass sämtliche Anforderungen an den KfW-Effizienzhaus-55-Standard (EH 55) erfüllt werden und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Fördermittel gegeben sind. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: Erstellung des vollständigen Wärmeschutznachweises gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs, Berechnung des Transmissionswärmeverlustes, Ermittlung sämtlicher Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte), Berücksichtigung sämtlicher Wärmebrücken, Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, soweit erforderlich, Erstellung sämtlicher energetischer Berechnungen zur Erfüllung des KfW-Effizienzhaus-55-Standards, Abstimmung der Bauteilaufbauten hinsichtlich der energetischen Anforderungen, Abstimmung mit dem Architekten, dem Tragwerksplaner sowie den Fachplanern der Technischen Gebäudeausrüstung, Prüfung der Ausführungsplanung hinsichtlich der Einhaltung der energetischen Anforderungen, Einarbeitung erforderlicher Plananpassungen während der Planungsphase, Erstellung sämtlicher für die Genehmigung sowie die KfW-Förderung erforderlichen Nachweise und Unterlagen, soweit diese dem Leistungsumfang des Wärmeschutznachweises zuzuordnen sind, Übergabe sämtlicher Berechnungen und Nachweise in digitaler Form (PDF). Besondere Anforderungen Die energetische Planung hat wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung der geplanten Bauweise zu erfolgen. Sollten sich im Rahmen der Bearbeitung Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Gebäudehülle, der Dämmstärken, der Bauteilaufbauten oder der energetischen Qualität ergeben, sind diese dem Auftraggeber frühzeitig aufzuzeigen und hinsichtlich ihrer technischen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten. Der Auftragnehmer hat die Planung bis zur endgültigen Genehmigungsfähigkeit sowie bis zur Anerkennung der energetischen Nachweise durch die zuständigen Stellen zu begleiten. Erforderliche Anpassungen infolge von Rückfragen oder Prüfvermerken sind ohne gesonderte Vergütung vorzunehmen, sofern diese nicht auf nachträgliche Planungsänderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Die Wärmeschutznachweise sind vollständig, prüffähig, genehmigungsfähig und förderfähig zu erstellen. Nicht Bestandteil dieser Position Nicht Bestandteil dieser Position sind insbesondere: Energieberatung außerhalb des Wärmeschutznachweises, Fördermittelbeantragung bei der KfW oder sonstigen Förderstellen, Abrechnung Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis. Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche zur vollständigen Erstellung des Wärmeschutznachweises erforderlichen Berechnungen, Nachweise, Dokumentationen, Abstimmungen, Plananpassungen, Nebenleistungen sowie die Begleitung bis zur Genehmigungs- und Förderfähigkeit vollständig abgegolten.
__.__.0030
Wärmeschutznachweis / GEG einschließlich Nachweis KfW-Effizienzhaus 55
O
1.00
psch
__.__.0040 Wärmebrückenberechnung / Wärmebrückennachweis Erstellung einer vollständigen Wärmebrückenberechnung einschließlich sämtlicher erforderlicher Nachweise für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage und insgesamt 18 Wohneinheiten. Die Leistung ist auf Grundlage der endgültigen Architektur-, Tragwerks- und TGA-Planung sowie unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen gesetzlichen Anforderungen und technischen Regelwerke zu erbringen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: Erstellung der vollständigen Wärmebrückenberechnung für das Gesamtbauvorhaben, Ermittlung und Bewertung sämtlicher wärmebrückenrelevanter Anschlussdetails, Berechnung der linearen Wärmedurchgangskoeffizienten (Ψ-Werte), Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Optimierungsvorschläge zur Reduzierung von Wärmebrücken und energetischen Verlusten, Abstimmung mit dem Architekten, Tragwerksplaner und den Fachplanern, Einarbeitung erforderlicher Anpassungen infolge von Planänderungen, soweit diese nicht auf nachträgliche Änderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, Übergabe sämtlicher Berechnungen, Detailnachweise und Ergebnisse in digitaler Form (PDF). Besondere Anforderungen Die Wärmebrückenberechnung ist vollständig, prüffähig und so zu erstellen, dass sie als Grundlage für den Wärmeschutznachweis gemäß GEG verwendet werden kann. Abrechnung Die Vergütung erfolgt als Pauschalpreis. Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche zur vollständigen Erstellung der Wärmebrückenberechnung erforderlichen Berechnungen, Nachweise, Abstimmungen, Plananpassungen und Nebenleistungen abgegolten.
__.__.0040
Wärmebrückenberechnung / Wärmebrückennachweis
O
1.00
psch