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Vorbemerkungen und Vertragsgrundlagen 1. Allgemeines
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung sämtlicher Ingenieurleistungen der Fachplanung Brandschutz für das nachfolgend beschriebene Bauvorhaben.
Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung eines vollständigen Brandschutzkonzeptes sowie – soweit beauftragt – die Durchführung weiterer brandschutztechnischer Planungs-, Prüf- und Begleitleistungen entsprechend den ausgeschriebenen Leistungspositionen.
Bauvorhaben:
„Neubau einer Wohnanlage mit zwei Mehrfamilienhäusern, jeweils einer eigenen Tiefgarage mit gemeinsamer Zu- und Abfahrt sowie insgesamt 18 Wohneinheiten in 52477 Alsdorf, An Leuers Berg."
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ausgeschriebenen Leistungen vollständig, fachgerecht und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerke sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Die Leistungen sind wirtschaftlich, genehmigungsfähig, praxisgerecht und ausführungsorientiert zu erbringen. Sämtliche Planungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen sind so auszuarbeiten, dass sie als Grundlage für das Genehmigungsverfahren, die Ausführungsplanung und – soweit erforderlich – die Bauausführung verwendet werden können.
2. Ziel der Fachplanung Brandschutz
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer wirtschaftlichen, technisch ausgereiften, genehmigungsfähigen und praxisorientierten Fachplanung des vorbeugenden Brandschutzes.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen – je nach beauftragter Leistungsposition – die Erstellung der Brandschutzplanung, die brandschutztechnische Fachberatung, erforderliche Prüfleistungen sowie die brandschutztechnische Begleitung während der Bauausführung.
Von dem Auftragnehmer wird erwartet, dass die Planung nicht ausschließlich unter bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten erfolgt, sondern ebenso eine wirtschaftliche Bauweise, eine praxisgerechte Ausführung sowie die Optimierung der Baukosten berücksichtigt.
Konstruktive, technische oder organisatorische Optimierungsvorschläge, die zu einer wirtschaftlicheren, einfacheren oder qualitativ besseren Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen führen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert mitzuteilen.
Insbesondere sind folgende Planungsziele zu berücksichtigen:
wirtschaftliche und praxisgerechte Brandschutzlösungen,
technisch eindeutige und ausführbare Planung,
Vermeidung unnötiger Sonderkonstruktionen,
wirtschaftliche Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen,
frühzeitige Abstimmung mit allen beteiligten Fachplanern,
Berücksichtigung der Ausführbarkeit während der Bauausführung,
Vermeidung späterer Planungsänderungen,
vollständige Genehmigungsfähigkeit der Planung.
3. Baubeschreibung
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Wohnanlage in 52477 Alsdorf, An Leuers Berg, bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils einer eigenen Tiefgarage, welche über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt erschlossen werden, sowie insgesamt 18 Wohneinheiten.
Die Wohnanlage besteht aus zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils einem Kellergeschoss, drei Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss.
Die Gebäude werden in massiver Stahlbeton- und Mauerwerksbauweise errichtet. Die Kellergeschosse werden als wasserundurchlässige Stahlbetonkonstruktionen (WU-Konstruktionen) ausgeführt. Die Kelleraußen- und tragenden Kellerinnenwände werden als Stahlbeton-Halbfertigteilwände (Doppelwände) hergestellt. Die Geschossdecken werden als Stahlbeton-Filigrandecken ausgeführt. Die Treppenanlagen werden als Stahlbeton-Fertigteiltreppen hergestellt. Die Aufzugsschächte werden als Stahlbeton-Halbfertigteilkonstruktionen ausgeführt. Die Attiken werden als Stahlbeton-Halbfertigteile hergestellt.
Die Wohnflächen betragen:
Beschreibung Gebäude 1 Gebäude 2
Wohneinheiten 9 9
Wohnfläche 714,06 m² 728,91 m²
Gesamtwohnfläche: 1.442,97 m²
Der Bruttorauminhalt (BRI), die Bruttogrundflächen (BGF) sowie weitere Projektkennzahlen ergeben sich aus den den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Berechnungen und Planunterlagen.
Zum Bauvorhaben gehören neben den beiden Wohngebäuden und den beiden Tiefgaragen sämtliche zur vollständigen Nutzung erforderlichen Außenanlagen, Erschließungsflächen, Balkonanlagen, Aufzugsanlagen, Stützwände sowie die technischen Gebäudeanlagen.
4. Hinweise zur Angebotsbearbeitung
Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen, Planunterlagen und Berechnungen vor Angebotsabgabe sorgfältig und vollständig zu prüfen.
Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Auftragnehmer, dass ihm Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen bekannt sind und dass seine Kalkulation auf einer vollständigen Prüfung der Ausschreibungsunterlagen beruht.
Sämtliche Leistungen, Nebenleistungen, Abstimmungen, Koordinationsleistungen, Berechnungen, Nachweise, Planüberarbeitungen, Dokumentationen sowie sonstige Arbeiten, die zur vollständigen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind, gelten auch dann als Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn sie in dieser Ausschreibung nicht ausdrücklich einzeln aufgeführt sind.
Erkennt der Auftragnehmer bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen Widersprüche, fehlende Angaben oder fachlich erforderliche Ergänzungen, hat er den Auftraggeber hierauf vor Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen.
Nachträge aufgrund einer unvollständigen Prüfung der Ausschreibungsunterlagen oder einer fehlerhaften Kalkulation werden ausgeschlossen.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind entsprechend der jeweiligen Leistungsposition vollständig, genehmigungsfähig und fachgerecht zu erbringen und so auszuführen, dass sie als Grundlage für die weitere Planung, Genehmigung und Bauausführung verwendet werden können.
5. Planungs- und Vertragsgrundlagen
Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören insbesondere:
Bauantragsplanung,
Architekturplanung,
Grundrisse,
Schnitte,
Ansichten,
Lageplan,
Vermessungsunterlagen,
DWG-Dateien,
PDF-Planunterlagen,
Bodengutachten,
Tragwerksplanung (nach Vorliegen),
Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (nach Vorliegen),
Schallschutznachweis (nach Vorliegen),
Wärmeschutznachweis / GEG (nach Vorliegen),
Entwässerungsplanung (nach Vorliegen),
sowie sämtliche weiteren für die Erbringung der ausgeschriebenen brandschutztechnischen Leistungen erforderlichen Unterlagen.
Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, technischen Regelwerke sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Insbesondere sind die jeweils gültigen Fassungen folgender Regelwerke zu berücksichtigen:
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW),
Sonderbauverordnung Nordrhein-Westfalen (SBauVO NRW), soweit anwendbar,
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW),
DIN 4102,
DIN EN 13501,
einschlägige DIN-Normen,
allgemein anerkannte Regeln der Technik,
behördliche Auflagen,
Anforderungen der beteiligten Fachplanungen.
Soweit die Planung Auswirkungen auf die Ausschreibung und spätere Bauausführung hat, sind die Anforderungen der VOB/C hinsichtlich einer eindeutigen, vollständigen und ausführungsorientierten Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.
Grundlage der Beauftragung sind:
diese Ausschreibungsunterlagen einschließlich aller Anlagen,
das Angebot des Auftragnehmers,
die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers,
ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
6. Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer arbeitet während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase eng mit dem Auftraggeber, dem hausinternen Planungsbüro, dem Architekten, dem Tragwerksplaner, den Fachplanern der Technischen Gebäudeausrüstung, den Bauphysikern, den Prüfingenieuren, den zuständigen Genehmigungsbehörden sowie – soweit erforderlich – der Brandschutzdienststelle zusammen.
Erforderliche Abstimmungen sind eigenverantwortlich durchzuführen und zu dokumentieren.
Plananpassungen, die sich aus Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern oder Genehmigungsbehörden ergeben, sind Bestandteil des Leistungsumfangs, soweit sie nicht auf nachträgliche Planungsänderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
7. Vergütung
Die Vergütung erfolgt als Pauschalpreis je ausgeschriebener Leistungsposition.
Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche zur vollständigen Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlichen Planungs-, Prüf-, Beratungs-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen, Planüberarbeitungen, Behördenkontakte, Erläuterungen, Stellungnahmen sowie sämtlicher Nebenleistungen abgegolten.
Nachträge aufgrund einer unvollständigen Kalkulation, einer unzureichenden Prüfung der Ausschreibungsunterlagen oder üblicher Abstimmungen mit Fachplanern, Behörden oder sonstigen Projektbeteiligten werden ausgeschlossen.
Vorbemerkungen und Vertragsgrundlagen
010 Erstellung eines vollständigen Brandschutzkonzeptes einschließlich sämtlicher erforderlicher Nachweise, Abstimmungen und Ausführungsgrundlagen Erstellung eines vollständigen, genehmigungsfähigen, wirtschaftlichen und ausführungsorientierten Brandschutzkonzeptes für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils einer eigenen Tiefgarage, welche über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt erschlossen werden, sowie insgesamt 18 Wohneinheiten.
Das Brandschutzkonzept ist auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Planunterlagen sowie der im Planungsverlauf zur Verfügung gestellten Fachplanungen zu erstellen.
Sämtliche öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie die zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen gesetzlichen Vorschriften, technischen Regelwerke und allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu berücksichtigen.
Das Brandschutzkonzept ist vollständig, widerspruchsfrei und genehmigungsfähig zu erstellen und so auszuarbeiten, dass es als verbindliche Grundlage für das Genehmigungsverfahren sowie für die weitere Ausführungsplanung sämtlicher beteiligter Fachplaner dient.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche Ingenieurleistungen, Berechnungen, Nachweise, Abstimmungen und Dokumentationen, die zur vollständigen Erstellung des Brandschutzkonzeptes erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
Erstellung eines vollständigen Brandschutzkonzeptes einschließlich aller erforderlichen brandschutztechnischen Nachweise,
Einstufung des Bauvorhabens nach den geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften,
Erarbeitung der erforderlichen Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes,
Erstellung des Rettungswegkonzeptes,
Festlegung sämtlicher brandschutztechnischer Anforderungen an Konstruktion, Bauteile, Baustoffe, Brand- und Rauchabschnitte, Rettungswege sowie die Technische Gebäudeausrüstung,
Berücksichtigung der Anforderungen an Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrflächen, Löschwasserversorgung sowie gegebenenfalls erforderliche Rauchableitungs- und Lüftungseinrichtungen,
Festlegung der Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegkennzeichnung und sonstige brandschutztechnisch erforderliche Einrichtungen,
Abstimmung des Brandschutzkonzeptes mit dem Auftraggeber, den beteiligten Fachplanern, den Genehmigungsbehörden sowie der zuständigen Brandschutzdienststelle, soweit erforderlich,
Einarbeitung der im Genehmigungsverfahren erforderlichen Anpassungen, soweit diese nicht auf nachträgliche Planungsänderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind,
Erstellung sämtlicher für das Genehmigungsverfahren sowie die weitere Planung erforderlichen brandschutztechnischen Unterlagen, Erläuterungen und Vorgaben.
Berücksichtigung der Fachplanungen
Das Brandschutzkonzept ist auf Grundlage der durch den Auftraggeber bereitgestellten bzw. im Planungsverlauf erstellten Fachplanungen zu bearbeiten.
Hierzu gehören insbesondere die Architekturplanung, Tragwerksplanung, Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung, Schall- und Wärmeschutzplanung, Entwässerungsplanung, Vermessungsunterlagen, Bodengutachten sowie sämtliche weiteren für die Brandschutzplanung relevanten Planungsunterlagen.
Die Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern ist eigenverantwortlich durchzuführen. Sämtliche sich hieraus ergebenden Plananpassungen sind Bestandteil dieser Leistung, sofern sie nicht auf nachträgliche Planungsänderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Wirtschaftliche Planung
Die Brandschutzplanung ist wirtschaftlich, praxisgerecht und ausführungsorientiert zu erstellen.
Der Auftragnehmer hat wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen zu prüfen und dem Auftraggeber geeignete Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Besondere Anforderungen
Die Planung ist vollständig, eindeutig und widerspruchsfrei auszuarbeiten.
Alle brandschutztechnischen Anforderungen sind so zu formulieren, dass sie ohne weitere Auslegung als Grundlage für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung verwendet werden können.
Der vorstehend beschriebene Leistungsumfang ist nicht abschließend. Bestandteil dieser Position sind sämtliche Leistungen, Berechnungen, Nachweise, Abstimmungen, Koordinationsleistungen, Stellungnahmen, Planüberarbeitungen und Nebenleistungen, die zur vollständigen, genehmigungsfähigen und ausführungsreifen Erstellung des Brandschutzkonzeptes erforderlich sind, auch wenn diese in dieser Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich einzeln aufgeführt sind.
Planunterlagen
Die Übergabe sämtlicher Unterlagen erfolgt in digitaler Form.
Mindestens zu liefern sind:
Brandschutzkonzept als PDF,
sämtliche brandschutztechnischen Stellungnahmen und Erläuterungen als PDF,
erforderliche brandschutztechnische Pläne, Detailzeichnungen und Übersichtspläne als PDF sowie zusätzlich im DWG-Format, soweit diese erstellt werden,
sämtliche Nachweise und Berechnungen als PDF.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis.
Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche Leistungen einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen, Koordinationsleistungen, Planüberarbeitungen, Behördenabstimmungen, Erläuterungen, Stellungnahmen sowie sämtliche zur vollständigen, genehmigungsfähigen und ausführungsreifen Erstellung des Brandschutzkonzeptes erforderlichen Nebenleistungen abgegolten.
010
Erstellung eines vollständigen Brandschutzkonzeptes einschließlich sämtlicher erforderlicher Nachweise, Abstimmungen und Ausführungsgrundlagen
1.00
psch
020 Brandschutztechnische Baubegleitung einschließlich stichprobenartiger Baustellenkontrollen Durchführung einer brandschutztechnischen Baubegleitung während der Bauausführung zur stichprobenhaften Überprüfung der Übereinstimmung der Bauausführung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept, den erteilten Auflagen der Baugenehmigung sowie den brandschutztechnischen Vorgaben der Fachplanung.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Durchführung stichprobenartiger Baustellenbegehungen während der Bauausführung,
Überprüfung der Ausführung brandschutzrelevanter Bauteile und Konstruktionen auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept,
Kontrolle der fachgerechten Ausführung brandschutztechnischer Abschottungen, Fugen, Leitungsdurchführungen sowie weiterer brandschutzrelevanter Bauteile,
Überprüfung der Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen an Tragwerk, Rettungswege, Brand- und Rauchabschnitte sowie die Technische Gebäudeausrüstung,
Dokumentation festgestellter Abweichungen und Mängel einschließlich schriftlicher Prüfberichte,
Beratung des Auftraggebers sowie der ausführenden Unternehmen bei brandschutztechnischen Fragestellungen während der Bauausführung,
Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern, Genehmigungsbehörden und der zuständigen Brandschutzdienststelle, soweit erforderlich,
Überprüfung von Planungs- oder Ausführungsänderungen hinsichtlich ihrer brandschutztechnischen Auswirkungen sowie Mitwirkung bei erforderlichen Fortschreibungen des Brandschutzkonzeptes.
Die Anzahl der erforderlichen Baustellenbegehungen ist vom Bieter auf Grundlage des Bauvorhabens zu kalkulieren und im Pauschalpreis zu berücksichtigen.
Der vorstehend beschriebene Leistungsumfang ist nicht abschließend. Bestandteil dieser Position sind sämtliche Nebenleistungen, Abstimmungen, Dokumentationen und Koordinationsleistungen, die für eine ordnungsgemäße brandschutztechnische Baubegleitung erforderlich sind.
Planunterlagen
Mindestens zu liefern sind:
Prüfberichte jeder Baustellenbegehung (PDF),
Dokumentation festgestellter Mängel und Abweichungen (PDF),
Stellungnahmen zu brandschutztechnischen Fragestellungen (PDF),
Fotodokumentationen, soweit erforderlich.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis.
Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche Baustellenbegehungen, Prüfungen, Dokumentationen, Abstimmungen, Beratungen sowie alle zur vollständigen Durchführung der brandschutztechnischen Baubegleitung erforderlichen Nebenleistungen abgegolten.
020
Brandschutztechnische Baubegleitung einschließlich stichprobenartiger Baustellenkontrollen
1.00
psch
030 Prüfung des baulichen Brandschutzes nach Sachverständigenverordnung (SV-VO) einschließlich Bescheinigung Durchführung der Prüfung des baulichen Brandschutzes nach den Vorgaben der Sachverständigenverordnung Nordrhein-Westfalen (SV-VO) einschließlich Vorprüfung der Brandschutzplanung, Beratung des Auftraggebers, Durchführung der erforderlichen Prüfungen sowie Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfung des Brandschutzkonzeptes auf Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden,
Prüfung der vollständigen Brandschutzplanung einschließlich der zugehörigen Unterlagen und Nachweise,
Beratung des Auftraggebers sowie der beteiligten Fachplaner hinsichtlich erforderlicher Anpassungen,
Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden und der Brandschutzdienststelle, soweit erforderlich,
Erstellung der Prüfbescheinigung nach den Vorgaben der Sachverständigenverordnung (SV-VO),
Dokumentation der Prüfergebnisse sowie schriftliche Stellungnahmen zu erforderlichen Plananpassungen,
Mitwirkung bei der Klärung von Rückfragen der Genehmigungsbehörden bis zum Abschluss des Prüfverfahrens.
Der vorstehend beschriebene Leistungsumfang ist nicht abschließend. Bestandteil dieser Position sind sämtliche Prüf-, Beratungs-, Abstimmungs- und Dokumentationsleistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Prüfbescheinigungsverfahrens erforderlich sind.
Planunterlagen
Mindestens zu liefern sind:
Prüfbescheinigung nach SV-VO,
schriftliche Prüfberichte und Stellungnahmen (PDF),
Dokumentation festgestellter Abweichungen und erforderlicher Anpassungen,
sämtliche für das Prüfverfahren erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis.
Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche Prüfleistungen, Vorprüfungen, Beratungen, Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern und Behörden, die Erstellung der Prüfbescheinigung sowie alle zur vollständigen Durchführung des Prüfverfahrens erforderlichen Nebenleistungen abgegolten.
030
Prüfung des baulichen Brandschutzes nach Sachverständigenverordnung (SV-VO) einschließlich Bescheinigung
1.00
psch
040 Abschließende brandschutztechnische Prüfung einschließlich Konformitäts- und Abschlussbescheinigung Durchführung der abschließenden brandschutztechnischen Prüfung nach Fertigstellung der Bauleistungen einschließlich Überprüfung der Übereinstimmung der Bauausführung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept, den brandschutztechnischen Prüfunterlagen, den behördlichen Auflagen sowie den öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
abschließende Prüfung der brandschutzrelevanten Bauausführung,
Überprüfung der Übereinstimmung der ausgeführten Leistungen mit dem genehmigten Brandschutzkonzept sowie den erteilten Genehmigungen und Auflagen,
Prüfung der für die Inbetriebnahme erforderlichen brandschutztechnischen Nachweise, Bescheinigungen und Dokumentationen,
Bewertung festgestellter Abweichungen hinsichtlich ihrer brandschutztechnischen Auswirkungen,
Erstellung einer Mängel- und Restpunkteliste, soweit erforderlich,
Überprüfung der Beseitigung festgestellter brandschutztechnischer Mängel, soweit Bestandteil der Beauftragung,
Erstellung der erforderlichen Abschluss- bzw. Konformitätsbescheinigung über die Übereinstimmung der Bauausführung mit den brandschutztechnischen Anforderungen,
Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Fachplanern sowie den zuständigen Behörden, soweit erforderlich.
Der vorstehend beschriebene Leistungsumfang ist nicht abschließend. Bestandteil dieser Position sind sämtliche Prüf-, Dokumentations-, Abstimmungs- und Nebenleistungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der abschließenden brandschutztechnischen Prüfung und die Ausstellung der erforderlichen Abschlussbescheinigung notwendig sind.
Planunterlagen
Mindestens zu liefern sind:
Abschluss- bzw. Konformitätsbescheinigung (PDF),
Prüfbericht über die abschließende brandschutztechnische Prüfung (PDF),
Dokumentation festgestellter Mängel und Abweichungen (PDF), soweit vorhanden,
schriftliche Stellungnahmen und Empfehlungen zur Mängelbeseitigung, soweit erforderlich.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis.
Mit dem angebotenen Pauschalpreis sind sämtliche Prüfungen, Baustellenbegehungen im Rahmen der Schlussabnahme, Dokumentationen, Abstimmungen, Stellungnahmen, Bescheinigungen sowie alle zur vollständigen Durchführung der abschließenden brandschutztechnischen Prüfung erforderlichen Nebenleistungen abgegolten.
040
Abschließende brandschutztechnische Prüfung einschließlich Konformitäts- und Abschlussbescheinigung
1.00
psch