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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Bauvorhaben Auftraggeber
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Neubau eines Seniorenresidenz mit 137 Pflegeplätzen
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Hönower Weg 5
15366 Hoppegarten
1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 3-geschossige Altenwohn- und Pflegeheim (EG, 1. OG und 2. OG) ist mit einem Mansarddach geplant.
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Hönower Weg.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z.B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als EP anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z.B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Innentüren, Aluminium-Elemente, Brandschutztüren, Schließanlagen und Zubehör Allgemeines / Normbezug
Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Vertragsunterlagen, den freigegebenen Ausführungsplänen, Detailplänen, Brandschutzunterlagen, Schallschutznachweisen, bauaufsichtlichen Anforderungen und Herstellervorgaben.
Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, funktionsfähige und abnahmefähige Lieferung und Montage der ausgeschriebenen Innentüren, Holzinnentüren, Stahlzargen, Aluminium-Elemente mit Festverglasungen F30, Feuerschutztüren T30/T90/RS, Stahltüren T30/T90/RS, Rauchschutztüren, mechanischen Schließanlagen, Türstopper, Panikfunktionen, WC-Garnituren sowie aller system- und funktionsbedingten Zubehörteile.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem:
VOB/B – DIN 1961
VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 4102 und DIN EN 13501, soweit brandschutztechnisch relevant
DIN 18095 bzw. DIN EN 1634 und DIN EN 16034, soweit für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse anwendbar
DIN EN 14351, DIN EN 14351-2, soweit anwendbar
DIN EN 179 und DIN EN 1125 für Notausgangs- und Paniktürverschlüsse, sofern gefordert
DIN 18250 für Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren, soweit anwendbar
DIN 18251, DIN 18252, DIN 18257 für Schlösser, Profilzylinder und Schutzbeschläge, soweit anwendbar
DIN 18273 für Türdrückergarnituren für Feuerschutz- und Rauchschutztüren
DIN 18101, DIN 18111 und DIN 18168, soweit für Innentüren, Zargen und Trockenbauanschlüsse relevant
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18040 Barrierefreies Bauen, soweit vertraglich oder öffentlich-rechtlich gefordert
Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen, Brandschutzkonzept und Baugenehmigung
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen, Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen
Herstellervorgaben, Montageanleitungen, Wartungsanleitungen und Systemfreigaben
allgemein anerkannte Regeln der Technik
Alle Tür- und Elementkonstruktionen sind entsprechend ihrer ausgeschriebenen Funktion auszuführen. Dies betrifft vor allem Anforderungen an Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Einbruchhemmung, Barrierefreiheit, Nutzungssicherheit, Dauerhaftigkeit, Bedienbarkeit, Flucht- und Rettungswege sowie optisches Erscheinungsbild.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie für die vollständige, mangelfreie, funktionsfähige und abnahmefähige Leistung erforderlich sind und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben werden.
Hierzu zählen vor allem:
Prüfen der Ausführungsunterlagen, Türlisten, Brandschutzpläne, Schließpläne und Montageorte
Aufmaßkontrolle vor Fertigung und Montage
Prüfen der Rohbauöffnungen, Wandarten, Wanddicken, Bodenhöhen, Estrichhöhen und Meterrisse
Prüfen der Untergründe, Anschlussflächen und Befestigungsmöglichkeiten
Abstimmung der Einbaurichtung, Anschlagrichtung, Öffnungsrichtung und Drückerhöhen
Liefern, Abladen, Transportieren, Zwischenlagern und Verteilen der Bauteile im Gebäude
Schutz der Türen, Zargen, Verglasungen, Beschläge, Oberflächen und angrenzenden Bauteile
Montage aller systemzugehörigen Befestigungsmittel, Dichtungen, Bänder, Schlösser, Beschläge und Zubehörteile
Einstellen und Nachjustieren der Türflügel, Bänder, Schließbleche, Türschließer, Feststeller und Panikfunktionen
Herstellen funktionsfähiger Anschlussfugen nach Herstellervorgabe
Anbringen und Einregulieren von Türstoppern, WC-Garnituren, Drückergarnituren und Schutzbeschlägen
Kennzeichnung der Türen und Schlüssel nach Schließplan
Beseitigung eigener Verunreinigungen, Verpackungen und Montageabfälle
Übergabe der Nachweise, Montage- und Wartungsunterlagen
Systemteile dürfen nur entsprechend den jeweiligen Zulassungen, Klassifizierungen und Herstellervorgaben kombiniert werden. Bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen sind eigenmächtige Änderungen, Bohrungen, Kürzungen, Fräsungen oder Ergänzungen unzulässig, sofern diese nicht durch die Zulassung, Bauartgenehmigung oder eine schriftliche Freigabe des Herstellers gedeckt sind.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Fertigung und Montage alle für seine Leistung relevanten Unterlagen, Vorleistungen und örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen.
Zu prüfen sind vor allem:
Rohbauöffnungen, Leibungen, Stürze, Wanddicken und Bodenaufbauten
Meterrisse, Fertigfußbodenhöhen und Schwellenanschlüsse
Wandarten, Wandqualitäten und zulässige Befestigungsuntergründe
Anforderungen aus Brandschutzkonzept, Türliste und Fluchtwegplanung
Feuerwiderstandsklassen T30, T90, F30, Rauchschutzanforderungen RS und Selbstschließung
Anforderungen an Panikfunktion, Notausgangsverschlüsse und Fluchtrichtung
Anforderungen an Schallschutz, Dichtungen, Bodendichtungen und Anschlussfugen
wärmeschutzrelevante Anschlüsse, Trennungen zwischen beheizten und unbeheizten Bereichen
Anforderungen an Barrierefreiheit, lichte Durchgangsbreiten, Bedienhöhen und Schwellen
Beschlagsausstattung, Drückergarnituren, WC-Garnituren, Türstopper und Schließanlagen
Übereinstimmung von Türlisten, Plänen, LV-Positionen und Brandschutzunterlagen
Verträglichkeit mit angrenzenden Gewerken, vor allem Trockenbau, Bodenbelag, Maler, Elektro, Zugangskontrolle, RWA/BMA und TGA
Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Untergründe, nicht ausführbare Details, Abweichungen von Zulassungen, brandschutztechnische Risiken, schallschutztechnische Schwächungen oder sonstige Bedenken, hat er diese unverzüglich vor Ausführung schriftlich anzumelden.
Eine Ausführung trotz erkennbarer Bedenken ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Mangelfreiheit, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Dieser muss mit der Montage von Brandschutz-, Rauchschutz-, Schallschutz- und Schließanlagenbauteilen vertraut sein.
Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter hat die Montage zu koordinieren, die Monteure einzuweisen, die Einhaltung der Zulassungen und Herstellervorgaben zu überwachen sowie an den erforderlichen Baubesprechungen und Schnittstellenterminen teilzunehmen.
Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt.
Der Auftragnehmer bleibt für Nachunternehmer, Lieferanten und Monteure vollumfänglich verantwortlich.
Aufmaß und Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C.
Der Auftragnehmer hat vor Fertigung ein eigenes Aufmaß zu nehmen und die Maße mit den freigegebenen Plänen, Türlisten und örtlichen Gegebenheiten abzugleichen.
Die Abrechnung hat positionsbezogen, prüffähig und nachvollziehbar zu erfolgen. Erforderliche Aufmaßblätter, Türlisten, Zuordnungen, Planmarkierungen, Lieferscheine, Nachweise und Fotodokumentationen sind beizufügen.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen, zum Beispiel Zargenbefestigungen, Hinterfüllungen, Brandschutzfugen, Anschlussabdichtungen, Bodeneinstandsbereiche und Befestigungspunkte, sind vor dem Verschließen oder Überarbeiten zu dokumentieren.
Mengen und Massen
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen, Türanzahlen, Elementgrößen, Zargentypen, Anschlagrichtungen, Brandschutzklassen, Rauchschutzanforderungen, Beschlagsausstattungen, Schließfunktionen und Zubehörteile vor Angebotsabgabe eigenständig zu prüfen.
Grundlagen sind vor allem:
Leistungsverzeichnis
Türlisten
Grundrisse
Schnitte
Detailpläne
Brandschutzpläne
Schließplan
Ausstattungsbeschreibung
Wand- und Bodenaufbauten
Angaben zu Flucht- und Rettungswegen
Ergeben sich erkennbare Abweichungen oder Unklarheiten, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Nachforderungen aufgrund erkennbarer, aber nicht angezeigter Unstimmigkeiten werden nicht anerkannt.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Detail- und Montageplanungen zu erstellen.
Darzustellen und abzustimmen sind vor allem:
Türtypen, Zargentypen, Elementgrößen und Öffnungsrichtungen
Wandanschlüsse, Zargenbefestigungen und Hinterfüllungen
Feuer- und Rauchschutzdetails
F30-Festverglasungen in Aluminium-Elementen
Anschlussfugen, Dichtungen, Bodendichtungen und Schwellen
Anforderungen an Schallschutz und wärmeschutzrelevante Trennbereiche
Türschließer, Feststellanlagen, Schließfolgeregelungen und Mitnehmerklappen
Panikfunktionen, Notausgangsverschlüsse und Fluchtwegausstattung
mechanische Schließanlage mit Zylinderlängen, Schließberechtigungen und Schlüsselkennzeichnung
Türstopper, Wand- oder Bodenpuffer und Kollisionsschutz
WC-Garnituren und Besetzt-/Frei-Anzeigen
Schnittstellen zu Elektro, Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle, Feststellanlagen und Gebäudeautomation
Revisions-, Wartungs- und Bedienanforderungen
Werk- und Montageunterlagen sind rechtzeitig vor Fertigung und Montage zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung oder Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maßhaltigkeit, Systemkonformität, Zulassungskonformität, Funktion und Mangelfreiheit.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren.
Schnittstellen bestehen vor allem zu:
Rohbau
Trockenbau
Estrich
Bodenbelag
Maler- und Beschichtungsarbeiten
Elektroinstallation
Brandmeldeanlage
Zutrittskontrolle
Feststellanlagen
Lüftung und TGA
Schlosser- und Metallbauarbeiten
Fassaden- und Verglasungsarbeiten
Brandschutzfachplanung
Schallschutzplanung
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig sicherzustellen, dass Einbausituationen, Wandqualitäten, Befestigungen, Kabelübergänge, Türkontakte, Haftmagnete, Feststellanlagen, Bodendichtungen, Schwellen, Türstopper und Beschläge fachgerecht montiert und funktionsfähig betrieben werden können.
Nachträgliche Änderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers und des Herstellers erfolgen, soweit sie zulassungsrelevant sind.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Oberflächen, Verglasungen, Beschläge und fertige Leistungen vorzusehen.
Hierzu zählen vor allem:
Schutz vor Beschädigung, Feuchtigkeit, Verschmutzung und Verformung
trockene, standsichere und materialgerechte Lagerung
Schutz von Holzoberflächen, Stahloberflächen, Aluminiumprofilen, Verglasungen und Beschlägen
Schutz fertig montierter Türen bis zur Abnahme
sichere Transportwege innerhalb des Gebäudes
Vermeidung von Schäden an Wänden, Böden, Decken und angrenzenden Bauteilen
Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, DGUV-Regelwerke und Baustellenordnung
fachgerechter Umgang mit schweren Türflügeln, Glasbauteilen und Brandschutzelementen
Beschädigte, verzogene, feuchte, verschmutzte oder nicht mehr zulassungskonforme Bauteile dürfen nicht eingebaut werden.
Brandschutz
Alle Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Brandschutzverglasungen, F30-Aluminium-Festverglasungen, Stahltüren T30/T90/RS, Feuerschutztüren T90/RS sowie zugehörige Beschläge und Zubehörteile sind entsprechend den bauaufsichtlichen Nachweisen, Klassifizierungen, Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Herstellervorgaben und Montageanleitungen auszuführen.
Zu beachten sind vor allem:
Feuerwiderstandsklasse gemäß LV, Türliste und Brandschutzkonzept
Rauchschutzanforderung RS, soweit ausgeschrieben
Selbstschließung und dauerhaft funktionsfähige Schließung
zugelassene Zargen-, Wand- und Befestigungssysteme
zugelassene Hinterfüllungen und Anschlussfugen
zugelassene Dichtungen, Bodendichtungen und Schwellenlösungen
geeignete und zugelassene Schlösser, Bänder, Türdrücker, Türschließer und Panikbeschläge
zulässige Verglasungen, Glashalterungen, Profile und Dichtstoffe
Übereinstimmung mit Flucht- und Rettungswegplanung
Kennzeichnungsschilder und Übereinstimmungsbestätigungen
Wartungs- und Funktionsanforderungen
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse dürfen nicht gekürzt, gebohrt, gefräst, verändert oder mit zusätzlichen Bauteilen versehen werden, sofern dies nicht durch den jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis, die Montageanleitung oder eine schriftliche Herstellerfreigabe gedeckt ist.
Türstopper, Bodentürpuffer, Wandpuffer, Feststeller, Haftmagnete oder sonstige Haltevorrichtungen dürfen die brandschutztechnische und rauchschutztechnische Funktion nicht beeinträchtigen. Bei Türen mit Selbstschließfunktion sind unzulässige Offenhaltungen ausgeschlossen.
Schallschutz
Türen, Zargen, Dichtungen, Bodendichtungen, Anschlussfugen und angrenzende Bauteile sind so auszuführen, dass die vertraglich geforderten Schallschutzwerte erreicht werden.
Der Auftragnehmer hat bei schallschutzrelevanten Türen vor allem zu beachten:
ausgeschriebenes Schalldämmmaß
passende Türblatt-, Zargen-, Dichtungs- und Bodendichtungssysteme
fachgerechte Hinterfüllung und Abdichtung der Zarge
luftdichte Anschlussfugen
geeignete Absenkdichtungen oder Schwellen
korrekte Einstellung von Türblatt, Dichtungen und Schließdruck
Vermeidung von Schallnebenwegen
Verträglichkeit mit Bodenbelägen und Höhenversätzen
keine unzulässigen Kürzungen von Türblättern
Schallschutzanforderungen gelten nur als erfüllt, wenn Türblatt, Zarge, Beschläge, Dichtungen, Anschlussfugen und angrenzende Bauteile als Gesamtsystem funktionsgerecht ausgeführt sind.
Werden durch Vorleistungen, Bauzustände oder Planungsangaben schallschutztechnische Anforderungen gefährdet, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Bedenken anzumelden.
Wärmeschutz
Soweit Türen, Zargen, Aluminium-Elemente, Festverglasungen oder Stahltüren Bereiche mit unterschiedlichen Temperaturzonen trennen, sind die wärmeschutztechnischen Anforderungen zu beachten.
Dies betrifft vor allem Türen und Elemente zwischen:
beheizten und unbeheizten Bereichen
Treppenhäusern und Nutzbereichen
Technikräumen und Aufenthaltsbereichen
Fluren und angrenzenden Funktionsräumen
Bereichen mit erhöhten Anforderungen an Luftdichtheit oder Energieeffizienz
Wärmeschutzrelevante Bauteile sind mit geeigneten Türblättern, Profilen, Verglasungen, Dichtungen, Bodendichtungen und Anschlussfugen auszuführen. Wärmebrücken, unkontrollierte Luftströmungen, offene Fugen und unzureichende Dichtungsebenen sind zu vermeiden.
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen U-Werte, Verglasungsanforderungen, Dichtungssysteme und Herstellerdetails einzuhalten. Abweichungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Freigabe.
Mechanische Schließanlagen, Panikfunktion, WC-Garnituren und Türstopper
Die mechanische Schließanlage ist inklusive Schließplan, Türliste und Nutzungsanforderungen vollständig funktionsfähig zu liefern und einzubauen.
Hierzu gehören vor allem:
Profilzylinder, Halbzylinder, Knaufzylinder oder Sonderzylinder gemäß Schließplan
Schlüssel, Sicherungskarten und Schließberechtigungen
Kennzeichnung und Zuordnung der Schlüssel
Übergabeprotokoll für Schlüssel und Zylinder
abgestimmte Zylinderlängen passend zu Türblatt, Beschlag und Schutzrosette
Berücksichtigung von Feuerwehr-, Betreiber-, Technik- und Nutzeranforderungen
Panikfunktionen und Notausgangsverschlüsse sind entsprechend den Anforderungen aus Türliste, Brandschutzkonzept und Fluchtwegplanung auszuführen. Die gewählte Funktion muss zur Nutzung, Fluchtrichtung und Türart passen. Nach Montage ist jede Panikfunktion einzustellen, zu prüfen und zu dokumentieren.
WC-Garnituren sind vollständig mit Drückern, Rosetten, Besetzt-/Frei-Anzeige, Notöffnungsmöglichkeit und passender Verriegelung auszuführen, soweit im Leistungsverzeichnis gefordert.
Türstopper sind so anzuordnen, dass Türen, Beschläge, Wände, Verglasungen, Möbel und technische Einbauten nicht beschädigt werden. Die Anordnung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Türstopper dürfen Rettungswege, Barrierefreiheit, Brandschutz, Rauchschutz und Türfunktionen nicht beeinträchtigen.
Herstellervorgaben, Zertifizierungen, CE-Kennzeichnung und Nachweise
Es dürfen nur geeignete, zugelassene, gekennzeichnete und für den jeweiligen Verwendungszweck freigegebene Produkte eingebaut werden.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und spätestens zur Abnahme folgende Unterlagen vorzulegen:
Leistungserklärungen
CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
allgemeine Bauartgenehmigungen
Europäische Technische Bewertungen
Klassifizierungsberichte für Feuer-, Rauch- und Schallschutz
Prüfzeugnisse und Systemnachweise
Übereinstimmungserklärungen und Unternehmererklärungen
Montageanleitungen und Herstellervorgaben
Wartungs- und Pflegeanleitungen
Nachweise für Schlösser, Beschläge, Türschließer und Panikfunktionen
Nachweise zu Verglasungen, Profilen und Brandschutzverglasungen
Schallschutznachweise, soweit gefordert
Wärmeschutznachweise, soweit gefordert
Schließplan, Schlüsselverzeichnis und Übergabeprotokolle
Dokumentation der Funktionsprüfungen
Produkte ohne erforderlichen Nachweis, ohne erforderliche Kennzeichnung oder ohne Systemfreigabe dürfen nicht eingebaut werden. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Ausbau, Austausch und Folgekosten nicht zulässiger oder nicht nachweisbarer Produkte.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Verschließen oder Überarbeiten zu dokumentieren.
Zu dokumentieren sind vor allem:
Rohbauöffnung vor Einbau
Wandart und Befestigungsuntergrund
Zargenbefestigung
Zargenhinterfüllung
Brandschutzfugen und Anschlussausbildungen
Befestigung von Aluminium-Elementen und Brandschutzverglasungen
Einbau von Bodendichtungen, Schwellen und Anschlussprofilen
Einbau von Türschließern, Feststellanlagen und Schließfolgeregelungen
Einbau von Panikbeschlägen und Schlössern
Einbau und Zuordnung der Schließzylinder
Funktionsprüfung vor Übergabe
Die Dokumentation ist mit Datum, Bauteilnummer, Türnummer, Lageangabe und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt, vom Auftraggeber angeordnet oder bestätigt und prüffähig nachgewiesen wurden.
Stundenzettel sind spätestens am folgenden Werktag nach Ausführung vorzulegen. Sie müssen Art, Ort, Umfang, eingesetztes Personal, Geräte, Material und Leistungszeit eindeutig enthalten.
Für verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Stundenlohnarbeiten ist zusätzlich eine Fotodokumentation vorzulegen.
Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Transportwege und Montagebereiche arbeitstäglich sauber zu halten.
Verpackungen, Schutzfolien, Bohrstaub, Späne, Dichtstoffreste, Montageschaumreste, Glasreste und sonstige Verunreinigungen aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich zu beseitigen.
Türen, Zargen, Beschläge, Verglasungen und angrenzende Oberflächen sind nach Abschluss der Arbeiten gereinigt und frei von Beschädigungen zu übergeben.
Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Funktionsprüfungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren.
Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem:
Vollständigkeit der gelieferten Türen, Zargen, Elemente und Beschläge
Übereinstimmung mit Türliste, Schließplan und Brandschutzunterlagen
fachgerechter Einbau der Zargen und Türblätter
lot- und fluchtgerechter Sitz
Spaltmaße, Bodenluft und Dichtungssitz
selbstständiges Schließen von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
Funktion von Türschließern, Schließfolgeregelungen und Feststellanlagen
Funktion von Panik- und Notausgangsverschlüssen
Funktion der Schlösser, Zylinder und Schließanlage
Funktion der WC-Garnituren
Lage und Funktion der Türstopper
Zustand von Oberflächen, Kanten, Verglasungen und Beschlägen
Einhaltung der Brandschutz-, Rauchschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzanforderungen
Vollständigkeit der Hersteller-, CE-, Zulassungs-, Klassifizierungs- und Wartungsunterlagen
Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Abnahme vorzulegen. Fehlende Nachweise können zur Verweigerung der Abnahme führen, soweit dadurch die Prüfbarkeit, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Vertragserfüllung betroffen ist.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, funktionsfähiger und dokumentierter Fertigstellung der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist.
Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem:
vollständiger Einbau aller Türen, Zargen, Aluminium-Elemente, Verglasungen, Schließanlagen und Zubehörteile
mangelfreie Oberflächen und funktionsfähige Beschläge
vollständige Einstellung aller Türfunktionen
nachgewiesene Funktion von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
nachgewiesene Funktion von Panik- und Notausgangsverschlüssen
vollständige Übergabe der Schlüssel, Sicherungskarten und Schließanlagenunterlagen
vollständige Produkt-, CE-, Zulassungs-, Klassifizierungs- und Herstellernachweise
vollständige Wartungs- und Bedienungsunterlagen
vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen
Beseitigung wesentlicher Mängel
prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich
Teilabnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzung einzelner Türen oder Bereiche gilt nicht automatisch als Abnahme.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Türlisten, Schließplan, Brandschutzanforderungen, Rauchschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen, Wärmeschutzanforderungen, Beschlagsausstattung, Panikfunktionen, Zargenarten, Einbausituationen oder Schnittstellen sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, zulassungskonform und abnahmefähig kalkuliert hat.
Spätere Einwände werden nur anerkannt, wenn sie bei Angebotsbearbeitung trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen.
Dies gilt vor allem bei Änderungen an:
Türarten
Brandschutz- oder Rauchschutzklassen
Schallschutzanforderungen
Wärmeschutzanforderungen
Zargentypen
Wandanschlüssen
Beschlägen
Panikfunktionen
Schließanlagen
Verglasungen
Feststellanlagen
Türstoppern
WC-Garnituren
Oberflächen und Farbtönen
Der Auftragnehmer hat auf mögliche Auswirkungen auf Bauzeit, Zulassung, Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Barrierefreiheit, Fluchtwege, Wartung und Abnahmefähigkeit unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an.
Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Anforderungen an Innentüren, Holzinnentüren, Stahlzargen, Aluminium-Elemente, F30-Festverglasungen, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren, Stahltüren, mechanische Schließanlagen, Türstopper, Panikfunktionen, WC-Garnituren, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, CE-Kennzeichnung, Zertifizierungen, Herstellervorgaben, Dokumentation, Abrechnung und Abnahme vollständig berücksichtigt hat.
Besondere Vorbemerkungen – Innentüren, Aluminium-Elemente, Brandschutztüren, Schließanlagen und Zubehör
DGNB - Zertifizierung DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung
Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Einhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan® Planungsgesellschaft mbh (Chemnitz), in Form des DGNB-Auditors beauftragt.
Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen. Der Auditor sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente, unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB Zertifizierung und das QNG-Siegel.
Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand, für die DGNB-Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG, sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren.
Im Folgenden werden die Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden.
Die sich hieraus ergebenden, detaillierten Anforderungen finden sich in beigefügter Anlage 1 (Spalte QN 2).
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen.
Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 (Anhang Dokument 313).
Die dort aufgeführten Anforderungen sind in Ihrer Gesamtheit umzusetzen, Abweichungen sind unzulässig. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten.
Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
➢ Hersteller & Produktname
➢ Angaben zum Einsatzort
➢ verbaute Menge
➢ Sicherheitsdatenblätter
➢ Technische Produktdatenblätter
➢ Herstellererklärungen
➢ EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten:
➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen
➢ Außenwandaufbauten
➢ Innenwandaufbauten
➢ Deckenaufbauten
➢ Dachaufbauten
➢ Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.).
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Auflistung des verbauten Holzes
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei „FSC-Mix“ oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise:
➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate
➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen
➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC. Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess – Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen.
Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen.
Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen.
Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung „umweltgefährlich“ zurückgegriffen werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 – Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 – Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
01 Stahlzargen
01
Stahlzargen
01.01 Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 14,5 cm Mauerwerks - Stahlzargen, verz. grund. feuerverzinktes Feinblech, 1,5 mm Blechstärke, 2 Bandtaschen VX - 160 3 - D verstellbar, incl. NTK - Dichtung grau
Abmessungen : 63,5 - 101,0 x 213,5 / MW 14,5 cm
liefern und fachgerecht montieren
Tür-Nr.: 131/133
01.01
Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 14,5 cm
2.00
Stck
01.02 Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 20,5 cm wie vor beschrieben, jedoch
Abmessungen : 63,5 - 101,0 x 213,5 / MW 20,5 cm
liefern und fachgerecht montieren
Tür-Nr.: 4/10/14/16/18/20/22/24/26/28/30/32/34/37/39/41/43/46/48/58/51/53/55/57/
59/62/63/65/67/69/99/106/107/108/109/111/114/126/130/140/142/144/146/148/
150/153/155/157/159/161/164/166/168/170/173/175/177/179/181/183/185/187/190/
191/193/195/197/205/216/217/218/221/223/225/227/229/231/233/235/237/239/
241/243/245/247/249/251/254/256/258/260/262/265/267/269/271/273/282/
284/286/288/290/296/298/300/302/304/306/309/311/313/315/317/320/322/
324/326/329/331/333/335/337/339/341/343/346/347/349/351/353/361/372/
373/374/339/341/343/346/347/349/351/353/361/372/373/374/377/379/381/
383/385/387/389/391/393/395/397/399/401/403/405/407/410/410/412/416/
418/421/423/425/427/429/438/440/442/444/446
01.02
Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 20,5 cm
165.00
Stck
02 Innentüren aus Holz
02
Innentüren aus Holz
02.01 Objekttürblätter, Schallschutzklasse II Objekttürblätter , Schallschutzklasse II,
Oberfläche: Resopal 0,8 mm HPL nach
Oberflächenkollektion,
gemäß Farbkonzept der Vitanas :
Beanspruchungsgruppe S,
Klimaklasse II, passende Türkante, PZ - Schloss
Edelstahl Stulp Klasse III,
2 eingebaute Türblätter VX 7939 /160 Edelstahl,
Objektdrücker U-Form Klasse III Edelstahl,
Maße: 98,5 x 211 cm
Tür - Nr.:
14/16/18/20/22/24/26/28/32/34/37/39/41/43/46/48/50/51/53/55/57/59/63/
65/67/140/142/144/146/148/150/153/155/159/161/164/166/168/170/173/175/177/
179/181/183/185/187/191/193/195/197/218/221/223/225/227/229/231/233/235/
237/239/341/245/247/251/254/256/258/260/262/265/267/269/271/273/282/
284/286/288/290/296/298/300/302/306/309/311/315/317/320/322/324/326/
329/331/333/335/337/339/341/343/347/349/351/353/374/377/379/381/383/
385/387/389/391/393/395/397/401/407/410/412/414/416/418/421/423/425/429/
238/440/442/444/446
02.01
Objekttürblätter, Schallschutzklasse II
137.00
Stck
02.02 Objekttürblätter, Schallschutzklasse II wie vor beschrieben, jedoch
Schallschutztür SK II mit Lichtausschnitt LA - DIN mit Klarglas
Maße: 98,5 x 211,0 cm
liefern und montieren
Tür - Nr.:
10/107/108/109/111/114/205/361
02.02
Objekttürblätter, Schallschutzklasse II
8.00
Stck
02.03 Objekttürblätter, Schallschutzklasse II wie vor beschrieben, jedoch als Feuchtraum - Schallschutztür SK II,
Maße: 98,5 x 211,0 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
62/190/243/346/399
02.03
Objekttürblätter, Schallschutzklasse II
5.00
Stck
02.04 Objekttürblätter, Feuchtraum Objekttürblätter, Feuchtraum
Oberfl.: Resopal 0,8 mm nach Oberflächenkollektion, Beanspruchungsgruppe S, Klimaklasse II, passende Türkante, PZ-Schloss Edelstahl Stulp Klasse III, 2 eingebaute Türblätter VX 7939 / 160 Edelstahl, Objektdrücker U-Form Klasse III Edelstahl
Abmessung: 86,0 x 211,00 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
4/99/130/131/133
02.04
Objekttürblätter, Feuchtraum
5.00
Stck
02.05 Objekttürblätter, Feuchtraum für Sanitärfertigzellen wie vor beschrieben, jedoch für Sanitärfertigzellen
2 Stück Bänder V0026WF vernickelt
Maße: 98,5 x 211,0 cm
liefern und montieren
Tür - Nr.:
15/17/19/21/23/25/27/29/33/35/38/40/42/44/47/49/50a/52/54/56/58/60/64/
66/68/141/143/145/151/154/156/160/162/165/167/169/171/174/176/178/180/182/
184/186/188/192/194/196/198/219/222/224/226/228/230/232/234/236/268/
270/272/274/283/285/287/289/291/297/299/301/303/305/307/310/312/316/
318/321/323/325/327/330/332/334/336/338/340/342/344/348/350/352/354/375/378/380/382/384/386/388/390/392/394/396/398/402/404/408/411/413/415/417/419/422/424/426/428/430/439/441/443/445/447
02.05
Objekttürblätter, Feuchtraum für Sanitärfertigzellen
137.00
Stck
02.06 Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum (dT-Tür) Objekttürblätter, Vollspan. Feuchtrau (dT-Tür)
Oberfläche: Resopal 0,8 mm nach Oberflächenkollektion,
siehe Farbkonzept der Vitanas
Beanspruchungsgruppe S, Klimaklasse II, passende Türkante, PZ - Schloss Edelstahl Stulp Klasse III, 2 eingebaute Türblätter VX 7939 / 160 Edelstahl, Objektdrücker U-Form Klasse III Edelstahl
Abmessung: 86,0 x 211 cm
liefern und montieren
Tür - Nr.:
30/126/157/249/313/405
02.06
Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum (dT-Tür)
6.00
Stck
02.07 Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum ( dT-Tür ) Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum (dT-Tür), wie vor beschrieben, jedoch
Abmessung: 98,5 x 211,0 cm
liefern und montieren
Tür - Nr.:
69/106/216/217/372/373
02.07
Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum ( dT-Tür )
6.00
Stck
02.08 2-flg. Schiebetür - Feuchtraum 2-flg. Schiebetür - Teilung mittig, Feuchtraum
Resopal 0,8 mm nach Oberflächenkollektion
gemäß Farbkonzept der Vitanas
Beanspruchungsgruppe S, Klimaklasse II, passende Türkante, ohne Schloss, Bügelstoßgriff Edelstahl, Schiebetürschiene mit Abdeckkappe, Edelstahl ähnlich
omcl. Laufapperate und Schiebetürführung
Abmessung: 201,0 x 213,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.: 76
02.08
2-flg. Schiebetür - Feuchtraum
1.00
Stck
02.09 2 - flg. Schiebetür - Feuchtraum 2 - flg. Schiebetür, wie vor beschrieben, jedoch
Abmessungen: 251,0 x 213,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.: 211/367
02.09
2 - flg. Schiebetür - Feuchtraum
2.00
Stck
02.10 T30/RS- Türelemente, Feuchtraum geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit entsprechenden Zargenkonstruktion, Oberfläche: 0,8 mm Beschichtung nach Oberflächenkollektion, passende Türkante, PZ-Schloss eingebaut Klasse III, 2 eingebaute Türbänder VX7939 / 160 Edelstahl Gleitschienentürschließer Dorma TS 93 B silber, U-Form Feuerschutzgrt. mit Rundrosetten und Rückholfeder Edelstahl
Abmessung: 201,0 x 213,5 cm / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
6/13/45/172/275/276293/294/328/431/432/449/450
02.10
T30/RS- Türelemente, Feuchtraum
13.00
Stck
03 Stahltüren
03
Stahltüren
03.01 T30/RS-Türelemente T30/RS- Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion
Oberfläche: verzinkt-grundiertes Stahlblech, PZ-Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3-D Türbänder vern. Gleitschienentürschließer Dorma TS 93B silber, Feuerschutzgrt. mit Rosette, U-Form Edelstahl
Abmessung: 101,0 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
105/112/116/118/120/127a/128/129/138/244/400
03.01
T30/RS-Türelemente
11.00
Stck
03.02 T30/RS-Türelemente wie vor beschrieben, jedoch
Abmessung: 113,5 x 213,5 cm / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
73/125/199/355
03.02
T30/RS-Türelemente
4.00
Stck
03.03 T30/RS-Türelemente wie vor beschrieben, jedoch
Maße: 126,0 x 213,5 cm / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
61/110/189/263a/345/419a
03.03
T30/RS-Türelemente
6.00
Stck
03.04 T30/RS-Türelement wie vor beschrieben, jedoch mit 2-teilige Mauerwerksstahlzarge zum nachträglichen Einbau
Maße: 101,0 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
454/455
03.04
T30/RS-Türelement
2.00
Stck
03.05 T30/RS-Türelemente wie vor beschrieben, jedoch Freilaufschließer Dorma TS 99 FLR / K incl. Handauslösetaster, incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette
Abmessung: 113,5 x 213,5 cm / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
121/122/124
03.05
T30/RS-Türelemente
3.00
Stck
03.06 T30/RS-Türelemente wie vor beschrieben, jedoch mit Bullauge D = 450 mm F30 Brandschutz - Klarglas
Abmessung: 126,0 x 213,5 cm / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
82/83
03.06
T30/RS-Türelemente
2.00
Stck
03.07 T30/RS-Türelemente wie vor beschrieben, jedoch mit Bullauge d = 450 mm F30 Brandschutzglas, Drehtürantrieb DORMA ED250 incl. 2 Flächentaster.
incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette
Abmessung: 113,5 x 213,5 cm / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
84/85
03.07
T30/RS-Türelemente
2.00
Stck
03.08 2 - flg. T30/RS- Türelemente 2-flg. T30/RS - Türelement geprüft nach DIN 4109, Teilung asymmetrisch, Oberfläche: verzinkt - grundiertes Stahlblech PZ - Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3 - D Türblätter vern. Freistellanlage Dorma TS 93 EMR, incl. Handauslösertaster, incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Plakette, Vollpanikfunktion Feuerschutzgrt. mit Rosetten, U - Form Edelstahl
Abmessung: 168,5 x 213,5 / 27 cm,
liefern und montieren
Tür-Nr.:
79/220/276
03.08
2 - flg. T30/RS- Türelemente
3.00
Stck
03.09 2 - flg. T30/RS- Türelemente 2-flg. T30/RS - Türelement geprüft nach DIN 4109, Teilung asymmetrisch, Oberfläche: verzinkt - grundiertes Stahlblech PZ - Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3 - D Türblätter vern. Gleitschienenschließer Dorma TS 93 GSR, Feuerschutzgrt. mit Rosetten, U - Form Edelstahl
Abmessung: 151,0 x 213,5 / 20,5 cm,
liefern und montieren
Tür-Nr.:
117
03.09
2 - flg. T30/RS- Türelemente
1.00
Stck
03.10 2 - flg. T30/RS- Türelement wie vor beschrieben, jedoch mit 2-teilige Mauerwerks-Stahlzarge zum nachträglichen Einbau
Abmessung: 201,0 x 213,5 / 20,5 cm
Tür-Nr.:
453
03.10
2 - flg. T30/RS- Türelement
1.00
Stck
03.11 T90/RS- Türelemente T90/RS- Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Oberfläche: verzinkt - grundiertes Zinkblech, PZ- Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3 - D Türblätter vern. Gleitschienentürschließer DORMA TS 93 B silber, Feuerschutzgrt. mit Rosette, U-Form Edelstahl mit 2-teilige Mauerwerks-Stahlzarge zum nachträglichen Einbau
Abmessung: 101,0 x 213,5 / 35 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
451/452/456
03.11
T90/RS- Türelemente
3.00
Stck
03.12 T90/RS- Türelemente T90/RS- Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Oberfläche: verzinkt - grundiertes Zinkblech, PZ- Schloss silberfarbig , 2 eingebaute 3 - D Türblätter vern. Freilaufschließer DORMA TS 99 FLR / K incl. Handauslösertaster, incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, U-Form Edelstahl
Abmessung: 126,0 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr.:
113
03.12
T90/RS- Türelemente
1.00
Stck
03.13 2 - flg. T90/RS- Türelemente 2 - flg. T90/RS- Türelemente geprüft nach DIN 4109 , als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Teilung asymmetrisch 1 / 3 - 2 / 3
Oberfläche :
verzinkt - grundiertes Stahlblech PZ - Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3 - D Türbänder vern, Feststellanlage DORMA TS 93 GSR-EMR incl. Handauslösertaste, incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Vollpanikfunktion Feuerschutzgrt. mit Rosetten, U - Form Edelstahl
Abmessung : 168,5 x 213,5 / 27,0 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
5/13/163/207/253/319/363/409
03.13
2 - flg. T90/RS- Türelemente
8.00
Stck
03.14 T90/RS- Türelemente T90/RS- Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Oberfläche : verzinkt - grundiertes Zinkblech, PZ- Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3 - D Türblätter vern. Gleitschienentürschließer DORMA TS 93 B, Feuerschutzgrt. mit Rosette, U - Form Edelstahl
Abmessung : 126,0 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
8
03.14
T90/RS- Türelemente
1.00
Stck
03.15 RS - Türelemente RS - Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Oberfläche : verzinkt - grundiertes Stahlblech PZ - Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3 - D Türbänder vern. Feststellanlage DORMA TS 99 FLR / K, incl. Handauslösertaster, incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette
Bullauge d = 450 mm RS Rauchschutzglas
Feuerschutzgrt. mit Rosetten, U - Form Edelstahl
Abmessung : 126,0 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
81
03.15
RS - Türelemente
1.00
Stck
03.16 2 - flg. RS- Türelemente 2 - flg. RS- Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Teilung asymmetrisch, Oberfläche : verzinkt - grundiertes Stahlblech PZ - Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3 - D Türbänder vern.
Feststellanlage DORMA TS 93 EMR incl. Handauslösertaste, incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Vollpanikfunktion Feuerschutzgrt. mit Rosetten, U - Form Edelstahl
Abmessung : 168,5 x 213,5 / 27,0 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
9/152/215/308/371
03.16
2 - flg. RS- Türelemente
5.00
Stck
03.17 Mehrzweck - Türelemente Mehrzweck- Türelemente als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, 2 eingebaute 3-D Türbänder vern.
Abmessung .: 101,0 x 213,5 cm / 27 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
123
03.17
Mehrzweck - Türelemente
1.00
Stck
03.18 Mehrzweck - Türelemente Mehrzweck- Türelemente als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, 2 eingebaute 3-D Türbänder vern.
Abmessung .: 113,5 x 213,5 cm / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
86/87
03.18
Mehrzweck - Türelemente
2.00
Stck
03.19 ZK - Türelement ZK-Türelement, Türblatt grundiert im Farbton ähnl. RAL 9016, 2 Stück Bänder V0020 verzinkt, mit Rosette U-Form Edelstahl, Stahlumfassungszarge für Mauerwek, verz. grund. Feuerverzinktes Feinblech, 1,5mm Blechstärke, 4 Bandtaschen Norm, incl. NTK-Dichtung grau
Abmessung: 63,5 x 213,5 / 14,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
90/91/92/94/95/96
03.19
ZK - Türelement
6.00
Stck
03.20 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch
Abmessung : 76,0 x 213,5 / 14,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
89/93/203/204/278/279/281/359/360/434/435/437
03.20
ZK - Türelement
12.00
Stck
03.21 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch
Abmessung : 76,0 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
202/358
03.21
ZK - Türelement
2.00
Stck
03.22 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch
Abmessung : 88,5 x 213,5 / 14,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
280/436
03.22
ZK - Türelement
2.00
Stck
03.23 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch
Abmessung: 88,5 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
88/200/201/277/356/357/433
03.23
ZK - Türelement
7.00
Stck
03.24 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch
Abmessung: 101,0 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
97/103/104
03.24
ZK - Türelement
3.00
Stck
03.25 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch mit Lichtausschnitt LA DIN mit VSG - Klarglas
Maße: 88,5 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
100/101
03.25
ZK - Türelement
2.00
Stck
03.26 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch mit LichtausschnittLA DIN mit VSG - Klarglas
Maße: 101,0 x 213,5 / 20,5 cm
liefern und montieren
Tür-Nr. :
115
03.26
ZK - Türelement
1.00
Stck
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Mehrpreis WC - Garnitur Mehrpreis für WC - Garnitur D / D WC anstatt D / D PZ
Tür - Nr. :
15/17/19/21/23/25/27/29/33/35/38/40/42/44/47/49/50a/52/54/56/58/60/64/
66/68/91/92/95/96/141/143/145/147/149/151/154/156/184/186/188/192/194/
196/198/202/204/219/222/224/226/228/230/232/234/236/238/240/242/246/
248/252/255/257/259/261/263/266/268/270/272/274/279/281/283/285/287/
289/291/297/299/301/303/305/307/310/312/310/312/316/318/321/323/325/
327/330/332/334/336/338/340/342/344/348/350/352/354/358/360/375/
378/380/382/384/386/388/390/392/394/396/398/402/404/408/411/413/
415/417/419/422/424/426/428/430/435/437/439/441/443/445/447
04.01
Mehrpreis WC - Garnitur
149.00
Stck
04.02 Mehrpreis Panikfunktion Mehrpreis bei 1 - flg. Holz - & Stahlinnentüren für Panikfunktion durchgehende Nuss für Wechselgarnitur
Tür-Nr.:
04.02
Mehrpreis Panikfunktion
2.00
Stck
04.03 Mehrpreis Panikfunktion Mehrpreis bei 1 - flg. Holz - & Stahlinnentüren für Panikfunktion geteilte Nuss für Drückergarnitur, Panik in Fluchtrichtung ( BGS ) auswärts
Tür-Nr. :
04.03
Mehrpreis Panikfunktion
O
1.00
Stck
04.04 Mehrpreis Panikfunktion Mehrpreis bei 1 - flg. Holz - & Stahlinnentür für Panikfunktion geteilte Nuss für Drückergarnitur, Panik entgegen der Fluchtrichtung ( BS ), einwärts
Tür-Nr.:
04.04
Mehrpreis Panikfunktion
O
1.00
Stck
04.05 Mehrpreis für Wechselgarnitur Mehrpreis für Wechselgarnitur D/KN. anstatt D/D PZ Feuerschutz
Tür-Nr.:
61/73/105/110/116/117/118/125/127a/128/189/199/244/263a/345/355/400/419a
04.05
Mehrpreis für Wechselgarnitur
18.00
Stck
04.06 Mehrpreis für Wechselgarnitur Mehrpreis für Wechselgarnitur D/KN. anstatt D/D PZ
Tür-Nr. :
04.06
Mehrpreis für Wechselgarnitur
O
1.00
Stck
04.07 Drehlager mit Öffnungsbegrenzer Drehlager mit Öffnungsbegrenzer
Türschließer Farbe : Silber
Türschließer Farbennorm : RAL 9006
U - Cover Oberfläche : Matt gebürstet
Montageplatte : Ja
Gleitschiene Basis : Ja
Hebel Oberfläche : Lackiert liefern und montieren
Tür - Nr. :
15/17/19/21/23/25/27/29/33/35/38/40/42/44/47/49/50a/52/54/56/58/60/64/
66/68/141/143/145/149/151/154/156/160/162/165/167/169/171/174/176/178/180/
182/184/186/188/192/194/196/198/219/222/224/226/228/230/232/234/236/
238/240/255/257/259/261/263/266/268/270/272/274/283/285/287/289/291/
297/299/301/303/305/307/310/312/316/318/321/323/325/327/330/332/334/
336/338/340/342/344/348/350/352/354/375/378/380/382/384/386/388/
390/292/394/396/411/413/415/417/422/424/426/428/430/439/441/443/445/447
04.07
Drehlager mit Öffnungsbegrenzer
129.00
Stck
04.08 Obertürschließer Obertürschließer DORMA TS 93 B silber liefern und montieren
Tür-Nr. :
10/62/190/205/243/346/361/399
04.08
Obertürschließer
8.00
Stck
04.09 DORMA Feststellanlage DORMA TS 93 EMR, Größe EN 2 - 5 Gleitschienen - Türschließer nach EN 1154 in Contur Design, mit CE - Kennzeichnung. Mit stark abfallendem Öffnungsmoment für leichtes Türöffnen gemäß DIN SPEC 1104. Schließgeschwindigkeit, Endschlag, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung sowie Schließverzögerung über Ventil komfortabel von vorne einstellbar. Montage auf der Bandseite. Montagekonsole mit universellem Lochgruppensystem. DIN - L und DIN - R verwendbar. Geprüft, gemäß EN 1158 Rauchmeldezentrale mit Betriebs - und Wartungsanzeige bündig in das Gehäuse der Anschlussmöglichkeit für weitere Melder, externe Handauslösung und potentialfreier Alarmkontakt. Anschlussspannung 230 V AC, Betriebsspannung 24 V DC.
Im Gleitschienensystem integrierte elektromechanische Feststellung, 24 V DC, nach EN 1155. Feststellpunkt (zwischen 80° und 130° ) und Ausrückkraft stufenlos einstellbar, Bauhöhe 30 mm. Allgemein bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt, Berlin, als Feststellanlage. Abnahmeprüfung vorgeschrieben. Eignungsnachweis mit der jeweiligen Feuer - und Rauchschutztür erforderlich. Silberfarbig, Schließkraft EN 2 - 5 Incl. Handauslösetaster, incl. Inbetriebnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, liefern und montieren.
04.09
DORMA Feststellanlage
O
1.00
Stck
04.10 DORMA Freilauftürschließer DORMA TS 99 FLR - K, EN 2 - 5 Gleitschienen - Türschließer nach EN 1154 im Contur Design, mit CE - Kennzeichnung, für Türbreiten bis 1250 mm, mit elektrohydraulischer Feststellung, geprüft nach EN 1155 und Freilauffunktion ab Türöffnungswinkel > 0° Schließgeschwindigkeit und Endschlag stufenlos einstellbar. DIN L und DIN R verwendbar. Gleitschiene mit integriertem Netzteil und Rauchmelder mit Betriebs - und Wartungsanzeige Bauhöhe 30 mm. Anschlussmöglichkeit für weitere Melder und externe Handauslösung potenzialfreier Alarmkontakt. Anschlussspannung 24 V AC, Betriebsspannung 24 V DC. Türblattmontage Bandseite. Als Feststellanlage allgemein bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt, Berlin. Abnahmeprüfung vorgeschrieben. Eignungsnachweis mit der jeweiligen Feuer - und Rauschutztür erforderlich.
Farbton : silberfarbig
incl. Handauslösetaster, incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, liefern und montieren.
04.10
DORMA Freilauftürschließer
O
1.00
Stck
04.11 Bodentürstopper Bodentürstopper, Edelstahl, " Schildkröte ", Wandtürstopper Edelstahl, Länge 30 mm
liefern und montieren.
04.11
Bodentürstopper
O
1.00
Stck
04.12 Türstopper Bummsinchen liefern und montieren
04.12
Türstopper
450.00
Stck
04.13 Stahlzargendichtung Stahlzargendichtung für bauseitige Stahlzargen der Nasszellen, liefern und montieren
Tür - Nr. :
15/17/19/21/23/25/27/29/33/35/38/40/42/44/47/49/50a/52/54/56/58/60/64/
66/ 68/141/143/145/147/149/151/154/156/160/162/165/167/169/171/174/176/178/
180/182/184/186/188/192/194/196/219/222/224/226/228/230/232/234/236/
238/240/242/246/248/255/257/259/261/263/266/268/270/272/274/283/285/
287/287/289/291/297/299/301/303/305/307/310/312/312/316/318/321/323/325/
327/330/332/334/336/338/340/342/344/348/350/352/354/375/378/380/382/
384/386/388/390/392/394/396/398/402/404/411/413/415/417/419/422/424/
426/428/430/439/441/443/445/447
04.13
Stahlzargendichtung
135.00
Stck
05 Mechanische Schließanlage für übergeordnete Türen
05
Mechanische Schließanlage für übergeordnete Türen
05.01 Schließanlage Generalhauptschließanlage EVVA - System EPS - M in Kompaktbauweise, 5 - stiftig, mit lebenslangem Markenschutz " EVVA "
05.01
Schließanlage
1.00
Stk
05.02 Doppelzylinder Doppelzylinder EVVA, Baulänge bis Mitte Sperrnase 31 mm / 31 mm, Gesamtlänge 62 mm NI - Oberflächenausführung Nickel 3 Eigenschlüssel im Zylinderpreis enthalten.
05.02
Doppelzylinder
325.00
Stck
05.03 Halbzylinder Halbzylinder EVVA, 32 mm bis Mitte Schließnase, 41 mm Gesamtlänge, NI - Oberflächenausführung Nickel 3 Eigenschlüssel im Zylinderpreis enthalten.
05.03
Halbzylinder
20.00
Stck
05.04 Knaufzylinder Knaufzylinder EVVA, Baulänge bis Mitte Sperrnase 31 mm / Knaufseite 31 mm, Gesamtlänge 62 mm, NI - Oberflächenausführung Nickel KKN. Kegelknauf 3 Eigenschlüssel im Zylinderpreis enthalten.
05.04
Knaufzylinder
O
1.00
Stck
05.05 Zylinderverlängerung Zylinderverlängerung (DZ, KZ, HZ) je 5 mm
05.05
Zylinderverlängerung
1,000.00
Stck
05.06 BSZ - Zuschlag BSZ - Zuschlag Komfort - und Sicherheitsoption, Doppelzylinder ist auch sperrbar wenn auf einer Seite ein sperrberechtigter Schlüssel steckt. Diese Option ist längenabhängig.
05.06
BSZ - Zuschlag
325.00
Stck
05.07 Generalhauptschlüssel Generalhauptschlüssel Erstanfertigung
05.07
Generalhauptschlüssel
20.00
Stck
05.08 Gruppenschlüssel Gruppenschlüssel Erstanfertigung
05.08
Gruppenschlüssel
165.00
Stck
05.09 Eigenschlüssel Eigenschlüssel bei gleichzeitiger Zylinderbestellung
05.09
Eigenschlüssel
O
1.00
Stck
06 Aluelemente
06
Aluelemente
06.01 Baubeschreibung Rauchschutztüren Rauchschutztür aus Aluminium - Profilen
CF RS - 1, 1 - flüglig, Zulassung P - 120001618 - 90
CF RS - 2, 2 - flüglig, Zulassung P - 120001618-100
Ausführung
Flächenbündige, Einkammer Aluminium - Profilrohrkonstruktion, Bautiefe 74 mm, Ansicht 150 mm, mit zweifacher, dreiseitig umlaufender EPDM - Anschlagdichtung, Profile mit einseitigem Glasfalz und Glashalteleisten auf Bandgegenseite
Brandschutzverglasung
Türen, Oberlichter und Seitenteile mit Sicherheitsglas VSG, 6 mm dick
Schwelle
Montageschiene
Zarge
Rohrrahmenzarge (Blendrahmen)
Beschlag
je Flügel 2 zweiteilige Aluminium. Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar, 3 Sicherungszapfen, Obertürschließer mit Gleitschiene DORMA TS 93 B silber, ggf. integrierter Schließfolgeregler, Einfachschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, verkröpfte Alu - Rundgriff - Drückergarnitur mit Stahlkern und Oval - Rosetten, Falztriebriegel im Standflügel
Oberfläche
Endlackierung (pulverbeschichtet) nach RAL 7016
Montage
incl. Montage
06.01
Baubeschreibung Rauchschutztüren
1.00
Stk
06.02 1 - flg. RS - Aluelement 1 - flg. RS - Aluelement ,
Abmessungen : 126,0 x 226,0 cm
Tür-Nr. :
7/119/139/264/292/295/420/448
06.02
1 - flg. RS - Aluelement
8.00
Stck
06.03 Baubeschreibung Feuerschutztüren / Festverglasung Feuerschutztür aus Aluminium - Profilen
CF T 30 - 1, 1 - flüglig, CF T 30-2, 2 - flüglig, jeweils Zulassung Z - 6.20 - 1845
Ausführung
Flächenbündig, thermisch getrennte Aluminium - Profilrohrkonstruktion, Bautiefe 74 mm, Ansicht 150 mm, mit zweifacher, dreiseitig umlaufender EPDM - Anschlagdichtung, Profile mit einseitigem Glasfalz und Glashalteleisten auf Bandgegenseite
Brandschutzverglasung
Türen, Oberlichter und Seitenteile mit Contraflam 30 - N2 - Glas, 16 mm dick
Schwelle
Montageschiene
Zarge
Rohrrahmenzarge (Blendrahmen)
Beschlag
je Flügel 2 zweiteilige Aluminium - Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar, 3 Sicherungszapfen, Obertürschließer mit Gleitschiene Dorma TS 93 B , ggf. integrierter Schließfolgeregler, Einfallenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, verkröpfte Alu - Rundgriff - Drückergarnitur mit Stahlkern und Oval - Rosetten, Falztreibriegel im Standflügel
Oberfläche
Endlackierung (pulverbeschichtet) nach RAL 7016
Montage
incl. Montage
06.03
Baubeschreibung Feuerschutztüren / Festverglasung
L
1.00
psch
06.04 2 - flg. T 30 / RS - Aluelement 2 - flg. T 30 / RS - Aluelement wie vor beschrieben, Freilaufschließer DORMA TS 99 FL GSR EMR incl. Handauslösetaste, incl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette
Abmessungen : 201,0 x 226,0 cm
Tür-Nr. :
80
06.04
2 - flg. T 30 / RS - Aluelement
1.00
Stck
06.05 F 30 Festverglasung - Aluelement F 30 - Festverglasung - Aluelement wie vor beschrieben,
Abm. : 126,0 x 126,0 cm
Tür-Nr. :
11/12/206/362
06.05
F 30 Festverglasung - Aluelement
4.00
Stck
06.06 F 30 Festverglasung - Aluelemente F 30 - Festverglasung
Abm. : 126,0 x 213,5 cm
Tür-Nr.
209/210/213/214/365/366/369/370
06.06
F 30 Festverglasung - Aluelemente
8.00
Stck
06.07 F 30 Festverglasung - Aluelemente F 30 - Festverglasung
Abm. : 101,0 x 213,5 cm
Tür-Nr.
71/72
06.07
F 30 Festverglasung - Aluelemente
2.00
Stck
06.08 Baubeschreibung T 90 / RS - Feuerschutztür aus Alu Profilen T 90 / RS - Feuerschutztür aus Aluminium - Profilen
CF T 90 - 1, 1 - flüglig, CF T 90 - 2, 2 - flüglig, jeweils Zulassung Z - 6.20 - 1845
Ausführung
Flächenbündige, thermische getrennte Aluminium Profilrohrkonstruktion, Bautiefe 74 mm, Ansicht 150 mm, mit zweifacher, dreiseitig umlaufender EPDM - Anschlagdichtung, Profile mit einseitigem Glasfalz und Glashalteleisten auf Bandgegenseite
Brandschutzverglasung
Türen, Oberlichter und Seitenteile mit Contraflam 30 - N2 - Glas, 16 mm dick
Zarge
Rohrrahmenzarge (Blendrahmen)
Beschlag
je Flügel 2 zweiteilige Aluminium - Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar, 3 Sicherungszapfen, Obertürschließer mit Gleitschiene GEZE TS 5000 EC - Line,
ggf. integrierter Schließfolgeregler, Einfallenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, verkröpfte Alu - Rundgriff - Drückergarnitur mit Stahlkern und oval - Rosetten,
Falztreibriegel im Standflügel
Oberfläche
Endlackierung (pulverbeschichtet) nach RAL 7016
06.08
Baubeschreibung T 90 / RS - Feuerschutztür aus Alu Profilen
1.00
Stk
06.09 F 90 Festverglasung - Aluelement F 90 Festverglasung - Aluelement wie vor beschrieben, jedoch Ausführung als Brandschutzverglasung (F 90 - Festverglasung)
Abmessungen : 126,0 x 126,0 cm
Tür-Nr. :
206a/362a
06.09
F 90 Festverglasung - Aluelement
2.00
Stck
06.10 Baubeschreibung Rahmentür aus Aluminium - Profilen Rahmentür aus Aluminium - Profilen
Ausführung
Flächenbündige, Einkammer Aluminium Profilrohrkonstruktion, Bautiefe 74 mm, Ansicht 150 mm, mit zweifacher, dreiseitig umlaufender EPDM - Anschlagdichtung, Profile mit einseitigem Glasfalz und Glashalteleisten auf Bandgegenseite
Brandschutzverglasung
Türen, Oberlichter und Seitenteile mit Sicherheitsglas VSG, 6 mm dick
Schwelle
Montageschiene
Zarge
Rohrrahmenzarge (Blendrahmen)
Beschlag
je Flügel 2 zweiteilige Aluminium - Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar, 3 Sicherungszapfen, Einfallenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, verkröpfte Alu -
Rundgriff - Drückergarnitur mit Stahlkern und Oval - Rosetten, Falztreibriegel im Standflügel
Oberfläche
Endlackierung (pulverbeschichtet) nach RAL 7016
Montage
incl. Montage
06.10
Baubeschreibung Rahmentür aus Aluminium - Profilen
1.00
Stk
06.11 1 - flg. Aluelement 1 - flg. Aluelement, dT, wie vor beschrieben
Abm. : 126,0 x 226,0 cm
Tür-Nr. :
137/208/212/364/368
06.11
1 - flg. Aluelement
5.00
Stck
06.12 2 - flg. Aluelement 2 - flg. dT Aluelement wie vor beschrieben, Teilung symmetrisch ( mittig )
Abmessungen : 201,0 x 226,0 cm
Tür-Nr. :
70/74/77/136
06.12
2 - flg. Aluelement
4.00
Stck
06.13 1 - flg. Aluelement 1 - flg. Seitenelemente, Tür 111,0 cm, Festelement
Abmessungen : 201,0 x 126,0 cm
Tür-Nr. :
3
06.13
1 - flg. Aluelement
1.00
Stck
06.14 Festverglasung - Aluelement Festverglasung - Aluelement
Abm.: 126,0 x 126,0 cm
Fenster-Nr.:
102
06.14
Festverglasung - Aluelement
1.00
Stck
06.15 Festverglasung - Aluelement Festverglasung, Aluelement
Abm.: 201,0 x 213,5 cm
Fenster-Nr.:
75/78
06.15
Festverglasung - Aluelement
2.00
Stck
07 Windfanganlage
07
Windfanganlage
07.01 APH Eingangsanlage APH Eingangsanlage, Tür-Nr. : 1
Anlage :
automatische energiesparende Fluchtweg - Schiebetüranlage Typ dormakaba FST FLEX Green in feingerahmter Ausführung mit verbesserter thermischer Trennung
Verglasung :
Isolierverglasung klar, 49,76 mm VSG 8,76 - SZR 15 - ESG 5 - SZR 15 - ESG 6 UG 0,6 w.Kt
Antriebstyp :
Fluchtweg - Schiebetürantrieb ES 250 PRO FST in redundanter Ausführung. TÜV - Baumustergeprüft nach DIN 18650 / EN 16005 auf 1,5 Mio. Lastwechsel. Schutzart IP 20 nach DIN EN 60529 und DIN 40050 Teil 9
Flügeltyp :
2 - flügl.
Bauart :
Schiebetüranlage mit feststehendem Seitenteil, ohne Oberlicht
Montageart :
Durchgangsmontage mit LM - Träger 100/82
Farbausführung :
RAL - nach Kundenvorgabe
Maße :
Anlagenbreite B : 3385 mm
Anlagenhöhe H : 2339 mm
Antriebslänge : 3305 mm
Antriebshöhe : 10 mm
Lichte Weite LW 1602,5 mm
Lichte Höhe LH : 2226 mm
Flügel Gewicht : 85,27 kg
07.01
APH Eingangsanlage
1.00
Stck
07.02 APH Windfanganlage APH Windfanganlage Tür-Nr. : 2
Anlage :
automatische Fluchtweg - Schiebetüranlage Typ dormakaba FST FLEX in feingerahmter Ausführung
Verglasung :
Isolierverglasung, klar 22 mm ( ISO 22. 2 x VSG 6 UG= 3,0)
Antriebstyp :
Fluchtweg - Schiebetürantrieb ES 250 PRO FST in redundanter Ausführung. TÜV - Baumustergeprüft nach DIN 18650 / EN 16005 auf 1,5 Mio Lastwechsel, Schutzart IP 20 nach DIN EN 60529 und DIN 40050 Teil 9
Flügeltyp :
2 - flügl.
Bauart :
Schiebetüranlage mit feststehendem Seitenteil, ohne Oberlicht
Montageart :
Durchgangsmontage mit LM - Träger 100/36
Farbausführung :
nach Kundenvorgabe
Maße :
Anlagenbreite B : 3385 mm
Anlagenhöhe H : 2330 mm
Antriebslänge : 3305 mm
Antriebshöhe : 100 mm
Lichte Weite LW : 1643,5 mm
Lichte Höhe LH : 2230 mm
Flügelgewicht : 59,13 kg
07.02
APH Windfanganlage
1.00
Stck
08 WC - Trennwände
08
WC - Trennwände
08.01 1 - Kabinen WC - Trennwand 1 - Kabinen WC - Trennwand
1 Stück Vorwand 1850 mm
Höhe : 2000 mm incl. 150 mm Bodenfreiheit
1 Drehtür
Breite : 650 mm
WC - Rosette, Nylon - Drücker , 2 - rgl. Schloss , Alu - Kantenband
Farben :
Platten : Weiß 0085 SF
Profile : Eloxiert EV1
Fussrosetten : Weiß
Beschläge : Weiß
Bänder : Aluminium EV1
Kleiderhaken : Weiß
liefern und montieren
Tür-Nr. : 31 / 127 / 134 / 158 / 250 / 314 / 406
08.01
1 - Kabinen WC - Trennwand
7.00
Stck
08.02 2 - Kabinen WC - Trennwand 2 - Kabinen WC - Trennwand
1 Stück Vorwand 1900 mm
Höhe : 2000 mm incl. 150 mm Bodenfreiheit
2 Drehtür
Breite : 650 mm
WC - Rosette, Nylon - Drücker, 2 - rgl. Schloss, Alu - Kantenband
Farben :
Platten : Weiß 0085 SF
Profile : Eloxiert EV1
Fussrosetten : Weiß
Beschläge : Weiß
Bänder : Aluminium EV1
Kleiderhaken : Weiß
liefern und montieren
Tür-Nr. : 132
08.02
2 - Kabinen WC - Trennwand
1.00
Stck
08.03 WC - Schamwand WC - Schamwand
Schamwand Standard
400 x 900 mm
Farben :
Platten : Weiß 0085 SF
Profile : Eloxiert EV 1
Tür - Nr. : 135
08.03
WC - Schamwand
1.00
Stck
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu nachfolgenden Positionen Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung oder Bestätigung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits nach den vertraglich vereinbarten Leistungspositionen oder als Nebenleistungen nach den einschlägigen ATV der VOB/C geschuldet sind.
Für die nachfolgenden Positionen gelten hierfür maßgeblich die Regelungen nach:
ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
ATV DIN 18360 – Metallbauarbeiten,
ATV DIN 18335 – Stahlbauarbeiten, soweit tragende Stahlkonstruktionen, Fluchttreppen, Podeste sowie statisch relevante Bauteile betroffen sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen.
Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Zuarbeiten, Materialreichen, Sortier-, Räum-, Reinigungs- oder einfache Demontagearbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation schriftlich angeordnet oder bestätigt wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind.
Sie enthalten sämtliche:
Lohnkosten,
Gehaltskosten,
Gemeinkosten,
Sozial- und Nebenkosten,
übliche Werkzeuge,
Kleinmaterial,
An- und Abfahrten,
Rüstzeiten,
Werkzeugvorhaltung sowie
innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Krane, Arbeitsbühnen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Verbindungsmittel, Befestigungsmittel, Montagehilfen, Hilfsstoffe, Materialien, Oberflächenbehandlungen, Korrosionsschutzleistungen, Prüfungen, Nachweise und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden und nicht bereits Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung, der vereinbarten Einheitspreise oder geschuldeter Nebenleistungen nach VOB/C sind.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien, Verbindungsmittel, Befestigungsmittel und Materialmengen,
Bezug zur schriftlichen Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Leistungen, die nach dem Leistungsverzeichnis, den Vertragsunterlagen oder den einschlägigen ATV der VOB/C bereits mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten sind, können nicht zusätzlich als Stundenlohnarbeiten abgerechnet werden.
Besondere Leistungen werden nur vergütet, wenn sie als solche gesondert ausgeschrieben, vereinbart oder vor Ausführung schriftlich angeordnet bzw. bestätigt wurden.
Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe)
Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
Art der ausgeführten Leistung bei Maschinen- und Kfz - Einsatz Angaben zum Typ
Materialverbrauch
Hinweis zu nachfolgenden Positionen
09.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
O
1.00
h
09.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.02
Stundensatz Facharbeiter/in
O
1.00
h
09.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.03
Stundensatz Helfer/in
O
1.00
h
09.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.04
Stundensatz Auszubildende
O
1.00
h