Trockenbauarbeiten
Neubau einer Seniorenresidenz in Büchen
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Neubau eines Altenwohn- & Pflegeheim Auftraggeber : Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) 1.1. Projektbeschreibung 1.2. Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Am Bahndamm 3 21514 Büchen 1.3. Bestand Das Grundstück ist unbebaut . 1.4. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 4 - geschossige Altenwohn - und Pflegeheim ( EG, 1.OG, 2.OG und SG) ist mit einem Flachdach geplant. 1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Straße Am Bahndamm 1.2. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Neubau eines Altenwohn- & Pflegeheim
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantvortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.) Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Trockenbauarbeiten Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet: Schutzmaßnahmen fremder Gewerke bei eigenen Arbeiten. Baustelle einrichten, vorhalten und räumen. notwendige Untergrundvorbehandlung wie säubern, Voranstrich, Untergrund spachteln bis zur vollständigen Ebenheit und schleifen. Sämtliche Metall - Ständerwände sind zunächst für bauseitige Installationen 1-seitig aufzustellen und erst nach Freigabe durch die Bauleitung darf die 2-Seite aufgestellt werden. Wanddurchbrüche für Installationsdurchführungen sind mit einzukalkulieren. Nebenleistungen: Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Materialien sind in den Einheits- preisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, § 4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen. Bauleitung: Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Sollte der AN nach Einladung nicht an der Baubesprechungen teilnehmen, so wird für jedes Fernbleiben von den Baubesprechungen 300_ pauschal von der Schlussrechnungssumme einbehalten. Aufmaß: Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten Leistungen sowie alle Massen in Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein Pauschalvertrag geschlossen wird. Mengen / Massen: Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu weitere Unterlagen benötigt werden, müssen diese beim Auftraggeber angefordert werden. Eine Überprüfung der Mengen und Massen durch den Auftragnehmer hat der Angebotsabgabe vorauszugehen. Nachforderungen resultierend aus Verletzung der Prüfpflicht des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Montage- und Werkplanungen: Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und freigegebene Ausführungsunterlagen übergeben. Auf dieser Basis hat der AN Montage-/Werkplanungen auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in den Leistungstexten gefordert wird. Stundenlohnarbeiten: Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder angeordnet werden, so sind zur Abrechnung und Anerkennung dieser folgende Voraussetzungen als Vergütungsgrundlage zu erfüllen: schriftliche Anzeige mit voraussichtlichem Umfang der Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei untergehenden oder später überdeckten Leistungen), Vorlage des Stundennachweises innerhalb von 1 Tag nach Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Ausführungsanzeige mit Bestätigung des AG's, voraussichtlicher Aufwandsbenennung und schriftlicher Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt, mit der jeweils nächsten Rechnung zur Abrechnung durch den AN vorzulegen. Für einfache Arbeiten sind immer Helferstunden zu verrechnen. Reinigung: Für die tägliche (bzw. nach bedarf) Reinigung und sauberhaltung aller in Anspruch genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege, Straßen, Seitenräume und dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich. Abnahme: Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen, sollte der AG keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im Abnahmeverlangen des AN benennen. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten; versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein. Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Besondere Vorbemerkungen - Trockenbauarbeiten
DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden. Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein taatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben. Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich. Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert. Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden. 1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich uunbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen. Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden. Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären. Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen: ? Hersteller & Produktname ? Angaben zum Einsatzort ? verbaute Menge ? Sicherheitsdatenblätter ? Technische Produktdatenblätter ? Herstellererklärungen ? EPD (Environmental Product Declaration) Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten: ? Bodenaufbauten inkl. Gründungen ? Außenwandaufbauten ? Innenwandaufbauten ? Deckenaufbauten ? Dachaufbauten ? Tiefgaragen Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden. 1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich. In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.) 1.1.1 Hölzer Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch: ? PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) ? FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) ? vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden ? Auflistung des verbauten Holzes ? Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse ? Lieferscheine mit CoC-Nummer Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen. 1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat. Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise: ? Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate ? PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes) ? FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) ? ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden ? Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen ? Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC.Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern. 1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone). 2 Anforderungen Bauprozess - Baustelle Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden. 2.1 Lärmarme Baustelle Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen. 2.2 Staubarme Baustelle Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. 2.3 Abfallarme Baustelle Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen. 2.4  Boden- und Grundwasserschutz Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung "umweltgefährlich" zurückgegriffen werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt: Anlage 1 - Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2 Anlage 2 - Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für
01 Wände
01
Wände
01.__. 1 Zulage Spachtelung Q3 Zulage für das vollflächige Spachteln in Q3
01.__. 1
Zulage Spachtelung Q3
630.00
01.__. 2 Kantenschutzprofil Aluminium Lieferung und fachgerechte Montage eines gekanteten Eckschutzwinkels als Zulage zur Position der Trockenbauwände. Einbau an allen Aussenecken, und freien Enden von Gipskarton - Trennwänden und Laibungen von Durchgängen, inkl. Spachtelung. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
01.__. 2
Kantenschutzprofil Aluminium
45.00
m
01.__. 3 Freistehende Vorsatzschalen, raumhoch Freistehende Vorsatzschalen nach DIN 18183 aus CW-50-Wandprofilen nach DIN 18 182/Teil-1, 1-seitig, 2-lagig mit Gips-Bauplatten GKB nach DIN 18 180 /Typ A nach DIN EN 520, 12,5 mm dick, beplankt. Wanddicke: mind. 75,0 mm maximale Wandhöhe bis 3,20 m Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung, liefern und nach Werksvorschrift einbauen, einschließlich Anlegen, Einmessen und Herstellen von runden Wandaussparungen, Durchmesser bis 100 mm Einzelgröße und von rechteckigen oder quadratischen Wandaussparungen bis Einzelgröße 0,10m², einschließlich erforderlicher Auswechselung von Unterkonstruktionen.
01.__. 3
Freistehende Vorsatzschalen, raumhoch
180.00
01.__. 4 Freistehende Vorsatzschalen 1,40m hoch wie vor, jedoch: maximale Wandhöhe: 1,40 m
01.__. 4
Freistehende Vorsatzschalen 1,40m hoch
60.00
01.__. 5 Verstärkte UA - Stahlprofile Lieferung und Montage von verstärkte Stahlprofile für die Befestigung von Unterputz - Tragegestellen an Trockenbau- wänden als Zulage zu den beschriebenen Wandpositionen. Material: UA - Profil
01.__. 5
Verstärkte UA - Stahlprofile
72.00
m
01.__. 6 Verstärkungen 625 x 315 Lieferung und Einbau von Verstärkungen für Wand- und Deckenbereiche für die belastungsgerechte Befestigung von Schränken, Heizkörpern, Waschtischen, Handläufen, Abstütz- und Festhalteinrichtungen, Duschvorhängen usw. Inkl. systemabgestimmter Befestigungsmittel. Mit genuteter Kantenausführung geeignet zum flächenbündigen Einbau mit dem Ständerwerkprofil. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
01.__. 6
Verstärkungen 625 x 315
20.00
Stck
01.__. 7 Zulage Türaussparung Zulage für das fachgerechte Anlegen, Einmessen und Herstellen von Türaussparungen. Inkl. Lieferung und Einbau von verzinkten UA - Aussteifungsprofilen in Einfachständerwerk. Wandstärke: 180 mm Wandhöhe: bis 3,20 m Türhöhe: bis 2,135 m Türbreite: bis 1,01 m
01.__. 7
Zulage Türaussparung
7.00
Stck
01.__. 8 Rohrabkofferung 2 - seitig Q 3 in F 90 Freistehende, vertikale, 2-seitige Wandverkofferungen aus verzinkten CW-50 Wandprofilen nach DIN 18 182, 1-seitig, 2-lagig mit Gips-Bauplatten GKB nach DIN 18 180 / Typ A nach DIN EN 520,  12,5 mm dick, beplankt, Abwicklung der Verkofferungen bis max. 1500 mm. Einbauhöhe max. bis 3,20 m. Die Wand- und Deckenanschlüsse mit Dämmfilzstreifen ausgebildet, Hohlraumisolierung aus Mineralfaserdämmstoff nach DIN 18 165, 1-lagig, 40 mm dick, dicht gestoßen, Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q3 als Standardverspachtelung Abmessung : ca. 30 x 30 cm , raumhoch
01.__. 8
Rohrabkofferung 2 - seitig Q 3 in F 90
110.00
m
01.__. 9 Rohrabkofferung 2 - seitig Q 3 in F 90 wie vor , jedoch Abmessungen : 30 x 60 cm
01.__. 9
Rohrabkofferung 2 - seitig Q 3 in F 90
90.00
m
01.__. 10 Revisionsklappen für Wände / Decken F90, 300 x 300 Revisionsklappen Abmessungen: bis 300 x 300 mm Feuerwiderstandsklasse: F-90-A Revisionsklappen zum Einbau in Brandschutz-Wände (Montagewände). Für Beplankungsdicken 12,5 mm / 2x 12,5 mm, bestehend aus einem eloxiertem Aluminiumrahmen mit herausschwenkbarem und komplett demontierbarem Innendeckel, verschraubten z.B. Knauf Diamant Platten, einer Dichtung und einer selbstaktivierender Fangsicherung. Brandbeanspruchung von der Raumseite und auch von der Schachtseite, einschl. der erforderlichen Auswechslung der Unterkonstruktion, liefern und nach Werksvorschrift einbauen angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
01.__. 10
Revisionsklappen für Wände / Decken F90, 300 x 300
130.00
Stck
01.__. 11 GKB-Verkleidung Aufzug GKB-Verkleidung seitlich an den Aufzügen. Einbaubereich EG, 1. OG, 2. OG, SG Leibungstiefe 20 cm
01.__. 11
GKB-Verkleidung Aufzug
50.00
lfdm
01.__. 12 GKB-Verkleidung Kühlzellen GKB-Verkleidung im Kühlzellenbereich, 1-seitig oberhalb der Kühlzelle, Spachtelarbeiten Q2 Höhe ca. 50 cm
01.__. 12
GKB-Verkleidung Kühlzellen
5.00
lfdm
02 Decken
02
Decken
02.__. 1 Unterdecken Sternbild Unterdecken nach DIN EN 13964 und OWA-Systemblatt S3 als sichtbares Deckensystem, aus OWAcoustic premium-Platten, d= 15 mm dick, Kantenausbildung 3 Dessin Sternbild 3, Abmessungen: 625 x 625 mm, Einbauhöhe: bis 3,20 m Abhanghöhe: bis 500 mm, Baustoffklasse A2-s1. d0 nach DIN EN 13501-1, abgehängte Unterkonstruktion aus Tragprofilen, 24 mm breit, Farbe weiß, an Rohbaudecken mit Spannabhängern befestigt, liefern und nach Werksvorschrift einbauen. Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
02.__. 1
Unterdecken Sternbild
1,200.00
02.__. 2 Wandanschlüsse / Randwinkel Wandanschlüsse der Akustikdecken aus Einfach-Wandwinkel-Profilen, Fabrikat:OWA-Nr. 50, Sichtseiten weiss, Abmessungen: 24 x 19 mm, liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
02.__. 2
Wandanschlüsse / Randwinkel
900.00
m
02.__. 3 Unterdecke GK-Akustikdecke gelocht Q3 Lieferung und fachgerechte Montage von abgehängten Gipskarton - Akustikdecken nach DIN 18181. Fugenlose Unterdecke mit nicht sichtbarer Metallunterkonstruktion mit Dämmstoffauflage und Beplankung aus gelochten Gipskartonplattenmaterial. Metallunterkonstruktion bestehend aus Abhängung, Grund- und Tragprofilen, Verbindungsprofilen und Wandprofilen. Die Wandanschlüsse sind in Direktmontage mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsteilen anzubringen. Mit der Verlegung ist in der Raummitte zu beginnen und die nach- folgenden Platten werden sternförmig von der Raummitte ausgehend montiert. Auf eine einheitliche Verlegerichtung muss geachtet werden. Inkl. Dehnungsfugen in ausreichenden Abständen gem. Herstellerrichtlinien. Leistung inkl. fachgerechter Verspachtelung der Fugen und Schrauben mit systemabgestimmten Fugenfüller. Löcher, die im Schnittbereich liegen, sind zu verspachteln. Dämmstoffauflag Material: Mineralwolle Dicke: 50 mm Beplankung: Dessin: fugenlos, lochdurchlaufend, regelmäßig gelocht Material: gelochte Gipskartonbauplatten (GKB) Materialdicke: 12,5 mm, 1-lagig beplankt Oberfläche: gerade Lochung Lochung: 8/18 Baustoffklasse: A2 nicht brennbar, nach DIN EN 13501 Brandschutzanforderung: F0 nach DIN 4102 Schallabsorption: Rückseite kaschiert mit schwarzem Akustikvlies Allgemein: Rohdecke: Beton, Filigrandecken Abhanghöhe: bis 50 cm Oberfläche: malerfertig, fugenlos gespachtelt Q3 und geschliffen, geeignet für Dispersionsfarbanstrich Einbauort: gem. Deckenspiegelplan Fabrikat: z. B. KNAUF D127 Cleaneo Akustik-Plattendecke o. glw. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 3
Unterdecke GK-Akustikdecke gelocht Q3
395.00
02.__. 4 Zulage Randfries H = ca. 40cm aus GK Q3 Umlaufender Randfries Übergang Akustikdecke zum angrenzenden Bauteil. Breite bis 700 mm, als Zulage zur zuvor beschriebenen Pos. 30. Leistung inkl. aller erforderlichen Befestigungsmittel, einschl. der notwendigen Randausbildung inkl. Verspachtelung Q3. Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
02.__. 4
Zulage Randfries H = ca. 40cm aus GK Q3
295.00
m
02.__. 5 Unterdecken / Deckenbekleidungen GKBI Q3 Unterdecken nach DIN 18 168/Teil 1 aus verzinkten CD-Deckenprofilen nach DIN 18 182/Teil 1, 1-lagig mit Gips-Bauplatten GKBI nach DIN 18 180/Typ A nach DIN EN 520,  12,5 mm dick, beplankt, Abhanghöhe bis 50 cm Einbauhöhe bis 3,20 m Befestigung der Unterkonstruktion an den vorhandenen Rohbaudecken, Fugenverspachtelung nach Qualitätstufe Q3 als Standardverspachtelung, liefern und nach Werksvorschrift einbauen. Einbauort: gem. Deckenspiegelplan - Feuchträume
02.__. 5
Unterdecken / Deckenbekleidungen GKBI Q3
55.00
02.__. 6 Metalldecke / Hygienedecke Abhangdecke mit Kassetten aus verzinktem Stahlblech nach DIN EN 13964 Verwendbarkeitsnachweis gemäß EU-Bau PVO: CE-Kennzeichen und Leistungserklärung (DoP) Perforation: L0, ungelocht Farbe: weiß ähnl. RAL 9003, pulverbeschichtet Lichtreflexionsgrad: ca. 76 (ISO 7724-2, ISO 7724-3) Baustoffklasse: A2,s1-d0 nach DIN EN 13501-1 Kante: 01, gefast Materialstärke: 0,6 mm Schallabsorption: Alpha w = 0,05 Absorptionsklasse nicht klassifiziert (EN ISO 11654) NRC = 0,05 (ASTM E 1264) Schall-Längsdämmung: Dn,f,w = 30 - 47 dB (EN ISO 11848) Feuchtigkeitsbeständigkeit: bis 70% RH Fabrikat: Fa. Owa, OWAtec System 33 oder techn. gleichwertig angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen) Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
02.__. 6
Metalldecke / Hygienedecke
92.00
02.__. 7 Revisionsklappen für Decken F 30 , 300 x 300 Revisionsklappen in Küchendecke , wie vor Pos. 01.10.
02.__. 7
Revisionsklappen für Decken F 30 , 300 x 300
10.00
Stck
02.__. 8 Wandprofil Wandanschluß  aus Alu-Strangpressprofil, pulverbeschichtet weiß, liefern und fachgerecht nach Herstellervorschrift montieren. Die Wandanschlüsse sind in Direktmontage mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsteilen anzubringen. Die Schnittkanten der Randplatten sind mittels Wandfeder zu fixieren. In den Ecken sind die Profile sauber auf Gehrung zu stoßen. Fabrikat OWAconstruct Wandprofil Nr. 50F Abmessung LxBxT (mm): 4000x25x25 Materialstärke (mm): 1,2 angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen) Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
02.__. 8
Wandprofil
20.00
lfdm
02.__. 9 Zulage Kleinflächen < 5 qm Zulage zur Position vor für die Ausführung der GK-Decken in Kleinflächen < 5 qm
02.__. 9
Zulage Kleinflächen < 5 qm
230.00
02.__. 10 Senkrechte Decken-Abschottungen aus verzinkten CW-Wandprofilen nach DIN 18 182/Teil-1, einseitig, 1-lagig mit Gips-Bauplatten GKB nach DIN 18 180/Typ A nach DIN EN 520,  12,5 mm dick, beplankt, Wanddicke 62,5 mm, Höhe der Abschottung bis 300 mm, Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung, liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
02.__. 10
Senkrechte Decken-Abschottungen
50.00
m
02.__. 11 GK-Brandschutzdecke F30 GK-Decke , jedoch Ausbildung als Brandschutzdecke F30 im Bereich der Brandabschnitte mit Haustechnikverlegung unterhalb der Rohdecke. Ausführung gemäß Herstellervorschrift. angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 11
GK-Brandschutzdecke F30
84.00
02.__. 12 Zulage für quadratische Aussparungen bis 250 x 250 mm Zulage für das Herstellen von quadratischen Deckenaussparungen für Leuchten- oder Lüftungseinbauten. Abmessungen: bis 250 x 250 mm. Einschließlich der erforderlichen Verstärkung und Auswechselung der Unterkonstruktion.
02.__. 12
Zulage für quadratische Aussparungen bis 250 x 250 mm
40.00
Stck
02.__. 13 Rohrabkofferung / Deckenkoffer, 2-seitig , F 90 Abkastungen  als nichttragende innere Vorsatzschale nach DIN 4103 zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitung, Abkastung von Sanitärinstallationselementen, Leitungen o. ä., liefern und fachgerecht gem. Herstellervorgaben einbauen. Abkastung inkl. Dämmung lückenlos und abrutschsicher verlegen, sowie Beplankung aus Gipskartonbauplatten. Leistung inkl. dauerelastischer Fugen auf Acrylbasis an allen Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen, Verbindungen durch Plattenstreifen an den Drittelpunkten, sowie spachteln der Oberfläche und das Herstellen aller notwendigen Öffnungen, Aussparungen und Kanten in fertiger Arbeit. Die Aussenecken sind mit einem einzuspachtelnden Kantenschutzprofil über die gesamte Konstruktionslänge herzustellen. Metallkonstruktion: CW/UW - Profile: nach statischen Erfordernissen und gem. Herstellerrichtlinien Material: Stahlbleche, verzinkt Materialstärke: 0,6 mm Standerachsabstand: nach statischen Erfordernissen und gem. Herstellerrichtlinien Beplankung: Material: Gipskartonbauplatten (GKB) nach DIN 18180 Materialdicke : 28 mm Anforderung: einseitig, 2-lagig beplankt Oberfläche: Q 3, malerfertig für Dispersionsanstrich Allgemeines: Ausführung: 2-seitig Brandschutzanforderung: F 90 Fabrikat: z. B. Fa. Rigips, o. glw. Abmessung : 300 x 300 mm angebotenes Fabrikat: o.glw. (vom Bieter einzutragen)
02.__. 13
Rohrabkofferung / Deckenkoffer, 2-seitig , F 90
4.00
m
02.__. 14 Rohrabkofferung / Lüftungsleitungen F 90 Rohrabkofferung / Lüftungsleitungen
02.__. 14
Rohrabkofferung / Lüftungsleitungen F 90
12.00
m
02.__. 15 Rohrabkofferung / Deckenkoffer, 3-seitig, F90 Abkastungen wie vor beschrieben, jedoch Brandschutzanforderung: F90
02.__. 15
Rohrabkofferung / Deckenkoffer, 3-seitig, F90
4.50
m
02.__. 16 Abkastungen / Deckenkoffer, 3-seitig, F90 Abkastungen wie vor beschrieben, jedoch Brandschutzanforderung: F90 unter den Decken
02.__. 16
Abkastungen / Deckenkoffer, 3-seitig, F90
15.00
02.__.0017 Promatect-Bekleidung E90 Herstellen einer Bekleidung von Kabelkanälen mit Funktionserhalt E90 Fabrikat: Promatect oder techn. gleichwertig angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0017
Promatect-Bekleidung E90
O
1.00
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur nach besonderer Aufforderung des AG für besondere Leistungen auszuführen. Spätestens innerhalb von 1 Werktag müssen die Stundenzettel zur Abzeichnung vorgelegt werden. Später vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Für einfache Stundenlohnarbeiten wie z. B. Stemmarbeiten werden nur Hilfsarbeiterstunden anerkannt. Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisgerechten Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. In die Einheitspreisen sind sämtliche Nebenkosten wie z. B. für die An- und Abfahrt usw. einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Stundenlohnnachweise müssen folgende Angaben enthalten: Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten (mit      Uhrzeitangabe) Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte Art der ausgeführten Leistung      bei Maschinen- und Kfz - Einsatz Angaben zum Typ      Materialverbrauch
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur nach
03.__. 1 Stundensatz Meister Stundenlohnarbeiten eines Meisters auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
03.__. 1
Stundensatz Meister
O
1.00
Std
03.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
03.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
Std
03.__. 3 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
03.__. 3
Stundensatz Helfer
O
1.00
Std
03.__. 4 Stundensatz Auszubildener Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenen auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
03.__. 4
Stundensatz Auszubildener
O
1.00
Std