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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Bauvorhaben Auftraggeber
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
Projektbeschreibung
Neubau eines Seniorenresidenz mit 85 Pflegeplätzen und 15 Kurzzeitpflegeplätzen
Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Hermann-Fortmann-Straße 23 & 25
28759 Bremen-Grohn
Bestand
Das Grundstück ist jetzt unbebaut.
Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 4-geschossige Altenwohn- und Pflegeheim (EG, 1.OG bis 3.OG) ist mit einem Flachdach geplant.
Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die
Hermann-Fortmann-Straße und der Grohner Bergstraße.
Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf
selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle,
die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, anfallendes Reinigungs- und Abtragsmaterial, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen
Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen
entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Die Baubesprechungen finden voraussichtlich einmal wöchentlich statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach rechtzeitiger Einladung teilzunehmen, sofern Themen seines Leistungsbereichs betroffen sind oder seine Anwesenheit durch Auftraggeber oder Bauleitung verlangt wird.
Nimmt der Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Einladung unentschuldigt nicht teil, wird für jedes Fernbleiben ein pauschaler Betrag in Höhe von 300,00 € netto von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der
Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - WDVS-Fassadenarbeiten Allgemeines / Normbezug
Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Vertragsunterlagen, den freigegebenen Ausführungsplänen sowie zu den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Die Leistungen umfassen die vollständige, funktionsfähige, fachgerechte und abnahmefähige Herstellung des Wärmedämm-Verbundsystems einschließlich aller systemzugehörigen Neben- und Anschlussleistungen, soweit diese zur mangelfreien und gebrauchstauglichen Ausführung erforderlich sind und nicht ausdrücklich gesondert beschrieben werden.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem:
VOB,
VOB/C,
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme,
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten bauteilen,
DIN 18542 imprägnierte Fugendichtungsbänder und Multifunktionsdichtungsbänder aus Schaumkunststoff
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden,
DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnisch relevant,
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, soweit berührt,
Gebäudeenergiegesetz, soweit anwendbar,
Landesbauordnung sowie eingeführte Technische Baubestimmungen,
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Systemzulassungen des WDVS,
Herstellervorgaben, Verarbeitungsrichtlinien, Systemdetails und technische Merkblätter,
allgemein anerkannte Regeln der Technik
DIN EN 1991-1-4
DIN EN 13501-1
Das WDVS ist als geschlossenes, geprüftes und zugelassenes System auszuführen. Systemfremde Komponenten dürfen nicht verwendet werden. Kleber, Dämmstoff, Dübel, Armierungsmasse, Armierungsgewebe, Profile, Putzsystem, Anstrichsystem, Brandriegel, Sockelkomponenten, Anschlussprofile und Zubehör müssen zueinander passen und vom Systemhalter freigegeben sein.
Die Anforderungen an Brandschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Dauerhaftigkeit, Standsicherheit, Schlagregenschutz und optisches Erscheinungsbild sind bei der Kalkulation und Ausführung vollständig zu berücksichtigen.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie für die vollständige und mangelfreie Ausführung erforderlich sind und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erfasst werden.
Hierzu zählen unter anderem:
Prüfen des Untergrundes auf Tragfähigkeit, Ebenheit, Feuchte, Festigkeit, Verschmutzung, Saugverhalten, Ausblühungen und haftungsmindernde Bestandteile
Reinigen, Entstauben und Vorbereiten der Untergründe im üblichen Umfang
Schutz angrenzender Bauteile, Fenster, Türen, Metallteile, Dachanschlüsse, Beläge und sonstiger angrenzender Flächen
Herstellen kleiner systembedingter Anpassungen an Anschlüssen, Kanten, Leibungen und Übergängen
Zuschneiden, Anpassen und Einbauen von Dämmplatten, Gewebe, Profilen und Anschlussbauteilen
systemgerechtes Ausbilden von Eckschutz, Laibungen, Stürzen, Sockelbereichen, Attiken, Bewegungsfugen und Durchdringungen
Witterungsschutz für frisch hergestellte Flächen
Vorhalten üblicher Kleingeräte, Werkzeuge, Hilfsmittel und Messgeräte
Beseitigung eigener Verunreinigungen, Materialreste und Verpackungen
arbeitstägliche Kontrolle der ausgeführten Teilflächen
Nicht gesondert vergütet werden Erschwernisse, die sich aus der fachgerechten Einhaltung der Herstellervorgaben, Systemzulassungen, Verarbeitungszeiten, Mindeststandzeiten, Temperaturgrenzen, Witterungsschutzmaßnahmen und Qualitätsanforderungen ergeben.
Windlastberechnung / Verdübelung:
Die objektbezogene Windlastberechnung für das WDVS ist durch den Auftragnehmer vor Ausführung zu erstellen, in die Kalkulation einzubeziehen und dem Auftraggeber prüffähig vorzulegen. Dübelart, Dübelanzahl, Dübelraster, Rand- und Eckbereiche, Verankerungstiefe sowie Befestigungsraster sind nach DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang, Systemzulassung, Untergrund und Herstellervorgaben festzulegen. Die hierfür erforderlichen Leistungen, Nachweise, Berechnungen und Planunterlagen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Untergründe, Anschlussbereiche und Planungsangaben eigenverantwortlich zu prüfen. Dies betrifft vor allem:
Beschaffenheit, Tragfähigkeit und Ebenheit der Fassadenflächen
Feuchte- und Temperaturverhältnisse
Lage und Ausbildung von Sockelanschlüssen
Fenster- und Türanschlüsse
Attika-, Dach-, Balkon- und Terrassenanschlüsse
Durchdringungen, Konsolen, Befestigungspunkte und Fremdgewerkeanschlüsse
Brandschutzdetails, Brandriegel, Sturzschutz, Öffnungsanschlüsse und Brandabschnitte
wärmebrückenrelevante Anschlüsse
schallschutzrelevante Anschlussdetails
Verträglichkeit mit Abdichtungen, Fensterbänken, Metallbauteilen und Beschichtungen
ausreichende Planungsangaben zu Dämmstoffdicke, Dämmstoffart, Befestigung, Putzsystem, Oberputzstruktur und Farbtönen
Erkennt der Auftragnehmer Unstimmigkeiten, fehlende Angaben, ungeeignete Untergründe, Abweichungen von Zulassungen, Herstellervorgaben oder allgemein anerkannten Regeln der Technik, hat er unverzüglich und vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden.
Die Bedenkenanmeldung hat nach den Vorgaben der VOB/B, gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B, zu erfolgen.
Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Mangelfreiheit seiner Leistung.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Dieser muss während der Ausführung erreichbar sein, die Arbeiten fachlich überwachen und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilnehmen.
Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € nettovon der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt.
Der Auftragnehmer bleibt für die Einweisung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten sowie für die Einhaltung der Systemvorgaben, Zulassungen und Ausführungsqualität verantwortlich.
Aufmaß und Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C.
Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese rechtzeitig vorzulegen. Aufmaße müssen nachvollziehbar, positionsbezogen, planbezogen und prüffähig sein. Erforderliche Skizzen, Fotos, Planmarkierungen und Massenermittlungen sind beizufügen.
Verdeckte Leistungen, nachträglich nicht mehr kontrollierbare Flächen, Dübelbilder, Brandriegel, Anschlussabdichtungen, Armierungslagen und systemrelevante Einbauteile sind vor dem Überdecken zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Kontrolle anzuzeigen.
Ohne prüffähiges Aufmaß besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile.
Mengen und Massen
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen.
Ergeben sich Unklarheiten, erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Planangaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Nachforderungen, die auf eine unterlassene oder unzureichende Prüfung der erkennbaren Grundlagen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsplanung alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Detail- und Montageplanungen zu erstellen, soweit diese für eine fachgerechte, systemkonforme und koordinierte Ausführung erforderlich sind.
Die Planung hat vor allem folgende Punkte darzustellen:
Dämmstoffart, Dämmstoffdicke und Systemaufbau
Befestigungskonzept einschließlich Dübelart, Dübelanzahl und Dübelbild
Windsoglasten Berechnungen,
Sockel-, Fenster-, Tür-, Dach- und Attikaanschlüsse
Laibungen, Stürze, Rollladen-/Raffstorebereiche und Führungsschienen
Brandriegel, Brandschutzmaßnahmen und Öffnungsdetails
Bewegungsfugen und Gebäudetrennfugen
Anschlüsse an Abdichtungen, Metallbau, Dach, Außenanlagen und technische Einbauten
Durchdringungen, Konsolen, Geländer, Vordächer und Befestigungspunkte
Ausbildung von Putzabschlüssen, Tropfkanten, Kantenschutz und Profilen
wärmebrückenarme Anschlussdetails
schallschutzrelevante Anschlussdetails, soweit betroffen
Werk- und Montagepläne sind dem Auftraggeber rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Vollständigkeit, Maßhaltigkeit, Systemkonformität und fachgerechte Ausführung.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden und vor- bzw. nachlaufenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren.
Schnittstellen bestehen vor allem zu:
Rohbau / Mauerwerk / Betonbau
Gerüstbauer
Fenster- und Außentürarbeiten
Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten
Metallbau, Schlosserarbeiten und Geländer
Sonnenschutz, Raffstore- und Rollladenarbeiten
Elektroarbeiten, Außenleuchten, Leitungsführungen und Blitzschutz
Lüftungs- und Haustechnikdurchdringungen
Außenanlagen, Sockel- und Geländeanschlüsse
Maler- und Beschichtungsarbeiten
Brandschutzplanung und Fachbauleitung Brandschutz
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig zu prüfen, ob Anschlüsse, Einbauteile, Befestigungen und Durchdringungen systemgerecht in das WDVS integriert werden können. Nachträgliche Eingriffe in fertige WDVS-Flächen sind zu vermeiden und dürfen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien und fertige Leistungen vorzusehen.
Hierzu gehören vor allem:
Schutz vor Feuchtigkeit, Schlagregen, Frost, direkter Sonneneinstrahlung, Wind und unzulässigen Temperaturen
Schutz angrenzender Bauteile vor Verschmutzung, Beschädigung und Putzspritzern
standsichere Lagerung und trockene Aufbewahrung der WDVS-Komponenten
Verbaute Fenster, -Rahmen, -Verglasungen, -Bänke
Einhaltung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, DGUV-Regelwerken und einschlägigen Sicherheitsvorschriften
sichere Nutzung von Gerüsten, Arbeitsbühnen, Leitern, Maschinen und Werkzeugen
Schutz öffentlicher Verkehrsflächen und Baustellenbereiche
Vermeidung von Staub-, Lärm- und Schmutzbelastungen
Beschädigte, durchfeuchtete, verschmutzte oder nicht mehr verwendbare Materialien dürfen nicht eingebaut werden.
Brand-, Wärme- und Schallschutz
Das WDVS ist so auszuführen, dass die brandschutztechnischen, wärmeschutztechnischen und schallschutztechnischen Anforderungen des Projektes erfüllt werden.
Brandschutz
Der Auftragnehmer hat die brandschutztechnischen Anforderungen aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Landesbauordnung, eingeführten Technischen Baubestimmungen, Zulassungen und Herstellervorgaben einzuhalten.
Brandriegel, Sturzschutzmaßnahmen, nicht-brennbare Dämmstreifen, Sockel- und Öffnungsdetails, Gebäudeabschlussfugen, Durchdringungen und Anschlüsse sind exakt nach zugelassenem Systemdetail auszuführen.
Abweichungen von Zulassung, Bauartgenehmigung oder Herstellervorgabe sind unzulässig, sofern keine schriftliche Freigabe des Systemhalters, Planers und Auftraggebers vorliegt.
Wärmeschutz
Die ausgeschriebenen Dämmstoffdicken, Wärmeleitgruppen, U-Wert-Anforderungen und wärmebrückenrelevanten Anschlussdetails sind einzuhalten. Fehlstellen, offene Fugen, Kreuzfugen, unzulässige Plattenversätze, Hohlstellen und Wärmebrücken sind zu vermeiden.
Dämmplatten sind dicht gestoßen, im Verband und systemgerecht zu verlegen. Fugen sind nach Herstellervorgaben zu behandeln. Ungeeignete Fugenfüllungen sind nicht zulässig.
Schallschutz
Soweit WDVS-Anschlüsse schallschutzrelevante Bauteile berühren, sind diese so auszuführen, dass keine schalltechnischen Schwächungen, Körperschallbrücken oder unzulässigen Nebenwege entstehen.
Anschlüsse an Fenster, Türen, Lüftungselemente, Durchdringungen, Befestigungen und massive Außenbauteile sind dauerhaft dicht, spannungsarm und systemgerecht herzustellen.
Herstellervorgaben, Zertifizierungen, CE-Kennzeichnung und Nachweise
Es dürfen nur bauaufsichtlich zulässige, geprüfte und für den Verwendungszweck geeignete Produkte verwendet werden.
Der Auftragnehmer hat vor Einbau auf Verlangen des Auftraggebers folgende Unterlagen vorzulegen:
Systemzulassung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Bauartgenehmigung oder Europäische Technische Bewertung
Leistungserklärungen nach Bauproduktenrecht
CE-Kennzeichnungen, soweit für das jeweilige Bauprodukt erforderlich
technische Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien
Sicherheitsdatenblätter
Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweise
Nachweise zur Baustoffklasse bzw. zum Brandverhalten
Nachweise zu Dämmstoffart, Wärmeleitfähigkeit und Nenndicke
Nachweise zu Dübeln, Befestigungsmitteln und Auszugswerten, sofern erforderlich
Systemfreigaben für Putz, Armierung, Oberputz, Anstrich, Profile und Zubehör
Zertifizierungen, Güteüberwachungen und Umweltproduktdeklarationen, soweit vertraglich gefordert
DGNB-relevante Nachweise, sofern für das Projekt erforderlich
Produkte ohne erforderliche Kennzeichnung, Zulassung, Leistungserklärung oder Systemfreigabe dürfen nicht eingebaut werden. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für den Austausch nicht zulässiger oder nicht nachweisbarer Produkte.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Überdecken vollständig zu dokumentieren.
Zu dokumentieren sind vor allem:
Untergrundzustand vor Beginn der WDVS-Arbeiten
Klebeverfahren und Klebeflächenanteil
Dämmplattenverlegung
Dübelart, Dübelanzahl, Dübelraster und Dübellage
Brandriegel und brandschutztechnische Sonderdetails
Armierungslagen, Gewebeüberdeckungen und Diagonalarmierungen
Anschlussprofile, Dichtbänder und Fugenanschlüsse
Sockelabdichtungen und Spritzwasserbereiche
Durchdringungen und Befestigungspunkte
Witterungsbedingungen bei kritischen Arbeitsschritten
Die Dokumentation ist mit Datum, Bauteilbezug, Lageangabe und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt, vom Auftraggeber angeordnet oder bestätigt und prüfbar nachgewiesen wurden.
Stundenzettel sind spätestens am folgenden Werktag nach Ausführung vorzulegen. Sie müssen Art, Ort, Umfang, eingesetztes Personal, Geräte, Material und Leistungszeit eindeutig enthalten.
Für verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Stundenlohnarbeiten ist zusätzlich eine Fotodokumentation vorzulegen.
Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Gerüste, Verkehrswege und angrenzenden Bereiche arbeitstäglich sauber zu halten.
Verunreinigungen durch Kleber, Armierungsmörtel, Putz, Farbe, Dämmstoffreste, Verpackungen oder sonstige Stoffe sind unverzüglich ordnungsgemäß der Entsorgungsrichtlinien zu beseitigen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren.
Hierzu gehören vor allem:
Untergrundprüfung
Prüfung der Witterungsbedingungen
Kontrolle der Materialchargen und Lagerbedingungen
Prüfung der Systemzugehörigkeit aller Komponenten
Prüfung der Dämmplattenverlegung
Kontrolle der Dübelung und Befestigung
Kontrolle der Armierungsschicht, Gewebeeinbettung und Überdeckungen
Kontrolle der Brandriegel und Brandschutzdetails
Kontrolle von Anschlüssen, Fugen und Durchdringungen
Kontrolle der Oberputz- und Beschichtungsarbeiten
Nachweise über CE-Kennzeichnung, Leistungserklärungen und Zulassungen
Revisions- und Fotodokumentation
Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Abnahme vorzulegen. Fehlende Nachweise können zur Verweigerung der Abnahme führen, soweit die Gebrauchstauglichkeit, Vertragserfüllung oder Prüfbarkeit betroffen ist.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter und dokumentierter Fertigstellung der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagennach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist.
Voraussetzung für die Abnahme sind:
vollständige Fertigstellung aller WDVS-Leistungen
mangelfreie und systemgerechte Ausführung
vollständige Dokumentation der verdeckten Leistungen
Vorlage der Produkt-, Zulassungs-, CE-, Zertifizierungs- und Systemnachweise
Vorlage der Revisionsunterlagen
gereinigte Fassadenflächen und angrenzende Bereiche
Beseitigung wesentlicher Mängel
prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich
Teilabnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die bloße Nutzung, Weiterbearbeitung oder Ingebrauchnahme einzelner Fassadenbereiche gilt nicht automatisch als Abnahme.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, technische Vorgaben, Ausführungsdetails, Systemanforderungen, Schnittstellen, Brandschutzvorgaben, Wärmeschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Ausschreibungsunterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat.
Spätere Einwände werden nur anerkannt, wenn sie für den Auftragnehmer bei Angebotsbearbeitung trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen.
Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.
Der Auftragnehmer hat auf mögliche Auswirkungen auf Bauzeit, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Zulassung, Systemkonformität, Gewährleistung und Abnahmefähigkeit unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen/besondere Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an.
Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Anforderungen an WDVS-Systemaufbau, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Herstellervorgaben, CE-Kennzeichnung, Zertifizierungen, Nachweise, Dokumentation, Koordination, Abrechnung und Abnahme vollständig berücksichtigt hat.
Besondere Vorbemerkungen - WDVS-Fassadenarbeiten
DGNB - Zertifizierung DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung
Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Einhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan® Planungsgesellschaft mbh (Chemnitz), in Form des DGNB-Auditors beauftragt.
Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen. Der Auditor sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente, unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB Zertifizierung und das QNG-Siegel.
Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand, für die DGNB-Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG, sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren.
Im Folgenden werden die Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden.
Die sich hieraus ergebenden, detaillierten Anforderungen finden sich in beigefügter Anlage 1 (Spalte QN 2).
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen.
Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 (Anhang Dokument 313).
Die dort aufgeführten Anforderungen sind in Ihrer Gesamtheit umzusetzen, Abweichungen sind unzulässig. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten.
Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
➢ Hersteller & Produktname
➢ Angaben zum Einsatzort
➢ verbaute Menge
➢ Sicherheitsdatenblätter
➢ Technische Produktdatenblätter
➢ Herstellererklärungen
➢ EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten:
➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen
➢ Außenwandaufbauten
➢ Innenwandaufbauten
➢ Deckenaufbauten
➢ Dachaufbauten
➢ Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.).
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Auflistung des verbauten Holzes
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei „FSC-Mix“ oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise:
➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate
➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen
➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC. Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess – Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen.
Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen.
Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen.
Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung „umweltgefährlich“ zurückgegriffen werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 – Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 – Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
Hinweis zu den folgenden Positionen Für Kalkulation und Ausführung sind GEG-Nachweis, Statik, Windlastberechnung, Bodengutachten, Schallschutzanforderungen, Brandschutzanforderungen, Detailplanung und Systemvorgaben des Herstellers zu beachten. Die objektbezogene Windlastberechnung ist durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die Wassereinwirkungsklasse ist gemäß Bodengutachtenund Abdichtungsplanung zu berücksichtigen. Die Ausführung hat eine wärmebrückenarme, witterungsbeständige, schlagregendichte und dauerhaft funktionsfähige Gebäudehülle sicherzustellen.
Windlastberechnung erfolgt durch AN (bzw. Hersteller) und wird nicht gesondert vergütet.
Untergrund:
Poroton-Planziegel und Stahlbeton
Hinweis zu den folgenden Positionen
01 WDVS - Vorleistungen
01
WDVS - Vorleistungen
01.01 Untergrund reinigen Flächen / Lage / Einbauort:
Alle zu beschichtenden Fassadenflächen, einschließlich Leibungen, Stürze, Brüstungen, Sockel-, Rand- und Anschlussbereiche
Untergrund vor Ausführung des WDVS reinigen und abkehren. Haftmindernde Rückstände, lose Bestandteile, Staub, Verschmutzungen, Sinterschichten, sandende Bestandteile, kreidende Anstriche, Mörtelgrate und oberflächenbündige Unebenheiten entfernen. Untergrund tragfähig, trocken, eben, sauber und frei von haftmindernden Stoffen für die nachfolgende Verklebung und Beschichtung herstellen.
01.01
Untergrund reinigen
1,900.00
m²
01.02 Fenster- und Türflächen abkleben Flächen / Lage / Einbauort:
Außen, im Bereich der WDVS-Fassadenarbeiten
Fenster- und Türflächen vor WDVS-Arbeiten mit transparenter Folie staub- und spritznebeldicht abkleben. Rahmen, Glasflächen, Beschläge und Anschlussfugen gegen Verschmutzung, Beschädigung und chemische Einwirkungen schützen. Abklebung während der Ausführung unterhalten und rückstandsfrei entfernen. Vollflächig im Arbeitsbereich.
01.02
Fenster- und Türflächen abkleben
770.00
m²
01.03 Schutzabdeckung angrenzende Flächen Bauteil:
Betonfertigteile, Sichtbetonflächen und Bodenflächen
Flächen / Lage / Einbauort:
WDVS-/Putzarbeitsbereich; sichtbar verbleibende, nicht zu bearbeitende Betonfertigteil-, Sichtbeton- und Bodenflächen
Angrenzende Beton- und Bodenflächen vor Beginn der WDVS- und Putzarbeiten gegen Verschmutzung, Spritznebel und Beschädigung schützen. Schutzabdeckungen liefern, lagestabil befestigen bzw. verlegen, während der Ausführungszeit unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei entfernen. Bodenflächen mit wasserfesten Pappen und Hartfaserplatten abdecken.
01.03
Schutzabdeckung angrenzende Flächen
1.00
psch
01.04 Oberflächen partiell ausgleichen Flächen / Lage / Einbauort:
Unebenheiten im WDVS-/Putzarbeitsbereich
Partiellen Niveauausgleich zur Herstellung eines ebenen, tragfähigen Untergrundes für das WDVS herstellen. Ausgleich mit geeignetem Putzmörtel mindestens Kategorie CS II nach DIN EN 998. Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, für nachfolgende WDVS-Ausführung einhalten.
01.04
Oberflächen partiell ausgleichen
O
1.00
m²
02 WDVS - Fassadensystem
02
WDVS - Fassadensystem
02.01 Sockelbereich - Sockeldämmung PS 35 SE Flächen / Lage / Einbauort:
Sockelbereich, ca. 60 cm unter OK Terrain bis ca. 30 cm über OK Terrain.
Sockeldämmung aus EPS-Hartschaum für den Sockel- und Spritzwasserbereich liefern, auf tragfähigem Untergrund mit systemgeeignetem, wasserabdichtendem Kleber verkleben und dicht gestoßen verlegen. Unterseitig an die bauseitige XPS-Perimeterdämmung und oberseitig an das WDVS aus Mineralwolle fachgerecht anschließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: EPS-Sockeldämmplatte nach EN 13163
Anwendungstyp: PW nach DIN V 4108-10
Wärmeleitfähigkeit: λ = 0,035 W/(m·K)
Brandklassifizierung: Schwerentflammbar DIN 4102 - Euroklasse E nach EN 13501-1
Plattenrand: stumpf
Plattendicke: gemäß Planung / WDVS-Aufbau
Fabrikat/Typ: Sto-Sockelplatte PS35SE oder gleichwertig
Kleber: Systempassend
02.01
Sockelbereich - Sockeldämmung PS 35 SE
350.00
m²
02.02 Sockeldämmplatten WLS 035 Spritzwasserbereiche Balkone/Terrassen/Vordächer Flächen / Lage / Einbauort:
Spritzwasserbereiche an Balkonen, Dachterrassen, Terrassen, Vordächern und überdachten Eingängen
Sockel- und Perimeterdämmplatten fluchtgerecht, planeben, im Verband und dicht gestoßen auf vorbereiteten Untergrund verkleben. Klebeflächenanteil ≥ 40 %. Anschlüsse in den WDVS-Aufbau und Feuchteschutz einbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Dämmstoffdicke: 240 mm
Sockelhöhe: ca. 300 mm
Wärmeleitfähigkeit: λ ≤ 0,039 W/(mK) (im Erdreich)
Wärmeleitfähigkeit: λ ≤ 0,035 W/(mK) (oberhalb Gelände / gegen Außenluft)
Druckfestigkeit: mind. 150 kPa
Wasseraufnahme: max. 3,0 Vol.-%
Brandverhalten: Euroklasse E nach DIN EN 13501-1
Referenzprodukt:
Capatect-Perimeterdämmplatte 115/24 oder gleichwertig
Referenzprodukt Kleber/Feuchteschutz:
Capatect SockelFlex Carbon oder gleichwertig
02.02
Sockeldämmplatten WLS 035 Spritzwasserbereiche Balkone/Terrassen/Vordächer
23.00
m²
02.03 MiWo-Dämmplatten WLS 035 anbringen Flächen / Lage / Einbauort:
Regelwandflächen
Mineralwolle-Dämmplatten fluchtgerecht und planeben im Verband dicht gestoßen anbringen. Platten mit systemzugehöriger Klebe- und Armierungsmasse auf vorbereiteten Untergrund verklebenoffene Stoß- und Lagerfugen mit geeignetem Mineralwolle-Dämmstoff schließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Poroton-Planziegel
Dämmstoffdicke: 240 mm
Wärmeleitfähigkeit: λ = 0,035 W/(mK) nach DIN 4108-4
Anwendungsgebiet: WAP-zh und DI nach DIN 4108-10:2021-11
Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1:2019-05
Rohdichte: 85 kg/m³
Klebeflächenanteil: ≥ 40 %
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: ≥ 7,5 kPa
dynamische Steifigkeit: 3 MN/m³
längenbezogener Strömungswiderstand: ≥ 30 kPa·s/m² ab 120 mm
Fabrikat/Typ: Capatect MW-Dämmplatte 035 LIGHT 145/24 oder gleichwertig.
Fabrikat/Typ: Klebe- und Armierungsmasse 186M oder gleichwertig.
02.03
MiWo-Dämmplatten WLS 035 anbringen
1,400.00
m²
02.04 Zulage höhere Dämmstoffdicke Bauteil:
WDVS-Dämmplatten
Flächen / Lage / Einbauort:
Teilflächen mit abweichender Dämmstoffdicke
Zulage zu vorbeschriebener Dämmplattenposition für Erhöhung der Dämmstoffdicke um 10 mm. Dämmplatten gleicher Art und Qualität wie Hauptposition liefern, zuschneiden, verkleben, ausrichten und in den WDVS-Aufbau einbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Mehrdicke: 10 mm je m²
Dämmstoff: wie Hauptposition
Angebotenes Material:
Durch Auftragnehmer einzutragen
02.04
Zulage höhere Dämmstoffdicke
O
1.00
m²
02.05 MiWo-Dämmplatten verdübeln Flächen / Lage / Einbauort:
Regel-, Rand-, Eck- und Öffnungsbereiche nach Windlastberechnung.
MW-Dämmplatten mit bauaufsichtlich zugelassenen Schraubdübeln gemäß objektbezogener Windlastberechnung verdübeln. Dübel vertieft in einem Arbeitsgang setzen, Hutprofile und Dübel gleichmäßig eindrehen, Dübelpunkte mit MW-Rondellen oberflächenbündig schließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Poroton-Planziegel
Fassadenbereich: Fläche-Fuge
Tellerdurchmesser: 60 mm
Schaftlänge: Dübel 295 mm
Dübelanzahl: nach Windlastberechnung
Dübelraster: nach Windlastberechnung
Dübel: Capatect Universaldübel 053/295 oder gleichwertig.
Thermozylinder : Capatect Thermozylinder MW 154 oder gleichwertig.
Rondelle: Capatect Universaldübel-Rondell MW 052 oder gleichwertig.
02.05
MiWo-Dämmplatten verdübeln
1,400.00
m²
02.06 Zusätzliche Armierungslage gegen Rissbildung (Poroton-Stahlbeton) Fläche / Lage Einbauort:
Gewebeeinlage im Außenputz - rissgefährdete Fassadenflächen
Materialwechsel: EPS zu MiWo ; Poroton zu Stahlbeton
Zusätzliche Armierungslage mit alkalibeständigem Glasfasergewebe (gegen Rissbildung) in systemzugehörigen Armierungsmörtel einbetten. Gewebe faltenfrei verlegen, Stöße mindestens 10 cm überlappen. Lage vor der Regelarmierung herstellen. Gewebeüberstand beidseitig über Materialwechsel jeweils mindestens 20 cm.
Technische Kenndaten:
Gewebe Materialwechsel: beidseitig mind. 20 cm überdeckend
Gewebestöße: mind. 10 cm überlappend
Gewebegewicht: mind. 160 g/m²
Ausführung: gem. Herstellervorgabe
02.06
Zusätzliche Armierungslage gegen Rissbildung (Poroton-Stahlbeton)
230.00
m²
02.07 Armierungsschicht mit universeller mineralischer Spachtelmasse aufbringen Flächen / Lage / Einbauort:
Fassade gesamt inklusive Sockelbereich - Auf Dämmplatten
Armierungsschicht aus mineralischem Werktrockenmörtel ganzflächig herstellen. Alkaliresistentes Glasfasergewebe vollflächig mittig bis oberes Drittel einbetten, Stöße überlappen.
Technische Kenndaten / Maße:
Brandverhalten: A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1:2019-05
Schichtdicke: ca. 4 bis 5 mm
Verbrauch: ca. 1,5 kg/mm/m²
Gewebe Flächengewicht: mind. 160 g/m²
Maschenweite: 4 x 4 mm
Armierungsmasse: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M oder gleichwertig
Gewebe: Capatect Gewebe 650 oder gleichwertig
02.07
Armierungsschicht mit universeller mineralischer Spachtelmasse aufbringen
1,500.00
m²
02.08 Jalousiekasten-Blende überdämmen und anschließen Flächen / Lage / Einbauort:
An Jalousie- und Raffstorekasten-Blenden
Fassadendämmung im Anschlussbereich umlaufend ausklinken. Kastenblende mit systemgeeigneter Haftbrücke vorbereiten. Mineralwolle-Dämmplatten vollflächig verkleben, dicht stoßen und Fugen mit Mineralwolle schließen. Anschluss mit vorkomprimiertem Fugendichtband abdichten. Putzabschlussprofil mit Gewebe lot- und fluchtgerecht setzen und in die Armierungsschicht einbetten.
Technische Kenndaten / Maße:
Ausklinkung Fassadendämmung: ≥ 100 mm
Blende Mindestüberdämmung: ≥ 40 mm
Dämmstoff: Mineralwolle
Wärmeleitgruppe: WLS 041
Dicke: 100 mm
Referenzprodukt Putzabschlussprofil:
Capatect Putzabschlussprofil 661 oder gleichwertig
Referenzprodukt Fugendichtband:
Capatect Fugendichtband, Typ nach Anwendungsfall, oder gleichwertig
Referenzprodukt Dämmplatte:
Capatect Lamelle VB 041 101/10, 100 mm, oder gleichwertig
Referenzprodukt Kleber:
Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M oder gleichwertig
02.08
Jalousiekasten-Blende überdämmen und anschließen
55.00
m²
02.09 Zusätzliches Panzergewebe - Schlag- und Stoßschutz Flächen / Lage / Einbauort:
Sockel, Eingänge, Notausgänge, Terrassen, Außentreppen, Gebäudeecken und Anlieferung
Zusätzliches Panzergewebe vor der Regelarmierung vollflächig in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Gewebestöße stumpf stoßen, nicht überlappen. Ausführung zur Erhöhung der Schlag- und Stoßfestigkeit.
Technische Kenndaten / Maße:
Ausführung: gem. Herstellervorgabe
Fabrikat/Typ: Capatect Panzergewebe 652/00 oder gleichwertig.
02.09
Zusätzliches Panzergewebe - Schlag- und Stoßschutz
250.00
m²
02.10 Oberputz - Mineralputz Kratzputz-Struktur 3,0 mm Flächen / Lage / Einbauort:
Auf vorbereiteter und grundierter Armierungsschicht
Mineralischen Werktrockenmörtel als Oberputz gleichmäßig aufziehen und in Kratzputz-Struktur strukturieren. Schichtdicke auf Kornstärke abziehen
Technische Kenndaten / Maße:
Farbton: weiß/naturweiß, überstreichbar
Brandverhalten: A2-s1, d0 (nichtbrennbar)
Putzstruktur: Kratzputz-Struktur
Körnung: ca. 3,0 mm
Verbrauch: 3,4 kg/m
Fabrikat/Typ: Capatect Mineralputz K30 oder gleichwertig.
02.10
Oberputz - Mineralputz Kratzputz-Struktur 3,0 mm
1,400.00
m²
02.11 Silikonharzfarbe Zwischen- und Schlussbeschichtung Flächen / Lage / Einbauort:
Auf mineralischem Kratzputz (Oberputz)
Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren. Der Auftrag erfolgt in mindestens zwei Lagen auf trockenem Untergrund.
Technische Kenndaten / Maße:
Wasserdurchlässigkeitsrate: w ≤ 0,1 kg/(m²·h^0,5) Klasse W3, niedrig
Wasserdampfdurchlässigkeit: sd < 0,14 m, Klasse V1 hoch
Glanzgrad: Klasse G3 matt nach DIN EN 1062-1
Filmschutz: gegen Algen- und Pilzbefall
Verbrauch: zweilagige Beschichtungmind. 400 ml/m²
Farbtonbeständigkeit nach BFS-Merkblatt Nr. 26: Klasse B, Gruppe 1
Erdgeschoss - Farbton-Nr.: RAL 7030 Steingrau (PDF - Festlegung Fassade)
Ab 1. OG - Farbton-Nr.: RAL 9002 Grauweiß (PDF - Festlegung Fassade)
Fabrikat/Typ: AmphiSilan oder gleichwertig
Hinweis: gemäß Dokument - Festlegung Fassade
Wenn das Gebäude mehr als 3 Vollgeschosse hat, werden das EG und das 1. OG farblich abgesetzt.
02.11
Silikonharzfarbe Zwischen- und Schlussbeschichtung
1,400.00
m²
02.12 Sockelbereich - Feuchteschutz Sockel, Gelände-/Kiesanschluss Flächen / Lage / Einbauort:
Fertigen Sockelputzoberfläche - Gelände- und Kiesanschlüsse; UK Sockeldämmung bis ca. 5 cm über OK Terrain
Zusätzlichen Feuchteschutz auf fertiger Sockelputzfläche vollflächig herstellen. Zweikomponentige, zementvergütete Dispersionsspachtelmasse im Mischungsverhältnis 1:1 anmischen und gemäß Herstellervorgaben auftragen.
Technische Kenndaten / Maße:
Trockenschichtdicke: ≥ 0,7 mm
Verbrauch: nach Herstellervorgabe
Material: zementverträglicher Dispersionsspachtel
Fabrikat/Typ: Capatect SockelFlex Carbon oder gleichwertig
02.12
Sockelbereich - Feuchteschutz Sockel, Gelände-/Kiesanschluss
205.00
m
02.13 Laibungen herstellen Flächen / Lage / Einbauort:
Horizontale und vertikale Laibungen an Fenster-, Tür- und sonstigen Fassadenöffnungen.
Laibungsflächen wie Hauptpositionen herstellen. Laibungsdämmung passgenau zuschneiden, vollflächig verkleben, flucht- und lotgerecht ausrichten. Laibungen armieren, grundieren und an Rahmen, Sturz, Brüstung, Fensterbank und Fassadenfläche dicht und rissfrei in den WDVS-Aufbau einbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Laibungstiefe: 26 cm
Produkte: wie Vorpositionen
02.13
Laibungen herstellen
330.00
m²
02.14 Laibungen und Faschen - Mineralischer Feinputz Flächen / Lage / Einbauort:
An Fenster-, Tür- und Fassadenöffnungen
Mineralischen Feinputz aus Kalk-Zement-Werktrockenmörtel auf vorbereitete, armierte und grundierte Laibungs- und Faschenflächen aufziehen, eben abziehen und filzen. Ausgleichsspachtelung bei erforderlicher Untergrundegalisierung vor Feinputz ausführen.
Technische Kenndaten / Maße:
Farbton: weiß/naturweiß, überstreichbar
Körnung: ≤ 1,0 mm
Schichtdicke: ca. 2 bis 3 mm
Faschenbreite: ca. 100 mm
Verbrauch: ca. 3,2 bis 4,5 kg/m²
Fabrikat/Typ: Capatect ArmaReno 700 oder gleichwertig
02.14
Laibungen und Faschen - Mineralischer Feinputz
360.00
m²
02.15 Laibungen und Faschen - Silikonharzfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung Bauteil:
WDVS - Laibungen und Faschen
Flächen / Lage / Einbauort:
Laibungen und Faschen an Fenster-, Tür- und Fassadenöffnungen
Echte Silikonharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung zweilagig auf trockenen, tragfähigen mineralischen Feinputz auftragen. Beschichtung gleichmäßig, deckend und ansatzfrei herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Farbton: RAL 9002 Grauweiß (PDF - Festlegung Fassade)
Wasserdurchlässigkeitsrate: Klasse W3, niedrig
Wasserdampfdurchlässigkeit: Klasse V1 hoch
Glanzgrad: Klasse G3 matt nach DIN EN 1062-1
Filmschutz: gegen Algen- und Pilzbefall
Verbrauch: zweilagige Beschichtungmind. 400 ml/m²
Farbtonbeständigkeit nach BFS-Merkblatt Nr. 26: Klasse B, Gruppe 1
Fabrikat/Typ: AmphiSilan oder gleichwertig
02.15
Laibungen und Faschen - Silikonharzfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung
330.00
m²
02.16 MiWo-Dämmplatten WLS 035 an Deckenuntersicht anbringen Bauteil:
Deckenuntersichten / DE07 Decke unten kalt
Flächen / Lage / Einbauort:
Außen bzw. unten kalt, horizontal über Kopf
Mineralwolle-Dämmplatten fluchtgerecht und planeben im Verband dicht gestoßen an Deckenuntersicht anbringen. Platten mit systemzugehöriger Klebe- und Armierungsmasse vollflächig verkleben, armieren und mechanisch befestigen (Verdübelung durch die Armierungsschicht). Fugen mit Mineralwolle-Dämmstoff schließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Dämmstoffdicke: 160 mm
WLS: 035
Wärmeleitfähigkeit: λ = 0,036 W/(mK)
Rohdichte: 120 kg/m³
Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1:2019-05
02.16
MiWo-Dämmplatten WLS 035 an Deckenuntersicht anbringen
50.00
m²
02.17 Zulage - Oberputz an Deckenuntersicht Zulage zu Pos. 02.16 für mineralischen Oberputz an Deckenuntersichten. Oberputz auf vorbereitete, armierte und grundierte Deckenuntersicht gleichmäßig aufziehen, auf Kornstärke abziehen und strukturieren. Ausführung systemgebunden wie Hauptfassade.
Technische Kenndaten / Maße:
Farbton: weiß/naturweiß, überstreichbar
Brandverhalten: A2-s1, d0 (nichtbrennbar)
Putzstruktur: Kratzputz-Struktur
Körnung: ca. 3,0 mm
Verbrauch: 3,4 kg/m
Fabrikat/Typ: Capatect Mineralputz K30 oder gleichwertig.
02.17
Zulage - Oberputz an Deckenuntersicht
50.00
m²
02.18 Zulage - Deckenuntersichten - Silikonharzfarbe Zwischen- und Schlussbeschichtung Zulage zu Pos. 02.16 und 02.17 für Silikonharz-Fassadenfarbe an Deckenuntersichten. Zwischen- und Schlussbeschichtung zweilagig auf trockenen, tragfähigen Oberputz gleichmäßig, deckend und ansatzfrei auftragen. Ausführung systemgebunden wie Hauptfassade.
Technische Kenndaten / Maße:
Wasserdurchlässigkeitsrate: w ≤ 0,1 kg/(m²·h^0,5) Klasse W3, niedrig
Wasserdampfdurchlässigkeit: sd < 0,14 m, Klasse V1 hoch
Glanzgrad: Klasse G3 matt nach DIN EN 1062-1
Filmschutz: gegen Algen- und Pilzbefall
Verbrauch: zweilagige Beschichtungmind. 400 ml/m²
Farbtonbeständigkeit nach BFS-Merkblatt Nr. 26: Klasse B, Gruppe 1
Farbton-Nr.: RAL 9002 Grauweiß (PDF - Festlegung Fassade)
Fabrikat/Typ: AmphiSilan oder gleichwertig
02.18
Zulage - Deckenuntersichten - Silikonharzfarbe Zwischen- und Schlussbeschichtung
50.00
m²
03 Zubehöre
03
Zubehöre
03.01 Anschluss mit Anputzleiste herstellen Flächen / Lage / Einbauort:
Außen, dreiseitig an Fenster- und Türöffnungen; seitliche Laibungen und Sturzbereiche
Anputzleiste als Anputz-, Dicht- und Schutzleiste lot- und fluchtgerecht auf gereinigtem Untergrund anbringen. Dämmstoff passgenau ausklinken. Gewebeschenkel vollflächig in die systemzugehörige Armierungsschicht einbetten und planspachteln. Anschluss schlagregendicht herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Bewegungsaufnahme: Klasse A
Verbrauch: 1,00 m/m
Dehnung: 3,5 mm
Stauchung: 2,0 mm
Farbton Dichtstoff: Nach Bemusterung / Festlegung Fassade
Bewegungsaufnahme: Klasse A nach VDPM-Merkblatt
Scherbewegung in Fensterebene: quer/längs ± 2,0 mm
Fabrikat/Typ: Capatect 3D-Anputzleiste 659 oder gleichwertig
Fabrikat/Typ: Capatect Fugenmasse MS oder gleichwertig
03.01
Anschluss mit Anputzleiste herstellen
930.00
m
03.02 Sturzeckwinkel in Öffnungsecken anbringen Flächen / Lage / Einbauort:
An Sturz- und Laibungsecken von Fenster-, Tür- und Fassadenöffnungen
Sturzeckwinkel zur exakten Eckausbildung in die systemzugehörige Armierungsschicht vollflächig einbetten und planspachteln. Profile flucht- und lotgerecht ausrichten. Ausführung vor der Flächenarmierung.
Technische Kenndaten / Maße:
Verbrauch: 1 Stück je Sturzecke
Fabrikat/Typ: Capatect Sturzeckwinkel 651/20 oder gleichwertig
03.02
Sturzeckwinkel in Öffnungsecken anbringen
294.00
Stk
03.03 Diagonalarmierung in Öffnungsecken anbringen Flächen / Lage / Einbauort:
Außenecken von Fenster-, Tür- und sonstigen Fassadenöffnungen
Diagonalarmierung vor der Flächenarmierung in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Vorgefertigte Diagonalarmierungspfeile oder Armierungsgewebezuschnitte im Winkel von 45° zur Flächenarmierung verlegen.
Technische Kenndaten / Maße:
Gewebezuschnitt: mindestens 25 x 25 cm
Verbrauch: 1 Stück je untere Öffnungsecke
Fabrikat/Typ: Capatect Diagonalarmierung 651/00 oder gleichwertig
03.03
Diagonalarmierung in Öffnungsecken anbringen
284.00
Stk
03.04 Eck- und Kantenschutzprofil mit Gewebe verlegen Bauteil:
Fassadenöffnungen / Gebäudekanten
Flächen / Lage / Einbauort:
An lotrechten und waagerechten Ecken und Kanten im WDVS
Systemzugehöriges Kantenschutzprofil mit integriertem Gewebe lot- und fluchtgerecht verlegen und vollflächig in die Armierungsmasse einbetten. Profilstöße fluchtgleich ausbilden, Gewebeschenkel in die Flächenarmierung einarbeiten. Ausführung für dünn- und mittelschichtige Armierungsaufbauten.
Technische Kenndaten / Maße:
Verbrauch: 1,00 m/m
Fabrikat/Typ: Eckschiene KU mit Gewebe oder gleichwertig
03.04
Eck- und Kantenschutzprofil mit Gewebe verlegen
1,150.00
m
03.05 Tropfkantenprofil mit Gewebe verlegen Bauteil:
WDVS-Fassadenflächen / Kantenabschlüsse
Flächen / Lage / Einbauort:
Außen, an horizontalen Kanten mit Tropfkantenfunktion;
Balkonuntersichten, Versätze und Fassadenrücksprünge
Tropfkantenprofil mit integriertem Gewebestreifen fluchtgerecht verlegen, lot- und höhengerecht ausrichten und vollflächig in die Armierungsmasse einbetten. Profilstöße dicht und fluchtgleich ausbilden, Gewebestreifen in die Flächenarmierung einarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Verbrauch: 1,00 m/m
Fabrikat/Typ: Capatect Tropfkantenprofil 668/00 oder gleichwertig.
03.05
Tropfkantenprofil mit Gewebe verlegen
25.00
m
03.06 Putzabschlussprofil - Overtec-Attika Flächen / Lage / Einbauort:
Gemäß Attikadetail: 2025_05_11_Overtec_Attikadetail.pdf
Putzabschlussprofil am oberen WDVS-Abschluss unterhalb der Attikaabdeckung fluchtgerecht einbauen. Profil in die Armierungsschicht einbetten, Gewebeschenkel in die Flächenarmierung einarbeiten und Putzabschluss dauerhaft getrennt zur Attikaabdeckung herstellen. Tropf- und Belüftungsbereich des Attikablechs freihalten. Anschluss gemäß Detail- und Systemvorgabe.
Technische Kenndaten / Maße:
Ausführung: nach Herstellervorgabe
Putzabschlussprofil: passend zur Dämmstoffdicke und Putzdicke
Fabrikat/Typ:
WDVS-Putzabschlussprofil Attika mit Gewebe oder gleichwertig.
03.06
Putzabschlussprofil - Overtec-Attika
220.00
m
03.07 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 3–9 mm Bauteil:
WDVS-Anschluss- und Dehnfugen
Flächen / Lage / Einbauort:
An Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen, Öffnungen, Profilen und Dehnfugen
Anschluss- und Dehnfugen mit systemzugehörigem, vollimprägniertem, UV-beständig, schlagregen- und winddicht im zulässigen Komprimierungsbereich vorkomprimiertem und rückstellfähigem Fugendichtband herstellen. Dichtband in vorbereitete Fuge mit festen Fugenflanken einschieben, durchgehend einbauen und Anschlüsse dicht ausbilden.
Technische Kenndaten / Maße:
Beanspruchungsgruppe: BG 1 nach DIN 18542
Fugenbreite: 3–9 mm
Mindestfugentiefe: 15 mm
Farbton: anthrazit
Verbrauch: 1,00 m/m
Brandverhalten: Euroklasse E nach DIN EN 13501-1
Fabrikat/Typ: Capatect 058 Fugendichtband oder gleichwertig
03.07
Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 3–9 mm
1,300.00
m
03.08 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 2–6 mm wie Position 03.02, jedoch:
Technische Kenndaten / Maße:
Fugenbreite: 2-6 mm
Fabrikat/Typ: Capatect 058 Fugendichtband oder gleichwertig
03.08
Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 2–6 mm
O
1.00
m
03.09 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 5–12 mm wie Position 03.02, jedoch:
Technische Kenndaten / Maße:
Fugenbreite: 5-12 mm
Fabrikat/Typ: Capatect 058 Fugendichtband oder gleichwertig
03.09
Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 5–12 mm
O
1.00
m
03.10 Fensterbank - Putzabschlussprofil für den Außenbereich Flächen / Lage / Einbauort:
Seitliche Putzabschlüsse an Außenfensterbänken
Putzabschlussprofil für Fensterbänke als putzentkoppelndes Abschlussprofil einbauen. Profil passgenau zuschneiden, an Fensterbankanschluss ausrichten, befestigen und in den WDVS-/Putzaufbau einbinden. Putzkante sauber, entkoppelt, UV- und feuchtegeschützt ausbilden.
Technische Kenndaten / Maße:
Außenfensterbänke: aus Aluminium oder Stein geeignet
Kompatibel: WDVS und Putzsystemen
Fensterbankstärke: bis 50 mm
Putzdicke: 25 mm
Neigung: 7°
Werkstoff: ASA
Farbe: gemäß PDF - Festlegung Fassade
Fabrikat/Typ:
Protektor Fensterbank-Putzabschlussprofil Außenbereich oder gleichwertig
03.10
Fensterbank - Putzabschlussprofil für den Außenbereich
O
1.00
Stk
03.11 Zulage Putzträgerplatte Raffstorekasten Flächen / Lage / Einbauort:
Raffstorekästen mit nicht tragfähiger oder nicht putzgeeigneter Blende
Raffstorekasten-Blende mit Putzträgerplatte überspannen, wenn Untergrund für direkte WDVS-/Putzaufnahme nicht geeignet ist. Putzträgerplatte zuschneiden, mechanisch befestigen, stoß- und fluchtgerecht ausrichten. Anschließend Fassadendämmung anpassen, überdämmen und in den WDVS-Aufbau einbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Putzträgerplatte: 10 mm
Fabrikat/Typ: Putzträgerplatte 10 mm oder gleichwertig
03.11
Zulage Putzträgerplatte Raffstorekasten
O
1.00
m²
03.12 Metallischer Putzträger in besonders rissgefährdeten Teilbereichen Korrosionsgeschützte metallische Putzträger (aus Streckmetall) bei besonders rissgefährdeten Teilbereichen der Außenfassade. Einschließlich Zuschnitt, Befestigung, Überlappung, korrosionsgeschützter Befestigungsmittel und Einbindung in den Putzaufbau nach Herstellervorgabe.
Produkt: Verzinktes Streckmetall oder Rippenstreckmetall
03.12
Metallischer Putzträger in besonders rissgefährdeten Teilbereichen
O
1.00
m²
04 Besondere Fassaden-Leistungen
04
Besondere Fassaden-Leistungen
04.01 Fassadenprofil / Gurt- und Gesimsprofil Flächen / Lage / Einbauort:
Horizontale Gurt- und Gesimsbereiche gemäß Fassadenplanung
Vorgefertigtes Fassadenprofil anpassen, zuschneiden und vollflächig im Floating-Buttering-Verfahren mit systemzugehörigem Profilkleber auf die tragfähige Armierungsschicht verkleben. Profil flucht- und höhengerecht ausrichten, gegen Abrutschen und Verschieben sichern. Profilstöße passgenau ausbilden.
Technische Kenndaten / Maße:
Profilbreite: 30 mm
Profilhöhe: 100 mm
Anstrichfläche: 0,18 m²/m
Farbton: RAL 9002 Grauweiß
Brandverhalten: Klasse A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1:2019-05
bei Profildicke: ≤ 100 mm
Verbrauch Profil: 1,00 m/m
Profilkleber: ca. 0,6 kg/m
Referenzprodukt Profil:
Capatect Capapor Gurt-/Gesimsprofil oder gleichwertig
Referenzprodukt Profilkleber:
Capatect Capapor Profilkleber 121/109 oder gleichwertig.
04.01
Fassadenprofil / Gurt- und Gesimsprofil
660.00
m
04.02 Fassadenprofil / Gurt- und Gesimsprofil beschichten Flächen / Lage / Einbauort:
Auf montierten Fassadenprofilen gemäß Fassadenplanung
Profilflächen entstauben. Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung mit geeigneter Fassadenfarbe dreilagig auftragen. Zwischen- und Schlussbeschichtung nach ausreichender Trocknung von Verklebung und Fugen herstellen. Kleinere Beschädigungen vor Beschichtung mit systemzugehörigem Profilspachtel egalisieren.
Technische Kenndaten / Maße:
Farbton: RAL 9002 Grauweiß
Abwicklungsfläche: Gemäß PDF - Festlegung Fassade
Ausführung: nach Herstellervorgabe
Verbrauch: ca. 600 ml/m² für dreilagige Beschichtung
Referenzprodukt Beschichtung: Muresko oder gleichwertig
Referenzprodukt Profilspachtel: Capatect Profilspachtel 121/110 oder gleichwertig
04.02
Fassadenprofil / Gurt- und Gesimsprofil beschichten
66.00
m²
04.03 EPS-Montagequader einbauen Bauteil:
Befestigungspunkte für leichte bis mittelschwere Anbauteile
Flächen / Lage / Einbauort:
In MiWo- oder EPS-Dämmebene
Anbauteile wie Rohrschellen, Rückhalter, Vorreiber, Leuchten, Schilder und Kleinteile
EPS-Montagequader als Montageelement für wärmebrückenarme Befestigungen einbauen. Dämmstoff passgenau ausschneiden, Montagequader mit systemgeeignetem Klebemörtel vollflächig auf tragfähigem Untergrund verkleben, flächenbündig zur Dämmstoffoberfläche ausrichten und in den WDVS-Aufbau einbinden. Befestigungspunkte einmessen und dauerhaft dokumentieren.
Technische Kenndaten / Maße:
Ausführung: nach Fassaden-, TGA- und Detailplanung
Größe: 100 x 100 mm
Nutzfläche: 80 x 80 mm
Raumgewicht: 170 kg/m³
Dicke: 240 mm, passend zur Dämmstoffdicke
Referenzprodukt Montageelement:
Quadroline-EPS-Montagequader oder gleichwertig
Referenzprodukt Klebemörtel:
Armatop AKS oder gleichwertig.
04.03
EPS-Montagequader einbauen
25.00
Stk
04.04 PU-Montagequader als Druckunterlage einbauen Bauteil:
Befestigungspunkte für Lastabtrag schwerer Anbauteile
Flächen / Lage / Einbauort:
In MiWo- oder EPS-Dämmebene
Vordächer / Überdachungen, Außentreppenanschlüsse / Podeste / Geländeranschlüsse und Schwere Fassadenanbauteile
PU-Montagequader (PU-Hartschaumstoff) als druckfeste Montageunterlage für wärmebrückenarme Befestigungen einbauen. Dämmstoff passgenau ausschneiden, Montagequader mit systemgeeignetem Klebemörtel vollflächig auf tragfähigem Untergrund verkleben, flächenbündig zur Dämmstoffoberfläche ausrichten und in den WDVS-Aufbau einbinden. Befestigungspunkte einmessen und dauerhaft dokumentieren. Lastabtrag schwerer Anbauteile statisch bemessen und durch geeignete Befestigungsmittel im tragenden Untergrund herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Ausführung: nach Fassaden-, TGA-, Detail- und Statikplanung
Größe: 198 x 198 mm
Nutzfläche: 198 x 198 mm
Raumgewicht: 200 kg/m³
Dicke: 240 mm, passend zur Dämmstoffdicke
Referenzprodukt Montageelement:
Quadroline-PU-Montagequader oder gleichwertig
Referenzprodukt Klebemörtel:
Armatop AKS oder gleichwertig
04.04
PU-Montagequader als Druckunterlage einbauen
20.00
Stk
04.05 Gerüstankerlöcher verschließen Bauteil:
WDVS-Fassadenflächen
Flächen / Lage / Einbauort:
Ehemalige Gerüstankerstellen in fertigen WDVS-Fassadenflächen
Gerüstankerlöcher regendicht mit imprägniertem PU-Weichschaumstopfen und integrierter Kunststoff-Putzträgerscheibe verschließen. Gerüstankerbereich ca. 3 bis 4 mm einfräsen, reinigen, mit systemgeeignetem Dichtstoff versehen und komprimierten Gerüststopfen bündig einsetzen. Nach Expansion austretenden Dichtstoff oberflächenbündig glatt abziehen und Oberfläche mit Fassadenfarbe im Fassadenfarbton überstreichen.
Technische Kenndaten / Maße:
Gerüststopfen: Ø 30 x 40 mm
Farbton: Oberfläche gemäß Fassadenfarbton
Farbton: Dichtstoff passend zur Fassade
Referenzprodukt Dichtstoff: Fugenmasse MS oder gleichwertig
04.05
Gerüstankerlöcher verschließen
200.00
Stk
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und den jeweiligen ATV DIN geschuldet sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Stemmarbeiten, Räumarbeiten, Zuarbeiten, Materialreichen oder Reinigungsarbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Dachdeckeraufzüge, Hebezeuge, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien und Materialmengen.
Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis zu den Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundensatz Vorabeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.01
Stundensatz Vorabeiter/in oder Polier/in
O
1.00
Std
05.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.02
Stundensatz Facharbeiter/in
O
1.00
Std
05.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.03
Stundensatz Helfer/in
O
1.00
Std
05.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten für Auszubildende auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
05.04
Stundensatz Auszubildende
O
1.00
Std