WDVS-Fassaden
Neubau einer Seniorenresidenz in Bremen Grohn
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Bauvorhaben Auftraggeber Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) Projektbeschreibung Neubau eines Seniorenresidenz mit 85 Pflegeplätzen und 15 Kurzzeitpflegeplätzen Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Hermann-Fortmann-Straße 23 & 25 28759 Bremen-Grohn Bestand Das Grundstück ist jetzt unbebaut. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 4-geschossige Altenwohn- und Pflegeheim (EG, 1.OG bis 3.OG) ist mit einem Flachdach geplant. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Hermann-Fortmann-Straße und der Grohner Bergstraße. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, anfallendes Reinigungs- und Abtragsmaterial, usw.), in regelmäßigen Abständen  zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.). Die Baubesprechungen finden voraussichtlich einmal wöchentlich statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach rechtzeitiger Einladung teilzunehmen, sofern Themen seines Leistungsbereichs betroffen sind oder seine Anwesenheit durch Auftraggeber oder Bauleitung verlangt wird. Nimmt der Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Einladung unentschuldigt nicht teil, wird für jedes Fernbleiben ein pauschaler Betrag in Höhe von 300,00 € netto von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - WDVS-Fassadenarbeiten Allgemeines / Normbezug Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Vertragsunterlagen, den freigegebenen Ausführungsplänen sowie zu den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Die Leistungen umfassen die vollständige, funktionsfähige, fachgerechte und abnahmefähige Herstellung des Wärmedämm-Verbundsystems einschließlich aller systemzugehörigen Neben- und Anschlussleistungen, soweit diese zur mangelfreien und gebrauchstauglichen Ausführung erforderlich sind und nicht ausdrücklich gesondert beschrieben werden. Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem: VOB, VOB/C, ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme, DIN 18533 Abdichtung von erdberührten bauteilen, DIN 18542 imprägnierte Fugendichtungsbänder und Multifunktionsdichtungsbänder aus Schaumkunststoff DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnisch relevant, DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, soweit berührt, Gebäudeenergiegesetz, soweit anwendbar, Landesbauordnung sowie eingeführte Technische Baubestimmungen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Systemzulassungen des WDVS, Herstellervorgaben, Verarbeitungsrichtlinien, Systemdetails und technische Merkblätter, allgemein anerkannte Regeln der Technik DIN EN 1991-1-4 DIN EN 13501-1 Das WDVS ist als geschlossenes, geprüftes und zugelassenes System auszuführen. Systemfremde Komponenten dürfen nicht verwendet werden. Kleber, Dämmstoff, Dübel, Armierungsmasse, Armierungsgewebe, Profile, Putzsystem, Anstrichsystem, Brandriegel, Sockelkomponenten, Anschlussprofile und Zubehör müssen zueinander passen und vom Systemhalter freigegeben sein. Die Anforderungen an Brandschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Dauerhaftigkeit, Standsicherheit, Schlagregenschutz und optisches Erscheinungsbild sind bei der Kalkulation und Ausführung vollständig zu berücksichtigen. Nebenleistungen Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie für die vollständige und mangelfreie Ausführung erforderlich sind und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erfasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Prüfen des Untergrundes auf Tragfähigkeit, Ebenheit, Feuchte, Festigkeit, Verschmutzung, Saugverhalten, Ausblühungen und haftungsmindernde Bestandteile Reinigen, Entstauben und Vorbereiten der Untergründe im üblichen Umfang Schutz angrenzender Bauteile, Fenster, Türen, Metallteile, Dachanschlüsse, Beläge und sonstiger angrenzender Flächen Herstellen kleiner systembedingter Anpassungen an Anschlüssen, Kanten, Leibungen und Übergängen Zuschneiden, Anpassen und Einbauen von Dämmplatten, Gewebe, Profilen und Anschlussbauteilen systemgerechtes Ausbilden von Eckschutz, Laibungen, Stürzen, Sockelbereichen, Attiken, Bewegungsfugen und Durchdringungen Witterungsschutz für frisch hergestellte Flächen Vorhalten üblicher Kleingeräte, Werkzeuge, Hilfsmittel und Messgeräte Beseitigung eigener Verunreinigungen, Materialreste und Verpackungen arbeitstägliche Kontrolle der ausgeführten Teilflächen Nicht gesondert vergütet werden Erschwernisse, die sich aus der fachgerechten Einhaltung der Herstellervorgaben, Systemzulassungen, Verarbeitungszeiten, Mindeststandzeiten, Temperaturgrenzen, Witterungsschutzmaßnahmen und Qualitätsanforderungen ergeben. Windlastberechnung / Verdübelung: Die objektbezogene Windlastberechnung für das WDVS ist durch den Auftragnehmer vor Ausführung zu erstellen, in die Kalkulation einzubeziehen und dem Auftraggeber prüffähig vorzulegen. Dübelart, Dübelanzahl, Dübelraster, Rand- und Eckbereiche, Verankerungstiefe sowie Befestigungsraster sind nach DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang, Systemzulassung, Untergrund und Herstellervorgaben festzulegen. Die hierfür erforderlichen Leistungen, Nachweise, Berechnungen und Planunterlagen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Untergründe, Anschlussbereiche und Planungsangaben eigenverantwortlich zu prüfen. Dies betrifft vor allem: Beschaffenheit, Tragfähigkeit und Ebenheit der Fassadenflächen Feuchte- und Temperaturverhältnisse Lage und Ausbildung von Sockelanschlüssen Fenster- und Türanschlüsse Attika-, Dach-, Balkon- und Terrassenanschlüsse Durchdringungen, Konsolen, Befestigungspunkte und Fremdgewerkeanschlüsse Brandschutzdetails, Brandriegel, Sturzschutz, Öffnungsanschlüsse und Brandabschnitte wärmebrückenrelevante Anschlüsse schallschutzrelevante Anschlussdetails Verträglichkeit mit Abdichtungen, Fensterbänken, Metallbauteilen und Beschichtungen ausreichende Planungsangaben zu Dämmstoffdicke, Dämmstoffart, Befestigung, Putzsystem, Oberputzstruktur und Farbtönen Erkennt der Auftragnehmer Unstimmigkeiten, fehlende Angaben, ungeeignete Untergründe, Abweichungen von Zulassungen, Herstellervorgaben oder allgemein anerkannten Regeln der Technik, hat er unverzüglich und vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden. Die Bedenkenanmeldung hat nach den Vorgaben der VOB/B, gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B, zu erfolgen. Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Mangelfreiheit seiner Leistung. Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Dieser muss während der Ausführung erreichbar sein, die Arbeiten fachlich überwachen und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilnehmen. Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € nettovon der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt. Der Auftragnehmer bleibt für die Einweisung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten sowie für die Einhaltung der Systemvorgaben, Zulassungen und Ausführungsqualität verantwortlich. Aufmaß und Abrechnung Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C. Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese rechtzeitig vorzulegen. Aufmaße müssen nachvollziehbar, positionsbezogen, planbezogen und prüffähig sein. Erforderliche Skizzen, Fotos, Planmarkierungen und Massenermittlungen sind beizufügen. Verdeckte Leistungen, nachträglich nicht mehr kontrollierbare Flächen, Dübelbilder, Brandriegel, Anschlussabdichtungen, Armierungslagen und systemrelevante Einbauteile sind vor dem Überdecken zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Kontrolle anzuzeigen. Ohne prüffähiges Aufmaß besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile. Mengen und Massen Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen. Ergeben sich Unklarheiten, erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Planangaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Nachforderungen, die auf eine unterlassene oder unzureichende Prüfung der erkennbaren Grundlagen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Werk- und Montageplanung Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsplanung alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Detail- und Montageplanungen zu erstellen, soweit diese für eine fachgerechte, systemkonforme und koordinierte Ausführung erforderlich sind. Die Planung hat vor allem folgende Punkte darzustellen: Dämmstoffart, Dämmstoffdicke und Systemaufbau Befestigungskonzept einschließlich Dübelart, Dübelanzahl und Dübelbild Windsoglasten Berechnungen, Sockel-, Fenster-, Tür-, Dach- und Attikaanschlüsse Laibungen, Stürze, Rollladen-/Raffstorebereiche und Führungsschienen Brandriegel, Brandschutzmaßnahmen und Öffnungsdetails Bewegungsfugen und Gebäudetrennfugen Anschlüsse an Abdichtungen, Metallbau, Dach, Außenanlagen und technische Einbauten Durchdringungen, Konsolen, Geländer, Vordächer und Befestigungspunkte Ausbildung von Putzabschlüssen, Tropfkanten, Kantenschutz und Profilen wärmebrückenarme Anschlussdetails schallschutzrelevante Anschlussdetails, soweit betroffen Werk- und Montagepläne sind dem Auftraggeber rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Vollständigkeit, Maßhaltigkeit, Systemkonformität und fachgerechte Ausführung. Koordination mit anderen Gewerken Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden und vor- bzw. nachlaufenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren. Schnittstellen bestehen vor allem zu: Rohbau / Mauerwerk / Betonbau Gerüstbauer Fenster- und Außentürarbeiten Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten Metallbau, Schlosserarbeiten und Geländer Sonnenschutz, Raffstore- und Rollladenarbeiten Elektroarbeiten, Außenleuchten, Leitungsführungen und Blitzschutz Lüftungs- und Haustechnikdurchdringungen Außenanlagen, Sockel- und Geländeanschlüsse Maler- und Beschichtungsarbeiten Brandschutzplanung und Fachbauleitung Brandschutz Der Auftragnehmer hat rechtzeitig zu prüfen, ob Anschlüsse, Einbauteile, Befestigungen und Durchdringungen systemgerecht in das WDVS integriert werden können. Nachträgliche Eingriffe in fertige WDVS-Flächen sind zu vermeiden und dürfen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien und fertige Leistungen vorzusehen. Hierzu gehören vor allem: Schutz vor Feuchtigkeit, Schlagregen, Frost, direkter Sonneneinstrahlung, Wind und unzulässigen Temperaturen Schutz angrenzender Bauteile vor Verschmutzung, Beschädigung und Putzspritzern standsichere Lagerung und trockene Aufbewahrung der WDVS-Komponenten Verbaute Fenster, -Rahmen, -Verglasungen, -Bänke Einhaltung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, DGUV-Regelwerken und einschlägigen Sicherheitsvorschriften sichere Nutzung von Gerüsten, Arbeitsbühnen, Leitern, Maschinen und Werkzeugen Schutz öffentlicher Verkehrsflächen und Baustellenbereiche Vermeidung von Staub-, Lärm- und Schmutzbelastungen Beschädigte, durchfeuchtete, verschmutzte oder nicht mehr verwendbare Materialien dürfen nicht eingebaut werden. Brand-, Wärme- und Schallschutz Das WDVS ist so auszuführen, dass die brandschutztechnischen, wärmeschutztechnischen und schallschutztechnischen Anforderungen des Projektes erfüllt werden. Brandschutz Der Auftragnehmer hat die brandschutztechnischen Anforderungen aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Landesbauordnung, eingeführten Technischen Baubestimmungen, Zulassungen und Herstellervorgaben einzuhalten. Brandriegel, Sturzschutzmaßnahmen, nicht-brennbare Dämmstreifen, Sockel- und Öffnungsdetails, Gebäudeabschlussfugen, Durchdringungen und Anschlüsse sind exakt nach zugelassenem Systemdetail auszuführen. Abweichungen von Zulassung, Bauartgenehmigung oder Herstellervorgabe sind unzulässig, sofern keine schriftliche Freigabe des Systemhalters, Planers und Auftraggebers vorliegt. Wärmeschutz Die ausgeschriebenen Dämmstoffdicken, Wärmeleitgruppen, U-Wert-Anforderungen und wärmebrückenrelevanten Anschlussdetails sind einzuhalten. Fehlstellen, offene Fugen, Kreuzfugen, unzulässige Plattenversätze, Hohlstellen und Wärmebrücken sind zu vermeiden. Dämmplatten sind dicht gestoßen, im Verband und systemgerecht zu verlegen. Fugen sind nach Herstellervorgaben zu behandeln. Ungeeignete Fugenfüllungen sind nicht zulässig. Schallschutz Soweit WDVS-Anschlüsse schallschutzrelevante Bauteile berühren, sind diese so auszuführen, dass keine schalltechnischen Schwächungen, Körperschallbrücken oder unzulässigen Nebenwege entstehen. Anschlüsse an Fenster, Türen, Lüftungselemente, Durchdringungen, Befestigungen und massive Außenbauteile sind dauerhaft dicht, spannungsarm und systemgerecht herzustellen. Herstellervorgaben, Zertifizierungen, CE-Kennzeichnung und Nachweise Es dürfen nur bauaufsichtlich zulässige, geprüfte und für den Verwendungszweck geeignete Produkte verwendet werden. Der Auftragnehmer hat vor Einbau auf Verlangen des Auftraggebers folgende Unterlagen vorzulegen: Systemzulassung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Bauartgenehmigung oder Europäische Technische Bewertung Leistungserklärungen nach Bauproduktenrecht CE-Kennzeichnungen, soweit für das jeweilige Bauprodukt erforderlich technische Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien Sicherheitsdatenblätter Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweise Nachweise zur Baustoffklasse bzw. zum Brandverhalten Nachweise zu Dämmstoffart, Wärmeleitfähigkeit und Nenndicke Nachweise zu Dübeln, Befestigungsmitteln und Auszugswerten, sofern erforderlich Systemfreigaben für Putz, Armierung, Oberputz, Anstrich, Profile und Zubehör Zertifizierungen, Güteüberwachungen und Umweltproduktdeklarationen, soweit vertraglich gefordert DGNB-relevante Nachweise, sofern für das Projekt erforderlich Produkte ohne erforderliche Kennzeichnung, Zulassung, Leistungserklärung oder Systemfreigabe dürfen nicht eingebaut werden. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für den Austausch nicht zulässiger oder nicht nachweisbarer Produkte. Dokumentation verdeckter Leistungen Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Überdecken vollständig zu dokumentieren. Zu dokumentieren sind vor allem: Untergrundzustand vor Beginn der WDVS-Arbeiten Klebeverfahren und Klebeflächenanteil Dämmplattenverlegung Dübelart, Dübelanzahl, Dübelraster und Dübellage Brandriegel und brandschutztechnische Sonderdetails Armierungslagen, Gewebeüberdeckungen und Diagonalarmierungen Anschlussprofile, Dichtbänder und Fugenanschlüsse Sockelabdichtungen und Spritzwasserbereiche Durchdringungen und Befestigungspunkte Witterungsbedingungen bei kritischen Arbeitsschritten Die Dokumentation ist mit Datum, Bauteilbezug, Lageangabe und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt, vom Auftraggeber angeordnet oder bestätigt und prüfbar nachgewiesen wurden. Stundenzettel sind spätestens am folgenden Werktag nach Ausführung vorzulegen. Sie müssen Art, Ort, Umfang, eingesetztes Personal, Geräte, Material und Leistungszeit eindeutig enthalten. Für verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Stundenlohnarbeiten ist zusätzlich eine Fotodokumentation vorzulegen. Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch. Reinigung und Sauberkeit Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Gerüste, Verkehrswege und angrenzenden Bereiche arbeitstäglich sauber zu halten. Verunreinigungen durch Kleber, Armierungsmörtel, Putz, Farbe, Dämmstoffreste, Verpackungen oder sonstige Stoffe sind unverzüglich ordnungsgemäß der Entsorgungsrichtlinien zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen. Prüfungen, Nachweise und Dokumentation Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren. Hierzu gehören vor allem: Untergrundprüfung Prüfung der Witterungsbedingungen Kontrolle der Materialchargen und Lagerbedingungen Prüfung der Systemzugehörigkeit aller Komponenten Prüfung der Dämmplattenverlegung Kontrolle der Dübelung und Befestigung Kontrolle der Armierungsschicht, Gewebeeinbettung und Überdeckungen Kontrolle der Brandriegel und Brandschutzdetails Kontrolle von Anschlüssen, Fugen und Durchdringungen Kontrolle der Oberputz- und Beschichtungsarbeiten Nachweise über CE-Kennzeichnung, Leistungserklärungen und Zulassungen Revisions- und Fotodokumentation Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Abnahme vorzulegen. Fehlende Nachweise können zur Verweigerung der Abnahme führen, soweit die Gebrauchstauglichkeit, Vertragserfüllung oder Prüfbarkeit betroffen ist. Abnahme Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter und dokumentierter Fertigstellung der Leistung. Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagennach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist. Voraussetzung für die Abnahme sind: vollständige Fertigstellung aller WDVS-Leistungen mangelfreie und systemgerechte Ausführung vollständige Dokumentation der verdeckten Leistungen Vorlage der Produkt-, Zulassungs-, CE-, Zertifizierungs- und Systemnachweise Vorlage der Revisionsunterlagen gereinigte Fassadenflächen und angrenzende Bereiche Beseitigung wesentlicher Mängel prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich Teilabnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die bloße Nutzung, Weiterbearbeitung oder Ingebrauchnahme einzelner Fassadenbereiche gilt nicht automatisch als Abnahme. Einwände gegen das Leistungsverzeichnis Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, technische Vorgaben, Ausführungsdetails, Systemanforderungen, Schnittstellen, Brandschutzvorgaben, Wärmeschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Ausschreibungsunterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat. Spätere Einwände werden nur anerkannt, wenn sie für den Auftragnehmer bei Angebotsbearbeitung trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren. Zusätzliche und geänderte Leistungen Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen. Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht. Der Auftragnehmer hat auf mögliche Auswirkungen auf Bauzeit, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Zulassung, Systemkonformität, Gewährleistung und Abnahmefähigkeit unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Anerkennung der Vorbemerkungen Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen/besondere Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an. Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind. Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Anforderungen an WDVS-Systemaufbau, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Herstellervorgaben, CE-Kennzeichnung, Zertifizierungen, Nachweise, Dokumentation, Koordination, Abrechnung und Abnahme vollständig berücksichtigt hat.
Besondere Vorbemerkungen - WDVS-Fassadenarbeiten
DGNB - Zertifizierung DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden. Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben. Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich. Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert. Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber  erreicht werden. Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Einhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan® Planungsgesellschaft mbh (Chemnitz), in Form des DGNB-Auditors beauftragt. Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen. Der Auditor sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente, unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB Zertifizierung und das QNG-Siegel. Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand, für die DGNB-Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG, sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren. Im Folgenden werden die Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt. 1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen. Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden. Die sich hieraus ergebenden, detaillierten Anforderungen finden sich in beigefügter Anlage 1 (Spalte QN 2). Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen. Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 (Anhang Dokument 313). Die dort aufgeführten Anforderungen sind in Ihrer Gesamtheit umzusetzen, Abweichungen sind unzulässig. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären. Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen: ➢ Hersteller & Produktname ➢ Angaben zum Einsatzort ➢ verbaute Menge ➢ Sicherheitsdatenblätter ➢ Technische Produktdatenblätter ➢ Herstellererklärungen ➢ EPD (Environmental Product Declaration) Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten: ➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen ➢ Außenwandaufbauten ➢ Innenwandaufbauten ➢ Deckenaufbauten ➢ Dachaufbauten ➢ Tiefgaragen Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden. 1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich. In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.). 1.1.1 Hölzer Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch: ➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) ➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) ➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden ➢ Auflistung des verbauten Holzes ➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse ➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen. 1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei „FSC-Mix“ oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat. Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise: ➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate ➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes) ➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) ➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden ➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen ➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC. Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern. 1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone). 2 Anforderungen Bauprozess – Baustelle Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden. 2.1 Lärmarme Baustelle Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen. 2.2 Staubarme Baustelle Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. 2.3 Abfallarme Baustelle Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen. 2.4 Boden- und Grundwasserschutz Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung „umweltgefährlich“ zurückgegriffen werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt: Anlage 1 – Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2 Anlage 2 – Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
Hinweis zu den folgenden Positionen Für Kalkulation und Ausführung sind GEG-Nachweis, Statik, Windlastberechnung, Bodengutachten, Schallschutzanforderungen, Brandschutzanforderungen, Detailplanung und Systemvorgaben des Herstellers zu beachten. Die objektbezogene Windlastberechnung ist durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die Wassereinwirkungsklasse ist gemäß Bodengutachtenund Abdichtungsplanung zu berücksichtigen. Die Ausführung hat eine wärmebrückenarme, witterungsbeständige, schlagregendichte und dauerhaft funktionsfähige Gebäudehülle sicherzustellen. Windlastberechnung erfolgt durch AN (bzw. Hersteller) und wird nicht gesondert vergütet. Untergrund: Poroton-Planziegel und Stahlbeton
Hinweis zu den folgenden Positionen
01 WDVS - Vorleistungen
01
WDVS - Vorleistungen
01.01 Untergrund reinigen Flächen / Lage / Einbauort: Alle zu beschichtenden Fassadenflächen, einschließlich Leibungen, Stürze, Brüstungen, Sockel-, Rand- und Anschlussbereiche Untergrund vor Ausführung des WDVS reinigen und abkehren. Haftmindernde Rückstände, lose Bestandteile, Staub, Verschmutzungen, Sinterschichten, sandende Bestandteile, kreidende Anstriche, Mörtelgrate und oberflächenbündige Unebenheiten entfernen. Untergrund tragfähig, trocken, eben, sauber und frei von haftmindernden Stoffen für die nachfolgende Verklebung und Beschichtung herstellen.
01.01
Untergrund reinigen
1,900.00
m²
01.02 Fenster- und Türflächen abkleben Flächen / Lage / Einbauort: Außen, im Bereich der WDVS-Fassadenarbeiten Fenster- und Türflächen vor WDVS-Arbeiten mit transparenter Folie staub- und spritznebeldicht abkleben. Rahmen, Glasflächen, Beschläge und Anschlussfugen gegen Verschmutzung, Beschädigung und chemische Einwirkungen schützen. Abklebung während der Ausführung unterhalten und rückstandsfrei entfernen. Vollflächig im Arbeitsbereich.
01.02
Fenster- und Türflächen abkleben
770.00
m²
01.03 Schutzabdeckung angrenzende Flächen Bauteil: Betonfertigteile, Sichtbetonflächen und Bodenflächen Flächen / Lage / Einbauort: WDVS-/Putzarbeitsbereich; sichtbar verbleibende, nicht zu bearbeitende Betonfertigteil-, Sichtbeton- und Bodenflächen Angrenzende Beton- und Bodenflächen vor Beginn der WDVS- und Putzarbeiten gegen Verschmutzung, Spritznebel und Beschädigung schützen. Schutzabdeckungen liefern, lagestabil befestigen bzw. verlegen, während der Ausführungszeit unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei entfernen. Bodenflächen mit wasserfesten Pappen und Hartfaserplatten abdecken.
01.03
Schutzabdeckung angrenzende Flächen
1.00
psch
01.04 Oberflächen partiell ausgleichen Flächen / Lage / Einbauort: Unebenheiten im WDVS-/Putzarbeitsbereich Partiellen Niveauausgleich zur Herstellung eines ebenen, tragfähigen Untergrundes für das WDVS herstellen. Ausgleich mit geeignetem Putzmörtel mindestens Kategorie CS II nach DIN EN 998. Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, für nachfolgende WDVS-Ausführung einhalten.
01.04
Oberflächen partiell ausgleichen
O
1.00
m²
02 WDVS - Fassadensystem
02
WDVS - Fassadensystem
02.01 Sockelbereich - Sockeldämmung PS 35 SE Flächen / Lage / Einbauort: Sockelbereich,  ca. 60 cm unter OK Terrain bis ca. 30 cm über OK Terrain. Sockeldämmung aus EPS-Hartschaum für den Sockel- und Spritzwasserbereich liefern, auf tragfähigem Untergrund mit systemgeeignetem, wasserabdichtendem Kleber verkleben und dicht gestoßen verlegen. Unterseitig an die bauseitige XPS-Perimeterdämmung und oberseitig an das WDVS aus Mineralwolle fachgerecht anschließen. Technische Kenndaten / Maße: Material:                       EPS-Sockeldämmplatte nach EN 13163 Anwendungstyp:        PW nach DIN V 4108-10 Wärmeleitfähigkeit:    λ = 0,035 W/(m·K) Brandklassifizierung:  Schwerentflammbar DIN 4102 - Euroklasse E nach EN 13501-1 Plattenrand:                  stumpf Plattendicke:                gemäß Planung / WDVS-Aufbau Fabrikat/Typ:              Sto-Sockelplatte PS35SE oder gleichwertig Kleber:                         Systempassend
02.01
Sockelbereich - Sockeldämmung PS 35 SE
350.00
m²
02.02 Sockeldämmplatten WLS 035 Spritzwasserbereiche Balkone/Terrassen/Vordächer Flächen / Lage / Einbauort: Spritzwasserbereiche an Balkonen, Dachterrassen, Terrassen, Vordächern und überdachten Eingängen Sockel- und Perimeterdämmplatten fluchtgerecht, planeben, im Verband und dicht gestoßen auf vorbereiteten Untergrund verkleben. Klebeflächenanteil ≥ 40 %. Anschlüsse in den WDVS-Aufbau und Feuchteschutz einbinden. Technische Kenndaten / Maße: Dämmstoffdicke:            240 mm Sockelhöhe:                     ca. 300 mm Wärmeleitfähigkeit:        λ ≤ 0,039 W/(mK) (im Erdreich) Wärmeleitfähigkeit:        λ ≤ 0,035 W/(mK) (oberhalb Gelände / gegen Außenluft) Druckfestigkeit:              mind. 150 kPa Wasseraufnahme:           max. 3,0 Vol.-% Brandverhalten:               Euroklasse E nach DIN EN 13501-1 Referenzprodukt: Capatect-Perimeterdämmplatte 115/24 oder gleichwertig Referenzprodukt Kleber/Feuchteschutz: Capatect SockelFlex Carbon oder gleichwertig
02.02
Sockeldämmplatten WLS 035 Spritzwasserbereiche Balkone/Terrassen/Vordächer
23.00
m²
02.03 MiWo-Dämmplatten WLS 035 anbringen Flächen / Lage / Einbauort: Regelwandflächen Mineralwolle-Dämmplatten fluchtgerecht und planeben im Verband dicht gestoßen anbringen. Platten mit systemzugehöriger Klebe- und Armierungsmasse auf vorbereiteten Untergrund verklebenoffene Stoß- und Lagerfugen mit geeignetem Mineralwolle-Dämmstoff schließen. Technische Kenndaten / Maße: Untergrund:                     Poroton-Planziegel Dämmstoffdicke:            240 mm Wärmeleitfähigkeit:        λ = 0,035 W/(mK) nach DIN 4108-4 Anwendungsgebiet:      WAP-zh und DI nach DIN 4108-10:2021-11 Brandverhalten:              A1 nach DIN EN 13501-1:2019-05 Rohdichte:                       85 kg/m³ Klebeflächenanteil:        ≥ 40 % Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene:     ≥ 7,5 kPa dynamische Steifigkeit:                                      3 MN/m³ längenbezogener Strömungswiderstand:       ≥ 30 kPa·s/m² ab 120 mm Fabrikat/Typ:   Capatect MW-Dämmplatte 035 LIGHT 145/24 oder gleichwertig. Fabrikat/Typ:   Klebe- und Armierungsmasse 186M oder gleichwertig.
02.03
MiWo-Dämmplatten WLS 035 anbringen
1,400.00
m²
02.04 Zulage höhere Dämmstoffdicke Bauteil: WDVS-Dämmplatten Flächen / Lage / Einbauort: Teilflächen mit abweichender Dämmstoffdicke Zulage zu vorbeschriebener Dämmplattenposition für Erhöhung der Dämmstoffdicke um 10 mm. Dämmplatten gleicher Art und Qualität wie Hauptposition liefern, zuschneiden, verkleben, ausrichten und in den WDVS-Aufbau einbinden. Technische Kenndaten / Maße: Mehrdicke:        10 mm je m² Dämmstoff:       wie Hauptposition Angebotenes Material: Durch Auftragnehmer einzutragen
02.04
Zulage höhere Dämmstoffdicke
O
1.00
m²
02.05 MiWo-Dämmplatten verdübeln Flächen / Lage / Einbauort: Regel-, Rand-, Eck- und Öffnungsbereiche nach Windlastberechnung. MW-Dämmplatten mit bauaufsichtlich zugelassenen Schraubdübeln gemäß objektbezogener Windlastberechnung verdübeln. Dübel vertieft in einem Arbeitsgang setzen, Hutprofile und Dübel gleichmäßig eindrehen, Dübelpunkte mit MW-Rondellen oberflächenbündig schließen. Technische Kenndaten / Maße: Untergrund:                Poroton-Planziegel Fassadenbereich:      Fläche-Fuge Tellerdurchmesser:    60 mm Schaftlänge:               Dübel 295 mm Dübelanzahl:              nach Windlastberechnung Dübelraster:               nach Windlastberechnung Dübel:                       Capatect Universaldübel 053/295 oder gleichwertig. Thermozylinder :     Capatect Thermozylinder MW 154 oder gleichwertig. Rondelle:                  Capatect Universaldübel-Rondell MW 052 oder gleichwertig.
02.05
MiWo-Dämmplatten verdübeln
1,400.00
m²
02.06 Zusätzliche Armierungslage gegen Rissbildung (Poroton-Stahlbeton) Fläche / Lage Einbauort: Gewebeeinlage im Außenputz - rissgefährdete Fassadenflächen Materialwechsel: EPS zu MiWo ;  Poroton zu Stahlbeton Zusätzliche Armierungslage mit alkalibeständigem Glasfasergewebe (gegen Rissbildung) in systemzugehörigen Armierungsmörtel einbetten. Gewebe faltenfrei verlegen, Stöße mindestens 10 cm überlappen. Lage vor der Regelarmierung herstellen. Gewebeüberstand beidseitig über Materialwechsel jeweils mindestens 20 cm. Technische Kenndaten: Gewebe Materialwechsel:    beidseitig mind. 20 cm überdeckend Gewebestöße:                         mind. 10 cm überlappend Gewebegewicht:                    mind. 160 g/m² Ausführung:                             gem. Herstellervorgabe
02.06
Zusätzliche Armierungslage gegen Rissbildung (Poroton-Stahlbeton)
230.00
m²
02.07 Armierungsschicht mit universeller mineralischer Spachtelmasse aufbringen Flächen / Lage / Einbauort: Fassade gesamt inklusive Sockelbereich - Auf Dämmplatten Armierungsschicht aus mineralischem Werktrockenmörtel ganzflächig herstellen. Alkaliresistentes Glasfasergewebe vollflächig mittig bis oberes Drittel einbetten, Stöße überlappen. Technische Kenndaten / Maße: Brandverhalten:                     A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1:2019-05 Schichtdicke:                         ca. 4 bis 5 mm Verbrauch:                             ca. 1,5 kg/mm/m² Gewebe Flächengewicht:   mind. 160 g/m² Maschenweite:                      4 x 4 mm Armierungsmasse: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M oder gleichwertig Gewebe:                  Capatect Gewebe 650 oder gleichwertig
02.07
Armierungsschicht mit universeller mineralischer Spachtelmasse aufbringen
1,500.00
m²
02.08 Jalousiekasten-Blende überdämmen und anschließen Flächen / Lage / Einbauort: An Jalousie- und Raffstorekasten-Blenden Fassadendämmung im Anschlussbereich umlaufend ausklinken. Kastenblende mit systemgeeigneter Haftbrücke vorbereiten. Mineralwolle-Dämmplatten vollflächig verkleben, dicht stoßen und Fugen mit Mineralwolle schließen. Anschluss mit vorkomprimiertem Fugendichtband abdichten. Putzabschlussprofil mit Gewebe lot- und fluchtgerecht setzen und in die Armierungsschicht einbetten. Technische Kenndaten / Maße: Ausklinkung Fassadendämmung:   ≥ 100 mm Blende Mindestüberdämmung:       ≥ 40 mm Dämmstoff:                                         Mineralwolle Wärmeleitgruppe:                              WLS 041 Dicke:                                                   100 mm Referenzprodukt Putzabschlussprofil: Capatect Putzabschlussprofil 661 oder gleichwertig Referenzprodukt Fugendichtband: Capatect Fugendichtband, Typ nach Anwendungsfall, oder gleichwertig Referenzprodukt Dämmplatte: Capatect Lamelle VB 041 101/10, 100 mm, oder gleichwertig Referenzprodukt Kleber: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M oder gleichwertig
02.08
Jalousiekasten-Blende überdämmen und anschließen
55.00
m²
02.09 Zusätzliches Panzergewebe - Schlag- und Stoßschutz Flächen / Lage / Einbauort: Sockel, Eingänge, Notausgänge, Terrassen, Außentreppen, Gebäudeecken und Anlieferung Zusätzliches Panzergewebe vor der Regelarmierung vollflächig in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Gewebestöße stumpf stoßen, nicht überlappen. Ausführung zur Erhöhung der Schlag- und Stoßfestigkeit. Technische Kenndaten / Maße: Ausführung:              gem. Herstellervorgabe Fabrikat/Typ:           Capatect Panzergewebe 652/00 oder gleichwertig.
02.09
Zusätzliches Panzergewebe - Schlag- und Stoßschutz
250.00
m²
02.10 Oberputz - Mineralputz Kratzputz-Struktur 3,0 mm Flächen / Lage / Einbauort: Auf vorbereiteter und grundierter Armierungsschicht Mineralischen Werktrockenmörtel  als Oberputz gleichmäßig aufziehen und in Kratzputz-Struktur strukturieren. Schichtdicke auf Kornstärke abziehen Technische Kenndaten / Maße: Farbton:                  weiß/naturweiß, überstreichbar Brandverhalten:     A2-s1, d0 (nichtbrennbar) Putzstruktur:          Kratzputz-Struktur Körnung:                 ca. 3,0 mm Verbrauch:              3,4 kg/m Fabrikat/Typ:         Capatect Mineralputz K30 oder gleichwertig.
02.10
Oberputz - Mineralputz Kratzputz-Struktur 3,0 mm
1,400.00
m²
02.11 Silikonharzfarbe Zwischen- und Schlussbeschichtung Flächen / Lage / Einbauort: Auf mineralischem Kratzputz (Oberputz) Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren. Der Auftrag erfolgt in mindestens zwei Lagen auf trockenem Untergrund. Technische Kenndaten / Maße: Wasserdurchlässigkeitsrate:        w ≤ 0,1 kg/(m²·h^0,5)   Klasse W3, niedrig Wasserdampfdurchlässigkeit:     sd < 0,14 m,    Klasse V1 hoch Glanzgrad:                                      Klasse G3 matt nach DIN EN 1062-1 Filmschutz:                                     gegen Algen- und Pilzbefall Verbrauch:                                      zweilagige Beschichtungmind. 400 ml/m² Farbtonbeständigkeit nach BFS-Merkblatt Nr. 26:    Klasse B, Gruppe 1 Erdgeschoss - Farbton-Nr.:   RAL 7030 Steingrau (PDF - Festlegung Fassade) Ab 1. OG - Farbton-Nr.:          RAL 9002 Grauweiß (PDF - Festlegung Fassade) Fabrikat/Typ:          AmphiSilan oder gleichwertig Hinweis: gemäß Dokument - Festlegung Fassade Wenn das Gebäude mehr als 3 Vollgeschosse hat, werden das EG und das 1. OG farblich abgesetzt.
02.11
Silikonharzfarbe Zwischen- und Schlussbeschichtung
1,400.00
m²
02.12 Sockelbereich - Feuchteschutz Sockel, Gelände-/Kiesanschluss Flächen / Lage / Einbauort: Fertigen Sockelputzoberfläche - Gelände- und Kiesanschlüsse; UK Sockeldämmung bis ca. 5 cm über OK Terrain Zusätzlichen Feuchteschutz auf fertiger Sockelputzfläche vollflächig herstellen. Zweikomponentige, zementvergütete Dispersionsspachtelmasse im Mischungsverhältnis 1:1 anmischen und gemäß Herstellervorgaben auftragen. Technische Kenndaten / Maße: Trockenschichtdicke:    ≥ 0,7 mm Verbrauch:                      nach Herstellervorgabe Material:                          zementverträglicher Dispersionsspachtel Fabrikat/Typ:                  Capatect SockelFlex Carbon oder gleichwertig
02.12
Sockelbereich - Feuchteschutz Sockel, Gelände-/Kiesanschluss
205.00
m
02.13 Laibungen herstellen Flächen / Lage / Einbauort: Horizontale und vertikale Laibungen an Fenster-, Tür- und sonstigen Fassadenöffnungen. Laibungsflächen wie Hauptpositionen herstellen. Laibungsdämmung passgenau zuschneiden, vollflächig verkleben, flucht- und lotgerecht ausrichten. Laibungen armieren, grundieren und an Rahmen, Sturz, Brüstung, Fensterbank und Fassadenfläche dicht und rissfrei in den WDVS-Aufbau einbinden. Technische Kenndaten / Maße: Laibungstiefe:             26 cm Produkte:                     wie Vorpositionen
02.13
Laibungen herstellen
330.00
m²
02.14 Laibungen und Faschen - Mineralischer Feinputz Flächen / Lage / Einbauort: An Fenster-, Tür- und Fassadenöffnungen Mineralischen Feinputz aus Kalk-Zement-Werktrockenmörtel auf vorbereitete, armierte und grundierte Laibungs- und Faschenflächen aufziehen, eben abziehen und filzen. Ausgleichsspachtelung bei erforderlicher Untergrundegalisierung vor Feinputz ausführen. Technische Kenndaten / Maße: Farbton:                   weiß/naturweiß, überstreichbar Körnung:                  ≤ 1,0 mm Schichtdicke:          ca. 2 bis 3 mm Faschenbreite:        ca. 100 mm Verbrauch:               ca. 3,2 bis 4,5 kg/m² Fabrikat/Typ:          Capatect ArmaReno 700 oder gleichwertig
02.14
Laibungen und Faschen - Mineralischer Feinputz
360.00
m²
02.15 Laibungen und Faschen - Silikonharzfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung Bauteil: WDVS - Laibungen und Faschen Flächen / Lage / Einbauort: Laibungen und Faschen an Fenster-, Tür- und Fassadenöffnungen Echte Silikonharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung zweilagig auf trockenen, tragfähigen mineralischen Feinputz auftragen. Beschichtung gleichmäßig, deckend und ansatzfrei herstellen. Technische Kenndaten / Maße: Farbton:                                           RAL 9002 Grauweiß (PDF - Festlegung Fassade) Wasserdurchlässigkeitsrate:        Klasse W3, niedrig Wasserdampfdurchlässigkeit:     Klasse V1 hoch Glanzgrad:                                      Klasse G3 matt nach DIN EN 1062-1 Filmschutz:                                     gegen Algen- und Pilzbefall Verbrauch:                                      zweilagige Beschichtungmind. 400 ml/m² Farbtonbeständigkeit nach BFS-Merkblatt Nr. 26:    Klasse B, Gruppe 1 Fabrikat/Typ:                                  AmphiSilan oder gleichwertig
02.15
Laibungen und Faschen - Silikonharzfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung
330.00
m²
02.16 MiWo-Dämmplatten WLS 035 an Deckenuntersicht anbringen Bauteil: Deckenuntersichten / DE07 Decke unten kalt Flächen / Lage / Einbauort: Außen bzw. unten kalt, horizontal über Kopf Mineralwolle-Dämmplatten fluchtgerecht und planeben im Verband dicht gestoßen an Deckenuntersicht anbringen. Platten mit systemzugehöriger Klebe- und Armierungsmasse vollflächig verkleben, armieren und mechanisch befestigen (Verdübelung durch die Armierungsschicht). Fugen mit Mineralwolle-Dämmstoff schließen. Technische Kenndaten / Maße: Dämmstoffdicke:        160 mm WLS:                             035 Wärmeleitfähigkeit:    λ = 0,036 W/(mK) Rohdichte:                   120 kg/m³ Brandverhalten:          A1 nach DIN EN 13501-1:2019-05
02.16
MiWo-Dämmplatten WLS 035 an Deckenuntersicht anbringen
50.00
m²
02.17 Zulage - Oberputz an Deckenuntersicht Zulage zu Pos. 02.16 für mineralischen Oberputz an Deckenuntersichten. Oberputz auf vorbereitete, armierte und grundierte Deckenuntersicht gleichmäßig aufziehen, auf Kornstärke abziehen und strukturieren. Ausführung systemgebunden wie Hauptfassade. Technische Kenndaten / Maße: Farbton:                  weiß/naturweiß, überstreichbar Brandverhalten:     A2-s1, d0 (nichtbrennbar) Putzstruktur:          Kratzputz-Struktur Körnung:                 ca. 3,0 mm Verbrauch:              3,4 kg/m Fabrikat/Typ:         Capatect Mineralputz K30 oder gleichwertig.
02.17
Zulage - Oberputz an Deckenuntersicht
50.00
m²
02.18 Zulage - Deckenuntersichten - Silikonharzfarbe Zwischen- und Schlussbeschichtung Zulage zu Pos. 02.16 und 02.17 für Silikonharz-Fassadenfarbe an Deckenuntersichten. Zwischen- und Schlussbeschichtung zweilagig auf trockenen, tragfähigen Oberputz gleichmäßig, deckend und ansatzfrei auftragen. Ausführung systemgebunden wie Hauptfassade. Technische Kenndaten / Maße: Wasserdurchlässigkeitsrate:        w ≤ 0,1 kg/(m²·h^0,5)   Klasse W3, niedrig Wasserdampfdurchlässigkeit:     sd < 0,14 m,    Klasse V1 hoch Glanzgrad:                                      Klasse G3 matt nach DIN EN 1062-1 Filmschutz:                                     gegen Algen- und Pilzbefall Verbrauch:                                      zweilagige Beschichtungmind. 400 ml/m² Farbtonbeständigkeit nach BFS-Merkblatt Nr. 26:    Klasse B, Gruppe 1 Farbton-Nr.:          RAL 9002 Grauweiß (PDF - Festlegung Fassade) Fabrikat/Typ:          AmphiSilan oder gleichwertig
02.18
Zulage - Deckenuntersichten - Silikonharzfarbe Zwischen- und Schlussbeschichtung
50.00
m²
03 Zubehöre
03
Zubehöre
03.01 Anschluss mit Anputzleiste herstellen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, dreiseitig an Fenster- und Türöffnungen; seitliche Laibungen und Sturzbereiche Anputzleiste als Anputz-, Dicht- und Schutzleiste lot- und fluchtgerecht auf gereinigtem Untergrund anbringen. Dämmstoff passgenau ausklinken. Gewebeschenkel vollflächig in die systemzugehörige Armierungsschicht einbetten und planspachteln. Anschluss schlagregendicht herstellen. Technische Kenndaten / Maße: Bewegungsaufnahme:         Klasse A Verbrauch:                              1,00 m/m Dehnung:                                3,5 mm Stauchung:                             2,0 mm Farbton Dichtstoff:               Nach Bemusterung / Festlegung Fassade Bewegungsaufnahme:          Klasse A nach VDPM-Merkblatt Scherbewegung in Fensterebene:     quer/längs ± 2,0 mm Fabrikat/Typ:            Capatect 3D-Anputzleiste 659 oder gleichwertig Fabrikat/Typ:            Capatect Fugenmasse MS oder gleichwertig
03.01
Anschluss mit Anputzleiste herstellen
930.00
m
03.02 Sturzeckwinkel in Öffnungsecken anbringen Flächen / Lage / Einbauort: An Sturz- und Laibungsecken von Fenster-, Tür- und Fassadenöffnungen Sturzeckwinkel zur exakten Eckausbildung in die systemzugehörige Armierungsschicht vollflächig einbetten und planspachteln. Profile flucht- und lotgerecht ausrichten. Ausführung vor der Flächenarmierung. Technische Kenndaten / Maße: Verbrauch:             1 Stück je Sturzecke Fabrikat/Typ:        Capatect Sturzeckwinkel 651/20 oder gleichwertig
03.02
Sturzeckwinkel in Öffnungsecken anbringen
294.00
Stk
03.03 Diagonalarmierung in Öffnungsecken anbringen Flächen / Lage / Einbauort: Außenecken von Fenster-, Tür- und sonstigen Fassadenöffnungen Diagonalarmierung vor der Flächenarmierung in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Vorgefertigte Diagonalarmierungspfeile oder Armierungsgewebezuschnitte im Winkel von 45° zur Flächenarmierung verlegen. Technische Kenndaten / Maße: Gewebezuschnitt:     mindestens 25 x 25 cm Verbrauch:                  1 Stück je untere Öffnungsecke Fabrikat/Typ:             Capatect Diagonalarmierung 651/00 oder gleichwertig
03.03
Diagonalarmierung in Öffnungsecken anbringen
284.00
Stk
03.04 Eck- und Kantenschutzprofil mit Gewebe verlegen Bauteil: Fassadenöffnungen / Gebäudekanten Flächen / Lage / Einbauort: An lotrechten und waagerechten Ecken und Kanten im WDVS Systemzugehöriges Kantenschutzprofil mit integriertem Gewebe lot- und fluchtgerecht verlegen und vollflächig in die Armierungsmasse einbetten. Profilstöße fluchtgleich ausbilden, Gewebeschenkel in die Flächenarmierung einarbeiten. Ausführung für dünn- und mittelschichtige Armierungsaufbauten. Technische Kenndaten / Maße: Verbrauch:           1,00 m/m Fabrikat/Typ:       Eckschiene KU mit Gewebe oder gleichwertig
03.04
Eck- und Kantenschutzprofil mit Gewebe verlegen
1,150.00
m
03.05 Tropfkantenprofil mit Gewebe verlegen Bauteil: WDVS-Fassadenflächen / Kantenabschlüsse Flächen / Lage / Einbauort: Außen, an horizontalen Kanten mit Tropfkantenfunktion; Balkonuntersichten, Versätze und Fassadenrücksprünge Tropfkantenprofil mit integriertem Gewebestreifen fluchtgerecht verlegen, lot- und höhengerecht ausrichten und vollflächig in die Armierungsmasse einbetten. Profilstöße dicht und fluchtgleich ausbilden, Gewebestreifen in die Flächenarmierung einarbeiten. Technische Kenndaten / Maße: Verbrauch:          1,00 m/m Fabrikat/Typ:      Capatect Tropfkantenprofil 668/00 oder gleichwertig.
03.05
Tropfkantenprofil mit Gewebe verlegen
25.00
m
03.06 Putzabschlussprofil - Overtec-Attika Flächen / Lage / Einbauort: Gemäß Attikadetail:  2025_05_11_Overtec_Attikadetail.pdf Putzabschlussprofil am oberen WDVS-Abschluss unterhalb der Attikaabdeckung fluchtgerecht einbauen. Profil in die Armierungsschicht einbetten, Gewebeschenkel in die Flächenarmierung einarbeiten und Putzabschluss dauerhaft getrennt zur Attikaabdeckung herstellen. Tropf- und Belüftungsbereich des Attikablechs freihalten. Anschluss  gemäß Detail- und Systemvorgabe. Technische Kenndaten / Maße: Ausführung:                   nach Herstellervorgabe Putzabschlussprofil:     passend zur Dämmstoffdicke und Putzdicke Fabrikat/Typ: WDVS-Putzabschlussprofil Attika mit Gewebe oder gleichwertig.
03.06
Putzabschlussprofil - Overtec-Attika
220.00
m
03.07 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 3–9 mm Bauteil: WDVS-Anschluss- und Dehnfugen Flächen / Lage / Einbauort: An Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen, Öffnungen, Profilen und Dehnfugen Anschluss- und Dehnfugen mit systemzugehörigem, vollimprägniertem, UV-beständig, schlagregen- und winddicht im zulässigen Komprimierungsbereich vorkomprimiertem und rückstellfähigem Fugendichtband herstellen. Dichtband in vorbereitete Fuge mit festen Fugenflanken einschieben, durchgehend einbauen und Anschlüsse dicht ausbilden. Technische Kenndaten / Maße: Beanspruchungsgruppe:      BG 1 nach DIN 18542 Fugenbreite:                           3–9 mm Mindestfugentiefe:                15 mm Farbton:                                   anthrazit Verbrauch:                              1,00 m/m Brandverhalten:                      Euroklasse E nach DIN EN 13501-1 Fabrikat/Typ:                   Capatect 058 Fugendichtband oder gleichwertig
03.07
Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 3–9 mm
1,300.00
m
03.08 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 2–6 mm wie Position 03.02, jedoch: Technische Kenndaten / Maße: Fugenbreite:        2-6 mm Fabrikat/Typ:       Capatect 058 Fugendichtband oder gleichwertig
03.08
Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 2–6 mm
O
1.00
m
03.09 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 5–12 mm wie Position 03.02, jedoch: Technische Kenndaten / Maße: Fugenbreite:         5-12 mm Fabrikat/Typ:       Capatect 058 Fugendichtband oder gleichwertig
03.09
Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 5–12 mm
O
1.00
m
03.10 Fensterbank - Putzabschlussprofil für den Außenbereich Flächen / Lage / Einbauort: Seitliche Putzabschlüsse an Außenfensterbänken Putzabschlussprofil für Fensterbänke als putzentkoppelndes Abschlussprofil einbauen. Profil passgenau zuschneiden, an Fensterbankanschluss ausrichten, befestigen und in den WDVS-/Putzaufbau einbinden. Putzkante sauber, entkoppelt, UV- und feuchtegeschützt ausbilden. Technische Kenndaten / Maße: Außenfensterbänke:     aus Aluminium oder Stein geeignet Kompatibel:                   WDVS und Putzsystemen Fensterbankstärke:       bis 50 mm Putzdicke:                      25 mm Neigung:                         7° Werkstoff:                      ASA Farbe:                             gemäß PDF - Festlegung Fassade Fabrikat/Typ: Protektor Fensterbank-Putzabschlussprofil Außenbereich oder gleichwertig
03.10
Fensterbank - Putzabschlussprofil für den Außenbereich
O
1.00
Stk
03.11 Zulage Putzträgerplatte Raffstorekasten Flächen / Lage / Einbauort: Raffstorekästen mit nicht tragfähiger oder nicht putzgeeigneter Blende Raffstorekasten-Blende mit Putzträgerplatte überspannen, wenn Untergrund für direkte WDVS-/Putzaufnahme nicht geeignet ist. Putzträgerplatte zuschneiden, mechanisch befestigen, stoß- und fluchtgerecht ausrichten. Anschließend Fassadendämmung anpassen, überdämmen und in den WDVS-Aufbau einbinden. Technische Kenndaten / Maße: Putzträgerplatte:         10 mm Fabrikat/Typ:                Putzträgerplatte 10 mm oder gleichwertig
03.11
Zulage Putzträgerplatte Raffstorekasten
O
1.00
m²
03.12 Metallischer Putzträger in besonders rissgefährdeten Teilbereichen Korrosionsgeschützte metallische Putzträger (aus Streckmetall) bei besonders rissgefährdeten Teilbereichen der Außenfassade. Einschließlich Zuschnitt, Befestigung, Überlappung, korrosionsgeschützter Befestigungsmittel und Einbindung in den Putzaufbau nach Herstellervorgabe. Produkt: Verzinktes Streckmetall oder Rippenstreckmetall
03.12
Metallischer Putzträger in besonders rissgefährdeten Teilbereichen
O
1.00
m²
04 Besondere Fassaden-Leistungen
04
Besondere Fassaden-Leistungen
04.01 Fassadenprofil / Gurt- und Gesimsprofil Flächen / Lage / Einbauort: Horizontale Gurt- und Gesimsbereiche gemäß Fassadenplanung Vorgefertigtes Fassadenprofil anpassen, zuschneiden und vollflächig im Floating-Buttering-Verfahren mit systemzugehörigem Profilkleber auf die tragfähige Armierungsschicht verkleben. Profil flucht- und höhengerecht ausrichten, gegen Abrutschen und Verschieben sichern. Profilstöße passgenau ausbilden. Technische Kenndaten / Maße: Profilbreite:                30 mm Profilhöhe:                  100 mm Anstrichfläche:          0,18 m²/m Farbton:                      RAL 9002 Grauweiß Brandverhalten:        Klasse A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1:2019-05 bei Profildicke:          ≤ 100 mm Verbrauch Profil:       1,00 m/m Profilkleber:               ca. 0,6 kg/m Referenzprodukt Profil: Capatect Capapor Gurt-/Gesimsprofil oder gleichwertig Referenzprodukt Profilkleber: Capatect Capapor Profilkleber 121/109 oder gleichwertig.
04.01
Fassadenprofil / Gurt- und Gesimsprofil
660.00
m
04.02 Fassadenprofil / Gurt- und Gesimsprofil beschichten Flächen / Lage / Einbauort: Auf montierten Fassadenprofilen gemäß Fassadenplanung Profilflächen entstauben. Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung mit geeigneter Fassadenfarbe dreilagig auftragen.  Zwischen- und Schlussbeschichtung nach ausreichender Trocknung von Verklebung und Fugen herstellen. Kleinere Beschädigungen vor Beschichtung mit systemzugehörigem Profilspachtel egalisieren. Technische Kenndaten / Maße: Farbton:                             RAL 9002 Grauweiß Abwicklungsfläche:        Gemäß PDF - Festlegung Fassade Ausführung:                      nach Herstellervorgabe Verbrauch:                        ca. 600 ml/m² für dreilagige Beschichtung Referenzprodukt Beschichtung:    Muresko oder gleichwertig Referenzprodukt Profilspachtel:   Capatect Profilspachtel 121/110 oder gleichwertig
04.02
Fassadenprofil / Gurt- und Gesimsprofil beschichten
66.00
m²
04.03 EPS-Montagequader einbauen Bauteil: Befestigungspunkte für leichte bis mittelschwere Anbauteile Flächen / Lage / Einbauort: In MiWo- oder EPS-Dämmebene Anbauteile wie Rohrschellen, Rückhalter, Vorreiber, Leuchten, Schilder und Kleinteile EPS-Montagequader als Montageelement für wärmebrückenarme Befestigungen einbauen. Dämmstoff passgenau ausschneiden, Montagequader mit systemgeeignetem Klebemörtel vollflächig auf tragfähigem Untergrund verkleben, flächenbündig zur Dämmstoffoberfläche ausrichten und in den WDVS-Aufbau einbinden. Befestigungspunkte einmessen und dauerhaft dokumentieren. Technische Kenndaten / Maße: Ausführung:          nach Fassaden-, TGA- und Detailplanung Größe:                   100 x 100 mm Nutzfläche:           80 x 80 mm Raumgewicht:      170 kg/m³ Dicke:                    240 mm, passend zur Dämmstoffdicke Referenzprodukt Montageelement: Quadroline-EPS-Montagequader oder gleichwertig Referenzprodukt Klebemörtel: Armatop AKS oder gleichwertig.
04.03
EPS-Montagequader einbauen
25.00
Stk
04.04 PU-Montagequader als Druckunterlage einbauen Bauteil: Befestigungspunkte für Lastabtrag schwerer Anbauteile Flächen / Lage / Einbauort: In MiWo- oder EPS-Dämmebene Vordächer / Überdachungen, Außentreppenanschlüsse / Podeste / Geländeranschlüsse und Schwere Fassadenanbauteile PU-Montagequader (PU-Hartschaumstoff) als druckfeste Montageunterlage für wärmebrückenarme Befestigungen einbauen. Dämmstoff passgenau ausschneiden, Montagequader mit systemgeeignetem Klebemörtel vollflächig auf tragfähigem Untergrund verkleben, flächenbündig zur Dämmstoffoberfläche ausrichten und in den WDVS-Aufbau einbinden. Befestigungspunkte einmessen und dauerhaft dokumentieren. Lastabtrag schwerer Anbauteile statisch bemessen und durch geeignete Befestigungsmittel im tragenden Untergrund herstellen. Technische Kenndaten / Maße: Ausführung:        nach Fassaden-, TGA-, Detail- und Statikplanung Größe:                  198 x 198 mm Nutzfläche:          198 x 198 mm Raumgewicht:     200 kg/m³ Dicke:                   240 mm, passend zur Dämmstoffdicke Referenzprodukt Montageelement: Quadroline-PU-Montagequader oder gleichwertig Referenzprodukt Klebemörtel: Armatop AKS oder gleichwertig
04.04
PU-Montagequader als Druckunterlage einbauen
20.00
Stk
04.05 Gerüstankerlöcher verschließen Bauteil: WDVS-Fassadenflächen Flächen / Lage / Einbauort: Ehemalige Gerüstankerstellen in fertigen WDVS-Fassadenflächen Gerüstankerlöcher regendicht mit imprägniertem PU-Weichschaumstopfen und integrierter Kunststoff-Putzträgerscheibe verschließen. Gerüstankerbereich ca. 3 bis 4 mm einfräsen, reinigen, mit systemgeeignetem Dichtstoff versehen und komprimierten Gerüststopfen bündig einsetzen. Nach Expansion austretenden Dichtstoff oberflächenbündig glatt abziehen und Oberfläche mit Fassadenfarbe im Fassadenfarbton überstreichen. Technische Kenndaten / Maße: Gerüststopfen:          Ø 30 x 40 mm Farbton:                      Oberfläche gemäß Fassadenfarbton Farbton:                      Dichtstoff passend zur Fassade Referenzprodukt Dichtstoff:    Fugenmasse MS oder gleichwertig
04.05
Gerüstankerlöcher verschließen
200.00
Stk
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch. Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und den jeweiligen ATV DIN geschuldet sind. Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt. Für einfache Arbeiten, wie Stemmarbeiten, Räumarbeiten, Zuarbeiten, Materialreichen oder Reinigungsarbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle. Geräte, Maschinen, Dachdeckeraufzüge, Hebezeuge, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten: Baustelle, Datum und Ausführungsort, Art der ausgeführten Leistung, Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten, Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte, Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe, verwendete Materialien und Materialmengen. Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis zu den Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundensatz Vorabeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.01
Stundensatz Vorabeiter/in oder Polier/in
O
1.00
Std
05.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.02
Stundensatz Facharbeiter/in
O
1.00
Std
05.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.03
Stundensatz Helfer/in
O
1.00
Std
05.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten für Auszubildende auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
05.04
Stundensatz Auszubildende
O
1.00
Std