Rohbauarbeiten
Neubau einer Jugendfreizeitstätte - Jugendcafe LAIV
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Allgemeine Vorbemerkungen Baubeschreibung gemäß DIN 18299 VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB C, DIN 18299. Ordnungsziffern der VOB C DIN 18299 die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung keiner gesonderten Angaben. 0.0 ALLGEMEIN Auf dem östlichen Teil des zu bebauenden Grundstücks Auguste-Viktoria-Alle 16c befindet sich das Jugendzentrum LAIV in einer ehemaligen Gartenarbeiterbaracke. Der Bestandsbau soll ersetzt werden durch einen Neubau, der neben dem Jugendzentrum auch ein Stadtteilzentrum aufnimmt. Das bestehende Gebäude wird bis zur Fertigstellung des Neubaus weiter betrieben und danach abgebrochen. Der 2-geschossige, teilunterkellerte Neubau wird auf dem westlichen Grundstücksteil errichtet. Auftraggeber: Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Teichstraße 65 13407 Berlin 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Standort: Auguste-Viktoria-Allee 16c 13403 Berlin Lage und Gelände Eigentümer des Grundstücks ist das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Das Grundstück grenzt im Osten an die Brandwand eines Gewerbebetriebes,im Norden an ein Spielplatz- und Kleingartengelände und im Westen an einen Unterhaltungsweg- Westlich des Weges befindet sich die denkmalgeschützte Segenskirche. Südlich verläuft die Auguste-Viktoria-Allee, über die das Baugrundstücks erschlossen wird. Das Baufeld für den Neubau befindet sich auf dem westlichen Teil des Grundstücks auf einer annähernd quadratischen Fläche von ca. 2.400 m². Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen zusätzlich zum Baufeld eine Fläche südlich des Bestandsgebäudes sowie ein Teilbereich des Gehweges zur Verfügung. Auf dem Baufeld befinden sich mehrere Bäume, die die Nutzung als BE-Fläche einschränken. Die Baustelleneinrichtungsfläche ist zweigeteilt: Im Osten besteht in begrenztem Umfang die Möglichkeit zur Aufstellung von Containern bzw. zum Abstellen von Transportern. Im westlichen Bereich besteht die Möglichkeit der Anlieferung durch größere Fahrzeuge sowie der Aufstellung eines Kranes. Das Gelände ist weitgehend eben. Bauzaun Das Baugelände wird mit einem Bauzaun abgetrennt (AN Baustelleneinrichtung). Die Zufahrt erfolgt über zwei verschließbare Tore. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Zufahrt Zur Baustelle bestehen zwei Zufahrtsmöglichkeiten: Für den allgemeinen Baustellenbetrieb erfolgt die Zufahrt über die bestehende Zufahrt an der süd-östlichen Grundstücksecke. Diese wird auch vom Jugendzentrum und dem benachbarten Gewerbebetrieb genutzt. Für größere Transporte erfolgt die Zufahrt an der süd-westlichen Grundstücksecke. Innerhalb des Bauzaunes besteht eine Rückstoß- bzw. Wendemöglichkeit nur für kleinere Fahrzeuge. Die Zufahrtsmöglichkeiten auf das Gelände sind im Lageplan Baustelleneinrichtung dargestellt. WICHTIG: Aufgrund der direkten Nähe zum Jugendzentrum darf die Zufahrt von Baufahrzeugen nur mit Einweisung erfolgen. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Der Betrieb des Jugendzentrums wird während der Bauzeit fortgesetzt. Die Lärmbelastungen durch die Baustelle sind möglichst gering zu halten. Die Bauausführung erfolgt während der üblichen Arbeitszeiten (7:00 - 19:00 Uhr werktags). Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme sind während der Bauarbeiten die Bestimmungen der 32. BlmSchV Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) einzuhalten. Danach dürfen geräuschintensive Geräte und Maschinen im Freien nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr betrieben werden. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Gebäudekennzahlen Neubau Die Fläche innerhalb des Bauzaunes = ca. 3.000 qm Überbaute Fläche= ca. 720 qm Bruttogeschossfläche= ca. 1.700 qm Länge des Gebäudes= ca. 34,15 m Breite des Gebäudes= ca. 30,25 m Höhe über Gelände= 10,50 m (Hochpunkt OK Attika) Dachneigung= 4,5 Grad, diagonal zum Grundriss Anzahl Geschosse= 2 Geschosse (EG, OG), teilunterkellert Geschosshöhe= EG 4,20 m, OG:3,20 m - 5,30 m, UG: 2,90 m Bruttorauminhalt BRI= ca. 7.200 m3 Baunull (OKFF EG)= 37,77 m ü. NHN Grundwasser (zeHGW)= 34,70 m ü. NHN Konstruktion Neubau Das geplante Gebäude ist teilunterkellert. Flachgründung, im EG mit Frostschürzen, Gründungstiefe Aufzugsunterfahrt ca. -4,50 m ab Baunull. Gründungstiefe UG ca. -3,30 m ab Baunull. Gründungstiefe Frostschürzen EG ca. -1,00 m ab Baunull. UG, Bodenplatte, Teilbereich des EG und aussteifende Kerne als Stahlbetonmassivbau. Zweigeschossiges Gebäude aus zwei verschränkten Riegeln mit leicht geneigtem Flachdach als konstruktiver Holzbau in Holz-Massiv bzw. Skelettbauweise. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Bauzaun und Zufahrt Siehe Punkt 01.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Bei der Zufahrt zum Baugelände ist zu beachten, dass es in Stoßzeiten zu Behinderung durch den Allgemeinen Verkehr kommen kann. Verkehrsführung, und Verkehrsicherung Innerhalb des Bauzaunes befinden sich befestigte Flächen, siehe Baustelleneinrichtungsplan. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt auf dem gesamten Baustellengelände 10 km/h. Auf dem Baugelände, sowie auf den angrenzenden Verkehrsflächen gilt die StVo (Straßenverkehrsordnung). Der Verkehr in den nicht für diese Baumaßnahme gesperrten Bereichen darf nicht behindert werden. Größere Anlieferungen, die zu einer Störung des Verkehrs führen können, sind zwei Wochen im Voraus anzumelden. Entsprechende Freigaben und Absicherungsmaßnahmen sind im Vorfeld mit der Verkehrsaufsicht abzuklären. Die Andienung der Lagerflächen mittels Lastzug (Gliederzug) ist über die westliche Zufahrt möglich und vorab mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Beschädigungen öffentlicher Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet, beseitigt bzw. instandgesetzt werden. Das Verunreinigen der öffentlichen und halböffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich zu vermeiden. Sollten dennoch Verunreinigungen entstehen, so sind diese unverzüglich auf eigene Kosten zu entfernen. Parkplätze Parkplätze im Bereich der Baustelle sind begrenzt vorhanden. Das Parken vor Ort von deutlich gekennzeichneten Firmenfahrzeugen ist vorab mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Das Parken und Abstellen von Privatfahrzeugen ist nicht zulässig. In fußläufiger Nähe zum Baufeld sind Bushaltestellen des örtlichen Nahverkehrs zu erreichen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Die im BE-Plan ausgewiesenen Zufahrten und Baustraßen sind permanent freizuhalten. Die Zugänge zu den angrenzenden Gebäuden und Einrichtungen sind ebenfalls ständig frei zu halten. Alle Aktivitäten sind so zu planen, dass der Anliegerverkehr nicht gestört wird. Lagerung von Baustoffen und Materialien ausschließlich auf zugewiesenen Lagerflächen. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Der AG stellt in begrenztem Umfang Flächen zur Errichtung der Baustelleneinrichtung und als Lagerplatz zur Verfügung. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Für die Einbringung von Material stehen zwei Zugänge im EG zur Verfügung. Der Transport in das OG und UG erfolgt händisch über die beiden Treppenhäuser. Zusätzlich steht eine Einbringöffnung von ca. 2,0 x 2,0 m im OG an der Westfassade zur Verfügung. Transporteinrichtungen Kran- , Hebe- und Förderanlagen stehen seitens des AG nicht zur Verfügung. Erforderliche Mobilkranstandorte für zeitlich begrenzte Einsätze sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Ein möglicher Kranstandort ist im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt. Die Wahl und Planung der Krananlagen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des AN und sind mit der Bauleitung und dem SiGeKo abzustimmen. Die Belastung durch den Kran ist auf den vorhandenen Boden abzustimmen und die Fundamentierung bzw. die Standsicherheit des Kranes ist statisch nachzuweisen. Die Bereitstellung und das Vorhalten sämtlicher Geräte, Hebezeuge und Maschinen für die eigenen Arbeiten, d.h. für den An- und Abtransport von Material und für Montage und Transport von bzw. zur Einbaustelle, sowie aller sonstigen Hilfsmittel und Schutzvorrichtungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Erforderliche Straßenabsperrungen und Sicherungsmaßnahmen einschließlich Einholung von Genehmigungen sind vom AN mit einem Vorlauf von drei Kalenderwochen mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen und bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Anfallende Gebühren werden vom AG übernommen. Gerüste und Umwehrungen Bis zur Fertigstellung des Rohbaus (d.h. Stahlbetonkerne und konstruktiver Holzbau bis OK Attika) werden bauseitig keine Gerüste gestellt. Nach Fertigstellung des Rohbaus und konstruktiven Holzbaus werden Fassadengerüste mit Treppenaufgängen für die Ausführung der Fenster-, Fassaden-, und Dacharbeiten zur Verfügung gestellt (AN Gerüstbau). Die Gerüsttreppen werden in der erforderlichen Breiten- und Lastklasse ausgeführt. Darüber hinaus werden durch den AG keine weiteren Gerüste oder Hebezeuge bereitgestellt, die durch den AN mitbenutzt werden können. Alle Gerüste für Betonarbeiten und den konstruktiven Holzbau zur eigenen Benutzung sind gemäß VOB (DIN 18331 bzw. DIN 18334) als Nebenleistung zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Baustromversorgung Eine Anschlussmöglichkeit für Baustrom wird bauseitig zur Verfügung gestellt (AN Baustrom und Baubeleuchtung). Lage der Baustromhauptverteiler gemäß Baustelleneinrichtungsplan. Der Hauptverteiler hat eine Anschlussleistung von 173 kVA. Über die Baustelle verteilt werden 3 Verteiler (Anschlussleistung 55 kVA) mit steckerfertigen Anschlüssen 1x CEE-Steckdose 63A, 2x CEE-Steckdose 32A, 2x CEE-Steckdose 16A, 6x Schuko-Steckdose aufgestellt, die allen Gewerken zur Verfügung stehen. Kleine Steckdosenverteiler hat jeder AN eigenverantwortlich für seinen Gerätebetrieb zu besorgen, es dürfen nur geprüfte Kabel und Verteiler eingesetzt werden. Die Bereitstellung und das Vorhalten eines separaten Kranverteilers für die Versorgung eines eventuellen Krans ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet Eigene Anlagen sind gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen zu errichten und in den vorbeschriebenen Zeitabständen nach UV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" zu überprüfen. Im Preis inbegriffen sind die notwendigen Antragstellungen und Prüfgebühren. Baubeleuchtung Eine allgemeine Baustellenbeleuchtung von Fluchtwegen wird bauseitig (AN Baustrom und Baubeleuchtung) hergestellt, d.h. im Gebäude werden die Flure und Treppenhäuser mit einer Baubeleuchtung ausgestattet. Für die nötige Beleuchtung der weiteren Räume hat der AN während seiner Tätigkeit in diesen Räumen eigenständig Sorge zu tragen. Bauwasserversorgung Eine Anschlussmöglichkeit für Bauwasser wird zur Verfügung gestellt, Lage gemäß Baustelleneinrichtungsplan. Der Bauwasseranschluss wird vom AN Baustelleneinrichtung hergestellt, vorgehalten und betrieben und steht den nachfolgenden Gewerken zur Verfügung. Der Bauwasseranschluss dient zum Anschluss des Sanitärcontainers und wird mit Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser hergestellt. Bauabwasser Es dürfen keine Abwässer in den Boden geleitet werden. Es ist untersagt, Zement-, Gips-, Putzschlämme und Farbreste in die Abläufe innerhalb und außerhalb der Gebäude zu entsorgen. Abwässer und Bohrwässer sind einschließlich Schlämme unverzüglich aufzunehmen und rückstandslos zu entfernen. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume. Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Unterhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen sind Nebenleistungen gemäß VOB C DIN 18 299. Das Baugelände wird durch den AN Baustelleneinrichtung mit einem Bauzaun gesichert. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare Tore. Die Tore werden von jedem AN nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso an Wochenenden und Feiertagen. Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine verantwortlich, der Bauherr trifft keine eigenen Sicherungsmaßnahmen. Von Seiten des AG werden keine Tagesunterkünfte und Lagerräume zur Verfügung gestellt. Sofern erforderlich, können begrenzte Materiallager- und Containerstellflächen (für Personal- /Materialcontainer) auf befestigten Flächen innerhalb des Bauzaunes zur Verfügung gestellt werden. Die Lage und der Umfang der Tagesunterkünfte und Lagerräume des AN sind mit der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Arbeiten abzustimmen. Lagerflächen und Personalräume in dem Gebäude sind nicht zugelassen. Nicht zulässige Bautüren werden zu Lasten des AN entfernt. Bestehende Zugänge sind freizuhalten. Die örtliche Bauleitung kann jederzeit ein Um- und Abräumen der Materiallager verlangen. Dieser Aufforderung ist unverzüglich nachzukommen. Kommt der AN der mündlichen Aufforderung nicht nach, so ist die örtliche Bauleitung befugt, zu Lasten des säumigen AN diese Arbeiten durchführen zu lassen. Der AG stellt durch den AN Baustelleneinrichtung in ausreichender Anzahl Sanitärcontainer unentgeltlich zur Verfügung. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Bodenverhältnisse: Oberflächennah lagernde Auffüllungen bis max. 2,40 m unter GOK inhomogen, teilweise locker gelagert, bedingt tragfähig = Homogenbereich 1 Darunter rollige Sedimente der Bodengruppe SE = Homogenbereich 2 In den Auffüllungen erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen Grundwasserspiegel: zeHGW = +34,70 m NHN Bemessungswasserstand: +34,70 m NHN Im Rahmen der Planung der Baumaßnahme wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert und bei der Ausführungsplanung berücksichtigt, siehe Baugrundgutachten. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen, und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen Im Rahmen der Planung der Baumaßnahme wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert und bei der Ausführungsplanung berücksichtigt. Siehe beiliegendes Baugrundgutachten. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Der Boden und das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen. Einträge von Schadstoffen in den Boden sind zu verhindern. Die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten. Hierfür sind entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. das Auslegen von Planen während Betankungsvorgängen) vorzusehen. Kontaminierte Böden müssen getrennt behandelt werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist einzuhalten. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Baustelle stets sauber gehalten wird, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden und nach Bauende die Außenanlagen entsprechend ihrem Urzustand wiederhergestellt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Lärmimmission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Minimum zu beschränken. Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Alle eingesetzten Dieselgeräte müssen mit einem Rußfilter ausgerüstet sein. Die Umweltschutzbestimmungen sind zu befolgen. Das Gleiche gilt für die UVV/BGV des Baugewerbes. Angrenzende Gebäude werden weiter genutzt und dürfen durch die Baumaßnahme in Bezug auf Lärm- und Staubschutz nicht beeinträchtigt werden. Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist lückenlos zu erfüllen. Landesabfallgesetze sowie Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zu beachten. Verpackungs-, Restmaterialien und Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig vorgeschriebenen Entsorgung zu entsorgen. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial nach VOB/C DIN 18299 hat von jedem Auftragnehmer arbeitstäglich zu erfolgen. Bei der Beseitigung sind die geltenden Vorschriften des Landes bzw. der Kommune zu beachten. Grundsätzlich sind Verpackungen und Transportpaletten kostenlos gemäß Abfallbeseitigungsgesetz vom AN von der Baustelle zu entfernen. Verpackungs-, Restmaterialien sowie Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig vorgeschriebenen Entsorgung zu beseitigen. Abfälle sind generell in Containern zu sammeln und regelmäßig, d.h. wöchentlich fachgerecht zu entsorgen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der Bauleitung vorzulegen. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden. Für die Abfallcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren sowie Fremdeinlagerung zu vermeiden. Kosten für Abfallcontainer sowie Verpackungsmaterialien wie Big-Bags, Folienbeutel, etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten. Die Stellflächen von Abfallcontainern sind zwingend mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse auf der Baustelle ist eine kurze Verweildauer der Container auf der Baustelle vorzusehen/einzuplanen. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Baumschutz Innerhalb des Baufeldes befinden sich erhaltenswerte Einzelbäume. Diese werden im Rahmen der Baustelleneinrichtung durch die Stellung eines Bauzauns geschützt. Ein Abbau des Schutzzaunes ist unzulässig. Nachbarbebauung Der Abstand der denkmalgeschützten Segenskirche beträgt am nächstgelegenen Punkt ca. 15 m Abstand zum Neubau. Der Abstand des bestehenden Jugendzentrums beträgt am nächstgelegenen Punkt ca. 2 m Abstand zum Neubau. Angrenzende Gebäude dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Standsicherheit nicht beeinträchtigt werden. Zu schützende Bereiche Angrenzende und zu erhaltende Bauteile, wie Straßenbeläge und technische Anlagen etc. sind während der Ausführungen in ausreichendem Maße vor Beschädigungen zu schützen. Vor Beginn der Arbeiten wird eine gemeinsame Begehung von AN und AG durchgeführt und ein gemeinsames Protokoll über den Zustand der Straßen- und Pflasterbeläge erstellt. Beschädigungen werden über Beweissicherungsverfahren des AG dokumentiert. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehres. Die Zufahrten der umliegenden Gebäude sind während der gesamten Bauzeit in ihrer Funktion zu erhalten. Siehe 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Bestehende Leitungen Der Verlauf vorhandener Anlagen wie Leitungen ist im Einzelnen nicht bekannt und im Baustelleneinrichtungsplan nur indikativ dargestellt. Generell werden die notwendigen Schutz-, Umbau-, bzw. Rückbauarbeiten in den jeweiligen Positionen der zuständigen Gewerke beschrieben. Beim Auffinden von unerwarteten vorhandenen Leitungssystemen im Erdreich ist mit der örtlichen Objektüberwachung das weitere Vorgehen abzustimmen. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Generell werden die notwendigen Schutz-, Umbau-, bzw. Rückbauarbeiten in den jeweiligen Positionen der zuständigen Gewerke beschrieben. Beim Auffinden von unerwarteten vorhandenen Leitungssystemen im Erdreich ist mit der örtlichen Objektüberwachung das weitere Vorgehen abzustimmen. Die vorgenannten, zu schützenden Einbauten werden vor Beginn der Baumaßnahmen durch die entsprechenden Fachplaner/Gewerke markiert, soweit möglich und wenn nicht durch z.B. Erdreich verdeckt. Generell sind die Bestandsleitungspläne zu berücksichtigen und mit unerwarteten Funden ist zu rechnen. 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden. Gemäß der Gefährdungsabschätzung durch das Ingenieurbüro Döring ergibt sich für die bodeneingreifenden Arbeiten keine potenzielle Gefährdung durch Kampfmittel. Für Teile der Aushubarbeiten ist eine Baubegleitung vorgesehen. Sollten Hinweise auf das Vorkommen von Trümmerschutt gefunden werden, ist das Vorgehen neu zu bewerten und abzustimmen. Die Bohrlöcher für Geothermie und Trägerbohlwände sind vor Ausführung mittels Bohrsondierungen bauseits untersuchen zu lassen. 0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Der Auftraggeber wird zur Wahrnehmung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragen. Der SiGeKo stellt eine Baustellenordnung auf, deren Forderungen einzuhalten sind. Die Baustellenordnung wird Vertragsbestandteil bei Beauftragung. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt ein Startgespräch mit den ausführenden Firmen. Dieses wird dokumentiert. Hierzu ist vom AN vorab vorzulegen: - Bauablaufplan mit Mitarbeitereinsatz - Flächenbedarf der Baustelleneinrichtung - Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Baustelle Der SiGeKo nimmt jederzeit Einfluss auf die sicherheits- und gesundheitstechnisch korrekte Abwicklung der Baustelle und führt unangekündigte Kontrollen vor Ort durch. Die Mängel werden der Bauleitung mittels Bericht angezeigt und sind umgehend durch den AN zu beseitigen. Der AN, einschließlich seiner etwaigen Nachunternehmer, werden darauf hingewiesen, dass sie die für die Koordination der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Punkte nötigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen haben. Der AN hat seine Arbeiter anhand der Gefährdungsanalyse nachweislich zu unterweisen. Erforderliche Sicherheitseinrichtungen, die auch zum Schutz anderer auf der Baustelle verkehrender Personen zu dienen haben, darf der AN während oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der örtlichen Bauleitung entfernen. Den Hinweisen des vom AG bestellten Koordinators zur Beseitigung von Mängeln bei Sicherheit und Gesundheitsschutz ist nachzukommen. 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten und dergleichen. Im Rahmen der Planung der Baumaßnahme wurde ein Schadstoffgutachten für den Boden erstellt und kann eingesehen werden. Sollten sich im Verlauf der Bautätigkeiten umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe in Boden oder Grundwasser zeigen, so ist umgehend und unaufgefordert die örtliche Bauleitung in Kenntnis zu setzen. Der AG ist verpflichtet im Verdachtsfall das Umweltamt informieren. Die Entsorgung belasteter Böden darf nur nach vorangegangener Beprobung und unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. 0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Siehe Punkt 0.1.6. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Siehe Punkte 0.1.6 und Punkt 0.1.8. 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Siehe Punkte 0.4.3 und 0.4.4. 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Dem Auftraggeber sind alle zur Entsorgung oder Verarbeitung von Baustoffen notwendigen Eignungen, Zulassungen und Bescheinigungen zu übergeben. Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die Erbringung der Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Es sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassenen Systeme zu verwenden. Die eingesetzten Materialien, Erzeugnisse müssen den gültigen DIN- Anforderungen entsprechen, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sein und den Mindestanforderungen der Einzelbeschreibung Positionstexten im Leistungsverzeichnis entsprechen. Angaben über zu benennende Bauprodukte sind im Leistungsverzeichnis, sofern abgefragt, vorzunehmen. Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu beachten. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich Muster bzw. Proben in einfacher Ausfertigung zu liefern bzw. zu fertigen. Für sämtliche Bauteile sind die erforderlichen Prüfzeugnisse und bauaufsichtlichen Zulassungen vor der Ausführung vorzulegen. Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw. Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen entstehen. Siehe auch Punkte 0.4.3 und 0.4.4. 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Beim Aushub gewonnener geogener Sand ist zum Wiedereinbau vorgesehen. Nicht tragfähige Auffüllungen sind der Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Die Verwendung anderer auf der Baustelle gewonnener Stoffe ist nicht vorgesehen. 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Die Bereitstellung von Stoffen oder Bauteilen seitens des Auftraggebers ist nicht vorgesehen. 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern, und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Das Abladen, Lagern und Transportieren von Stoffen und Bauteilen ist seitens des Auftraggebers nicht vorgesehen. 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich gemäß VOB. Sofern abzurechnende Bauteile nur auf durch den Auftragnehmer zu fertigenden Werkstatt- oder Detailausführungszeichnungen erkennbar sind, sind diese Unterlagen inkl. den erforderlichen Listen und oder Tabellen vor Ausführung der Leistung dem Bauherrn bzw. der Bauleitung vorzulegen und Rechnungsunterlagen nochmals beizulegen. 0.3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE über Ordnungsziffern der VOB C DIN 18299 hinaus: 0.3.1. Vertretung des AN auf der Baustelle Für die fachgerechte Leistungserbringung ist der AN verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter als Firmenbauleiter zu benennen, der auf der Baustelle als Ansprechpartner des AG, bzw. dessen Vertreter fungiert und bei tatsächlichem Bedarf entsprechend zur Verfügung steht. Der Firmenbauleiter ist verantwortlich für die fachtechnische Ausführung sowie auch für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN. Die Benennung des Firmenbauleiters hat spätestens eine Woche nach Auftragserteilung zu erfolgen.Der Firmenbauleiter darf nur aus wichtigem Grund ausgetauscht werden. Aus triftigem Grund kann der AG jedoch den sofortigen Austausch fordern. Ein Wechsel des Firmenbauleiters ist zwei Wochen im Voraus mit entsprechender Begründung anzumelden. Der Firmenbauleiter, dessen Vertreter oder der Bauführer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sein. 0.3.2. Koordinationsgespräche / Baubesprechungen Alle Auftragnehmer unterliegen der Koordinationspflicht. Dies schließt die Pflicht zur Teilnahme an den entsprechenden Baubesprechungen ein. Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, für die Dauer der Vertragslaufzeit einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils 1x pro Woche statt. Der Besprechungstermin wird vom Auftraggeber festgelegt. 0.3.3. Bauablauf Der Bauablauf erfolgt nach jeweils gültigem Bauzeitenplan des AG und den vertraglichen Terminvereinbarungen. 0.3.4. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und diese der örtlichen Bauleitung täglich zu übergeben. Diese müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können, aber mindestens Angaben über das Wetter, Temperatur, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zahl der Arbeitskräfte, den wesentlichen Baufortschritt (mit Beginn und Ende von Leistungen grösseren Umfangs), Unfälle und sonstige besondere Vorkommnisse enthalten. In Tagesberichten dürfen keine Angaben zu Behinderungen oder Tagelohnarbeiten aufgenommen werden. Eventuelle Eintragungen gelten als nicht geschrieben. 0.3.5. Bauzeitenplan des AN Der AN ist verpflichtet, nach Absprache mit der Bauleitung, zwei Wochen nach Auftragsvergabe, bei Überarbeitung unverzüglich, einen genauen Terminplan (Bauablaufplan als Balkenplan) für seine Leistungen unter Berücksichtigung der Terminvorgaben dem AG vorzulegen. Der Terminplan ist in digitaler Form vorzulegen. Die Kosten für die Erstellung des Bauablaufplans sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.3.6. Baureinigung / Bauabfall Die Baustelle ist im Innenbereich und Außenbereich laufend in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Anfallender Müll und Abfälle sind arbeitstäglich außerhalb in den durch den AN bereitzustellenden und bei der Kalkulation zu berücksichtigten Containern zu entsorgen. (siehe auch Punkt 0.1.12). Lieferanten sind anzuweisen anfallende Verpackungsabfälle unverzüglich abzufahren. Transportpaletten müssen außerhalb des Gebäudes zur kurzfristigen Zwischenlagerung (maximal zwei Kalenderwochen) in sauberen und geordneten Stapeln gelagert werden. Fluchtwege in allgemeinen Verkehrsflächen, Fluren und den Treppenräume sind keine Lagerfläche und ständig von Materialien und Abfällen freizuhalten. Täglich hat eine grobe und regelmäßig zu den Wochenenden eine gründliche Reinigung ("besenrein") zu erfolgen. Getränke Umverpackungen, Lebensmittelreste etc. dürfen gemäß Punkt 0.1.8 nicht in der Baustelle vorkommen. 0.3.7. Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber wird keine Bauleistungsversicherung abschließen. Diebstahlschutz und dergleichen obliegt dem Auftragnehmer. Versicherungen sind vom AN in Eigenverantwortung abzuschließen. 0.4 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG über Ordnungsziffern der VOB C DIN 18299 hinaus: 0.4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Die für die Bauausführung maßgeblichen Ausführungsunterlagen (Ausführungszeichnungen, Berechnung, Behördenbescheide usw.) werden dem AN nach Auftragserteilung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistung - gegen Empfangsbestätigung - ausgehändigt. Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form (PDF-Dateien) über das Planportal des AG übermittelt. Dem AN wird ein Zugang zum digitalen Planserver eingerichtet. Abweichungen gegenüber diesen Unterlagen bedürfen der schriftlichen Beantragung des Auftragnehmers und der Zustimmung durch den Auftraggeber. 0.4.2. Vom AN zu erbringenden Ausführungsunterlagen Vom AN zu fertigende Unterlagen sind nach Abstimmung mit den vom AG bestellten Fachingenieuren 3-fach in Papierform und zusätzlich 1-fach in digitaler Form an den AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Art der Unterlagen sind gemäß VOB als Nebenleistung zu erbringen oder über die Nebenleistung hinausgehende Unterlagen in den Leistungspositionen gesondert gefordert. Von den vorgelegten Unterlagen erhält der AN ein Exemplar mit Prüfvermerk in digitaler Form zurück. Bei Korrekturen des AG ist die Vorlage nach Übernahme der Korrekturen zu wiederholen. Die Ausführungsunterlagen sind bei dem AG rechtzeitig, jedoch spätestens 30 Werktage vor der Ausführung einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen, hat der AN erforderliche behördliche Genehmigungen, Prüfungen, notwendige Nachweise, sowie Zulassungen und Gestattungen rechtzeitig einzuholen und notwendige statische Berechnungen zu erstellen. 0.4.3. Nachhaltigkeit Es gelten die Bestimmungen der VwVBU sowie die spezifischen Vorgaben des Auftraggebers. 0.4.4. Dokumentation - Allgemein Auftragnehmer hat spätestens 12 Werktage vor dem Abnahmetermin insbesondere folgende Unterlagen einzureichen: Nachweise und Dokumentation - Inhaltsverzeichnis - Errichter Bescheinigung - Fachunternehmererklärung mit Übereinstimmungsnachweis - ggf. Nachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - Bauart- und Zulassungsbescheinigungen gemäß geltendem Recht - Nachweise über Eignung der eingesetzten Bauprodukte- Nachweise über Eignungs-, Kontroll- und sonstige Prüfungen - Nachweise über Eigen- und Fremdüberwachungen - vorgeschriebene Prüf- und Abnahmebescheinigungen sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide, TÜV-Dokumente, Sachverständigenbescheinigungen, etc.) - Reinigungs- und Pflegeanleitungen etc. - Entsorgungsnachweise - EPD (Environmental Product Declaration) Alle Unterlagen sind gewerkeweise zusammenzustellen und in Papierform 2-fach in Ordnern abgeheftet und zusätzlich digital (PDF- Format) auf digitalem Datenträger als fachtechnische und ggf. brandschutztechnische Dokumentation dem AG zu übergeben. 0.4.5. Beigefügte Unterlagen Nachfolgende Pläne werden als Übersichtspläne in verkleinerter Form beigelegt siehe Planverzeichnis Allgemein - Übersichtspläne als Planverkleinerungen: Gewerkespezifische Pläne: siehe separates Planverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen
Planverzeichnis Allgemein - Übersichtspläne als Planverkleinerungen Planverzeichnis Allgemein - Übersichtspläne 1.1 Lagepläne Lageplan 29-24_LP_2024-04-30_Auguste-Viktoria-Allee_16C_JSF09 1.2 Grundrisse Untergeschoss JSF-5_GR_U1-B-Grundriss UG Erdgeschoss JSF-5_GR_E0-B-Grundriss EG 1. Obergeschoss JSF-5_GR_O1-B-Grundriss OG Dachaufsicht JSF-5_GR_D1-B-Dachaufsicht 1.3 Schnitte JSF-5_SC_1-B-Schnitte A-A_ 1-1 JSF-5_SC_2-B-Schnitte 2-2_ 3-3 1.4 Ansichten JSF-5_AN_1-B-Ansichten Süd + West JSF-5_AN_2-B-Ansichten Nord + Ost 1.5 Baustelleneinrichtung JSF-5_LA_BE-A-Baustelleneinrichtungsplan
Planverzeichnis Allgemein - Übersichtspläne als Planverkleinerungen
Anlagen zum LV Erdarbeiten Anlagen zum LV Rohbauarbeiten - Ausführungsterminplan - JSF_4_P_01Positionsplan OG und Decke über OG - JSF_4_P_02Positionsplan EG und Decke über EG - JSF_4_P_03Positionsplan UG und Decke über UG - JSF_4_P_04Gründung UG - Baugrunduntersuchung 09.01.2020 - Ergänzende Bodenuntersuchungen 17.01.2023
Anlagen zum LV Erdarbeiten
Betonarbeiten Technische Vorbemerkung - Betonarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4235-1 Verdichten von Beton durch Rütteln; Rüttelgeräte und Rüttelmechanik DIN 7865-1 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Formen und Maße DIN 7865-2 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern DIN 18218 Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen DIN 18531-1 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze DIN 18531-3 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Auswahl, Ausführung und Details DIN 18531-4 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Instandhaltung DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18541-1 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung DIN 18541-2 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe und Prüfung DIN EN 824 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 1051-2 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm DIN EN 1168 Betonfertigteile - Hohlplatten DIN EN 1607 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 12089 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) - Spezifikation DIN EN 13166 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) - Spezifikation DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation DIN EN 13168 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) - Spezifikation DIN EN 13169 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) - Spezifikation DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) - Spezifikation DIN EN 13747 Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung DIN EN 14199 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Mikropfähle DIN EN 14844 Betonfertigteile - Hohlkastenelemente DIN EN 15037-1 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 1: Balken DIN EN 15037-4 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 4: Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum DIN EN 15037-5 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 5: Leichte Zwischenbauteile für einfache Schalungen DIN EN 15191 Betonfertigteile - Klassifizierung der Leistungseigenschaften von Glasfaserbeton DIN EN 15258 Betonfertigteile - Stützwandelemente DIN EN 15564 Betonfertigteile - Kunstharzbeton - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN ISO 29465 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite DIN EN ISO 29466 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke DIN EN ISO 29469 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN ISO 29470 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte DAfStb-Richtlinie Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie) > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbeton-Richtlinie) > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie) > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Massige Bauteile aus Beton > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Stahlfaserbeton > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) > Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Qualität der Bewehrung - Ergänzende Festlegungen zur> Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung> Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung> Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Wärmebehandlung von Beton> Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DBV-Merkblatt Sichtbeton > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach Eurocode 2 > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Unterstützungen nach Eurocode 2 > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen nach Eurocode 2 > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV Merkblatt Betondeckung und Bewehrung. Sicherung der Betondeckung beim Entwerfen, Herstellen und Einbauen der Bewehrung sowie des Betons nach Eurocode 2 > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Injektionsschlauchsysteme und quellfähige Einlagen für Arbeitsfugen > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Beton und Betonstahl > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Sommer- und Winterbetonagen> Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Gleitbauverfahren > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Hochdruckwasserstrahlen im Betonbau > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Nachbehandlung von Beton > Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) FDB-Merkblatt Nr. 1 Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton > Herausgeber: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. IVD-Merkblatt Nr. 6 Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich > Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 32 Bewehrte Wandplatten aus Porenbeton - Dimensionierung und Abdichtung mit> spritzbaren Dichtstoffen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 866 Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl > Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Porenbeton-Handbuch Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton Bautechnische Daten Mauerwerksprodukte aus Porenbeton > Herausgeber: Bundesverband Porenbeton WTA-Merkblatt 5-17-21/D Schutz und Instandsetzung von Beton: Instandsetzungskonzepte > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Zement-Merkblatt B 2 Gesteinskörnungen für Normalbeton > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 3 Betonzusätze., Zusatzmittel und Zusatzstoffe > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 4 Frischbeton - Eigenschaften und Prüfungen > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 5 Überwachen von Beton auf Baustellen > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme> Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 8 Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 9 Expositionsklassen für Betonbauteile im Geltungsbereich des EC2 > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 11 Massige Bauteile aus Beton > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 12 Unterwasserbeton > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 13 Leichtbeton > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 14 Infraleichtbeton > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 18 Risse im Beton > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 27 Ausblühungen> Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 29 Selbstverdichtender Beton - Eigenschaften und Prüfungen > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt H 8 Sichtbeton - Techniken der Flächengestaltung > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt H 10 Wasserundurchlässige Betonbauwerke > Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Betonarbeiten
Mauerarbeiten Technische Vorbemerkung - Mauerarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 1025 Normenreihe: Warmgewalzte I-Träger DIN 4108-3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 18515-1 Außenwandbekleidungen - Grundsätze für Planung und Ausführung - Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten DIN EN 771-5 Festlegungen für Mauersteine - Teil 5: Betonwerksteine DIN EN 771-6 Festlegungen für Mauersteine - Teil 6: Natursteine DIN EN 772-7 Prüfverfahren für Mauersteine - Teil 7: Bestimmung der Wasseraufnahme von Mauerziegeln für Feuchteisolierschichten durch Lagerung in siedendem Wasser DIN EN 1051-1 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 1: Begriffe und Beschreibungen DIN EN 1051-2 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 32 Bewehrte Wandplatten aus Porenbeton - Dimensionierung und Abdichtung mit> spritzbaren Dichtstoffen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Lehmbau Regeln Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustoffe - Bauteile > Herausgeber: Dachverband Lehm e.V. MB 876 Merkblatt 876: Edelstahl Rostfrei im Mauerwerksbau > Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei (ISER) Merkblatt Mauerwerk mit Dünnbettmörtel (Dünnbettmauerwerk) > Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM) Porenbetonbericht 9 Ausmauerung von Holzfachwerk > Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 14 Mauerwerk aus Porenbeton - Beispiele zur Bemessung nach Eurocode 6> Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 25 Brandschutz mit Porenbeton > Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 27 Schallschutz mit Porenbeton > Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 28 Bekleidungen auf Porenbetonmauerwerk > Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 29 Wärmeschutz mit Porenbeton > Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton-Handbuch Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton Bautechnische Daten Mauerwerksprodukte aus Porenbeton > Herausgeber: Bundesverband Porenbeton RAL-GZ 517 Schornsteinsanierung - Gütesicherung > Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. WTA-Merkblatt 4-5-99/D Beurteilung von Mauerwerk - Mauerwerksdiagnostik > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-7-24/D Nachträgliche mechanische Horizontalsperre > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-9-19/D Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 6-16-19/D Technische Trocknung durchfeuchteter Bauteile: Planung, Ausführung und Kontrolle > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 7-1-18/D Erhaltung und Instandsetzung von Mauerwerk - Konstruktion und Tragfähigkeit > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 7-4-21/D Ermittlung der Druckfestigkeit von Bestandsmauerwerk aus künstlichen kleinformatigen Steinen > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-3-22/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk> Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-5-18/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen> Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-6-20/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA VI: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Ausfachungen/Putze> Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-7-20/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz> Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Abgasanlagen DIN EN 13384-1 Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 1: Abgasanlagen mit einer Verbrennungseinrichtung DIN EN 13384-2 Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 2: Abgasanlagen mit mehreren Verbrennungseinrichtungen
Mauerarbeiten
RC-Beton / CO²-reduzierter Beton Für alle Betonbauteile ist der Einsatz von RC-Beton mit Zuschlägen aus Recycling-Material sowie von Beton mit reduzierte CO²-Bilanz vorgesehen. Der Mehraufwand wird vergütet über entsprechende Zulagen im Abschnitt 06 Zulagen Ortbeton Recycling bzw. CO2-reduziert
RC-Beton / CO²-reduzierter Beton
Abdichtungsarbeiten Technische Vorbemerkung - Abdichtungsarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18531-1 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze DIN 18531-3 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Auswahl, Ausführung und Details DIN 18531-4 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Instandhaltung DIN EN 12591 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Anforderungen an Straßenbaubitumen DIN EN 12597 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Terminologie DIN EN 13074-1 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsion oder verschnittenen oder gefluxtem Bitumen - Teil 1: Rückgewinnung durch Verdunstung DIN EN 13074-2 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsion oder verschnittenen oder gefluxtem Bitumen - Teil 2: Stabilisierung nach Rückgewinnung durch Verdunstung BFS Merkblatt Nr. 3 Beschichtungen für Balkone, Loggien und Laubengänge sowie vergleichbar genutzte Flächen aus Beton mit oder ohne Estrich > Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BWA-Richtlinien BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen > Reihe: Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen > Herausgeber: BFA-BWA - Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. IVD-Merkblatt Nr. 3-1 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 1: Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 3-2 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern > Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5 Abdichtungen mit Butylbändern > Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 6 Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14 Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung > Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 17 Anschlussfugen im Schwimmbadbau> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich > Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen> Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innenbereich> Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Richtlinie Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS)> Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V. Richtlinie Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC) > Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V. Richtlinie Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD) > Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V. vdd Technische Regeln Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen > Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz > Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept> Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten> Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) WTA-Merkblatt 4-5-99/D Beurteilung von Mauerwerk - Mauerwerksdiagnostik > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-6-14/D Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-7-24/D Nachträgliche mechanische Horizontalsperre > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-9-19/D Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-10-24/D Injektionsverfahren mit zertifizierten Injektionsstoffen gegen kapillaren Feuchtetransport > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-11-16/D Messung des Wassergehalts bzw. der Feuchte von mineralischen Baustoffen > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-12-21/D Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen > Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) ZVDH-Fachregel Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie -> Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Abdichtungsarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.__.__.0001 Umwehrungen d. AN überlassen vorhalten, beseitigen Seitenschutz nach DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" an Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und Treppen der Baustelle zur Sicherung gegen Absturz von Personen als Sicherung des AN im Rahmen seiner Leistungen nach Fertigstellung seiner Leistungen auf Anordnung der Bauleitung überlassen, vorhalten und beseitigen, Abrechnung nach Länge Grundeinsatzzeit bis 52 Wochen Vorhaltedauer in Wochen wird nicht gesondert vergütet. nicht für Umwehrungen für den Zeitraum der eigenen Leistung Rückbau erfolg zeitversetzt in min. 2 Abschnitten sukzessive zum Ausbau-Fortschritt
01.__.__.__.0001
Umwehrungen d. AN überlassen vorhalten, beseitigen
20.00
m
01.__.__.__.0002 Abdecken d. AN, überlassen, vorhalten, beseitigen Abdeckungen einschl. Unterkonstruktion nach DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen der Baustelle zur Sicherung gegen Absturz von Personen als Sicherung des AN im Rahmen seiner Leistungen nach Fertigstellung seiner Leistungen auf Anordnung der Bauleitung überlassen, vorhalten und beseitigen, Für Deckendurchbrüche und Schächte in unterschiedlichen Größen Abrechnung nach Fläche der abgedecken Öffnung nicht für Abdeckungen für den Zeitraum der eigenen Leistung Abrechnung nach Fläche Grundeinsatzzeit bis 52 Wochen Vorhaltedauer in Wochen wird nicht gesondert vergütet. Rückbau erfolgt zeitversetzt in min. 2 Abschnitten sukzessive zum Ausbau-Fortschritt
01.__.__.__.0002
Abdecken d. AN, überlassen, vorhalten, beseitigen
10.00
01.__.__.__.0003 Höhenfestpunkt herstellen, t=80 cm Höhenfestpunkte, bestehend aus einem Bolzen mit Rundkopf (mind. 10 cm lang) in einem Betonfundament aus B 35 (Quer- schnitt mind. 0,07 m2) herstellen. Die Lage ist gemeinsam mit dem AG fest- zulegen. Die Höhenfestpunkte sind gleich nach Auftragserteilung herzustellen und vor Durchführung der ersten Geländeaufnahme durch den AN auf die vom AG zur Verfü- gung gestellten Höhenfestpunkte einzu- messen. Während und nach Ablauf von Frostperio- den sind die Höhenlagen der Festpunkte zu kontrollieren und Veränderungen zu protokollieren. Gründungstiefe: 80 cm
01.__.__.__.0003
Höhenfestpunkt herstellen, t=80 cm
1.00
Stk
01.__.__.__.0004 Meterrisse anlegen, instandh, ergänzen in allen Geschossen unter Mithilfe eines lasergestützten Nivelliergerätes anbringen, als gut sichtbare und dauerhafte Markierung, vorrangig im Bereich von Türleibungen, Treppen und Eingängen, Anordnung in Abstimmung mit der Bauleitung. Nach Fertigstellung Innenputzarbeiten und vor Beginn der Estricharbeiten sind die Meterrisse auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.
01.__.__.__.0004
Meterrisse anlegen, instandh, ergänzen
8.00
Stk
01.__.__.__.0005 Schnurgerüst und Einmeßarbeiten Schnurgerüst rings um die Baugrube, standsicher verstrebt, aufstellen, einschl. evtl. erforderlicher Vermes- sungshilfen. Die durchgehend angeordneten Horizontal- bohlen zum Einschneiden für den Geometer müssen absolut waagerecht und mindestens 1,00 m über Gelände angebracht werden. Es darf erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Umfassungs- und tragender Zwischenwände im EG entfernt werden.
01.__.__.__.0005
Schnurgerüst und Einmeßarbeiten
L
1.00
psch
01.__.__.__.0006 Baustelle einrichten räumen Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einrichten und räumen.
01.__.__.__.0006
Baustelle einrichten räumen
1.00
St
0.00
02 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.01 Allgemeines
02.01
Allgemeines
02.02 Gründung
02.02
Gründung
02.03 Wände Sützen
02.03
Wände Sützen
02.04 Decken
02.04
Decken
02.05 Balken
02.05
Balken
02.06 Zulagen Ortbeton Recycling bzw. CO2-reduziert
02.06
Zulagen Ortbeton Recycling bzw. CO2-reduziert
02.07 Treppen
02.07
Treppen
02.08 Fertigteile
02.08
Fertigteile
02.09 Bewehrung, Einbauteile, Sonstiges
02.09
Bewehrung, Einbauteile, Sonstiges
03 Mauerarbeiten
03
Mauerarbeiten
03.__.__.__.0001 Abdichtung in/unter Wand D 15-25cm W4-E Bitumen-Dachdichtungsbahn G200DD MSB-Q Bürstenstreich-Gießverf Abdichtung in oder unter Wänden DIN 18533-1 und DIN 18533-2, Wanddicke über 15 bis 25 cm, Raumnutzungsklasse RN1-E (geringe Anforderung), Wassereinwirkungsklasse W4-E (Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden), Rissklasse R1-E (gering), Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm), eine Lage Bitumen-Dachdichtungsbahnen G 200 DD mit Glasgewebeeinlage 200 g/m2, Anwendungstyp MSB-Q (Mauersperrbahn, mit Querkraftübertragung) DIN/TS 20000-202, im Bürstenstreich- und Gießverfahren aufbringen.
03.__.__.__.0001
Abdichtung in/unter Wand D 15-25cm W4-E Bitumen-Dachdichtungsbahn G200DD MSB-Q Bürstenstreich-Gießverf
50.00
m
0.00
03.__.__.__.0002 Mauerwerk Innenwand 2seitig Sicht-MW KS SFK20 RDK2 D 24cm M5 4DF(240/240/113) Mauerwerk DIN EN 1996 der Innenwand, obere Wandfläche waagerecht, 2-seitig als Sichtmauerwerk, Fugenglattstrich, mit Stoßfugenvermörtelung, Kalksandstein, DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402, KS, Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2, Mauerwerksdicke 24 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2, 4 DF (240/240/113), Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.__.__.0002
Mauerwerk Innenwand 2seitig Sicht-MW KS SFK20 RDK2 D 24cm M5 4DF(240/240/113)
120.00
m2
0.00
03.__.__.__.0003 Mauerwerk Innenwand 2seitig Sicht-MW KS SFK20 RDK2 D 11,5cm M5 2DF(240/115/113) Mauerwerk DIN EN 1996 der Innenwand, obere Wandfläche waagerecht, 2-seitig als Sichtmauerwerk, Fugenglattstrich, mit Stoßfugenvermörtelung, Kalksandstein, DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402, KS, Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2, Mauerwerksdicke 11,5 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2, 2 DF (240/115/113), Arbeitshöhe bis 3,5 m.
03.__.__.__.0003
Mauerwerk Innenwand 2seitig Sicht-MW KS SFK20 RDK2 D 11,5cm M5 2DF(240/115/113)
12.00
m2
0.00
03.__.__.__.0004 Stumpfstoß Mauerwerk D 17,5-24cm Mauerwerk mit Stumpfstoß an vorh. Wand aus Beton anschließen, mit Anker und Schiene, Anker und Schiene werden gesondert vergütet, Mauerwerksdicke über 17,5 bis 24 cm.
03.__.__.__.0004
Stumpfstoß Mauerwerk D 17,5-24cm
22.00
m
0.00
03.__.__.__.0005 Einbinden Mauerwerk D 17,5-24cm Mauerwerk durch Einbinden an vorh. Wand aus Mauerwerk anschließen, Mauerwerksdicke über 17,5 bis 24 cm.
03.__.__.__.0005
Einbinden Mauerwerk D 17,5-24cm
32.00
m
0.00
03.__.__.__.0006 Anker Anschluss Mauerwerk Stahl niro eindübeln Anker für den Anschluss von Mauerwerk (Stumpfstoßanker), aus nichtrostendem Stahl, Einbau in Innenwand, beim Aufmauern in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln.
03.__.__.__.0006
Anker Anschluss Mauerwerk Stahl niro eindübeln
100.00
St
0.00
03.__.__.__.0007 Öffnung b. Aufmauern herst. B 1010 mm H 2015 mm D 24cm Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, als Türöffnung, Breite Nennmaß Wandöffnung '1010' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2015' mm, im Mauerwerk, in Innenwänden, Wanddicke 24 cm.
03.__.__.__.0007
Öffnung b. Aufmauern herst. B 1010 mm H 2015 mm D 24cm
9.00
St
0.00
03.__.__.__.0008 Öffnung überdecken KS-Flachsturz tragend Innenwand H 12,3cm D 24cm B 101cm Öffnung überdecken mit Kalksandsteinflachsturz nach bauaufsichtlicher Zulassung/Typenstatik, tragend gemäß Statik, Einbau in Innenwand, Sturzhöhe 12,3 cm, Wanddicke 24 cm, größte Rohbaubreite der Öffnung 101 cm.
03.__.__.__.0008
Öffnung überdecken KS-Flachsturz tragend Innenwand H 12,3cm D 24cm B 101cm
1.00
m
0.00
03.__.__.__.0009 Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 100-150cm2 T 20-25cm Durchbruch herstellen, in Mauerwerk aus Kalksandstein, Einzelöffnung über 100 bis 150 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm
03.__.__.__.0009
Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 100-150cm2 T 20-25cm
20.00
St
0.00
03.__.__.__.0010 Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 200-250cm2 T 20-25cm Durchbruch herstellen, in Mauerwerk aus Kalksandstein, Einzelöffnung über 200 bis 250 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm
03.__.__.__.0010
Durchbruch herstellen Mauerwerk KS 200-250cm2 T 20-25cm
20.00
St
0.00
03.__.__.__.0011 Kernbohrung KS Durchm. 50-100mm T 20-25cm Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm, Bohrtiefe über 20 bis 25 cm
03.__.__.__.0011
Kernbohrung KS Durchm. 50-100mm T 20-25cm
15.00
St
0.00
03.__.__.__.0012 Kernbohrung KS Durchm. 100-150mm T 20-25cm Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, Bohrdurchmesser über 100 bis 150 mm, Bohrtiefe über 20 bis 25 cm
03.__.__.__.0012
Kernbohrung KS Durchm. 100-150mm T 20-25cm
10.00
St
0.00
03.__.__.__.0013 Kernbohrung KS Durchm. 150-200mm T 20-25cm Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Kalksandstein, Bohrdurchmesser über 150 bis 200 mm, Bohrtiefe über 20 bis 25 cm
03.__.__.__.0013
Kernbohrung KS Durchm. 150-200mm T 20-25cm
10.00
St
0.00
04 Erdarbeiten
04
Erdarbeiten
04.__.__.__.0001 Boden liefern einbauen verdichten GW DPr0,97 D 50-80cm Boden, liefern, profilgerecht einbauen und verdichten, zwischen Fundamenten, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch), Verdichtungsgrad mind. DPr 0,97, Schichtdicke über 50 bis 80 cm.
04.__.__.__.0001
Boden liefern einbauen verdichten GW DPr0,97 D 50-80cm
270.00
m3
0.00
04.__.__.__.0002 Arbeitsraum verfüllen Einbau-H 3m Boden gelagert GW Arbeitsraum profilgerecht verfüllen, Einbauhöhe bis 3 m, Boden, seitlich gelagert, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch).
04.__.__.__.0002
Arbeitsraum verfüllen Einbau-H 3m Boden gelagert GW
50.00
m3
0.00
04.__.__.__.0003 Arbeitsraum verfüllen Einbau-H 3m Boden auf Baustelle gelagert GW Arbeitsraum profilgerecht verfüllen, Einbauhöhe bis 3 m, Boden, auf der Baustelle gelagert, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch).
04.__.__.__.0003
Arbeitsraum verfüllen Einbau-H 3m Boden auf Baustelle gelagert GW
50.00
m3
0.00
04.__.__.__.0004 Arbeitsraum verfüllen Einbau-H 3m Boden liefern GW Arbeitsraum profilgerecht verfüllen, Einbauhöhe bis 3 m, Boden, liefern, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch).
04.__.__.__.0004
Arbeitsraum verfüllen Einbau-H 3m Boden liefern GW
50.00
m3
0.00
04.__.__.__.0005 Boden Schürfgrube lösen lagern Sohlen-B 0,5-0,6m L 0,5-1m T bis 1m GU Boden für Schürfgrube ab Geländeoberfläche zur Bodenuntersuchung profilgerecht lösen, seitlich lagern, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Sohlenbreite über 0,5 bis 0,6 m, Sohlenlänge über 0,5 bis 1 m, Aushubtiefe bis 1 m, Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 1 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.__.0005
Boden Schürfgrube lösen lagern Sohlen-B 0,5-0,6m L 0,5-1m T bis 1m GU
10.00
m3
0.00
04.__.__.__.0006 Boden Graben lösen lagern geböschte Wände Sohlen-B 0,7-0,8m T bis 1m SE Boden der Gräben, profilgerecht lösen, seitlich lagern, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), mit geböschten Wänden, Breite der Sohle über 0,7 bis 0,8 m, Aushubtiefe bis 1 m, Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 SE DIN 18196 (enggestufter Sand), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.__.0006
Boden Graben lösen lagern geböschte Wände Sohlen-B 0,7-0,8m T bis 1m SE
10.00
m3
0.00
05 Abdichtungsarbeiten
05
Abdichtungsarbeiten
05.__.__.__.0001 Kanten fasen, Abdichtung Kanten der Fugen nachträglich für Abdichtung als Fase herstellen. Bauteil : Frostschürze Untergrund : Beton Abmessung: 25/25 mm
05.__.__.__.0001
Kanten fasen, Abdichtung
85.00
m
05.__.__.__.0002 Untergrund reinigen Beton Reinigen des Untergrundes aus Beton, von grober Verschmutzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
05.__.__.__.0002
Untergrund reinigen Beton
130.00
m2
0.00
05.__.__.__.0003 Untergrund trocknen Trocknen des Untergrundes, Untergrund Beton, Höhe über 2 bis 4 m.
05.__.__.__.0003
Untergrund trocknen
130.00
m2
0.00
05.__.__.__.0004 Dichtungskehle Wand-Fundament PMBC Dichtungskehle an Wand-Fundamentanschlüssen in kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC) ausbilden.
05.__.__.__.0004
Dichtungskehle Wand-Fundament PMBC
85.00
m
0.00
05.__.__.__.0005 Voranstrich Bitumenlösung Voranstrich für bahnenförmige Abdichtungen, aus Bitumenlösung, Höhe bis 4 m, Untergrund Beton.
05.__.__.__.0005
Voranstrich Bitumenlösung
130.00
m2
0.00
05.__.__.__.0006 Abdichtung Wand W1.1-E einlagig Bitumen-Dichtungsbahn HDPE KSK BA Kaltselbstklebeverf Abdichtung erdberührter Wände DIN 18533-1 und DIN 18533-2, Raumnutzungsklasse RN1-E (geringe Anforderung), Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden), Rissklasse R1-E (gering), Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm), einlagig, kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen mit HDPE-Trägerfolie KSK, Anwendungstyp DIN/TS 20000-202 BA (Bahn für Bauwerksabdichtung), im Kaltselbstklebeverfahren aufbringen, Untergrund Beton.
05.__.__.__.0006
Abdichtung Wand W1.1-E einlagig Bitumen-Dichtungsbahn HDPE KSK BA Kaltselbstklebeverf
130.00
m2
0.00
05.__.__.__.0007 Schutzlage Abdichtung Wand Dränmatte Kunststoff D 16mm lose verlegen Schutzlage für Abdichtung erdberührter Wände DIN 18533-1 und DIN 18533-2, aus Dränmatten aus Kunststoff, Schichtdicke 16 mm, lose verlegen.
05.__.__.__.0007
Schutzlage Abdichtung Wand Dränmatte Kunststoff D 16mm lose verlegen
130.00
m2
0.00
05.__.__.__.0008 Mauerkragen aus EPDM (DN 100) Mauerkragen aus EPDM (DN 100) für Rohraußendurchmesser d 110 mm liefern, auf das einzubetonierende Rohr aufziehen, mit Spannband befestigen und in die Schalung positionieren.
05.__.__.__.0008
Mauerkragen aus EPDM (DN 100)
3.00
St
05.__.__.__.0009 Mauerkragen aus EPDM (DN 150) Mauerkragen aus EPDM (DN 150) für Rohraußendurchmesser d 160 mm liefern, auf das einzubetonierende Rohr aufziehen, mit Spannband befestigen und in die Schalung positionieren.
05.__.__.__.0009
Mauerkragen aus EPDM (DN 150)
3.00
St
07 Sonstiges
07
Sonstiges
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Stundenverrechnungssätze sind als feste Verrechnungssätze für die Dauer der Bauzeit einschl. aller Unternehmerzuschläge, Gemeinkosten, Sozialzuschläge und Samstagszuschläge anzubieten. Die Stundenlohnzettel sind täglich, jedoch spätestens nach 2 Tagen der Bauleitung und/oder dem Auftraggeber vorzulegen. Vor Ausführung der Arbeiten sind diese dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Später vorgelegte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt. Die Kosten der im Rahmen der Ausführung von Stundenlohnleistungen benutzten Handmaschinen wie Schrauber, Bohrmaschinen, Handrührgeräte, Sägen, Winkelschleifer, usw. sind mit den eingetragenen Verrechnungssätzen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
07.__.__.__.0001 Verrechnungssatz, Polier / Meister (Gr.6) Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen.
07.__.__.__.0001
Verrechnungssatz, Polier / Meister (Gr.6)
10.00
h
07.__.__.__.0002 Verrechnung.,Facharbeiter (Gr.4) sonst wie vor beschrieben
07.__.__.__.0002
Verrechnung.,Facharbeiter (Gr.4)
10.00
h
07.__.__.__.0003 Verrechnung.,Hilfskraft (Gr.2) sonst wie vor beschrieben
07.__.__.__.0003
Verrechnung.,Hilfskraft (Gr.2)
10.00
h
07.__.__.__.0004 Verrechnungssatz, LKW einschl. Fahrer Verrechnungssatz für Lastkraftwagen einschl. Fahrer, max. Nutzlast in t 7,5 und Kippvorrichtung, auf Anordnung und zum Nachweis, vorhalten.
07.__.__.__.0004
Verrechnungssatz, LKW einschl. Fahrer
1.00
h
07.__.__.__.0005 Verrechnungssatz, Baustellenkran einschl. Bedienung Verrechnungssatz für Baustellenkran einschl. Kranführer, auf Anordnung und zum Nachweis, vorhalten, als Leistung für andere am Bau Beteiligte.
07.__.__.__.0005
Verrechnungssatz, Baustellenkran einschl. Bedienung
1.00
h
07.__.__.__.0006 Verrechnungssatz, Unterwasserpumpe 4,0 kW, einschl. Bedienung Verrechnungssatz für Unterwasserpumpe mit 20 m Schlauch, Motorleistung 4,0 Kw, einschl. Bedienung, Anordnung und zum Nachweis, vorhalten.
07.__.__.__.0006
Verrechnungssatz, Unterwasserpumpe 4,0 kW, einschl. Bedienung
1.00
h
07.__.__.__.0007 Verrechnungssatz, Flächenrüttler mit Bedienung Verrechnungssatz für Flächenrüttler mit Dieselmotorantrieb, einschl. Bedienung, 1,0 Tonnen auf Anordnung und zum Nachweis, vorhalten.
07.__.__.__.0007
Verrechnungssatz, Flächenrüttler mit Bedienung
1.00
h
07.__.__.__.0008 Verrechnungssatz, Trennschleifer mit Bedienung Verrechnungssatz für Trennschleifer einschl. Trennscheiben, mit Bedienung, als Handgerät, 800 W auf Anordnung und zum Nachweis, vorhalten.
07.__.__.__.0008
Verrechnungssatz, Trennschleifer mit Bedienung
1.00
h
07.__.__.__.0009 Verrechnungssatz, Beton C25/30 Stoffkostenverrechnungssatz Beton C25/30, auf Anordnung und zum Nachweis frei Baustelle liefern
07.__.__.__.0009
Verrechnungssatz, Beton C25/30
1.00
m3
07.__.__.__.0010 Verrechnungssatz, Schotter 0/45 Stoffkostenverrechnungssatz Schotter 0/45 mm auf Anordnung und zum Nachweis frei Baustelle liefern
07.__.__.__.0010
Verrechnungssatz, Schotter 0/45
1.00
To
07.__.__.__.0011 Verrechnungssatz, Sand 0-2 Stoffkostenverrechnungssatz Sand 0-2, auf Anordnung und zum Nachweis frei Baustelle liefern
07.__.__.__.0011
Verrechnungssatz, Sand 0-2
1.00
To
07.__.__.__.0012 Verrechnungssatz, Putz- u. Mauermörtel Stoffkostenverrechnungssatz Putz- u. Mauermörtel, auf Anordnung und zum Nachweis frei Baustelle liefern
07.__.__.__.0012
Verrechnungssatz, Putz- u. Mauermörtel
25.00
kg
07.__.__.__.0013 Verrechnungssatz, Bohlen 4/30 Stoffkostenverrechnungssatz Bohlen 4/30, auf Anordnung und zum Nachweis frei Baustelle liefern
07.__.__.__.0013
Verrechnungssatz, Bohlen 4/30
10.00
m
07.__.__.__.0014 Verrechnungssatz, Kanthölzer rau 10/10 Stoffkostenverrechnungssatz Kanthölzer rau 10/10, auf Anordnung und zum Nachweis frei Baustelle liefern
07.__.__.__.0014
Verrechnungssatz, Kanthölzer rau 10/10
10.00
m
07.__.__.__.0015 Verrechnungssatz, Bretter rau 24/150 Stoffkostenverrechnungssatz Bretter rau 24/150, auf Anordnung und zum Nachweis frei Baustelle liefern
07.__.__.__.0015
Verrechnungssatz, Bretter rau 24/150
10.00
m
07.__.__.__.0016 Verrechnungssatz, Geotextil GRK 3 Geo-Textil aus elastischen Fasergewebe für weiche Untergründe unter gebrochenem Schüttgut oder flächigen Schutzbelägen, wasserdurchlässig GRK 3
07.__.__.__.0016
Verrechnungssatz, Geotextil GRK 3
10.00
m2
07.__.__.__.0017 Elektroinstallationsrohr PE-HD AD 16mm Beton Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus PE-HD, Außendurchmesser 16 mm, Druckfestigkeit Klasse 1 - sehr leicht (125 N) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 - mittel DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), max. Gebrauchstemperatur Klasse 1 (60 Grad C) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Verlegung in Beton.
07.__.__.__.0017
Elektroinstallationsrohr PE-HD AD 16mm Beton
20.00
m
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