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Neubau Drogerie und Bäckereigebäude
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Leistungsverzeichnis Sanitäreanlagen für einen DM Drogeriemarkt in Regensburg Balwinusstraße Bauort:      93051 Regensburg Balwinusstraße 2 Bauherr:   ALDI Süd Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG c/o ALDI SE & Co. KG Benzstraße 11 93128 Regenstauf Planung:      Hofbauer Ingenieurbüro GmbH Schanzenweg 27 94469  Deggendorf Tel:   0991 / 371 030 Fax:   0991 / 33 936 E-mail:   f.kerschl@hofbauer-ib.de Ausführung:   Ab Februar 2026 bis November 2026 Abgabetermin:   siehe Vergabeplattform Cosuno Abgabeort:   Hofbauer Ingenieurbüro GmbH Schanzenweg 27   94469  Deggendorf _______________________________________________________ ___ Bieter: Stempel mit Unterschrift           Datum:______________ Angebotssumme (brutto) : _________________? Zuzüglich / inklusiv einem Nachlaß von      _________% Zuzüglich / inklusiv einem Skonti von      _________% bei einem Zahlungsziel von ___ Werktagen Geprüfte Angebotssumme inkl. Nachlaß / Skonto: __________________? Allgemeine Bestimmungen 1. Der Ausführung sämtlicher Arbeiten der einzelnen Gewerke liegen zugrunde: a) die Bauzeichnungen, Massenberechnungen, statischen Berechnungen, Bauorganisationspläne usw., b) die besonderen Vertragsbedingungen des Bauherrn für die Ausführung von Bauleistungen, c) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen gemäß VOB - Teil B - DIN 1961 - letzte Fassung und Ausgabe, d) die besonderen technischen Vorbemerkungen des Bauherrn für die einzelnen Gewerke, e) die allgemeinen technischen Vorschriften für die Ausführung von Bauleistungen, gemäß VOB - Teil C - letzte Fassung und Ausgabe, f) die Baupreisverordnungen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers werden auf keinen Fall Bestandteil des Vertrages. 2. Maßgebend für die Durchführung des Bauvorhabens ist der von der Bauleitung aufgestellte Bauzeitenplan. Alle vereinbarten und festgelegten Anfangs-, Zwischen- und Endtermine sind mit ausreichenden Arbeitskräften nach Anweisung der Bauleitung zügig durchzuführen. Der von der Bauleitung aufgestellte Bauzeitenplan ist zwingend einzuhalten und dient als Vertragsgrundlage. Termine: a) frühester Arbeitsbeginn: nach Auftragserteilung ..................................... b) Arbeitsdauer: ..................................... c) Beendigung der Arbeiten: ..................................... Bei nicht fristgemäßer Ausführung behält sich der Auftraggeber gemäß VOB, Teil B, DIN 1961 - letzte Fassung und Ausgabe - § 4 und 8, Ziff. 7, § 5, Ziff. 3 - die Entziehung des Auftrages und Vollendung der Leistungen durch einen Dritten auf Rechnung des Auftragnehmers vor. 3. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den Örtlichkeiten und der Beschaffenheit der Baustelle in Kenntnis zu setzen. Der Unternehmer erkennt ausdrücklich an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen hervorgehen, ihm Örtlichkeit und Beschaffenheit der Baustelle bekannt sind und demzufolge Nachforderungen grundsätzlich nicht anerkannt werden können. Dies gilt vor allen Dingen für die Beschaffenheit des Bodens, Schichten- bzw. Grundwasserverhältnisse und über vorhandene Erschließungsmöglichkeiten. Die unter Ziffer 1a) benannten Bauzeichnungen sind nach telefonischer Anmeldung einzusehen bei:    omlor - weigert    architekten und generalplaner gmbh           Prüfeninger Schloßstraße 4a           93051 Regensburg           Tel. 0941/39642-0           Fax: 0941/39642-39 Rücksprachen wie vor. 4. Eine Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten in mehreren Losen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Bieter ist verpflichtet, falls er in den gestellten Fristen nur einen Teil der genannten Arbeiten ausführen kann, dies bei der Angebotsabgabe zu benennen. 5. Die mit einem EP bezeichneten Positionen sind in der Leistungsbeschreibung unbedingt im Einheitspreis auszufüllen. 6. Die Bindung des Bieters an sein Angebot beträgt mindestens 12 Wochen. Die angegebenen Einheitspreise sind Festpreise. Etwaige Kalkulationsfehler sind Sache des Auftragnehmers. Materialpreise und Lohnerhöhungen sowie Erhöhung der steuerlichen und sozialen Angaben werden nach Angebotsabgabe nicht mehr berücksichtigt. 7. Bei Auftragserteilung an den Bieter ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beizubringen und eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass sonstige Steuern und Soziallasten pünktlich abgeführt werden und darüber keine Rückstände bestehen. Außerdem ist die "Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)", ausgestellt vom zuständigen Finanzamt, beizubringen. 8. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, bezieht sich die Leistung auf fertige Arbeit einschließlich Lieferung aller Materialien und sämtlicher Nebenleistungen. Die bauseitige Lieferung von Materialien bleibt jedoch vorbehalten. 9. Die eingesetzten Massen sind nach Zeichnung ermittelt und bestimmen nach gegenseitiger Abstimmung die Auftragshöhe. 10. Die Herausnahme einzelner Positionen aus dem Angebot bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. 11. Eigenmächtige Änderungen, Zusätze oder Streichungen im Angebot sind unstatthaft und bleiben auch bei etwaiger Auftragserteilung unberücksichtigt. Ergänzungen, Vorschläge oder sonstige Einwendungen, falls diese für erforderlich gehalten werden, sind in einem Begleitschreiben als Alternativvorschläge und -angebote aufzuführen. 12. Bei Änderung oder Wegfall einzelner Positionen aus dem Angebot und Auftrag hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Ausführung und Vergütung der Positionen, soweit er nicht bei einer Neuausschreibung der Mindestbietende bleibt. 13. Für sämtliche Leistungen, die sich abweichend von der Ausschreibung während der Bauzeit ergeben, sind der Bauleitung vor Inangriffnahme dieser Arbeiten Nachtragsangebote vorzulegen; diese müssen vor Beginn der Ausführung schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Im übrigen wird auf Ziffer 11 verwiesen. 14. Zur Kontrolle des Arbeitsstandes ist der Bauleitung täglich eine Meldung vorzulegen, aus welcher hervorgehen muss: a) Belegschaftsstärke nach Gewerken getrennt b) kurze Beschreibung der geleisteten Arbeit. Vom Bauhauptgewerbe ist auf der Baustelle ein Bautagebuch zu führen, welches alle wesentlichen Vorfälle und Anordnungen der Bauleitung und Bauaufsichtsbehörden und aufschlussreiche Angaben über Temperatur und Wettervermerke enthält: Außerdem müssen darin vermerkt sein: Besuche von Seiten der Behörden, soweit diese in direktem Zusammenhang mit den Arbeiten des Auftragnehmers stehen (z.B. Bauaufsichtsamt, Prüfingenieure, Arbeitsschutz). Alle Besuche sind - unabhängig von etwaiger Eintragung in das Bautagebuch - sofort der Bauleitung zu melden. Das gleiche gilt für die Besichtigungen aller Art, auch wenn die ausdrückliche Genehmigung des Bauherrn oder der Bauleitung vorliegt. 15. Nachunternehmerleistungen sind entsprechend gesondert zu vermerken. Die ganze oder teilweise Weitergabe eines erteilten Auftrages an Subunternehmer oder andere Firmen ist unstatthaft und berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen Auftragsentzug. Ausnahmen können nach vorherigem Antrag schriftlich erteilt werden. 16. Der Bieter hat nach Auftragserteilung den Abschluss einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung - zumindest in Höhe der Auftragssumme - nachzuweisen. 17. Der Auftragnehmer erklärt sich von vornherein damit einverstanden, dass die am Bau infolge der Durchführung von Bauarbeiten entstandenen Schäden in der Form erstattet werden, dass die Gesamtkosten der Schadensbeseitigung durch den Architekten des Bauherrn nach Abnahme des Baues ermittelt und nach Maßgabe der Baukostenforderung der beteiligten Unternehmer auf diese umgelegt werden (Nach VOB). 18. Alle Verunreinigungen des Bauwerks, die von eigenen Arbeitsleitungen herrühren, sind jeweils vor Arbeitsplatzwechsel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, so behält sich die Bauleitung vor, die Reinigung ohne weitere Aufforderung anderweitig zu Lasten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 19. Die Garantiepflicht beträgt abweichend von der VOB 5 Jahre gerechnet vom Tage der Abnahme der Unternehmerleistung. 20. Die Stundenlohnarbeiten sind nur nach Maßgabe der VOB Teil B, § 15, auszuführen. Durch die Unterzeichnung eines Stundenlohnzettels durch die Bauleitung wird nur die Leistung anerkannt, nicht deren Abnahme. Stundenlohnarbeiten dürfen nur im Einverständnis mit der Bauleitung und auf deren schriftliche Anordnung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat für diese Arbeiten täglich Regiezettel in 2-facher Fertigung, spätestens bis zum Besuch der Bauleitung zur Anerkennung einzureichen. Erfolgt dies nicht, so können diese Arbeiten nicht mehr anerkannt werden und der Unternehmer verliert den Anspruch auf Bezahlung. Aus den Regiezetteln müssen der Bauteil, die Art der ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Baustoffe, die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte und die Arbeitszeit, getrennt nach den verschiedenen Stundenlohnsätzen, ersichtlich sein. Die Vorhaltung von Geräten und Maschinen sowie andere bei Stundenlohnarbeiten anfallende Nebenkosten sind mit dem Zuschlag für Geschäftsunkosten abgegolten, sie sind in den Regiezetteln zu erfassen. Überstundenzuschläge werden von der Bauleitung nur anerkannt, wenn die Überstunden im Einverständnis mit der Bauleitung und auf ihre schriftliche Anordnung geleistet wurden. Aufsichtsstunden für Poliere, Vorarbeiter usw. für Regiestunden werden nicht bezahlt. Lohnerhöhungen bei außervertraglichen Stundenlohnarbeiten werden nicht anerkannt. 21. Teilzahlungen werden aufgrund von Zwischenrechnungen nach Bautenstand gewährt. Bei Nachweis der erbrachten Leistungen durch prüfungsfähige Massenermittlungen bis zu 80 %. Bei Teilzahlungen erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 10%. Die Teilzahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang. Die Schlusszahlungsanweisung erfolgt nach 30 Tagen aufgrund einer eingereichten prüfungsfähigen Schlussrechnung. Die Massen sind durch nachprüfbare Berechnungen, durch Abrechnungszeichnungen zu belegen. Sind die erbrachten Leistungen mangelhaft und sind deren Mängel nach erfolgter Mängelrüge und damit verbundener Fristsetzung nicht behoben, so gelten die Vorschriften der §§ 634 und 635 BGB, die der Wandlung und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) die dem Wert der nicht erbrachten Leistungen und des entsprechenden Schadens entspricht. Forderungen an den Auftraggeber können nur mit dessen Einverständnis abgetreten werden. Sonst gelten die Bedingungen der VOB, Teil B, § 16. 22. Sollten die vertraglich festgelegten Termine trotz mehrmaliger Aufforderung und Anmerkung nicht eingehalten werden, wird eine Konventionalstrafe bis 5 °/oo der Auftragssumme/pro Arbeitstag abgezogen. 23. Zur Sicherung der Bauherrninteressen wird die Bürgschaftssumme von 5% der Auftragssumme einbehalten. Dieser Einbehalt kann auch durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden. 24. Bauschutt, Materialabfälle und Verunreinigungen, durch eigene Arbeit verursacht, sind vom Auftragnehmer laufend zu beseitigen. Ist der Auftraggeber gezwungen, diese Bauschuttbeseitigung selbst auszuführen oder ausführen zu lassen, so werden, sofern der Verursacher nicht einwandfrei feststellbar ist, allen Auftragnehmern die anteiligen Kosten entsprechend in Abzug gebracht. 25. Baustrom/ Bauwasseranschlüsse werden durch den Bauunternehmer erstellt und unterhalten. Das Weiterführen sowie die Unterverteilung des Baustroms/ Bauwassers ist Sache des Auftragnehmers. Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser sowie Baufeinreinigung werden dem Auftragnehmer bei der Schlussrechnung 0,35% der Bruttoabrechnungssumme in Abzug gebracht. Kosten für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Leistungsverzeichnis
04 DM Drogerie Markt: Sanitär
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DM Drogerie Markt: Sanitär
Sanitärarbeiten nach DIN 18 381
Sanitärarbeiten nach DIN 18 381
04. 01 Lager - / Nebenraum
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Lager - / Nebenraum
04. 02 Personalraum
04. 02
Personalraum
04. 03 WC - Räume
04. 03
WC - Räume
04. 04 WC - Räume Besucher (barrierefrei)
04. 04
WC - Räume Besucher (barrierefrei)
04. 05 Wasserversorgung
04. 05
Wasserversorgung
04. 06 Gebäudeentwässerung
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Gebäudeentwässerung
04. 07 Allgemeine Nebenarbeiten
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Allgemeine Nebenarbeiten
04. 08 Regiestundensätze
04. 08
Regiestundensätze
04. 09 Bestandsunterlagen
04. 09
Bestandsunterlagen

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