Fliesenarbeiten
Neubau Dreifach Sporthalle Leverkusen
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01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
Allgemeine Hinweise 1. Bei den Fliesenarbeiten ist unbedingt der exakte Farbton des Referenzproduktes gem. Produkt- und Materialliste zu beachten. Falls ein abweichendes Produkt angeboten wird ist dieser zwingend einzuhalten. Leicht abweichende Farbtöne gelten als gestalterisch nicht gleichwertig! 2. Der AN legt im Rahmen seiner Ausführungsplanung zur Abstimmung und Freigabe für alle gefliesten Wände und Böden Wandansichten und Grundrisse vor, aus welchen das Verlegbild, Startpunkte und Ausrichtung, Anordnung von Armaturen und Sanitärobjekten, WC Trennwänden, sowie Spiegeln hervorgeht. 3. Die Fliesenarbeiten sind grundsätzlich entsprechend DIN 18 202, "Toleranzen im Hochbau", Tabelle 3, Zeile 3 (für Bodenfliesen), d. h. mit normalen Anforderungen an die Ebenheit herzustellen. Die Wandbeläge sind gemäß Tabelle 3, Zeile 6, herzustellen. Vertikale und horizontale Ebenheitsdifferenzen zwischen angrenzenden Platten dürfen jedoch 1 mm nicht überschreiten. 4. Alle notwendigen Materialien für die Fliesenarbeiten sind gemäß den bauphysikalischen und technischen Anforderungen (Schallschutz, Verkehrslasten, Rutschhemmung usw.) vom AN eigenverantwortlich zu berücksichtigen und entsprechend der Angaben der Architekten einzukalkulieren. 5. Vor Beginn der Fliesenarbeiten sind geeignete Feuchtigkeitsmessungen (mittels CM-Gerät o. ä.) der verschiedenen Untergründe durchzuführen. Die ausreichende Trocknung ist nachzuweisen > sie sind fachgerecht zu dokumentieren. 6. Vor Beginn der Fliesenarbeiten ist zudem die ausreichende Druckfestigkeit (mittels Rückprallhammer nach DIN 1048, Teil 2 o. ä.) der verschiedenen Untergründe zu prüfen und nachzuweisen > einschl. der fachgerechten Dokumentation. 7. Die Qualitäten der Untergründe sind dem Gewerk "Estricharbeiten" zu entnehmen. 8. Als Material der Bodenfliesen sind zum Teil unglasierte Feinsteinzeugfliesen, zum Teil auch glasierte Steinzeugplatten gem. DIN EN 14411, einschl. Oberflächenversiegelung zu verwenden (Details: siehe Produkt- und Materialkonzept, Bodenbelagspläne). 9. Als Material der Wandfliesen sind glasierte Steingut-Fliesen gemäß DIN EN 14411 einschließlich Oberflächenversiegelung zu verwenden. (Details: siehe Produkt- und Materialkonzept, Bodenbelagspläne). 10. Bei den Fliesenarbeiten sind die erforderlichen Absperrungen auf der Sohle, den Geschossdecken bzw. den Estrichuntergründen gegen Restfeuchte - unter Beachtung der entsprechenden Normen, Vorschriften und den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers - zu berücksichtigen. 11. Ebenso ist die Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser, zu berücksichtigen. So ist im Bereich der Duschen und der Putzmittelräume von der Wassereinwirkungsklasse W2-I gem. DIN 18534 auszugehen, in den WCs und Umkleiden von W2-I und W3-I gem DIN 18534-1 auszugehen. Dabei ist auch auf eine sorgfältige Abdichtung des Boden/Wand-Übergangs zu achten. 12. Von den Boden- und Wandfliesen ist jeweils ein Muster von mind. 1 m² herzustellen und entsprechend einzukalkulieren (einschl. Verfugung). Die Flächen sollen im Boden-Wand-Fugenschnitt direkt angrenzen. Von allen Fliesen/Platten ist jeweils nur die 1. Sortierung zu verwenden! 13. Alle Fliesenmaterialien sind vor dem Einbau auf Übereinstimmung der Qualität, Chargengleichheit, Farbgleichheit, Rapportübereinstimmung, Fertigungsfehler zu prüfen. 14. Die Bodenfliesen sind passgenau und schallentkoppelt an alle begrenzenden Bauteile, alle Einbauten und Durchdringungen (Heizungsrohre, Bodenabläufe u. ä.) anzuarbeiten. Es sind keine Rosetten o. ä. zu verwenden. Die Fugen müssen dauerelastisch mit einem 1-komponentigen, fungiziden Silikon-Dichtstoff fachgerecht versiegelt werden (Farbe genau entsprechend der Belagfarbe). Auch alle sichtbaren Anschlussfugen an Türzargen, Fußleisten usw. sind entsprechend zu versiegeln. 15. Die Nachbehandlungen der Estrichoberflächen - in Vorbereitung zur Aufnahme der Oberbeläge - sind vom AN allumfassend einzukalkulieren. Das beinhaltet auch evtl. erforderliche Schleif- und Spachtelarbeiten und mögliche Absperrungen. Die Anzahl der Arbeitsgänge, die Auswahl der Körnungen, die Menge des Spachtelauftrages usw. befinden sich in der Verantwortung des Auftragnehmers. Gleichermaßen sind eventuell erforderliche Trocknungsmaßnahmen vom AN einzukalkulieren. 16. Die Verlegung der Boden- und Wandbeläge erfolgt im Dünnbettverfahren nach DIN 18157 mit einem kunststoffvergüteten hydraulischen Dünnbettmörtel gemäß EN 12004. Die Fugenkammern sind sorgfältig auszukratzen. Das Verlegen der Fliesen erfolgt im geordneten Verband (mit fluchtenden Boden- und Wandfugen). 17. Die Verfugungen der Boden- und Wandbeläge erfolgen mit geeignetem hydraulischen Fertigfugmörtel. Die Qualität, Güte, Farbe usw. ist mit dem AG vor der Ausführung abzustimmen. In den entsprechend belasteten Nassbereichen ist eine geeignete Epoxidharz-Verfugung einzukalkulieren. 18. Sofern Bewegungsfugen erforderlich sind, sind diese mit entsprechenden Profilen auszubilden. Auch bei Belagwechsel und unter den Türen sind geeignete Trennprofile aus Edelstahl - V 2 A einzubauen. Es dürfen keine Bewegungsfugen überbaut oder im Fliesenformat "versetzt angeordnet" werden. 19. Bei allen Materialien (Grundierungen, Spachtelungen, Kleber usw.) sind emissionsarme Produkte (gemäß RAL-UZ "blauer Engel") zu verwenden. 20. Elektro-Leerdosen usw. sind zunächst lose anzubinden und anschließend in Abstimmung mit dem jeweiligen Gewerk auf Fugenkreuz oder in Fugenachse exakt einzuarbeiten. 21. Bei allen freien Ecken, Abwinkelungen, Flächenbegrenzungen u. ä. sind geeignete Edelstahl-Profile (zur Feldbegrenzung, zum Kantenschutz usw.) mit gelochtem Befestigungsschenkel fachgerecht einzuarbeiten (einschl. der erforderlichen Gehrungsschnitte). 22. Sämtliche Fliesenflächen sind gereinigt zu übergeben (einschl. dem evtl. erforderlichen Absäuern der Wand- und Bodenbeläge). Wandfliesen 23. Die gemäß Bodenbelagsplan markierten Wände werden, soweit nicht anders gekennzeichnet, raumhoch und in voller Wandbreite mit Fliesen 20x20 cm im Kreuzverband gemäß Produkt und Materialliste gefliest. Alle Anschlüsse zu angrenzenden Bauteilen als auch Anschlüsse an die Sanitärobjekte selbst sind dauerelastisch zu versiegeln. 24. Bei den vorbereitenden Putzarbeiten für die Wandfliesen sind alle erforderlichen Putzarmierungen, Eck-, Anschluss- und Abschlussprofile sowie alle erforderlichen Dehn- und Bewegungsfugenprofile zu berücksichtigen. 25. In den WC Räumen im EG sind die Fensterbänke und Laibungen ebenfalls mit Fliesen zu bekleiden. 26. Halbhohe Vorsatzschalen sind auch auf der Oberseite zu bekleiden. Bodenfliesen 27. Gemäß Bodenbelagsplan und Produkt- und Materialliste sind in einigen Räumen Bodenfliesen zu verlegen. Die Fliesen sind als 30 x 60 cm, bzw. 20 x 20 cm Fliesen im Kreuzverband zu legen. An allen angrenzenden, nicht gefliesten Wänden sind systemgleiche Sockelfliesen (ca. 60 x 7 cm) zu verwenden. Die Rutschfestigkeiten sind gemäß Bodenbelagsplan auszuführen. 28. Im Bereich der Duschen sind im Übergang von Wand zu Boden Hohlkehlenfliesen zu verwenden 29. In den Eingangsfoyers und beim Eingang zu den WC´s sind gem. Bodenbelagsplan in den Estrich eingelassene Sauberlaufmatten mit Mattenrahmen gemäß Produkt- und Materialliste vorzusehen. 30. Gem. Barrierefreiplanung und Produkt und Materialliste ist im Ergeschoss im Foyer 1 und im Flur 0.05 ein Taktiles Leitsystem zu integrieren. Dafür sind entsprechende Fliesen mit Noppen und Rillen zur Wegführung, sowie die entsprechenden Aufmerksamkeitsfelder gem. DIN 32984 vorzusehen. 31. Die Treppen (Setzstufe + Trittstufe) sind ebenfalls mit Fliesen gem. Produkt- und Materialliste zu belegen. Dabei sind spezielle Fliesen aus der Serie der Bodenfliesen vorzusehen, welche als eine Fliese über die ganze Laufbreite verlegt werden. Die Treppenkante der Trittstufe ist als separate Kantenfliese mit Rutschhemmung farblich kontrastierend auszuführen. 32. Im Aufzug sind dieselben Fliesen wie in den angrenzenden Fluren zu verlegen. 33. Alle Räume mit Bodenfliesen ohne Wandfliesen erhalten Sockelfliesen, h = ca. 60 - 80 mm (systempassend zu den Bodenfliesen). Deren Verlegung erfolgt im Fugenschnitt mit den Bodenplatten. 34. Risse schließen bis 3 mm und Tiefengrundierung der Wände und am Boden ist mit einzukalkulieren.
Allgemeine Hinweise
01.01 Vorbereitende Leistungen
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Vorbereitende Leistungen
01.02 Abdichtung
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Abdichtung
01.03 Fliesen
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Fliesen