Rohbauarbeiten
Neubau des staatlichen beruflichen Schulzentrums Freising
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ERGÄNZUNG ZUR ANGEBOTSAUFFORDERUNG ERGÄNZUNG ZUR ANGEBOTSAUFFORDERUNG
ERGÄNZUNG ZUR ANGEBOTSAUFFORDERUNG
Besichtigung von Baustellen Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber und ist mindestens eine Woche vorher anzumelden. Für jeden Bieter ist grundsätzlich nur eine Ortsbesichtigung vorgesehen, wobei zu diesem Termin die Besichtigungen durch die Nachunternehmer eingeschlossen sind.
Besichtigung von Baustellen
10. FORTSETZUNG FB 214.H - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10. FORTSETZUNG FB 214.H - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
10. FORTSETZUNG FB 214.H - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
10.1 Betriebshaftpflichtversicherung 10.1 Betriebshaftpflichtversicherung Der AN hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckelung für die Zeit der Auftragserfüllung, für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Für Personenschäden:10.000.000 EUR Für sonstige Schäden:10.000.000 EUR Tätigkeitsschäden:10.000.000 EUR Der AN hat Bauhaftpflichtschäden nach deren Entstehung in jedem Fall unverzüglich seiner eigenen Betriebshaftpflichtversicherung anzuzeigen. Zusätzlich ist vom AN eine Kopie der Schadensanzeige an die eigene Versicherungsgesellschaft unverzüglich an den AG zu senden. Der AN hat jährlich schriftlich bis zur Abnahme den Versicherungsschutz durch seinen Haftpflichtversicherer bestätigen zu lassen. Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des AN gegenüber dem AG nicht eingeschränkt.
10.1 Betriebshaftpflichtversicherung
10.2 Bauleistungsversicherung 10.2 Bauleistungsversicherung Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab, die den AN hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistung einschließt.
10.2 Bauleistungsversicherung
10.3 Sicherheitsleistungen 10.3 Sicherheitsleistungen Ergänzend zu Punkt 5 des Formblatts 214.H wird eine Sicherheit für Mängelansprüche erst ab einer Brutto- Abrechnungssumme i.H.v. 50.000 EUR gefordert. Entgegen der Regelung in VOB/B § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 1 wird die nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben. § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B bleibt unberührt.
10.3 Sicherheitsleistungen
ARBEITSVORBEREITUNG UND -KOORDINATION ARBEITSVORBEREITUNG UND -KOORDINATION
ARBEITSVORBEREITUNG UND -KOORDINATION
10.4 Bauablaufplanung durch den AN 10.4 Bauablaufplanung durch den AN Dem Auftragnehmer wird nach Auftragserteilung vom Auftraggeber ein detaillierter Gesamtbauablaufplan übermittelt. Vom AN ist auf Grundlage dieses Gesamtbauablaufplans und der Vertragsfristen ein gegliederter Bauablaufplan für alle seine Leistungen, einschl. der Erstellung und Prüfung der vom AN zu erstellenden Planunterlagen, Berechnungen und sonstiger Nachweise zu erstellen (Balkenterminplan). Außerdem sind, soweit vorhanden, die Fertigungs-/Produktionsvorgänge der in der Werkstatt bzw. in den Produktionsstätten des AN herzustellenden Leistungen aufzuführen. Bei der Erstellung dieses Plans sind die Festlegungen des AG zur baufachlichen Koordination mit anderen Leistungsbereichen, sowie Abhängigkeiten, die sich aus technologischen Zusammenhängen mit anderen Gewerken im Bauablauf ergeben, zu berücksichtigen. Dieser Plan ist innerhalb nachfolgend genannter Frist zur Genehmigung und Abstimmung in zwei Fertigungen auf Papier sowie digital vorzulegen. Er dient dem Nachweis und der Kontrolle der Einhaltung der Vertragsfristen sowie zur Disposition fachtechnischer Kontrollen (z.B. Bewehrungsabnahmen durch Tragwerksplaner oder Prüfingenieur) durch Dritte. Der Plan ist so zu gestalten, dass Fortschreibungen bei Änderungen im Bauablauf, vorgenommen werden können. Bei Auswirkungen auf vertraglich, vereinbarte Fristen bzw. Zeiträumen oder bei erheblichen Abweichungen vom Gesamtbauablaufplan des Auftraggebers, welche im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und innerhalb untenstehender Frist vorzulegen. Frist für Erstvorlage der Bauablaufplanung des AN nach Auftragsvergabe: 12 Werktage Frist für Vorlage nach Überarbeitungen der Bauablaufplanung des AN: 6 Werktage Der Bauablaufplan des Auftragnehmers ist stets auf der Baustelle vorzuhalten.
10.4 Bauablaufplanung durch den AN
10.5 Herstellen und (Fortschreiben) von Zeichnungen und Unterlagen 10.5 Herstellen und (Fortschreiben) von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers: Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach Vertrag, Technischen Vertragsbedingungen oder als Nebenleistung nach VOB zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Planung anzufertigen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und dem Projekt erforderlich sind. Die Plan- und Unterlagenvorlage des Auftragnehmers hat in Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Unterlagenprüfung, der Materialdisponierung und ggf. Vorfertigung nicht gefährdet werden. Neben der ggf. durch den Auftragnehmer vorzulegenden Ausführungsplanung sind zeitgleich sämtliche Datenblätter der zum Einsatz kommenden Materialien inkl. der zugehörigen CE-Nachweise und Verwendbarkeitsnachweise (z.B. allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis - abP, allgemeine Bauartgenehmigung - aBG, allgemeine bauaufsichtlichte Zulassung - abZ, Europäisch Technische Bewertung - ETA) vorzulegen. Diese Vorlage ist nicht Bestandteil der, in separater Position beschriebenen, Dokumentation sondern dient dem Nachweis der Übereinstimmung mit den geforderten Eigenschaften und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Für die Dokumentation sind sämtliche Unterlagen erneut vorzulegen. Sämtliche vorgenannten Unterlagen des Auftragnehmers sind digital über die digitale Projektplattform des AG vorzulegen. Die Ausführung durch den AN hat in Übereinstimmung mit den geprüften und freigegebenen Ausführungsunterlagen zu erfolgen. Bei abweichender Ausführung sind die Ausführungsunterlagen entsprechend fortzuschreiben.
10.5 Herstellen und (Fortschreiben) von Zeichnungen und Unterlagen
10.6 Baustellenordnung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 10.6 Baustellenordnung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Den Hinweisen des vom Auftraggeber nach BaustellV bestellten Koordinators zur Beseitigung von Mängeln in Bezug auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz ist nachzukommen. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Auftraggebers bzw. den Hinweisen des Koordinators nicht unverzüglich Folge leisten, werden nach erneuter Aufforderung der Baustelle verwiesen. Für eine regelmäßige Unterweisung des Personals nach Arbeitsschutzgesetz ist zu sorgen. Mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten hat jeder Auftragnehmer für sich und seine Nachunternehmer dem Auftraggeber unaufgefordert und schriftlich seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz seiner auf der Baustelle Beschäftigten bekannt zu geben (u. a. z.B. Gefährdungsanalyse, Kranunterlagen, deutscher Ersthelfernachweis pro 10 Mitarbeiter, etc.) und die nach Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" zuständigen Vorgesetzten und Aufsichtsführenden zu benennen. Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet und in Sicherheit und Gesundheitsschutz nachweislich unterwiesen sein. Auf der Baustelle hat stets je 10 Mitarbeiter ein Bediensteter mit der erforderlichen Ersthelferausbildung anwesend zu sein, der dem SIGEKO namentlich zu benennen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Bauablauf und seinen Arbeits- und Gesundheitsschutz mit den anderen am Bau beteiligten Firmen so zu koordinieren, dass diese bei der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung nicht behindert oder gefährdet werden. Gemeinsam mit anderen Auftragnehmern genutzte Sicherheitseinrichtungen sind nach der eigenen Benutzung in den ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Wenn der Auftragnehmer vor der eigenen Benutzung feststellen sollte, dass keine ordnungsgemäßen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wurden, hat er dies der Bauleitung/dem SIGEKO anzuzeigen. Soweit möglich wird dann der Verursacher ermittelt, bevor der Auftragnehmer selbst den ordnungsgemäßen Zustand wieder herstellt. Ein unterlassener Hinweis geht zu Lasten des Auftragnehmers.
10.6 Baustellenordnung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
10.7 Übergabe von Auführungsunterlagen 10.7 Übergabe von Ausführungsunterlagen Die Ausführungszeichnungen gemäß§ 3 Abs. 1 VOB/B werden vom Auftraggeber grundsätzlich in digitaler Form über den Projektserver, im "Portable Document Format" (kurz:PDF) unentgeltlich an den Auftragnehmer übermittelt. Benötigte Papierausfertigungen und Vervielfältigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten vorzunehmen. Ab dem Stand "Frei Baustelle" ist hierbei von max. 8 Planfortschreibungen (Index A - H) der Planunterlagen (z.B. Grundrisse, Schnitte, Schal- und Bewehrungsplanung, Details) auszugehen.
10.7 Übergabe von Auführungsunterlagen
10.8 Urkalkulation 10.8 Urkalkulation Sofern im Formblatt 216 die Abgabe der Urkalkulation gefordert wird, muss in dieser die Zusammensetzung der Positionspreise in ihren Teilansätzen und sämtlichen Preisbestandteilen vollständig zu erkennen sein, d.h. die eindeutige Ermittlung der Materialbestandteile, der Verarbeitungskosten, der Werkstatt- und Montagekosten einschließlich Geräte- und Maschinenkosten sowie der Fremdleistungen. Auf separater Anlage zur Urkalkulation sind die Baustellengemeinkosten mit sämtlichen Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen. Ebenso sind die Baustelleneinrichtungskosten aus Pos. 01.01.0001 mit sämtlichen darin kalkulierten Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen. Der AG behandelt die Urkalkulation als Geschäftsgeheimnis des AN. Der AG darf die hinterlegte Kalkulation öffnen für die Prüfung von Seiten des AN geltend gemachten Ansprüchen auf geänderte oder zusätzliche Leistungen oder Entschädigung gem. § 642 BGB oder Schadensersatz gem. § 6 Abs. 6 VOB/B. Dem Auftragnehmer wird Gelegenheit gegeben, bei der Öffnung anwesend zu sein.
10.8 Urkalkulation
10.9 Baubesprechungen / Jour Fixe 10.9 Baubesprechungen / Jour Fixe Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber wöchentlich durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der AN hat ab 2 Wochen vor Leistungsbeginn und bis zur vollständigen, mangelfreien Abnahme seiner Leistungen nach VOB/B, verpflichtend an den Besprechungen teilzunehmen. Die Besprechungen finden, sofern es die offiziellen Infektionsschutzvorschriften zulassen, im örtlichen Baubüro statt. Über sämtliche Besprechungen werden von der Objektüberwachung Protokolle erstellt. Eventuelle Einwände müssen vom Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Versand des Protokolls in Textform z.B. per Email erfolgen oder sind vom Auftragnehmer spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Inhalt des Protokolls als anerkannt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei Beginn der Frist auf die vorstehende Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Die Besprechungen finden jeweils donnerstags, um 10:00 Uhr statt.
10.9 Baubesprechungen / Jour Fixe
10.10 Vertreter des AN auf der Baustelle / Bauleitung 10.10 Vertreter des AN auf der Baustelle / Bauleitung Der AN hat vor Beginn der Arbeiten, spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, schriftlich eine(n) Vertreter(in) zu benennen, die/der zu rechtsverbindlichen Vereinbarungen bevollmächtigt ist. Jeder Personalwechsel in dieser Funktion ist dem AG schriftlich anzuzeigen. Die/der Vertreter(in) des AN hat fachlich geeignet zu sein und muss die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Zu den Pflichten der Bauleitung des AN gehört u.a. die Teilnahme an Besprechungen und Baubegehungen. Damit den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf der Baustelle und zum Schutz von Leib und Leben unverzüglich Folge geleistet werden kann, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass während der Leistungserbringung auf der Baustelle mindestens ein Mitarbeiter anwesend ist, der der deutschen Sprache mächtig ist.
10.10 Vertreter des AN auf der Baustelle / Bauleitung
10.11 Nachträge 10.11 Nachträge POSITIONSNUMMERN Nachfolgende Positionen sind im REB-Format gelistet. AA.BB.CCCC Hierbei bedeutet: AA       Los / Bauteil BB       Leistungsbereich CCCC   Positionsnummer bei Nachträgen ist folgender Syntax zu verwenden: AA      immer 50 BB      Nachtragsnummer CCCC  Positionsnummer so bedeutet z.B. 50.03.0016 Nachtrag (50) - Nummer 03 - Position 0016 Nachträge sind im Original in Papierform einzureichen.
10.11 Nachträge
10.12 Rechnungen 10.12 Rechnungen In Ergänzung oder Abweichung zu Abschnitt 3, Formblatt 214 wird vereinbart: Alle Rechnungen sind bei dem, mit der Objektüberwachung (OÜ) beauftragten Büro 1-fach im Original in Papierform und in digitaler Form (für den Zeitraum der Übergangsregelungen als PDF und auch als E-Rechnung) einzureichen. Zugleich sind alle Rechnungen in digitaler Form (für den Zeitraum der Übergangsregelungen als PDF und auch als E-Rechnung) auf elektronischem Weg beim AG und dessen Projektsteuerer auf der Projektplattform einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach im Original in Papierform und in digitaler Form bei der jeweiligen OÜ einzureichen. Abrechnungsmengen nach Aufmaß sind gemeinsam mit der OÜ vor Ort zu erstellen. Eine Kopie der Aufmaßblätter erhält die OÜ unmittelbar im Anschluss an das gemeinsame Aufmaß. Die Rechnungslegung in Form von Abschlagsrechnungen hat nach dem Wertumfang der kumulativ erbrachten und nachgewiesenen Bauleistungen als kumulative Fortschreibung bis zur Schlussrechnung zu erfolgen.
10.12 Rechnungen
10.13 Art und Beschreibung der Leistung 10.13 Art und Beschreibung der Leistung Die Ausschreibung beinhaltet die Durchführung der Baumeisterarbeiten. Im Wesentlichen handelt sich dabei um folgende Leistungsbereiche: - Allgemeine Baustelleneinrichtung - restliche Erdarbeiten inkl. Baugrubenhinterfüllung - Betonarbeiten inkl. Fertigteile - Montage Peikko Deltabeams in Verbindung mit Holz-Betonverbunddecken - Stahlbauarbeiten - Fachwerkträger in Verbindung mit Holz-Betonverbunddecken und Stahlverbundträger in Verbindung mit Filigrandecken und Aufbeton - Mauerarbeiten - Dämmarbeiten - Abdichtungsarbeiten - Elektroeinlegearbeiten - Erdungsanlage - Grundleitungen - Technische Anlagen in Außenanlagen mit Entwässerungsrigolen - Winkelstützwand Süd
10.13 Art und Beschreibung der Leistung
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND BAUBETRIEB BAUSTELLENEINRICHTUNG UND BAUBETRIEB
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND BAUBETRIEB
10.14 Lager- und Arbeitsplätze 10.14 Lager- und Arbeitsplätze Ergänzend zu VOB/B §4 Nr. 4 Abs. 1 ist Folgendes zu beachten: Die Flächen für die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers sind beengt. Es dürfen nur unmittelbar zur Bautätigkeit notwendige Geräte und Fahrzeuge im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen benutzt und abgestellt werden. Materiallagerung im Gebäude Im Gebäude können keine Räume für die Materiallagerung zur Verfügung gestellt werden. Es darf nur Material für den direkten Einbau kurzzeitig (max. für eine Montagewochenleistung) im jeweiligen Arbeitsbereich gelagert werden. Längerfristige Lagerung von Materialien außerhalb des jeweiligen Arbeitsbereichs ist nicht möglich bzw. zulässig. Dies gilt auch für Bauelemente, deren Herstellung gem. Bauablaufplanung in mehreren Arbeitsschritten erfolgt. Eine entsprechende Disponierung der benötigten Anlieferungen für die jeweilige Montagewochenleistung wird vorausgesetzt und ist einzukalkulieren. Auf kürzlich eingebrachten, schwimmenden Zementestrichen sind hohe Lasten durch Materiallagerung zu vermeiden. Für Trockenbaumaterialien gilt hier max. 30 Platten je Palette. Für andere Gewerke und deren Materialien gilt hier eine max. zul. Flächenlast von 400 kg/m2. Punktlasten dürfen nicht aufgebracht werden und sind nur unter Verwendung von Lastverteilungen zulässig. Materiallagerungen sind generell vor Ausführung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Materiallagerung außerhalb des Gebäudes Auch außerhalb des Gebäudes im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen darf nur Material für den direkten Einbau kurzzeitig gelagert werden. Auch hier wird eine entsprechende Disponierung der benötigten Anlieferungen für die jeweilige Montagewochenleistung vorausgesetzt und ist einzukalkulieren. Materialcontainern Materialcontainer können nach Absprache mit der OÜ auf den hierfür vorgesehenen Flächen aufgestellt werden. Um die Herstellung der Außenanlagen und anderer Arbeiten im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen zu ermöglichen. Ist ein 3-faches Umsetzen der Materialcontainer einzukalkulieren. Wird vom Auftragnehmer mehr als 1 Container zur Lagerung von Material und Werkzeug benötigt, so hat deren Aufstellung, 2-geschossig mit eigenem Treppenaufgang zu erfolgen. Baustelleneinrichtungsflächen Baustelleneinrichtungsflächen mit verdichtetem Kiesplanum an den im Baustellenleitplan eingezeichneten Stellen zur Materiallagerung und Aufstellung von Materialcontainern des AN. Die Nutzung dieser Flächen ist vorab mit der OÜ abzustimmen. Für Nachunternehmer können keine eigenen Containerstandflächen gewährleistet werden.
10.14 Lager- und Arbeitsplätze
10.15 Einrichten von Unterkünften 10.15 Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte, wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit, dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
10.15 Einrichten von Unterkünften
10.16 Betriebszeiten 10.16 Betriebszeiten Auf der Baustelle dürfen erschütterungsfreie Arbeiten ohne Lärm ohne Sondergenehmigung zu folgenden Zeiten ausgeführt werden: Werktags (Montag bis Samstag) 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Wippenhauser Straße bildet, beginnend von der Einmündung Lange Point, einen Schwerpunkt für Schulen des Landkreises. Das Camerloher Gymnasium, das bestehende Berufsschulzentrum, die FOS/BOS und die Wirtschaftsschule erzeugen morgens zwischen 7:30 und 8:00 Uhr und mittags zwischen 12:45 und 13:15 Uhr ein enormes Verkehrsaufkommen (ÖPNV, Bring-/Holverkehr, etc.). In den vorgenannten Zeitfenstern ist es dem AN daher nicht erlaubt mit Schwerverkehr >20to die Baustelle anzudienen. Diese Vorgabe ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Abweichung von dieser Regelung ist nur in begründeten Ausnahmefällen, nach vorheriger Anmeldung und Abstimmung mit der zuständigen Objektüberwachung, unter Vermeidung von Rückstausituationen auf die Wippenhauser Straße möglich. Zusätzlich hat der AN in diesem Fall Einweisungspersonal zur Verkehrsregelung abzustellen.
10.16 Betriebszeiten
10.17 Baulärm 10.17 Baulärm Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Auf die angrenzenden Schulgebäude und vor allem auf die östlich angrenzende Wohnbebauung ist Rücksicht zu nehmen. Die einschlägigen Vorschriften für Lärm- und Erschütterungsschutz sind einzuhalten. Die schriftlichen Abiturprüfungen im benachbarten Camerloher Gymnasium finden in 2026 an folgenden Tagen statt: 22.04., 23.04., 24.04., 28.04., 30.04., 06.05.,08.05.,11.05., 13.05. Die mündlichen Abiturprüfungen im benachbarten Camerloher Gymnasium finden in 2026 in den folgenden Wochen statt: KW 21 und KW 24 Die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen in 2027 finden im ähnlichen Zeitraum statt. An diesen Tagen bzw. Zeiträumen dürfen keine lärm- bzw. erschütterungsintensiven Arbeiten auf der Baustelle stattfinden. Die hierdurch entstehenden Ausfallzeiten wurden in der Ablaufplanung des AG berücksichtigt und sind in die Kalkulation und Ablaufplanung des AN zu übernehmen. Des Weiteren müssen die Immissionswerte den Anforderungen der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - " vom 19.08.1970 entsprechen. Bei den Arbeiten (zulässige Arbeitszeit: Mo. - Sa. 07:00 - 20:00 Uhr, Nachtzeit 20:00 - 07:00 Uhr) sind nachstehende Lärmimmissionsrichtwerte einzuhalten: Für die gegenüberliegende Wohnbebauung sind die folgenden Werte ausschlaggebend: - tagsüber: 50 dB(A) - nachts: 35 dB(A) Für die Schulen sind die folgenden Werte ausschlaggebend: - tagsüber: 55 dB(A) - nachts: 40 dB(A) Es können Maßnahmen zur Minderung des Baulärms angeordnet werden, wenn die von Baumaschinen hervorgerufenen Geräusche den Immissionsrichtwert um 5 dB(A) überschreiten (siehe Pkt. 4.1 der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen -" vom 19.08.1970).
10.17 Baulärm
10.18 Vegetation 10.18 Vegetation Sofern auf dem bzw. angrenzend zum Baugelände schützenswerte Bäume vorhanden sind, so wurden diese bauseits mit einem Baumschutzzaun versehen. Bei Schäden an Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit sie durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach dem einschlägigen und gerichtlich anerkannten Sachwertverfahren für Bäume, Sträucher und Hecken, Obstgehölzen und Reben (Methode Koch).
10.18 Vegetation
10.19 Reinigung der Arbeitsbereiche und der öffentlichen Verkehrsflächen 10.19 Reinigung der Arbeitsbereiche und der öffentlichen Verkehrsflächen Der Auftragnehmer darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Die asphaltierte Einmündung von der Zufahrtsstraßen "Wippenhauser Straße" zur Baustraße und Baustelle sind von Verschmutzungen durch den eigenen Baustellenverkehr sauber zu halten. Je nach Verschmutzungsgrad hat dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei Bedarf auch mehrmals täglich mit einem großen Kehrsaugwagen mit Hochdruckreinigung und Flächenabsaugung zu erfolgen. Der Mehraufwand hierdurch ist zu berücksichtigen. Der AN haftet für Bußgelder und Sach- und Personenschäden auf öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese auf eine mangelnde oder unterlassene Reinigung seiner eigenen Verschmutzungen zurückzuführen sind. Reinigungskosten die dem AG aufgrund einer unterlassenen Reinigung des AN entstehen, werden von den Forderungen des AN abgezogen.
10.19 Reinigung der Arbeitsbereiche und der öffentlichen Verkehrsflächen
10.20 Baustellenlogistik und Baustellenleitplan 10.20 Baustellenlogistik und Baustellenleitplan Für die Organisation der Baustelle ist die, den Verdingungsunterlagen beiliegende, Baustellenlogistikplanung (Baustelleneinrichtungsplanung des AG) zu beachten. Die Erschließung der Baustelle sowie die Standorte für Kräne, Betonpumpen, Baustelleneinrichtungs- und -verkehrsflächen, Lager- und Montageflächen, Aufstellflächen für Container, Stellplätze für Firmenfahrzeuge, Baustrom und Bauwasser etc. für alle am Bau Beteiligten sind hieraus ersichtlich. Die Abhängigkeiten durch die teils geböschte und teils verbaute Baugrube wurden bei Festlegung der Betonpumpenstandorte berücksichtigt. Wenn der Auftragnehmer von diesen Vorgaben abweichen möchte, so hat er einen eigenen, detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Die Abhängigkeiten aufgrund der teils geböschten und teils verbauten Baugrube sind hierin zu berücksichtigen. Der Baustelleneinrichtungsplan des Auftragnehmers ist der örtlichen Objektüberwachung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übermittlung des Baustellenleitplans des Auftraggebers in 2 Fertigungen zur Genehmigung und Abstimmung vorzulegen. Sonstige Flächen stehen den AN nicht zur Verfügung. Nach Abschluss der Bauarbeiten oder bei sonstiger Beendigung des Vertrags ist die Baustelle vollständig zu räumen. Der AN hat die in Anspruch genommenen Flächen so zu zurückzugeben, wie diese ihm zur Verfügung gestellt wurden. Die Geländeoberfläche ist daher in den insoweit ursprünglichen Zustand zu versetzten. Vor Ingebrauchnahme des Platzes ist ein Foto des Bestands zu erstellen. Die Nachweispflicht liegt beim AN. Vom AN sind ausschließlich unmittelbar für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderliche Einrichtungen, Fahrzeuge und Geräte auf der Baustelle vorzuhalten und zu betreiben.
10.20 Baustellenlogistik und Baustellenleitplan
10.21 Übergeordnete Baustelleneinrichtung durch den AG 10.21 Übergeordnete Baustelleneinrichtung des AG Durch den AG wird nachfolgende Infrastruktur im Rahmen von Vorarbeiten an den im Baustellenleitplan gekennzeichneten Positionen eingerichtet, vorgehalten und den AN zur Nutzung überlassen: Bauzaun, Baumschutz- und Reptilienschutzzäune Umschließung der im Baustellenleitplan gekennzeichneten Baustellenfläche mit Mobilzäunen, Baumschutz- und Reptilienschutzzäunen. Tore an den im Baustellenleitplan gekennzeichneten Stellen. Der Zugang hat über die vorgesehenen Tore zu erfolgen. Das Verschließen der Zugänge ist Sache desjenigen AN, dessen Beschäftigte als letzte die Baustelle verlassen. Überfahrt Wippenhauser Graben Im Bereich der Zufahrten zur Baustelle entlang der Wippenhauser Straße muss der überbaute Wippenhauser Graben überfahren werden. Die Überfahrt hat eine Stützweite von ca. 2,5m, eine lichte Weite von ca. 2,2m und entspricht der Brückenklasse 30 nach DIN 1072. Die max. Belastung der Überfahrt ist bei An- und Abtransporten der Baustelle zu berücksichtigen. Baustromversorgung Entfällt hier. Einrichtung Baustromversorgung erfolgt durch AN Rohbauarbeiten. Containeranlage Der AG stellt eine gemeinsame Containeranlage für die am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung. Diese enthält neben den erforderlichen Pausenräumen auch Büroräume. Bei Bedarf wird den einzelnen Gewerken ein Bürocontainer für den Zeitraum der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt. Anspruch auf Büroräume haben generell nur Hauptauftragnehmer. Nachunternehmer müssen bei Bedarf das Büro des Hauptauftragnehmers mitnutzen. Die Container sind möbliert, beheizt und nicht klimatisiert. Die Reinigung erfolgt bauseits. Der Zustand der jeweiligen Container wird jeweils bei Nutzungsaufnahme und Nutzungsende durch den Containerdienst kontrolliert. Für Schäden an der Ausstattung der Containern haftet die nutzende Firma. Die Einrichtung von Kommunikationsanschlüssen z.B. über W-LAN-Router o.ä. obliegt dem jeweiligen AN. Die Aufstellung eigener Büro- oder Aufenthaltscontainer auf dem Baugelände ist nicht möglich. Sanitätsraum Ein Sanitätsraum mit Ausstattung nach ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" steht in der Baustelleneinrichtung des AG zur Verfügung. Sanitärcontainer Sanitärcontainer mit Ausstattung nach ASR 4.1 und zusätzlich mit Abschluss der Rohbauarbeiten Mobiltoiletten auf den im Baustellenleitplan gekennzeichneten Standorten. Das eingespeiste Wasser entspricht nicht der aktuellen TrinkwV.
10.21 Übergeordnete Baustelleneinrichtung durch den AG
10.22 Bauwasser und Baustrom 10.22 Bauwasser und Baustrom Die Kosten für die Entnahme von Strom und Bauwasser trägt der Auftraggeber, jedoch nur für notwendige Entnahmen der Baudurchführung, keine Beheizung von Aufenthaltsunterkünften. Diese sind in den Baustelleneinrichtungspositionen zu berücksichtigen. Der Verbrauch von Bauwasser ist für die gesamte Baustelle ist durch geeichte Zähleinrichtungen zu dokumentieren. Der Anfangszählerstand bei der Einrichtung des Bauwasseranschlusses und der Endzählerstand beim Abbau des Bauwasseranschlusses sind der Objektüberwachung mitzuteilen. Das Heranbringen von Wasser und Strom von den Anschlussstellen des AG zu den Verwendungsstellen des AN hat unter Berücksichtigung des Baustellenleitplanes zu erfolgen. Die Länge der Versorgungswege können dem Baustellenleitplan entnommen werden
10.22 Bauwasser und Baustrom
10.23 Vorhandene Anlagen im Baugelände (Sparten) 10.23 Vorhandene Anlagen im Baugelände (Sparten) Im Bereich der Baumaßnahme und in unmittelbar angrenzenden Bereichen sind Leitungen, Einbauten und Gebäudeteile im Untergrund vorhanden bzw. geplant. Soweit bekannt, gehören hierzu: - Fernwärmetrasse von Westen kommend, entlang westlicher, südlicher und östlicher Baufeldgrenze - Schmutzwasserkanal DN 300 entlang westlicher und südlicher Baufeldgrenze - Regenwasserkanal DN 600 entlang westlicher und südlicher Baufeldgrenze - Trinkwasserleitung entlang südlicher Baufeldgrenze Soweit bekannt, ist die ungefähre Lage und der Verlauf dieser Leitungen dem Baustelleneinrichtungsplan und dem Spartenplan zu entnehmen. Sofern für die eigene Leistung erforderlich, so hat sich der Auftragnehmer vor Inangriffnahme der Arbeiten über die Lage und den Verlauf von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. sowie unterirdischen Einbauten und Bestandsgebäuden beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu informieren. Verursachte Schäden gehen zu Lasten des Verursachers.
10.23 Vorhandene Anlagen im Baugelände (Sparten)
10.24 Dokumentation Baufortschritt 10.24 Dokumentation Baufortschritt Zur Dokumentation des Baufortschritts wird auf dem Baugelände eine Webcam installiert. Die Aufnahmefrequenz beträgt max. 1 Bild pro 10 Sekunden. Die Einhaltung der geltenden datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet.
10.24 Dokumentation Baufortschritt
10.25 Baustellenüberwachung 10.25 Baustellenüberwachung Es ist geplant, den Außenbereich der Baustelle und die Baustellen-Containeranlage per Video zu überwachen. Die Einhaltung der geltenden datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet.
10.25 Baustellenüberwachung
10.26 Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot 10.26 Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot Für alle am Bau beteiligten Firmen gilt Alkohol- und Drogenverbot auf der Baustelle. Ab dem Beginn der Trockenbauarbeiten gilt Rauchverbot im Gebäude. Personen, die hiergegen verstoßen oder den Anweisungen des Auftraggebers mehrfach nicht Folge leisten, werden der Baustelle verwiesen.
10.26 Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot
10.27 Materialanlieferung und -einbringung 10.27 Materialeinbringung Für große Materialanlieferungen und Betonagen im Rahmen seiner Leistungen hat der AN Einweisungspersonal an der Wippenhauser Straße abzustellen. Rückstauungen auf die Wippenhauser Straße sind organisatorisch und baustellenlogistisch zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, so hat sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig im voraus um die notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu kümmern.
10.27 Materialanlieferung und -einbringung
10.28 Klima / Witterung / Jahreszeit 10.28 Klima / Witterung / Jahreszeit Die Arbeiten finden ganzjährlich statt. Der geplante Bauablauf sieht vor, die Hauptleistung (Betonarbeiten) der Baumeisterarbeiten von Ende April 2026 bis Ende April 2027 auszuführen. In den Vertragsfristen sind sowohl die Schlechtwettertage nach langjährigem statistischem Mittel (10 Jahre) aus den Behinderungsstufen A, B und C des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als auch das langjährige statistische Mittel der Ausfalltage, d.h. Tage an denen die Temperatur um 14 Uhr unter +5 Grad Celsius beträgt, berücksichtigt. Als Grundlage hierfür dienen die Daten des Deutschen Wetterdienstes (Messstation München-Flughafen, Messstationskoordinaten 48° 22' N; 11° 49' O, direkte Entfernung vom Baustellenstandort ca. 8 km). Ergeben sich Behinderungen aufgrund von Lufttemperaturen unter +5 Grad Celsius, so hat der Auftragnehmer den Nachweis mit stündlichen Werten der Daten der Messstation München-Flughafen des Deutschen Wetterdienstes zu führen. Für witterungsbedingte Behinderungen die das langjährige statistische Mittel überschreiten, hat der Auftragnehmer ebenfalls den Nachweis gemäß der Behinderungsstufen des Deutschen Wetterdienstes zu führen. Als witterungsbedingte Komplettausfalltage gelten nur Tage an denen die Lufttemperatur bis 14 Uhr nicht über +5 Grad Celsius steigt und die erforderlichen Arbeitsbedingungen nicht durch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Schneeräumen, Trocknung und Vorwärmen Untergrund und Material) hergestellt werden können.
10.28 Klima / Witterung / Jahreszeit
10.29 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 10.29 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 3 beschaffen sind.
10.29 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
10.30 Übernahme betriebstechnischer Anlagen 10.30 Übernahme betriebstechnischer Anlagen Betriebstechnische Anlagen sind auf ihre vertragsmäßige Herstellung und vereinbarte Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer schuldet zur Fertigstellung des Werkes oder gegebenenfalls von Teilen des Werks einen Funktionsnachweis, der entsprechend zu dokumentieren ist.
10.30 Übernahme betriebstechnischer Anlagen
10.31 Verwertung und Entsorgung von Abfällen 10.31 Verwertung und Entsorgung von Abfällen Bei den Arbeiten des Auftragnehmers anfallende Abfälle wie z.B. Metall, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle usw. gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind einer Verwertung/Entsorgung nach Wahl des Auftragnehmers zuzuführen. Sie sind getrennt nach Material zu sammeln und restlos nach den Vorschriften des Amtes für Abfallwirtschaft, den Vorgaben gemäß BayAbfG und denen des Landesamts für Umweltschutz zu verwerten bzw. zu entsorgen. Die Verwertung/Entsorgung solcher Abfälle wird nicht gesondert vergütet und ist in die Positionen des LV's mit einzukalkulieren. Nebenkosten für die Verwertung/Entsorgung von Abfällen aller Art, wie z.B. Transport- und Kippkosten, Sortierkosten, Kosten für die Gewichtsermittlung und das Erstellen des Wiegescheines, Nachweis der Verwertung/Entsorgung und Verwertungs- bzw. Entsorgungsgebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen (einschließlich evtl. Verkaufserlöse). In Ergänzung zur Regelung gem. VOB/C DIN 18299 Punkt 4.1.11 f wird als Nebenleistung ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung vereinbart, dass die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des AN und die Beseitigung von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren, arbeitstäglich zu erfolgen hat. Vermeidbare Brandlasten sind umgehend von der Baustelle ordnungsgemäß zu beseitigen.
10.31 Verwertung und Entsorgung von Abfällen
10.32 Abfallerzeugernummer 10.32 Abfallerzeugernummer Ergänzung zu Nr. 2.2 des Formblattes 2410 - Abfall Der Auftraggeber wird für das Bauvorhaben beim Sachgebiet 41 - Umweltschutz, Abfall des Landratsamts eine objektbezogene Abfallerzeugernummer beantragen.
10.32 Abfallerzeugernummer
10.33 Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.33 Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Freising vereinbart, sofern die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen.
10.33 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.34 DGNB-Zertifizierung und Bauökologisches Konzept 10.34 DGNB-Zertifizierung und Bauökologisches Konzept Für das Bauvorhaben „Berufsschulzentrum Freising“ wird eine Zertifizierung nach dem System der DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) in Version 2018 sowie nach der QNG-Siegelvariante NW23 durchgeführt. Ziel ist hierbei mindestens das Gütesiegel „Silber“ zu erreichen. Dafür werden hohe ökologische Anforderungen an die Baustoffe sowie an den Baustellenprozess gestellt. Hierzu sind die Anlagen „LV allgemeine Vorbemerkungen DGNB“ und „Bauökologisches Konzept“ zum LV zu berücksichtigen. Der hierdurch enstehende Mehraufwand ist zu berücksichtigen. Dem bauökologischen Konzept können die Materialien, Inhaltsstoffe und Produktkategorien entnommen werden, welche bauökologisch relevant sind. Die für die bauseitige bauökologische Prüfung erforderlichen Unterlagen der angebotenen Produkte mit bauökologischer Relevanz müssen spätestens 12 Werktage nach Beauftragung auf den Online-Produktmanager "Building Material Scout" hochgeladen werden. Bei spezifischen bauökologischen Anforderungen an Produkte und deren Verarbeitung sind diese den jeweiligen LV-Positionen bzw. den technischen Angaben vor den jeweiligen Leistungsbereichen und Abschnitten des LV zu entnehmen. Der AG hat eine Förderzusage i. H. v. 1,75 Mio. Euro für eine Förderung nach QNG. Zur Erreichung der QNG-Ziele und der damit verbundenen Förderung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die im LV geforderten Massenansätze zur Verfügung zu stellen, einzuhalten und nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, so ist der für den Bauherrn entstehende Schaden durch Wegfall der Förderung durch den Bieter bzw. AN zu ersetzen. ÜBERGREIFENDE ÖKOLOGISCHE ANFORDERUNGEN: Für alle Bauprodukte gilt: - Produktdokumentation, Sicherheitsdatenblatt (SDB) und Nachhaltigkeitsdatenblatt (NDB) sind vorzulegen. - Produkte dürfen keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) gemäß REACH-Verordnung in Konzentrationen > 0,10 Masse-% enthalten. - Für Erzeugnisse ist eine Herstellererklärung bzw. eine REACH-Konformitätsprüfung vorzulegen. PROJEKTSPEZIFISCHE ÖKOLOGISCHE ANFORDERUNG JE MATERIALGRUPPE: VERWENDUNG RECYCLING-BETON Gemäß den Anforderungen der QNG- und DGNB-Zertifizierung müssen min. 30% der möglichen Gesamtbetonmenge des Gebäudes, d.h. der Betonmenge, wo der Einsatz von Recycling-Beton technisch möglich ist, aus Recycling-Beton bestehen. Dieser Anteil betrifft sowohl Masse als auch Volumen und ist durch den AN zwingend einzuhalten und nachzuweisen (siehe Massenbilanz). Dass dieser Anteil bei diesem Bauvorhaben erreicht werden kann, wurde im Zuge der Planung geprüft. Die Bezeichnung Recycling-Beton gilt für die Betone, wo im Rahmen der Herstellung des Betonlieferanten der gem. den aktuell gültigen Technischen Regeln (siehe Merkblatt B30 "Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung - R-Beton - beton.org) mögliche Anteil an rezyklierten Gesteinskörnungen beigefügt wurde und die geregelt sind. Der AN muss frühzeitig mit seinen Betonlieferanten sicherstellen, dass die erforderlichen Mengen an Recycling-Beton zum benötigten Zeitpunkt verfügbar sind. Können die erforderlichen Mengen an Recycling-Beton nicht von einem Betonlieferanten geliefert werden, so muss der Recycling-Beton ggf. von mehreren Betonwerken bezogen werden. Eine Entfernung von bis zu 50km von Betonwerk zur Baustelle gilt hierbei als zumutbar und ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. MASSENBILANZ RECYCLING-BETON Zum Nachweis der Einhaltung der Anforderung des Anteils an Recycling-Beton hat der AN vor Beginn seiner Leistung eine Massenbilanz der im Rahmen seiner Leistung für sämtliche Betonbauteile eingesetzten Betonmengen (Anteil der herkömmlichen Betone und Anteil der Recycling-Betone an der Gesamtmenge der Betone) aufzustellen. Die Massenbilanz ist nach Bauteilen analog der Unterscheidung im LV und nach Geschoss zu gliedern. Für die erste Aufstellung können sich die benötigten Mengen an den LV-Mengen orientieren. Mit fortschreitender Leistungserbingung ist die Massenbilanz fortlaufend mit den tatsächlich gelieferten Betonmengen zu aktualisieren. Sobald sich anhand der Massenbilanz abzeichnen sollte, dass der zu erreichende Anteil an RC-Baustoffen nicht erreicht wird, ist umgehend die Objektüberwachung zu informieren. Nachweise: Herstellererklärung mit Angabe des spezifischen oder branchentypischen Recyclatanteils; Nachweis über Ausschluss von illegalem Rohstoffabbau, Kinder- und Zwangsarbeit, z. B. über Produktion in der EU oder durch CSC-Label (mind. Stufe Silber). MASSENBILANZ ERDBAUSTOFFE Gemäß den Anforderungen der QNG- und DGNB-Zertifizierung müssen min. 30% der neu eingebrachten Erdbaustoffe aus zertifiziertem und güteüberwachtem Recyclingmaterial bestehen. Zum Nachweis dieser Anfordung hat der AN vor Beginn seiner Leistung eine Massenbilanz der im Rahmen seiner Leistung vsl. auf die Baustelle gelieferten Erdbaustoffe (Anteil der gelieferten, herkömmlichen Kiese und Sande und Anteil der RC-Baustoffe an der Gesamtmenge der gelieferten Erdbaustoffe) aufzustellen. Für die erste Aufstellung sind die benötigten Mengen abzuschätzen bzw. können sich an den LV-Mengen orientieren. Mit fortschreitender Leistungserbingung ist die Massenbilanz fortlaufend mit den tatsächlich gelieferten Mengen der Erdbaustoffe zu aktualisieren. Sobald sich anhand der Massenbilanz abzeichnen sollte, dass der zu erreichende Anteil an RC-Baustoffen nicht erreicht wird, ist umgehend die Objektüberwachung zu informieren. KIES: Mindestens 30 % der Gesamtmasse der neu eingebauten Erdbaustoffe müssen aus zertifizierten, güteüberwachten Recyclingmaterialien bestehen. Nachweise: Lieferscheine, Selbstdeklaration des Herstellers mit Angabe des Recyclatanteils sowie Prüfzeugnisse, die bei Lieferung nicht älter als sechs Monate sein dürfen. STAHLTRÄGER MIT KORROSIONSSCHUTZBESCHICHTUNG: Beschichtungssysteme müssen wasserverdünnbar sein und dürfen VOC < 100 g/l oder < 30 g/m² aufweisen. Nachweis: Herstellererklärung. POLYSTYROL: Polystyrol-Dämmstoffe müssen frei von halogenierten Treibmitteln und HBCD < 0,1 % sein.Nachweise: Technisches Datenblatt (TD), SDB, NDB, Herstellererklärung. BITUMENDACHBAHNEN: Keine CMR-Stoffe der Kategorien 1A/1B zulässig. Biozide Wirkstoffe sind zu deklarieren. Der Eluat-Austrag von Mecoprop darf < 47 mg/m² betragen. Nachweise: TD, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen, Prüfzeugnis eines Elutionsversuchs gemäß CEN/TS 16637-2, freiwilliger Nachweis durch ETA oder Gutachten gemäß MVV TB D 3. MINERALWOLLE: Nur Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ ist zulässig. Nachweis: Gütezeichen-Dokumentation. FUGENDICHTSTOFFE: Fugendichtstoffe dürfen Chlorparaffine ≤ 0,10 %, Lösemittel < 1 % und KWS-Weichmacher < 0,1 % enthalten. Alternativ zulässig: Produkte mit EMICODE EC1/EC1PLUS/EC1-R/EC1PLUS-R oder VOC < 1 %. Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung. DÄMMUNG XPS / EPS: Extrudierter und expandierter Polystyrol-Dämmstoff muss frei von halogenierten Treibmitteln und HBCD < 0,1 % sein. Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung. PERIMETERDÄMMUNG BITUMENKLEBER: Kleber müssen dem GISCODE BBP10 entsprechen. Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung. ABDICHTUNGEN – PU UND POLYMERBITUMEN: PU-Abdichtungen gemäß GISCODE PU10 oder PU40; Nachweis der Emissionseigenschaften gemäß MVV TB erforderlich. Bituminöse Abdichtungen dürfen keine CMR-Stoffe 1A/1B enthalten; Nachweis über Elutionsversuch (Mecoprop < 47 mg/m²). Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung, Prüfzeugnisse. EPOXIDHARZMÖRTEL UND MINERALISCHE DICHTSCHLÄMMEN: Zulässig sind nur Produkte mit GISCODE D1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RU 0,5/1,sowie EMICODE EC1/EC1PLUS/EC1-R/EC1PLUS-R. Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung. AUßENLIEGENDE TIEFGARAGENRAMPE: EP-Grundierung, -Versiegelung und -Kratzspachtelung müssen gemäß GISCODE RE05, RE10, RE20 oder RE30 ausgeführt werden. Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung. FLÜSSIGKUNSSTOFF- ABDICHTUNG SOCKEL: Nur PU-Produkte gemäß GISCODE PU10 oder PU40, mit Emissionsnachweis gemäß MVV TB (Einzelprodukt oder System). Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung, Prüfzeugnis. PUTZ- UND FASSADENFARBEN: Putz: Deklaration biozider Wirkstoffe. Fassadenfarben: VOC ≤ 30 g/l (wasserbasierte Rezeptur), keine Blei-Verbindungen > 0,10 %, Deklaration biozider Wirkstoffe. Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung. LEERROHRE UND KABEL Keine reproduktionstoxischen Phthalat-Weichmacher > 0,10 %. PBB, PBDE, Blei und Cadmium ≤ 0,10 %. Für Kabelummantelungen aus PVC gilt zusätzlich SVHC ≤ 0,10 %. Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung. WANDBELÄGE PVC PVC-Beläge dürfen keine SVHC > 0,10 % enthalten. Nachweise: TD, SDB, NDB, Herstellererklärung. DAUERELASTISCHE MATERIALIEN Als dauerelastische Materialien dürfen nur silanmodifizierte Polymere zum Einsatz kommen. Der Einsatz von Silikonen ist nicht zulässig. NACHWEISFÜHRUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG: Alle geforderten Nachweise sind vollständig vor Ausführung der jeweiligen Leistung vorzulegen. Ersatzprodukte dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der Bauleitung und unter Nachweis gleichwertiger ökologischer und technischer Qualität eingesetzt werden. Die Dokumentation ist in deutscher Sprache zu führen und im Rahmen der Abnahme an den Auftraggeber zu übergeben. ABKÜRZUNGEN: TD - Technisches Datenblatt TM - Technisches Merkblatt SDB - Sicherheitsdatenblatt NDB - Nachhaltigkeitsdatenblatt ETA - Europäische Technische Bewertung SVHC - Substance of Very High Concern (besonders besorgniserregender Stoff) VOC - Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen) GISCODE - Produktklassifizierungssystem für Bauchemie (BG BAU) EMICODE - Emissionsbewertungssystem für Bauprodukte (GEV) MVV TB - Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude CSC - Concrete Sustainability Council (Nachhaltigkeitszertifikat für Beton) Der durch die Bauökologie, die DGNB-Zertifizierung und die Massenbilanzen enstehende Mehraufwand ist zu berücksichtigen.
10.34 DGNB-Zertifizierung und Bauökologisches Konzept
10.35 Digitales Mängelmanagementsystem 10.35 Digitales Mängelmanagementsystem Vom Auftraggeber bzw. dessen Objektüberwachung wird ein digitales Dokumentations- und Mängel-Management-System eingesetzt, das verpflichtend zur Beseitigung von Ausführungs- und Gewährleistungsmängeln durch den Auftragnehmer ebenfalls zu verwenden ist. Mängelanzeigen werden hierbei durch die Objektüberwachung mit einem integrierten QR-Code bzw. Weblink erstellt und verteilt. Die Freimeldung des AN erfolgt ebenfalls über den QR-Code bzw. Link. Der AN kann ohne Anmeldung eine Rückmeldung zu Status geben. Ihm entstehen hierfür daher keine zusätzlichen Kosten.
10.35 Digitales Mängelmanagementsystem
ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG
A) Baubeschreibung / Gebäudebeschreibung A) Baubeschreibung / Gebäudebeschreibung Der Landkreis Freising errichtet im Rahmen der Entwicklung des Schulstandorts an der Wippenhauser Straße in Freising den Neubau des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums (BSZ) mit einer Hauptnutzfläche (HNF) von ca. 11.000 m2 und den Erweiterungen der bestehenden Schulnutzungen mit einer HNF von ca. 600 m2 sowie weiteren notwendigen Ergänzungen für den gesamten Schulstandort. Hierzu gehören eine 3-fach-Sporthalle mit einer HNF von ca. 1.700 m2, Außensportflächen, Mensa und Werkstätten. Der Neubau ist für 1500 Schüler, 140 Lehrkräfte, 16 Angestellte in der Schulverwaltung und 14 extern Angestellte (Küche, Reinigung) ausgelegt. Die Brutto-Grundfläche (BGF R+S) des Gebäudes beträgt 34.422,96 m2, der Brutto-Rauminhalt (BRI R+S) 169.844,28 m3. Die Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens (+/- 0,00) liegt auf 453,50 m ü. NHN. Das Gebäude ist ein kompakter, unterkellerter Baukörper mit Erdgeschoss und 3 Obergeschossen sowie zurückgesetzten Technikeinhausungen auf dem Dach. Die oberirdischen Gebäudeabmessungen betragen ca. 131,15m x 59,85m (Außenkanten Fassadenverkleidung ohne Wartungsstege) und ca. 134,25m x 62,95m inkl. Wartungsstege. Die Gebäudehöhe an der Ostseite beträgt ca. 17,68m (Attika über 3. Obergeschoss) und ca. 20,68m (Attika über Technikeinhausung) über geplanter GOK an der Ostseite. Die Gebäudehöhe an der Westseite beträgt ca. 13,26m (Attika über 3. Obergeschoss) und ca. 16,26m (Attika über Technikeinhausung) über geplanter GOK an der Westseite. Das Baugrundstück wird im Osten durch die Wippenhauser Straße, im Süden durch das Camerloher Gymnasium, im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Norden durch das bestehende BSZ begrenzt. Es weist an der Wippenhauser Straße eine Höhe von rund 451,5 m ü. NHN auf und steigt nach Westen an einer Hangkante bis auf ca. 467,0 m ü. NHN an. Die Fläche des Baufeldes beträgt insgesamt ca. 31.200 m2. Das Berufsschulzentrum wird über die Wippenhauser Straße erschlossen. Es gibt zwei Hauptzugänge zum Gebäude (Foyer Schule und Sporthalle), die über einen öffentlichen Vorplatz von der Wippenhauser Straße aus zugänglich sind. Die Anlieferungen erfolgen über einen nördlich gelegenen Nebeneingang am Werkhof. Die Tiefgarage wird ebenfalls über die Wippenhauser Straße erreicht. Der kompakte Baukörper gliedert sich grob in die Bereiche schulische Nutzung mit Gemeinschaftsbereichen (Forum, Mensa etc.), Verwaltungstrakt und Unterrichtsbereichen sowie in die Bereiche Sporthalle und Tiefgarage. Alle unterirdischen Gebäudeteile der Gründung und Unterkellerung werden in Massivbauweise in Stahlbeton ausgeführt. Die Gründung wird mittels Bohrpfählen und Tragrosten realisiert. Im Bereich der Sporthalle spannen nicht tragende Bodenplatten über den Tragrost, im Bereich der Tiefgarage ist ein Pflasterbelag vorgesehen. Das Erdgeschoss inkl. Decke wird in Stahlbeton-Bauweise errichtet. Die Obergeschosse werden als Skelettbau, mit einem Tragraster in Längsrichtung von 4,20 m und mit Spannweiten in Querrichtung von 8,40 m (Klassenzimmer) und 2,80 m (Flurbreite), ausgeführt. Das gesamte Gebäude basiert auf einem Ausbauraster von 1,40 m. Die zwei Hauptflure gliedern den Grundriss in den Obergeschossen in drei Bereiche. Die zwei Erschließungszonen sind als „Betonschlitten“ ausgebildet, dienen zur Aussteifung und bilden die Brandabschnitte des Gebäudes. An diese angegliedert sind die Treppen, Sanitärkerne und Technikschächte. Die restlichen Bereiche der Obergeschosse werden als Hybridbau (Betonstützen mit Stahl-Beton-Verbund-Rippendecke und Brettsperrholz-Beton-Verbunddecke) realisiert. Die Sporthalle wird in einem Teilbereich mit dreigeschossigen Stahlfachwerken überbaut, welche gleichzeitig die Regelverbunddecken der Obergeschosse tragen. Der restliche, nicht überbaute Teil der Sporthalle wird mit Stahlbetonverbundträgern überspannt. Alle Dächer erhalten ein Retentionsdach ohne Gefälle. Die Dächer werden als Duo-Kompaktdächer ausgebildet. Der weitere Aufbau bildet bei den Hauptdächern eine extensive Begrünung mit PV-Anlage. Die opaken Bereiche der Außenfassade bestehen aus einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade mit einer Holzverkleidung, im Spritzwasserbereich mit feuchtigkeitsunempfindlichen mineralischen Fassadenplatten. Die Fensterelemente vom Erdgeschoss bis zum dritten Obergeschoss werden als mehrteilige Holz-Aluminium-Fenster- und Pfosten-Riegel-Konstruktionen ausgeführt. Die außenliegenden Fluchtbalkone und Fluchttreppenhäuser werden als feuerverzinkte Stahlkonstruktion mit Gitterrostbelägen und Geländern mit einer Füllung aus nichtrostendem Stahlnetz errichtet. Im Innenbereich kommen robuste und langlebige Materialien, wo möglich aus nachwachsenden Rohstoffen, zum Einsatz mit teilweise sichtbar bleibenden Holz- und Betonoberflächen. Der Neubau wird die QNG-Anforderungen erfüllen und nach DGNB zertifiziert.
A) Baubeschreibung / Gebäudebeschreibung
ENDE DER BAUBESCHREIBUNG ENDE DER BAUBESCHREIBUNG
ENDE DER BAUBESCHREIBUNG
TECHNISCHE ANGABEN - BAUMEISTERARBEITEN ALLGEMEIN TECHNISCHE ANGABEN - BAUMEISTERARBEITEN ALLGEMEIN
TECHNISCHE ANGABEN - BAUMEISTERARBEITEN ALLGEMEIN
A) Beschreibung der Baugrube und Gründung A) Beschreibung der Baugrube Der Neubau erhält über die gesamte Grundfläche ein Untergeschoss und in Teilbereichen noch tiefer liegende Bauteile. Bauseits wird hierfür eine Baugrube erstellt. Die Länge der Baugrube an der Oberkante der Böschung bzw. Verbau in Nord-Süd-Richtung beträgt ca. 160m, die größte Breite der Baugrube in Ost-West-Richtung beträgt ca. 80m. Die natürliche Geländehöhe im Bereich der Baugrube liegt am tiefsten Punkt bei ca. 453,8m ü. NHN und am höchsten Punkt bei ca. 458,0m ü. NHN. Die OK +/- 0,00 des Gebäudes liegt auf +453,50m ü. NHN. Aufgrund der Lage des zu errichtenden Gebäudes auf dem Baugelände wird die Baugrube an der Westseite mit einer Trägerbohlwand und entlang der Nordseite teilweise mit einer Trägerbohlwand und teilweise mit einer tangierenden Bohrpfahlwand gesichert. Auch die Baugrube im Bereich der späteren Tiefgaragen-Einfahrt wird mit einer Trägerbohlwand und einer tangierenden Bohrpfahlwand gesichert. Gemäß der Ausführungsplanung Verbau ist die Baugrube in folgenden Bereichen mit einer Trägerbohlwand mit Leichtprofilausfachung bzw. Kanaldielen umgeben: Achse 1-33 sowie ca. Achse A-C (Schnitt 11.3-11.3 bis 8.1-8.1 und 1.1-1.1, 2.1.2.1, 2.2-2.2) sowie im Rampenbereich der Tiefgarage Gemäß der Ausführungsplanung Verbau ist die Baugrube in folgenden Bereichen mit einer tangierenden Pfahlwand umgeben: Achse C-L (Schnitt 7-7 bis 3-3 sowie Schnitt 1.2-1.2, 1.3-1.3) Der Verbau wird zumeist mittels einfacher Rückverankerung gesichert. Nur im Schnitt 17-17 kommt eine zweite Ankerlage zur Ausführung. Die Ost- und Südseite der Baugrube wird frei geböscht. Für die großflächige Baugrube ist keine Wasserhaltung vorgesehen. Da die tieferliegenden Bauteile des Untergeschosses tlw. unterhalb des Bemessungswasserstands (HGW) liegen, werden diese für deren Herstellung mit Spundwandkästen zu umgeben und bauseits mit einer Wasserhaltung versehen. Die Gründung des Gebäudes erfolgt größtenteils über eine bauseitige Pfahlgründung aus Betonpfählen. Die Herstelleebenen der Pfahlgründung liegen auf -2,80, -4,87 und -5,12. Ebenso wird der Kran 3 und 4 sowie eine der Fluchttreppen an der Westseite auf Pfählen gegründet. Die Gründung dieser Elemente wird bauseits hergestellt, sobald die vertikalen Verbauelemente der Schnitte 11.3-11.3 bis 8.1-8.1 eingebaut sind. Die Sohle der Baugrube (entspricht UK Sauberkeitsschicht) im Normalbereich (entspricht Bereiche mit trag./nichttrag. Bodenplatten, Zerrbalken und Streifenfundamenten) liegt zwischen -5,13 und -5,43 und zwischen -6,10 und -7,96 im Bereich von tieferliegenden Bauteilen unter 1.UG. Aufgrund der Untergrundverhältnisse wird die Baugrube in einem Winkel von 45 Grad geböscht. Wo die Böschung eine Höhe von größer als 3m aufweist, ist eine Berme mit einer Breite von 1,5m angeordnet.
A) Beschreibung der Baugrube und Gründung
B) Offene Wasserhaltung Niederschlagswasser Baugrube B) Offene Wasserhaltung Niederschlagswasser Baugrube Für die Ableitung des anfallenden Niederschlags- sowie auch des u.U. temporär auftretenden Schicht- und Sickerwassers aus der Baugrube ist durch den AN Baumeisterarbeiten eine offene Wasserhaltung zu installieren. Hierfür sind im Arbeitsraum der Baugrube Drängräben mit Pumpensümpfen anzulegen.
B) Offene Wasserhaltung Niederschlagswasser Baugrube
C) Vermessung C) Vermessung Dem Auftragnehmer werden vom Auftraggeber ein Gebäudehauptachsenpaar und ein Höhenpunkt auf der Baustelle eingemessen. Weitergehende Vermessungsleistungen, welche für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie voll verantwortlich vor Rohbauerstellung durchzuführen und die hierzu erforderlichen Pläne zu erstellen. Hierzu gehört das Abstecken der Hauptachsen (Primärnetzpunkte) der baulichen Anlagen. Vom Primärnetz ausgehend sind eigenverantwortlich unter Zugrundelegung der übergebenen Pläne alle notwendigen Achsen als Sekundärnetz zu konstruieren und zu vermarken. Der eingerichtete Höhenbezugspunkt ist in die Geschosse zu übertragen. Zur Einhaltung der geforderten Toleranzmaße wird vom Auftragnehmer ein erhöhter Vermessungsaufwand gefordert. Die übliche Poliervermessung ist nicht ausreichend! Der eingesetzte Vermessungsingenieur ist vorab namentlich zu benennen unter Nachweis der Qualifikation. Vor dem Betonieren ist die Schalung auf Abweichungen hin zu überprüfen und ggf. nachzurichten. Nach dem Betonieren sind die Bauteile auf die Einhaltung der Toleranzen zu vermessen und in Plänen zu protokollieren. Der Aufwand ist in den jeweiligen Schalungspositionen zu berücksichtigen. Die Protokolle des Vermessers sind nach jedem Einsatz unverzüglich der Objektüberwachung vorzulegen. Das Anlegen von Meterrissen für den eigenen Bedarf sowie der Aufwand zum Einmessen der Einbau- und Fertigteile werden nicht gesondert vergütet. HINWEIS Bezüglich des vermessungstechnischen Aufwands wird besonders auf die Einhaltung der Toleranzen bei den Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie im Bereich der Holz-Beton-Verbunddecken in Verbindung mit den Peikko Deltabeam Stahl-Verbundträger und den Anschlüssen für die Fluchtbalkone hingewiesen. Zu den zulässigen Toleranzen siehe die Regelungen in den Technischen Angaben des jeweiligen Leistungsbereichs bzw. LV-Titels. Um die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine einzuhalten, ist es erforderlich, die Stahl-Verbundträger und die Brettsperrholzelemente der Holz-Beton-Verbunddecken nach Planmaß zu fertigen. Aufgrund der notwendigen Werk- und Montageplanung und Vorfertigung für diese Elemente ist ein vorheriges Aufmaß auf der Baustelle nicht möglich.
C) Vermessung
D) Kampfmittel D) Kampfmittel Der Baugrund wurde durch den Auftraggeber auf das Vorhandensein von Kampfmitteln überprüft. Es besteht kein Verdacht auf Kampfmittel im Untergrund. Gemäß der Baufachrechtlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR), besteht für das Bauvorhaben kein weiterer Erkundungsbedarf (Kategorie 1).
D) Kampfmittel
E) Baugrundgutachten und Baugrund E) Baugrundgutachten und Baugrund Für das Gelände wurde im Juni 2024 ein baugeologisches Gutachten erstellt, welches der Ausschreibung zur Gänze beiliegt. Zur Erkundung des Baugrunds wurden hierbei Bohrungen in den Baugrund abgeteuft und Rammsondierungen durchgeführt. Auf dem Baugelände gab es neben unbefestigten Flächen mit einer Oberboden- und Mutterbodenschicht auch befestigte Bereiche ehemaliger Sportflächen und asphaltierte bzw. gepflasterte Flächen, welche im Vorfeld der Baumeisterarbeiten bauseits abgeräumt wurden. Bis zu einer Tiefe von 1-2m unter GOK stehen aufgefüllte Böden und darunter bis etwa 9m unter GOK je nach Lage mitteldichte Kiese und Sande in wechselnden Zusammensetzungen an. Darunter werden die Böden sandiger und schluffiger. Ab einer Tiefe von 13m unter GOK stehen feste Tonschichten an. Im Aushubbereich der Baugrube wurde aus den durchgeführten Versickerungstests im Tiefenbereich 1,5m unter GOK eine Wasserdurchlässigkeit mit einem mittleren Bemessungs-kf-Wert von 5,3 x 10 -6 m/s ermittelt. Im Tiefenbereich 2-3m unter GOK wurde eine Wasserdurchlässigkeit mit einem mittleren Bemessungs-kf-Wert von 3 x 10 -5 m/s ermittelt. Die genaue Bodenklassifizierung ist dem geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
E) Baugrundgutachten und Baugrund
F) Altlasten und abfalltechnische Bewertung Baugrund F) Altlasten und abfalltechnische Bewertung Baugrund Nach vorliegendem Kenntnisstand liegt das Baugrundstück außerhalb vonAltlastenverdachtsflächen. Es grenzt jedoch im Norden an eine Altablagerungsfläche (ehem.Mülldeponie „Im Gereuth“). Im Rahmen der Erstellung des Baugrundgutachtens wurde auch eine Untersuchung der Altlastensituation auf dem Baugelände vorgenommen. Des Weiteren ließ der Auftraggeber im April 2024 eine abfalltechnische Bewertung des Baugrunds mittels in-Situ-Beprobung durch Kleinrammbohrungen durchgeführen. Das Ergebnis der Bewertung liegt der Ausschreibung zur Gänze bei. Dieses kam zu folgendem Ergebnis: - abfalltechnische Beurteilung Auffüllungen: hauptsächlich Z 0, vereinzelt Z 1.1 und Z1.2. Die Auffüllungen mit dem InSitu-Ergebnis Z 0 sind bei einer Verwertung in einer Trockenverfüllung als Z 0-Material zu werten - abfalltechnische Beurteilung der gewachsenen Böden: hauptsächlich Z 1.1 (geringe Grundbelastung mit Nickel), vereinzelt Z 0 Die Beurteilung der Qualität und die Übereinstimmung mit den Ergebnissen der in-Situ-Beprobung u.a. des Aushubs für die Stützwand Süd und die Einbringung der Rigolen erfolgt durch den Auftraggeber. Bei Bedarf werden die Arbeiten bauseits fachtechnisch begleitet und nachbeprobt.
F) Altlasten und abfalltechnische Bewertung Baugrund
G) Grundwassersituation G) Grundwassersituation An den Grundwassermessstellen auf dem Gelände wurden seit Februar 2023 folgende Grundwasserhöchst- und Grundwassertiefststände gemessen (siehe hierzu auch Anlage zum Leistungsverzeichnis): GWM1: - Tiefststand: ca. 446,2 mNHN (24.08.2023) - Höchststand: ca. 447,3 mNHN (Ende Oktober 2024 bis Ende Januar 2025) GWM2 alt: - Tiefststand: ca. 446,7 mNHN (13.04.2023 bis 30.04.2023) - Höchststand: ca. 447,5 mNHN (31.07.2024 bis 01.08.2024) GWM2 neu: - Tiefststand: ca. 447, 65 mNHN (16.04.2025) - Höchststand: ca. 447,73 mNHN (13.03.25) GWM3 neu: - Tiefststand: ca. 447,5 (31.03.2025) - Höchststand: ca. 447,6 (13.03.2025) Der Bemessungswasserspiegel (entspricht HGW) für das geplante Bauvorhaben wurde auf 448,0 mNHN festgelegt. Der Bauwasserspiegel (entspricht MHGW) liegt auf 447,50 mNHN. Genaue Angaben zur Grundwassersituation können auch dem Erläuterungsbericht zum wasserrechtlichen Antrag nach Art. 70 BayWG vom 30.04.2025 entnommen werden (siehe Anlage zum Leistungsverzeichnis).
G) Grundwassersituation
H) Überfahrbarkeit Wippenhauser Graben H) Überfahrbarkeit Wippenhauser Graben Im Bereich der Zufahrten zur Baustelle entlang der Wippenhauser Straße muss der überbaute Wippenhauser Graben überfahren werden. Die Überfahrt hat eine Stützweite von ca. 2,5m, eine lichte Weite von ca. 2,2m und entspricht der Brückenklasse 30 nach DIN 1072. Die max. Belastung der Überfahrt ist bei An- und Abtransporten der Baustelle zu berücksichtigen.
H) Überfahrbarkeit Wippenhauser Graben
I) Bauablauf I) Bauablauf Im Wesentlichen ist folgender Bauablauf vorgesehen: - Baustelleneinrichtung inkl. Herstellung Baustraße Ost und West - Herstellung Stützwand Süd und Herstellung Baustraße Süd - parallel Herstellung tieferliegende Bauteile von Süd nach Nord - Herstellung Streifenfundamente, Zerrbalken, Pfahlkopfbalken, nichttragende und tragende Bodenplatten von Süd nach Nord - parallel Herstellung Grundleitungen und Fundamenterderanlage - parallel Dämm- und Abdichtungsarbeiten der Fundamentbauteile und unter Bodenplatten - Erstellung der jeweiligen Geschosse des Gebäudes von Süd nach Nord in mehreren Bauabschnitten und im geschossweisen Versatz - parallel zu Betonarbeiten im 1.UG Dämm- und Abdichtungsarbeiten der Außenbauteile im 1.UG - parallel zu Betonarbeiten im 1.UG abschnittsweise Verfüllarbeiten der Arbeitsräume und Baugrube im 1.UG - ab Decke über EG parallel geschossweise Montage Stahlfachwerkträger und Montage Stahlverbundträger - parallel zur Herstellung 1.UG - 3.OG Elektroeinlegearbeiten - parallel zur Herstellung 1.UG Mauerarbeiten - Verschließen von Öffnungen und Durchbrüchen
I) Bauablauf
J) Parallele Arbeiten anderer Gewerke J) Parallele Arbeiten anderer Gewerke Parallel zu den Baumeisterarbeiten finden auf dem Baugrundstück bauseitige Arbeiten statt. Dazu gehören: - Fertigstellung Pfahlgründung und Restaushub in der nördlichen Gebäudehälfte durch das Gewerk Spezialtiefbau - Feinaushub der Baugrube durch das Gewerk Spezialtiefbau nach Fertigstellung der Pfahlgründung - Kappen der Pfahlköpfe durch Gewerk Spezialtiefbau nach Herstellung der Sauberkeitsschicht - Ziehen der Dielen der Spundwandkästen durch das Gewerk Spezialtiefbau - Rückbau der Ausfachung und Ziehen der Träger der Trägerbohlwand durch das Gewerk Spezialtiefbau - Herstellung der Notabdichtungen in den Innenhöfen durch das Gewerk Dachabdichtung Im Innenbereich wird nach Erlangung der Baufreiheit im 1. Untergeschoss mit den Installationsarbeiten der haustechnischen Gewerke begonnen. Beim Ziehen der Träger der Trägerbohlwand entlang der Westseite (Dauer ca. 10 Tage) sind die Kräne 3 und 4 nur eingeschränkt nutzbar. Des Weiteren müssen die ggf. bereits vorhandenen Schutzgerüste des AN für das Ziehen ab- und nach dem Ziehen wiederaufgebaut sowie eine Absturzsicherung am Deckenrand für diesen Zeitraum eingerichtet werden. Die hierdurch entstehenden Erschwernisse und Mehraufwand für die Baumeisterarbeiten – insbesondere durch eingeschränkte Arbeitsbereiche sowie den erhöhten Abstimmungsaufwand mit den bauseitigen Gewerken – sind zu berücksichtigen.
J) Parallele Arbeiten anderer Gewerke
K) Sicherheitseinrichtungen und Absturzsicherung K) Sicherheitseinrichtungen und Absturzsicherung Für die Ausführung der Rohbauarbeiten benötigt der AN ein Schutzgerüst. In Bereichen mit Stahlverbundträgern am Deckenrand hat die Befestigung des Schutzgerüsts entweder von oben in den Aufbeton der HBV-Decken oder von unten in die Brettsperrholzelemente zu erfolgen. Der Mehraufwand für die Befestigungen des Schutzgerüsts ist zu berücksichtigen. Da die Fassadenelemente mit Teleskop- bzw. Scherenhubbühnen und ohne Fassadengerüst montiert werden ist ein vorzeitiger Aufbau des bauseitigen Fassadengerüsts für die Zwecke des AN nicht möglich. Der Mehraufwand für die Herstellung der Absturzsicherung bei Herstellung der Wände UG, Decke über UG, sowie der Wände EG und Decke über EG im Bereich des noch nicht hinterfüllten Arbeitsraums der Baugrube sowohl im verbauten Bereich entlang der West- und Nordseite sowie in geböschten Bereichen ist einzukalkulieren. Für die Ausführung der Baugrubenhinterfüllung muss die Absturzsicherung/Schutzgerüst abschnittsweise mehrfach ab- und wiederaufgebaut werden. Diese Punkte sind im Einheitspreis der Position "Baustelleneinrichtung" zu berücksichtigen.
K) Sicherheitseinrichtungen und Absturzsicherung
L) Musterholzbau-Richtlinie und Fachbauleitung L) Musterholzbau-Richtlinie und Fachbauleitung Für das Gebäude gilt die Musterholzbau-Richtlinie MHolzBauRL in der Fassung vom Oktober 2020. Der Auftragnehmer hat einen geeigneten Fachbauleiter für Holzbau zu ernennen, der für die im Rahmen des Leistungsumfangs erforderlichen Holzbauarbeiten über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügt und die gem. Abschnitt 9 der MHolzBauRL geforderten Planunterlagen überwacht. Der Fachbauleiter hat zusätzlich zu den Bauvorlagen des Auftraggebers vor Ausführungsbeginn die in Abschnitt 9 der MHolzBauRL erwähnten Unterlagen zusammenzustellen und auf der Baustelle vorzuhalten, um eine Ausführung des Bauvorhabens in Übereinstimmung mit der MHolzBauRL zu dokumentieren und zu ermöglichen. Der Fachbauleiter hat am Ende der Leistungserbringung des Auftragnehmers für die Holzbauarbeiten (Holz-Beton-Verbunddecken) zu bestätigen, dass die Ausführung mit der Ausführungsplanung übereinstimmt und die Vorgaben der MHolzBauRL eingehalten wurden. Des Weiteren hat der Fachbauleiter zu bestätigen, dass er über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung für den Holzbau gemäß MHolzBauRL verfügt, und dass die Durchführung der Anforderungen der MHolzBauRL auf der Grundlage der in Abschnitt 9 MHolzBauRL geforderten Planunterlagen von ihm überwacht und umgesetzt wurden.
L) Musterholzbau-Richtlinie und Fachbauleitung
ENDE DER TECHNISCHEN ANGABEN - BAUFELDFREIMACHUNG ALLGEMEIN ENDE DER TECHNISCHEN ANGABEN - BAUFELDFREIMACHUNG ALLGEMEIN
ENDE DER TECHNISCHEN ANGABEN - BAUFELDFREIMACHUNG ALLGEMEIN
01 ARBEITSVORB., BAUSTELLENEINR., DOKUMENTATION
01
ARBEITSVORB., BAUSTELLENEINR., DOKUMENTATION
01.01 Baustelleneinrichtung - Allgemein
01.01
Baustelleneinrichtung - Allgemein
01.02 Bauwasser
01.02
Bauwasser
01.03 Baulichkeiten
01.03
Baulichkeiten
01.04 Sicherheitseinrichtungen
01.04
Sicherheitseinrichtungen
01.05 Witterungsschutzmaßnahmen
01.05
Witterungsschutzmaßnahmen
01.06 Winterbaumaßnahmen
01.06
Winterbaumaßnahmen
01.07 Verkehrswege
01.07
Verkehrswege
01.08 Gerüste
01.08
Gerüste
01.09 Vermessung
01.09
Vermessung
01.10 Dokumentation
01.10
Dokumentation
01.11 Baustelleneinrichtung - Sonstiges
01.11
Baustelleneinrichtung - Sonstiges
02 ERDARBEITEN
02
ERDARBEITEN
TECHNISCHE ANGABEN - ERDARBEITEN TECHNISCHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER ERDARBEITEN SCHNITTSTELLE BAUGRUBENSOHLE Der Feinaushub der Baugrube ab Herstellebene der Bohrpfähle bis auf Baugrubensohle nach Fertigstellung der Pfahlgründung erfolgt bauseits durch den AN Spezialtiefbau und Erdarbeiten. Hierzu gehört die Profilierung der Baugrubensohle gem. Aushubplan mit einer zulässigen Abweichung von der Sollhöhe von +/- 2cm, einschl. Herstellung der Böschungen zwischen den unterschiedlichen Niveaus der Baugrubensohlen unter den einzelnen Fundamentbauteilen. Der Feinaushub erfolgt in Abschnitten analog zu den Bauabschnitten des AN Baumeister. Das Herrichten und Verdichten der Baugrubensohle unter den jeweiligen Streifenfundamenten, Zerrbalken und Bodenplatten erfolgt durch den AN Baumeister. Die Verfüllung und Verdichtung der Arbeitsräume nach Herstellung der Fundamentbauteile erfolgt durch den AN Baumeister. ABNAHME BAUGRUBENSOHLEN Die Baugrubensohlen werden durch den Bodengutachter des AG abgenommen. Der AN hat dem AG die Fertigstellung der Verdichtung der Baugrubensohlen in Teilbereichen rechtzeitig anzuzeigen und dem Bodengutachter die zugehörigen Verdichtungsprotokolle zur Prüfung vorzulegen. Mit dem Aufbringen der Sauberkeitsschicht darf erst nach Freigabe der Baugrubensohlen durch den Bodengutachter begonnen werden. NIVELLEMENT Vor Beginn der Arbeiten ist durch den Auftragnehmer ein Flächennivellement des Geländeverlaufs in der Baugrube vorzunehmen, das vom Auftraggeber anerkannt und gegengezeichnet sein muss, und später als Abrechnungsgrundlage dient. Das Flächennivellement und die Abrechnungsgrundlage sind spätestens 10 Werktage vor Ausführungsbeginn vorzulegen. AUFMASS Die Flächen aller abrechnungsrelevanten Zwischenschritte sowie nach Abschluss der Arbeiten sind tachymetrisch aufzumessen. Die Ergebnisse sind jeweils auf Plänen darzustellen und an den AG in Planform und digital zu übergeben. Für Aufmaß und Abrechnung der Erdarbeiten werden alle Aushubmassen und Verfüllungen als feste Massen im eingebauten Zustand (Volumen nach gewachsenem oder fertig verdichtetem Boden) ohne Auflockerungen gemessen. Die Abrechnung ist nach Plan und örtlichem Aufmaß (nicht ausschließlich REB!) durchzuführen. Inhalt des Abrechnungsplanes: - Grundrissform der geböschten bzw. verbauten Aushubbereiche Hierbei sind folgende Zwischenstände im Abrechnungsplan zu dokumentieren: - Niveau des übergebenen Geländes in der Baugrube - Niveau der Baugrubenhinterfüllung nach Einbau des vor Ort gelagerten Materials - Niveau der Baugrubenhinterfüllung nach Einbau des Recycling-Materials - Niveau nach Fertigstellung der Baugrubenhinterfüllung nach Einbau der oberen Frostschutzschicht HOMOGENBEREICHE UND BODENVERHÄLTNISSE Die Homogenbereiche, Bodenarten und Bodengruppen sind dem Bodengutachten zu entnehmen, das dem Leistungsverzeichnis beiliegt. Beim Antreffen ungünstiger und nicht vorauszusehender Bodenverhältnisse innerhalb des Abtragungsquerschnittes, ist die Bauleitung umgehend zu informieren und nach deren Anweisung zu verfahren. ERSCHWERNISSE DER ERDARBEITEN Derzeit sind folgende Erschwernisse für die Erdarbeiten des AN erkennbar und in den Positionen zu berücksichtigen: - Erschwernisse durch die abschnittsweise Hinterfüllung der tieferliegenden Bauteile und der Fundamentbauteile - Erschwernisse, da das Verfüllmaterial für die Fundamentbauteile im Inneren des Gebäudes nur mit Kran zum Einbauort transportiert werden kann - Erschwernisse durch die beengten Verhältnisse für die Auffüll- und Verdichtungsarbeiten zwischen den Fundamentbauteilen - Erschwernisse da die Hinterfüllung der Baugrube abschnittsweise und parallel mit der Abdichtung und Dämmung der Außenwand stattfindet - Erschwernisse durch die beengten Verhältnisse im Bereich des Baugrubenverbaus und der Lichtschächte - Erschwernisse, da parallel mit der Baugrubenhinterfüllung bauseits die Verpressanker entspannt und die Ausfachung der Trägerbohlwand zurückgebaut wird Des Weiteren sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind, und mit denen üblicherweise gerechnet werden muss - Beseitigen von normalen Niederschlägen - Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen - Schutzmaßnahmen bei Frost - Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle - Errichten, Vorhalten, Umlegen und Beseitigen von Rampen für die eigene Leistung - Umlagern von Bodenaushubmaterial aus baubetrieblichen Gründen im Leistungsbereich des Auftragnehmers Die Erschwernisse und die abschnittweise Ausführung der Arbeiten führen zu Unterbrechungen und einer verminderten Geschwindigkeit bei der Leistungserbringung. Die ggf. erforderlichen mehrmaligen Zu- und Abfahrten für die Baustellenfahrzeuge sind zu berücksichtigen. EIGENÜBERWACHUNG DES VERDICHTUNGSGRADES Die ausreichende Verdichtung von Baugrubensohlen, Auffüllungen und Arbeitsraum-Hinterfüllungen bis zum geforderten Verformungsmodul und Verhältniswert bzw. Bettungsmodul hat der Auftragnehmer im Rahmen seiner Eigenüberwachungsprüfungen eigenverantwortlich durchzuführen. Die Verdichtungsprüfungen sind entweder als statische Plattendruckversuche nach DIN 18134 oder als dynamische Plattendruckversuche nach TP BF-StB, Teil B 8.3 lagenweise in Abhängigkeit von der Art des Nachweises durchzuführen und lückenlos nach Anzahl, Lage und Einbautiefe zu dokumentieren. Die Protokolle sind dem Auftraggeber regelmäßig vorzulegen. Der Mehraufwand hierfür für die Eigenüberwachung ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Zur Gewährleistung dieser Werte im Rahmen Ihrer Eigenüberwachungsprüfungen stehen folgende Prüfmöglichkeiten/-umfang zur Verfügung: - entweder 1x DPr je 200m2 je 3. Lage (Dicke je Lage max. 30cm) - oder 1x Ev2 Planum (alt. 2x Evd) je 100m2 - oder 1x Ev2 je Widerlager (alt. 2x Evd) HINTERFÜLLUNG ARBEITSRÄUME TIEFERLIEGENDE BAUTEILE UND FUNDAMENTBAUTEILE Die Arbeitsräume der Baugrube im Bereich der tieferliegenden Bauteile und der Fundamentbauteile sind nach deren Fertigstellung mit dem auf dem Baugelände gelagerten Aushubmaterial zu verfüllen und lagenweise auf 103 % Proctordichte zu verdichten. Vor Beginn der Baugrubenhinterfüllung sind die Hinterfüllbereich komplett zur reinigen. Hierzu gehört auch der Abbruch und die Entsorgung von Betonresten und -überständen (z.B. der Sauberkeitsschicht) zur Gewährleistung einer einwandfreien Versickerung. Mit der Hinterfüllung darf erst nach Kontrolle und Freigabe des gereinigten Zustands durch die Objektüberwachung begonnen werden. HINTERFÜLLUNG ARBEITSRÄUME BAUGRUBE Übergabehöhe an das nachfolgende Gewerk Außenanlagen liegt auf der Westseite auf OK +3,82, an der Süd-, Ost- und Nordseite auf OK -0,60. Im Bereich der Baugrubenhinterfüllung ist ein Verformungsmodul EV2 von min. 45 MN/m2 einzuhalten. Im 1.UG findet die Hinterfüllung abschnittsweise und parallel mit der Abdichtung und Dämmung der Außenwand statt. Während der Verfüllung des Arbeitsraumes werden bauseits die Verpressanker entspannt und die Ausfachung der Trägerbohlwand zurückgebaut. Die erschwerte Materialeinbringung und die abschnittsweise Ausführung der Hinterfüllung sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. HINTERFÜLLUNG ARBEITSRAUM IM BEREICH SPORTHALLE Im Bereich der Sporthalle gibt es eingeschossige bzw. abschnittsweise zweigeschossigeWände, die horizontalen Erddrücken ausgesetzt sind. Diese Wände sind biegesteif mit denFundamenten verbunden und erfordern im Bauzustand besondere Maßnahmen bezüglich desZeitplans für die Erdreichverfüllung und der zulässigen Lasten in bestimmten Abständen zurWand: 1. Hinterfüllung Arbeitsraum Westseite Sporthalle im Bereich Achse A/1-10 Ohne betonierte HBV-Decke über der Sporthalle (entspricht Decke über EG) darf die Wand an der Westseite der Sporthalle im Bereich Achse A/1-10 max. bis auf eine Höhe von OK +1,0 aufgefüllt werden. Die restliche Auffüllung darf erst 28 Tage nach der Betonage der HBV-Decke erfolgen. 2. Hinterfüllung Arbeitsraum Südseite Sporthalle im Bereich Achse A-J/1 Die eingeschossige Wand an der Südseite im Bereich Achse A-J/1 ist in das Fundament eingespannt und kann 28 Tage nach dem Betonieren verfüllt werden. HINTERFÜLLUNG ARBEITSRÄUME WINKELSTÜTZWAND SÜD UND WEST Auf die Winkelstützwände Süd + West wurde ein Verdichtungserddruck von max. 15 kN/m2 (= leichte Verdichtung) angesetzt. Dies setzt voraus, dass die lageweise Verdichtung der Arbeitsraum-Hinterfüllung ausschließlich mit Rüttelplatten mit einer Betriebsmasse < 250 kg erfolgt. Der Mehraufwand hierdurch ist zu berücksichtigen. VERWENDUNG VON RECYCLING-BAUSTOFFEN BEI DER BAUGRUBENHINTERFÜLLUNG Gemäß den Anforderungen der QNG- und DGNB-Zertifizierung müssen min. 30% der neu eingebrachten Erdbaustoffe aus zertifiziertem und güteüberwachtem Recyclingmaterial bestehen, d.h. sobald das vor Ort gelagerte Aushubmaterial eingebaut wurde und des Weiteren die nachfolgend beschriebene Unterkante für die Verwendung von RC-Baustoffen erreicht ist, haben die weiteren Auffüllarbeiten mit RC-Baustoffen zu erfolgen. Beim dem verwendeten Recyclingmaterial muss es sich um einen fortlaufend geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recycling-Baustoff aus einer stationären Recyclinganlage handeln. Gemäß Punkt G – Grundwassersituation – der Technischen Angaben - Baumeisterarbeiten allgemein liegt der Mittlere Höchste Grundwasserstand (MHGW) - entspricht dem Bauwasserspiegel für das Baugelände - bei 447,50 mNHN (entspricht OK -6,00 unter +/-0,00). Gemäß den Vorgaben aus den Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungenfür die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendungvon Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005,ZTV wwG-StB By 05, inkl. Änderung vom 23. Dezember 2020, Az. 49-43437-5-2 kann Recyclingmaterial der Güteklasse RW 1 bei technischen Bauwerken im offenen Einbau verwendet werden, sofern der Abstand über dem Mittleren Höchsten Grundwasserstand einen Abstand von min. 1m einhält. Daraus folgt, dass für die Verwendung von RC-Baustoffen für die Hinterfüllung der Baugrube erst ab einer Unterkante von 448,50 mNHN (entspricht OK -5,00 unter +/-0,00) erfolgen darf. MASSENBILANZ ERDBAUSTOFFE Siehe Punkt 10.34 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
TECHNISCHE ANGABEN - ERDARBEITEN
02.01 Planum Baugrubensohle
02.01
Planum Baugrubensohle
02.02 Auffüllungen Arbeitsräume Gründungsbauteilen
02.02
Auffüllungen Arbeitsräume Gründungsbauteilen
02.03 Hinterfüllung Baugrube
02.03
Hinterfüllung Baugrube
03 BETONARBEITEN
03
BETONARBEITEN
TECHNISCHE ANGABEN - BETON- UND STAHLBETONARBEITEN TECHNISCHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER BETON- UND STAHLBETONARBEITEN ARBEITSVORBEREITUNG Für die Bestellung der Bewehrungstähle, der Bewehrungsbauteile und der sonstigen Einbauteile werden dem AN die Bewehrungspläne für die zur Ausführung anstehenden Bauteile spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Betonage-Zeitpunkt übergeben. BEWEHRUNGSFÜHRUNG/EINBAUTEILE ALLGEMEIN Beabsichtigt der AN eine Änderung der Bewehrungsführung oder eine Änderung der in den Bewehrungsplänen vorgegebenen Einbauteile, so hat er sämtliche hierfür erforderlichen Planungsleistungen (Zeichnungen, Berechnungen, etc.) zum Nachweis der Gleichwertigkeit auf eigene Kosten zu erbringen, sämtliche hieraus resultierenden Kosten (z.B. Gebühren Prüfingenieur) zu tragen und die erforderlichen Änderungen in den Ausführungszeichnungen zu planen. BEWEHRUNGSFÜHRUNG/RÜCKBIEGEANSCHLÜSSE Für die Ausbildung von Arbeitsfugen mit durchlaufender Bewehrung sind entsprechende Leistungspositionen vorgesehen. Sofern der AN für die Bewehrungsverbindungen bei Arbeitsfugen, entsprechend der vom AN zu treffenden Festlegungen der Betonierabschnitte, vorgefertigte Bewehrungsanschlüsse (Rückbiegeanschlüsse) verwendet, ist deren Anordnung mit der Tragwerksplanung abzustimmen. Bei der Ausführung von rückbiegefähigen Bewehrungsanschlüssen in Verwahrkästen ist das Merkblatt "Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen" des Betonvereins und die Herstellerhinweise zu beachten. AUSFÜHRUNG ALLGEMEIN Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, wird Beton/Stahlbeton getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung abgerechnet. Ortbetonarbeiten dürfen erst vorgenommen werden, wenn Baugrubensohlen, Arbeitsfugen, Maße, Schalungen und Bewehrung kontrolliert und abgenommen sind. Protokolle sind hierfür zu erstellen. TOLERANZEN FÜR BAUTEILE OHNE SICHTBETONANFORDERUNG Abweichend von DIN 18202:2005 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" werden folgende Grenzabweichungen vereinbart: Die in Tabelle 1 - Grenzabweichungen genannten Werte werden um 50 % reduziert und erforderlichenfalls aufgerundet. Die Grenzabweichungen finden auch für Nennmaße über 60 m Anwendung und sind ggf. linear zu interpolieren. Die in Tabelle 2 - Grenzwerte für Winkelabweichungen genannten Werte werden um 50 % reduziert und erforderlichenfalls aufgerundet. Die Grenzabweichungen finden auch für Nennmaße über 60 m Anwendung und sind ggf. linear zu interpolieren. Die in Tabelle 3 - Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen genannten Werte werden um 50 % reduziert und erforderlichenfalls aufgerundet. Die in Tabelle 4 - Grenzwerte für Fluchtabweichungen bei Stützen genannten Werte werden um 50 % reduziert und erforderlichenfalls aufgerundet. Unabhängig von diesen Toleranzen gelten besondere Vereinbarungen für die im LV-Titel 03.13 aufgeführten Stahlbauanschlüsse für die bauseitigen Fluchtbalkone sowie für die im LV-Titel 04.01 aufgeführten Peikko Deltabeam Verbundträger. Siehe hierzu die Hinweistexte und Technischen Angaben vor diesen LV-Titeln. TRAGGERÜSTE Es sind grundsätzlich Traggerüste der Bemessungsklasse B im Sinne DIN EN 12812 einzusetzen. Hierfür ist durch den AN jeweils ein Standsicherheitsnachweis vorzulegen. Die Planung der Traggerüste einschl. deren Gründung obliegt dem Auftragnehmer. Für den Mehraufwand von Verwendung von Traggerüsten der Bemessungsklasse B sind in nachfolgenden LV-Titeln Positionen enthalten. ABSTURZSICHERUNG SCHALARBEITEN DECKEN Die Absturzsicherung am Schalungsrand im Zuge der Schalarbeiten an Decken hat mit mobilen Ankermasten zum Einhängen der persönlichen Schutzausrüstung zu erfolgen. Die Ankermasten müssen EU-baumustergeprüft und statisch nachgewiesen sein. HILFSUNTERSTÜTZUNGEN DECKEN Durch den Bauablauf ist davon auszugehen, dass die Decke unter der zu betonierenden Decke, zum Betonage-Zeitpunkt noch nicht ihre 28-Tage-Festigkeit erreicht hat. Daher muss die flächige Abstützung der Decke in Schalung auf 3 Decken erfolgen (1 Decke ohne 28-Tage-Festigkeit, 2 Decken mit 28-Tage-Festigkeit) und installiert bleiben bis die betonierte Decke ihre 28-Tage-Festigkeit erreicht hat. Der Mehraufwand hierfür ist in den Positionen für die Deckenschalung zu berücksichtigen. ABSTANDHALTER UND SPANNSTELLEN Es sind grundsätzlich Abstandhalter und Mauerstärken aus Faserbeton, geeignet für Feuerwiderstandsklasse F30 - F180 und geeignet in Brandwänden F90 nach DIN 4102, zu verwenden. Der Verschluss von Spannstellen in Beton hat grundsätzlich mit Stopfen aus Faserbeton zu erfolgen und muss der Feuerwiderstandsklasse F90-A DIN 4102 genügen. Weitergehende Anforderungen sind den Leistungspositionen zu entnehmen. ARBEITSFUGEN Arbeitsfugen und hierfür erforderliche Einbauteile werden nur angegeben, wenn sie ausplanerischen Aspekten unumgänglich sind (z.B. Schwindgassen oder Sollrissfugen). Die Anordnung und Ausbildung von Arbeitsfugen sind, abgesehen von Bereichen mit WU- und Sichtbeton-Anforderung, dem AN überlassen. Arbeitsfugen die auf baubetriebliches Gründen des AN (Schalungstaktung,Betonierabschnitte, etc.) zurückzuführen sind, müssen vom AN im Rahmen derArbeitsvorbereitung festgelegt werden. Vom AN festgelegte Arbeitsfugen müssen mit der Tragwerksplanung abgestimmt werden. Technologische Arbeitsfugen infolge von abschnittsweiser Herstellung von Bodenplatte, Decke, Unter-/Überzug sind verzahnt gemäß Bild 6.9 nach DIN EN 1992-1-1 auszubilden. Arbeitsfugen bei Wänden sind, wenn nicht anders gefordert, mit rauer Fuge auszuführen. Sofern technologische Arbeitsfugen nicht vom Tragwerksplaners vorgegeben sind, werden diese nicht gesondert vergütet, sondern sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. AUSFÜHRUNG VON MASSIGEN BAUTEILEN Die Stärke der Fundamentbauteile unter 1.UG beträgt bis zu 90cm. Für deren Ausführung ist das DBV-Merkblatt für die Betonage von massigen Bauteilen und besonders die Nachbehandlung zu beachten. Die einzusetzende Betonrezeptur für die massigen Bauteile ist in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben und mit dem Betonlieferanten vor der Ausführung abzustimmen. WASSERWIRKUNGSKLASSE UND RISSKLASSE NACH DIN 18533 Der Bemessungswasserspiegel (entspricht HGW) für das geplante Bauvorhaben wurde auf 448,0 mNHN festgelegt. Die Wasserwirkungsklasse für das Gebäude unter der Kote von -5,00 (entspricht 448,50mNHN) beträgt W2.1-E. Die Wasserwirkungsklasse für das Gebäude über der Kote von -5,00 (entspricht 448,50mNHN) beträgt W1.1-E. Die Rissklasse beträgt R2-E. Die wasserbeanspruchten Bauteile werden auf eine rechnerisch zulässige Rissbreite wk=0,3mm bemessen. BEGRENZUNG DER RISSBREITEN Für die Begrenzung der Rissbreiten ist ein Beton einzusetzen, dessen Zugfestigkeit fct,eff nach 5 Tagen höchstens 75% der mittleren Zugfestigkeit fctm erreicht (max fct,eff,0,5d = 0,75fctm,28d). Dies ist von Seiten des AN bei der Festlegung des Betons und der Bauausführung zu berücksichtigen. BEANSPRUCHUNGSKLASSE Für die WU-Bauteile gilt Beanspruchungsklasse BKL 1 (drückendes Wasser). ENTWURFSGRUNDSATZ Entwurfsgrundsatz a) gem. DAfStB-Richtlinie 2017 für die Bereiche der Hebeanlagen und Aufzugsunterfahrten Entwurfsgrundsatz c) gem. DAfStB-Richtlinie 2017 für die Bereiche Archiv und RLT-Zentrale BETON IN KALTER JAHRESZEIT Wie den vertraglich vereinbarten Fristen zu entnehmen ist, erfolgt ein Teil der Betonierarbeiten in kälteren Monaten des Jahres. Für die vom Betonlieferanten erhobenen Zuschläge und die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen für Betonierarbeiten in diesem Zeitraum sind Positionen im entsprechenden LV-Titel enthalten. TRENNMITTEL Es dürfen nur biologisch abbaubare Trennmittel verwendet werden. SCHALKÖRPER FÜR ÖFFNUNGEN UND AUSSPARUNGEN Zur Vermeidung des Eintrags von Feinteilen in die Umwelt sind sämtliche Schalkörper für Öffnungen, Aussparungen, Schlitze in Wänden, Decken und Bodenplatten ausschließlich aus Holz- und Holzwerkstoffen herzustellen. Die Verwendung von Dämmmaterialien für diesen Anwendungszweck ist untersagt. ABDICHTUNG VON SCHALUNGSSTÖSSEN Die Abdichtung von Schalungsstößen, -aufstellflächen, -abschlüssen und Kanten bei der Schalung von Durchbrüchen und Öffnungen hat ausschließlich mit geschlossenzelligen Kompribändern zu erfolgen. Der Mehraufwand hierdurch ist zu berücksichtigen. NACHBEHANDLUNG VON BETONOBERFLÄCHEN Die Nachbehandlung von Betonoberflächen hat durch kontinuierliches Besprühen mit Wasser zu erfolgen. Der Einsatz von chemischen Nachbehandlungsmitteln ist untersagt. SCHALUNGSANSCHLAGEISEN Wenn Anschlageisen für Wandschalungen auf der Innenseite der Schalungen in die Decke oder Bodenplatte eingebohrt werden, sind diese in Edelstahl auszuführen. An Wänden mit Sichtbetonanforderungen müssen diese unter der Oberkante des Fertigfußbodens enden. NACHVERZINKUNG METALLSCHNEIDEARBEITEN Wenn Metallteile abgeschnitten werden müssen (Schalnägel, Bewehrungseisen, Schalungsanker oder Metalldübel) so sind die Schnittflächen generell freizulegen, 2-fach gegen Korrosion mit Zinkpaste nachzubehandeln und flächenbündig einzuspachteln QUALITÄTSSICHERUNG Eignungs- und Güteprüfung der eingebauten Betone sind zeitgerecht und ohne Aufforderung auszuführen sowie die Ergebnisse der Bauleitung nachzuweisen. Insbesondere ist zu beachten die Prüfung von Betonfestigkeitsklassen > C30/37 (Überwachungsklasse 2). ABRECHNUNG SCHACHT- UND TREPPENHAUSWÄNDE Schacht- und Treppenhauswände können erst ab dem Geschoss als Schacht- bzw. Treppenhauswand abgerechnet werden, wo die Schalung auf der Schacht- oder Treppenhausseite nicht mehr auf einer Decke aufsteht. ABRECHUNG UNTER- UND ÜBERZÜGE Die Querschnittsabmessungen von Unter- und Überzügen sind im Leistungsverzeichnis ohne die Deckenstärke angegeben. SCHALUNG VON BAUTEILEN OHNE SICHTBETONANFORDERUNG Bei der Schalung von 4-seitigen Öffnungen ist durch geeignete Maßnahmen ein gleichmäßiges und sattes Auslaufen unterhalb der geschalten Öffnung sicher zu stellen. Bei Breiten größer oder gleich 150cm sind Schüttrohre zu verwenden. Herstellung von rechtwinkligen Schalungsstößen (Wandecken) wird nicht gesondert vergütet. Dies ist in den Einheitspreisen der Schalungspositionen zu berücksichtigen. BETONOBERFLÄCHE VON BAUTEILEN OHNE SICHTBETONANFORDERUNG Es ist grundsätzlich Schalung mit geordneten Stößen einzusetzen. Die Schalungshaut von zu verputzenden Bauteilen muss für das Aufbringen von Dünnputz, Stärke 8-12mm, auf die erhärteten Betonflächen geeignet sein. In Bereichen ohne Dünnputz ist eine glatte Systemschalung zu verwenden. Evtl.nach dem Ausschalen noch vorhandene Grate sind zu entfernen/abzuschleifen. Die Schalelementstöße sind dicht und passgenau herzustellen und mit geeigneten Dichtungsbändern zu versehen, um ein Auslaufen der Betonflüssigkeit und der Feinstoffe und damit die Bildung von Nestern zu verhindern. KANTENAUSBILDUNG Sämtliche sichtbaren Kanten sind mit PE-Dreikantleiste mit Nagelfahne für gefaste Kanten auszuführen. Länge der Hypotenuse der Dreikantleiste max. 5mm. Kanten von Bauteilen die für die Aufnahme von Bauwerksabdichtungen vorgesehen sind, sind mit Dreikantleiste für gefaste Kanten mit einer Länge der Kathete von min. 30mm auszuführen (siehe gesonderte Leistungsposition). BETONREZEPTUR BEI BAUTEILEN OHNE SICHTBETONANFORDERUNG Es dürfen ausschließlich Betone nach DIN EN 206-1bzw. DIN 1045-2 verwendet werden.Es sind langsam- oder normalerhärtende Betone zu verwenden. Die jeweiligeBetonfestigkeitsklasse darf weder unter noch überschritten werden. Bei Transportbeton sind Betonsortenverzeichnisse der Betonlieferfirmen vorzulegen. Einbaukonsistenz, wenn nichts anderes festgelegt, F3 oder weicher. Festigkeitsklasse und Menge des Zementgehaltes sowie Konsistenzmaß und w/z-Wert (kleiner/gleich 0,6) sind absolut konstant zu halten. Es ist ein Zement mit niedriger Hydratationswärme (NW-Zement) zu wählen. Um ein einwandfreies Eindringen des Betons sowie die Umhüllung der Bewehrung zu gewährleisten, ist der Größtkorndurchmesser des Zuschlages auf die Stababstände der Bewehrung abzustimmen. Grundsätzlich gilt, dass der Abstand der Bewehrungsstäbe mindestens „Größtkorn + 5 mm“ aufweisen und das Größtkorn die 0,8-fache Betondeckung nicht überschreiten soll. Ansonsten ist ein geringeres Größtkorn zu wählen. Die Abrechnung in den jeweiligen Positionen ist für jedes Bauteil vorab mit der Bauleitung zu vereinbaren. In Bereichen erhöhter Bewehrungsverdichtung ist vom AN selbstständig darauf zu achten, dass Leerrohre nicht gebündelt sondern mit ausreichendem Abstand voneinander verteilt verlegt werden. AUSFÜHRUNG VON BAUTEILEN MIT SICHTBETONANFORDERUNG Neben den aufgeführten, technischen Angaben zur Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten gelten folgende Punkte zusätzlich für Bauteile mit Sichtbetonanforderung: Für die Ausführung der Sichtbetonbauteile gilt das Merkblatt „Sichtbeton“ des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins e.V. in der aktuellen Fassung. ANFORDERUNG AN SICHTBETONBAUTEILE Für die Sichtbetonbauteile des Gebäudes, ausgenommen der Sichtbetonbauteile in der Tiefgarage, ist eine Sichtbetonklasse SB 2 gem. Merkblatt Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (Fassung Juni 2015) gefordert. Für die Sichtbetonbauteile in der Tiefgarage, ist eine Sichtbetonklasse SB 1 gem. Merkblatt Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (Fassung Juni 2015) gefordert. Um die zugehörigen Anforderungsklassen hinsichtlich der Merkmale Textur, Porigkeit, Farbtongleichmäßigkeit, Ebenheit, Schalungshaut sowie Arbeitsfugen und Schalungsstößen einzuhalten, wird für die Ausführung auf folgende Punkte besonders hingewiesen: QUALITÄTSSICHERUNG VON SICHTBETONBAUTEILEN Zur Qualitätssicherung ist die Schalungsvorbereitung und die sichtbetontechnische Ausführung durch eine Fachkraft des AN zu überwachen. Betonsorte, Trennmittel und Schalungshaut sind aufeinander abzustimmen. TOLERANZEN AN BAUTEILEN MIT SICHTBETONANFORDERUNG Neben den oben genannten allgemeinen Anforderungen an die Bautoleranzen nach DIN 18202 gilt bez. der Ebenheit für Bauteile mit Sichtbetonanforderungen die Tabelle 3 Zeile 6 der DIN 18202. ERPROBUNGS- UND REFERENZFLÄCHE FÜR SICHTBETONBAUTEILE Zur Beurteilung der geforderten Sichtbeton-Oberflächenqualität ist vor der Ausführung eine Erprobungsfläche zu erstellen. Anhand dieser wird die Schalung, das Schalbild, das Trennmittel, die Betonzusammensetzung, der Einbau, die Verdichtung, sowie die Anker-, Konen-, Fugen- und Kantenausbildung beurteilt. Für die Herstellung der Erprobungsfläche ist dasselbe Betonierteam, welches auch später die Betonagen der Sichtbetonbauteile durchführt, einzusetzen. Die Wandhöhe, Schütthöhe, Wandstärke und Bewehrungsgrad der Erprobungsfläche entspricht dem tatsächlichen Objekt. An der Erprobungsfläche wird eine Fläche festgelegt, bei der die geforderten Eigenschaften als erfüllt gelten und die für die späteren Sichtbetonbauteile als Referenzfläche gilt. Gemäß VOB/B, §13, Nr. 2 wird die ausgewählte Referenzfläche verbindlich vereinbart. SCHALUNG UND SCHALUNGSHAUT VON SICHTBETONBAUTEILEN Für die Sichtbetonbauteile obliegt die Schalplanung dem AN. Durch den AG erfolgt keine Schalplanprüfung und -freigabe. Der AG gibt jedoch folgende Regeln für die Schalung und Schalungshaut von Sichtbetonbauteilen vor: - sämtliche Sichtbetonbauteile sind mit Rahmenschalung auszuführen - es ist ein durchgehender, horizontaler Schalungsstoss auf +2,55m über OK FFB anzuordnen - die Mindestbreite von Restfeldern an Innen- und Außenecken sowie Paßstücke in der Fläche muss größer gleich 40cm sein - die Rahmenschalung soll mit einer nicht saugenden Schalhaut belegt sein - Schalungs-Passstücke sind mit dem gleichen Schalungsmaterial zu belegen wie die angrenzende Rahmenschalung. - Laibungen, Nischen, Rücksprünge und Stirnseiten von Wänden, etc. sind mit dem gleichen Schalungsmaterial auszuführen wie die angrenzende Rahmenschalung - einbindende Geschossdecke bei Treppenhäusern sollen mit Dreikantleisten ausgeführt werden - horizontale Arbeits- und Betonierfugen sind mit Dreikantleisten herzustellen. Auf eine ausreichende Betondeckung der Bewehrung in diesem Bereich ist zu achten - in den Treppenhäusern und in den Kommunikationszonen wird durch den AG eine vertikale Fuge angegeben (z.B. links oder rechts neben Türen). Von dieser ausgehend, erfolgt die Schalungseinteilung mit gleichgroßen Standard-Schaltafelbreiten von 240cm - einbindende Wandfugen sollen mit Dreikantleiste ausgeführt werden - Arbeitsfugen (Wand, Ecke, Decke) sollen mit Dreikantleisten ausgeführt werden - Betonkanten sind mit PE-Dreikantleiste mit Nagelfahne für gefaste Kanten auszuführen. Länge der Hypotenuse der Dreikantleiste max. 5mm. - Schalungsstöße sind grundsätzlich mit komprimierbaren, geschlossenzelligen Fugenbändern abzudichten. Fugen am Schalungsfuß sind mit Dichtungsschläuchen abzudichten - es sind nur Schalungsanker-Konen mit Abdichtung und Abstandhalter sowie Mauerstärken aus Faserzement zu verwenden. Schalungsanker sind gleichmäßig fest anzuziehen - Ankerlöcher sind nach dem Ausschalen gem. den Anforderungen an Brand- und Schallschutz beidseitig zu verschließen und mit vertieften Faserzement-Konen passgenau abzudecken BETONZUSAMMENSETZUNG BEI SICHTBETONBAUTEILEN Zusätzlich zu den weiter oben genannten Punkten zur Betonrezeptur von Bauteilen ohne Sichtbetonanforderung gilt für die Betonzusammensetzung bei Sichtbetonbauteilen: Die genaue Betonrezeptur zur Gewährleistung der geforderten Sichtbetonqualität ist vor der Ausführung der Sichtbetonflächen an der Referenzfläche einzusetzen. Bei Festlegung der Betonzusammensetzung mit dem Betontechnologen des Betonlieferanten sind das zu betonierenden Bauteil, die Baustellengegebenheiten und die Witterung zu berücksichtigen. Die Verwendung von Fließmitteln, Beschleunigern und Zusatzmitteln ist bei diesen Flächen zur Erlangung des Leistungssolls zu berücksichtigen. Die bei diesen Flächen zum Einsatz kommende Betonmischung muss so zusammengesetzt sein, dass er sich beim Einbau nicht entmischt und kein Wasser absondert. Der Wasserzementwert darf max. 0,55 betragen. Der Zementgehalt soll 340-350kg/m3 betragen und eine Sieblinie im Bereich A/B nahe B sowie einen Mehlkorn-/Mörtelgehalt von 450-550kg/m3 haben. Die Frischbetonkonsistenz ist im Bereich Ende F3 bis Anfang F4 und das Größtkorn mit max. 16mm zu wählen. Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Beton auf der Baustelle ist verboten. Ein Wechsel der Betonzusammensetzung bzw. der Betonausgangsstoffe im Laufe der Herstellung sämtlicher Sichtbetonbauteile ist auszuschließen. Je nach Umgebungstemperatur sind höhere Frischbetontemperaturen und Beschleuniger einzusetzen. Beschleuniger sind so zu wählen, dass sich diese nicht negativ auf die Dauerhaftigkeit, die Endfestigkeit und die Verarbeitbarkeit des Betons auswirken. Das Betonlieferwerk ist bei der Bestellung auf den Einsatz als Sichtbeton hinzuweisen. BETONIERVORGANG VON SICHTBETONBAUTEILEN Zur Vermeidung von Rostspuren an Sichtbetonbauteilen sind Bewehrungen, die im eingebauten Zustand länger der Witterung ausgesetzt sind z.B. Bewehrung von Deckenbauteilen oder Anschlussbewehrung von Wänden mit trockenem Rostschutz zu besprühen. Dies gilt als Nebenleistung und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Zur Vermeidung von Gelb-Braun-Verfärbungen sind vor dem Betonieren alle losen Teile, wie z.B. Verschmutzungen, Bindedrahtreste usw. aus der Schalung zu entfernen und diese sorgfältig zu reinigen. Speziell bei Schalungen von Deckenunterseiten sind diese mit Wasserstrahl zu reinigen. Trennmittelhäufungen sind generell zu vermeiden und nach dem Aufsprühen mit Gummischaber oder Lappen nach zu reiben. Des Weiteren sind Stellschalungen und Schließschalungen zum gleichen Zeitpunkt (vor Montage der Stellschalungen) mit Trennmittel zu beaufschlagen. Der Beton ist lagenweise zu schütten und je Lage vollständig zu verdichten. Die Schütthöhe soll max. 50cm betragen. Fallhöhe des Betons max. 1m. Der Beton ist mit Schläuchen oder Rohren in die Schalung einzubringen, um die Fallhöhe zu reduzieren. Zur Vermeidung von Schüttlagen sind die Betonierlagen durch das Einführen der Rüttelflasche in die vorherige Schicht untereinander zu vermischen. Die oberste Betonierlage ist mit einer kleinen Rüttelflasche nachzuverdichten. Um Entmischungen am Schalungsfuß zu vermeiden ist dort eine Anschlussmischung mit kleinerem Größtkorn einzusetzen. Beim Betonieren ist die Anpumpmischung nicht in die Schalung zu pumpen. AUSSCHALEN UND NACHBEHANDLUNG VON SICHTBETONBAUTEILEN Bei allen Sichtbetonbauteilen ist die Schalung möglichst früh und nach der gleichen Verweilzeit zu entfernen. Längere Schalzeiten aufgrund von Feiertagen oder Wochenenden müssen vermieden werden. Zur Vermeidung fleckiger Dunkelverfärbung sind Ausschalvorgänge bei Regen oder Nebel zu vermeiden und diese möglichst beim Tagestemperaturmaximum vorzunehmen. Ausgeschalte Bauteile sind umgehend mit Folien nachzubehandeln und vor Feuchtigkeit von außen zu schützen. Folienkontakt mit der Sichtbetonoberfläche sind zu vermeiden. Die Nachbehandlung von Bauteilen gilt als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Um Verfärbungen durch Rost zu vermeiden sind freiliegende Anschlussbewehrungen und überstehende Bewehrungsstähle mit Folie zu umhüllen und vor Wasserzutritt zu schützen. VERWENDUNG RECYCLING-BETON Neben den Angaben unter Punkt 10.34 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen gilt darüber hinaus: In den Positionsplänen wird auf die Verwendbarkeit von Betonen mit rezykliertenGesteinskörnungen nicht eingegangen. Diese dürfen nach den aktuell gültigen TechnischenRegeln für Betone bis zu einer Festigkeitsklasse C 30/37 eingesetzt werden. Gemäß den aktuell gültigen Technischen Regeln (siehe Merkblatt B30 "Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung - R-Beton - beton.org) ist insbesondere die DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ anzuwenden. Es dürfen ausschließlich geregelte (!) RC-Betone verwendet werden im Rahmen der o.g.Richtlinien. Es dürfen keine ungeregelten Betone über eine Zustimmung im Einzelfallverwendet werden. Die nachfolgenden Positionen dieses Leistungsbereichs sind als Normalbeton ohne RC-Baustoffe beschrieben. Die Verwendung von RC-Baustoffen für sämtliche Ortbeton- und Fertigteil-Positionen, wo deren Einsatz technisch möglich ist, wird als Mehraufwandsposition im Abschnitt Ortbeton bzw. Betonfertigteile abgefragt. MASSENBILANZ RECYCLING-BETON Siehe hierzu Punkt 10.34 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen. Sämtliche Punkte in den Technischen Angaben zur Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten verstehen sich als Nebenleistung. Aufwendungen sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen.
TECHNISCHE ANGABEN - BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
03.01 Schalung - Gründung
03.01
Schalung - Gründung
03.02 Schalung - Wände, Stützen, Brüstungen, Attiken
03.02
Schalung - Wände, Stützen, Brüstungen, Attiken
03.03 Schalung - Decken und Deckenbauteile
03.03
Schalung - Decken und Deckenbauteile
03.04 Schalung - Treppenläufe und Zwischenpodeste
03.04
Schalung - Treppenläufe und Zwischenpodeste
03.05 Schalung - Aussparungen, Öffnungen
03.05
Schalung - Aussparungen, Öffnungen
03.06 Ortbeton - Gründung
03.06
Ortbeton - Gründung
03.07 Ortbeton - Wände, Stützen, Brüstungen, Attiken
03.07
Ortbeton - Wände, Stützen, Brüstungen, Attiken
03.08 Ortbeton - Decken, Unterzüge
03.08
Ortbeton - Decken, Unterzüge
03.09 Ortbeton - Aufbeton Holz-Beton-Verbunddecken
03.09
Ortbeton - Aufbeton Holz-Beton-Verbunddecken
03.10 Ortbeton - Treppen
03.10
Ortbeton - Treppen
03.11 Ortbeton - Sonstiges
03.11
Ortbeton - Sonstiges
03.12 Bewehrung
03.12
Bewehrung
03.13 Bewehrung - Stahlbauanschlüsse
03.13
Bewehrung - Stahlbauanschlüsse
03.14 Einbauteile Fördertechnik
03.14
Einbauteile Fördertechnik
03.15 Abschalelemente, Fugen/-bänder/-bleche/Formstücke Untergesch
03.15
Abschalelemente, Fugen/-bänder/-bleche/Formstücke Untergesch
03.16 Betonbohr- und -schneidearbeiten
03.16
Betonbohr- und -schneidearbeiten
03.17 Betonfertigteile
03.17
Betonfertigteile
03.18 Baubehelfe/Hilfsunterstützungen
03.18
Baubehelfe/Hilfsunterstützungen
03.19 Verschließen von Aussparungen/Öffnungen
03.19
Verschließen von Aussparungen/Öffnungen
03.20 Betonarbeiten - Sonstiges
03.20
Betonarbeiten - Sonstiges
03.21 Sichtbetonbauteile - Sonstiges
03.21
Sichtbetonbauteile - Sonstiges
03.22 Einbauvertiefungen Werkstatttechnik
03.22
Einbauvertiefungen Werkstatttechnik
03.23 Stützenfundament Dach über 3.OG
03.23
Stützenfundament Dach über 3.OG
04 PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER
04
PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER
TECHNISCHE ANGABEN - PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER TECHNISCHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER PRODUKTVORGABE PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER Aufgrund der baukonstruktiven Abhängigkeiten und Verbindungen zwischen den verschiedenen Konstruktionsarten musste bereits in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) im Rahmen der Erarbeitung der Tragwerkslösung sowie der grundlegenden Festlegung der konstruktiven Details ein Produkt für die Verbundträger der Holz-Beton-Verbunddecken gewählt werden, dass alle Anforderungen hinsichtlich Statik (Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit), der Anschlussmöglichkeiten für Stahlkonstruktionen der Balkone und Brücken (zur Sicherstellung der statischen und bauphysikalischen Anforderungen im Rahmen der notwendigen thermischen Trennung), der Fassade (im Hinblick auf konstruktive Anschlüsse und Durchdringungen), Deckengleichheit der Deckenuntersicht (zu Gewährleistung der Anschlussmöglichkeiten auch an nichttragende Trennwände, die im Falle geänderter Höhen oder Breiten nicht gewährleistet wäre), Brandschutz (und den damit individuell erforderlichen Auswirkungen auf den Platzbedarf im Fall zusätzlicher Beplankungsnotwendigkeiten und Anschlusslösungen) sowie Schwingungsverhalten erfüllt. Aufgrund dieser Abhängigkeiten wurden nach einer Marktrecherche die bauaufsichtlich zugelassenen Verbundträger DELTABEAM des Herstellers: Peikko Deutschland GmbH, Brinker Weg 15, D-34513 Waldeck, Tel.: +49 (0) 5634 9947-0, Fax: +49 (0) 5634 7572, E-Mail: delta.de@peikko.de, Internet: www.peikko.de als Grundlage für die weitere Planung und statische Berechnung (Genehmigungsstatik und Prüfstatik) gewählt. Die weitere rechtliche Begründung für die produktspezifische Herstellervorgabe ist dem Vergabevermerk hierzu zu entnehmen. BESCHREIBUNG PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER Der Peikko DELTABEAM Verbundträger ist ein deckengleicher Unterzug für weit gespannte Tragwerke. Er eignet sich zur Auflagerung von allen verfügbaren Deckenkonstruktionen und ermöglicht effizientes Planen und Bauen von Elementdecken, Verbunddecken, Holz-Beton-Verbunddecken, Spannbeton-Hohldecken oder Ortbetondecken ohne sichtbare Unterzüge. Er ermöglicht schlanke Deckenkonstruktionen in mehrgeschossigenGebäuden jeder Art. Durch die Verbundwirkung von Stahl und Beton entstehen kreative Konstruktionen mitgroßen Spannweiten. Der Träger wirdvor Ort vollständig mit Beton vergossen. Durch die Verbindung von Füllbeton und DELTABEAM entsteht nachAbbinden des Betons das Verbundtragwerk. Der DELTABEAM besteht aus einem trapezförmigen,geschweißten Stahlprofil (Stahlgüte S355J2+N) mit auskragenden Untergurtflanschen auf denen alle gebräuchlichenDeckensysteme aufgelagert werden können. Es gibt zwei DELTABEAM-Grundprofile. Der Untergurt des D-Profils steht zu beiden Seiten des Trägers über und istfür die beidseitige Auflagerung von Deckenelementen geeignet. Das DR-Profil weist ein vertikales Stegblech auf undder Untergurt steht nur an einer Seite über. Beide DELTABEAM-Profile können als Randträger eingesetzt werden,um einseitige Deckenelemente aufzulagern. Für den Bauzustand wird eine bauseitige Abstützung der Randträgerempfohlen. Der DELTABEAM funktioniert wie ein Stahlträger, bis der Füllbeton eine ausreichende Festigkeit erreicht hat. ImBauzustand wird die gesamte Deckenlast über die auskragenden Untergurtflansche weitergeleitet. Durch die Verbindung von Füllbeton und DELTABEAM entsteht die Verbundtragwirkung. Im Endzustand wirddie Last auf den DELTABEAM über eine Druckstrebe gegen das geneigte Stegblech eingeleitet. Eine Querbewehrung, die durch die Stegöffnungen geführt wird, stellt dieAnbindung an den Träger sicher. Die Verbundtragwirkung zwischen Füllbeton und DELTABEAM entsteht durch die Dübelwirkung in denStegöffnungen. Die Verdübelung wird im Rahmen der Trägerbemessung von Peikko nachgewiesen. Der Feuerwiderstand wird durch werkseitig eingebaute Brandbewehrung (Bewehrungsstahl B500A) innerhalb des Trägerquerschnittserreicht, die im Endzustand im Beton eingebettet und durch diesen geschützt ist. Die Bewehrungkompensiert den Festigkeitsverlust des Untergurtes im Brandfall, wodurch in der Regel kein zusätzlicher Brandschutzbenötigt wird. Zusätzliche horizontale Bewehrungsstäbe werden mit den Stegblechen des DELTABEAM verschweißt, um die Brandbewehrung zu umschließen. BEMESSUNG UND NACHWEIS PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER Die Bemessung, die Nachweise inkl. Schwingungsnachweis sowie die Erstellung eines prüffähigen statischen Nachweises für die Verbundträger sind durch den AN zu erbringen. Gleiches gilt für die Ausführungsplanung inkl. aller regulären, sich wiederholenden Anschlüsse der Verbundträger untereinander (Gerbergelenke, Anschluss Nebenträger an Wechselträger, usw.). Die Schnittstelle des Nachweises im Bereich der Fluchtbalkonanschlüsse an die Verbundträger liegt an der Außenkante der seitlichen oder stirnseitigen Stirnplatte am Verbundträger. Die Ausführungsunterlagen und statischen Berechnungen sind jeweils 2-fach in Papierform sowie digital im pdf- und dwg-Format dem Prüfingenieur, digital im pdf- und dwg-Format dem Tragwerksplaner und dem Architekten vorzulegen, die Prüfgebühren übernimmt der Auftraggeber. Um den Prüfumfang innerhalb der Prüfzeiträume zu begrenzen, hat die Vorlage der Werk- und Montageplanung abschnittsweise, für in sich abgeschlossene Leistungsbereiche bzw. für die zur Montage erstanstehenden Bereiche zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat dem Architekten und dem Prüfingenieur für die einzelnen Leistungsbereiche einen Prüfzeitraum von 20 Arbeitstagen einzuräumen. Nach erfolgter Prüfung sind die Prüfeinträge des Architekten durch den Auftragnehmer einzuarbeiten, als Änderungen zu kennzeichnen, mit einem Index zu versehen und die Werk- und Montagepläne in der endgültigen Fassung erneut vorzulegen. Der Mehraufwand für die Bemessung, Nachweis und Werk- und Montageplanung für die Träger ist in den Einheitspreisen der Trägerpositionen zu berücksichtigen. BRANDSCHUTZANFORDERUNG Die Peikko Deltabeam Verbundträger müssen die Feuerwiderstandsklasse R90 erfüllen. KORROSIONSSCHUTZ Der Korrosionsschutz der einzelnen Peikko Deltabeam Verbundträger ist in den nachfolgenden Positionen der Träger aufgeführt. Der Korrosionschutz gilt für die Träger inkl. der werkseitig hergestellten Detailausbildungen an den Trägern. Der Korrosionsschutz ist werkseitig aufzubringen. Der Korrosionsschutz ist gemäß DIN EN ISO 12944 bzw. DIN EN ISO 1461 auszuführen. Für den Korrosionsschutz nach DIN EN ISO 12944 gilt die Korrosivitätsschutzdauer lang (über 15 Jahre). und der Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2. Transportbeschädigungen oder Fehlstellen im Korrosionsschutz sind fachgerecht zu beseitigen. TOLERANZEN FÜR MONTAGE PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER Entgegen des max. zulässigen Toleranzrahmens für Betonbauteile mit und ohne Sichtbetonanforderung, siehe Technischen Angaben zur Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten, beträgt die max. zulässige Abweichung für Peikko Deltabeam Verbundträger mit Anschlüssen für bauseitige Fluchtbalkone von der Soll-Position in alle Richtungen +/-5mm unabhängig vom Messpunktabstand. Um dies zu gewährleisten ist die Montageposition von diesen Trägern von einem Vermessungsingenieur einzumessen und zu protokollieren. Die Betonage darf erst nach Freigabe der Protokolle durch den Tragwerksplaner im Rahmen der Bewehrungsabnahme erfolgen. Der vermessungstechnische Mehraufwand hierdurch ist in den Einheitspreisen der Verbundträger zu berücksichtigen. AUFMASS UND VORFERTIGUNG Um die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine einzuhalten, ist es erforderlich, die Peikko Deltabeam Verbundträger der Holz-Beton-Verbunddecken nach Planmaß zu fertigen. Aufgrund der notwendigen Werk- und Montageplanung und Vorfertigung für diese Elemente ist ein vorheriges Aufmaß auf der Baustelle nicht möglich. Sämtliche Punkte in den Technischen Angaben zur Ausführung der Peikko Deltabeam Verbundträger verstehen sich als Nebenleistung. Aufwendungen sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen. MONTAGEKONZEPT PEIKKO DELTABEAM ÜBER DER SPORTHALLE Für die Montage der Peikko Deltabeam über der Sporthalle zwischen den Stahlfachwerkträgern ist das Montagekonzept der Stahlfachwerkträger - siehe Technische Angaben - Stahlfachwerkträger - zu berücksichtigen.
TECHNISCHE ANGABEN - PEIKKO DELTABEAM VERBUNDTRÄGER
04.01 Peikko Deltabeam Verbundträger - Träger
04.01
Peikko Deltabeam Verbundträger - Träger
04.02 Peikko Deltabeam Verbundtr. - Zul. f. werks. Detailausbild.
04.02
Peikko Deltabeam Verbundtr. - Zul. f. werks. Detailausbild.
04.03 Peikko Deltabeam Verbundtr. - Stöße und Anschlüsse
04.03
Peikko Deltabeam Verbundtr. - Stöße und Anschlüsse
05 BRETTSPERRHOLZELEMENTE HOLZ-BETON-VERBUNDDECKEN
05
BRETTSPERRHOLZELEMENTE HOLZ-BETON-VERBUNDDECKEN
TECHNISCHE ANGABEN - BRETTSPERRHOLZELEMENTE TECHNISCHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER BRETTSPERRHOLZELEMENTE ALLGEMEINE BAUAUFSICHTLICHE ZULASSUNG BZW. EUROPÄISCH TECHNISCHE BEWERTUNG DER BRETTSPERRHOLZELEMENTE Der in nachfolgenden Positionen beschriebene Schichtaufbau der Brettsperrholzelemente liegt der statischen Berechnung des AG zugrunde. Sofern in der abZ oder ETA des angebotenen Brettsperrholz-Produkts ein anderer Schichtaufbau geregelt ist, ist der Tragwerksplaner des AG hierüber zu informieren. Wenn herstellerbedingt, aufgrund abweichender Schichtaufbauten, neue statische Nachweise erforderlich sind, so obliegt es dem AN diese zu erbringen. Der Mehraufwand hierfür ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Diese sind 2-fach in Papierform dem Prüfingenieur für Standsicherheit zur Prüfung vorzulegen und in digitaler Form dem Tragwerksplaner zur Durchsicht zu übermitteln. ABHEBESICHERUNG Die Schrauben für die Abhebesicherung der HBV-Decken sind werkseitig auf den Brettsperrholzelementen anzubringen. ABRECHNUNG Die Abrechnung der Brettsperrholzelemente erfolgt nach tatsächlicher Brettsperrholzfläche in der Draufsicht. Die Achsspannweite der Brettsperrholzelemente beträgt 4200mm. Im Regelfall beträgt die Plattenlänge der Brettsperrholzelemente inkl. der beidseitigen Auflager 3780mm. Das Verrechnungsmaß der Plattenbreite der Brettsperrholzelemente beträgt 2450mm. Der erforderliche Verschnitt für die Herstellung der Brettsperrholzelemente mit den vorgenannten Daten ist einzukalkuieren. WITTERUNGSSCHUTZKONZEPT Um zu vermeiden, dass Brettsperrholzelemente der direkten Bewitterungs ausgesetzt sind, ist folgendes Witterungsschutzkonzept vorgesehen: 1. Herstellung der Brettsperrholzelemente Werkseitig ist nach Herstellung der Brettsperrholzelemente inkl. der Längs- und Schmalseiten eine vollflächige, selbstklebende, temporäre Bauzeitabdichtung aufzubringen.Überstände an der Unterseite sind aufgrund der Sichtanforderung nicht zulässig. 2. Lieferung und Lagerung der Brettsperrholzelemente auf der Baustelle Um unnötige Zwischenlagerungen auf der Baustelle zu vermeiden, wird eine termin- und montagegerechte Lieferung der Brettsperrholzelemente vorausgesetzt. Die Verladereihenfolge ist mit dem Hersteller abzustimmen. Die Bauteile sind während des Transports vor Feuchte und Verschmutzung zu schützen. Sofern sich eine kurzzeitige Zwischenlagerung nicht vermeiden lässt, sind die Brettsperrholzelemente fachgerecht zu stapeln und regensicher abzudecken. Durch Unterleghölzer ist ein ausreichender Bodenabstand zu gewährleisten. Bei Elementstapeln sind Lagen- und Zwischenhölzer zu verwenden. Einpackfolien sind zur Vermeidung von Schwitzwasserbildung zu entfernen. Durch Abdeckplanen sind die Elemente vor Regen, Spritzwasser und aufsteigender Feuchte zu schützen. Der Mehraufwand für Lieferung und Lagerung ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 3. Montage der Brettsperrholzelemente Auf die Auflagerflächen der Peikko Deltabeam-Stahlverbundträgern sind vor Montage der Brettsperrholzelemente vorkomprimierte, imprägnierte Schaumstoff-Dichtungsbänder aufzukleben, um ein Durchdringen von Feuchtigkeit bis zum Aufbringen des Aufbetons zu vermeiden. Feuchtigkeit zwischen Brettsperrholzelementen und Stahlverbundträger kann in dieser Montagephase über die offenen Stöße zwischen den Stahlverbundträgern ablaufen. Nach dem Versetzen und der Längsstoßverschraubung der Brettsperrholzelemente sind die Stöße zwischen den Elementen mit einer selbstklebenden, temporären Bauzeitabdichtung abzukleben. Des Weiteren sind die Anschlüsse der Brettsperrholzelemente zu angrenzenden StB-Decken und StB-Wänden mit Klebebändern abzukleben. Vor der Betonage des Aufbetons sind die Stöße zwischen den Stahlverbundträger unterseitig mit vorkomprimierten Dichtungsbändern auf Holzplatten und Schalungsstützen temporär abzudichten, um ein Durchdringen von Zementschlämme während der Betonage zu verhindern. 4. Nach Fertigstellung der Holz-Beton-Verbunddecken Zur Nachbehandlung des Aufbetons ist dieser nach Betonage mit PE-Folien regensicher abzudecken. Nach Entfernung dieser Abdeckung sind sämtliche Deckedurchbrüche umgehend trittsicher zu überdecken und provisorisch abzudichten. Sämtliche nicht überdeckte Deckenflächen sind bis zur Betonage der darüberliegenden Decke temporär zu entwässern. Um bei Niederschlagsereignissen schnell reagieren zu können, gehört es zu den Aufgaben des AN Pumpen, Wassersauger, Abzieher, Besen, Notplanen, Seile und geeignete Klebebänder in ausreichender Anzahl und Menge auf der Baustelle vorzuhalten. Der Mehraufwand hierdurch ist zu berücksichtigen. AUFMASS UND VORFERTIGUNG Um die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine einzuhalten, ist es erforderlich, die Brettsperrholzelemente der Holz-Beton-Verbunddecken nach Planmaß zu fertigen. Aufgrund der notwendigen Werk- und Montageplanung und Vorfertigung für diese Elemente ist ein vorheriges Aufmaß auf der Baustelle nicht möglich.
TECHNISCHE ANGABEN - BRETTSPERRHOLZELEMENTE
05.01 Brettsperrholzelemente - Technische Bearbeitung
05.01
Brettsperrholzelemente - Technische Bearbeitung
05.02 Brettsperrholzelemente
05.02
Brettsperrholzelemente
05.03 Brettsperrholzelemente - Witterungsschutz
05.03
Brettsperrholzelemente - Witterungsschutz
06 STAHLBAUARBEITEN
06
STAHLBAUARBEITEN
TECHNISCHE ANGABEN - STAHLBAUARBEITEN TECHNISCHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER STAHLBAUARBEITEN Bei Planung, Fertigung und Montage der nachfolgenden Stahlkonstruktionen ist die Norm DIN EN 1090-2 zu beachten. Das den Stahlbauarbeiten dieses Leistungsbereichs zugrundeliegende Bauvorhaben ist der Ausführungsklasse EXC2 gem DIN EN 1090-2 einzuteilen. Der mit den Schweißarbeiten beauftragte AN muss mindestens die Q-Anforderungen zum Schweißen von Stahlbauten gemäß DIN EN ISO 3834 Teil 2 aufweisen. Das ausführende Stahlbauunternehmen muss weiterhin die Schweißeignung für das Schweißen von Betonstahl gemäß DIN EN ISO 17660-1 vorweisen können. Alle Stahlplatten für nachfolgende Stahlkonstruktionen müssen mittels Ultraschall auf Dopplungsfehler geprüft und. ggf. aussortiert werden.
TECHNISCHE ANGABEN - STAHLBAUARBEITEN
06.01 Stahlkonstruktion - Technische Bearbeitug
06.01
Stahlkonstruktion - Technische Bearbeitug
06.02 Stahlkonstruktion - Fachwerkträger
06.02
Stahlkonstruktion - Fachwerkträger
06.03 Stahlkonstruktion - Stahlverbundstütze
06.03
Stahlkonstruktion - Stahlverbundstütze
06.04 Stahlkonstruktion - Verbundträger
06.04
Stahlkonstruktion - Verbundträger
06.05 Befestigungskonsolen Fluchtbalkone
06.05
Befestigungskonsolen Fluchtbalkone
07 MAUERARBEITEN
07
MAUERARBEITEN
07.01 Wände
07.01
Wände
07.02 Öffnungen
07.02
Öffnungen
07.03 Anschlüsse/Fugen
07.03
Anschlüsse/Fugen
08 DÄMMARBEITEN
08
DÄMMARBEITEN
TECHNISCHE ANGABEN - DÄMMARBEITEN TECHNISCHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER DÄMMARBEITEN EINBAUTIEFE UND EINTAUCHTIEFE PERIMETERDÄMMUNG Die spätere GOK an der Westseite beträgt +4,42 (entspricht 457,92m ü. NHN). Die Unterkante der Perimeterdämmung an der Westseite liegt an der tiefsten Stelle auf -5,58 (entspricht 447,92m ü. NHN). Dies entspricht einer Einbautiefe der Perimeterdämmung von 10,0m. Der Bemessungswasserspiegel (entspricht HGW) liegt auf +448,00m ü. NHN. D.h. von der Einbautiefe von 10,0m an der Westseite binden die unteren 8cm in das HGW ein. Die Unterkante der Perimeterdämmung unter dem tiefstliegendem Bauteil liegt auf +445,95m ü. NHN. Die maximale Eintauchtiefe der Perimeterdämmung beträgt demnach 2,05m. Sollte diese Einbautiefe und die Eintauchtiefe, die in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) genannten maximalen Einbau- und Eintauchtiefe der angebotenen Perimeterdämmung überschreiten, so ist es Aufgabe des AN für deren Einsatz rechtzeitig eine Zustimmung im Einzelfall bzw. eine vorhabenbezogende Bauartgenehmigung in Verbindung mit einer gutachterlichen Stellungnahme einzuholen. BAUÖKOLOGISCHE ANFORDERUNGEN AN PERIMETERDÄMMUNG UND DEREN VERARBEITUNG Bei der Herstellung der angebotenen Perimeterdämmungen sowie bei XPS HBCD<0,1% dürfen keine halogenierten Treibmittel zum Einsatz kommen. Bei der Verlegung der Perimeterdämmung dürfen keine Montageschäume zum Kleben der Perimeterdämmung an den Untergrund verwendet werden. Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel dürfen nur zum Verfüllen von unvermeidlichen Fugen zwischen Dämmplatten bei der Verlegung eingesetzt werden. PU-Dämmstoffkleber dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Anteil an Chlorparaffinen (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und der SVHC-Gehalt ≤ 0,1 % und VOC < 40g/l und TCEP, PBB, PBDE < 0,1%. Kalt verarbeitbare Bitumenabdichtung wie z.B. Bitumendickbeschichtung und bituminöse Voranstriche müssen dem GISCODE BBP10 entsprechen. Der Mehraufwand hierdurch ist zu berücksichtigen. VERARBEITUNG PERIMETERDÄMMUNG Um die Ausbringung von Kunststoff-Feinteilen in die Umwelt größtmöglich zu vermeiden, ist eine Verarbeitung der Perimeterdämmung ausschließlich mit Heißdraht-Schneidegeräten erlaubt. Das händische oder maschinelle Schneiden oder Sägen von Perimeterdämmplatten ist untersagt.
TECHNISCHE ANGABEN - DÄMMARBEITEN
08.01 Perimeterdämmung - tieferliegende Bauteile unter 1.UG
08.01
Perimeterdämmung - tieferliegende Bauteile unter 1.UG
08.02 Perimeterdämmung - Bodenplatte unter 1.UG
08.02
Perimeterdämmung - Bodenplatte unter 1.UG
08.03 Perimeterdämmung - Streifen- und Einzelfundamente unter 1.UG
08.03
Perimeterdämmung - Streifen- und Einzelfundamente unter 1.UG
08.04 Perimeterdämmung - Bodenplatte EG Achse J-K/1-8
08.04
Perimeterdämmung - Bodenplatte EG Achse J-K/1-8
08.05 Perimeterdämmung - Außenwände 1.UG
08.05
Perimeterdämmung - Außenwände 1.UG
09 ABDICHTUNGSARBEITEN
09
ABDICHTUNGSARBEITEN
09.01 Frischbetonverbundabdichtung tieferliegende Bauteile
09.01
Frischbetonverbundabdichtung tieferliegende Bauteile
09.02 Abdichtungsarbeiten - Außenwände UG und Außenschachtwände
09.02
Abdichtungsarbeiten - Außenwände UG und Außenschachtwände
09.03 Abdichtungsarbeiten - Dachabdichtung erdüberd. Außenschächte
09.03
Abdichtungsarbeiten - Dachabdichtung erdüberd. Außenschächte
09.04 Abdichtungsarbeiten - Bodenabdichtung Außenschächte
09.04
Abdichtungsarbeiten - Bodenabdichtung Außenschächte
09.05 Oberflächenschutzsystem Gründungsbauteile und Wandsockel
09.05
Oberflächenschutzsystem Gründungsbauteile und Wandsockel
10 ABDICHTUNG UND GUSSASPHALT TIEFGARAGENRAMPE
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ABDICHTUNG UND GUSSASPHALT TIEFGARAGENRAMPE
TECHNISCHE ANGABEN - ABDICHTUNG UND GUSSASPHALT TIEFGARAGENRAMPE TECHNISCHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER ABDICHTUNG UND DES GUSSASPHALTS AUF DER TIEFGARAGENRAMPE Die in den nachfolgenden Positionen dieses Leistungsbereichs beschriebenen Arbeiten sind auf der nicht überdachten, frei bewitterten, geraden Tiefgaragenrampe auszuführen. Die Neigung der Tiefgaragen beträgt 15%. Im Bereich der oberen unter unteren Ausrundung beträgt die Neigung 7,5%. Die Nutzungsklasse wird mit N3-V gem. DIN 18532-1 definiert. Die Arbeiten sind für die Bauweise 1a auszuführen. Die Rezeptur und der Einbau der Schutzschicht und der Nutzschicht des Gussasphalts ist so wählen, dass ein Ablaufen aufgrund des Rampengefälles verhindert wird. Der Mehraufwand hierdurch ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Vor Aufbringung der Nutzschicht aus Gussasphaltestrich ist auf der Schutzschicht aus Gussasphalt die in separaten Positionen beschriebene elektrische Rampenheizung zu verlegen.
TECHNISCHE ANGABEN - ABDICHTUNG UND GUSSASPHALT TIEFGARAGENRAMPE
10.01 Untergrundvorbereitung Tiefgaragenrampe
10.01
Untergrundvorbereitung Tiefgaragenrampe
10.02 Abdichtung Wandsockel Tiefgaragenrampe
10.02
Abdichtung Wandsockel Tiefgaragenrampe
10.03 Abdichtung und Gussasphalt Tiefgaragenrampenfläche
10.03
Abdichtung und Gussasphalt Tiefgaragenrampenfläche
11 PUTZARBEITEN
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PUTZARBEITEN
11.01 Wärmedämmverbundsysteme
11.01
Wärmedämmverbundsysteme
12 444 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAGEN
12
444 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAGEN
12.01 444.12 EINLEGEARBEITEN
12.01
444.12 EINLEGEARBEITEN
12.02 444.13 Kabeldurchführungssysteme und Leerrohre
12.02
444.13 Kabeldurchführungssysteme und Leerrohre
12.03 444.14 FREIFLÄCHENHEIZUNG
12.03
444.14 FREIFLÄCHENHEIZUNG
13 446 BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGE
13
446 BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGE
13.01 446.02 Erdungsanlagen
13.01
446.02 Erdungsanlagen
14 449 BAUSTELLENEINRICHTUNG
14
449 BAUSTELLENEINRICHTUNG
14.01 491.01 Baustromversorgung
14.01
491.01 Baustromversorgung
14.02 491.02 Baubeleuchtung
14.02
491.02 Baubeleuchtung
15 GRUNDLEITUNGEN
15
GRUNDLEITUNGEN
Grundleitungen-TAA (Zuarbeit Baumeisterarbeiten) Bauvorhaben: Neubau Staatl. Berufsschulzentrum Wippenhauer Straße in Freising Wippenhauer Straße 57 85354 Freising Bauherr: Landratsamt Freising Abteilung 6 - Sachgebiet 62 - Hochbau Landshuter Straße 31 85356 Freising Leistungsverzeichnis über : Grundleitungen-TAA (Zuarbeit Baumeisterarbeiten) Beim Ausfüllen dieses LV unbedingt beachten: ###################################### Die vom Bieter auszufüllenden Felder für Einh.-Preis u. Gesamtbetrag befinden sich am Ende einer jeden Position. Die Mengenansätze und Abrechnungseinheiten dürfen keinesfalls verändert werden. Ebenso darf die Reihenfolge der Positionen und die Endzusammenstellung nicht verändert werden.
Grundleitungen-TAA (Zuarbeit Baumeisterarbeiten)
01-Anlagenverzeichnis 01 Anlagenverzeichnes Dem Leistungsverzeichnis liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in digitaler Form bei. Bei sämtlichen Planbeilagen ist der angegebene Maßstab auf Richtigkeit zu prüfen. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Unterlagen zur Ausführung erhält der AN nach Auftragsvergabe. Hinweise zu den Urheberrechten: Für Abbildungen, Texte und Unterlagen dieser Angebotseinholung auf diesem Datenträger oder in gedruckter Form bestehen Urheber- und Eigentumsrechte. Diese Abbildungen, Texte und Unterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Erklärung des Urhebers oder des Eigentümers verwendet oder vervielfältigt werden - außer zur Erstellung eines Angebotes für das ausgeschriebene Gewerk. Technische Aussenanlagen (Zuarbeit Rohbau) Folgende Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei: Anlage 01_Bodengutachten_G_2022-12-16_M-22 880.pdf Anlage 02_Aktenvermerk zum Bodengutachten_2024-06-26_AV_Nr-10
01-Anlagenverzeichnis
02-Technische Beschreibung 02 Technische Beschreibung für Technische Anlagen in Aussenanlagen und Grundleitungen in und unter der Bodenplatte. Die vorgezogenen Maßnahmen beinhalten ausschließlich die Regenentwässerung / Regenwasserversickerungsanlagen mit Vorreinigungsanlagen, sowie der Hausanschluß Schmutzwasser im Bereich der Baustelleneinrichtung, sämtliche weitere Sparten sind rein informativ. Abwasserentsorgung Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem, d.h. Regenwasser und Schmutzwasser werden in getrennten Kanalnetzen abgeleitet. Das anfallende Abwasser wird an dem vorhandenen Übergabeschacht auf dem Grundstück (Bestand Rev.02) an die Stadtentwässerung übergeben. Die Gebäudeentwässerung wird auf dem Grundstück gesammelt und zum Übergabeschacht geführt. Das anfallende Regenwasser/ Oberflächenwasser wird auf dem Grundstück über Füllkörperrigolen versickert. Wasserversorgung Die Wasserversorgung des Gebäudes wird über einen Neuanschluss in der Wippenhauser Straße sichergestellt. Der Hausanschlussraum befindet sich im Untergeschoss des Schulgebäudes. Gasversorgung Für den SHK-Bereich ist für die Gasthermen im 1.OG zu Lehrzwecken eine Gasversorgung erforderlich. Hierfür wird ein neuer Anschluß an die Gasversorgung der Stadtwerke Freising geplant. Für die Gebäudebeheizung wird kein Gas benötigt. Die Hausanschlussleitung wird parallel zur Trinkwasserleitung verlegt. Fernwärmeversorgung Für den Neubau des Staatlichen Berufliche Schulzentrums Freising ist eine Fernwärmeversorgung vorgesehen. Die Fernwärmeübergabestation befindet sich in der Heizzentrale im 1.UG. Die Anschlussleitung ist von Süden von der FW-Trasse zwischen Camerloher-Gymnasium und BSZF geplant. Der Wärmeversorger errichtet die Anschlussleitung bis in die Heizzentrale. An dieser Schnittstelle erfolgt der kundenseitige Anschluss an die Fernwärmeübergabestation. Es gelten die technischen Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB-HW) für das Fernwärmenetz Zolling der Bayernwerk Natur GmbH (mit Stand vom 01.10.2018). Ein Angebot der Bayernwerke für den Neuanschluss liegt vor. Kenndaten Fernwärme Freising-Zolling-Hallbergmoos (Stand März 2024). Vorlauftemperatur max.       140°C (gleitend) Rücklauftemperatur max.    50°C Primärenergiefaktor: fp =     0,26 Brennstoffmix:    Steinkohle:                   45%                                       Erdgas:                            12% Biomasse:                        43% (Anteil erneuerbare Energien) Technologie:                     Blockheizkraftwerk: 88%                                       Heizkessel:                      12% Regenentwässerung Das erforderliche Überflutungsvolumen wird vollständig auf den schadlos überflutbaren Flächen des Grundstücks vorgesehen, die Oberfläche mit Gefälle wurde dahingehend gestaltet. Dementsprechend wird von IBH kein unterirdisches Überflutungsvolumen berücksichtigt. Das auf dem Gebäude anfallende Regenwasser der Dachflächen sowie Außenanlagen soll vollständig versickert werden. Für die Versickerung des Regenwassers werden zentrale Versickerungsanlagen vorgesehen. Das Regenwasser der Dachflächen wird an der Gebäudeaußenkante angeschlossen und der Versickerung in den Außenflächen zugeführt. Die Hauptdächer der Schule sowie die Innenhöfe werden als Gründächer mit PV und als Retentionsdächer geplant. Der Tiefhof wird ebenfalls als Retentionsdach geplant und mit Plattenbelag vorgesehen. Da es sich bei den Tiefhof um einen geschlossenen Innenhof handelt, wird zusätzlich ein zweites Entwässerungssystem als Notentwässerung vorgesehen. Die am Gebäude vorhandenen Lichtschächte werden direkt in das Erdreich versickert. Die Grundstücksflächen werden über zahlreiche Rinnen entwässert. Bei den Oberflächen der Grundstücksflächen handelt es sich um Belagsflächen, EDPM-Flächen, Grünflächen oder Rasenliner Flächen. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden sinnvolle Annahmen für die Abflussbeiwerte der Oberflächen der Außenanlagen getroffen. Die für die Außenanlagen vorgesehenen Versickerungsanlagen sind ausschließlich für die Oberflächenwässer der befestigten Wege und befestigten Flächen vorgesehen. Ein Anschluss der Drainage ist nicht vorgesehen. Der Vorbemessung der Versickerungsanalgen erfolgt mit den zugrunde gelegten Regenspende für Freising nach Kostra DWD 2022 (Aktualisierung 12/2022): r5,2              300,0 l/s*haFreianlagen r5,30             550,0 l/s*haFreianlagen, Starkregen r5,5              376,7 l/s*haDachflächen, Bemessungsregen r5,100           686,7 l/s*haDachflächen, Notentwässerung Das anfallende Regenwasser der Dachflächen wird über innenliegende Regenfallrohre entwässert und über Rigolen dem Untergrund zugeführt. Das Regenentwässerungskonzept wurde gemeinsam im Planungsteam durch die Architektur, Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und Haustechnik-Planung erarbeitet. Die Dachflächen und Innenhöfe werden mit einem Retentionsdach (mit Retentionsboxen und Drosselablauf) mit planmäßiger Regenwasserrückhaltung ausgeführt. Bei der Bemessung der Retensionselemente ist durch die Landschaftsarchitektur ein 100-jähriges Regenereignis berücksichtigt. Zusätzlich ist eine Notentwässerung der Dachflächen vorgesehen. Bei einem Retentionsdach werden die Dachflächen ohne Gefälle ausgebildet. Zudem kann durch das Retentionsdach die konventionelle Notentwässerung vereinfacht realisiert werden. Durch die dezentrale, flächige Regenwasserrückhaltung können die Anzahl der Dacheinläufe minimiert und die Ablaufpunkte flexibler angeordnet werden. Das anfallende Regenwasser des Hauptdachs wird im Freispiegel an der Decke zu den Versorgungsschächten verzogen und nach unten geführt. Die Verzugsleitungen werden als wärme- und ggf. auch schallgedämmte Leitungen ausgeführt. Im Tiefhof ist ebenfalls ein Retentionsdach mit Drosselabläufen, sowie zwei Entwässerungssysteme für die Hauptentwässerung und die Notentwässerung geplant. Das Regenwasser wird unter der Decke im Untergeschoß nach Außen geführt und den Regenwasser-versickerungsanlagen zugeführt. Eine detaillierte Aufstellung der zu entwässernden Flächen mit den abzuführenden Regenwassermengen sowie einer Zuordnung zu den Rigolen ist der Regenwasserberechnung zu entnehmen. Siehe Dokumentationsunterlagen C03 Regenwasserberechnung. Notentwässerung Die Notentwässerung der Hauptdachflächen und der Innenhöfe erfolgt durch die Architektur mittels Speier auf schadlos überflutbare Flächen. Die Notentwässerung in den geschlossenen Innenhöfen erfolgt leitungsgeführt. Diese werden an der Decke im Erdgeschoss nach außen durch die Fassade auf schadlos überflutbare Flächen geführt. Die Notentwässerung des Tiefhofs (Innenhof EG) kann aufgrund der Höhensituation nicht auf schadlos überflutbare Flächen geführt werden. Aufgrund dessen wird diese Notentwässerung leitungsgeführt in die Rigole R4 geführt. Regenwasserhebeanlage Im Tiefgaragenzufahrtsbereich wird die Einfahrtsrampe teilweise ohne Überdachung geplant. Um die Tiefgarage vor dem einfallenden Regenwasser zu schützen, werden Entwässerungsrinnen vorgesehen. Die Rinne am Rampenkopf der Einfahrtsrampe werden durch die Landschaftsarchitektur geplant und im Freispiegel der nächstgelegenen Versickerungsanlage zugeführt. Die Entwässerungsrinnen am Rampenfuß werden über eine außenliegende Regenwasserhebeanlage, welche im Erdeinbau im Schacht vorgesehen wird, entwässert. Die Regenwasserhebeanlage wird aus Sicherheitsgründen als Doppelhebeanlage mit Notstromversorgung geplant. Zum Schutz der Tiefgarage muss die Einfahrtsrampe so geplant sein, dass kein Eindringen von Oberflächenwasser in die Tiefgarage möglich ist. Komponenten der Regenwasserentwässerung: Freispiegelentwässerung im Innenbereich Material:            SML Rohr, diffusionsdichtgedämmt Verbindung:       Spannverbinder bis 0,5bar Dachabläufe Material:            Dachabläufe aus Edelstahl Die Beheizung der Dachabläufe erfolgt mittels Heizring. Regenwasserhebeanlage Hebeanlage für den nicht überdachten Bereich der Tiefgarageneinfahrt. Die Regenwasserhebeanlage wird als Doppelpumpenanlage (mit Notstromversorgung) im Außenbereich mit vorgeschalteter Grobschmutzreinigung geplant. Die Betriebs- und Störmeldungen der Hebeanlagen werden von der Gebäudeautomation erfasst. Pro Pumpe der Doppelanlage ist die Stör- und Betriebsmeldung separat als Einzelmeldung an die GLT zu übermitteln. Betriebsart:        S1 Dauerbetrieb Rohrdurchführungen in Außenwänden Im Untergeschoss werden Rohrdurchführungen durch Stahlbetonwände im Bereich der Außenwände gegen drückendes Wasser gesichert. Dämmung Die Regenwasserleitungen werden mit einer diffusionsdichten Dämmung ausgeführt aus synthetischem Kautschuk oder alternativ dampfdiffusionsdicht abgeklebter Mineralwolldämmung (System Teclit). Verzugsleitungen in Hauptnutzungsbereichen werden zusätzlich mit einer Schalldämmung versehen. In Bereichen, die der VStättV zugeordnet sind, sowie bei unvermeidbaren Kreuzungen durch notwendige Flure wird diffusionsdichte Dämmung, A1 gemäß DIN 4102 vorgesehen. Rohrbegleitheizung Lediglich die Rohrleitungen der Notentwässerung des Tiefhofs im EG werden zusätzlich mit einer Rohrbegleitheizung ausgeführt. Die Steuerung befindet sich im Lieferumfang des Lieferanten des Rohrs. Eine Sammelstörmeldung wird pro Steuereinheit an die GLT abgesetzt. Die Freigabe erfolgt außentemperaturabhängig über die GLT. Schmutzwasser Das Schmutzwasser wird am bestehenden Kanalanschluss angeschlossen und in den Entwässerungskanal der Wippenhauser Straße eingeleitet. Der Hausanschluss erfolgt über einen Revisionsschacht, folgender Anschlusswert für das Gebäude wurde bemessen (siehe Dokumentationsunterlagen C02 Bemessung Hausanschluss Trink- und Schmutzwasser): Hausanschluss Schmutzwasser : DN 250 bei ?DU = 341,10 QTOT ca. 22,5l/s Die Rückstauebene liegt am Schachtdeckel der Wippenhause Straße bei ca. 451,55 m.ü.NHN. und somit ca.195cm unterhalb des FFB Erdgeschoss. Die Einrichtungsgegenstände im Untergeschoss werden über eine Hebeanlage geführt. Die Entwässerung der Einrichtungsgegenstände in den Obergeschossen erfolgt über Fallstränge in den Schächten, in den Einbauschränken und den Vorsatzschalen. Im Untergeschoss werden die Fallleitungen der Fallpunkte gesammelt und mittels Sammelleitungen, im Gefälle 1:100 an der Decke im 1.Untergeschoss nach außen geführt. In Kaltbereichen werden die Leitungen mit Mineralwolle gedämmt. Im Gebäude wurde größtenteils auf Bodenabläufe verzichtet, lediglich folgende Räume werden mit einem Bodenablauf ausgestattet:                    Technikzentrale Sanitär                    Technikzentrale Heizung                    Technikzentralen Lüftung                    Raum für Fettabscheider                    Raum Leichtflüssigkeitsabscheider                    Putzräume                    WC's, barrierefrei                    Küche                    Fahrradraum Zusätzlich sind in Bereichen mit Fetthaltigem Abwasser sowie mit mineralölhaltigem Abwasser Bodenabläufe vorgesehen. Die Lage und Anzahl der Bodenabläufe in den Küchenbereichen und Werkstattbereichen wurden durch die jeweiligen Fachplaner vorgegeben. Technikzentralen mit Bodenablauf erhalten ebenfalls einen Wasseranschluss. In den Technikräumen wird ein Ausgussbecken vorgesehen. Die Bodenplatte erhält im Bereich der Bodeneinläufe eine Aussparung, die Bodenabläufe werden durch das Gewerk Sanitärarbeiten geliefert und eingebaut. Das Untergeschoss liegt unter der Rückstauebene, die vorhandenen Sanitärobjekte werden über fünf Hebeanlagen entwässert. Dabei wird das Abwasser über die Rückstauebene gehoben und an die Freispiegelentwässerung angeschlossen. Die Hebeanlagen sind als geschlossene Kompaktanlage oder als offene Anlage mit Pumpensumpf geplant. Die geschlossenen Kompaktanlagen bekommen eine eigene Entlüftungsleitung über Dach. Die Hebeanlagen werden in bauseitigen Schächten vorgesehen. Die Druckleitung der Hebeanlagen wird innerhalb des Gebäudes über die Rückstauebene geführt. Die Entwässerungsgegenstände der Sporthalle im Untergeschoss liegen unterhalb der Rückstauebene und werden über Fäkalienhebeanlagen (Doppelpumpen) dem Kanalsystem zugeführt. Der Leitungsverzug zu den Hebeanlagen erfolgt als Grundleitung. Die Grundleitungen werden innerhalb der Bodenplatte zu den Hebeanlagen geführt. Die Tiefgarage wird bauseits mit Verdunstungsrinnen ausgestattet. Für die Verdunstungsrinnen wird kein Anschluss an das Entwässerungssystem vorgesehen. Im Einfahrtsbereich der Tiefgarage werden Rinnen zur Entwässerung der Einfahrtsrampe vorgesehen (Siehe Regenwasser). Komponenten der Schmutzwasserentwässerung Grundleitungen in der Bodenplatte Material:            HD-PE-Rohr Verbindung:       PE-HD muffengeschweißt Bodenplattendurchdringung mit Mauerkragen, (sowie in regelmäßigen Abständen) SW- Kanalanschlussleitung im Außenbereich Material:            HD-PE-Rohr Verbindung:       Muffenverbindung Druckleitung Schmutzwasserhebeanlage in der Bodenplatte Material:            HD-PE-Rohr Verbindung:       Spannverbinder für erhöhten Innendruck Hebeanlagen Fäkalienhebeanlagen werden als geschlossene Doppelpumpenanlagen mit Auffangbehälter in bauseitigen Pumpensumpf ausgeführt, offene Schmutzwasserhebeanlage zur Entwässerung der Technikzentralen mit wasserdichter Beschichtung des bauseitigen Schachts. Die Pumpensümpfe erhalten eine verzinkte Abdeckung (bauseitig).
02-Technische Beschreibung
15.01 Baustelleneinrichtung
15.01
Baustelleneinrichtung
15.02 Erdarbeiten Entwässerungsleitungen
15.02
Erdarbeiten Entwässerungsleitungen
15.03 Erdarbeiten Schächte
15.03
Erdarbeiten Schächte
15.04 Erdarbeiten Rigolen
15.04
Erdarbeiten Rigolen
15.05 Erdarbeiten Lüftungskanal
15.05
Erdarbeiten Lüftungskanal
15.06 Erdarbeiten Sonstiges
15.06
Erdarbeiten Sonstiges
15.07 Entwässerungsleitungen PP-MD im Rohrgraben für
15.07
Entwässerungsleitungen PP-MD im Rohrgraben für
15.08 Entwässerungsleitungen PE-HD in/unter der Bodenplatte für
15.08
Entwässerungsleitungen PE-HD in/unter der Bodenplatte für
15.09 Regenwasserhebeanlagen
15.09
Regenwasserhebeanlagen
15.10 Druckleitungen Hebeanlagen
15.10
Druckleitungen Hebeanlagen
15.11 Kabelschutzrohre, PE, im Rohrgraben
15.11
Kabelschutzrohre, PE, im Rohrgraben
15.12 Betriebswasserleitungen, PE-HD, im Rohrgraben
15.12
Betriebswasserleitungen, PE-HD, im Rohrgraben
15.13 Feuerlöschleitungen
15.13
Feuerlöschleitungen
15.14 Erdleitungen Lüftungsanlage
15.14
Erdleitungen Lüftungsanlage
15.15 Bodenabläufe
15.15
Bodenabläufe
15.16 Mauerkragen Wanddurchführungen und Kernbohrungen
15.16
Mauerkragen Wanddurchführungen und Kernbohrungen
15.17 Schmutzwasser Revisionsschächte
15.17
Schmutzwasser Revisionsschächte
15.18 Regenwasser Revisionsschächte
15.18
Regenwasser Revisionsschächte
15.19 Rigolenanlage 01
15.19
Rigolenanlage 01
15.20 Rigolenanlage 03
15.20
Rigolenanlage 03
15.21 Rigolenanlage Sonstiges
15.21
Rigolenanlage Sonstiges
15.22 Betreiben der Rigolenanlagen während der Bauzeit
15.22
Betreiben der Rigolenanlagen während der Bauzeit
15.23 Zisternenanlage
15.23
Zisternenanlage
15.24 Sonstige Leistungen
15.24
Sonstige Leistungen
16 LEITUNGSGRÄBEN AUSSENANLAGEN UND STÜTZWAND SÜD
16
LEITUNGSGRÄBEN AUSSENANLAGEN UND STÜTZWAND SÜD
16.01 511 Herstellung - Erdarbeiten
16.01
511 Herstellung - Erdarbeiten
16.02 543 Wandkonstruktionen - Stützwand Süd
16.02
543 Wandkonstruktionen - Stützwand Süd
17 LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS
17
LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS
VORBEMERKUNGEN VERRECHNUNGSSÄTZE LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS VORBEMERKUNGEN VERRECHNUNGSSÄTZE LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS 1. Stundenlohnarbeiten werden nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung vergütet. Die Vereinbarungen von Stundenlohnarbeiten im Sinne des § 2 Abs. (10) VOB/B erfordert vor ihrem Beginn ein Angebot mit Angaben zum geschätzten Personal-, Material- und Geräteeinsatz sowie zu etwaigen Frachtkosten und sonstigen Kosten. Dies gilt vor allem für Stundenlohnarbeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit. Nicht schriftlich genehmigte und bestätigte Tageslohnlisten werden nicht anerkannt und vergütet. 2. Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach nachstehenden Verrechnungssätzen gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialsverbrauches. Vor Ausführung von Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen. 3. Die nachstehenden Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der abgerechneten Stundenzahl. 4. Die Lohnkosten enthalten die tatsächlichen Lohn- und Gehaltskosten mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dergl. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Winterbauumlage, Stammzulage sowie Kleingeräte bis zum Neuwert 2.500,00 EUR, An- und Abfahrt zur Baustelle. Nicht enthalten sind die Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und werden entsprechend den tariflichen Vereinbarungen abgerechnet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. 5. Samstag gilt als regulärer Arbeitstag. 6. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. 7. Bei Gerätekosten werden die Verrechnungssätze einschl. Bedienung, Wartung, Reparatur, Kraftstoffe und Schmierung gefordert. 8. Bei Materialkosten für auf der Baustelle abgelagen, ohne Lohnkosten für Verarbeitung. 9. Die Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten gelten für alle Abschnitte des Bereichs "Leistungen gegen Nachweis" einschließlich aller Positionen.
VORBEMERKUNGEN VERRECHNUNGSSÄTZE LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS
17.01 Arbeitskräfte
17.01
Arbeitskräfte
17.02 Geräte
17.02
Geräte

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