Zimmererarbeiten
Neubau der Wohnanlage „Zum Heidenauer Elbblick“
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A. Allgemeines Auf dem Grundstück Dresdn A. Allgemeines Auf dem Grundstück Dresdner Straße 25, 01809 Heidenau, plant die BWL Immobilien GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Kesselsdorf, die Errichtung einer Eigentumswohnanlage, bestehend aus zwei Gebäuden mit jeweils vier Geschossen sowie einem unterkellerten, offenen und eingeschossigen Verbindungsbau. Die Errichtung der Gebäude erfolgt nach den Anforderungen des KfW-Effizienzhaus-Standards 55 (KfW 55). Das Gebäude soll direkt an der Straßenkreuzung Ecke Dresdner Straße / Elbstraße in Heidenau errichtet werden. Die Baugenehmigung Nr. 01687-25-221 vom 03.02.2026 liegt vor. Deren Festlegungen, Auflagen und Bestimmungen sind bei der Angebotsabgabe zu beachten. Die Altbebauung wurde bereits abgebrochen, wobei weiterhin Fundamentreste und Mauerwerksreste bestehen. Im Lageplan werden vorhandene Bestandsbäume (u. a. Ahorn, Pappel), welche inzwischen durch Ruderal- und Sukzessionsvegetation ergänzt wurde, verzeichnet. Das vor Ort angetroffene Sandsteinmauerwerk der Altbebauung ist für die spätere Grundstückseinfriedung auf dem Grundstück zwischenzulagern. Das Grundstück befindet sich im Überflutungsgebiet, weshalb über die Geländemodellierung und den Keller ein Retentionsraum verlangt wird. Außerdem befinden sich auf dem Grundstück Bäume, welche über die gesamte Bauphase zu schützen sind. Das Baufeld wurde in Abstimmung mit der Stadt Heidenau und gemäß der Baumfällgenehmigung von Bewuchs und Böschungen freigemacht; die entsprechenden Bäume wurden gefällt. Hier gilt der neue Lageplan vom 31.07.2025 sowie der Architektenlageplan vom 24.04.2026. Die Freimachung ist mit dem Baubeginn zu Vervollständigen. Die am Mühlgraben vorhandenen Mauern und Böschungen sind in Abstimmung mit der Behörde für Denkmalschutz zu prüfen, zu sichern und vorerst zu erhalten. Nutzung: Kellergeschossbereich/ Verbindungsbau: Mieterkeller, Fahrradabstellraum (Retentionsraum) Erdgeschoß: zwei Wohnungen im Haus A unterschiedlicher Größe, zwei Wohnungen im Haus B gleicher Größe- eine davon barrierefrei ausgebildet, siehe hierzu die vorliegende Architektenplanung 1. und 2. Obergeschoss: drei Wohnungen im Haus A unterschiedlicher Größe- eine davon barrierefrei ausgebildet, zwei Wohnungen im Haus B gleicher Größe, barrierefrei ausgebildet, siehe hierzu die vorliegende Architektenplanung Dachgeschoss: zwei Wohnungen im Haus A unterschiedlicher Größe, zwei Wohnungen im Haus B gleicher Größe, siehe hierzu die vorliegende Architektenplanung. Alle Wohnungen verfügen über mind. einen Wohnraum mit integriertem Küchenbereich, Bad, Loggia/ Balkon. Das Gebäude A verfügt über ein zentrales Treppenhaus mit einem Aufzug (1,65 m x 1,75 m) mit reduzierter Überfahrt, einem 2-läufig-gegenläufigen geraden Treppenlauf zwischen den Etagen. Das Gebäude B verfügt über ein zentrales Treppenhaus mit einem Aufzug (1,75 m x 2,00 m) mit reduzierter Überfahrt und einem 3-läufigen geraden Treppenlauf zwischen den Etagen. Die Außenanlagen umfasst eine Stellplatzanlage für 18 PKWs, einem Fahrradstellplatz, einem Müllplatz sowie einem Spielplatz. Der Spielplatz einschließlich aller Spielgeräte, Fallschutzflächen, Einfassungen, Fundamente, Entwässerungsmaßnahmen und Nebenleistungen ist vollständig funktionsfähig, verkehrssicher und nutzungsbereit herzustellen. Die Ausführung hat nach den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN EN 1176 und DIN EN 1177, sowie nach den Vorgaben der Baugenehmigung, der Außenanlagenplanung und der Bemusterung zu erfolgen. Vor Nutzungsfreigabe ist eine sicherheitstechnische Erstabnahme durch eine hierfür sachkundige bzw. zugelassene Stelle durchzuführen und dem AG zu dokumentieren. Die Durchwegung von der Dresdner Straße aus ist barrierefrei auszuführen.
A. Allgemeines Auf dem Grundstück Dresdn
B. Leistungsumfang Das Bauprogramm umfas B. Leistungsumfang Das Bauprogramm umfasst die Erstellung der schlüsselfertigen Gebäude einschließlich Innenausbau, Neben- und Außenanlagen. Die Gebäude wurden in konventioneller Bauweise geplant und sollen im Rahmen der entsprechenden DIN-Normen und aller weiteren, für die Errichtung dieses Bauvorhabens gültigen Vorschriften und Genehmigungen sowie den anerkannten Regeln der Technik, ausgeführt werden. Im Leistungsumfang sind enthalten: Alle öffentlich-rechtlichen Leistungen, die im Zuge der Erstellung der Gebäude notwendig sind (z.B. Stellung des Bauleiters gemäß SächsBO), die allgemeinen Außenanlagen wie in der Planung dargestellt- inkl. der PKW- Stellflächen, des Müllstandplatzes, der Einzäunungen und der Zuwegungen sowie die Bepflanzungen und der Spielplatz.
B. Leistungsumfang Das Bauprogramm umfas
1. In den beiden Häusern Der Verbindungs 1. In den beiden Häusern Der Verbindungsbau ist frei von Elbstraßenseite zugänglich. Die Gebäude A und B sind hingegen durch abschließbare Eingangstüren gesichert. Hausanschlussraum, Technikraum, Klingel- und Wechselsprechanlage für Haus A sowie Briefkastenanlage für das gesamte Objekt befinden sich im Verbindungsbau. Die Klingel- und Wechselsprechanlage für Haus B befindet sich als Unterputzinstallation im Vordach vom selbigen. Die Versorgung der Gebäude mit Wärme und die Herstellung des Warmwassers wird über einen Fernwärmeanschluss erbracht. In den einzelnen Wohnungen werden Heizungsverteiler installiert, von wo aus die Versorgung mit Wärme der einzelnen Räume als Fußbodenheizung realisiert wird. Im Bad wird zusätzlich ein Bad-Heizkörper vorgesehen. Die Beantragung der Hausanschlüsse für Strom, Telefon, Internet sowie TV-Kabel ist vom Auftragnehmer bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen durchzuführen. Die Herstellung der Anschlüsse erfolgt in Abstimmung mit den Medienträgern und muss termin- und fachgerecht realisiert werden. Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen soll über den Kabelanschluss erfolgen. Der Müllplatz muss von außen zugänglich und abschließbar hergestellt sein.
1. In den beiden Häusern Der Verbindungs
2. Äußere Gestaltung Die Fassadengestalt 2. Äußere Gestaltung Die Fassadengestaltung und die Dacheindeckung befinden sich derzeit in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Aktuell ist für die Fassade ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) in einer RAL-Farbe vorgesehen. Das Dach von Haus A ist als Stehfalzdach in Anthrazit/Schiefergrau oder Titanzink geplant. Das Dach des Hauses B soll eine Dachsteineindeckung in Anthrazit/Schiefergrau erhalten. Zur die Dachentwässerung sind innenliegende Dachrinnen mit Anschluss an eine Kombination aus teilweise innenliegenden Fallrohren und vorgestellten Rechteckfallrohren mit Einlaufstutzen in Anthrazit vorgesehen.
2. Äußere Gestaltung Die Fassadengestalt
3. Besondere technische Voraussetzungen 3. Besondere technische Voraussetzungen Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen werden bauseits bereitgestellt. Sie stellen die technischen und rechtlichen Grundlagen für die Ausführung des Bauvorhabens dar und sind verbindlicher Bestandteil des GU-Vertrages.
3. Besondere technische Voraussetzungen
4. Aufstellung Dokumente zur Angebotsabg 4. Aufstellung Dokumente zur Angebotsabgabe Die für die Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in Anlage 1 aufgelistet und bilden im Falle eines Vertragsabschlusses eine verbindliche Vertragsgrundlage (siehe Anlage 1).
4. Aufstellung Dokumente zur Angebotsabg
5. Vertragsbedingungen Der Auftraggeber 5. Vertragsbedingungen Der Auftraggeber (AG) wird den Generalunternehmer mit der schlüsselfertigen und funktionsgerechten Herstellung der ausgeschriebenen Bauwerke beauftragen. Das Angebot der GU - Leistungen nach dieser Ausschreibung ist für den AG kostenfrei. Grundlagen des Vertrages sowie Art und Umfang dieser Leistung sind in nachfolgender Reihenfolge: 1.       Das Auftragsschreiben einschließlich etwaiger darin ausdrücklich getroffener besonderer Vereinbarungen. 2.      Die Baugenehmigung einschließlich sämtlicher Auflagen, Nebenbestimmungen und genehmigter Bauvorlagen. 3.      Diese funktionale Leistungsbeschreibung einschließlich aller Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis mit Datum, Index und Planstand (s. Anlage 1). 4.      Die vom AG bzw. dessen Planern freigegebenen Ausführungszeichnungen, Detailzeichnungen, Berechnungen, Nachweise, Gutachten, Konzepte und Bemusterungsunterlagen. 5.      Die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen. 6.      Die VOB/B in der vertraglich vereinbarten Fassung; im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 7.      Die VOB/C einschließlich der jeweils einschlägigen ATV in der vertraglich vereinbarten Fassung. 8.      Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen DIN-, DIN-EN-, VDE-, VDI-, DVGW- und sonstigen technischen Regelwerke. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt die vorstehende Rangfolge. Bei gleichrangigen Unterlagen gehen jüngere Unterlagen älteren Unterlagen vor. Widersprüche, Unklarheiten oder erkennbare Lücken sind vom AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bevor Leistungen ausgeführt oder Nachunternehmer beauftragt werden.
5. Vertragsbedingungen Der Auftraggeber
6. Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. F 6. Zusätzliche Vertragsbedingungen 1.            Fachbauleiter Der AN hat einen eigenen verantwortlichen Fachbauleiter einzusetzen. Dieser ist der Baubehörde als solcher schriftlich zu melden. Die Teilnahme an regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen ist für alle betroffenen etwaigen Subunternehmer des AN bindend. Der baubegleitende Architekt ist zu diesen Beratungen jeweils hinzuzuladen. 2.           Ausführungsfristen Ausführungs- und Einzelfristen gemäß noch zu erstellendem und mit dem AG abzustimmendem Terminplan sind Vertragsfristen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben ggf. den Anfang und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen per Datum festzulegen. Zur Angebotslegung stellt der Auftragnehmer einen eigenen Terminplan mit bindenden Zwischenterminen zur Verfügung sofern nicht dem bereitgestellten Terminplan entsprochen wird.           Baubeginn:       geplant 14.09.2026           Fertigstellung: geplant 23.12.2027 3.           Rechnungen Rechnungen gemäß § 14 VOB/B sind in zweifacher Ausfertigung sowie vorab per E-Mail ( hm3t@ptai.eu ) über den bauleitenden Architekten zur Prüfung beim Auftraggeber (AG) einzureichen. 4.           Zahlungsbedingungen Abschlagszahlungen per Zahlungsplan. Die Schlusszahlung erfolgt nach Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel unter Einbehalt von 5 % Sicherheit für die Dauer von 5 Jahren, ablösbar durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft einer deutschen Großbank oder eines Versicherungsinstitutes. Die Kosten der notwendigen Bauwesenversicherung trägt der AN. 5.           Änderungen/Nachträge Lohn- und Materialpreisänderungen werden nicht berücksichtigt. Mengenänderungen oder der Wegfall einzelner Leistungen berechtigen nicht zur Änderung von Einheitspreisen. Der AG behält sich vor, Leistungen zu verändern oder zu streichen, auch über die Regelung nach VOB/B § 2, Abs. 3 hinaus. Der AN hat dadurch keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn. Im Auftrag nicht erfasste Leistungen dürfen nur nach schriftlicher Mitteilung und Genehmigung durch den AG ausgeführt werden, anderenfalls werden sie nach VOB/B § 2 Abs. 8 nicht vergütet. Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten gleichermaßen für Nachaufträge. 6.           Vertragserfüllungssicherheit: Der Auftragnehmer hat zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen. Die Sicherheit kann nach Wahl des Auftragnehmers durch Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines Versicherungsinstitutes erbracht werden. Alternativ ist der Auftraggeber berechtigt, bis zur Erreichung der Sicherheitssumme 10 % von jeder Abschlagszahlung einzubehalten. Der so einbehaltene Betrag wird als Sicherheit verwahrt und nicht verzinst. Nach Stellung einer Bürgschaft in voller Höhe der Sicherheitssumme sind etwaige Einbehalte aus Abschlagszahlungen unverzüglich freizugeben. Die Vertragserfüllungssicherheit wird nach vorbehaltloser Abnahme sowie Stellung der vereinbarten Mängelansprüche-/Gewährleistungssicherheit zurückgegeben. 7.           Geschäftsbedingungen Die Geschäftsbedingungen des AN werden nur bedingt und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung anerkannt. 8.           Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach Schlussabnahme und schriftlich bestätigter Mängelabstellung. 9.           Nachunternehmer Der GU darf Leistungen ausschließlich an Nachunternehmer übertragen, die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Dies setzt insbesondere voraus, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, stellt er den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen den Auftraggeber aufgrund von Verstößen dieser Nachunternehmer gegen Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis zum Auftraggeber sämtliche Verpflichtungen, die Auftraggeber und Auftragnehmer als Mitbürgen gemäß § 1a AEntG treffen, allein und in vollem Umfang. Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von Verleihern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die vorstehenden Verpflichtungen gelten ebenfalls, wenn Nachunternehmer des Auftragnehmers weitere Nachunternehmer oder Verleiher nach dem AÜG beauftragen. 10.         Sprache der Kommunikation Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass während der Ausführung seiner Leistungen jederzeit mindestens ein Mitarbeiter seines Unternehmens auf der Baustelle anwesend ist, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausreichend mächtig ist, um Anweisungen entgegenzunehmen, Sicherheitsunterweisungen zu verstehen und die Kommunikation mit dem Auftraggeber, dessen Vertretern sowie den übrigen Projektbeteiligten sicherzustellen. Sämtliche Besprechungen, Verhandlungen, Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Erklärungen im Rahmen der Vertragsdurchführung erfolgen in deutscher Sprache.
6. Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. F
7. Besondere Vertragsbedingungen 1. Prü 7. Besondere Vertragsbedingungen 1.            Prüfung durch den AN Alle Angaben des bauüberwachenden Architekten sind vom AN eigenverantwortlich zu prüfen. Der bauüberwachende Architekt ist nur dem AG gegenüber auskunftsverpflichtet. 2.           Gesamtleistung Es ist jeweils die vollständige Leistung einschließlich Lieferung und fachgerechtem, gebrauchsfertigem Einbau, der erforderlichen Ergänzungsbaustoffe sowie sämtlicher Nebenarbeiten anzubieten und zu erbringen. Der Anbieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass er die vom Architekten zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft hat und sie zur schlüsselfertigen Herstellung des Gebäudes keiner Ergänzung bedürfen, außer im Zuge seiner zu liefernder Ausführungs- und Werkplanung ergeben sich hier Nachfragen. Diese hat der AG binnen 14 Tagen zu beantworten- soweit dies technisch möglich ist. 3.           Bindefrist Abweichend von der VOB wird eine Bindefrist für das Angebot vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe bis zum Projektende vereinbart. 4.           Vertragsstrafe Gerät der GU mit der abnahmereifen Fertigstellung der Gesamtleistung zu dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin in Verzug, hat er für jeden Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der Netto-Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist insgesamt auf 5 % dieser Netto-Abrechnungssumme begrenzt. Maßgeblich ist die dem GU nach Abwicklung des Vertrages objektiv zustehende Nettovergütung. Zu berücksichtigen sind insbesondere berechtigte Vergütungsanpassungen aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen sowie Minderungen aufgrund entfallener oder nicht ausgeführter Leistungen. Bis zur unstreitigen oder rechtskräftigen Feststellung der Netto-Abrechnungssumme wird die Vertragsstrafe vorläufig anhand der vereinbarten Nettoauftragssumme einschließlich der bis dahin dem Grunde und der Höhe nach vereinbarten Nachträge berechnet. Nach abschließender Feststellung der Netto-Abrechnungssumme ist die Vertragsstrafe entsprechend anzupassen. 5.           Abnahme Der AG führt eine förmliche Schlussabnahme der Gesamtleistung durch. Teilabnahmen im rechtlichen Sinne sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Unabhängig hiervon sind für verdeckte, später nicht mehr prüfbare oder prüfpflichtige Leistungen technische Freigaben bzw. Zustandsfeststellungen durchzuführen. Dies betrifft insbesondere Abdichtungen, Bewehrungen, Brandschutzabschottungen, Leitungsführungen in Schächten und Vorwänden, Schallschutzanschlüsse, Dämmungen, Dachaufbauten, Gefälle- und Entwässerungsausbildungen sowie sonstige sicherheits- oder funktionsrelevante Bauteile. Der AN hat diese Leistungen rechtzeitig vor dem Verschließen anzuzeigen, zu dokumentieren und zur Prüfung freizugeben. Die technische Freigabe stellt keine rechtsgeschäftliche Teilabnahme dar. 6.           Baustellensoftware Es ist die durch das Planungsbüro zur Verfügung gestellte Baustellensoftware - voraussichtlich CAPMO - vollumfänglich gemäß Freigaben zu nutzen. 7.           Unterlagen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber bis zum Beginn der Arbeiten folgende Unterlagen: Aktuelle Freistellungserklärung des Finanzamtes Bescheinigung in Steuersachen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-Bau/Urlaubskasse (Erneuerung alle 3 Monate) Versicherungsbestätigung der Krankenkasse (aktuelles Datum und Anzahl der AN, die bei der Krankenkasse versichert sind (Erneuerung alle 3 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Nachweis einer auf den Auftragnehmer lautenden Betriebs- und Bauhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden, einschließlich aktueller Beitragsbestätigung der Versicherungsgesellschaft. Die Deckungssummen sind dem AG vor Vertragsabschluss zur Prüfung vorzulegen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Handelsregisterauszug Eintrag Handwerksrolle/Handwerkerkarte Gewerbeanmeldung Monatliche Bestätigung der Arbeitnehmer über den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohns Bescheinigungen nach § 18 AEntG bei ausländischen AN Sollten einzelne Bestimmungen dieses Dokumentes ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
7. Besondere Vertragsbedingungen 1. Prü
8. ermine Die Termine sind dem Bauablauf 8. Termine Die Termine sind dem Bauablaufplan zu entnehmen. Als Zwischentermine gelten die folgenden Meilensteine: Fertigstellung des Rohbaus beider Gebäude 30.04.2027 Fertigstellung Dach und Fenstermontage in beiden Gebäuden 14.07.2027 Fertigstellung Außenanlage 07.12.2027 Schlüsselfertige Übergabe an den AG einschließlich Nutzungsaufnahme 23.12.2027
8. ermine Die Termine sind dem Bauablauf
1. Vorbemerkung zur Baubeschreibung Die 1. Vorbemerkung zur Baubeschreibung Die Baubeschreibung stellt die Mindestausführungsanforderung des AG dar. Sie ist u. a. Ergänzung für alle Einzelheiten, die sich aus den Genehmigung- und den Ausführungsplänen des Architekten, den statischen Berechnungen und Plänen ergeben oder zusätzlichen Merkmalen, die aus den oben genannten Unterlagen nicht erkennbar sind. Neben dieser Baubeschreibung gelten die Bemusterungssbeschreibungen und sind gleichgewichtig dieser Beschreibung. Ist der Unternehmer der Ansicht, dass in der Leistungsbeschreibung des Generalunternehmers Leistungen nicht enthalten sind, die zur vollständigen Herstellung seiner Arbeit gehören, so ist er verpflichtet, diese Arbeiten zusätzlich in sein Angebot aufzunehmen und diese schriftlich anzuzeigen. Die Baudurchführung erfolgt nach den einschlägigen DIN-Vorschriften jeweils in der neuesten Ausführung, sowie nach der sächsischen Bauordnung und deren ergänzenden Bestimmungen und Verordnungen. Weiter ist zu beachten: Die Heizungsanlagen-Verordnung, Forderungen der örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU), Gas-, Wasser-, Entwässerungs-, Post-, Telekomversorgungsunternehmen und des TÜV. Insbesondere gelten die DIN-Normen 4108 für Wärmeschutz in Gebäuden und das Gebäudeenergiegesetz (GEG), DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sowie DIN 18040-2 jeweils in neuester Fassung, soweit nachfolgend keine anderen Festlegungen getroffen wurden. Für den Schallschutz gilt die DIN 4109 vollumfänglich als vereinbart. Die Festlegungen der Baugenehmigung in diesem Zusammenhang sind zu beachten. Sämtliche Anforderungen des KfW-Effizienzhaus-Standards 55 (KfW 55) sind zu berücksichtigen und einzuhalten. Der Wärmeschutznachweis gemäß GEG 2024 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Das darin festgestellte Ergebnis ist verbindlich und darf durch alternative Maßnahmen nicht verschlechtert werden, selbst wenn diese weiterhin die GEG-Grenzwerte einhalten. Nach Fertigstellung des Objekts, ist ein Energieausweis für die jeweiligen Gebäude durch den AN auszustellen. Es sind ausschließlich fabrikneue, mangelfreie und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Materialien, Bauprodukte und Systeme einzubauen. Die Produkte müssen in Deutschland bzw. der EU verkehrsfähig, dauerhaft nachlieferbar und für den vorgesehenen Anwendungsfall zugelassen bzw. geeignet sein. Es sind marktübliche Qualitätsprodukte mit gesicherter Ersatzteil-, Zubehör- und Nachlieferfähigkeit zu verwenden. Die Gleichwertigkeit angebotener Alternativen ist vom AN nachzuweisen. Die Verwendung von asbesthaltigen oder in sonst einer Weise gesundheitsschädlichen Materialien, Imprägnierungen oder Beschichtungen ist nicht zulässig. Bei Verwendung von Produkten in einem Verlege- oder Einbausystem sind die einzelnen Komponenten ausschließlich aus dem gewählten Herstellersystem zu verwenden. Der Wechsel des Fabrikats ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Dachdichtungsarbeiten und Wärmedämmverbundsysteme. Den Einbau- bzw. Verlege-Anleitungen der Hersteller ist unbedingt Folge zu leisten. Flachdacharbeiten sind nach den einschlägigen Flachdachrichtlinien auszuführen. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Materialangaben sind durch aussagekräftige Bemusterung abzustimmen. Zusätzliche, für die Ausführung der geplanten Leistung wichtige Produktinformationen werden vom Bieter beigelegt. Farbtonangaben in RAL - Tönen verstehen sich grundsätzlich für die fertige Oberfläche des eingebauten Bauteils, unabhängig vom Trägermaterial. Die anzubietende Leistung umfasst alle, für die schlüsselfertige Herstellung der Wohnanlage notwendigen Leistungen. In jedem Stadium der Planung werden alle am Bau vorgesehenen technischen Einrichtungen, sämtliche vom AN zu fertigenden Planunterlagen und Detailzeichnungen, Schalt- und Funktionspläne Prospekte, Muster und dgl. dem Bauherrn bzw. dessen beauftragten Vertreter/ Bauüberwacher zur Freigabe vorgelegt. Sämtliche Änderungen von Ausführungsdetails gegenüber den vertraglich vereinbarten bzw. freigegebenen Unterlagen sind vor der Ausführung mit dem Auftraggeber über dessen Architekten abzustimmen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dessen Architekten erfolgen. Die endgültige Ausführung wird mit dem Bauherrn vor Arbeitsbeginn bzw. vor der Auftragsvergabe an Nachunternehmer abgestimmt. Soweit damit Mehr- oder Minderkosten verbunden sein sollten, bedarf es der unverzüglichen Aktualisierung in einer sogenannten "Mehr- und Minderkostenliste", die vom AN zusammen mit dem entsprechenden Kalkulationsnachweis zu führen und umgehend zur Bestätigung vorzulegen ist.
1. Vorbemerkung zur Baubeschreibung Die
2. Allgemeines Die Ergebnisse und Empfeh 2. Allgemeines Die Ergebnisse und Empfehlungen des Bodengutachters sind für die Ausführung des Bauwerks für den AN verbindlich und gegebenenfalls in den weiteren Planungen zu beachten. Mit Beginn der Tiefbauarbeiten ist über den Architekten der Baugrundgutachter nochmals hinzuzuziehen, dieser Zeitpunkt ist durch den Auftragnehmer zu benennen. Eine Untersuchung im Bereich der Rigole soll durch den Baugrundgutachter durchgeführt werden. Für angrenzende Gebäude ist bei Notwendigkeit auf Kosten des AN ein Beweissicherungs-verfahren auszuführen. Die Beschaffung von Strom und Wasser (Bauanschlüsse) und deren Betriebskosten sind in den GU-Preis einzurechnen, ebenso das Aufstellen, Vorhalten und Entfernen aller Baustelleneinrichtungen und aller zur Erstellung des Bauwerkes notwendiger Maschinen und Geräte, Gerüste, Lagerplätze für Materialien und BL-, WC- und Mannschaftscontainer. Soweit erforderlich sind hier öffentliche Flächen anzumieten und vor Rückgabe in den ursprünglichen Stand zurückzuversetzen. Folgens ist einzukalkulieren: Erstellung, Instand- und Vorhaltung eines Bauzaunes Sicherungsmaßnahmen wie Gehwegreinigung und Beleuchtung Die Sicherung des Baugeländes vor dem Zutritt Unbefugter, insbesondere der Überwachung von Bauzaun und Gebäude Herstellung und Reinigung der erforderlichen Baustraße Einholen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Soweit der AG, mit Ankündigung gegenüber dem AN, im Einzelfall Nachunternehmer des Bauherrn einsetzt, so ist die Mitbenutzung der Baustelleneinrichtung gegen eine angemessene Vergütung bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Objektes zu gestatten. Gegebenenfalls notwendige Maßnahmen für den Winterbau (Schließen von Öffnungen, Gestellung von Bauheizungen etc.) sind in den GU-Preis einzurechnen. Der AN hat sämtliche behördliche Beauflagungen zu erfüllen und zu beachten. Dies gilt vor allem für Auflagen und Bedingungen aus der Baugenehmigung, die Berücksichtigung der Landesbauordnung und der bauaufsichtlich eingeführten Regelwerke sowie sämtliche öffentlich-rechtlichen Belange. Die Ausführung sämtlicher Arbeiten hat entsprechend den jeweils geltenden DIN-Normen, dem geltenden Baurecht, der Baugenehmigung und den anerkannten Regeln der Technik sowie den Anforderungen des KfW-Programms 55 zu entsprechen. Entscheidend ist hierfür der Stand bei der Schlussabnahme der Bauwerke. Ändert sich dieser Stand während der Bauausführung, so hat der GU die Verpflichtung, den BH darauf aufmerksam zu machen und hieraus resultierende Konsequenzen technischer und wirtschaftlicher Art umgehend offen zu legen. Die Entscheidung des Bauherrn ist dann abzuwarten. Die Ausführung erfolgt in vollständiger Leistung zur kompletten schlüsselfertigen Herstellung und zur sofortigen Nutzung. Es werden ausschließlich die gemäß den relevanten Normen zulässigen Toleranzen akzeptiert. Die Entsorgung, Verwertung, Zwischenlagerung, Beprobung und Deklaration sämtlicher im Rahmen der Leistung anfallenden Abfälle, Böden, Baustoffe, Rückbau- und Aushubmaterialien hat gemäß den jeweils geltenden abfall-, bodenschutz- und ersatzbaustoffrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere KrWG, GewAbfV, ErsatzbaustoffV, BBodSchV, DepV sowie einschlägige landesrechtliche und behördliche Vorgaben. LAGA-Regelwerke sind nur heranzuziehen, soweit diese behördlich gefordert werden oder für den konkreten Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg einschlägig bleiben. Der AN hat die erforderlichen Beprobungen, Deklarationsanalysen, Nachweise, Wiegescheine, Entsorgungs- und Verwertungsnachweise sowie ggf. Register- und Begleitscheinunterlagen vollständig zu führen und dem AG im Rahmen der Dokumentation vorzulegen. Eine Wiederverwendung von Boden oder Baustoffen auf dem Grundstück ist nur zulässig, wenn die technische Eignung, Schadstofffreiheit bzw. rechtliche Zulässigkeit nachgewiesen ist und der AG bzw. dessen Bauleitung zugestimmt hat. An dieser Stelle ist die Anlage 2 "Dokumentation" zu berücksichtigen. Vom AG werden sämtliche anfallende Kosten und Gebühren von Ämtern und öffentlichen Versorgungsträgern und deren Kontrollorganen (außer denen für die Anschlüsse der Bauzeit) übernommen. Die diesbezüglichen Rechnungen sind an ihn adressieren zu lassen. Dem AN obliegt die Massenverantwortung und Verantwortung für die Vollständigkeit des Leistungsumfanges bis zur schlüsselfertigen Herstellung des Gesamtobjektes.
2. Allgemeines Die Ergebnisse und Empfeh
3. Unterlagen/ Dokumentation Der AN hat 3. Unterlagen/ Dokumentation Der AN hat die Dokumentationsunterlagen gemäß Anlage 2 fortlaufend während der Bauausführung zu führen, zu aktualisieren und dem AG bzw. dessen beauftragten Vertretern auf Verlangen vorzulegen. Spätestens 14 Kalendertage vor der förmlichen Abnahme ist eine vollständige Vorab-Dokumentation zur Prüfung zu übergeben. Die endgültige Revisions- und Bestandsdokumentation ist spätestens zur Schlussabnahme, soweit einzelne Unterlagen objektiv erst danach erstellt werden können spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme, vollständig und geordnet an den Bauherrn zu übergeben.
3. Unterlagen/ Dokumentation Der AN hat
4. Brandschutz Neben den Leistungen, wel 4. Brandschutz Neben den Leistungen, welche durch das vorliegende Brandschutzkonzept vom Ingenieurbüro Mischke aus 2025 vorgegeben wurden, sind sämtliche behördliche Auflagen des vorbeugenden Brandschutzes, neben den geltenden Forderungen der DIN 4102, Bestandteil des zu erbringenden Leistungsumfanges. Für sämtliche geregelten, zugelassenen oder prüfpflichtigen Brandschutzprodukte und -systeme sind die erforderlichen Nachweise, Zulassungen, allgemeinen Bauartgenehmigungen, Leistungserklärungen, Übereinstimmungserklärungen, Montageanleitungen und Unternehmererklärungen vorzulegen. Die Ausführung hat systemgerecht und entsprechend den jeweiligen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen zu erfolgen. Brandschutzabschottungen und sonstige später nicht mehr sichtbare Brandschutzmaßnahmen sind vor dem Verschließen rechtzeitig zur Kontrolle anzuzeigen, zu fotografieren und in einem Brandschutz-Schottkataster bzw. einer gleichwertigen Dokumentation lagegenau zu erfassen. Die Dokumentation ist Bestandteil der Revisionsunterlagen. Die Durchführung der erforderlichen Begehungen, Prüfungen und Abnahmen durch den Prüfingenieur für Brandschutz bzw. die zuständigen Stellen ist vom AN terminlich zu koordinieren. Der AG, der bauüberwachende Architekt und die Fachplaner sind rechtzeitig einzuladen. Feststellungen, Auflagen oder Mängel aus brandschutztechnischen Begehungen sind unverzüglich zu beseitigen und zu dokumentieren.
4. Brandschutz Neben den Leistungen, wel
5. Abdichtungskonzept Die Außenwände im 5. Abdichtungskonzept Die Außenwände im erdberührenden Bereich erhalten eine Bauwerksabdichtung entsprechend dem im Baugrundgutachten festgelegten Lastfall nach DIN 18533 sowie eine Perimeterdämmung gemäß des Wärmeschutznachweises. Die Balkone werden als Betonfertigteilplatten mit einer äußeren Aufkantung hergestellt, welche eine WU- Qualifizierung haben. Die Randaufkantungen zum Gebäude werden mittels Flüssigkunstoff gemäß Flachdachrichtlinie abgedichtet. Die gedämmten Balkone im Erdgeschoss erhalten eine Abdichtung mittels einer einlagigen Kunststoffbahn gemäß DIN 18531. Das Hauptdach über den Wohnungen und über den Treppenhäusern erhält eine Vollschalung, da die Regeldachneigung unterschritten wird. Im Mansarddachbereich ist die Regeldachneigung eingehalten, somit steht es dem Ersteller frei aus Gründen der Dachneigung und unter Berücksichtigung der Gaubeneindichtungen das Mansarddach ohne Vollschalung zu errichten. Die Abdichtung des Hauptdaches hat unter Berücksichtigung der DIN 18531 zu erfolgen. Die Detailplanung und die bauphysikalischen Vorgaben / Berechnungen sind zu berücksichtigen. Für die komplette Gebäudehülle ist ein Blower-Door-Test durchzuführen. Die Räume "Bad" und "WC" erhalten Boden- und Wandfliesen sowie eine Flächenabdichtung mittels Anstrichsystem auf dem Fußboden, im Wandbereich der Badewanne und der Dusche (gemäß DIN 18534). Die Abdichtung der gefliesten bodengleichen Duschen unterliegen einem erhöhten Kontrollaufwand durch den Ersteller.
5. Abdichtungskonzept Die Außenwände im
Einheitspreise Diese Einheitspreisliste Einheitspreise Diese Einheitspreisliste ist erforderlich für die Abrechnung der Leistungen des Generalübernehmers, die sich gegenüber der vertraglich vereinbarten Leistung mit Zustimmung des Bauherrn geändert haben. Der Generalübernehmer hat vor jeglichen Änderungen die Auswirkungen aus diesen Änderungen dem Bauherrn schriftlich mitzuteilen. Alle Aufschlüsselungen von Mehr- und Minderkosten erfolgen auf der Basis von Massenangaben und den Einzelpreisen dieser Einheitspreisliste. Ein ggf. erforderlicher Kalkulationsnachweis obliegt dem Auftragnehmer und ist auf Anforderung des Auftraggebers zu erbringen. Die Abrechnung erfolgt für Mehr- und Mindermengen, auch für ersatzlos wegfallende Mengen. Die Einheitspreise gelten für die gesamte Bauzeit. Die Einheitspreise beinhalten die fertige Leistung, insbesondere Herstellung, Lieferung und Einbau einschließlich aller Bau- und Bauhilfsstoffe, Planungs- und sonstigen Nebenleistungen, auch Generalunternehmer- und Generalübernehmer- Zuschlag. Die Angebotenen Preise verstehen sich als Nettopreise, für die Rechnungsstellung gilt die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer Der Standard der Leistungen aus der Einheitspreisliste entspricht mindestens demjenigen der vertraglichen Bau- und Ausstattungsbeschreibung.
Einheitspreise Diese Einheitspreisliste
Unterlagenverzeichnis 1. Allgemeine Unt Unterlagenverzeichnis 1.       Allgemeine Unterlagen 1.1             Bemusterungsvorschlag 1.2            Auskunft aus Altlastenkataster 1.3            Bebauungsplan vom 29.10.1999 1.4            Leitungsauskunft 1.5            Aufzugsangebot der Fa. Schindler vom 17.07.2025 1.6            Anlage 2 Dokumentationsunterlagen 1.7            Prüf-, Freigabe- und Qualitätssicherungsplan 1.8            Bemusterungs- und Freigabeplan 1.9            Erläuterungsbericht Projektstand vom 20.03.2026 2.     Baugenehmigung und relevante Unterlagen 2.1            Baugenehmigung vom 03.02.2026 2.2           Katasterkarte vom 31.07.2025 2.3           Amtlicher Lageplan zum Bauantrag vom 31.07.2025 2.4           Flächenberechnung 2.5           Stellplatznachweis 2.6           Baugrundgutachten vom 06.04.2022 inkl. Anlagen 3.      Objektplanung Planstand vom 12.06.2026 4.      Tragwerksplanung 4.1            Gesamtstatik vom 17.04.2026 5.     Elektroinstallationen 5.1            ELT-Leistungsverzeichnis 5.2           ELT-Planstand vom 08.06.2026 6.     Heizung, Lüftung, Sanitär 6.1            HLS-Leistungsverzeichnis 6.2           HLS-Planstand vom 03.06.2026 7.      Bauphysik 7.1            Schallschutznachweis vom 01.09.2025 7.2           Berechnungsdokumentation vom 28.05.2026 7.3           Erfüllungsnachweis vom 28.05.2026 7.4           Bauteilnachweis vom 28.05.2026 7.5           Sommerlicher Wärmeschutz (Simulation) Haus A vom 28.05.2026 7.6           Sommerlicher Wärmeschutz (Simulation) Haus B vom 28.05.2026 7.7           Sommerlicher Wärmeschutz Haus B vom 28.05.2026 7.8           Energieausweis (Vorschau) vom 28.05.2026 7.9           Lüftungskonzept vom 28.05.2026 8.     Brandschutz 8.1            Brandschutzkonzept inkl. Pläne 9.     Terminplan Index 05 vom 05.06.2026 10.   Leistungsbeschreibung 10.1          Funktionale Leistungsbeschreibung
Unterlagenverzeichnis 1. Allgemeine Unt
04 GU-Leistung MFH Heidenau
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04.07 Zimmerer- und Holzarbeiten
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