Elektroarbeiten
Neubau der ALDI Filiale in Hattersheim
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Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Anmerkungen
Zusätzliche Vorbemerkungen: Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte Anlagen und Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und gelten als Vertragsbestandteile: · Das Leistungsverzeichnis mit den technischen Erläuterungen. Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die VOB. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe, soweit imLeistungsverzeichnis mit den besonderen Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist. Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des VDE. Die einschlägigen DIN-Normen. · VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022. DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C. · Vorschriften und Richtlinien des örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmens. DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB, Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185. · Die Unfallverhütungsvorschriften. · Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS) für Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. · Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und Verordnungen. Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt und sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das Gleiche gilt für Hinweise oder Bezugnahme auf solche Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser Bedingungen in irgendeiner Form. Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben sind, so dienen diese lediglich zur Festlegung eines Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate können nur nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen und dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen sein, in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung. Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten Materialbedarf für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen Beschaffenheit rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Aufmass und Abrechnung: Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den Bauherrn einzureichen. Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das eingebaute Material und unter Zugrundelegung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses. Entsprechend den Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich dargelegt und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt sein. Auf die saubere und übersichtliche Ausführung der Aufmaßblätter wird besonderer Wert gelegt. Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: · Kunde, Bauvorhaben · Aufmassblatt-Nr. · Aufmassort: Stromkreise, Räume Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe · Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J 3 x1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern · Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen · Angabe der jeweiligen Teilmengen · Einheit / Menge · Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung · Unterschrift des bauleitenden Monteurs Abnahme und Prüfungen: Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung entspr. den VDE- Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in 1-facher Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen. Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der "AN" verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen, usw. durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn. Abnahmeprüfung umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der Bauleitung zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Inbetriebnahme: Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B. Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme. Einweisung: Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bestandsunterlagen: Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier- und in digitaler Form bei der Abnahme mit Roteinträgen zu übergeben. Die Erstellung der Gewerkübergreifenden Anlagendokumentation erfolgt durch den Fachplaner. Im einzelnen sind zu übergeben: · Installationspläne (Bestandsplan) · Aufstellungspläne · Prinzipschaltpläne · Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne, allpolig gezeichnet · Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln, Beschreibungen Kabelverlegepläne · Übersichtschaltschemen · Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften · Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler · Prüf- und Messprotokolle VDE · Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat / Typ und Leuchtmittel · Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile Die Kosten für die vorstehend aufgeführten Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts besonderes vermerkt ist.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Die vorhandenen Pläne für Schlitze und Durchbrüche sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu prüfen. Anfallender Schutt ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung täglich zu beseitigen und abzutransportieren. Sämtliche Leerrohre sind mit Zugdrähten zu versehen sowie in den Installationsplänen und Übersichtsplänen einzutragen. Grundsätzlich sind folgende maximalen Befestigungsabstände einzuhalten: Kabelrinnen max. 1,50 m PVC-Kanäle max. 0,50 m Abstandschellen max. 0,35 m Rohr auf Putz max. 0,50 m FB-Kanäle nach Herstellervors. Tragbügel in abgeh. Decken max. 0,60 m Bügelschellen auf Steigtrassen max. 0,60 m Bei Leitungsverlegung unter Putz sind Stemmarbeiten im Beton in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Elektrotrassen in Geschoßdecken, Dachführungen durch Brandwände und in Elektroschächten müssenF90 abgeschottet werden. Alle Befestigungen müssen grundsätzlich mit baumustergeprüften Befestigungselementen gem. der aktuellen gültigen Vorschriften und Richtlinien der jeweiligen gültigen Landesbauordnung erfolgen und entsprechen. Vor Montage der Leuchten, Schalter, Steckdosen und sonstigen Elektroinstallationsgeräten sind diese der Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen (soweit nicht vorgegeben). Auf Wunsch der Bauleitung sind Musterleuchten zu montieren, ohne dass eine besondere Vergütung erfolgt. Als Geräte und Schalterdosen sind Geräte-Abzweigdosen vorgesehen, hierfür erfolgt keine besondere Vergütung. Ebenso für notwendige Putzausgleichsringe. Schalter und Steckdosen sowie Einsätze sonstiger elektr. Betriebsmittel sind grundsätzlich mit Schrauben und Krallen zu befestigen.
Die vorhandenen Pläne für Schlitze und Durchbrüche
Besondere Vertragsbedingungen ========================= 1.Beginn der Arbeiten nach Bauzeitenplan. E I N S A T Z M I T T E L   (vom Bieter unbedingt auszufüllen) 2.Personaleinsatz Ich beabsichtige zur Ausführung der Leistung folgende Personen einzusetzen: Berufsbezeichnung                              Anzahl      ____________________________________________      ____________________________________________      ____________________________________________      ____________________________________________ Ich verpflichte mich, im erforderlichen Umfang und un- verzüglich weitere Arbeitskräfte zur Vertragserfüllung einzusetzen, wenn dies erforderlich wird. 3.   Kalkulation      Der Kalkulation liegt eine Ausführungszeit von ______      Arbeitstagen mit einer durchschnittlichen Baustellenbe-      setzung von _____ Personen und insgesamt ________      Stunden zugrunde.      Kalkuliert ist mit einem Mittellohn (Ecklohn) von      _____________________  _      Kalkulationszuschläge auf Lohn   ________ v.H.          auf Stoffe   ________ v.H.     auf Fremdleistungen  ________ v.H. *** Ende der Besonderen Vertragsbedingungen ***
Besondere Vertragsbedingungen
Der Bieter erklärt sich mit dem Leistungsbeschrieb, einschl. aller Vorbemerkungen, einverstanden und versichert, dass er die zum Bauvorhaben und die örtlichen Gegebenheiten kennt und ein klares Bild von der zu leistenden Arbeit hat. Vorbemerkungen gelesen und anerkannt: ______________________________________ Ort und Datum _______________________________________ Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Der Bieter erklärt sich mit dem Leistungsbeschrieb,
Zusätzliche Informationen zum geplanten Neubau: Die geplante Baumaßnahme der Aldi Filiale wird als integrierter Neubau in einen Gebäudekomplex mit einer KITA errichtet. Die Aldi Filiale befindet sich im EG und die KITA befindet sich im 1 OG + 2OG. Die Filiale erhält keine Abhangdecke im gesamten Verkaufsraum, Lager, Technikraum und Pfandraum. Die Geschossdecke ist in einer Höhe von ca. 5,40 m. Die Nebenräume erhalten eine Abhangdecke in einer Höhe von 2,50 m. Der Technikraum  ist Brandschutztechnisch abgeschottet. Beginn der Ausbauarbeiten ist für ca. Juli 2026 vorgesehen. Fertigstellung der Baumaßnahme ist für ca. Ende November 2026 vorgesehen.
Zusätzliche Informationen zum geplanten Neubau:
01 Elektroinstallation
01
Elektroinstallation
01.01 Wandlermessungen und Verteilungen
01.01
Wandlermessungen und Verteilungen
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 Potentialausgleich und Erdungsleitungen
01.03
Potentialausgleich und Erdungsleitungen
01.04 Leitungen und Kabel
01.04
Leitungen und Kabel
01.05 Installationsmaterial
01.05
Installationsmaterial
01.06 Installationsgeräte
01.06
Installationsgeräte
01.07 Anschlüsse
01.07
Anschlüsse
01.08 Beleuchtung
01.08
Beleuchtung
01.09 EDV-Datenverkabelung
01.09
EDV-Datenverkabelung
01.10 Verkabelung Alarmanlage
01.10
Verkabelung Alarmanlage
01.11 Verkabelung Brandmeldeanlage
01.11
Verkabelung Brandmeldeanlage
01.12 Verkabelung Videoanlage
01.12
Verkabelung Videoanlage
01.13 Verkabelung Gewerbekälteanlage
01.13
Verkabelung Gewerbekälteanlage
01.14 Verkabelung Heizung / Lüftung / Klima /
01.14
Verkabelung Heizung / Lüftung / Klima /
01.15 Außenbeleuchtung und Parkplatzanlage
01.15
Außenbeleuchtung und Parkplatzanlage
01.16 Kassensignaltechnik
01.16
Kassensignaltechnik
01.17 Bohrungen und Durchbrüche
01.17
Bohrungen und Durchbrüche
01.18 Brandabschottungen
01.18
Brandabschottungen
01.19 Verschiedenes
01.19
Verschiedenes
01.20 Stundenlohnarbeiten
01.20
Stundenlohnarbeiten