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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Landschaftsbauarbeiten) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (LANDSCHAFTSBAUARBEITEN)
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen mit Schnittstellenangaben vom AN zur Verdeutlichung zu übergeben.
Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die genannten Höhen und die Maßgenauigkeit eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftrag-geber zu verständigen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u.a.:
Erstellung einer Pflanzliste inkl. Auswahl einer leistungsstarken Markenbaumschule
Einholen von Kataster- und Leitungsplänen inkl. Überprüfen der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen
Beschaffung von Informationen über mögliche Leitungen bei allen in Frage kommenden Leitungsträgern
Alle Materialien sind zu bemustern und erst nach Freigabe durch den AG einzubauen.
Der AG behält sich vor, gegebenenfalls Bezugsquellen für Pflanzen vorzuschlagen, oder im Rahmen des Leistungsverzeichnisses Solitärgehölze und Bäume in der vom AN vorgeschlagenen Baumschule örtlich auszuwählen und zu kennzeichnen. Sollte in der vom AN vorgeschlagenen Baumschule keine geeigneten Ware vorhanden sein, legt der AG die Baumschule fest.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Dem AN obliegt die Pflicht, sich über den Zustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung, der Verkehrsflächen sowie des Geländes zu informieren. Der AN hat Informationen darüber einzuholen, in wieweit Flächen, Wege und Böschungen befahrbar sind und wählt eigenverantwortlich geeignete Fahrzeuge.
Zusätzlich entstandene Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z.B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zu Lasten des AN.
Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen, die bereits vorhanden sind, zu sichern.
Im Verantwortungsbereich des AN liegt, dass das Durchsickern von Tagwasser durch die Bodenschichten unter dem Oberboden gewährleistet ist. Sind hierfür erforderliche Maßnahmen nicht im Leistungsumfang enthalten, ist der AG auf die ungünstigen Bodenbeschaffenheiten aufmerksam zu machen.
Unkrautbekämpfung hat mechanisch zu erfolgen. Eine chemische Bekämpfung ist nicht zulässig. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen. Hierzu gehören auch die entsprechenden Bausicherungsmaßnahmen.
Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Sämtliche Einbauten sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen und den Belags- und Vegetationshöhen anzupassen. Alle ortsfesten Einbauten sind an die Beläge passgenau anzuarbeiten. Großgehölze sind bei unterbauten Flächen dauerhaft unterirdisch zu verankern.
Die Bäume sind so tief zu pflanzen, dass die Erstellung einer Unterpflanzung gewährleistet ist. Es muss eine Anwuchsgarantie auch ohne eigene Pflegeleistung von mind. 2 Jahren gegeben werden, so dass ein Weiterwachsen und Gedeihen ohne Wachstumsdepressionen gewährleistet ist.
Einzubauende Stahlteile müssen mindestens feuerverzinkt oder aus Edelstahl bestehen.
3.2 Bodenarbeiten
Vor dem Aufbringen von Oberböden sind Baumgruben und Pflanzflächen mit Pfählen zu markieren. Befinden sich z.B. Wurzelstöcke, Betonreste oder große Steine im Oberboden, sind diese zu laden und nach landesrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
3.3 Pflanzarbeiten
Die Anlieferung der Pflanzen muss dem AG frühzeitig (mind. 3 Tage vorher) mitgeteilt werden. Die Pflanzen werden vom AG auf Qualität, Art und Sorte vor der Pflanzung überprüft.
Gehölze sind im nicht zurückgeschnittenen Zustand anzuliefern. Vorherige Entblätterung ist unzulässig. Bei Lieferung der Pflanzen sind diese leicht zählbar und übersichtlich sortiert zu lagern und ggf. einzuschlagen.
Ersatzlieferungen sind nur mit Zustimmung des AG vorzunehmen. Nicht angewachsene Pflanzen werden für den AG kostenfrei ersetzt. Die Feststellung hierzu erfolgt nach Ablauf der Fertigstellungspflege.
Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist der AG umgehend zu verständigen. Dabei sind ihm entsprechende Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden gesondert vereinbart. Wird durch einen vom AN zu vertretenden Umstand ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht gesondert vergütet.
Auf Verlangen des AG ist die Herkunft der Pflanzen und Gehölze vom AN nachzuweisen.
Alle Pflanzarbeiten sind nur bei frostfreiem Wetter vorzunehmen. Frühjahrspflanzungen sollen bis spätestens 1. Mai fertiggestellt sein.
Die Verankerung erfolgt durch Pfähle, die geschält, imprägniert und aus getrocknetem Stangenmaterial bestehen. Die Pfahllängen sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Befestigung der Bindung hat so zu erfolgen, dass die Gehölze sich zwar noch setzen können, jedoch ein Losreißen der Stämme unmöglich ist.
Ab 18 cm Stammumfang sind Hochstämme und Stammbüsche vom Wurzelhals bis zum Beginn der Kronen zu schattieren.
Mulchen soll unmittelbar nach dem Pflanzen erfolgen. Mulchstoffe müssen verrottbar sein und dürfen keine umweltgefährdenden Bestandteile enthalten.
Ansaaten haben grundsätzlich unverzüglich nach Bearbeitung des Oberbodens zu erfolgen.
3.3.1 Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege von Pflanzungen erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand. Leistungen der Fertigstellungspflege:
Flächen sind zu ebnen, zu lockern und zu säubern
Verankerungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern
Verdunstungshemmungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern
Wild- und Weideviehschutz ist zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern
unerwünschter Aufwuchs ist zu entfernen
Pflanzenrückschnitt
Hecken und Formgehölze sind 3x im Jahr zurückzuschneiden
Beim Ausbleiben natürlicher Niederschläge ist eine artspezifische Wässerung vorzunehmen
Pflanzungen sind auf Krankheiten und Schädlinge zu überwachen und gegebenenfalls zu behandeln
Baumringleitungen sind auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern
3.3.2 Unterhaltungspflege/Garantiepflege
Mit Ende der Fertigstellungspflege bzw. der Schlussabnahme beginnt die Garantie-/Unterhaltungspflege.
Diese beinhaltet folgende Leistungen:
Flächen sind zu ebnen, zu lockern und zu säubern
Verankerungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern
Verdunstungshemmungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern
Wild- und Weideviehschutz ist zu überprüfen, gegebenenfalls zu erneuern
Unerwünschter Anwuchs ist mindestens 6x im Jahr zu entfernen; die einzelnen Pflegegänge sind vom AG abzeichnen zu lassen
Beim Ausbleiben natürlicher Niederschläge ist eine artspezifische Wässerung vorzunehmen
Pflanzungen sind auf Krankheiten und Schädlinge zu überwachen und gegebenenfalls zu behandeln
Baumringleitungen sind auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern
Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden und zu entfernen
Wildtriebe an Veredelungen sind zu entfernen
Abgefallenes Laub ist zu entfernen
Abfall (z.B. Papier, Glas, Kunststoff) ist zu entfernen
Bei Schmuckstauden, Beetrosen und Sommerblumen sind abgeblühte und abgestorbene Teile auszuputzen bzw. auszuschneiden und zu entfernen
Formhecken sind durch Erziehungsschnitt aufzubauen
Fertige Hecken sind entsprechend dem Zuwachs zurückzuschneiden
Pflanzen sind artspezifisch zu düngen
Winterschutzmaßnahmen sind durchzuführen
Unerwünschter Aufwuchs ist durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen, die Anwendung chemischer Mittel ist nicht gestattet. Nach der Abnahme sind nach Rücksprache mit dem AG die Verankerungen, die Verdunstungshemmungen und der Wild- und Weideviehschutz zu entfernen. Alle zu entfernenden Stoffe sind vom AN zu seinen Lasten zu entsorgen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Landschaftsbauarbeiten)
14 Pflanzarbeiten
14
Pflanzarbeiten
BODENBEARBEITUNG
BODENBEARBEITUNG
14.__.0001 Feinplanum für Pflanzfläche Feinplanum für alle Pflanzflächen herstellen.
Zulässige Abweichung von der Ebenheit +/- 5 cm.
Anschlusshöhe an Kanten, Wege- und Platzbeläge 1 cm tiefer.
14.__.0001
Feinplanum für Pflanzfläche
3,000.00
M²
14.__.0002 Pflanzgrube für Bäume ausheben Pflanzgrube ausheben. Aushub zum Wiederverfüllen seitlich lagern. Grubensohle tiefgründig lockern.
Gehölzart: Großgehölz
Größe: 250/250/100 cm
Art des Bodens: bindig bis nichtbindig
14.__.0002
Pflanzgrube für Bäume ausheben
40.00
ST
14.__.0003 Baumgrube verfüllen, Bodenverbesserung Pflanzerdegemisch liefern, Nachweis der Menge über Lieferschein. Pflanzerdgemisch für Baumgruben höhengerecht einbauen
Ausführung in Anlehnung an FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2, Pflanzgrubenausführung 2: überbaute Pflanzgrube
Produkt Vulkatree L 0-32 oder gleichwertig
Angebotenes Produkt:
_____________________________________________
(vom Bieter auszufüllen)
14.__.0003
Baumgrube verfüllen, Bodenverbesserung
100.00
M³
PFLANZEN
PFLANZEN
14.__.0004 Magerrasenansaat, extensiv Rasen liefern und ansäen, Landschaftsrasen, RSM Rasen 7.1.1 Landschaftsrasen - Standard ohne Kräuter, Ausführung gemäß Zeichnung.
14.__.0004
Magerrasenansaat, extensiv
3,000.00
M²
Bäume
Bäume
14.__.0005 Sorbus aucuparia Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen Sorbus aucuparia (Vogelbeere) Sol Baum 4xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0005
Sorbus aucuparia Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen
4.00
ST
14.__.0006 Ostrya carpinifolia Sol 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen Ostrya carpinifolia (Gewöhnliche Hopfenbuche), Sol 4xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, liefern und einpflanzen.
14.__.0006
Ostrya carpinifolia Sol 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen
6.00
ST
14.__.0007 Quercus robur Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen Quercus robur (Stiel-Eiche) Sol Baum 4xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0007
Quercus robur Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen
7.00
ST
14.__.0008 Corylus colurna Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen Corylus colurna (Baum-Hasel) Sol Baum 4xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0008
Corylus colurna Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen
2.00
ST
14.__.0009 Acer platanoides Sol Baum 5xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen Acer platanoides (Spitz-Ahorn) Sol Baum 5xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, liefern und einpflanzen Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar).
14.__.0009
Acer platanoides Sol Baum 5xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen
4.00
ST
14.__.0010 Acer campestre Sol 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen Acer campestre (Feld-Ahorn) Sol 4xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, liefern und einpflanzen Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar).
14.__.0010
Acer campestre Sol 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen
3.00
ST
14.__.0011 Sorbus aria Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen Sorbus aria (Gewöhnliche Mehlbeere) Sol Baum 4xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0011
Sorbus aria Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen
2.00
ST
14.__.0012 Tilia cordata Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen Tilia cordata (Winter-Linde) Sol Baum 4xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0012
Tilia cordata Sol Baum 4xv mDb StU. 16-18cm liefern einpflanzen
5.00
ST
14.__.0013 Populus tremula H 3xv oB StU. 16-18cm liefern einpflanzen Populus tremula (Zitter-Pappel) H 3xv oB, StU. 16 bis 18 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0013
Populus tremula H 3xv oB StU. 16-18cm liefern einpflanzen
3.00
ST
14.__.0014 Salix caprea h 100-150cm liefern einpflanzen Salix caprea (Sal-Weide) h 100 bis 150 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0014
Salix caprea h 100-150cm liefern einpflanzen
2.00
ST
14.__.0015 Salix alba H 3xv mDb StU. 16-18cm h 200-250cm liefern einpflanzen Salix alba (Silber-Weide) H 3xv mDb, StU. 16 bis 18 cm, h 200 bis 250 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0015
Salix alba H 3xv mDb StU. 16-18cm h 200-250cm liefern einpflanzen
2.00
ST
Sträucher
Sträucher
14.__.0016 Amelanchier ovalis Sol 3xv mDb h 100-150cm liefern einpflanzen Amelanchier ovalis (Gewöhnliche Felsenbirne) Sol 3xv mDb, h 100 bis 150 cm, Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0016
Amelanchier ovalis Sol 3xv mDb h 100-150cm liefern einpflanzen
5.00
ST
14.__.0017 Lonicera xylosteum liefern einpflanzen Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche) Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0017
Lonicera xylosteum liefern einpflanzen
3.00
ST
14.__.0018 Ribes nigrum liefern einpflanzen Ribes nigrum (Schwarze Johannisbeere) Substrateigenschaft gemäß FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2, Pflanzgrubenbauweise 1 (nicht überbaubar), liefern und einpflanzen.
14.__.0018
Ribes nigrum liefern einpflanzen
3.00
ST
Schnitthecke
Schnitthecke
14.__.0019 Rhamnus cathartica liefern einpflanzen Rhamnus cathartica (Echter Kreuzdorn) liefern und einpflanzen.
14.__.0019
Rhamnus cathartica liefern einpflanzen
40.00
ST
Hecken Einfridung
Hecken Einfridung
14.__.0020 Lonicera xylosteum liefern einpflanzen Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche) liefern und einpflanzen.
14.__.0020
Lonicera xylosteum liefern einpflanzen
11.00
ST
14.__.0021 Euonymus europaeus liefern einpflanzen Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) liefern und einpflanzen.
14.__.0021
Euonymus europaeus liefern einpflanzen
11.00
ST
14.__.0022 Crataegus monogyna liefern einpflanzen Crataegus monogyna (Gewöhnlicher Eingriffeliger Weißdorn) liefern und einpflanzen.
14.__.0022
Crataegus monogyna liefern einpflanzen
11.00
ST
14.__.0023 Frangula alnus liefern einpflanzen Frangula alnus (Gewöhnlicher Faulbaum) liefern und einpflanzen.
14.__.0023
Frangula alnus liefern einpflanzen
11.00
ST
14.__.0024 Corylus avellana liefern einpflanzen Corylus avellana (Gewöhnliche Hasel) liefern und einpflanzen.
14.__.0024
Corylus avellana liefern einpflanzen
11.00
ST
14.__.0025 Cornus sanguinea liefern einpflanzen Cornus sanguinea (Blutroter Hartriegel) liefern und einpflanzen.
14.__.0025
Cornus sanguinea liefern einpflanzen
11.00
ST
14.__.0026 Sorbus aucuparia liefern einpflanzen Sorbus aucuparia (Vogelbeere) liefern und einpflanzen.
14.__.0026
Sorbus aucuparia liefern einpflanzen
11.00
ST
14.__.0027 Sorbus aria liefern einpflanzen Sorbus aria (Gewöhnliche Mehlbeere) liefern und einpflanzen.
14.__.0027
Sorbus aria liefern einpflanzen
11.00
ST
14.__.0028 Salix caprea h 60-100cm liefern einpflanzen Salix caprea (Sal-Weide) h 60 bis 100 cm, liefern und einpflanzen.
14.__.0028
Salix caprea h 60-100cm liefern einpflanzen
11.00
ST
Schutz und Pflege
Schutz und Pflege
14.__.0029 Stammschutzfarbe, Bäume Stammschutzfarbe zum Schutz vor abiotischen Schäden, wie z.B. Sonnen- und Frostrisse Liefern von Stammschutzfarbe und auf den Stämmen der Vorpositionen nach Herstellerangaben aufbringen.
Der zu verwendende Stammschutzanstrich muss einen Schutz für mindestens 5 Jahre gewährleisten Lose Rindenpartikel, Moose und Flechten mittels Schleifvlies oder Spezialdrahtbürsten mit abgerundeten Borsten entfernen. Voranstrich (z.B. Voranstrich LX 60) satt auftragen und grifffest antrocknen lassen. Hauptanstrich weiß deckend bis in den Kronenansatz auftragen.
Nicht auf nasse oder gefrorene Rinde auftragen, ideale Verarbeitungstemperatur ab + 10°C
Produkt: ARBO-FLEX 7 plus oder gleichwertig
Angebotenes Produkt:
_____________________________________________
(vom Bieter auszufüllen)
14.__.0029
Stammschutzfarbe, Bäume
40.00
ST
14.__.0030 Gehölzverankerung, Standard-Dreibock Gehölzverankerung mit Standard-Dreibock, standfest setzen.
Material: geschältes, druckimprägniertes Fichtenholz, gekegelt und gespitzt
Binder: Kokosstrick, dick (25 g/m)
Bindung: 3-fache 8er Schlaufe am Pfahl angenagelt
Zopfdurchmesser: 9 bis 12 cm
Pfahllänge: 3,50 m
Querholz: Latte 40/60 mm
14.__.0030
Gehölzverankerung, Standard-Dreibock
40.00
ST
14.__.0031 Entwicklungspflege, Großgehölz Entwicklungs- und Unterhaltspflege für Großgehölze durch
Lockern der Baumscheiben, säubern der Fläche von Unkraut und schwer verrottbaren Pflanzenteilen, unerwünschten Aufwuchs/Wurzelunkräuter ausstechen sowie Unrat (z.B. Papier, Glas, Kunststoff etc.) aufnehmen und getrennt entsorgen.
Abschneiden der eingetrockneten Triebe und Wildtriebe, ggf. Nachrichten der Baumverankerung.
Entfernung der Verankerung bei eingewachsenen Gehölzen nach Absprache mit dem Auftraggeber; anschließendes Nachmulchen der Fläche/Baumscheibe sowie Auffüllen der Baumroste mit Blähton (Ausgleich der Fehlmengen!).
Wässerung entsprechend der Witterungsperiode in ausreichender Menge und wirksamer Verteilung zur Gewährleistung einer ausreichenden Bodenfeuchte, mind. vier Arbeitsgänge je 100 l pro Gehölz. Wasser und sonstiges Material stellt der Auftragnehmer.
Ersetzen der nicht angewachsenen Bäume in gleicher Art, Größe und Sorte (für den Auftraggeber kostenlos).
Durchgeführte Arbeitsgänge sind vom Auftraggeber durch Unterschrift zu bestätigen.
Lockerungstiefe: 5 cm
Arbeitsgänge: 15
Abrechnung nach Anzahl Gehölze pro Arbeitsgang.
14.__.0031
Entwicklungspflege, Großgehölz
600.00
ST
14.__.0032 Entwicklungspflege, Sträucher und Hecken Entwicklungs- und Unterhaltspflege für Sträucher und Hecken durch:
Lockern der Beete, säubern der Fläche von Unkraut und schwer verrottbaren Pflanzenteilen, unerwünschten Aufwuchs/Wurzelunkräuter ausstechen sowie Unrat (z.B. Papier, Glas, Kunststoff etc.) aufnehmen und getrennt entsorgen.
Abschneiden der eingetrockneten Triebe und Wildtriebe,
Wässerung entsprechend der Witterungsperiode in ausreichender Menge und wirksamer Verteilung zur Gewährleistung einer ausreichenden Bodenfeuchte, mind. vier Arbeitsgänge je 100 l pro Gehölz. Wasser und sonstiges Material stellt der Auftragnehmer.
Ersetzen der nicht angewachsenen Sträucher und HEckpflanzen in gleicher Art, Größe und Sorte (für den Auftraggeber kostenlos).
Durchgeführte Arbeitsgänge sind vom Auftraggeber durch Unterschrift zu bestätigen.
Lockerungstiefe: 5 cm
Arbeitsgänge: 15
Abrechnung nach Anzahl Gehölze pro Arbeitsgang.
14.__.0032
Entwicklungspflege, Sträucher und Hecken
2,250.00
ST
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