Bauwerksabdichtung Sohle / Kellerwände
Neubau Bettenhaus Klinik Solingen
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Technische Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten Technische Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten Grundlagen Es gelten die Verarbeitungsvorgaben der Hersteller für die eingesetzten Produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, als vereinbart. Ausführung und Konstruktion Allgemeine Angaben zur Ausführung Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen mit Schnittstellenangaben vom AN zur Verdeutlichung zu übergeben. Für die Ausführung von Frischverbundabdichtungsfolie, bituminösen Abdichtungen, Kunststoffabdichtungen, Flüssigabdichtungen sowie Bitumendickbeschichtungen gilt die DIN 18533 für erdberührte Bauteile. Der Ausführungsbeginn von Abdichtungsarbeiten ist der Objektüberwachung schriftlich vom AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann. Gleichfalls ist die Fertigstellung der Arbeiten der Objektüberwachung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, damit der AG eine Inaugenscheinnahme der fertiggestellten Arbeiten durchführen kann, bevor die Abdichtungen durch nachfolgende Leistungen verdeckt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Fertigstellungsmeldung durch den AN, so kann der AG den Wiederausbau aller dann schon erbrachten nachfolgenden Leistungen zu Lasten des AN verlangen. Material, Güte Es sind nur Produkte mit Eignung für den Einsatz in Deutschland und mindestens 10-jähriger Hersteller-Materialgarantie zulässig. Bei der Baumaßnahme dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Abdichtungsstoffe zum Einbau gelangen. Etwaige Herstellervorschriften sind zu beachten. Es dürfen nur zugelassene Systeme eines Herstellers verwendet werden. Untergrund Kanten müssen gefast und Kehlen gerundet sein. Bei zweikomponentigen kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen kann die Ausrundung mit kunststoffmodifiziertem Bitumendickbeschichtungsmaterial erfolgen, soweit der Hersteller dies zulässt. Sofern Risse größer 0,20 mm im Untergrund vorhanden sind, ist eine Ausführung der Abdichtungen mit Mörtelschlämmen nicht statthaft. Sofern Risse größer 0,25 mm im Untergrund als Fugen von Stahlbeton-Fertigteilen vorhanden sind, ist eine Ausführung der Abdichtungen mit KMB nicht statthaft. Einbauten, Einbauteile Durchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlich mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittels Lose-Fest-Flansch gemäß DIN 18533 auszuführen. Fugen / Anschlüsse Sämtliche Fugen sind entsprechend der Vorgaben aus DIN 18533 auszuführen. Eine Ausführung von alternativen Abdichtungen oder Schlämmen über Fugen ist nicht zulässig. Schutzschichten und -maßnahmen Stoffe für Schutzschichten müssen mit der Bauwerksabdichtung verträglich und gegen die auf sie einwirkenden Beanspruchungen mechanischer, thermischer und chemischer Art dauerhaft widerstandsfähig sein. Die Art der Schutzschicht ist in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Schutzschichtarten können wie folgt hergestellt werden: Schutzschichten aus Perimeterdämmplatten als Schaumkunststoff- und Schaumglasplatten, die zugleich als Perimeterdämmung und als Schutzschicht der Abdichtung, müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Bei drückendem Wasser sind die Platten an Wänden so zu verlegen, dass sie nicht von Wasser hinterlaufen oder umspült werden können. Schutzschichten aus anderen Stoffen müssen DIN 18533 entsprechen sowie für die besonderen Beanspruchungen des Einzelfalls geeignet sein.
Technische Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten
07 VE 300.03 | Erweiterte Rohbauarbeiten
07
VE 300.03 | Erweiterte Rohbauarbeiten
07.05 Außenliegende Abdichtung und Dämmung
07.05
Außenliegende Abdichtung und Dämmung