Fliesenarbeiten Treppenhäuser
Neubau Betriebswohnungen Wiesbaden
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Angebotsanfrage: Fliesenarbeiten Bauvorhaben: Wiesbaden HSK-Areal, Neubau Betriebswohnungen 10 MFH und Tiefgarage Voraussichtliche Ausführungszeit: Los 1: 03/26 - 08/26 Los 2: 05/26 - 03/27 Los 3: 06/26 - 01/27 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz          einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Fliesenarbeiten
1 Fliesenarbeiten Los 1 Haus 1, 2
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Fliesenarbeiten Los 1 Haus 1, 2
Objektbeschreibung Baubeschreibung Im Rahmen des Bebauungsplan „Gemeindebedarf Kliniken“ wird durch die bauliche Neugestaltung der Helios HSK Wiesbaden durch Neubau und Abriss von Klinikgebäuden im südöstlichen Bereich Fläche frei (heutiger Hubschrauberlandeplatz, Südwestrand des HSK Geländes). Auf Grund des gegenwärtigen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt Wiesbaden besteht ein starkes Interesse an der wohnbaulichen Entwicklung dieser Flächen. Es sollen 10 schlüsselfertige, mehrgeschossiges und barrierefreies Wohnhäuser in Holzhybrid-Bauweise errichtet werden mit ca. 186 Wohneinheiten. Die Gebäude haben zwischen 4 bis 6-Geschossen und sollen insgesamt ca. 12.000 m² Wohnfläche beinhalten. Die Tiefgarage und das Kellergeschosse werden in Stahlbeton (WU) erstellt.
Objektbeschreibung
Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren. 5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten. 8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen. 9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen; - ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; - Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.; - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren; - Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Allg. Hinweise
Vorbemerkungen Fliesenarbeiten Vorbemerkungen Fliesenarbeiten u. a. wird auf folgende Leistung(en) hingewiesen: - Fliesenarbeiten Bäder - Fliesenarbeiten Küchen als Fliesenspiegel - Fliesenspiegel mit Darstellung der Verlegeprinzipien exemplarisch für ein Bad und eine Küche, Freigabe durch Auftraggeber - Steckdosen, Schalter etc. in Fugenschnitt einpassen im Zuge der Verlegung Hinweise zur Ausführung Fliesenarbeiten Wohnungen allgemein Freigabe Fliesen und Fugenfarbtöne einschl. dauerelastischer Fugen durch Auftraggeber nach Bemusterung durch Auftragnehmer vor der Ausführung. Andere Preisklassen müssen mit Mehrpreisen zur Bemusterung vorgelegt werden (nach besonderer Aufforderung des AG). Untergrundvorbehandlung - Prüfung des Untergrunds auf Tragfähigkeit und Belegreife - Untergrundvorbehandlung - Tiefgrund - Spachtelung zur Erzielung eines ebenen Untergrunds - Abdichtung, Eckausbildung mit Dichtbändern, in Abdichtung einarbeiten, in Bereichen von Duschen, Wannen, Waschbecken, Böden vollflächig Verlegung - Dünnbettverlegung im Fugenschnitt - RV-Rahmen passend zu Fliesenformat und im Fugenschnitt, Lage und Anzahl gem. Angabe Fachplanung Eckausbildungen Jollyschienen scharfkantig, Edelstahl Verfugung zementgrau Flächenansätze - Bäder (Böden) vollflächig - Bäder (Wände) gem. Detailplan umlaufend 1,2 m, im Bereich Dusche/ Wanne raumhoch Brüstungshöhen / Drückerplatte f. Toilettenspülung - Abstimmung von Brüstungshöhe und Fensterrahmenausbildung zur Sicherstellung des erforderlichen Abstands (Funktion der Drückerplatte / Abstand UK Fensterflügel) Bodengleiche Duschen - Systemelement mit Bodenablauf, Keramik, siehe Leistungsbeschreibung TGA z.B.: Wedi Fundo Plano Größe 1,2 x 1,2 m bzw. 1,5 x 1,5 m Dauerelastische Anschlüsse und Verfugungen - farblich passend zu Fugenfarbton Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf der Grundlage der geltenden Vorschriften, insbesondere DIN 18 352. Die Wand- und Bodenbeläge sind hohlraumfrei zu verlegen. Alle Werkstoffe der Abdichtung, Verlegung und Verfugung sind als komplettes System eines Herstellers auszuwählen, um die Verträglichkeit der Materialien untereinander zu gewährleisten. Es dürfen nur Markenfabrikate verwendet werden, die für den Untergrund geeignet sind. Es ist grundsätzlich 1. Sorte einzubauen. Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes festlegt, ist eine komplette fertige Leistung mit allen Nebenleistungen zu erbringen. Dies umfasst auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle und Transport zur Verwendungsstelle, mit allen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Alle Fugen  wischen Wand- und Bodenbelag, an Türzargen, Objekten, Innenecken usw. sind mit dauerelastischem Fugenmaterial gemäß DIN 18540 abzudichten. Die Abfugung der Ober- und Seitenkanten des Fliesenbereiches mit Kleber / Fugenmörtel erfolgt scharf abgezogen, bei Wandfliesen Küche auch bei Unterkanten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur einwandfrei gereinigte Beläge abgenommen werden. Die Oberflächen dürfen keinerlei Verschmutzungen aufweisen. Alle Beläge sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen. Das Verfugen der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, daß eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Bei der Verarbeitung des Fugenmörtels sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes zu beachten. Alle Wandfliesen sind im Fugenschnitt, d.h. mit senkrecht und waagerecht durchlaufender Fuge, anzubringen. Vor Aufbringen des Abdichtungsaufbaus ist der vorhandene Untergrund  zu reinigen. Mörtelreste und sonstige Erhebungen sind flächig abzustoßen. Die Untergründe sind von nicht festhaftenden Bestandteilen vor Aufbringen der Flüssigfolie zu reinigen und trennende Substanzen (z.B. Fette) entfernen. Die  Oberfläche muss ausreichend trocken und eben sein. Im Bereich von Rohrleitungen der Heizungs- und Sanitärinstallationen ist durch einen Ausgleich eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Abdichtungen zu schaffen. An den Randausbildungen sind die Abdichtungen entsprechend dem Fußbodenaufbau zu fixieren. Haftbrücken müssen vollständig abtrocknen. Alle Übergänge Wand/Boden, Bade- oder Duschwanne, Anschlüsse an Einbauteile, sanitären Einrichtungsgegenständen, Rohrdurchführungen, Innentüren u.a erhalten zur Vermeidung von Schallbrücken eine durchgehende dauerelastische  Fuge. Auch in allen Raumecken sowie bei Wechsel des Untergrundes sind die Fliesenbeläge zu trennen und die Fugen dauerelastisch zu verfugen. Der Untergund ist mit Tiefengrundimprägnierung nach Herstellervorschrift zu isolieren. Das Herstellen von Löchern und Aussparungen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro ist in den Preis einzurechnen, eine ges      onderte  Vergütung  erfolgt nicht. Die Bemusterung findet spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung statt. Zusätzlich zur DIN 18 352 gelten für die Ausführung der Fliesenarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen, insbesondere die DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten DIN 18 353 Estricharbeiten sowie die Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes ZH 1/571 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit erhöhter Rutschgefahr DIN 18195, DIN 18190      Bauwerksabdichtungen
Vorbemerkungen Fliesenarbeiten
1.01 Fliesenarbeiten Haus 1
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Fliesenarbeiten Haus 1
1.02 Stundenlohnarbeiten
1.02
Stundenlohnarbeiten