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Angebotsanfrage: Fassadenarbeiten - LOS 1
Bauvorhaben: Wiesbaden HSK-Areal, Neubau Betriebswohnungen
10 MFH und Tiefgarage
Voraussichtliche Ausführungszeit:
Los 1: 11/25 - 02/26
Los 2: 05/26 - 10/26
Los 3: 03/26 - 08/26
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Fassadenarbeiten - LOS 1
01 WDVS Fassadenarbeiten Los 1 --> Haus 1 + 2
01
WDVS Fassadenarbeiten Los 1 --> Haus 1 + 2
Objektbeschreibung Im Rahmen des Bebauungsplan „Gemeindebedarf Kliniken“ wird durch die bauliche Neugestaltung der Helios HSK Wiesbaden durch Neubau und Abriss von Klinikge- bäuden im südöstlichen Bereich Fläche frei (heutiger Hubschrauberlandeplatz, Südwestrand des HSK Geländes). Auf Grund des gegenwärtigen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt Wiesbaden besteht ein starkes Interesse an der wohnbaulichen Entwicklung dieser Flächen.
Es sollen 10 schlüsselfertige, mehrgeschossiges und barrierefreies Wohnhäuser in Holzhybrid-Bauweise mit ca. 186 Wohneinheiten errichtet werden. Die Gebäude haben zwischen 4 bis 6-Geschossen und sollen insgesamt ca. 12.000 m² Wohnfläche beinhalten. Die Tiefgarage und die Kellergeschosse werden in Stahlbeton (WU) erstellt.
Objektbeschreibung
Hinweis losweise Vergabe Die Fassadenarbeiten wurden in folgende 3 Lose unterteilt.
LOS 1: Haus 1 + 2 (Laubengang-Häuser)
LOS 2: Haus 3 - 6 + 10 (EG - 4.OG, alle Häuser gleicher Haustyp + Grundriss)
LOS 3: Haus 7 - 9 (EG - 5.OG, alle Häuser gleicher Haustyp und Grundriss)
Wir behalten uns vor, die Lose an jeweils unterschiedliche Nachunternehmer
zu vergeben.
Hinweis losweise Vergabe
ZTV - Fassadenarbeiten / WDVS Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1.
Sämtl. Leistungen/ Positionen sind einschl. Herstellung, Lieferung an den Einbau-
ort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notw. Geräte, Maschinen, Hebezeuge
etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen
Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere
Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
2.
Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen,
funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge-
oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
3.
Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die
Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
4.
Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilüber-
gängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc.
sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren.
5.
Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines
Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
6.
Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und um-
liegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung
zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des
AN über.
7.
Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst)
sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften
der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufs-
genossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf
Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten.
8.
Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren.
Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von
diesem täglich zu entsorgen.
9.
Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind
zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
10.
Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte
(Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei
evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
11.
Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
- witt erungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen;
- ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen
und Wege,
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.;
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte
Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Gebühren;
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren;
- Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt
Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-
Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung
geltenden Fassung entsprechen.
Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und
Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle
Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst
sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe
vorgelegt werden.
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
·
Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maßen
und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder
Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung
seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem
AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach, bei statisch erfordl. Prüfung 4-fach, rechtzeitig,
jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
·
Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unter-
lagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
- Prüfatteste, Zulassungen, Abnahmebescheinigungen etc. von staatlichen und hierfür
besonders bestimmten Stellen, insb. Abnahmebescheinigungen von Sachverständigen
für diejenigen Anlagen, die einer solchen bedürfen,
- Fachbauleitererklärungen,
- Revisionspläne / Bestandspläne,
- Bedienungs- und Pflegeanleitungen, Handbücher für alle technischen Anlagen,
- vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.
- eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörigen Zulass-
ungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und
Bestellbezeichnung
- lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
ZTV - Fassadenarbeiten / WDVS
01.01 WDVS Fassadenarbeiten Haus 1 + 2
01.01
WDVS Fassadenarbeiten Haus 1 + 2
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
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