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Angebotsanfrage: Estricharbeiten - LOS 1
Bauvorhaben: Wiesbaden HSK-Areal, Neubau Betriebswohnungen
10 MFH und Tiefgarage
Voraussichtliche Ausführungszeit:
Los 1: 02/26 - 04/26
Los 2: 04/26 - 11/26
Los 3: 05/26 - 09/26
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Estricharbeiten - LOS 1
1 Estricharbeiten Los 1, Haus 1 + 2
1
Estricharbeiten Los 1, Haus 1 + 2
Objektbeschreibung Baubeschreibung
Im Rahmen des Bebauungsplan „Gemeindebedarf Kliniken“ wird durch die bauliche Neugestaltung der Helios HSK Wiesbaden durch Neubau und Abriss von Klinikgebäuden im südöstlichen Bereich Fläche frei (heutiger Hubschrauberlandeplatz, Südwestrand des HSK Geländes). Auf Grund des gegenwärtigen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt Wiesbaden besteht ein starkes Interesse an der wohnbaulichen Entwicklung dieser Flächen.
Es sollen 10 schlüsselfertige, mehrgeschossiges und barrierefreies Wohnhäuser in Holzhybrid-Bauweise errichtet werden mit ca. 186 Wohneinheiten. Die Gebäude haben zwischen 4 bis 6-Geschossen und sollen insgesamt ca. 12.500 m² Wohnfläche beinhalten. Die Tiefgarage und das Kellergeschosse werden in Stahlbeton (WU) erstellt.
Objektbeschreibung
Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren.
5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten.
8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen.
9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen;
- ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege,
mindestens jedoch täglich;
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.;
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte
Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren;
- Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt
Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Allg. Hinweise
BESONDERER TEIL - Estricharbeiten 2 BESONDERER TEIL - Estricharbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 18353 - Estricharbeiten
DIN 18354 - Gussasphaltarbeiten.
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen)
DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
DIN 68755-2 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
Zur Beurteilung der Qualität dient ggf. die Richtlinie RAL-RG 818 - Güteschutz; Estriche; Gütesicherung.
Für Gussasphaltbeläge mit dem Straßenbau entsprechenden Anforderungen gelten DIN 18317
Verkehrswegebauarbeiten, Oberschichten aus Asphalt, und die "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt" (ZTV bit - StB).
Für Dämmstoffe kann eine Prüfung nach DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung - verlangt werden.
Die Richtlinien der Herstellerwerke sollen beachtet werden.
Weiter sind zu beachten:
Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere
-- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
-- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im Nassbereich
-- Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen
-- Nr. 5: Butylbänder
2.2 Stoffe, Bauteile
Es dürfen nur trittfeste Wärmedämmstoffe (Kennzeichnung WD) verwendet werden. Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Vom Auftraggeber wird ein Meterriss in jedem Raum angebracht bzw. eine Höhenkote und ein Höhenbezugspunkt je Geschoss vorgegeben.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren.
Die zu bearbeitenden Flächen werden besenrein zur Verfügung gestellt.
Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind mit der Bauleitung vorher abzusprechen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen.
Die dazu erforderlichen Leistungen gehören zur Baustelleneinrichtung.
Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken - so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen.
Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden.
Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzusprechen.
Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen, Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird.
Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend auszusparen.
Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht oberflä ichchenverhöht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen.
Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichsschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Für Gefälleestrich muss das Gefälle im Unterestrich ausgeführt werden.
Das Gefälle zu Einläufen ist in der Regel von 4 Seiten ("pyramidenstumpfartig") auszuführen. Maschenartige Bewehrung ist mit einer Überdeckung von drei Maschen vorzusehen, wenn keine kraftschlüssige Verbindung der Bewehrung vorgenommen wird.
Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können.
Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden.Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden.
Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen.
Garagenestriche müssen den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen und beständig gegen Öl, Benzin und Tausalz sein.
Dehn- und Arbeitsfugen sind in Garagenböden mit öl-, benzin- und tausalzbeständigem, befahrbarem elastischem Material zu verschließen.
Werden Dehnungsfugenprofile in befahrbaren Flächen ausgeschrieben, müssen sie mit auswechselbaren Einlagen versehen sein.
Diese Einlagen müssen horizontale und vertikale Bewegungen bis 20 mm aufnehmen können.
Eine Anordnung von Schrauben in der befahrbaren Oberfläche ist nicht zulässig.
Die feststehenden Profilteile sind mit Epoxidharzmörtel und verdübelt zu befestigen.
Metallteile müssen bei zu erwartender Belastung absolut korrosionsgeschützt sein.
Das gilt insbesondere für Tiefgaragen. Terrazzo-Fußböden sind mit Zement als Bindemittel und ohne Kunstharzzusätze herzustellen.
Anhydritestrich ist nicht in Feuchträumen einzubauen.
Bei Temperaturen über 30° sind Maßnahmen zum Schutz vor Verdunstung des Anmachwassers zu treffen.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere gegen Zugluft.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen.
Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
BESONDERER TEIL - Estricharbeiten
1.01 Estricharbeiten
1.01
Estricharbeiten
bei konventionellen Gästeduschen Estrich 1cm tiefer ausführen um die Abdichtungsrichtlinien einzuhalten,
Nach Novellierung DIN 18534 müssen Bäder mit 10 mm
Schwellenhöhe ausgeführt werden
bei konventionellen Gästeduschen Estrich 1cm tiefer ausführen
1.02 Stundenlohnarbeiten
1.02
Stundenlohnarbeiten
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