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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
09 Malerarbeiten
09
Malerarbeiten
ZTV Malerarbeiten
ZTV Malerarbeiten
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen.
Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Bei der Kalkulation der Preise sind diese und weitere Detailentwicklungen durch die noch zu erstellende Ausführungsplanung des AN, zu berücksichtigen. Zusätzlich sind nachfolgend beschriebene Leistungen Sache des AN und für die Preisbildung maßgebend.
2. Stoffe / Bauteile
Die zu den nachfolgend und in den Positionen beschriebenen Erzeugnisse und Materialien zugehörigen Herstellervorschriften sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Durch die Verwendung der Materialien dürfen keine physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen Luft- und/oder Materialoberflächenzustände auftreten, die gesundheitsschädlich sind. Als schädlich gelten auch Einwirkungen, die Belästigungen hervorrufen und somit das Wohlbefinden beeinträchtigen. Die gesundheitliche Beurteilung erfolgt auf der Grund des Erkenntnisstandes zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Von den verwendeten Materialien dürfen weder von ihrer Grundsubstanz, noch von irgendwelchen Beimengungen, Emissionen ausgehen, die nach Abschluss der Arbeiten zu unlässigen Konzentrationen in den Innenräumen führen.
Sämtliche Stoffe müssen geruchsarm, lösemittel- und weichmacherfrei sein, wenn nicht anders in den Leistungspositionen angegeben. Sämtliche Stoffe dürfen keine fogging aktiven Substanzen enthalten.
Optimale Verbauchsmengen sind durch Probeauftrag am Bauteil zu ermitteln.
Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig.
3. Ausführung
Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
Sämtliche Gerüst auch über 2 m Arbeitshöhe, sowie Treppenhausgerüste mit Ausbildung von Plateauflächen.
Eventuelle verbliebene Befestigungsmittel (z.B. Befestigungsheftklammern, Nägel u.ä.) sind im Rahmen der Untergrundvorbereitung zu beseitigen. Nicht entfernbare Befestigungsmittel (Nägel, Schrauben) sind mit Rostschutzfarbe zu schützen.
Später nicht mehr zugängliche Flächen, z.B. in Technikräumen und -zentrale, sind vor den Ausführungen der entsprechenden Bauteile und Bauelemente mit den Beschichtungen/Anstrichen zu versehen.
Sämtliche Anschlussfugen sind grundsätzlich dauerhaft mit für Anstriche geeigneten Werkstoffen zu versiegeln. Über die Art und Ausführung der Versiegelungen ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich. Grundsätzlich muss die Fuge so breit ausgebildet werden, dass sich keine Risse ergeben.
Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden.
Materialwechsel innerhalb der Fläche müssen übernommen werden. Sie sind mit Abschlussprofilen in der Oberfläche auszubilden und dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm) bzw. mit geeigneten Materialien (z.B. Gewebe / Streckmetall) rissüberbrückend zu überspannen.
Auf Trockenbauwänden ist vor dem Anstrich ein Malervlies aufzubringen
Bei GK-Lochdecken ist umlaufend ein 10cm Randfries auszuführen. Die Löcher sind hierbei zu verspachteln.
Technikräume und -zentralen sind grundsätzlich mit einer Bodenbeschichtung zu versehen. Alle Sockel sind umlaufend als Hohlkehlsockel auszuführen. Vorhandene Maschinenfundamente sind ebenfalls zu beschichten.
Es gelten die Anforderungen an die Oberflächenqualität gem. dem Merkblatt für Putzoberflächen im Innenbereich vom Bundesverband der Gipsindustrie für Gipsputze und Zementputze. Die Oberflächen sind in den jeweils in den Positionen beschriebenen Qualitätsstufen (Q-Stufen) auszuführen.
4. Nebenleistungen
Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen:
Alle durch die Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen und Anforderungen, insbesondere an den Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz, sowie lüftungstechnische Anforderungen.
Alle schadhaften mineralischen Untergründe und Gipskartonplatten sind vorzubehandeln, z.B. Stoß- und Fehlstellen mit Spachtelungen.
Bauteile/Dichtstoffe etc., die nicht für Oberflächen- beschichtungen geeignet sind, dürfen nicht behandelt werden.
Betonoberflächen von nichthaftenden Teilen befreien
Flächen reinigen
Beseitigen von Fehlstellen und Schließen von kleineren Ausbrüchen.
Überspannen von Rohrleitungsschlitzen.
Ummanteln von Rohrleitungen und dergleichen mit Mineralfaserstreifen.
Alle stark saugenden mineralischen Untergründe und Gipskartonplatten auf Innenflächen sind mit Grundbeschichtungen vorzubehandeln.
Alle schadhaften Untergründe aus Stahl sind vorzubehandeln durch: Entfernen von Rost, Grundieren freigelegter und entrosteter Stellen mit Korrosionsschutz, Grundbeschichtungsstoff, Beispachteln von Unebenheiten
Der AN hat Farbmuster anzufertigen und vom AG vor Ausführung die Freigabe zu erlangen.
Alle Arten und Ausbildungen von Abschlussstrichen, Schablonierungen und Anbringen von Abschlussborten und dergleichen
ZTV Malerarbeiten
Ausführungsbeschreibung
Ausführungsbeschreibung Maler
FARBEN:
Alle Farben nach Wahl des AG.
Alle Lackfarbtöne nach Wahl des AG aus der NCS-, oder RAL- Palette.
Jede Etage hat ein eigenes Farbkonzept für die Oberflächen der Einbauten.
EG Knall-Lila NCS S 3555 R60B sattgetönt
Pastell-Gelb NCS S 0907 Y10R hellgetönt
1OG Knall-Gelb NCS S 2050 Y10R sattgetönt
Pastell-Grün NCS S 1010 G hellgetönt
2OG Knall-Blau NCS S 3560-R80B sattgetönt
Pastell-Lila NCS S 1010 R50B hellgetönt
3OG Knall-Grün NCS S 4030 G10Y mittelgetönt
Pastell-Rot NCS S 0505-R10B hellgetönt
4OG Knall-Rot NCS S 1080-R sattgetönt
Pastell-Blau NCS S 0515-R90B hellgetönt
Ausführungsbeschreibung
09.01 Bauabschnitt 1
09.01
Bauabschnitt 1
09.02 Bauabschnitt 2
09.02
Bauabschnitt 2