Verblendmauerwerk
Neubau Bankfiliale
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01 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
Projektbeschreibung + Vertragsgrundlagen Projektbeschreibung Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist der Auftrag der Mauer- und Betonarbeiten am Neubau des 2.Bauabschnittes des Volksbankquartiers in der Tönisberger Straße 37 - 39 in Krefeld-Hüls. Der 1.Bauabschnitt (Haus 1 und 2 mit gemeinsamer Tiefgarage) wurde Ende 2022 fertiggestellt. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Erweiterung der Tiefgarage aus dem 1.BA sowie den Neubau von drei Wohnhäusern (Haus 3, 4 und 5) mit 3 bzw. 4 Etagen, einem Wohn- und Geschäftshaus (Haus 6) mit drei Etagen, und einer 1-geschossigen Bankfiliale (Haus 7). Die Treppenhäuser der Wohnhäuser sind mit der Tiefgaragenerweiterung verbunden. Die neue Bankfiliale soll oberhalb eines zu erhaltenden Kellerbereiches der derzeitigen Bankfiliale erstellt werden. Der Rest der derzeitigen Bankfiliale wird bauseits abgebrochen. Die Erdarbeiten erfolgen bauseits. Lediglich der Aushub der Bodenplattenvertiefungen, der Aufzugsunterfahrten und des Pumpensumpfes wird mit diesem LV ausgeschrieben. Das LV beinhaltet auch die Klinkervorsatzschale für die Ost-, Nord- und Westfassade von Haus 6. Alle anderen Fassaden erhalten bauseits ein WDVS mit Klinkerriemchen. Vorgaben zum Bauablauf Die Rohbauarbeiten des Untergeschosses haben Hand in Hand mit den Arbeiten des Abbruchunternehmers und Tiefbauers stattzufinden. Aufgrund der eingeschränkten Lagerfläche für den Erdaushub auf dem Grundstück, erfolgt der Abbruch des alten Bankgebäudes und der Baugrubenaushub in zwei Abschnitten. Hierdurch ist auch der Neubau des Untergeschosses in zwei Abschnitten zu erstellen. 1.) Abbruch der Obergeschosse der Bank sowie der Kellerdecke und Kellerwände des abzubrechenden Kellers. Schützen des Bestandskellers, der erhalten bleiben soll. 2.) Aushub der Baugrube für UG/Tiefgarage unter Haus 3, 4 und 5, bis Achse 8. Lagern des Aushubs im Bestandskeller (spätere Lage von Keller Haus 6). 3.) Rohbau UG/TG zwischen Achse 1 und Schwindgasse neben Achse 8 (Schwindgasse = Fuge der Bauabschnitte) 4.) Verfüllen der rückwärtigen Arbeitsräume mit zwischengelagertem Aushub. 5.) Abbruch restlicher Keller der alten Bank und Restaushub bis auf neue Gründungsebene. 6.) Rohbau UG Haus 6. Gesamter Bauablauf siehe Bauzeitenplan v.20.03.2026 (siehe Anlagen) Vertragsgrundlagen Folgende Unterlagen werden Vertragsgrundlage: - Ausführungsplanung von Houwald Architekten (Planliste LPH 5 v.20.03.2026, siehe Anlagen) - Geprüfte Statik LPH4 und Schalplanung, Funger Phlippen Ingenieure (Planliste LPH 5 v.18.03.2026) - Bauzeitenplan v. 20.03.2026 - Amtlicher Lageplan v.24.02.2026, Vermessungsbüro Schehl - Verkehrszeichenplan gem. Sondernutzungserlaubnis v. 19.01.2026 - Baustelleneinrichtungsplan v. 20.03.2026 - Lageplan Außenanlagen v. 19.02.2026 - Lageplan Erdarbeiten v. 20.03.2026 - Baugrundgutachten Nr. Lz-MP 128/24 BGA vom 04.06.2025, Geotechnisches Büro Müller
Projektbeschreibung + Vertragsgrundlagen
Vorgaben zur Bauausführung Bodenplatte Untergeschoss und Aufzugsunterfahrten sind als "Weiße Wanne" auszubilden. Mieterkeller: Beanspruchungsklasse 1 Nutzungsklasse A Tiefgarage: Beanspruchungsklasse 1 Nutzungsklasse B Rissbreitenbeschränkung calw = 0,2 mm Bei der rechnerischen Begrenzung der Rissbreite für die Bodenplatte und Außenwände wurde früher Zwang vorausgesetzt. Zur Begrenzung der frühen Betonzugfestigkeit ist ein Beton mit langer (0,15 </= r < 0,30) Festigkeitsentwicklung zu verwenden. Die Oberflächenbeschaffenheit der Betonbauteile speziell Sichtbeton, nach Angaben Architektur. Bodenplatte Tiefgarage mit OS 8 Beschichtung innen, am Stützenfuß und Wandsockel hochführen. Das Baugrundgutachten Nr. Lz-MP 128/24 BGA vom 04.06.2025 des Geotechnischen Büros Norbert Müller, Wolfram Müller und Partner mbB, Bockumer Platz 5a, 47800 Krefeld, Tel. 02151158390, ist zu beachten. Hinweise zur Herstellung von WU-Beton: - DIN EN 13670 (DIN 1045-3) - DAfStb-Richtlinie: Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton - DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen" Konstruktive Maßnahmen zur Zwangsminderung: - Trennung der Bereiche Keller und Tiefgarage durch eine Schwindgasse mit Fugenbändern (z.B. System Pentaflex ABS) in der Bodenplatte - Sollrissquerschnitte in den Wänden des Bereiches Keller erzeugt durch Schwindrohre im Abstand </= 5,50 m (z.B. System KUNEX) - Höhenversätze, Fundamentversprünge, Vouten, Pumpensümpfe etc. sind seitlich weich zu polstern - Bodenplatten-Unterseite weitgehend eben ausführenund auf deiner doppellagigen PE-Folie (d>0,18mm) sowie auf einer Betonsauberkeitsschicht (d>/= 5cm) auflegen Abstandhalter und Schalungsanker: - Schalungsanker nur mit Prüfzeugnis über Wasserundurchlässigkeit einsetzen Arbeitsfugen: - sämtliche Arbeitsfugen sind wasserundurchlässig auszubilden - Fugenabdichtungen nur mit Bauprodukten mit Verwendbarkeitsnachweis - DBV-Merkblatt "Fugenausbildung für ausgewählte Baukörper aus Beton" - Einbauanleitung des Herstellers beachten Schalung: - wassersaugende Schalung vornässen Betoneinbau: - Betoneinbau innerhalb eines Arbeitsabschnitts ohne Unterbrechung einbauen - freie Schütthöhe: </= 50 cm, ggf. Schüttrohr - Beton mit Innenrüttler verdichten, Bewehrung mit Rüttler nicht berühren - bei Wänden ca. 1 bis 2 Stunden nach Einbringen des Betons nachverdichten Nachbehandlung: - Nachbehandlung nach DIN EN 13760 (DIN 1045-3): Beton durch Abdecken und in Schalung belassen feucht halten, ggf. freie Betonoberflächen fluten - Nachbehandlungsdauer je nach Temperatur und Festigkeitsentwicklung nach DIN EB 13670 (DIN 1045-3 Tabelle 2) siehe Betonlieferschein Fugenbleche: Alle Arbeitsfugen horizontal und vertikal, mit innenliegenden Fugenblechen (z.B. System Pentaflex KB) mit bauaufsichtlicher Zulassung für WU-Bauwerke Betonqualität: schwindarm Bodenplatte Keller, Unterfahrten: C30/37 XC3 WF WU ÜK2 Bodenplatte Tiefgarage / Rampe: C30/37 XD1 XC3 WF WU ÜK2 Für erdberührte Bauteile wird ein Beton mit einer langsamen Festigkeitsentwicklung vorausgesetzt Betonstahl: Matten B500A + Stabstahl B500B +/- 0.00m = 37,30 NHN
Vorgaben zur Bauausführung
Allgemeine Vorbemerkungen Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im voranstehenden und nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall die beiliegende Leistungsbeschreibung auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnissen haben. Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandteil des Angebotes und sind mit einzureichen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragsnehmer (AN) vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat. Spätere Ansprüche, die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die notwendige Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen, mit Ausnahme der Leistungen, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis gesondert unter dem Titel "Baustelleneinrichtung" erfasst sind bzw. nicht auf NEP stehen. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dies umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, Transporte, Vorbereitungs- und Nebenarbeiten. Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen, soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen, die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftraggeber (AG) ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen. Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Der Bieter hat Ausführungsbedenken, die er im Rahmen der Angebotserstellung erkennt, mit Abgabe seines Angebotes anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG zu übergeben. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigungen sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteilen zu verwenden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden, sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch den AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen. Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen. Das Herstellen und Vorhalten von dauerhaft markierten Meterrissen im Maximalabstand von 20m in jedem Geschoss, ist vom Auftragnehmer Rohbau in der Kalkulation und im Angebotspreis zu berücksichtigen. Der AN Rohbau ist verantwortlich für die Maßhaltigkeit der Meterrisse bis zur Übergabe. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch den AG oder die Bauleitung. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der Bauleitung vorzulegen. Der AN übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Entstehende Mehrkosten für die Nachfolgegewerke, bedingt durch Verzögerungen, unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung, gehen zu Lasten des AN. Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des AN. Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN, seine Mitarbeiter oder weitere beauftragten Personen verursacht werden, haftet der AN auch Dritten gegenüber. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Die Tätigkeit anderer Firmen an der Baustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, vor Ort mit der Bauleitung gemessenen, Leistungen. Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungen bei der Bauleitung einzureichen. Rechnungslegung erbitten wir in zweifacher Ausfertigung. Die Bereitstellung von bauseitigen Ausführungszeichnungen, statischen Berechnungen , Schal- und Bewehrungsplänen geschieht rein digital. Es wird dafür der Zugang zu einem Server gewährleistet, auf dem der aktuelle Planstand zur Verfügung steht. Der AN ist verantwortlich für den Plot der Pläne, die an der Baustelle benötigt werden. Im Falle von Bauteilen, die seitens des AG von Ortbeton auf Fertigteile umgestellt werden, ist der AN dafür zuständig. Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Es wird empfohlen, vor Angebotsabgabe die zeichnerischen Unterlagen beim Architekten einzusehen sowie die Baustelle zu besichtigen. Nachforderungen infolge mangelnder Information können nicht anerkannt werden. Es wird ein allgemeiner Strom- und Wasseranschluss für die Baustelle durch den AN Rohbau erstellt und den Folgegewerken bereitgestellt. Die Verbrauchskosten werden gem. Vertragsvereinbarungen verrechnet. Die Entsorgung des eigenen Bauschuttes und Verpackungsmaterialien ist die Pflicht des Auftragnehmers. Der AN stellt für seinen Bauschutt die Container zur Verfügung und lässt diese auf seine Kosten abfahren. Die Abnahmen der Bewehrung durch den Prüfstatiker sind vom AN zu organisieren. Die Abnahmeberichte sind unverzüglich an die Bauleitung weiterzuleiten. Der AN führt ein lückenloses Bautagebuch, das jederzeit durch die Bauleitung einzusehen ist. Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des gesamten Bauwerkes und der gesamten Leistung. Die Einheitspreise verstehen sich einschl. der Materialien und der Lohnkosten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung von bestätigten Zeitplänen und vereinbarten Terminen. Hierzu gibt es vertragliche Regelungen. Die Weitergabe etwaiger Teilleistungen an Subunternehmer kann ausschließlich nach schriftlicher Bekanntgabe und Freigabe durch die Bauleitung VOR Ausführungsbeginn erfolgen! Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für die Leistungen der durch ihn beauftragten Subunternehmer! Gelesen und anerkannt: ....................................................... (Ort,Datum) ....................................................... (Stempel und Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Stahlbetonarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Die Ausführung dieser Leistung und die Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der VOB Teil B und VOB Teil C, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die Baumaßnahmen sind nach Überwachungsklasse 2 gem. DIN EN 13670/DIN 1045-3 zu sichern. Die Arbeiten und Materialien müssen insbesondere den folgenden Normen, Richtlinien und Bestimmungen in der jeweils letztgültigen Fassung entsprechen: DIN 18330 - Mauerarbeiten DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18533 - Bauwerksabdichtung Insbesondere ist auf die fachlich korrekte Abdichtung der erdberührten Bauteile gegen drückendes Wasser gem. DIN 18533 W2-E und den anerkannten Regeln der Technik zu achten!                      im Weiteren DIN 18334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN   1054 - Baugrundgründungen DIN   1055 - Lastannahmen DIN   4017 - Baugrund, Grundbruchberechnungen DIN   4018 - Baugrund, Berechnung der Sohldruckverteilung und der                             Flächengründungen baulicher Anlagen DIN   4030 - Beurteilung betonangreifender Wasser, Böden und Gase DIN   4084 - Baugrund - Standsicherheitsberechnung bei Stützbauwerken DIN   4095 - Baugrund - Drainung des Untergrundes DIN   4321 - Gebäudesicherung im Bereich von                       Ausschachtung, Gründungen und Unterfangungen DIN   4124 - Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumarbeiten und                        Verbau DIN   4150 - Erschütterung im Bauwesen DIN   4108 - Wärmeschutz im Hochbau DIN   4109 - Schallschutz im Hochbau DIN   1045 - Beton- und Stahlbetonbau, Bemessung und Ausführung DIN 18551 - Spritzbeton, Herstellung und Prüfung DIN   1053 - Mauerwerk, Berechnung und Ausführung, Blatt 1 Nov. 74 DIN 18202 - Maßtoleranzen im Hochbau Maßgeblich für alle Bauteile, Öffnungen, Abstände usw. sind immer die Ausführungspläne. Abweichungen zu den genehmigten statischen Berechnungen und Bewehrungsplänen sind vor Ausführung aufzuzeigen. Arbeits- und Hauptgerüst werden bauseits gestellt. Alle anderen erforderlichen Gerüste (Bockgerüste, Arbeitsbühnen), auch über 2,0 m Höhe, sind mit dem Einheitspreis abgegolten und werden nicht besonders vergütet. Zur fehlerfreien Durchführung ist es unumgänglich, sämtliche Zeichnungen vor Beginn der Ausführung mit der Bauleitung durchzusprechen. Evtl. auftretende Unstimmigkeiten sind der Bauleitung umgehend schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Arbeiten sind nach der geprüften statischen Berechnung nebst Schal- und Bewehrungszeichnungen, sowie den Auflagen in Prüfbericht und Baugenehmigung auszuführen. Die Unterlagen können im Büro der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. Alle Preise verstehen sich inkl. Anlieferung, Einbau, Vorhaltung, Ausbau und Abtransport der kompletten Schalung unter Berücksichtigung der Ausschalfristen gem. DIN 1045. Zur Verwendung kommt Betonstahl gemäß Angaben der Statik - Unterlagen. Die Schalflächen der Stahlbetonkörper sind schalungsrau herzustellen. Die oberen Flächen sind rau abgezogen herzustellen. Als Zement ist ein kalkarmer Zement vorgesehen. Die Verbügelung der Stahleinlagen in den Bauteilen hat so zu erfolgen, dass keinerlei Bewehrungsstäbe durchscheinen oder sichtbar werden. Dies gilt auch für Abstandhalter. Die Mindestbetonüberdeckung ist der Statik zu entnehmen. Fehlerhafte Stellen sind auf Kosten des AN zu entfernen. Die Konstruktion ist dann auf Kosten des AN neu herzustellen. In die Einheitspreise einzukalkulieren ist das Anlegen von Durchbrüchen und Aussparungen, das Einsetzen von Holzdübeln, Eisenteilen, Bolzen, Ankern usw. sowie der Nachweis der geforderten Betongüte durch Probewürfel. Nach dem Ausschalen sind die Betonflächen sauber zu entgraten. Ergänzende Angaben zu Gewerken. Diese Vorgaben sind bindend, falls in den Positionen nichts anderes gefordert wird: DIN 18330 - Mauerarbeiten Mauerwerk aus KS-Steinen, Festigkeitsklasse 20, tragend und nichtragend, KS Rohdichte 1800 kg/cbm und 2200 kg/cbm in 17,5 cm bis 24 cm Wandstärke. Mauerwerk immer mit Stoß und Lagerfugen. Alle Mauerwerksoberflächen bei bauseitig verputzten Oberflächen planeben beizuarbeiten. Alle im Zuge der Mauerarbeiten angelegten Aussparungen, Öffnungen und Nischen sind lot- und fluchtrecht und ggf. konstruktiv überbrückt auszuführen. Alle nachträglich hergestellten Schlitze und Durchbrüche sind zu schneiden bzw. zu bohren. Anschlüsse von Mauerwerk an KS Stützen immer mit Ankerschienen 28/17 mm und Ankern mindestens alle 50 cm. Alle Öffnungen werden mit Rohbau-Nennmaßen vermaßt. Höhenbezug ist immer die FERTIGFUSSBODENHÖHE. DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten, Bodenplatten, Deckenplatten, Wände, Stützen, Träger und Unterzüge in Stahlbeton, als Ortbeton (Betonqualitäten in den Positionen und in den statischen Unterlagen), Wände auch als Hohlwandelemente. Sofern Fertigteile (Fertigteildecken-/-wandplatten, Stützen, Binder, Unterzüge, Fertigtreppenläufe) ausgeschrieben sind, ist der Einheitspreis ohne Stahl, jedoch mit der gesamten technischen Bearbeitung und allen weiteren anfallenden Kosten zu kalkulieren. Die Ausführung von Ortbetonteilen als Fertigteile ist nach Abstimmung möglich. (Überprüfung auf Folgekosten in anderen Gewerken ist nötig). Die Umbemessung der Fertigteile ist durch den Auftragnehmer auszuführen und wird nicht vergütet, ebenso sind bei Umstellung von Ortbeton auf Fertigteile durch den AN sämtliche Planungen und deren Kosten vom AN zu übernehmen. Die statischen Unterlagen der Umbemessung inkl. Zeichnungen sind dem Tragwerksplaner mit mind. 2 Wochen Vorlauf zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. An allen freien Betonkanten außer den zu verschließenden Aussparungen sind Dreikantleisten von ca.10mm Kantenlänge einzulegen. Durchbiegungsgefährdete Bauteile (Kragplatten etc.) müssen nach dem Betonieren länger in Schalung gehalten werden. Dieser Mehraufwand sowie das evtl. Überhöhen der Schalung sind unvergütete Nebenleistungen und mit einzukalkulieren. Stahl wird nach Stahllisten abgerechnet, die sich aus den geprüften Bewehrungsplänen ergeben. Verschnitt wird nicht vergütet. Es kommen bauseitig gelieferte Ankerplatten zum Einbau für die bauseitige Stahlkonstruktionen. Die unterhalb der Gebäudebodenplatten einzubauende Tragschicht  ist durch Lastplattendruckversuche hinsichtlich der Tragfähigkeit durch den AN zu prüfen. Weitere Angaben enthält das beigefügte Bodengutachten. Im Weiteren gelten: - Unfallverhütungsvorschriften - Auflagen der Gewerbeaufsicht - Arbeitsschutzgesetz - Arbeitsstättenverordnung - Arbeitsstättenrichtlinien - Landesbauordnung Ergeben sich aus v.g. Vorschriften Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert aufgeführt sind, so sind diese Leistungen als Nebenleistungen in die Angebotspreise einzurechnen. Gelesen und anerkannt: Ort /Datum ................................ .......................................... Stempel / Unterschrift d. Bieters
Technische Vorbemerkungen Stahlbetonarbeiten
07 Haus 6
07
Haus 6
07.07 Verblendmauerwerk
07.07
Verblendmauerwerk