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Häuser Anton, Berta, Cäsar, Emil (baugleich), Dora mit KG Die Massen von Haus A sind identisch mit denen von Haus B; C und E.
So dass die Massen für Haus A 4-Mal am BV ausgeführt werden.
Häuser Anton, Berta, Cäsar, Emil (baugleich), Dora mit KG
VORBEMERKUNGEN BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG (reduzierte Toleranzen) Besondere Vertragsbedingungen / Leistungsbeschreibung - Toleranzen (Rohbauarbeiten)
Die Gebäude werden in Hybridbauweise errichtet. Der sogenannte Kern wird überwiegend in elementierten Halbfertigzeugen aus Stahlbeton errichtet. Die Wohnräume hingegen werden aus elementierten Holzbau-Elementen in Holzrahmenbauweise bzw. Holzmassivbau errichtet. Letztere weisen i.d.R. deutlich geringe Toleranzen auf und können durch die werkseitige Vorfertigung nur bedingt angepasst werden.
Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) gemäß VOB/C, insbesondere DIN 18299, sowie die DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau", jeweils in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Abweichende Toleranzanforderungen
Abweichend von den in DIN 18202 festgelegten Grenzwerten werden für sämtliche Rohbauleistungen verschärfte Toleranzen vereinbart.
Alle in den Tabellen der DIN 18202 angegebenen zulässigen Grenzwerte für z.B. Maß-, Ebenheits-, Winkel-, Flucht- und Lotabweichungen sind verbindlich auf 50 % (halbierte Werte) zu reduzieren.
Leistungsumfang und Nebenleistungen
Die Einhaltung der vorstehend vereinbarten erhöhten Toleranzen ist Hauptleistung des Auftragnehmers.
Hierzu zählen insbesondere auch alle hierfür erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C DIN 18299, wie z. B.:
erhöhte Anforderungen an Schalung, Ausrichtung und Fixierung
Einsatz geeigneter Mess- und Prüfverfahren
laufende Eigenkontrollen während der Ausführung. Es wird empfohlen auch vor der Betonage der Halbefertigteile / Filigranelemente eine Maßkontrolle vozunehmen und frühzeitig reagieren zu können.
Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Prüf- und Nachweispflichten
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der geforderten Toleranzen durch geeignete Messungen nachzuweisen.
Messprotokolle sind fortlaufend zu führen und dem Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.
Abweichungen und Mängelansprüche
Werden die vereinbarten (halbierten) Toleranzen überschritten, liegt ein Mangel im Sinne der VOB/B vor.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, die gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängelansprüche geltend zu machen, insbesondere:
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Rückbau und Neuherstellung)
Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers
Minderung oder Schadensersatz
Bedenkenanmeldung
Erkennt der Auftragnehmer, dass die Einhaltung der verschärften Toleranzen aufgrund der Planung, Vorleistungen oder sonstiger Umstände gefährdet ist, hat er unverzüglich schriftlich Bedenken gemäß VOB/B anzumelden.
Die Addition verschiedener Abweichungen (z.B. Maßabweichungen und Fluchtabweichungen) darf in Summe zudem die Angaben in den Übersichtplänen DE 100-104. Plänen in allen Dimensionen nicht überschreiten.
VORBEMERKUNGEN BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG (reduzierte Toleranzen)
VORBEMERKUNGEN Gerüstbauarbeiten VORBEMERKUNG Gerüstbauarbeiten
Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis sind folgende Unterlagen:
Baustelleneinrichtungsplan Vorabzug Stand 16.03.2026
Vollständige Baugenehmigung inkl. Brandschutzkonzept AZ: 01355-25-11 vom 12.03.2026
Ausführungsplanungen Vorabzug, gemäß Planliste mit Stand vom 01.07.2026
Genehmigungsplanung Tragwerk Pos.1-6 mit Stand vom 05.05.2026
Positionspläne/Details Tragwerk mit Stand vom 05.05.2026
Statische Berechnung mit Stand 05.05.2026
Bauteilkatalog mit Stand vom 06.05.2026
Vorbemerkungen zu "Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen"
Allgemeine Vertragsbedingungen
Sämtliche Planunterlagen können im Architekturbüro - Schmale Architekten GmbH, Landstraße 18, 41516 Grevenbroich,
Tel. 02182 / 88 65 700 - eingesehen oder -gegen Kostenerstattung-
angefordert werden.
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TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN GERÜSTARBEITEN
1. Für die ausgeschriebenen Arbeiten gelten folgende Normen und
Richtlinien:
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, alle weiteren
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die anerkannten
Regeln der Technik.
2. Alle Leistungen beinhalten die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe
und Bauteile, das Abladen und evtl. Zwischenlagern, der Transport
zur Einbaustelle und die fertige Montage einschließlich aller
Anschnitte, Gehrungen und Verbindungen, soweit in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist.
3. Nebenleistungen
Alle Leistungen gemäß DIN 18 299/18 451, Abschnitt 4.1
VORBEMERKUNGEN Gerüstbauarbeiten
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN SICHERHEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Regelungen des Arbeitsschutzes
auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsge-
nossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung
und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmen-
richtlinie 89/391/EWG) vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist
für die Planung der Ausführung und Ausführungsphase vom Bauherrn ein
Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gemäß BaustellV für o.g. Bau-
vorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine
Baustellenordnung, koordiniert die Umsetzung der geplanten Schutzmaß-
nahmen während der Ausführung und veranlasst die ordnungsgemäße
Anwendung der Arbeitsverfahren. Die Hinweise des Koordinators sind zu
berücksichtigen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheits-
schutzplanes und der Baustellenordnung sind zu beachten.
Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich (schriftlich formlos) unter Dar-
stellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistende Ersatzmaßnahme
anzuzeigen.
Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Ver-
antwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeits-
schutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (ein-
schließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV A 1§ 6,
UVV "Grundsätze der Prävention") zuständig. Er steht weiterhin dem
Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt
dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
der Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall
einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall
muss ein Vertreter benannt werden.
Spätesten 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme sind dem SIGEKO die folgen-
den Unterlagen zu übergeben:
Individuelle Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz §§ 5,6
für die gewerkespezifischen Arbeiten bei dem o.g. Bauvorhaben
Montageanweisungen (Montagekonzept mit Angaben zu sicherheits-
technischen Einrichtungen und Maßnahmen, siehe §17 BGV C 22
"Bauarbeiten").
Ausgefülltes und durch einen Verantwortlichen unterschriebenes
Einweisungsformular.
Benennung des verantwortlichen Bauleiters.
Benennung der Sicherheitsfachkraft mit Nachweis.
Benennung der Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis.
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN
02 Haus Anton
02
Haus Anton
02.04 Gerüstbauarbeiten für Rohbau Haus Anton
02.04
Gerüstbauarbeiten für Rohbau Haus Anton
02.05 Stundenlohnarbeiten Haus Anton
02.05
Stundenlohnarbeiten Haus Anton