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Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag
Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er sich über die Lage und
Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten der Ausschreibung
und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich aus den erhaltenen
Unterlagen über den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie über die Art
der Abrechnung informieren konnte.
Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis, Zeichnungen und
einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist schriftlich schon mit
Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der Meinung, dass die
Leistungsbeschreibung oder Teile der Leistungsbeschreibung oder die
ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder fehlerhaft sind, ist er
verpflichtet, diesen einem gesonderten Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, welche Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen
Leistung notwendig sind.
Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und abgefragte Einheitspreise ist zwingend vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind als
Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als besondere Anlage
beizufügen.
Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne Leistungen aus dem LV des
AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen.
In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der vertraglichen Leistung
notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Hilfsgeräte, Transporte einschl.
eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche Lohnnebenkosten wie
Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für die vorgegebenen
Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung der beschriebenen
Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der Leistungsbeschreibung
selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen.
Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge werden nur in dem
Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die Ableistung derartiger
Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei Verzug des Auftragnehmers.
Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur Schlussrechnung gelten,
wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht vereinbart gelten.
Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht berücksichtigt
werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung
und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden.
Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang
der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der
die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb
einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Unterschrift unter
Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die
Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten
handelt.
Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern der Auftrag
pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen gegenüber den
ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des Bauentwurfs oder der Ausführung entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen
abgerechnet.
Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen,
auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung
des Projektes sind. Das gilt auch für Beschleunigungsanordnungen und für
Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit
führen.
Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile
sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem Umfang so frühzeitig zu
liefern und zu montieren, dass hierdurch der Baufortschritt nicht gefährdet
wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangten Nachweis trägt
der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den
Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität
dieser Materialien.
Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die
Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung
oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN diese dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung,
hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von ihm zu vertreten den
Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet, dies beim AG schriftlich
anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen Zustände sein Personal
innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen Mannstärke
bereitzustellen.
Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart.
Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche noch bis zur
Schlusszahlung vorbehalten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben
unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche
Schadensersatzansprüche angerechnet.
Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des verantwortlichen
Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter durchgeführt. Die
Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat für die Abnahme die
notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Der AG kann
daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die Mängelbeseitigung
verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme.
Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der mängelfreien Abnahme
durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein
Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für alle
Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten Mangels, bis der AN seine
Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf.
Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit vertragswidrigem Material
ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu beseitigen und durch
fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die
Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung
entstehen, aufzukommen.
Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten Frist nicht beseitigt, so
ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen durch einwandfreie zu
ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle durch die mangelhafte
Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat der AN zu erstatten.
Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG mindestens das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind.
Mängelansprüche richten sich - soweit nichts Abweichendes bestimmt ist - in
Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch schon vor der
Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13 Nr. 5, Abs. 2 VOB/B
geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-) Kündigung des
Vertrages, damit der AG unter die weiteren Voraussetzungen zur
Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten kann. Verstreicht eine Aufforderung zur Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG berechtigt, die
Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer beseitigen zu lassen, wenn
nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert. Dies gilt auch dann,
wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN nochmals auftritt,
soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG ausnahmeweise zumutbar
ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung.
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5,5 Jahre.
Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistungen.
Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des Auftrages ausreichende
Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine Kopie spätestens mit der
Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die Versicherungspflicht ist auch
Nachunternehmern aufzuerlegen.
Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht
ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch
ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm vorgelegte Unterlagen zur
Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die Bauleitung oder
sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind.
Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an sein
Angebot gebunden.
Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die
vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich
anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Anerkannt:
.............................................., den ....................
...........................................................................
Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der Auftragnehmer oder die von
ihm bevollmächtigte Person.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen dem AG schriftlich zu benennen:
- die von ihm eingesetzten verantwortlichen, deutschsprachigen Fachbauleiter; deren deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;- den auf der Baustelle unmittelbar deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier, Vorarbeiter, o. dgl.); Anschrift und Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar sind;
Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten.
Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
Die Fachbauleiter haben sich in einer dem Arbeitsaufwand angemessenen
Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen Fragen zur Ausführung
jeweils bei der Bauleitung zu melden.
Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen und deren
unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu verlangen, falls Tatsachen
den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte unzureichende
Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten vertragsgerecht
auszuführen oder durch persönliches Verhalten den Arbeitsablauf auf der
Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die abgelehnten Arbeitskräfte sofort
durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen.
Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den Gesetzgeber
gesetzten Voraussetzungen (z.B. Sozialversicherungspflicht) ist nicht
gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte habe ihren
Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen,
dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme
vorgelegt werden können.
Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN 1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten.
Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm angefertigte
Ausführungspläne einschließlich Montage- und Werkstattpläne zur
Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie ausgeführt werden
dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner.
Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab Eingang der Pläne bei
ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine Woche für jeden
weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu, den AN vor Fehlern und
Schäden zu schützen, die dieser in Folge der übernommenen
Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN für die Richtigkeit
der von ihm erstellten und geprüften Planungsergebnisse allein
verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und in einem
Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar fortzuführen.
Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen Bau-Solls beinhalten, hat
der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der AN einen
solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit den vorgelegten
Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht verbunden sind. Mit
Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine rechtsgeschäftliche
Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs- und Bau-Solls vor.
Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim
AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen,
soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach
Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten
sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei Nichterfüllung
dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder ihn selbst treffenden
Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom AG oder von einem
anderen Baubeteiligten zu vertreten sind.
Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie sich zu beschaffen
und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Genehmigung übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung.
Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und
sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG.
Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder veröffentlicht noch dritten
Personen zugänglich gemacht werden.
Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme vollständige
Bestandspläne und Revisionsunterlagen in Papierform sowie digital
(Pläne entweder im DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und
PDF-Format), andere Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung
und übergibt sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und
Pflegeanleitungen nach Anforderung des AG. Die Revisionspläne haben
dabei dem aktuellsten Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche
Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen
diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw.
veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind
unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der Baustelle nach den
gesetzlichen und polizeilichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen
Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu
veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der Bauausführung anderer
AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen hat er rechtzeitig hinzuweisen.
Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen seiner Leistung, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der
Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die Schutzvorrichtungen
so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder
Sachen ausgeschlossen ist.
Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die Baustelleneinrichtung
hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen (Beschild- erung,
Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden, sind diese mit den
zuständigen Behörden abzustimmen und genehmigen zu lassen. Die
entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind in den
Einheitspreis der entsprechenden Position mit einzukal- kulieren, wenn keine
gesonderte Position im Leistungs- verzeichnis aufgeführt ist.
Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten,
die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen
persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe) zu
tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in ausreichender Anzahl
zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum
Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten als fachlich und
persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6.
Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige Konstruktion seiner Gerüste
und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und Einrichtungen hat er
diese eigenverantwortlich zu prüfen.
Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und
Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien Abnahme durch den AG.
Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die fertige Leistung.
Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich innerhalb von 2
Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Das Gleiche gilt
für die Anliefermöglichkeiten. Für die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher
Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige
Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes Risiko und auf
eigene Kosten zu erwirken.
Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Beginn der
Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen
Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der Abwicklung des notwendigen
Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung sowie Freigabe
vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen als
Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche gilt für die mit dem AG
abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine Beeinträchtigung der
nachbarlichen Belange der angrenzenden Nachbargrundstücke
auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares Maß zu
beschränken.
Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten (u. a. ausreichende Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und
der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu entwickelten
blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der Feuerwehrzufahrt).
Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des AN oder seiner
Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte,
Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während der Arbeitsruhe, sind
Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese
Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen
und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche Beschädigungen oder
Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies gilt auch für
Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN wie für eigenes
Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen Beschädigungen oder
Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage. Der Auftragnehmer ist
dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr
(insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der
Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln.
Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von Bauwasser- und
Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u. ä. Einrichtungen
und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist, gilt: Der AN stellt
solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle tätigen Gewerken
innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung. Die Berechnung von Nutzungsgebühren gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken obliegt dem AN.
Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und Geräte anderer
Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet sich, mit dem solche
Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer direkte Vereinbarungen über die Nutzung und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen.
Die vom AG als besondere Leistung geforderte und vergütete Einrichtungen und Geräte, sind anderen Gewerken unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5 VOB/B hingewiesen,
wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die
Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung
und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind im
Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen. Insbesondere sind eigene Leistungen mit geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor Verschmutzungen
durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen.
Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf Anforderung muss der
verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein. Für unentschuldigtes
Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen Leistungen) bei der
Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung 50,- € /
Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird vom
Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax oder E Mail
zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als
akzeptiert.
Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN verpflichtet, seine
Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren. Der AN hat die
anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und umfassend zu informieren,
dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der
zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als
erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder Prüfzeichen einer anerkannten
Prüfanstalt vorgelegt wird.
Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb bestimmter Zeiten
nicht erfolgen dürfen.
Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der angrenzenden
Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten Belästigungen und
Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein nach den neusten
technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß zu reduzieren. Für
unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben den überdies
einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften Arbeitszeiten festgelegen.
Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des AN angemessen zu
berücksichtigen.
Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten umgehend zu räumen.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht
unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des
Auftragnehmers räumen lassen.
Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach Erfordernis zu beseitigen,
spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind arbeitstäglich
gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen Reinigungspflichten nicht
nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen
Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten des AN zu
beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene Reinigung nicht zu
vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur Quotelung der Kosten
nach billigem Ermessen berechtigt.
Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für seine Leistungen ausschließlich gemäß § 644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung. Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und umfassend einzuweisen.
Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme jeder Anlage zu
erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist durch die Bauleitung zu bestätigen.
Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die
vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich
anerkennt.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Anerkannt:
.............................................., den ....................
...........................................................................
Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Tischlerarbeiten Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
DIN 16830-3
Fensterprofile aus hochschlagzähem Polyvinylchlorid (PVC-HI) - Teil 3: Profile mit beschichteten, farbigen Oberflächen; Anforderungen
DIN 18095-1
Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
DIN 18540
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung
DIN EN 300
Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 438-2
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften
DIN EN 438-3
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für Platten mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial
DIN EN 438-4
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-5
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 5: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe für Fußböden mit einer Dicke kleiner 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial
DIN EN 438-6
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 6: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe für die Anwendung im Freien mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-7
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 7: Kompaktplatten und HPL-Mehrschicht-Verbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Außenanwendung
DIN EN 438-8
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-Schichtpressstoffe
DIN EN 438-9
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 9: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1192
Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN EN 1522
Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 12207
Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
DIN EN 12208
Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung
DIN EN 12210
Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung
DIN EN 14220
Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen - Anforderungen und Spezifikationen
DIN EN ISO 21306-1
Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
DGUV Regel 109-606
Branche Tischler- und Schreinerhandwerk für den Arbeitsschutz
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
ift-Richtlinie FE-06/2
Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-07/1
Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-08/1
Rahmeneckverbindungen für Holzfenster - Anforderungen, Prüfung und Bewertung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-09/1
Schweißeckverbinder; Anforderungen, Prüfungen und Bewertung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-11/1
Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-13/1
Eignung von Kunststofffensterprofilen - Prüfung und Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie HO-10/1
Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster. Anforderungen und Prüfung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie HO-11/2
Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-01/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-02/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie
Verklebungen an Holzfenstern - Teil 1: Lamellierte und in der Länge durch Keilzinkenverbindungen verbundene Profile
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie
Verklebungen an Holzfenstern - Teil 2: Verklebungen von Rahmenverbindungen
Herausgeber: ift Rosenheim
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 9
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 10
Glasabdichtung am Holzfenster mit spritzbaren Dichtstoffen. Dichtstoffe für Mehrscheiben-Isolierglas und selbstreinigendes Glas
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 13
Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen mit Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 23
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 26
Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder)
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
RAL-GZ 716
Kunststoff-Fensterprofilsysteme - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VFF Richtlinie ES.01
Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Richtlinie HM.01
Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und Außentürkonstruktionen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Richtlinie HM.02
Richtlinie für Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.01
Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, --Haustüren und -Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.02
Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -haustüren
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.03
Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren und -Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.04
Holzfenster und Haustüren: Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.05
Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.06-1
Holzarten für den Fensterbau - Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle - Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.06-2
Holzarten für den Fensterbau - Teil 2: Holzarten zur Verwendung in geschützten Holzkonstruktionen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade(VFF)
VFF Merkblatt HO.06-3/A1
Holzarten für den Fensterbau - Teil 3: Lamellierte Holzkanteln aus verschiedenen Holzarten und Holzprodukten
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.06-4
Holzarten für den Fensterbau - Teil 4: Modifizierte Hölzer
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade. (VFF)
VFF Leitfaden HO.09
Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.10
Wetterschutzschienen an Holzfenstern
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.11
Holzschutz bei Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.12
Werterhaltungsmaßnahmen für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.01
Kraftbetätigte Fenster
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.02
Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.03
Smart Windows
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KU.01
Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen DE-UZ 76 (Blauer Engel) haben.
Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen.
Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein.
Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Fenster und Fenstertüren
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein.
Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt auf der Baustelle in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Raum zwischenzulagern. Der Auftragnehmer hat diesen Raum verschließbar zu machen. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung.
Einbaumöbel
Schiebetüren von Schränken müssen mit auf das Türgewicht abgestimmten Schiebetürbeschlägen ausgeführt werden. Sofern in dem Leistungstext keine konkreteren Vorgaben gemacht werden, müssen die Führungen mindestens aus Kunststoffprofilen bestehen, einfache Nuten im Holz sind nicht zulässig.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Tischlerarbeiten
01 Haus 1
01
Haus 1
01.__.0001 Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (40 mm) Wohnungsabschlusstür, ‘EG-SG‘, 1-flg. als Drehflügel
gem. Zeichnungen, Türstärke: 40 mm, gefälzt,
Rauchschutz: RS nach DIN 18095
Schallschutz: SK2 (Rw,R 32 dB ǀ Rw,P 37 dB)
Klimaklasse: III (2(c) nach DIN EN 12219)
Beanspruchung: Gruppe S (Klasse 3 nach DIN EN 1192)
Vollspaneinlage, Bodendichtung mit Schall-Ex W,
Oberfläche: CPL-Beschichtung Kantenausführung: 3-seitig beschichtet, 3-seitig mit Rundung 5 mm,
inkl. Türspion;
Bänder: ‘2 schwere Aufschraubbänder Simons VX 7939/160 ‘ o.glw. Schloß: ‘Mehrfachverriegelung KFV AS 2372 Klasse 4 ‘
o. glw., Drückergarnitur: Fabrikat Hoppe passend zum Typ Amsterdam, ‘Langschild-Sicherheitsgarnitur mit Ziehschutz ‘ nach DIN 18257, Sonstige Beschläge: absenkbare Bodendichtung
Inkl. Holz-Umfassungszarge in gleicher Oberfläche; Beanspruchungsgruppe S (Klasse 3 nach DIN EN 1192); Schließblech silberfarbig; Bekleidungen gerundet, 60 mm breit; Futterbrett gerundet, 25 mm stark; 1 Bandtasche pro Band; 2 Aufnahmeelemente für Obentürschließer; eingezogenes Dichtungsprofil, passend geschnitten;
Wandstärke in Mauerwerks- / Betonwänden 30 cm
Rohbaurichtmaß: ‘1010 x 2135 ‘mm
Fabrikat JELD-WEN Wärmeschutztür Typ42 oder gleichwertig
Weißlack 9010
Angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0001
Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (40 mm)
3.00
St
01.__.0002 Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (70 mm) Wohnungsabschlusstür wie vor beschrieben, jedoch als Drehflügel mit Doppelfalz;
Fabrikat JeldWen Typ 70 Doppelfalz oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0002
Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (70 mm)
O
3.00
St
01.__.0003 Zulage WE-Tür für Schallschutzklasse SK 4 Zulage Wohnungsabschlusstür für Schallschutzklasse:
SK4 (Rw,R 42 dB ǀ Rw,P 47 dB)
01.__.0003
Zulage WE-Tür für Schallschutzklasse SK 4
2.00
St
01.__.0004 Zulage Schienen-Türschließer Zulage Schienen-Türschließer Ausstattung zu der vor beschriebenen Wohnungsabschlusstüren
mit einem Schienen-Türschließer, als Zulage,
Fabrikat ‘Geze TS 3000 ‘ oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0004
Zulage Schienen-Türschließer
3.00
St
01.__.0005 Zulage hydraulische Dämpfung Hydraulische Dämpfung zu den vor beschriebenen Obentür-
bzw . Scherentürschließern, für WE-Abschlusstüren liefern und einbauen, als Zulage
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0005
Zulage hydraulische Dämpfung
O
1.00
St
01.__.0006 Innentüren, Farbe Weiß, 1,01 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage, inkl.
Drückergarnitur Fabrikat Hoppe Amsterdam in ‘Edelstahl oder Aluminium ‘Dekor: glatt weiß lackiert‘ endbehandelt mit Futter und Bekleidung.
Abmessung und Anzahl gem . Zeichnung.
Rohbaurichtmaß: ‘ 1010 x 2135‘ mm
Holzzarge für ca. ‘11,5 - 17,5 ‘ cm Wandstärke
in Mauerwerks- und Gipskartonwänden.
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0006
Innentüren, Farbe Weiß, 1,01 x 2,135 m
6.00
St
01.__.0007 Innentüren, Farbe Weiß, 0,885 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch
Rohbaurichtmaß: ‘ 885 x 2135‘ mm
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0007
Innentüren, Farbe Weiß, 0,885 x 2,135 m
5.00
St
01.__.0008 Innentüren, Farbe Weiß, 0,885 x 2,135 x 0,30m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch
Rohbaurichtmaß: ‘ 885 x 2135‘ mm, 30 cm Wandstärke
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0008
Innentüren, Farbe Weiß, 0,885 x 2,135 x 0,30m
1.00
St
01.__.0009 Innentüren, Farbe Weiß, 0,76 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch
Rohbaurichtmaß: ‘ 760 x 2135‘ mm
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0009
Innentüren, Farbe Weiß, 0,76 x 2,135 m
3.00
St
01.__.0010 Zulage WC Garnitur Zulage für eine WC-Türgarnitur passend zu den angebotenen
Standardgarnituren für die WC und Badezimm
01.__.0010
Zulage WC Garnitur
6.00
St
01.__.0011 Türanlage, 3-teilig, 1385 / 2650 mm Türanlage 3‘-teilig bestehend aus einem einflügligen Türelement einer Massivholz-Blockzarge, Oberlicht und Seitenteil festverglast im Rahmen.
Material: Holz
Farbe glatt weiß
Rohbauöffnung Breite: ca.‘1385‘mm,
Höhe: ca.‘2650‘mm
Türflügel : Wohnraumtür mit Röhrenspaneinlage
‘1010x2135 mm mit Klarglas in ESG /
VSG Glas, LÖ 23
Drückergarnitur Fabrikat Hoppe Amsterdam in Edelstahl oder Aluminium ‘
Verglasung Sicherheitsschutzglas gemäß DIN / Vorschriften
Einbau in ‘Mauerwerk / Beton‘
01.__.0011
Türanlage, 3-teilig, 1385 / 2650 mm
1.00
St
01.__.0012 Glasausschnitt Tür, Klarglas, 1010x2135 Zulage für Wohnraumtüren ‘1010x2135 mm ‘(Wohnzimmer)‘
mit Klarglas in ESG / VSG Glas, LÖ 23
01.__.0012
Glasausschnitt Tür, Klarglas, 1010x2135
1.00
St
01.__.0013 Innentüren werkseitig kürzen Innentüren werkseitig kürzen als Zulage für
‘alle Innentüren.
01.__.0013
Innentüren werkseitig kürzen
L
1.00
psch
01.__.0014 Abstellraumtüren in den Wohnungen, Raumhoch Schrankelement, 4-tlg., 2135 x 2650 mm
Schranktür-Element, als Einbauschrank mit umlaufender Zarge
Flur / Abstellraum aus kunststoffbeschichteter Spanplatte, Farbe glatt weiß, mit
Kantenumleimer und Griffe aus Edelstahl in U-Form.
bestehend aus: 4 Türen ca. 500 / 2500 mm (links+ rechts), Dreh-/ Stulp- Beschlag mit einem senkr. Pfosten als Teilung / Türanschlag
01.__.0014
Abstellraumtüren in den Wohnungen, Raumhoch
1.00
St
01.__.0015 T 30 RS-Türen 1010 / 2135 mm, Stahlblechtür nach DIN 18 082, T 30 RS,
mit Umfassungszarge, für Mauerwerks- / Betonwand d= 30 cm, PZ-Schloß mit Rosettenbefestigung vorgerichtet, links oder rechts angeschlagen, mit Oberflächenschutz aus
Zinkchromat beschichtet, bauseitiger Anstrich, inklusive
Obertürschließer. Beschläge: Drückergarnitur mit Rosetten
Einbauort: ‘Technik
Angebotenes Fabrikat:
‘....................................................‘
01.__.0015
T 30 RS-Türen 1010 / 2135 mm,
1.00
St
02 Haus 2
02
Haus 2
02.__.0001 Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (40 mm) Wohnungsabschlusstür, ‘EG-SG‘, 1-flg. als Drehflügel
gem. Zeichnungen, Türstärke: 40 mm, gefälzt,
Rauchschutz: RS nach DIN 18095
Schallschutz: SK2 (Rw,R 32 dB ǀ Rw,P 37 dB)
Klimaklasse: III (2(c) nach DIN EN 12219)
Beanspruchung: Gruppe S (Klasse 3 nach DIN EN 1192)
Vollspaneinlage, Bodendichtung mit Schall-Ex W,
Oberfläche: CPL-Beschichtung Kantenausführung: 3-seitig beschichtet, 3-seitig mit Rundung 5 mm,
inkl. Türspion;
Bänder: ‘2 schwere Aufschraubbänder Simons VX 7939/160 ‘ o.glw. Schloß: ‘Mehrfachverriegelung KFV AS 2372 Klasse 4 ‘
o. glw., Drückergarnitur: Fabrikat Hoppe passend zum Typ Amsterdam, ‘Langschild-Sicherheitsgarnitur mit Ziehschutz ‘ nach DIN 18257, Sonstige Beschläge: absenkbare Bodendichtung
Inkl. Holz-Umfassungszarge in gleicher Oberfläche; Beanspruchungsgruppe S (Klasse 3 nach DIN EN 1192); Schließblech silberfarbig; Bekleidungen gerundet, 60 mm breit; Futterbrett gerundet, 25 mm stark; 1 Bandtasche pro Band; 2 Aufnahmeelemente für Obentürschließer; eingezogenes Dichtungsprofil, passend geschnitten;
Wandstärke in Mauerwerks- / Betonwänden 30 cm
Rohbaurichtmaß: ‘1010 x 2135 ‘mm
Fabrikat JELD-WEN Wärmeschutztür Typ42 oder gleichwertig
Weißlack 9010
Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0001
Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (40 mm)
7.00
St
02.__.0002 Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (70 mm) Wohnungsabschlusstür wie vor beschrieben, jedoch als Drehflügel mit Doppelfalz; Fabrikat JeldWen Typ 70 Doppelfalz oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0002
Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (70 mm)
O
7.00
St
02.__.0003 Zulage WE-Tür für Schallschutzklasse SK 4 Zulage Wohnungsabschlusstür für Schallschutz:
SK4 (Rw,R 42 dB ǀ Rw,P 47 dB)
02.__.0003
Zulage WE-Tür für Schallschutzklasse SK 4
7.00
St
02.__.0004 Zulage Schienen-Türschließer Zulage Schienen-Türschließer Ausstattung zu der vor beschriebenen Wohnungsabschlusstüren
mit einem Schienen-Türschließer, als Zulage,
Fabrikat ‘Geze TS 3000 ‘ oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0004
Zulage Schienen-Türschließer
7.00
St
02.__.0005 Zulage hydraulische Dämpfung Hydraulische Dämpfung zu den vor beschriebenen Obentür-
bzw . Scherentürschließern, für WE-Abschlusstüren liefern und einbauen, als Zulage
Angebotenes Fabrikat:
02.__.0005
Zulage hydraulische Dämpfung
O
1.00
St
02.__.0006 Innentüren, Farbe Weiß, 1,01 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage, inkl.
Drückergarnitur Fabrikat Hoppe Amsterdam in ‘Edelstahl oder Aluminium ‘Dekor: glatt weiß lackiert‘ endbehandelt mit Futter und Bekleidung.
Abmessung und Anzahl gem . Zeichnung.
Rohbaurichtmaß: ‘ 1010 x 2135‘ mm
Holzzarge für ca. ‘11,5 - 17,5 ‘ cm Wandstärke
in Mauerwerks- und Gipskartonwänden.
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0006
Innentüren, Farbe Weiß, 1,01 x 2,135 m
9.00
St
02.__.0007 Innentüren, Farbe Weiß, 0,885 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch
Rohbaurichtmaß: ‘ 885 x 2135‘ mm
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0007
Innentüren, Farbe Weiß, 0,885 x 2,135 m
19.00
St
02.__.0008 Innentüren, Farbe Weiß, 0,76 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch
Rohbaurichtmaß: ‘ 760 x 2135‘ mm
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0008
Innentüren, Farbe Weiß, 0,76 x 2,135 m
3.00
St
02.__.0009 Doppelflügeltür, Farbe Weiß, 1,60 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch Rohbaurichtmaß: ‘ 1600 x 2135‘ mm, Doppelflügeltür
mit Stand- und Gehflügel
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0009
Doppelflügeltür, Farbe Weiß, 1,60 x 2,135 m
3.00
St
02.__.0010 Zulage WC Garnitur Zulage für eine WC-Türgarnitur passend zu den angebotenen
Standardgarnituren für die WC und Badezimm
02.__.0010
Zulage WC Garnitur
12.00
St
02.__.0011 Glasausschnitt Tür, Klarglas, 1010x2135 Zulage für Wohnraumtüren ‘1010x2135 mm ‘(Wohnzimmer)‘
mit Klarglas in ESG / VSG Glas, LÖ 23
02.__.0011
Glasausschnitt Tür, Klarglas, 1010x2135
O
1.00
St
02.__.0012 Innentüren werkseitig kürzen Innentüren werkseitig kürzen als Zulage für
‘alle Innentüren.
02.__.0012
Innentüren werkseitig kürzen
L
1.00
psch
02.__.0013 T 30 RS-Türen 1010 / 2135 / 30 mm, Stahlblechtür nach DIN 18 082, T 30 RS,
mit Umfassungszarge, für Mauerwerks- / Betonwand d= 30 cm,
PZ-Schloß mit Rosettenbefestigung vorgerichtet, links oder rechts angeschlagen, mit Oberflächenschutz aus
Zinkchromat beschichtet, bauseitiger Anstrich, inklusive
Obertürschließer. Beschläge: Drückergarnitur mit Rosetten
Einbauort: ‘Schleuse
Angebotenes Fabrikat:
‘....................................................‘
02.__.0013
T 30 RS-Türen 1010 / 2135 / 30 mm,
1.00
St
02.__.0014 T 30 RS-Türen 1010 / 2135 / 420 mm, Stahlblechtür nach DIN 18 082, T 30 RS,
mit Umfassungszarge, für Mauerwerks- / Betonwand d= 42 cm,
PZ-Schloß mit Rosettenbefestigung vorgerichtet, links oder rechts angeschlagen, mit Oberflächenschutz aus
Zinkchromat beschichtet, bauseitiger Anstrich, inklusive
Obertürschließer. Beschläge: Drückergarnitur mit Rosetten
Einbauort: ‘Treppenhaus
Angebotenes Fabrikat:
‘....................................................‘
02.__.0014
T 30 RS-Türen 1010 / 2135 / 420 mm,
5.00
St
02.__.0015 T 30 RS, Eckzarge, 2-flg T 30 RS-Türen, Eckzarge, 2010/2135 mm
2 flüglige Stahlblechtür nach DIN 18 082, T 30 RS, PZ-Schloß mit Rosettenbefestigung vorgerichtet, links oder rechts angeschlagen, mit Oberflächenschutz aus Zinkchromat beschichtet, bauseitig Anstrich, inkl. Obertürschließer.Beschläge: Drückergarnitur mit Rosetten Rohbauöffnungsmaß:2010 / 2135 mm
Einbauort:Müllraum Tiefgarage‘ ‘
Angebotenes Fabrikat:
‘....................................................‘
02.__.0015
T 30 RS, Eckzarge, 2-flg
1.00
St
02.__.0016 Aussentür, Umfassungszarge, 1135 / 2135 mm Stahlblechtür für den Aussenbereich geeignet nach
DIN 18 082, mit Umfassungszarge, PZ-Schloß mit
Rosettenbefestigung vorgerichtet, DIN rechts,
mit Oberflächenschutz aus Zinkchromat
beschichtet, bauseitig Anstrich, inkl. Obertürschließer.
Beschläge: Edelstahl Drückergarnitur mit Rosetten
Rohbauöffnungsmaß: ‘1135 / 2135 ‘ mm
Wanddicke Betonwand: 30 cm,
Tür mit barrierefreien Austritt Schwelle 0,0 cm,
mit PZ-Panik-Grundschloss, mit Vorrichtung für bauseitiges
Elektronik Schloss, mit Sicherheitsgarnitur in Edelstahl.
Einbauort: ‘Rampe / Tiefgarage ‘
Angebotenes Fabrikat:
02.__.0016
Aussentür, Umfassungszarge, 1135 / 2135 mm
1.00
St
02.__.0017 Zulage Geräuscharmer elektromechanischer GEZE Drehtür-Antrieb Zulage Geräuscharmer elektromechanischer GEZE Drehtür-Antrieb für einflügelig vorbeschriebene Anschlagtüren
Geprüft und zertifiziert nach DIN 18650, mit Montageplattensatz.
Die Tür ist mit einem E-Öffner bzw. mit einem Schloß mit motorischer Funktion auszuführen.
Funktionen:
Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nacht
"Ladenschluss" nur in Verbindung mit externem Display-Programmschalter
Low Energy-Betrieb (Niedrigenergieantrieb) gemäß prEN 12650, bzw. DIN
18650,
Behinderungserkennung und Reversierung,Diagnosefunktion und Fehlerspeicher, sämtliche Einstellungen über Display-Programmschalter möglich zweiflügelig Variante mit integrierter Schließfolgeregelung,
Technische Merkmale:
Türbreite: Max. 1400 mm,
Türgewicht: Max. 180 kg,
Türöffnungswinkel: ca. 110°,
Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit einstellbar,
Elektrischer Endschlag einstellbar,
Offenhaltezeit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden
Bahngesteuertes Öffnen und Schließen
Abdeckhaube im Farbton: gemäß Vorbemerkungen
Anschlussmöglichkeiten:
Getrennte Eingänge für innere und äußere Sensoren,
Not-Stopp-Schalter,
Display-Programmschalter,
Motorschloss,
Stromversorgung für externe Geräte: 24 V DC, 1000 mA
Ansteuerelemente außen und innen:
Radarbewegungsmelder
Türanschlagpuffer
Sicherheitssensor:
geprüft nach DIN 18650, auf dem Türblatt montiert, zur Absicherung des Schwenkbereiches der Tür in Öffnungsrichtung. Erforderlich in Bereichen, in denen mit schutzbedürftigen Personen zu rechnen ist.
Sicherheits- und Ansteuersensor:
geprüft nach DIN 18650, auf dem Türblatt montiert, zur Absicherung des Schwenkbereiches der Tür in Schließrichtung. Erforderlich in Bereichen, in de-
nen mit schutzbedürftigen Personen zu rechnen ist.
Display-Programmschalter extern,
mit 4 Schaltstellungen
"AUS", "AUTOMATIKBETRIEB", "DAUEROFFEN", "LADENSCHLUSS"
sowie Anzeige der Betriebsart
Notschalter mit Glasscheibe
Sonstiges:
Elektroverkabelung bauseits durch Elektrofirma nach Kabelplan, Inbetriebnahme durch Werksmonteure bzw. Servicepartner.
Gemäß DIN 18650
Vor der ersten Inbetriebnahme der Türantriebe muss der ordnungsgemäße
Einbau aller Elemente und deren elektrischer Anschluss überprüft werden.
02.__.0017
Zulage Geräuscharmer elektromechanischer GEZE Drehtür-Antrieb
1.00
St
03 Haus 3
03
Haus 3
03.__.0001 Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (40 mm) Wohnungsabschlusstür, ‘EG-SG‘, 1-flg. als Drehflügel
gem. Zeichnungen, Türstärke: 40 mm, gefälzt,
Rauchschutz: RS nach DIN 18095
Schallschutz: SK2 (Rw,R 32 dB ǀ Rw,P 37 dB)
Klimaklasse: III (2(c) nach DIN EN 12219)
Beanspruchung: Gruppe S (Klasse 3 nach DIN EN 1192)
Vollspaneinlage, Bodendichtung mit Schall-Ex W,
Oberfläche: CPL-Beschichtung Kantenausführung: 3-seitig beschichtet, 3-seitig mit Rundung 5 mm,
inkl. Türspion;
Bänder: ‘2 schwere Aufschraubbänder Simons VX 7939/160 ‘ o.glw. Schloß: ‘Mehrfachverriegelung KFV AS 2372 Klasse 4 ‘
o. glw., Drückergarnitur: Fabrikat Hoppe passend zum Typ Amsterdam, ‘Langschild-Sicherheitsgarnitur mit Ziehschutz ‘ nach DIN 18257, Sonstige Beschläge: absenkbare Bodendichtung
Inkl. Holz-Umfassungszarge in gleicher Oberfläche; Beanspruchungsgruppe S (Klasse 3 nach DIN EN 1192); Schließblech silberfarbig; Bekleidungen gerundet, 60 mm breit; Futterbrett gerundet, 25 mm stark; 1 Bandtasche pro Band; 2 Aufnahmeelemente für Obentürschließer; eingezogenes Dichtungsprofil, passend geschnitten;
Wandstärke in Mauerwerks- / Betonwänden 30 cm
Rohbaurichtmaß: ‘1010 x 2135 ‘mm
Fabrikat JELD-WEN Wärmeschutztür Typ42 oder gleichwertig
Weißlack 9010
Angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0001
Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (40 mm)
21.00
St
03.__.0002 Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (70 mm) Wohnungsabschlusstür wie vor beschrieben, jedoch als Drehflügel mit Doppelfalz;
Fabrikat JeldWen Typ 70 Doppelfalz oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0002
Wohnungsabschlusstür 1010 x 2135 cm (70 mm)
O
21.00
St
03.__.0003 Zulage WE-Tür für Schallschutzklasse SK 4 Zulage Wohnungsabschlusstür für Schallschutz:
SK4 (Rw,R 42 dB ǀ Rw,P 47 dB)
03.__.0003
Zulage WE-Tür für Schallschutzklasse SK 4
16.00
St
03.__.0004 Zulage Schienen-Türschließer Zulage Schienen-Türschließer Ausstattung zu der vor beschriebenen Wohnungsabschlusstüren
mit einem Schienen-Türschließer, als Zulage,
Fabrikat ‘Geze TS 3000 ‘ oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0004
Zulage Schienen-Türschließer
21.00
St
03.__.0005 Zulage hydraulische Dämpfung Hydraulische Dämpfung zu den vor beschriebenen Obentür-
bzw . Scherentürschließern, für WE-Abschlusstüren liefern und einbauen, als Zulage
Angebotenes Fabrikat:
03.__.0005
Zulage hydraulische Dämpfung
O
1.00
St
03.__.0006 Innentüren, Farbe Weiß, 1,01 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage, inkl.
Drückergarnitur Fabrikat Hoppe Amsterdam in ‘Edelstahl oder Aluminium ‘Dekor: glatt weiß lackiert‘ endbehandelt mit Futter und Bekleidung.
Abmessung und Anzahl gem . Zeichnung.
Rohbaurichtmaß: ‘ 1010 x 2135‘ mm
Holzzarge für ca. ‘11,5 - 17,5 ‘ cm Wandstärke
in Mauerwerks- und Gipskartonwänden.
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0006
Innentüren, Farbe Weiß, 1,01 x 2,135 m
O
1.00
St
03.__.0007 Innentüren, Farbe Weiß, 0,885 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch
Rohbaurichtmaß: ‘ 885 x 2135‘ mm
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0007
Innentüren, Farbe Weiß, 0,885 x 2,135 m
67.00
St
03.__.0008 Innentüren, Farbe Weiß, 0,76 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘EG-SG‘ mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch
Rohbaurichtmaß: ‘ 760 x 2135‘ mm
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0008
Innentüren, Farbe Weiß, 0,76 x 2,135 m
5.00
St
03.__.0009 Doppelflügeltür, Farbe Weiß, 1,26 x 2,135 m Wohnraumtüren,‘mit Röhrenspaneinlage wie vor beschrieben, jedoch Rohbaurichtmaß: ‘ 1260 x 2135‘ mm, Doppelflügeltür
mit Stand- und Gehflügel
Fabrikat: Jeld Wen Optima 30 mit Rundkante o.glw.
angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0009
Doppelflügeltür, Farbe Weiß, 1,26 x 2,135 m
3.00
St
03.__.0010 Schiebetür in der Wand laufend 1-flg. Schiebetür in der Wand laufend
liefern und einbauen.
Dekor: glatt weiß lackiert‘ endbehandelt,
Türblatt stumpf Türeinlage aus Röhrenspan,
Tür-Nennmaß: ‘885 - 1010 x 2135 ‘ mm
Rollenmechanik im Kasten oben verdeckt, Führung im Türblatt eingenutet. Türschloss mit Bodenriegel.
Fabrikat: ‘Jeld Wen Optima 30 o.glw. ‘
Angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0010
Schiebetür in der Wand laufend
1.00
St
03.__.0011 1-teilige Schiebetür mit Futter und Bekleidung Schiebetür als 1-flg. Schiebetür
mit Futter und Bekleidung liefern und einbauen.
Dekor: glatt weiß lackiert‘ endbehandelt,
Türblatt stumpf Türeinlage aus Röhrenspan,
Tür-Nennmaß: ‘885 - 1010 x 2135 ‘ mm
Holzzarge für ca. ‘11,5-15,0 ‘ cm Wandstärke in Mauerwerks-
und Gipskartonwänden. Rollenmechanik im Kasten oben
verdeckt, Führung im Türblatt eingenutet. Türschloss mit
Bodenriegel.
Fabrikat: ‘Jeld Wen Optima 30 o.glw. ‘
Angebotenes Fabrikat / Typ:
03.__.0011
1-teilige Schiebetür mit Futter und Bekleidung
O
1.00
St
03.__.0012 Türanlage, 3-teilig, 1265 / 2650 mm Türanlage 3‘-teilig bestehend aus einem einflügligen Türelement, einer Massivholz-Blockzarge, Oberlicht und Seitenteil festverglast im Rahmen.
Material: Holz
Farbe glatt weiß
Rohbauöffnung Breite: ca.‘1260‘mm,
Höhe: ca.‘2650‘mm
Türflügel : Wohnraumtür mit Röhrenspaneinlage
‘1010x2135 mm mit Klarglas in ESG /
VSG Glas, LÖ 23
Drückergarnitur Fabrikat Hoppe Amsterdam in Edelstahl oder Aluminium ‘
Verglasung Sicherheitsschutzglas gemäß DIN / Vorschriften
Einbau in ‘Mauerwerk / Beton‘
03.__.0012
Türanlage, 3-teilig, 1265 / 2650 mm
4.00
St
03.__.0013 Zulage WC Garnitur Zulage für eine WC-Türgarnitur passend zu den angebotenen
Standardgarnituren für die WC und Badezimm
03.__.0013
Zulage WC Garnitur
29.00
St
03.__.0014 Glasausschnitt Tür, Klarglas, 1010x2135 Zulage für Wohnraumtüren ‘1010x2135 mm ‘(Wohnzimmer)‘
mit Klarglas in ESG / VSG Glas, LÖ 23
03.__.0014
Glasausschnitt Tür, Klarglas, 1010x2135
O
1.00
St
03.__.0015 Innentüren werkseitig kürzen Innentüren werkseitig kürzen als Zulage für
‘alle Innentüren.
03.__.0015
Innentüren werkseitig kürzen
L
1.00
psch
03.__.0016 Schrankelement, 4-tlg., Raumhoch Schrankelement, 4-tlg., 2135 x 2650 mm
Schranktür-Element, als Einbauschrank mit umlaufender Zarge
Flur / Abstellraum aus kunststoffbeschichteter Spanplatte, Farbe glatt weiß, mit
Kantenumleimer und Griffe aus Edelstahl in U-Form.
bestehend aus: 4 Türen ca. 500 / 2500 mm (links+ rechts), Dreh-/ Stulp- Beschlag mit einem senkr. Pfosten als Teilung / Türanschlag
03.__.0016
Schrankelement, 4-tlg., Raumhoch
2.00
St
03.__.0017 Schrankelement, 3-tlg., Raumhoch Schrankelement, 3-tlg., 1750 x 2650 mm
Schranktür-Element, als Einbauschrank mit umlaufender Zarge
Flur / Abstellraum aus kunststoffbeschichteter Spanplatte, Farbe glatt weiß, mit
Kantenumleimer und Griffe aus Edelstahl in U-Form.
bestehend aus: 3 Türen ca. 550 / 2500 mm (links+ rechts), Dreh-/ Stulp- Beschlag mit einem senkr. Pfosten als Teilung / Türanschlag
03.__.0017
Schrankelement, 3-tlg., Raumhoch
2.00
St
03.__.0018 Schrankelement, 2-tlg., Raumhoch Schrankelement, 2-tlg., 1260 / 1400 x 2650 mm
Schranktür-Element, als Einbauschrank mit umlaufender Zarge
Flur / Abstellraum aus kunststoffbeschichteter Spanplatte, Farbe glatt weiß, mit
Kantenumleimer und Griffe aus Edelstahl in U-Form.
bestehend aus: 2 Türen ca. 600 / 2500 mm (links+ rechts), Dreh-/ Stulp- Beschlag mit einem senkr. Pfosten als Teilung / Türanschlag
03.__.0018
Schrankelement, 2-tlg., Raumhoch
2.00
St
03.__.0019 T 30 RS-Türen 1010 / 2135 / 300 mm, Stahlblechtür nach DIN 18 082, T 30 RS,
mit Umfassungszarge, für Mauerwerks- / Betonwand d= 30 cm, PZ-Schloß mit Rosettenbefestigung vorgerichtet, links oder rechts angeschlagen, mit Oberflächenschutz aus
Zinkchromat beschichtet, bauseitiger Anstrich, inklusive
Obertürschließer. Beschläge: Drückergarnitur mit Rosetten
Einbauort: ‘Technik / Schleuse
Angebotenes Fabrikat:
‘....................................................‘
03.__.0019
T 30 RS-Türen 1010 / 2135 / 300 mm,
5.00
St
03.__.0020 T 30 RS-Türen 1010 / 2135 / 420 mm, Stahlblechtür nach DIN 18 082, T 30 RS,
mit Umfassungszarge, für Mauerwerks- / Betonwand d= 42 cm, PZ-Schloß mit Rosettenbefestigung vorgerichtet, links oder rechts angeschlagen, mit Oberflächenschutz aus
Zinkchromat beschichtet, bauseitiger Anstrich, inklusive
Obertürschließer. Beschläge: Drückergarnitur mit Rosetten
Einbauort: ‘Treppenhaus
Angebotenes Fabrikat:
‘....................................................‘
03.__.0020
T 30 RS-Türen 1010 / 2135 / 420 mm,
5.00
St
03.__.0021 Lohnarbeit Facharbeiter Unvorhergesehene Arbeiten eines des Facharbeiters zum
Nachweis und schriftlichem Auftrag des Bauherrn,
Material nach tatsächlichem Aufwand abrechnen.
Vorlage / Gegenzeichnung innerhalb der angefallenene Woche
03.__.0021
Lohnarbeit Facharbeiter
O
1.00
St