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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Elektrotechnik
1
Elektrotechnik
Technische Vorbemerkungen Niederspannungsanlagen
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen
Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
DIN EN 60669-1; VDE 0632-1
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen
- Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 60669-2-1; VDE 0632-2-1
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen
- Teil 2-1: Besondere Anforderungen - Elektronische Schalter
DIN EN 60669-2-2; VDE 0632-2-2
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen
- Teil 2-2: Besondere Anforderungen - Fernschalter
DIN EN 60669-2-3; VDE 0632-2-3
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen
- Teil 2-3: Besondere Anforderungen - Zeitschalter
DIN EN 60669-2-4; VDE 0632-2-4
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen
- Teil 2-4: Besondere Anforderungen - Trennschalter
DIN EN 61386-1; VDE 0605-1
Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Energie und für Informationen
- Teil 1: Allgemeine Anforderungen
BVF Richtlinie 2
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und Flächenkühlungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 6
Steuerung und Regelung von Elektro-Fußbodenheizungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
VdS 2005
Leuchten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2007
Informationstechnologie (IT-Anlagen) - Gefahren und Schutzmaßnahmen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2023
Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen,
Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2024
Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen,
Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2025
Elektrische Leitungsanlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2046
Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2057
Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt B § 8 AFB 2008 für elektrische Anlagen in
andwirtschaftlichen Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2067
Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft, Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2311
VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen - Planung und Einbau
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2349-1
Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2349-2
EMV-gerechte Errichtung von Niederspannungsanlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 3501
Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln
- RCD und FU; Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Die Vorschriften des zuständigen Stromversorgungsunternehmens. Diese gelten mit Vorrang.
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN EN 12098-1
Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen
- Teil 1: Regeleinrichtungen für Warmwasserheizungen - Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-3
Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen
- Teil 3: Regeleinrichtungen für Elektroheizungen - Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-5
Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen
- Teil 5: Schalteinrichtungen zur programmierten Ein- und Ausschaltung von Heizungsanlagen
- Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 60848
GRAFCET, Spezifikationssprache für Funktionspläne der Ablaufsteuerung
VDI 3814 Blatt 1
Gebäudeautomation (GA) - Grundlagen
VDI 3814 Blatt 2.1
Gebäudeautomation (GA) - Planung - Bedarfsplanung, Betreiberkonzept und Lastenheft
VDI 3814 Blatt 2.2
Gebäudeautomation (GA) - Planung - Planungsinhalte, Systemintegration und Schnittstellen
VDI 3814 Blatt 3.1
Gebäudeautomation (GA) - GA-Funktionen - Automationsfunktionen
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters
durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer
entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse,
gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck
dauerhaft entsprechen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das
zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen
der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu
übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten
Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten
eilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern,
dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre
entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das
Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten.
Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber
bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden
Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies
gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die
Bauleitung zu konsultieren.
Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden.
Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen.
Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls
ist ein anderer Leitungsweg zu wählen.
Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind
zu beschriften. Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein. Eine handschriftliche Ausführung
ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten.
Codierte Bezeichnungen sind zu erläutern.
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen
für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen.
Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre
oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden
müssen korrosionsgeschützt sein.
Wenn in der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsplänen keine abweichenden Vorgaben gemacht
werden, sind die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitsplatzsteckdosen 115 cm und Lichtschalter 105 cm
über dem Fertigfußboden anzubringen. Die Maße sind jeweils Achsmaße, bei senkrecht angeordneten
ombinationen für den obersten Schalter.
Für Leistungen anderer Auftragnehmer, wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Tür-, Fenster-
und Rollladenantriebe, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw. sind alle
erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen bis an die jeweilige Anschlussschnittstelle zu verlegen.
Der Anschluss der betreffenden Anlagen und Geräte sowie deren Inbetriebnahme gehören zur
eistung des jeweiligen Auftragnehmers.
Leitungen
Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage verlassen.
Bei Installationen bei Umbauten und Sanierungen, die als Bestand belassen werden, ist sorgfältig
zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der Installationen sind
auch sämtliche Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter
sowie unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr
gemeinsam verlegt sein.
Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich, unverlierbar, übersichtlich und systematisch in Klemmkästen,
Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber hinaus auf
eigene Klemmen zu führen.
Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die
Rohre die Festigkeitsanforderungen nach DIN VDE 0100-520 erfüllen. Risiko und Beweislast für beim
Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer.
(Unter Angaben zur Ausführung: Allgemeines)
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für
Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die
erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre
oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden
müssen korrosionsgeschützt sein.
Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen
nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu
verlegen.
Leitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden, das schräg über Wandflächen
verlaufende Verlegen ist unzulässig. Leitungen unter Decken müssen rechtwinklig auf Wände zulaufen. D
ie Installationszonen nach DIN 18015-3 sind zu beachten.
(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)
DIN 18015-3
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel
Leitungen in Böden, auch in Hohl- und Doppelböden, dürfen nur parallel bzw. senkrecht zu den Wänden
verlegt werden, schräg verlaufende Leitungen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer hat für seine Zwecke installierte Kabelzugrohre, Wanddurchführungen und dergleichen
mit Verbindung zum Außenbereich während der Bauausführung gegen eindringendes Wasser,
Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten.
Bei der Montage von Installationsrohren für geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln
bzw. Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen
bzw. mehr als 3 Bögen sind Zugkästen vorzusehen. Abweichend von Abschnitt 3.2.3 ATV DIN 18382
sind alle Leerrohre mit Zugdraht auszurüsten.
Stegleitungen dürfen nur verwendet werden, wenn eine andere Leitungsart wegen der vorhandenen
Unter- und Deckkonstruktion nicht möglich ist und der Auftraggeber seine Einwilligung gegeben hat.
Es ist eine Reserveader zusätzlich zu verlegen. Für Deckenauslässe sind spezielle Auslässe für
Stegleitungen zu verwenden.
Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit Greif-Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30 cm) befestigt
werden. Bei mehr als drei parallel verlaufenden Leitungen sind Registerschienen zu verwenden.
Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind grundsätzlich durch Schutzrohre (putzbündig,
abgedichtet) herzustellen. Für jede Leitung ist in der Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei
senkrechter Verlegung in Schichten sind Schellen mit Druck- und Gegenwanne zu verwenden.
In Werkstätten, Lagerräumen und dergleichen sind die Leitungen bis 2,50 m über OKF durch
eine offene Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen.
Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind mit Formstücken für horizontale oder vertikale
Richtungsänderungen einzubauen. Gitterträger sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber
zugelassen. Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vorgegeben wird, sind
Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu befestigen. Abhängungen von den Decken bedürfen
der ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung.
Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen,
sind mit Schellen zu befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen.
Bodenkanäle
Bodenkanäle und -verteilungen in Estrich mit Anforderungen an den Schallschutz dürfen
keine starre Verbindung mit der Rohdecke haben. Es sind nur Nivellierschrauben mit
ämmelementen zu verwenden.
Bodenkanäle und -verteilungen im Estrich dürfen sich beim Einbringen des Estrichs nicht
verformen und müssen gegen das Eindringen von Estrichmörtel oder Fließestrich gesichert sein.
Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile sind während der Montagezeit gegen
Verschmutzungen und Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf. provisorisch zu schließen.
Alle Bauteile des Bodenkanalsystems sind auf die Nutzung der Bodenfläche abzustimmen,
insbesondere auf zu erwartende Punktlasten.
Verteilungen, Dosen, Geräte
Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet
sein und sind mit Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen. Spreizklemmenbefestigung
als alleinige Halterung ist nicht zugelassen.
Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Öffnungsrichtung der Türen zu achten.
Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten Metall-Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung
ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit im Kunststoff eingeschnittenem Gewinde sind nicht zugelassen.
Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht festgegipst werden, sondern diese sind -
soweit notwendig - nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten sind
Dosen und Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu befestigen, dass ein einwandfreier
Sitz gewährleistet wird.
Bei Unterputzdosen und Auslässen in gefliesten Wänden ist auf den Fliesenschnitt zu achten oder
durch entsprechende Verlegung eine Lagekorrektur durch den Fliesenleger im Fliesenraster
zu ermöglichen.
Alle freien Kabelenden der Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu versehen. Alle Deckenauslässe
sind mit Deckenhaken zu versehen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung
vorgeschrieben ist oder Auslässe nicht ausdrücklich für Unterbauleuchten vorgesehen sind.
Alle Leuchten sind mit den entsprechenden Lampen bzw. Leuchtmitteln zu bestücken.
Für alle Unterverteilungen und Verteilungen sind einheitliche Schlösser vorzusehen.
In Hauptverteilungen sind Schlösser nach Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen.
Auch bauseits gelieferte Motorschutzgeräte müssen auf die Nennstromstärke des jeweils
zu schützenden Motors eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der
Herstellerfirma zu erfolgen.
Besondere Leistungen
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner
Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma
auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen
1.1 Allgemein
1.1
Allgemein
1.2 Wohnungen
1.2
Wohnungen