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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Die BietererklärungDie ProjektbeschreibungDie zusätzliche VertragsbedingungenDie
zusätzlich technische
VertragsbestimmungenBodengutachtenDeklarationsanalyseAmtlicher LageplanDie
Leistungsbeschreibungdie statischen Positionsplänedie Ausführungsplanung
Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen /
Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir
bieten die Ausführung der beschriebeben Leistung zu den von mir / uns
eingesetzten Preisen an.
An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der
Zuschlagfrist gebunden.
Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet,
und bei der Kalkulation berücksichtigt.Ich / Wir sind Mitglied der
Berufsgenossenschaft:
seit:. . . . . . . . . . . . . .
unter der Nummer:. . . . . . . . . . . . . .
Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen:
m Ja m Nein
Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an
Nachunternehmer übertragen.
Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung
der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche
ich unaufgefordert ein:- Freistellungsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG
- Bestätigungen der Haftpflichtversicherung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über
Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten
- Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen
Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis
vorzuhalten
Zulässige Verwendung von Unterlagen: Der Bieter ist nur berechtigt, die
Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung
seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen
vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der
Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat
sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon
auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind.
Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein
Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen
einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums
der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat
der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des
Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine
angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt.
Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom
Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten.
Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot
meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben
kann.
Ort: . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . . . .
.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . .
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und
Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Lage: Das Projekt befindet sich am östlichen Rand von Alfter im Stadtteil
Oedekoven. Hier entstehen zwei unterkellerte Mehrfamilienwohnhäuser -
zweigeschossig mit Staffelgeschoss - mit je 10 Wohneinheiten und gemeinsamer
Tiefgarage.
Das Grundstück befindet sich in Hanglage. Die Erschließung erfolgt über die
Alfterer Straße über das Untergeschoss
Die Baustellenzufahrt für Bautätigkeiten erfolgt von der Alfterer Straße auf das
Grundstück. Der Bauzaun wird entlang der äußeren Grundstücksgrenzen aufgestellt.
Anschrift der Baustelle: Alfterer Straße 77 & 79, 53347 Alfter
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke
vorhanden. An das Bauvorhaben
grenzen folgende Bebauungen an: Wohnbebauung, Kindergarten (siehe Lageplan)
Zufahrtmöglichkeiten / Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Alfterer Straße
Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen folgende
Transportmittel zur Verfügung: vom AN vorzuhalten.
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der
Geschosse. (Neubau)
Bauart: Das Projekt umfasst zwei Mehrfamilienhäuser mit je 10 Wohneinheiten und
einem Kellergeschoss inkl. gemeinsamer Tiefgaragein Massivbauweise
Kellergeschoss: WU Konstruktion mit Lastfall gegen drückendes Wasser
Decken: Ortbetondecken
Bodenaufbauten: Dämmung mit Estrich und Bodenbelag
Außenwände: Mauerwerk teilw. Stahlbeton mit Wärmedämmverbundsystem, UG
Stahlbeton Halbfertigteilwände
Fenster: Kunststofffenster mit Rollladenkästen
Innenwände tragend: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton
Innenwände nicht tragend: Metallständerwände mit GK-Bekleidung,
Gipskartonvorsatzschalen, Leichtbetonsteine
Treppen: , entkoppelt
Dachform: Flachdach
Höhen und Flächen (Neubau)
OKFFB UG- 3,20 m
OKFFB EG+ 0,00 m = 94,20 ü.NN
OKFFB OG+ 2,95 m
OKFFB STG+ 6,05 m
OK Attika StG+ 7,27 m
OK Attika Dach + 9,46 m
Umbauter Raumca. 9.271 m³
Name und Anschrift des Auftraggebers:
s. Deckblatt
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: s. Deckblatt
Geplante Dauer der Arbeiten: s. Deckblatt
Sigeko
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wurde vom AG beauftragt.
Projektbeschreibung
ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell
gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben
beziehen sich auf die VOB/B.
Zu § 1 Art und Umfang der Leistung
1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten
Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für
sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder
gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte
Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart.
2. Vertragsbestandteile werden:
- alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung
erfassten Pläne, Dokumente etc.
- ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in
den Vertrag aufgenommen werden. Hierzu zählen u.a. weiterführende statische
Unterlagen etc.
- bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten
Reihenfolge.
Zu § 2 Vergütung
Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB.
Zu § 3 Ausführungsunterlagen
1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom
Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der
AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als
pdf oder dwg Datei per Mail.
5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem
Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur
Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die
Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung
nicht eingeschränkt.
Zu § 4 Ausführung
4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen
rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die
Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage.
4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme
privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das
gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse.
Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem prozentualen Anteil seiner
Nettorechnungssumme an den Kosten der Beistellungen durch den Auftraggeber.
Diese werden als "Abzüge Netto" definiert und setzen sich wie folgt zusammen:
-Bauleistungsversicherung: 0,4%
-Bauwasser: wird durch AN gestellt
-Baustrom: wird durch AN gestellt
-Sanitärunterhaltung: wird durch AN gestellt
Die Gesamt Abzüge netto betragen somit 0,4%.
Zu § 5 Ausführungsfristen
als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3
des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das
Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als
Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des
Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der
Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von
mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei
beidseitiger Anerkenntnis als bindend.
Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von
Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem
Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet.
Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen
Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen.
Zu § 7 Verteilung der Gefahr
Ergänzung: Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener
Deckungssumme abzuschließen.
Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien
Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und
dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der
Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist
ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem
Grundstück befinden.Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der
Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.Wird der
Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf
einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der
Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.Zu
§ 11 Vertragsstrafe
Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der
Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5%
der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die
Vertragsstrafe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als
Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags.
Zu § 12 Abnahme
Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird
ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB.
Zu § 13 Mängelansprüche
Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5
Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von
Feuerungsanlagen.
Zu § 14 Abrechnung
Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen
hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AuftraggebersDie Beteiligung
des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als
Anerkenntnis.Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu
nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen
zulässig.Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages in
besonderen Abschnitten auszuweisen.Abschlag- und Schlussrechnungen und die
notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen.Zu §
15 Stundenlohnarbeiten
Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen.Über
Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel
einzureichen.Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten
Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung
der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der
Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der
Leistung enthalten.Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte
Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen
einzuordnen.Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK
Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen,
soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden.Zu § 16 Zahlung
Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der
Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in
voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet.Schlussrechnungen werden
nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen
Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit
der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen).Abschlagzahlungen
für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes
gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem
Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die
Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen,
aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der
Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der
Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe
und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend
zu verrechnen.Als Tag der Zahlung giltbei Übergabe oder Übersendung von
Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung,Bei Bezahlung durch
Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung,Bei Überweisung oder
Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung
des Auftrags an die Post oder Geldanstalt.Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto
wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten
Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der
prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann
das angebotene Skonto abziehen, wenn
- die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen,
- die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen wird.
- Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exklusive Feiertage NRW.Zu § 17
Sicherheitsleistung
Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für
die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von
Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der
Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl.
der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die
Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über
die ausgeführte Leistung zu erfolgen.Die Sicherheitsleistung kann nach
mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf
ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt
selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften"
zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden.Die Sicherheit für
Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des
Antrags zu leisten.Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen
zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl.
Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche - auch auf
Erstattung von Überzahlung - erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von
Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht
berührt.Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen
zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden
ist, eingebaut sind.Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und
schriftlich angenommen sind.Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.Zu § 18 Streitigkeiten
Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38
Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
dem Vertrag Bonn.Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache
abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen
in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und
außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Baustelleneinrichtung
Alle Sicherheits- und Baustelleneinrichtungen, Hebezeuge, Geräte, Container,
Toiletten etc. die nicht ausdrücklich in einzelnen Positionen erfasst wurden,
sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.Seitens des AGs ist es
geplant, die Baustelle mit einem Kran zu bedienen, der neben der
Tiefgaragenzufahrt auf dem Grundstück positioniert werden soll. Änderungen durch
den AN sind möglich. Die Positionierung des Baukrans in der Baugrube ist nicht
gewünscht. Bei Änderungen durch den AN ist ein Baustelleneinrichtungsplan der
Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle den Kran betreffenden
Kosten sowie für die Errichtung des Baukrans ggfls. notwendige Fundamente sowie
die Entfernung der Fundamente unmittelbar nach Abbau des Krans sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Grundlage für die Baustelleneinrichtung bildet der Baustelleneinrichtungsplan.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baumaßnahme einen
Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan ist mit der Bauleitung
abzustimmen und verbindlich einzuhalten.
Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgende zusätzliche Angaben
enthalten:
Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze;Angabe der
Schwenkbereiche des Krans unter Berücksichtigung von Hindernissen, z. B.
Freileitungen;Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und
Anlagen;Entsorgungseinrichtungen;bei notwendigen Wasserhaltungsarbeiten Anzahl
und Lage der Pump- und Schluckbrunnen oder Vorfluter sowie der erforderlichen
Rohrleitungen.
Erdarbeiten
Der Auftragnehmer hat sich vor Aufnahme der Arbeiten bei Versorgungsunternehmen
davon zu überzeugen, dass alle Leitungen vom Netz (z.B. Strom, Gas, Wasser,
Wärme) getrennt und verschlossen sind.Kosten für die Behebung von Schäden z.B.
an Bürgersteigen etc. trägt der Verursacher unmittelbar, bzw. über eine Umlage,
falls mehrere Auftragnehmer für den Schaden verantwortlich sind, oder der
Verursacher sich mehr eindeutig feststellen lässt.Die Böschungswinkel sind gemäß
DIN 4124 / DIN 18300 bzw. den Vorgaben des Bodengutachtens anzulegen. Die
Abrechnung des Aushubs erfolgt rechnerisch anhand der Planunterlagen
bzw.gemeinsamen Aufmass. Überflüssiger Aushub durch zu flach angelegte
Böschungen wird nicht vergütet. Vergütet wird nur das tatsächlich ausgehobene
Volumen, ohne Vergütung der Auflockerung, das im gemeinsamen Aufmaß ermittelt
wird.
Maurerarbeiten
Besonders zu beachten sind:
- DIN 1053-1 "Mauerwerk - Ausführung und Bemessung",
- DIN V 106-1 "Kalksandsteine - Teil 1: Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock-,
Plansteine, Planelemente, Fasensteine, Bauplatten, Formsteine",
- DIN V 106-2 "Kalksandsteine - Teil 2: Vormauersteine und Verblender",
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für KS-Mauerwerk.
Wandanschlüsse mit Stumpfstoßtechnik: Sofern in den Ausführungsplänen oder den
statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, gelten folgende
Vorgaben zur Stumpfstoßtechnik: Wandanschlüsse sind in der bewährten
Stumpfstoßtechnik auszuführen. Dabei sind im Höhenabstand von ca. 50 cm in den
Mörtelfugen Edelstahl-Flachstahlanker einzulegen. Die Anschlussfugen sind aus
statischen und schalltechnischen Gründen zu vermörteln. Bei einschaligen Wänden
mit Schallschutzanforderungen, empfiehlt es sich, die Trennwand (z.B.
Wohnungstrennwand) durchstoßen zu lassen und die flankierenden Wände (z.B.
Tragschalen der Außenwände) stumpf anzuschließen.
Witterungsschutz: Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem
üblicherweise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers, ist eine
Nebenleistung nach DIN 18299. Baustoffe, z.B. Mauersteine und Mörtel, sowie
Bauteile, z.B. Wände, sind daher z.B. durch Abdecken mit Folie gegen
Niederschlagswasser zu schützen.
Arbeiten bei Frost: Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chloridhaltigen Tausalze
oder Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel das Mauerwerk schädigen
können. Nach DIN 1053 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen
Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen
der DIN 1053-1 und der DIN 18330 zu beachten. Das Mauern bei Frost bedarf der
Zustimmung des Auftraggebers.
Oberflächenbehandelung von Innenwänden: Übliche Anforderungen an die Oberfläche
der Innenwände liegen vor, wenn die Wände mit Putzen bekleidet werden, die als
Träger von Anstrichen und Tapeten dienen. Erhöhte Anforderungen an die
Rohbauwand ("nicht flächenfertige Wand" nach DIN 18202) oder den Innenputz sind
besonders zu beschreiben.
Vorarbeiten zum Auftrag von Dünnlagenputz: Ein tapezierfähiger Untergrund kann
bereits durch Auftrag eines Dünnlagenputzes erzielt werden. Bei der Ausführung
ist das Merkblatt "Dünnlagenputz im Innenbereich", Herausgeber Deutscher
Stuckgewerbebund zu beachten. Die mittlere Putzdicke beträgt 5 mm. An der
dünnsten Stelle ist eine Mindestdicke von 3 mm einzuhalten. Grundsätzlich sind
bei Dünnlagenputz an den Putzgrund erhöhte Anforderungen an die Maßtoleranz der
Rohbauwände zu stellen. Bereits der Putzgrund zum Auftrag von Dünnlagenputz muss
den Anforderungen für "flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6
genügen. Ohne besondere Vereinbarung muss die Rohbauwand nur die Anforderungen
für "nicht flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5 erfüllen.
Das Anpassen der Steine durch schneiden, in Höhe und Länge, entsprechend der
Ausführungsplanung des Architekten. Steinformate können auf Wunsch des Bieters /
Auftragnehmers z.B. an Brüstungen oder Wandabschlüssen von den ausgeschriebenen
Fromaten abweichen, Ebenheitsabweichungen, Festigkeitsklassen, Rohdichte und
Mauerwerksdicke dürfen nicht geändert werden.
Betonarbeiten
Stahlbetonbauteile die mit Wasser in Berührung kommen sind als weiße Wanne
auszuführen.
Verdichten des Betons mit einem Innenrüttler. Ein Ersatzgerät ist betriebsbereit
auf der Baustelle vorzuhalten.Entmischungen des Betons sind durch eine
Begrenzung der freie Fallhöhe des Betons auf maximal 50 cm unter Verwendung von
Fallrohren zu verhindern.Der Beton soll Lagenweise, frisch in frisch eingebaut
werden. Beim verdichten sind die einzelnen Schichten zu vernageln, d.h. der
Rüttler soll noch in die untere, bereits verdichtete Schicht eintauchen.Die
Betonnachbehandelung des Sohlbetons erfolgt gemäß DIN 1045-3 durch abdecken mit
Folie. Der Beton ist mindestens drei Tage lang feucht zu halten. Bei kalter
Witterung oder langsamer Festigkeitsentwicklung des Betons ist die
Nachbehandelungsdauer gegebenenfalls zu verlängern. Bei Temperaturen unter +5°C
verlängern sich die Abdeckfristen.Die Ausschalfrist für den Beton der Wände
beträgt im Regelfall drei Tage. Die Ausschalfrist dient als Betonnachbehandelung
und ist zwingend erforderlich. Bei Temperaturen unter +5°C verlängern sich die
Ausschalfristen.Betoniertermine sind mindestens zwei Werktag vorher beim
Bauleiter anzumelden.Betoniertermine bei Außentemperaturen unter +5°C müssen mit
der Bauleitung abgestimmt und freigegeben werden.Die Abdichtung der Arbeitsfugen
erfolgt mit beschichteten Fugenblechen oder Fugenbändern die in den frischen
Beton eingebaut werden. Der Stoß der Fugenbleche erfolgt durch verkleben.
Eckausbildung der Fugenbänder nur mit vorkonfektionierten Formteilen.Bei
Arbeitsfugen in Kelleraußenwänden erfolgt die Abdichtung mit einem
außenliegenden Fugenband.Vor dem Betonieren sind die Arbeits- und
Betonierfugenfugen sorgsam von losem Beton und Zementschlempe zu reinigen und
mit klarem Wasser vorzunässen bis die Oberfläche matt feucht ist.Für
Schalungsanker in den Kelleraußenwänden sind Faserzementrohre, Innendurchmesser
22 mm, zu verwenden. Diese Rohre werden später nach Herstellervorschrift
verschlossen mittels in Kunstharz getauchte Pfropfen. Die Pfropfen sind
außenseitig mit Kunstharz zu verspachteln.Für die Außenwand ist
Großflächenschalung zu verwenden. Brettschalung ist nicht zugelassen.Die
Arbeitsfuge zwischen Außenwand und Kelledecke wird mit einem schmalen Fugenblech
oder Fugenband abgedichtet.Durchdringungen durch die Sperrbetonwand sind vor dem
Betonieren als Rohrdurchführung einzusetzten oder später mit Kernbohrungen und
Dichtelement auszuführen.Abstimmung des Größtkorns der Gesteinskörnung auf die
Stababstände der Bewehrung.
Nachfolgende Bauteile sind vom Architekten / Bauleiter, die Bewehrung vom
Statiker, vor dem Betonieren förmlich abzunehmen und durch Protokolle und Fotos
zu dokumentieren. Der AN hat diese Teilabnahmen zwei Arbeitstage vor der Abnahme
schriftlich beim Architekten / Bauleiter und Statiker schriftlich anzumelden.
Bauteile die ohne Abnahme eingebaut wurden und bei denen eine nachträgliche
Abnahme nicht möglich ist, können auf Anweisung des Architekten / Bauleiteres zu
Lasten des AN, abgebrochen und neu errichtet werden.
Alle Arbeitsfugen einschl. innen und aussenliegenden Fugenblechen oder
Fugenbändern, deren Stöße, Eckausbildungen und vorkonfektionierten
Formteilen.Kunstharz getauchte Faserzementpfropfen zum Verschluss der
Schalungsanker, einschl. der Verspachtelung mit Kunstharz.Die Bewehrung (wird
vom Statiker abgenommen)Alle Bauteile wie Grundleitungen etc., die die
Bodenplatte oder Wände der weiße Wanne durchdringen.
Abdichtungsarbeiten / Grundleitungen
Die Massen der Abwasser- und Regenwasserleitungen sind in gemeinsamen Positionen
zusammengefasst.
ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen
08 Erdungsanlage
08
Erdungsanlage
Fundamenterder / Ringerder Erdungsanlage
Vorbermerkungen Erdungsanlage
Vorbermerkungen Erdungsanlage
Für Neubauten ist ein Fundamenterder zu errichten. Die erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN 18014 bzw. der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) bzw. DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) zu entnehmen.
Bei einem stahlarmierten Betonfundament mit einem Typ-B Erder außerhalb dieses Betonfundamentes muss für diesen Typ-B Erder ein korrosionsfester Erderwerkstoffe (NIRO V4A, z. B. Werkstoff-Nr. 1.4571, 1.4404) eingesetzt werden. Dieser Typ-B Erder ist alle 5 m mit der Stahlarmierung des Betonfundamentes zu verbinden.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind eventuelle, mitgeltende Normen des Personenschutz nach DIN VDE 0100 und für Anlagen > 1kV nach DIN VDE 0101 Teil 1 und 2 wie auch VDE 0141 zu beachten.
Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den Äußeren und Inneren Blitzschutz, Blitzschutz-Potentialausgleich wie auch für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (HES) sind vor Errichtung der Erdungsanlage festzulegen.
Wird für den Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge l1 nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen.
Die Mindestlänge l1 muss nicht berücksichtigt werden, wenn der Erdungswiderstand der Erdungsanlage den Richtwert 10 Ohm unterschreitet.
Die Erderwirksamkeit wird im Geltungsbereich der zitierten Normen ab eine Tiefe von 0,5 m erreicht.
Fundamenterder / Ringerder
08.0001 Fundamenterder Flachband Fl 30x3,5 mm
nach DIN EN 50164-2 (VDE 0185 Teil 202),
Werkstoff: St/tZn (zn 500) entsprechend DIN 18014 senkrecht in das
Betonfundament(Streifenfundament) einlegen,
gemäß Baufortschritt, kompl. mit allen Anschluss-, Verbindungs-,
Kreuzklemmen und allem Zubehör, liefern und montieren
08.0001
Fundamenterder
190.00
m
08.0002 Ringerder Runddraht Rd 10 mm
nach DIN EN 50164-2 (VDE 0185 Teil 202),
Werkstoff: NIRO (V4A) Werkst.Nr. 1.4541
unter oder seitlich neben das Betonfundament verlegen,
gemäß Baufortschritt, kompl. mit allen Anschluss-, Verbindungs-,
Kreuzklemmen und allem Zubehör, liefern und montieren.
08.0002
Ringerder
250.00
m
08.0003 MV-Klemme mit Sechskantschraube St/tZn MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme zur universellen
Verwendung als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: St/tZn
Klemmbereich Rd: 8-10 mm
Materialstärke: 2,5 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 8.10 SKM10X30 STTZN
Art.-Nr.: 390050 oder gleichwertig.
liefern und montieren
08.0003
MV-Klemme mit Sechskantschraube St/tZn
50.00
Stk
08.0004 Kreuzstücke mit Zwischenplatte Kreuzstücke mit Zwischenplatte für zwei Rund- und
Flachleiter bis 40mm
Kreuzstücke, für ober- und unterirdische Verbindungen
zum Verbinden von Leitern, in Kreuz- und T-Anordnung
mit Zwischenplatte für
Rd und Fl bis 40 mm
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd / Rd: 7-10 / 7-10 mm
Klemmbereich Rd / Fl: 7-10 / 30-40 mm
Klemmbereich Fl / Fl: 30-40 / 30-40 mm
Werkstoff Schraube / Mutter: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI:: 316Ti / 316L / 316
Zwischenplatte: ja
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: KS 7.10 7.10 FL40 ZP V4A
Art.-Nr.: 319229
oder gleichwertig.
liefern und montieren
08.0004
Kreuzstücke mit Zwischenplatte
30.00
Stk
08.0005 Kreuzstücke mit Zwischenplatte Kreuzstücke mit Zwischenplatte für Rund- und
Flachleiter NIRO (V4A)
Kreuzstücke, für ober- und unterirdische Verbindungen
zum Verbinden von Leitern, in Kreuz- und T-Anordnung
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd / Rd: 8-10 / 8-10 mm
Klemmbereich Rd / Fl: 8-10 / 30 mm
Klemmbereich Fl / Fl: 30 / 30 mm
Werkstoff Schraube / Mutter: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI:: 316Ti / 316L / 316
Zwischenplatte: ja
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: KS 8.10 8.10 FL30 ZP V4A
Art.-Nr.: 319209
oder gleichwertig.
liefern und montieren
08.0005
Kreuzstücke mit Zwischenplatte
25.00
Stk
08.0015 Drückbügelklemme MAXI St/blank Druckbügelklemme zum Verbinden von Rund- und
Flachleitern im Betonfundament oder von Betonstahl-
Matten und Bewehrungen mit Rund- und Flachleitern für
T-, Kreuz- und Parallelverbindungen
Werkstoff: St/blank
Klemmbereich Rd / Rd: (+/II) 20-32 / 8-10 mm
Klemmbereich Rd / Fl: (+/II) 20-32 / 40 x 4-5 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: VK DB 20.32 8.10 FL40 BSB STBL
Art.-Nr.: 308036
oder gleichwertig.
liefern und montieren
08.0015
Drückbügelklemme MAXI St/blank
30.00
Stk
08.0025 Dach-, Wand- und Erderdurchführung, Wasser- und
Druckwasserdicht Durchführung (gegenüber stehendem Wasser von Mauern und
Flachdächern, mit Gewindestange M12 aus NIRO zum
nachträglichen Einbau Werkstoff-Teller: NIRO (V4A
Durchführungslänge (l2): 400-600 mm Liefern und
montieren.
Fabrikat: DEHN + SÖHNE Art.Nr.: 478340 oder
gleichwertig
08.0025
Dach-, Wand- und Erderdurchführung, Wasser- und
Druckwasserdicht
6.00
Stk
08.0035 Erstellen der nach DIN 18014 geforderten Dokumentation und
Messung und Prüfung Erstellen der nach DIN 18014 geforderten Dokumentation mit
Verlegeplänen, Ausführungsfotos und einem Schlussbericht mit
Messwerten, einschl. der erforderlichen Messungen
08.0035
Erstellen der nach DIN 18014 geforderten Dokumentation und
Messung und Prüfung
1.00
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