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Allgemeine Baubeschreibung Bauherr
Bauakzente LH26 GmbH
Matthias- Claudius- Strasse 17
41564 Kaarst
Architekt
Jakob Post Architekten
St. - Eustachius - Platz 1
41564 Kaarst
Tragwerksplanung, Bauphysik:
Ingenieurbüro Benning,
Bekendorfsweise 31a
46395 Bocholt
Baugrundgutachter
Terra Umweltconsulting GmbH
Gellsche Straße 45
41472 Neuss
Vermesser
ÖbVI Cüppers & Bommes
Konstantinstraße 58
41238 Mönchengladbach
Lage der Baustelle:
Die Baustelle wird über die Marsstraße erschlossen.
Stadt Kaarst, Stadtteil Kaarst, Bundesland NRW anbindend an die Autobahn A 52.
Allgemeines:
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Es wird mit einer Tiefgarage in WU-Bauweise unterkellert und erhält ein Flachdach.
Das Grundstück wurde Anfang März 2025 von der früheren Bebauung freigeräumt.
Für Baustelleneinrichtung und Lagerflächen sind dadurch ausreichend Flächen vorhanden, die durch die örtliche Bauleitung angewiesen werden.
Nähere Erläuterung der Nutzung:
2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten auf einer gemeinsamen Tiefgarage.
Grundstücksbeschaffenheit, bisherige Nutzung, geschützter Baumbestand:
Ebenes Gelände, an zwei Seitengrenzen Brachgrundstücke, sonst Straße, Grundstücksgröße ca. 1.500 qm.
Allgemeine Baubeschreibung
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Beschreibung der örtlichen Verhältnisse gem. DIN 18299
Lage der Baustelle, Zufahrten, Zugänge:
Lage: sh. amtlicher Lageplan
Das Befahren auf dem Baustellen- / Betriebsgelände und im Baubereich ist nur mit Montagefahrzeugen und für Transportvorgänge gestattet. Parken auf dem Gelände ist grundsätzlich nicht gestattet.
Immissionen, besondere betriebliche Bedingungen
Lärmvermeidung
Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen (Blauer Engel) auf der Baustelle einzusetzen.
Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben.
Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen (z.B. Säge- und Schneidarbeiten) in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben.
Staubvermeidung
Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen, Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten und gewarteten Staubabsaugung, ggf. Einbau von Folientüren etc.
bei Erfordernis ist der Einbau von Folientüren / -abhängungen Leistungsbestandteil zur Vermeidung von Staubentwicklung
Bodenschutz
Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch Auffangwannnen, etc. einzuhalten.
Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt.
Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen.
Art und Lage baulicher Anlagen
Anzahl der Untergeschosse: sh. beigefügte Planung
Anzahl der Obergeschosse: sh. beigefügte Planung
Höchste Höhe über +-0,00: sh. beigefügte Planung
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: sh. amtlicher Lageplan
Freizuhaltende Flächen
Zufahrten zu weiteren, bereits bezogenen bzw. in Nutzung befindlichen Grundstücken dürfen grundsätzlich nicht versperrt oder eingeschränkt werden.
Nutzbarkeit vorhandener Transporteinrichtungen
AG-seitig werden keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt, sämtliche Transporteinrichtungen, die für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich sind, liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind in den Titeln Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Sämtliche erforderliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die vom AN benötigt werden, sind von AN zu planen und einzukalkulieren. Dazu sind auf jeder Etage eine Baustromverteilung vorgesehen. Wasseranschlüsse sind im Umfeld des Gebäudes einzurichten.
Zur Benutzung überlassene Fläche / Räume:
nicht vorgesehen
Bodenverhältnisse und Grundwasserstand:
sh. Baugrundgutachten
Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Etwaige baubehördliche Auflagen, die aus der erwartenden Baugenehmigung hervorgehen, sind vom AN zwingend zu berücksichtigen.
Eine Zertifizierung der Gebäude (z.B. DGNB) ist nicht vorgesehen
Vorgaben zur Entsorgung: keine besonderen Vorgaben
Schutzgebiete / Schutzzeiten
Wasserschutzgebiet: nein
Schutzzone von Bundesfernstraßen: nein
Lärmschutzgebiet: nein
Flugsicherungszone: nein
Schutzmaßnahmen
Bäume, etc.: keine
Schutz von Verkehrsflächen: Der öffentliche Straßeraum sowie die umgebenden Flächen sind vom AN sauberzuhalten.
Schutzzeiten: Vor 8.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten zugelassen.
im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser-/ Versorgungsleitungen: keine besonderen Angaben.
Hindernisse im Bereich der Baustelle: keine besonderen Vorgaben, Ortsbesichtigung ist zwingen auszuführen.
Kampfmittel: Erkundung wird AG-seitig vorab ausgeführt.
Baustellenordnung: wird AG-seitig durch den SiGeKo erstellt und ist vom AN zu beachten.
Schadstoffbelasungen: keine besonderen Angaben
Art und Zeit vom AG veranlasster Vorarbeiten: siehe Bauablaufplanung des Architekten
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: der AN hat seine Leistungserbringung eigenverantwortlich eng mit allen angrenzenden Gewerken räumlich und zeitlich so zu koordinieren, dass der schnellst mögliche Bauablauf sichergestellt wird.
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
04 BETONARBEITEN
04
BETONARBEITEN
Vorbemerkungen Beton- und Stahlbauarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
DIN 18 331 Beton- und Stahlbauarbeiten
DIN 18 353 Estricharbeiten
Allgemeines, Stoffe, Bauteile, Ausführung
An die Schalung werden, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes gefordert wird, folgende Anforderungen gestellt, die durch die Einheitspreise der Leistungspositionen abgegolten sind:
Für Schalungen ist Grossflächen- oder Rahmenschalung einzusetzen. Für Bauteile gleicher Art muss auch gleichartige Schalung verwendet werden.
Passstücke zwischen den Schalelementen sind aus gleichwertigen Schalhäuten herzustellen. Erhabene Passelemente aus Stahl sind nicht zugelassen.
Der Einsatz von Filigran-Bauteilen ist zugelassen, jedoch erfolgt keine zusätzliche Vergütung gegenüber der Ausführung in Ortbeton.
Alle Kanten sind durch den Einbau von Dreikantleisten zu brechen.
Betonoberflächen müssen frei von Schalölrückständen sein.
Ankerlöcher sind unmittelbar nach dem Ausschalen zu schliessen.
Betonoberflächen sind nach dem Ausschalen umgehend zu entgraten.
Die Anforderung der DIN 4102 sind zu beachten.
Nebenleistungen
Herstellen von stumpf-/ spitzwinkligen Ecken und Enden.
Fundamentschalung bis zu einer Tiefe von 80 cm.
Biegen, auch Rückbiegen für Wand- und Deckenanschlüsse, von Bewehrung.
Abrechnung
Die Bewehrung wird nach den Stahllisten der Tragwerksplanung abgerechnet, die für die Ausführung der Betonteile in Ortbetonbauweise angefertigt werden. Bei dem Einsatz von Filigran-Bauteilen erfolgt auch hinschtlich Bewehrung keine zusätzliche Vergütung gegenüber der Ausführung in Ortbeton.
Änderungen des Stahlbedarfs durch nachträgliche Änderungen der Ausführungszeichnungen, z.B.: durch Prüfeintragungen, sind vom AN in gesonderten Stahllisten zu erfassen und nachzuweisen.
Beton und Schalung wird nach Schalplänen abgerechnet.
Erforderliche Ergänzungen für die Abrechnung hat der AN vorzunehmen und als solche zu kennzeichnen.
Vorbemerkungen Beton- und Stahlbauarbeiten
04.01 Gründung und WU-Keller
04.01
Gründung und WU-Keller
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