Industriebeton Bodenplatte
Neubau 2MFH Kaarst
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Allgemeine Baubeschreibung Bauherr Bauakzente LH26 GmbH Matthias- Claudius- Strasse 17 41564 Kaarst Architekt Jakob Post Architekten St. - Eustachius - Platz 1 41564 Kaarst Tragwerksplanung, Bauphysik: Ingenieurbüro Benning, Bekendorfsweise 31a 46395 Bocholt Baugrundgutachter Terra Umweltconsulting GmbH Gellsche Straße 45 41472 Neuss Vermesser ÖbVI Cüppers & Bommes Konstantinstraße 58 41238 Mönchengladbach Lage der Baustelle: Die Baustelle wird über die Marsstraße erschlossen. Stadt Kaarst, Stadtteil Kaarst, Bundesland NRW anbindend an die Autobahn A 52. Allgemeines: Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Es wird mit einer Tiefgarage in WU-Bauweise unterkellert und erhält ein Flachdach. Das Grundstück wurde Anfang März 2025 von der früheren Bebauung freigeräumt. Für Baustelleneinrichtung und Lagerflächen sind dadurch ausreichend Flächen vorhanden, die durch die örtliche Bauleitung angewiesen werden. Nähere Erläuterung der Nutzung: 2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten auf einer gemeinsamen Tiefgarage. Grundstücksbeschaffenheit, bisherige Nutzung, geschützter Baumbestand: Ebenes Gelände, an zwei Seitengrenzen Brachgrundstücke, sonst Straße, Grundstücksgröße ca. 1.500 qm.
Allgemeine Baubeschreibung
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Beschreibung der örtlichen Verhältnisse gem. DIN 18299 Lage der Baustelle, Zufahrten, Zugänge: Lage: sh. amtlicher Lageplan Das Befahren auf dem Baustellen- / Betriebsgelände und im Baubereich ist nur mit Montagefahrzeugen und für Transportvorgänge gestattet. Parken auf dem Gelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Immissionen, besondere betriebliche Bedingungen Lärmvermeidung Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen (Blauer Engel) auf der Baustelle einzusetzen. Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen (z.B. Säge- und Schneidarbeiten) in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. Staubvermeidung Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen, Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten und gewarteten Staubabsaugung, ggf. Einbau von Folientüren etc. bei Erfordernis ist der Einbau von Folientüren / -abhängungen Leistungsbestandteil zur Vermeidung von Staubentwicklung Bodenschutz Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch Auffangwannnen, etc. einzuhalten. Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt. Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen. Art und Lage baulicher Anlagen Anzahl der Untergeschosse: sh. beigefügte Planung Anzahl der Obergeschosse: sh. beigefügte Planung Höchste Höhe über +-0,00: sh. beigefügte Planung Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: sh. amtlicher Lageplan Freizuhaltende Flächen Zufahrten zu weiteren, bereits bezogenen bzw. in Nutzung befindlichen Grundstücken dürfen grundsätzlich nicht versperrt oder eingeschränkt werden. Nutzbarkeit vorhandener Transporteinrichtungen AG-seitig werden keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt, sämtliche Transporteinrichtungen, die für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich sind, liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind in den Titeln Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Sämtliche erforderliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die vom AN benötigt werden, sind von AN zu planen und einzukalkulieren. Dazu sind auf jeder Etage eine Baustromverteilung vorgesehen. Wasseranschlüsse sind im Umfeld des Gebäudes einzurichten. Zur Benutzung überlassene Fläche / Räume: nicht vorgesehen Bodenverhältnisse und Grundwasserstand: sh. Baugrundgutachten Besondere umweltrechtliche Vorschriften Etwaige baubehördliche Auflagen, die aus der erwartenden Baugenehmigung hervorgehen, sind vom AN zwingend zu berücksichtigen. Eine Zertifizierung der Gebäude (z.B. DGNB) ist nicht vorgesehen Vorgaben zur Entsorgung: keine besonderen Vorgaben Schutzgebiete / Schutzzeiten Wasserschutzgebiet: nein Schutzzone von Bundesfernstraßen: nein Lärmschutzgebiet: nein Flugsicherungszone: nein Schutzmaßnahmen Bäume, etc.: keine Schutz von Verkehrsflächen: Der öffentliche Straßeraum sowie die umgebenden Flächen sind vom AN sauberzuhalten. Schutzzeiten: Vor 8.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten zugelassen. im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser-/ Versorgungsleitungen: keine besonderen Angaben. Hindernisse im Bereich der Baustelle: keine besonderen Vorgaben, Ortsbesichtigung ist zwingen auszuführen. Kampfmittel: Erkundung wird AG-seitig vorab ausgeführt. Baustellenordnung: wird AG-seitig durch den SiGeKo erstellt und ist vom AN zu beachten. Schadstoffbelasungen: keine besonderen Angaben Art und Zeit vom AG veranlasster Vorarbeiten: siehe Bauablaufplanung des Architekten Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: der AN hat seine Leistungserbringung eigenverantwortlich eng mit allen angrenzenden Gewerken räumlich und zeitlich so zu koordinieren, dass der schnellst mögliche Bauablauf sichergestellt wird.
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
04 BETONARBEITEN
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BETONARBEITEN
Vorbemerkungen Beton- und Stahlbauarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen DIN 18 331 Beton- und Stahlbauarbeiten DIN 18 353 Estricharbeiten Allgemeines, Stoffe, Bauteile, Ausführung An die Schalung werden, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes gefordert wird, folgende Anforderungen gestellt, die durch die Einheitspreise der Leistungspositionen abgegolten sind: Für Schalungen ist Grossflächen- oder Rahmenschalung einzusetzen. Für Bauteile gleicher Art muss auch gleichartige Schalung verwendet werden. Passstücke zwischen den Schalelementen sind aus gleichwertigen Schalhäuten herzustellen. Erhabene Passelemente aus Stahl sind nicht zugelassen. Der Einsatz von Filigran-Bauteilen ist zugelassen, jedoch erfolgt keine zusätzliche Vergütung gegenüber der Ausführung in Ortbeton. Alle Kanten sind durch den Einbau von Dreikantleisten zu brechen. Betonoberflächen müssen frei von Schalölrückständen sein. Ankerlöcher sind unmittelbar nach dem Ausschalen zu schliessen. Betonoberflächen sind nach dem Ausschalen umgehend zu entgraten. Die Anforderung der DIN 4102 sind zu beachten. Nebenleistungen Herstellen von stumpf-/ spitzwinkligen Ecken und Enden. Fundamentschalung bis zu einer Tiefe von 80 cm. Biegen, auch Rückbiegen für Wand- und Deckenanschlüsse, von Bewehrung. Abrechnung Die Bewehrung wird nach den Stahllisten der Tragwerksplanung abgerechnet, die für die Ausführung der Betonteile in Ortbetonbauweise angefertigt werden. Bei dem Einsatz von Filigran-Bauteilen erfolgt auch hinschtlich Bewehrung keine zusätzliche Vergütung gegenüber der Ausführung in Ortbeton. Änderungen des Stahlbedarfs durch nachträgliche Änderungen der Ausführungszeichnungen, z.B.: durch Prüfeintragungen, sind vom AN in gesonderten Stahllisten zu erfassen und nachzuweisen. Beton und Schalung wird nach Schalplänen abgerechnet. Erforderliche Ergänzungen für die Abrechnung hat der AN vorzunehmen und als solche zu kennzeichnen.
Vorbemerkungen Beton- und Stahlbauarbeiten
04.01 Gründung und WU-Keller
04.01
Gründung und WU-Keller

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