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Neubau 2 Wohngebäude mit Gewerbeeinheiten in 12524 Berlin Treptow-Köpenick
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VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer im Außenbereich ein Maurergerüst zur Verfügung. Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu erbringen. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z. Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. GIPSER UND SPACHTELARBEITENUND ARBEITEN MIT WÄRMEDÄMMVERBNDSYSTEMEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien einschließlich Transport, Transporteinrichtungen und Geräte und de Kosten für: a) Putz- und Spachtelnacharbeiten und Arbeiten mit Wärmedämmverbundsystemen auch soweit sie nicht im Zuge der Hauptleistung ausgeführt werden können, z.B. Ein-, Zu- und Beiputzen bzw. Beispachteln an Fenstern, Türzargen, Rollladenkästen und-schienen,Simsen, Wand- und Bodenbelägen, Treppenbelägen, Einrichtungsgegenständen, Geländern, Trennschienen, Verschalungen, Installationen jeder Art, Wand- und Deckendurchbrüchen. Bei Öffnungen über 1,0 m² werden die geputzten Leibungen nach dem LV-Einheitspreis, m² - Preis aufgemessen und abgerechnet. b) Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z.B. Abdeckungen und Verhängungen vo Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Stahl- und Blechteile jeder Art, Beschläge, Simsen, Einrichtungsgegenstände, Plattenbeläge, Heizkörper, Rohre und Installationen usw.: Aluminium-Bauteile sind äußerst solide abzudecken bzw. mit einem Folienanstrich zu versehen. c) Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen, Gegenständen und Einrichtungen so gründlich, dass für die Folgeunternehmer, vor allem Maler, Bodenleger, Baufeinreinigung usw. über deren vertraglichen Verpflichtungen hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden. d) Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art zur Ausführung von Verputz- und Anstricharbeiten im Inneren und Äußeren, Abschrankungen, Blenden, Abdeckungen - auch zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs und Dritten gegenüber - Gerüstbeleuchtung einschließlich Unterhaltung und Wartung, Wiedereinbau von Abschrankungen (z.B. Treppenräumen). sollten die Anstricharbeiten durch eine andere Firma ausgeführt werden, sind die Gerüste in Abstimmung mit der Bauleitung dieser Firma zur Verfügung zu stellen. e) Schutz der Arbeiten gegen Kälte. Vom Auftragnehmer sind geeignete Heizmöglichkeiten als auch das eventuell notwendige Verschließen von Tür- und Fensteröffnungen vorzusehen und mit einzukalkulieren. f) Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, sofern solche wegen Terminüberschreitung notwendig werden. Dies ist in jedem Fall erforderlich bei frostgefährdeten Wasseranschlüssen, die der Unternehmer zur Bauwasserbenutzung hat. g) Verschnitt h) Aufwendungen für das Schließen kleinerer Aussparungen an Decken und Wänden (z.B. Kabelschlitze Elt-Installation, Heiz- und Warm-/Kaltwasserleitungen). i) Reinigung von Betonflächen mit Bürste und Wasser bei einlagigen Putzen sowie die Untergrundvorbereitung allgemein. 2) Ausführungs- und Gütebestimmungen DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 363 Anstricharbeiten DIN 4 420 Gerüstordnung Richtlinien für Gerüstausführung und Gebrauchsüberlassung lt. VOB Anhang, neueste Ausgabe DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 18 180 Perlgipsplatten DIN 18 163 Gips- Zwischenwandplatten DIN 4 102 Feuerschutz DIN 1 101 Holzwolle- Leichtbauplatten DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmung im Hochbau DIN 18 165 Faserdämmstoffe für den Hochbau DIN 1 104 Mehrschicht-Leichtbauplatten DIN 18 202 Maßtoleranzen Die Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Zulieferfirmen sind genauestens einzuhalten. Wandputze im Inneren sind grundsätzlich mit Putzleisten bis auf Oberkante Rohdecke zu führen. der Leistungsbeschreibung wird unterschieden zwischen: a) einlagige oder mehrlagige Putze als Maschinenputz oder Handarbeit b) Spachtelungen Die Oberfläche der Putze ist zu glätten. Kalk- und Kalkzementputze im Inneren sind zu filzen. Dehnfugen sind besonders zu beachten und auszubilden. Rissgefährdete Flächen, Ecken und Kanten erfordern zwingend die Ausbildung einer Rissbrücke bzw. eine vollflächige, gut überlappte Überspannung (s. bes. Pos.). Zu glatte, schalölbehaftete und absandende Untergründe müssen besonders behandelt werden bzw. sind erforderliche Zusätze zum Putz- oder Spachtelmörtel notwendig. Gipsplattenwände sind gut zu verankern, risssicher zu versetzen und allseitig anzuschließen. Bei doppelwandigen Plattenwänden muss das Versetzen im Einvernehmen mit den Installateuren erfolgen (Unterputzinstallation). 3) Aufmaß und Abrechnung Putze, Spachtelungen, Dämm-Matten und -Platten, Überspannungen, Gipswände, Gipsplatten, Anstriche werden nach Sichtflächen (qm) abgerechnet. Zugrunde gelegt werden die Rohbaumaße. Bei Dämmplatten, einlegen zwischen Sparren oder Balken, werden die Holzteile übermessen. Bei Öffnungen über 1,0 m² werden diese abgezogen und die geputzten Leibungen nach dem LV-Einheitspreis, m² - Preis aufgemessen und abgerechnet. Bei Nischen wird nur die tatsächlich verputzte Fläche vergütet (1-fach). Bei Nischen wird nur die tatsächlich verputzte Fläche vergütet (1-fach). 4) Über den Umfang und Art der Leistungen sowie über etwaige Erschwernisse hat sich der Anbieter zu unterrischten und dies bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Daher sind Nachfordrungen jeder Art ausgeschlossen ( d.h. vor Abgabe findet ein Baustellenbesuch statt). 5) Der Aufwand Nachputzarbeiten ist in die Einheitspreise einzurechnen. 6) Bereits eingebaute Fenster, Türen, Badewannen, Spültische usw. sind gegen Beschädigungen und Verunreinigungen unbedingt zu schützen. Eventuelle Verschmutzungen sind umgehend zu entfernen. Treten Beschädigungen an Baukörpern jeglicher Art durch Verschulden des Auftragnehmers auf, so sind diese unverzüglich der Baueitung zu melden. 7) Holzwerk, welches für Naturbehandlung vorgesehen ist, ist vor dem Einputzen an den gefährdeten Stellen mit Folie o.ä. sicher abzukleben. Diese Arbeit wird nicht besonders vergütet. Die Abklebung muss rückstandsfrei entfernt werden. 8) Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten, soweit sie nicht mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden konnten, sowie die Unterhaltung und Nachputzarbeiten, die bei der Ausführung der Schreiner-,Elektroinstallations-, Sanitärinstallations-, Schlosser-, Heizungs- und Plattenarbeiten erforderlich werden sollten sowie das Einputzen nachträglich eingesetztes Fenster sind fortlaufend und unentgeltlich auszuführen und mit den Einheitspreis abgegolten. Ebenso ist das Verputzen der Gerüstlöcher im Innen- und Außenbereich und ein dickerer Putz im Bereich der Fensterleibungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. 9) Der Unternehmer ist verpflichtet, sich vor Annahme des Auftrags die in Frage kommenden Pläne, Massenberechnungen und Beschreibungen anzusehen und auf eventuelle Fehler in diesen Hinzuweisen. Nach dem Unterschreiben Auftragsschreibens können Einwendungen über Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Unterlagen nicht mehr erhoben werden. Der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert werden. 10) Sämtlicher Bauschutt ist täglich tadellos zu entfernen. Die Räume müssen nach vollendeter Arbeit besenrein von Bauschutt befreit sein. Unternehmern, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden auf Anordnung der Bauleitung die Kosten hierfür an ihrer Rechnung in Abzug gebracht. Stahltürzargen, Blockrahmen, Installationen und dergleichen werden vor dem Putzen eingebaut. Sämtliche Anschlüsse an diese sind sauber und passend herzustellen. Dosen oder Kasten für Schalter und dergl., die bündig liegen müssen, sind entsprechend einzuputzen. Schraubenlöcher werden vom Installateur gebohrt. 11) Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Generalunternehmer denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm daraus entsteht, dass ihn der Bauherr wegen Verletzung der Bauaufsichtspflicht auf Schadenersatz in Anspruch nimmt und die mangelhafte Leistung vom Unternehmer zu vertreten war. Das gilt auch, wenn die Ansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer bereits verfristet sind. Der Generalunternehmer ist aus dieser Vereinbarung unmittelbar berechtigt, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Überwachung seiner Leistung durch den Architekten. 12) Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 13) Das Einputzen von Fenstern und Türen ist in den Einheitspreisen mit einzurechnen. 14) Fenster und Türblätter sind vor Verschmutzungen durch geeignete Maßnahmen zu schützen (abkleben). Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet, sie ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. Die Abklebungen müssen rückstandsfrei entfernbar sein. Das Entfernen darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. 15) Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. 16) Das Überputzen von Unterputz-Elt-Dosen und Revisionsöffnungen Heizung/Sanitär ist unzulässig. Eventuelle Mehraufwendungen der betreffenden Gewerke zur Wiederherstellung der entsprechenden Öffnungen werden von der Abrechnung des Auftragnehmers abgezogen. 17) Putzuntergrund sind POROTON-Steine mit Stoßfugenverzahnung, sowie teilweise Styrodur-Dämmplatten o. ä. Das erforderliche Ausputzen des an den Ecken und Querwandanschlüssen, sowie Fenster- und Türleibungen sichtbaren Verzahnungen ist mit in den Einheitspreise einzurechnen. 18) Das Schließen aller durch den Einbau der Zargen, Türen usw. entstehenden Fugen sowie aller bestehenden Fugen im Bereich der Zargen, Türen usw. mit dauerelastischem Material ist ohne besondere Vergütung vorzunehmen. 19) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. 20) Aussparungen, Durchbrüche etc. sind bei den Wänden und Decken in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. 21) Dem Auftraggeber sind Musterflächen gemäß Farbleitplan je Farbton eine Körnung anzubieten, bei Bedarf werden weitere Körnungen angeboten. 22) An allen Öffnungen werden diagonal über die Ecken Bewehrungen zur Vermeidung von Eckabrissen eingebracht und ordnungsgemäß verspachtelt. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. 23) Das Liefern und Anbringen von dauerelastischen Fugen zwischen Innenputz und Gipskarton oder ähnlichen Ecke und Kanten sowie an allen sonstigen Ecken und Kanten und wo erforderlich und notwendig ist ohne besondere Vergütung durchzuführen. Das gleiche gilt bei den Anschlussfugen an Einbauteilen, z. B. Fensterrahmen, Armaturen usw. 24) An sämtlichen Kanten, Absätzen und wo sinnvoll und erforderlich werden Eckschutzschienen eingebaut. Bereiche mit Materialwechsel werden übergreifend überspannt. Betonflächen werden mit Betonkontakt vorbehandelt. Der Bereich gedämmter Flächen ist mit geeigneten Putzträgern zu versehen. 25) Putzflächen sind mit umlaufender Trennfuge auszubilden. Fenster und Türen sind so einzuputzen, dass die Anschlüsse scharfwinklig werden. Die Stoßflächen zwischen Putz und Einbauteilen sind mittels verzinkter Anschlussprofile mit Schattenfuge sauber zu trennen. Sämtliche eingeputzte Teile sind unverzüglich von Mörtel und allen anderen Verunreinigungen zu befreien. Wo erforderlich, sind alle Einbauteile durch Abkleben oder Abdecken mittels einer Folie zu schützen. Stoßen in der Putzfläche zwei verschiedene Untergrundmaterialien zusammen, so sind im Putzverzinkte Putzanschlussprofile mit Schattenfuge einzuputzen. An allen Außenecken sind verzinkte Unterputz- Kantenschutzschienen, 2 m hoch, anzubringen. Vor dem Anbringen des Putzes auf Kalksandsteinflächen, Betonwänden und Massivdecken sind diese mit einem Zementmörtel im Spritzverfahren zu behandeln, wobei Benachbarte Sichtflächen durch Folie o.ä. zu schützen sind. Alle Eisenteile sind vor dem Verputzen mit Zementmilch gut deckend zu streichen. Für den Putz sind ausschließlich Materialien eines Herstellers zu verwenden. Für das Wärmedämmverbundsystem ist ein komplettes System eines Herstellers zu verwenden. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Die Zulassung für das verwendete System ist vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und 1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25. Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt. Haus 01 ist 4-geschossig mit einem Staffelgeschoss, mit teilweiser Unterkellerung. Haus 02 ist 2-geschossig mit einem Staffelgeschoss, mit vollflächiger Unterkellerung. Die Außenwände werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig verputzt und erhalten außenseitig ein 120 mm starkes Wärmedämmverbundsystem. Die Außenwände des Kellergeschosses Haus 01 werden als Stahlbetonhohlwandelemente erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig mit einer Abdichtung und einer Wärmedämmung versehen. Die Innenwände in Haus 01 sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gibskarton-Metallständerwänden. Die Außenwände des Kellergeschosses Haus 02 werden als Kalksandsteinmauerwerkswände erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig mit einer Abdichtung und einer Wärmedämmung versehen. im Bereich der Außentreppe wird das Wärmedämmverbundsystem aus Mineralwolle bodentief bis OKFF UG (-3,05m) geführt. Die Innenwände in Haus 02 sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gibskarton-Metallständerwänden. Die Dächer werden als Flachdächer mit einer umlaufenden Attika ausgeführt. Die Gerüstkonsolen sind durch den Auftragnehmer entsprechend der Arbeitsfortschritte auf der Baustelle fachgrecht zurückzubauen ud auf der Baustelle nach Anweisung unserer Bauleitung zu kagern. Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitgeschickt:
VORBEMERKUNGEN
160 Wärmedämmverbundsystem
160
Wärmedämmverbundsystem
160.10 Wärmedämmverbundsystem
160.10
Wärmedämmverbundsystem
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden von der Bauleitung ausdrücklich verlangt. Taglohnarbeiten vergütet: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 19 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. .................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und

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