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Unit price EUR
Net total EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe
frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder,
Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle -
soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und
Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten
und nach Fertigstellung der Arbeiten
abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise
einzukalkulieren.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer im Außenbereich ein
Maurergerüst zur Verfügung.
Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen sind
vom Auftragnehmer selbst zu
stellen bzw. zu erbringen.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt.
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt,
Beschaffenheit des Baugrundes und alle
sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes
beeinflussen können und diese in
seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen
auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der
Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem
Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums,
des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft
bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem
derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme),
soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu
veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon
dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des
Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl
und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen
größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe
bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und
sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der
Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder
seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des
Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese
Gegenstände auf dem Grundstück des
Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder
vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht
nicht nach, so kann der
Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber
oder durch fremde Firmen auf Kosten
des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma.
Auf Nachweis über evtl. zusätzlich
abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann
keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der
Bauleitung auf Kosten aller z. Z. am Bau beschäftigten Handwerker
entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich
zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend
vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für
Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und
Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit
dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen.
Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung
beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für
eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt.
Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur
mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers
zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der
Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu
bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau
zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere
Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten
der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
GIPSER UND SPACHTELARBEITENUND ARBEITEN MIT WÄRMEDÄMMVERBNDSYSTEMEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und
Verarbeitung aller notwendigen Materialien
einschließlich Transport, Transporteinrichtungen und Geräte und de
Kosten für:
a) Putz- und Spachtelnacharbeiten und Arbeiten mit
Wärmedämmverbundsystemen auch soweit
sie nicht im Zuge der Hauptleistung ausgeführt werden können, z.B.
Ein-, Zu- und Beiputzen bzw.
Beispachteln an Fenstern, Türzargen, Rollladenkästen
und-schienen,Simsen, Wand- und Bodenbelägen,
Treppenbelägen, Einrichtungsgegenständen, Geländern, Trennschienen,
Verschalungen,
Installationen jeder Art, Wand- und Deckendurchbrüchen. Bei
Öffnungen über 1,0 m² werden die
geputzten Leibungen nach dem LV-Einheitspreis, m² - Preis
aufgemessen und abgerechnet.
b) Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen,
soweit sie bei der
Ausführung erforderlich sind, z.B. Abdeckungen und Verhängungen vo
Sichtbeton,
Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Stahl- und Blechteile jeder Art,
Beschläge, Simsen, Einrichtungsgegenstände,
Plattenbeläge, Heizkörper, Rohre und Installationen usw.:
Aluminium-Bauteile sind äußerst solide
abzudecken bzw. mit einem Folienanstrich zu versehen.
c) Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen, Gegenständen und
Einrichtungen so
gründlich, dass für die Folgeunternehmer, vor allem Maler,
Bodenleger, Baufeinreinigung usw.
über deren vertraglichen Verpflichtungen hinausgehend keine
Mehraufwendungen erforderlich
werden.
d) Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art zur Ausführung von Verputz-
und Anstricharbeiten im
Inneren und Äußeren, Abschrankungen, Blenden, Abdeckungen - auch
zur Sicherung des
öffentlichen Verkehrs und Dritten gegenüber - Gerüstbeleuchtung
einschließlich Unterhaltung
und Wartung, Wiedereinbau von Abschrankungen (z.B. Treppenräumen).
sollten die
Anstricharbeiten durch eine andere Firma ausgeführt werden, sind
die Gerüste in Abstimmung
mit der Bauleitung dieser Firma zur Verfügung zu stellen.
e) Schutz der Arbeiten gegen Kälte. Vom Auftragnehmer sind geeignete
Heizmöglichkeiten als
auch das eventuell notwendige Verschließen von Tür- und
Fensteröffnungen vorzusehen und
mit einzukalkulieren.
f) Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, sofern solche
wegen
Terminüberschreitung notwendig werden. Dies ist in jedem Fall
erforderlich bei frostgefährdeten
Wasseranschlüssen, die der Unternehmer zur Bauwasserbenutzung hat.
g) Verschnitt
h) Aufwendungen für das Schließen kleinerer Aussparungen an Decken und
Wänden (z.B.
Kabelschlitze Elt-Installation, Heiz- und
Warm-/Kaltwasserleitungen).
i) Reinigung von Betonflächen mit Bürste und Wasser bei einlagigen
Putzen sowie die
Untergrundvorbereitung allgemein.
2) Ausführungs- und Gütebestimmungen
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 363 Anstricharbeiten
DIN 4 420 Gerüstordnung Richtlinien für Gerüstausführung und
Gebrauchsüberlassung lt. VOB Anhang,
neueste Ausgabe
DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 18 180 Perlgipsplatten
DIN 18 163 Gips- Zwischenwandplatten
DIN 4 102 Feuerschutz
DIN 1 101 Holzwolle- Leichtbauplatten
DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmung im Hochbau
DIN 18 165 Faserdämmstoffe für den Hochbau
DIN 1 104 Mehrschicht-Leichtbauplatten
DIN 18 202 Maßtoleranzen
Die Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Zulieferfirmen sind
genauestens einzuhalten.
Wandputze im Inneren sind grundsätzlich mit Putzleisten bis auf
Oberkante Rohdecke zu führen.
der Leistungsbeschreibung wird unterschieden zwischen:
a) einlagige oder mehrlagige Putze als Maschinenputz oder Handarbeit
b) Spachtelungen
Die Oberfläche der Putze ist zu glätten. Kalk- und Kalkzementputze im
Inneren sind zu filzen.
Dehnfugen sind besonders zu beachten und auszubilden. Rissgefährdete
Flächen, Ecken und Kanten
erfordern zwingend die Ausbildung einer Rissbrücke bzw. eine
vollflächige, gut überlappte Überspannung
(s. bes. Pos.). Zu glatte, schalölbehaftete und absandende Untergründe
müssen besonders behandelt
werden bzw. sind erforderliche Zusätze zum Putz- oder Spachtelmörtel
notwendig. Gipsplattenwände sind
gut zu verankern, risssicher zu versetzen und allseitig anzuschließen.
Bei doppelwandigen Plattenwänden
muss das Versetzen im Einvernehmen mit den Installateuren erfolgen
(Unterputzinstallation).
3) Aufmaß und Abrechnung
Putze, Spachtelungen, Dämm-Matten und -Platten, Überspannungen,
Gipswände, Gipsplatten,
Anstriche werden nach Sichtflächen (qm) abgerechnet. Zugrunde gelegt
werden die Rohbaumaße.
Bei Dämmplatten, einlegen zwischen Sparren oder Balken, werden die
Holzteile übermessen.
Bei Öffnungen über 1,0 m² werden diese abgezogen und die geputzten
Leibungen nach dem
LV-Einheitspreis, m² - Preis aufgemessen und abgerechnet. Bei Nischen
wird nur die tatsächlich
verputzte Fläche vergütet (1-fach). Bei Nischen wird nur die tatsächlich
verputzte Fläche vergütet (1-fach).
4) Über den Umfang und Art der Leistungen sowie über etwaige
Erschwernisse hat sich der Anbieter
zu unterrischten und dies bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Daher
sind Nachfordrungen jeder
Art ausgeschlossen ( d.h. vor Abgabe findet ein Baustellenbesuch statt).
5) Der Aufwand Nachputzarbeiten ist in die Einheitspreise einzurechnen.
6) Bereits eingebaute Fenster, Türen, Badewannen, Spültische usw. sind
gegen Beschädigungen
und Verunreinigungen unbedingt zu schützen. Eventuelle Verschmutzungen
sind umgehend zu entfernen.
Treten Beschädigungen an Baukörpern jeglicher Art durch Verschulden des
Auftragnehmers auf, so sind
diese unverzüglich der Baueitung zu melden.
7) Holzwerk, welches für Naturbehandlung vorgesehen ist, ist vor dem
Einputzen an den gefährdeten
Stellen mit Folie o.ä. sicher abzukleben. Diese Arbeit wird nicht
besonders vergütet. Die Abklebung
muss rückstandsfrei entfernt werden.
8) Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten, soweit sie nicht mit den
Hauptarbeiten ausgeführt werden konnten, sowie
die Unterhaltung und Nachputzarbeiten, die bei der Ausführung der
Schreiner-,Elektroinstallations-,
Sanitärinstallations-, Schlosser-, Heizungs- und Plattenarbeiten
erforderlich werden sollten sowie das
Einputzen nachträglich eingesetztes Fenster sind fortlaufend und
unentgeltlich auszuführen und mit den
Einheitspreis abgegolten. Ebenso ist das Verputzen der Gerüstlöcher im
Innen- und Außenbereich und ein
dickerer Putz im Bereich der Fensterleibungen in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
9) Der Unternehmer ist verpflichtet, sich vor Annahme des Auftrags die
in Frage kommenden Pläne,
Massenberechnungen und Beschreibungen anzusehen und auf eventuelle
Fehler in diesen Hinzuweisen.
Nach dem Unterschreiben Auftragsschreibens können Einwendungen über
Unrichtigkeit und Unvollständigkeit
der Unterlagen nicht mehr erhoben werden. Der Wortlaut des
Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert
werden.
10) Sämtlicher Bauschutt ist täglich tadellos zu entfernen. Die Räume
müssen nach vollendeter Arbeit
besenrein von Bauschutt befreit sein. Unternehmern, die dieser
Aufforderung nicht nachkommen, werden auf
Anordnung der Bauleitung die Kosten hierfür an ihrer Rechnung in Abzug
gebracht.
Stahltürzargen, Blockrahmen, Installationen und dergleichen werden vor
dem Putzen eingebaut. Sämtliche
Anschlüsse an diese sind sauber und passend herzustellen. Dosen oder
Kasten für Schalter und dergl., die
bündig liegen müssen, sind entsprechend einzuputzen. Schraubenlöcher
werden vom Installateur gebohrt.
11) Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Generalunternehmer
denjenigen Schaden zu ersetzen,
der ihm daraus entsteht, dass ihn der Bauherr wegen Verletzung der
Bauaufsichtspflicht auf Schadenersatz
in Anspruch nimmt und die mangelhafte Leistung vom Unternehmer zu
vertreten war. Das gilt auch,
wenn die Ansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer bereits verfristet
sind. Der Generalunternehmer ist
aus dieser Vereinbarung unmittelbar berechtigt, seine Ansprüche im
eigenen Namen geltend zu machen.
Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Überwachung seiner Leistung
durch den Architekten.
12) Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen
zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
13) Das Einputzen von Fenstern und Türen ist in den Einheitspreisen mit
einzurechnen.
14) Fenster und Türblätter sind vor Verschmutzungen durch geeignete
Maßnahmen zu schützen (abkleben).
Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet, sie ist in den
Einheitspreisen mit einzukalkulieren. Die Abklebungen
müssen rückstandsfrei entfernbar sein. Das Entfernen darf erst nach
Freigabe durch die Bauleitung erfolgen.
15) Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist
täglich nach beendigung der
Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach
Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung
ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine
Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl.
zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der
Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
16) Das Überputzen von Unterputz-Elt-Dosen und Revisionsöffnungen
Heizung/Sanitär ist unzulässig.
Eventuelle Mehraufwendungen der betreffenden Gewerke zur
Wiederherstellung der entsprechenden
Öffnungen werden von der Abrechnung des Auftragnehmers abgezogen.
17) Putzuntergrund sind POROTON-Steine mit Stoßfugenverzahnung, sowie
teilweise Styrodur-Dämmplatten
o. ä. Das erforderliche Ausputzen des an den Ecken und
Querwandanschlüssen, sowie Fenster- und
Türleibungen sichtbaren Verzahnungen ist mit in den Einheitspreise
einzurechnen.
18) Das Schließen aller durch den Einbau der Zargen, Türen usw.
entstehenden Fugen sowie aller
bestehenden Fugen im Bereich der Zargen, Türen usw. mit dauerelastischem
Material ist ohne besondere
Vergütung vorzunehmen.
19) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen
aus dem Auftrag herauszunehmen.
20) Aussparungen, Durchbrüche etc. sind bei den Wänden und Decken in
den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
21) Dem Auftraggeber sind Musterflächen gemäß Farbleitplan je Farbton
eine Körnung anzubieten, bei
Bedarf werden weitere Körnungen angeboten.
22) An allen Öffnungen werden diagonal über die Ecken Bewehrungen zur
Vermeidung von Eckabrissen
eingebracht und ordnungsgemäß verspachtelt. Dies ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
23) Das Liefern und Anbringen von dauerelastischen Fugen zwischen
Innenputz und Gipskarton oder ähnlichen
Ecke und Kanten sowie an allen sonstigen Ecken und Kanten und wo
erforderlich und notwendig ist ohne
besondere Vergütung durchzuführen. Das gleiche gilt bei den
Anschlussfugen an Einbauteilen, z. B.
Fensterrahmen, Armaturen usw.
24) An sämtlichen Kanten, Absätzen und wo sinnvoll und erforderlich
werden Eckschutzschienen eingebaut.
Bereiche mit Materialwechsel werden übergreifend überspannt.
Betonflächen werden mit Betonkontakt
vorbehandelt. Der Bereich gedämmter Flächen ist mit geeigneten
Putzträgern zu versehen.
25) Putzflächen sind mit umlaufender Trennfuge auszubilden. Fenster und
Türen sind so einzuputzen, dass
die Anschlüsse scharfwinklig werden. Die Stoßflächen zwischen Putz und
Einbauteilen sind mittels
verzinkter Anschlussprofile mit Schattenfuge sauber zu trennen.
Sämtliche eingeputzte Teile sind
unverzüglich von Mörtel und allen anderen Verunreinigungen zu befreien.
Wo erforderlich, sind alle
Einbauteile durch Abkleben oder Abdecken mittels einer Folie zu
schützen.
Stoßen in der Putzfläche zwei verschiedene Untergrundmaterialien
zusammen, so sind im Putzverzinkte
Putzanschlussprofile mit Schattenfuge einzuputzen. An allen Außenecken
sind verzinkte Unterputz-
Kantenschutzschienen, 2 m hoch, anzubringen. Vor dem Anbringen des
Putzes auf Kalksandsteinflächen,
Betonwänden und Massivdecken sind diese mit einem Zementmörtel im
Spritzverfahren zu behandeln, wobei
Benachbarte Sichtflächen durch Folie o.ä. zu schützen sind.
Alle Eisenteile sind vor dem Verputzen mit Zementmilch gut deckend zu
streichen.
Für den Putz sind ausschließlich Materialien eines Herstellers zu
verwenden.
Für das Wärmedämmverbundsystem ist ein komplettes System eines
Herstellers zu verwenden. Es dürfen keine
Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Die
Zulassung für das verwendete System ist
vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse,
TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.)
3-fach in Papierform
und 1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei Wohn- und
Geschäftshäusern in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25.
Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt.
Haus 01 ist 4-geschossig mit einem Staffelgeschoss, mit teilweiser
Unterkellerung.
Haus 02 ist 2-geschossig mit einem Staffelgeschoss, mit vollflächiger
Unterkellerung.
Die Außenwände werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig
verputzt und erhalten außenseitig ein 120 mm starkes
Wärmedämmverbundsystem.
Die Außenwände des Kellergeschosses Haus 01 werden als
Stahlbetonhohlwandelemente erstellt, innenseitig verputzt und
außenseitig mit einer Abdichtung und einer Wärmedämmung versehen.
Die Innenwände in Haus 01 sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gibskarton-Metallständerwänden.
Die Außenwände des Kellergeschosses Haus 02 werden als
Kalksandsteinmauerwerkswände erstellt, innenseitig verputzt und
außenseitig mit einer Abdichtung und einer Wärmedämmung versehen. im
Bereich der Außentreppe wird das Wärmedämmverbundsystem aus Mineralwolle
bodentief bis OKFF UG (-3,05m) geführt.
Die Innenwände in Haus 02 sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gibskarton-Metallständerwänden.
Die Dächer werden als Flachdächer mit einer umlaufenden Attika
ausgeführt.
Die Gerüstkonsolen sind durch den Auftragnehmer entsprechend der
Arbeitsfortschritte auf der Baustelle fachgrecht zurückzubauen ud auf
der Baustelle nach Anweisung unserer Bauleitung zu kagern.
Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen
mitgeschickt:
VORBEMERKUNGEN
160 Wärmedämmverbundsystem
160
Wärmedämmverbundsystem
160.10 Wärmedämmverbundsystem
160.10
Wärmedämmverbundsystem
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden
von der Bauleitung ausdrücklich verlangt. Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 19 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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