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Net total EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise.
Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller
Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei
Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc..
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer
anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen . Hierunter fallen
auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer
5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, daß die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluß einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst,
Entwässerung, Stahlbetonarbeiten,
Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer
unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder
Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über
Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges),
Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate,
jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlußzahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet.
Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit
der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu
bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Die mehrmalige Anreise für den Einbau bzw. die Montage der einzelnen
Bauelemente ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluß des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung
aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel einschließlich
erforderlicher Stemmarbeiten, Transport und der Kosten für Löhne und
Gehälter.
2) Ausführungs- und Gütebestimmungen,
DIN 18 355 Tischlerarbeiten,
DIN 18 344 Zimmererarbeiten,
DIN 1078 Sperrholzplatten,
DIN 4079 Furniere,
DIN 68 360 Holz für Tischlerarbeiten,
DIN 18 363 Anstricharbeiten,
DIN 18 375 Beschlagsarbeiten,
DIN 18 260 Türbeschläge,
DIN 18 244 und 18 251 Schlösser und
DIN 18 360
DIN 19 355
DIN 19 351
DIN 19 360
sowie die ergänzenden RAL-Gütebestimmungen
Sämtliche Hölzer bzw. Holzteile müssen eine allseitige Vorbehandlung
gemäß nachstehender Beschreibung erhalten. Unbehandeltes Holz darf nicht
eingebaut werden. In die Einheitspreise ist die Vorbehandlung
unterschiedlich je nach Anstrichsystem einzukalkulieren. Bauteile in
Verbindung mit flexiblen Dichtungsprofilen dürfen nicht mit Nitrolacken
oder Lacken, die nitrozellulose Bestandteile enthalten, behandelt
werden.
Die Holzfeuchtigkeit darf für Hölzer im Inneren max. 10% betragen.
An Türblättern dürfen sich keine Umleimer oder offene Fugen im
Deckfurnier befinden.
3) Stahlteile, wie Zargen, Türen usw. dürfen unbehandelt nicht
angeliefert und eingebaut werden. Sofern in den einzelnen Positionen
kein Angaben gemacht wurden, ist auf jeden Fall eine allseitige
Grundierung im Tauchbad vorzusehen.
4) Vorgeschriebene Materialien und Bauteile sind unter Beachtung der
Richtlinien des Herstellerwerkes einzubauen. Es ist nur zugelassenes
Beschlagmaterial zu verwenden. Muster sind der Bauleitung vorzulegen.
5) Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen,
die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
6) Die erforderlichen Gerüste sind mit dem Einheitspreis abgegolten und
auch den übrigen nachfolgenden Handwerkern kostenlos zur Verfügung zu
stellen.
7) Vom Auftragnehmer selbst anzufertigende Berechnungen und Zeichnungen
werden nicht besonders vergütet.
8) Türblätter, Türbänder, Schlösser etc. sind gangbar und eingestellt zu
übergeben. Falls erforderlich, sind Türblätter abzunehmen ohne besondere
Kostenerstattung.
9) Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung
kommenden Materialien haftet dem Auftraggeber allein der Unternehmer,
nicht etwa die Hersteller- oder Lieferfirma.
10) Einzelheiten über den Einbau der in den einzelnen Positionen
beschriebenen Konstruktionen sind in allen Details rechtzeitig vor
Ausführung mit der Bauleitung zu besprechen.Teile, welche ohne
Zustimmung der Bauleitung in unbefriedigender Form eingbaut sind, sind
kostenlos wieder zu entfernen und neu einzubauen.
11) Die konstruktive Durchbildung der Anschlüsse für die baulichen
Gegebenheiten und die Ausführung hat der Auftragnehmer
alleinverantwortlich vorzunehmen. Durch zusätzliche Maßnahmen darf die
Tragfähigkeit der betroffenen Bauteile nicht beeinträchtigt werden. Die
Einbauelemente sind einwandfrei, flucht- und lotgerecht einzusetzen. Das
Einsetzen der Glasscheiben darf nur in vorbehandelten (gereinigten,
entfetteten, grundierten, isolierten) und nicht feuchten Kittfälzen
erfolgen. Alle Glasleisten sind sauber auf Gehrung zu stoßen.
12) Das Schließen aller durch den Einbau der Zargen usw. entstehenden
Fugen mit geeignetem Material sowie aller bestehenden Fugen ist ohne
besondere Vergütung vorzunehmen.
13) Der Einbau der Zargen und Türblätter erfolgt zu unterschiedlichen
Zeitpunkten. Dafür ist eine mehrmalige Anreise notwendig, wird aber
nicht extra vergütet, sondern ist in den Einheitspreis mit einzurechnen.
14) Beim Einbau der Zargen in Gipskartonständerwände oder ähnlichem,
beim Einbau in beidseitig verputztes Mauerwerk sowie beim Einbau in
beidseitig geflieste Wände ist die Zarge mittig (symmetrisch)
einzubauen. Bei einseitig gefliesten Wänden ist die Zarge
(in Absprache mit der Bauleitung) unsymmetrisch (außermittig)
einzubauen, so daß auf jeden Fall ein ausreichender Überstand der
Zargenaußenkante vor der Fliesenfläche entsteht.
15) Nach der Montage sind die Stahlzargen (Eck- und Umfassungszargen)
satt mit Mörtel zu hinterfüllen. Dies ist im jeweiligen Einheitspreis zu
berücksichtigen.
16) Beim Einbau der Feuerschutztüren incl. Umfassungs- bzw. Eckzarge
sind alle DIN-Normen und Forderungen genauestens zu beachten.
17) Die umlaufenden Gummidichtungen in den Zargen sind nach
Endlackierungen einzubauen.
18) Das nachträgliche Einstellen der Bänder und die nachträgliche
Nachjustierung der Stahltüren nach Abschluß des Innenausbaus ist in den
Einheitspreis einzurechnen. Die zusätzliche Anfahrt wird nicht extra
vergütet.
19) Die Anschlüsse der Holz- und Stahlzargen zum verputzten Mauerwerk,
Sichtmauerwerk und Gipskartonständerwänden sind dauerelastisch,
überstreichbar versiegelt herzustellen und in den Einheitspreis
einzukalkulieren.
20) Sollte beim Einbau der Türzargen in das Mauerwerk keine ausreichende
Festigkeit mit normalen Befestigungsmitteln erzielt werden, sind
eigenverantwortlich Injektionsanker der Fa. Würth oder gleichwertig
einzusetzen. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung.
21) Nach Beendigung der Bodenbelagsarbeiten sind die Türblätter höhen-
und fachgerecht in die jeweiligen Zargen einzubauen. Das eventuelle
Kürzen der Türblätter ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür
erfolgt keine besondere Vergütung.
22) Die Wahl der unteren Zargenprofile der Stahltüren ist unbedingt vor
der Bestellung und deren Einbau mit der Bauleitung des Auftraggebers
abzustimmen.
23) Für die Qualität der Hölzer gilt DIN 68 360. Alle nach dem Einbau
nicht mehr sichtbaren Teile sollen vor dem Einbau einen
Holzschutzanstrich mit Feuchtigkeits- und Insektenschutzwirkung
erhalten. Anschlußfugen sind dauerhaft gegen Luft- und
Feuchtigkeitseindringung abzudichten. Verleimungen sind nach DIN 68 602
durchzuführen. Als Holz für Tischlerarbeiten ist Stammkiefer, Güteklasse
1 zu verwenden.
24) Eventuell bauseits gestellte Profilzylinder sind vom Auftragnehmer
ohne besondere Vergütung einzusetzen.
25) Für alle Türen sind abhängig von der Einbausituation
Wand-/Bodentürpuffer bzw. -feststeller einzukalkulieren, Standardteile,
abgestimmt auf Beschlagsprogramm und Oberfläche der Wände und Böden.
Bestands- und Abnahmeunterlagen
Als Voraussetzung der Abnahme sind für das Bauvorhaben nachfolgende
Bestands- und Abnahmeunterlagen dem Auftraggeber zu übergeben:
Alle Revisionspläne und alle weiteren Revisionsunterlagen sind in
Papierform spätestens 15 Werktage nach Abnahme dem Auftraggeber zur
Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Sind die Revisionspläne und -unterlagen geprüft und vom Auftraggeber
freigegeben, erhält der Auftraggeber diese in 6-facher Ausfertigung in
Papier und komplett digitalisiert 1-fach auf DVD.
Die Revisionspläne und -unterlagen müssen den einschlägigen DIN-Normen
entsprechen und maschinell erstellt werden.
Alle Revisionspläne müssen alle Informationen zu Lage, Anschluss und
Funktion der eingebauten Anlagen detailliert enthalten. Für alle
technischen Einrichtungen sind hier die tatsächlich ausgeführten
Installationen und den installierten Funktionen im Detail zu
dokumentieren. Alle Dokumente und Pläne sind mit Inhaltsverzeichnis in
DIN A4 Ordnern abzuheften und in
elektronischer Form zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von 2 Wohn- und
Geschäftshäusern in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25.
Dabei handelt es sich um ein Haus 01 und ein Haus 02.
Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt.
Das Haus 01 ist 5-geschossig, mit teilweiser Unterkellerung.
Das Haus 02 ist 3-geschossig, mit voller Unterkellerung.
Die Außenwände werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig
verputzt und außenseitig mit einem 120 mm starken Wärmedämmverbundsystem
versehen.
Die Innenwände sind aus verputztem Kalksandstein-Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt.
VORBEMERKUNGEN
380 Stahl-/Innentüren
380
Stahl-/Innentüren
380.10 Innentüren
380.10
Innentüren
380.20 Stahlzargen
380.20
Stahlzargen
380.30 Stahltüren
380.30
Stahltüren
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zugrunde gelegt.
Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine
vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des
Auftraggebers.
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 27 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
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