Stahl- und Innentüren
Neubau 2 Wohngebäude mit Gewerbeeinheiten in 12524 Berlin Treptow-Köpenick
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VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen . Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, daß die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluß einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlußzahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Die mehrmalige Anreise für den Einbau bzw. die Montage der einzelnen Bauelemente ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluß des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel einschließlich erforderlicher Stemmarbeiten, Transport und der Kosten für Löhne und Gehälter. 2) Ausführungs- und Gütebestimmungen, DIN 18 355 Tischlerarbeiten, DIN 18 344 Zimmererarbeiten, DIN 1078 Sperrholzplatten, DIN 4079 Furniere, DIN 68 360 Holz für Tischlerarbeiten, DIN 18 363 Anstricharbeiten, DIN 18 375 Beschlagsarbeiten, DIN 18 260 Türbeschläge, DIN 18 244 und 18 251 Schlösser und DIN 18 360 DIN 19 355 DIN 19 351 DIN 19 360 sowie die ergänzenden RAL-Gütebestimmungen Sämtliche Hölzer bzw. Holzteile müssen eine allseitige Vorbehandlung gemäß nachstehender Beschreibung erhalten. Unbehandeltes Holz darf nicht eingebaut werden. In die Einheitspreise ist die Vorbehandlung unterschiedlich je nach Anstrichsystem einzukalkulieren. Bauteile in Verbindung mit flexiblen Dichtungsprofilen dürfen nicht mit Nitrolacken oder Lacken, die nitrozellulose Bestandteile enthalten, behandelt werden. Die Holzfeuchtigkeit darf für Hölzer im Inneren max. 10% betragen. An Türblättern dürfen sich keine Umleimer oder offene Fugen im Deckfurnier befinden. 3) Stahlteile, wie Zargen, Türen usw. dürfen unbehandelt nicht angeliefert und eingebaut werden. Sofern in den einzelnen Positionen kein Angaben gemacht wurden, ist auf jeden Fall eine allseitige Grundierung im Tauchbad vorzusehen. 4) Vorgeschriebene Materialien und Bauteile sind unter Beachtung der Richtlinien des Herstellerwerkes einzubauen. Es ist nur zugelassenes Beschlagmaterial zu verwenden. Muster sind der Bauleitung vorzulegen. 5) Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 6) Die erforderlichen Gerüste sind mit dem Einheitspreis abgegolten und auch den übrigen nachfolgenden Handwerkern kostenlos zur Verfügung zu stellen. 7) Vom Auftragnehmer selbst anzufertigende Berechnungen und Zeichnungen werden nicht besonders vergütet. 8) Türblätter, Türbänder, Schlösser etc. sind gangbar und eingestellt zu übergeben. Falls erforderlich, sind Türblätter abzunehmen ohne besondere Kostenerstattung. 9) Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien haftet dem Auftraggeber allein der Unternehmer, nicht etwa die Hersteller- oder Lieferfirma. 10) Einzelheiten über den Einbau der in den einzelnen Positionen beschriebenen Konstruktionen sind in allen Details rechtzeitig vor Ausführung mit der Bauleitung zu besprechen.Teile, welche ohne Zustimmung der Bauleitung in unbefriedigender Form eingbaut sind, sind kostenlos wieder zu entfernen und neu einzubauen. 11) Die konstruktive Durchbildung der Anschlüsse für die baulichen Gegebenheiten und die Ausführung hat der Auftragnehmer alleinverantwortlich vorzunehmen. Durch zusätzliche Maßnahmen darf die Tragfähigkeit der betroffenen Bauteile nicht beeinträchtigt werden. Die Einbauelemente sind einwandfrei, flucht- und lotgerecht einzusetzen. Das Einsetzen der Glasscheiben darf nur in vorbehandelten (gereinigten, entfetteten, grundierten, isolierten) und nicht feuchten Kittfälzen erfolgen. Alle Glasleisten sind sauber auf Gehrung zu stoßen. 12) Das Schließen aller durch den Einbau der Zargen usw. entstehenden Fugen mit geeignetem Material sowie aller bestehenden Fugen ist ohne besondere Vergütung vorzunehmen. 13) Der Einbau der Zargen und Türblätter erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Dafür ist eine mehrmalige Anreise notwendig, wird aber nicht extra vergütet, sondern ist in den Einheitspreis mit einzurechnen. 14) Beim Einbau der Zargen in Gipskartonständerwände oder ähnlichem, beim Einbau in beidseitig verputztes Mauerwerk sowie beim Einbau in beidseitig geflieste Wände ist die Zarge mittig (symmetrisch) einzubauen. Bei einseitig gefliesten Wänden ist die Zarge (in Absprache mit der Bauleitung) unsymmetrisch (außermittig) einzubauen, so daß auf jeden Fall ein ausreichender Überstand der Zargenaußenkante vor der Fliesenfläche entsteht. 15) Nach der Montage sind die Stahlzargen (Eck- und Umfassungszargen) satt mit Mörtel zu hinterfüllen. Dies ist im jeweiligen Einheitspreis zu berücksichtigen. 16) Beim Einbau der Feuerschutztüren incl. Umfassungs- bzw. Eckzarge sind alle DIN-Normen und Forderungen genauestens zu beachten. 17) Die umlaufenden Gummidichtungen in den Zargen sind nach Endlackierungen einzubauen. 18) Das nachträgliche Einstellen der Bänder und die nachträgliche Nachjustierung der Stahltüren nach Abschluß des Innenausbaus ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die zusätzliche Anfahrt wird nicht extra vergütet. 19) Die Anschlüsse der Holz- und Stahlzargen zum verputzten Mauerwerk, Sichtmauerwerk und Gipskartonständerwänden sind dauerelastisch, überstreichbar versiegelt herzustellen und in den Einheitspreis einzukalkulieren. 20) Sollte beim Einbau der Türzargen in das Mauerwerk keine ausreichende Festigkeit mit normalen Befestigungsmitteln erzielt werden, sind eigenverantwortlich Injektionsanker der Fa. Würth oder gleichwertig einzusetzen. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung. 21) Nach Beendigung der Bodenbelagsarbeiten sind die Türblätter höhen- und fachgerecht in die jeweiligen Zargen einzubauen. Das eventuelle Kürzen der Türblätter ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung. 22) Die Wahl der unteren Zargenprofile der Stahltüren ist unbedingt vor der Bestellung und deren Einbau mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. 23) Für die Qualität der Hölzer gilt DIN 68 360. Alle nach dem Einbau nicht mehr sichtbaren Teile sollen vor dem Einbau einen Holzschutzanstrich mit Feuchtigkeits- und Insektenschutzwirkung erhalten. Anschlußfugen sind dauerhaft gegen Luft- und Feuchtigkeitseindringung abzudichten. Verleimungen sind nach DIN 68 602 durchzuführen. Als Holz für Tischlerarbeiten ist Stammkiefer, Güteklasse 1 zu verwenden. 24) Eventuell bauseits gestellte Profilzylinder sind vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung einzusetzen. 25) Für alle Türen sind abhängig von der Einbausituation Wand-/Bodentürpuffer bzw. -feststeller einzukalkulieren, Standardteile, abgestimmt auf Beschlagsprogramm und Oberfläche der Wände und Böden. Bestands- und Abnahmeunterlagen Als Voraussetzung der Abnahme sind für das Bauvorhaben nachfolgende Bestands- und Abnahmeunterlagen dem Auftraggeber zu übergeben: Alle Revisionspläne und alle weiteren Revisionsunterlagen sind in Papierform spätestens 15 Werktage nach Abnahme dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Sind die Revisionspläne und -unterlagen geprüft und vom Auftraggeber freigegeben, erhält der Auftraggeber diese in 6-facher Ausfertigung in Papier und komplett digitalisiert 1-fach auf DVD. Die Revisionspläne und -unterlagen müssen den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und maschinell erstellt werden. Alle Revisionspläne müssen alle Informationen zu Lage, Anschluss und Funktion der eingebauten Anlagen detailliert enthalten. Für alle technischen Einrichtungen sind hier die tatsächlich ausgeführten Installationen und den installierten Funktionen im Detail zu dokumentieren. Alle Dokumente und Pläne sind mit Inhaltsverzeichnis in DIN A4 Ordnern abzuheften und in elektronischer Form zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von 2 Wohn- und Geschäftshäusern in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25. Dabei handelt es sich um ein Haus 01 und ein Haus 02. Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt. Das Haus 01 ist 5-geschossig, mit teilweiser Unterkellerung. Das Haus 02 ist 3-geschossig, mit voller Unterkellerung. Die Außenwände werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig mit einem 120 mm starken Wärmedämmverbundsystem versehen. Die Innenwände sind aus verputztem Kalksandstein-Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt.
VORBEMERKUNGEN
380 Stahl-/Innentüren
380
Stahl-/Innentüren
380.10 Innentüren
380.10
Innentüren
380.20 Stahlzargen
380.20
Stahlzargen
380.30 Stahltüren
380.30
Stahltüren
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zugrunde gelegt. Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers. Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 27 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. .................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber

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