Kunststofffenster und -türen
Neubau 2 Wohngebäude mit Gewerbeeinheiten in 12524 Berlin Treptow-Köpenick
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VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufs- Genossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen . Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ- Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten vom Zustand des Untergrundes zu über zeugen. Beanstandungen sind der Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten schriftlich rechtzeitig mitzuteilen und können nur vor Beginn der Arbeiten anerkannt werden. Unterläßt der Auftragnehmer die Anzeige, übernimmt er die Haftung für weitere evtl. auftretende Schäden. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR KUNSTSTOFFENSTER AUS PVC HART/WEISS herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim (1/87) 0. ALLGEMEINER HINWEIS 0.1 ZEICHNUNGEN Die im LV beigefügte Fensterübersicht dient der Darstellung der Fensteraufteilung und der Öffnungsarten.Soweit in der Positionsbeschreibung keine Angaben über Profilquerschnitte gemacht sind, können die zur Ermittlung der Querschnitte notwendigen Angaben der Fensterübersicht entnommen werden. Die zu verschiedenen Positionen beigefügten Detailskizzen dienen als Anhalt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. 0.2 FERTIGUNGSUNTERLAGEN Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle vorzulegen. 1. ANFORDERUNGEN AN DIE KONSTRUKTION 1.1 ALLGEMEINE ANFORDERUNG Das angebotene System muss einen gültigen Eignungsnachweis besitzen. 1.2 STATISCHE ANFORDERUNGEN Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/300 der Länge durchbiegen. -bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach DIN 1 055, Teil 4 für Windlasten, DIN 1055, Teil 3, für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe, DIN 18 056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern. Falls zusätzliche Belastungen angegeben sind, so sind sie in der Bemessung zu berücksichtigen. Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18 055 entsprechen. 1.3 BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNGEN 1.3.1 SCHLAGREGENDICHTHEIT UND FUGENDURCHLÄSSIGKEIT Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend den Forderungen nach DIN 18055 gewährleistet sein. Bei Fenstern, die das RAL-Gütezeichen nicht besitzen, ist ein Nachweis (vergleichbar mit der Systembeschreibung und der Fertigungsüberwachung) erforderlich, dass die geforderte Beanspruchungsgruppe erreicht wird. 1.3.2 WÄRME- UND FEUCHTIGKEITSSCHUTZ Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt DIN 4 108 und die Wärmeschutzverordnung. Für den Nachweis sind die Rechenwerte der DIN 4 108, Teil 4 anzunehmen.Für nicht transparente Füllungen (Paneele) in Fenstern und Fensterwänden gelten die Anforderungen nach DIN 4 108, Teil 2, an leichte Bauteile. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden (DIN 4 108,Teil 2 und Teil 5). Für die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gelten die Empfehlungen der DIN 4 108, Teil 2. 1.3.3 SCHALLSCHUTZ Für den Schallschutz gilt DIN 4 109, die ergänzenden Bestimmungen zu DIN 4 109 (9.75) und die VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern". Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Bei der Entdröhnung von Blechflächen (z.B. vorgehängte Bleche und Fensterbänke) ist DIN 18 360, Ziff. 3.1.22, zu beachten. 2. WERKSTOFFE 2.1 PVC HART Die verwendete Formmasse muss in den kennzeichnenden Eigenschaften mindestens einer Formmasse Typ PVC-U. ED. 072-15-23 (Pulver) bzw. PVC-U. EG. 072-15-23 (Granulat) nach DIN 7 748 (Ausgabe 85) entsprechen. 2.2 METALLTEILE 2.2.1 ALUMINIUM Für die Anforderungen an Aluminium gilt DIN 1 748 bei Strangpressprofilen, sowie DIN 1 745 bei Blechen und Bändern. 2.2.2 STAHL Alle Stahlteile der Unterkonstruktion, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind zu verzinken. Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich bleiben, entsprechend DIN 18 360 gegen Korrosion zu schützen. 2.2.3 ZUSAMMENBAU UNTERSCHIEDLICHER METALLE Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und anderen ungüngstigen Beeinflussungen auftreten. 2.3. DICHTPROFILE Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen (z.B. Rahmenprofile) verträglich sein. Nichtzellige Elasorner-Dichtprofile müssen DIN 7 863 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung ebenfalls nachzuweisen. 2.4. DICHTSTOFFE Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18 361 und DIN 18 540). Sie müssen nach DIN 52 452 mit angrenzenden Stoffen z.B. Rahmenprofile) verträglich sein. Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind gegen diese beständig sein. 2.5. BAUABDICHTUNGSFOLIEN Bauabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und DIN 18 195 entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen (auch mit den Rahmenprofilen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 3.0. AUSFÜHRUNG Die Profile und das System müssen den RAL-Gütebestimmumgen (RAL-RG716/1) und der zugrundeliegenden Systembeschreibung entsprechen. Insbesondere ist auf folgende Punkte zu achten: 3.1. PROFILAUSBILDUNG Die Profile müssen ausreichende Verstärkungsprofile aufnehmen können. Es muss die Möglichkeit zur Aufnahme von Dichtungen und gegebenfalls zur Profilkopplung bestehen. Auf eine ausreichende Trennung zwischen Wind- und Regensperre ist zu achten. Anfallendes Wasser muss unmittelbar und kontrolliert abgeführt werden.Das System muss allen in der Ausschreibung aufgestellten Anforderungen gerecht werden. Im Blendrahmen sind entsprechend der Systembeschreibung Ablauföffnungen zur Witterungsseite anzubringen. Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen den Normen und bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss gewährleistet sein. 3.2. FALZDICHTUNGEN Die Falzdichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen sind rund umlaufend in einer Ebene einzubauen. Die Dichtungsprofile müssen wechselbar und an den Stößen gegen Wind und Wasser dicht sein. 3.3 BESCHLÄGE 3.3.1 ALLGEMEINES Die Beschläge müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet und die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. 3.3.2 DREHKIPPBESCHLÄGE Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Fensterflügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Erfüllt die Ausstellschere des Drehkippbeschlages diese Forderung nicht, ist eine Fehlbedienungssperre einzubauen. Das Ecklager muss den Flügel bei jeder Bedienungsstellung sicher führen.Diese Führung muss auch erhalten bleiben, wenn der Drehkippflügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird und dabei hochspringt. 3.3.3 BESCHLÄGE FÜR OBERLICHTER Bei Oberlichtern sollen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um evtl. Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. 3.3.4 BESCHLÄGE FÜR ANDERE ÖFFNUNGSARTEN Beschlagteile für andere Öffnungsarten müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion des Fensters auf Dauer sicherstellen. Ferner müssen sie einen ausreichenden Schutz gegen eine Fehlbedienung aufweisen. 3.4 RAHMENVERBINDUNG Die Verbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen, damit eine einwandfreie Funktion sichergestellt ist.Bei geschweißten Rahmenverbindungen muss die Nahtgüte des Materials den in der Systembeschreibung angegebenen Werten entsprechen (RAL-RG 716/1). Für mechanische Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Sie kann durch den z.Zt. im Entwurf vorliegenden "Prüfvorschlag für mechanische Verbindungen bei Kunststofffenstern" erfolgen. 3.5 VERGLASUNG 3.5.1 GLASDICKEN Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Windbelastung (Abschnitt1.1) nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind oder der Einbau von Sondergläsern geplant ist, wird in den einzelnen Positionen darauf hingewiesen. 3.5.2 GLASEINBAU Die Verglasung ist gemäß der Systembeschreibung durchzuführen. Die Vorschriften der Isolierglashersteller müssen beachtet werden. Der Ausführung liegt die DIN 18 361 zugrunde. Für die Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen gilt die DIN 18 545 und die Tabelle "Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern". Bei Abdichtung mit Dichtprofilen müssen die Ecken abgedichtet sein. Verglasungen müssen mit dichtstofffreiem Falzgrund ausgeführt werden und Öffnungen zum Dampfdruckausgleich nach außen haben. Die Abdichtung der Paneele erfolgt sinngemäß. 4. VERARBEITUNG Für die Beurteilung der Verarbeitung gilt RAL-RG 716/1, Abschnitt III, Kunststofffenster, Gütesicherung der Gütegemeinschaft Kunststofffenster und Türen e.V., Bockenheimer Anlage 13, 60322 Frankfurt/Main. 5. EINBAU 5.1 ALLGEMEINES Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Für den Einbau der Fenster gelten die "Einbaurichtlinien für Kunststofffenster" (Güte- und Prüfbestimmungen RAL-RG 716/1, Anhang). 5.2 BEFESTIGUNG Die Verankerung muss: 1. die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf das Bauwerk übertragen, 2. die Bewegungen, sowohl aus der Wärmedehnung der Fenster und Fensterwände als auch aus zu erwartenden Formänderungen am Bauwerk, aufnehmen können. Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung bei Festfeldern abgestimmt werden. Der Abstand der Befestigungselemente untereinander darf 70 cm nicht überschreiten. Der Abstand der Befestigungselemente von Innenecken und anderen Rahmenverbindungen darf 10 cm nicht unterschreiten, soweit vom Systemhersteller im Scherenlagerbereich bei Drehkippfenstern nicht geringere Abstände festgelegt sind. Für die Verankerung von Fensterwänden gilt sinngemäß DIN 18 056 "Fensterwände, Bemessung und Ausführung". Anschluss der Schaufensterelemente oder allen anderen auf den Rohbeton aufgestellten Fensterelementen unten: Anschluss mit Laschen an Bodenplatte bzw. gemauerter Schwelle befestigt, samt Verkleben von 2 Streifen Butylfolie zur Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Abdichtung waagerecht: Breite 300 mm (20 cm auf Bodenplatte waagerecht,10 cm senkrecht außen an Bodenplatte) Abdichtung senkrecht: Breite ca. 150 mm an Fensterelement und Bodenplatte ankleben. Ausstopfen mit Steinwolle bzw. Ausschäumen der vorhandenen Hohlräume. Anbringen eines Simsbleches an der Außenseite der Fenster- bzw. Türelemente mittels Z-Profil, Kantung ca. 30/20/80. Material Aluminium E6 EV1, 2 mm stark. 5.3 ABDICHTUNG ZUM BAUKÖRPER Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Berührung kommen. Das Anschlusssystem auf der Witterungsseite ist nach der Tabelle "Anschlussausbildung zwischen Fenster und Baukörper" zu wählen. Die raumseitige Anschlussausbildung ist unter Beachtung der Beanspruchungen aus dem Raumklima entsprechend auszubilden. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen müssen die Vorschriften der Hersteller berücksichtigt werden. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes zu beachten.Bei der Abdichtung der Fenster und Fensterelemente zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist DIN 18 195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Lufteinschlüsse an den Klebeflächen müssen vermieden werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Material, Profil und Glasstärken sind nach statischen Erfordernissen nach DIN zu überprüfen und zu bemessen. Die Kunststoff-Verbundprofile müssen nach DIN 4 108 eingruppierbar sein. Für Fenster Mitteldichtung als umlaufende, vulkanisierte Dichtung. Alle sichtbaren Beschlagteile RAL-beschichtet, einbrennlackiert, Farbe nach Wahl des Bauherrn. In allen Preisen enthalten: Alle Dichtungen, wie Lippen- und Andrückdichtungen, alle Befestigungsmittel. Anschlüsse an Baukörper ausgeschäumt, innen und außen mit dauerelastischer Verfugung ringsum, nach den Vorgaben des Instituts für Fenstertechnik in Rosenheim. Die Anschlüsse an den Baukörper sind innen (raumseitig) dampfdicht und nach außen schlagregen- und winddicht auszubilden. Boden- und geschoßdeckenberührende Elemente sind mit einem soliden Basisprofil auszubilden, gegen den Rohbeton ist eine sorgfältige Abdichtung (Butylfolie und Kontaktkleber) vorzusehen. Schwellenprofile sind durch Unterstützungen (Stahlwinkel o.ä.) vor Durchbiegungen/Deformationen während der Bauphase zu schützen (notwendig, da Estrich später eingebracht wird). HINWEIS Der untere Anschluss der Folie muss mit einem geeigneten Kleber wasserdicht auf den Rohbeton bzw. Fundamentbeton hergestellt werden. Das Schließen aller entstehenden Fugen beim Einbau der Fenster sowie alle vorhandenen Fugen im Bereich der Fenster mit geeignetem Material ist mit in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Boden- und geschoßdeckenberührende Elemente sind mit einem soliden unterem Basisprofil (Kunststoffprofil) auszubilden, gegen den Rohbeton ist eine sorgfältige Abdichtung (Butyl-Folie und Kontaktkleber) vorzusehen. Sämtliche Außenfensterbänke sind als Anti-Dröhn- und Wärmeschutzmaßnahme satt mit hydrophobierter Mineralwolle zu unterfüttern (bei Nachweis der Eignung sind alternative Dämmstoffe möglich). Die Befestigung der Kunststoff-Fenster und Leichtmetalltüren erfolgt in verputztes Kalksandstein-Mauerwerk mit einem äußeren Wärmedämmverbundsystem. Die Befestigungsmittel sind entsprechend auszuwählen. Ein Eignungsnachweis muss vorgelegt werden. Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des Systemherstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innenund Außenschale durch Isolierstege durchgehend kraft- und formschlüssig mit- einander verbunden sind. Der Auftragnehmer hat statische Nachweise und Ausführungszeichnungen (Werkstattpläne) einschl. Details der Bauanschlüsse der Fenster und Fassadenelemente in eigener Verantwortung herzustellen und 2 Satz Unterlagen in gedruckter und 1 mal in digitaler Form dem Auftraggeber zu übergeben. Der Einbau erfolgt nur nach Freigabe der Ausführungszeichnungen. Weiterhin sind folgende Leistungen, falls nicht gesondert beschrieben, in den Angebotspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: - Statische Nachweise, wo erforderlich. - Übertragen der vom Rohbauunternehmer vorgegebenen Höhen vom Festpunkt an die Einbaustellen. - Alle erforderliche Verstärkungen, Anschlüsse an die Fassade etc. der Fensterkonstruktion. WERKSTATTZEICHNUNGEN Vom Auftragnehmer sind im Auftragsfall folgende Zeichnungs- und Bemessungsunterlagen zu erstellen: - statische Bemessung von Profilen und Glasstärken, - Elementansichten, vermaßt zum Baukörper/Bauwerksachsen M 1:20, - Schnitt vertikal/Schnitt horizontal M 1:20, - Detail Fußpunkt mit Maßbezeichnung zum Baukörper und Darstellung der Abdichtung, mindestens M 1:5, - Befestigungsdetails, mindestens M 1:5, - Details Eingangstür, M 1:5. Bestands- und Abnahmeunterlagen Als Voraussetzung der Abnahme sind für das Bauvorhaben nachfolgende Bestands- und Abnahmeunterlagen dem Auftraggeber zu übergeben: Alle Revisionspläne und alle weiteren Revisionsunterlagen sind in Papierform spätestens 15 Werktage nach Abnahme dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Sind die Revisionspläne und -unterlagen geprüft und vom Auftraggeber freigegeben, erhält der Auftraggeber diese in 4-facher Ausfertigung in Papier und komplett digitalisiert 4-fach auf DVD. Die Revisionspläne und -unterlagen müssen den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und maschinell erstellt werden. Alle Revisionspläne müssen alle Informationen zu Lage, Anschluss und Funktion der eingebauten Anlagen detailliert enthalten. Für alle technischen Einrichtungen sind hier die tatsächlich ausgeführten Installationen und den installierten Funktionen im Detail zu dokumentieren. Alle Dokumente und Pläne sind mit Inhaltsverzeichnis in DIN A4 Ordnern abzuheften und in elektronischer Form zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von 2 Wohn- und Geschäftshäusern in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25. Dabei handelt es sich um ein Haus 01 und ein Haus 02. Das Haus 1 ist 5-geschossig, mit einer teilweisen Unterkellerung. Das Haus 2 ist dreigeschossig, mit einer vollen Unterkellerung. Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt. Die Außenwände im Untergeschoss werden aus Stahlbeton-Hohlwandelementen erstellt, außenseitig abgedichtet und mit einer Wärmedämmung versehen. Die Außenwände der Obergeschosse werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig verputzt und außenseititg mit einem ca. 120 mm starken Wärmedämmverbundsystem versehen. Das Dach der beiden Häuser wird jeweils als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt.
VORBEMERKUNGEN
451 Kunststoff- Fenster und Türen
451
Kunststoff- Fenster und Türen
451.10 Kunststoff-Fenster und -Türen
451.10
Kunststoff-Fenster und -Türen
451.11 Leichtmetall-Türen
451.11
Leichtmetall-Türen
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zugrunde gelegt. Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine vorherige Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1-69 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. .................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber

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