Gerüstbau
Neubau 2 Wohngebäude mit Gewerbeeinheiten in 12524 Berlin Treptow-Köpenick
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VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Alle Erschwernisse (z.B. Stellfläche, Hanglage, Vordach usw.) sind in den Einheitspreis mit einzurechnen. Montagemittel und sonstige Befestigungsmaterialien sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtl. vom Auftragnehmer entstandener Abfall zu dessen Lasten fachgerecht entsorgt werden muss. Fenster sind vor Beschädigungen und vor Verschmutzungen durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Die Einrüstung des Objektes erfolgt Etagenweise. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. Für alle zu errichtenden Gerüste gelten die derzeit gültigen DIN-Normen in ihrer jeweils neuesten Fassung. Besonders zu beachten sind die Normen: - DIN 18451 Gerüstarbeiten - DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste - DIN 4421 Traggerüste, Berechnungen, Konstruktion und Ausführung - DIN 4422-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - DIN EN 39 System-unabhängige Stahlrohre für Trag- und Arbeitsgerüste - DIN EN 1263-1 Schutznetze - Teil 1 - Die UVV der Berufsgenossenschaften, Auflagen der Behörden etc. Technische Vorbemerkungen Die Gerüste sind in der jeweils für deren Einsatzzweck vorgesehenen Bauart, Arbeitstiefe, Belastbarkeit, Höhe und unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften entsprechend den jeweiligen Forderungen herzustellen und vorzuhalten. Alle zu errichtenden Gerüste, gleich welcher Bauart und in welchem Umfang, müssen den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft uneingeschränkt genügen. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für die Sicherheit aller Gerüste, er überwacht deren einwandfreie, gefahrenfreie Nutzbarkeit und sorgt nach unzulässigen Entfernungen von Gerüstbauteilen für deren sofortige Wiedermontage. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und 1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25 Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt. Das Gebäude 01 ist 4-geschossig mit einem Staffelgeschoss und mit einer teilweisen Unterkellerung. Das Gebäude 02 ist 2.geschossig mit einem Staffelgeschoss und voll unterkellert. Die Außenwände werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig mit einem 120 mm starken Wärmedämmverbundsystem versehen.
VORBEMERKUNGEN
470 Gerüst
470
Gerüst
470.10 Gerüst, Wohn- und Geschäftshäuser
470.10
Gerüst, Wohn- und Geschäftshäuser

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