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VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten
sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen
frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die
verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis
zur Übernahme.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die
Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus
einem derartigen Grund in
Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der
Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der
Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber
oder durch fremde Firmen
auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit
der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu
bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Alle Erschwernisse (z.B. Stellfläche, Hanglage, Vordach usw.) sind in
den Einheitspreis mit einzurechnen.
Montagemittel und sonstige Befestigungsmaterialien sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtl. vom Auftragnehmer entstandener
Abfall zu dessen Lasten
fachgerecht entsorgt werden muss.
Fenster sind vor Beschädigungen und vor Verschmutzungen durch geeignete
Maßnahmen zu schützen.
Die Einrüstung des Objektes erfolgt Etagenweise.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
Für alle zu errichtenden Gerüste gelten die derzeit gültigen DIN-Normen
in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Besonders zu beachten sind die Normen:
- DIN 18451 Gerüstarbeiten
- DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
- DIN 4421 Traggerüste, Berechnungen, Konstruktion und Ausführung
- DIN 4422-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen
- DIN EN 39 System-unabhängige Stahlrohre für Trag- und Arbeitsgerüste
- DIN EN 1263-1 Schutznetze - Teil 1
- Die UVV der Berufsgenossenschaften, Auflagen der Behörden etc.
Technische Vorbemerkungen
Die Gerüste sind in der jeweils für deren Einsatzzweck vorgesehenen
Bauart, Arbeitstiefe, Belastbarkeit, Höhe und unter Beachtung der
Unfallverhütungsvorschriften entsprechend den jeweiligen Forderungen
herzustellen und vorzuhalten.
Alle zu errichtenden Gerüste, gleich welcher Bauart und in welchem
Umfang, müssen den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und
Unfallverhütungsvorschriften und den Vorschriften der
Berufsgenossenschaft uneingeschränkt genügen.
Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für die Sicherheit aller
Gerüste, er überwacht deren einwandfreie, gefahrenfreie Nutzbarkeit und
sorgt nach unzulässigen Entfernungen von Gerüstbauteilen für deren
sofortige Wiedermontage.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei Wohn- und
Geschäftshäusern in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25
Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt.
Das Gebäude 01 ist 4-geschossig mit einem Staffelgeschoss und mit einer
teilweisen Unterkellerung.
Das Gebäude 02 ist 2.geschossig mit einem Staffelgeschoss und voll
unterkellert.
Die Außenwände werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig
verputzt und außenseitig mit einem 120 mm starken Wärmedämmverbundsystem
versehen.
VORBEMERKUNGEN
470 Gerüst
470
Gerüst
470.10 Gerüst, Wohn- und Geschäftshäuser
470.10
Gerüst, Wohn- und Geschäftshäuser
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