Trockenbauarbeiten
Neubau 115 WE Havelschanze Spandau
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00 Hausübergreifend
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Hausübergreifend
00.01 Allgemeine Leistungen
00.01
Allgemeine Leistungen
00.02 Nachweisarbeiten
00.02
Nachweisarbeiten
01 Haus 1 & 2
01
Haus 1 & 2
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten (inkl. Innentüren) 1.0 Statischer Nachweis 1.1 Durch den AN ist im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung die vollständige statische Berechnung für die ausgeschriebenen Leistungen (insbesondere für die Verstärkungsprofile der Trockenbauwände, einschl. aller hierfür erforderlichen Berechnungen, Positionspläne, Nachweise, Anschlussdetails und sonstiger Leistungen zu erbringen. 1.2 Die Werkstatt- und Montageplanung, sowie alle Verlegepläne sind dem Architekten für alle Bauteile jeweils 1-fach in Papierform und digital im Format *.PDF zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Es sind mind. 3 Prüfläufe einzukalkulieren. 1.3 Die statischen Berechnungen für alle Bauteile sind durch den AN eigenverantwortlich dem Prüfstatiker jeweils 1-fach in Papierform und digital im Format *.PDF zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Es sind mind. 3 Prüfläufe einzukalkulieren. 1.4 Alle Unterlagen sind nach Freigabe durch die entsprechenden Fachplaner dem AG vorzulegen. Die Übergabe erfolgt jeweils 1-fach in Papierform und digital im Format *.PDF. 1.5 Die Bauausführung erfolgt erst nach abschließender Freigabe der vollständigen Planung des AN. Teilweise Freigaben, z.B. für eigenständige Bauteile oder -abschnitte bleiben vorbehalten. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies ist zu beachten. 1.6 Sofern nicht anders angegeben, sind alle Maßangaben, insbesondere zur Dimensionierung und Materialstärke der Bauteile, sowie zu Befestigungs-/Verbindungsarten und hierfür verwendete Hilfsmittel vorläufige Angaben, die im Zuge der statischen Berechnung und Werkstatt- und Montageplanung des AN abschließend zu ermitteln sind. 1.7 Trockenbauwände dürfen ein Eigengewicht von 300kg/lfdm nicht überschreiten. 1.8 Alle Bauteile sind, wenn nicht anders angegeben, feuerverzinkt gem. DIN EN ISO 1461 auszuführen. 1.9 Alle Schweißnähte sind zu schleifen und entsprechend Erfordernis nachzubehandeln. 1.10 Baustellenstöße/Dehnungsfugen und dgl. sind im Zuge der W+M-Planung festzulegen und durch den AG freizugeben. 2. Dokumentation/Werkplan/Nachweis U-Wert 2.1 Der AN hat vor der Ausführung Detailpläne (Werkplanung) zu erstellen und dem AG/Architekt jeweils 1-fach in Papierform und 1-fach digital auf Datenträger zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Ausführung erfolgt erst nach Freigabe der Pläne. 2.2 Der AN hat des Weiteren, wenn gefordert, die Nachweise zur Erfüllung der geforderten U-Werte der einzelnen Türenelemente zu erbringen und dem AG/Architekt vorzulegen. 2.3 Der AN hat die Dokumentation zu den von ihm verwendeten Materialien und Fabrikate vor Ausführung dem AG/Architekt vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten (inkl.
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Wand
01.02
Wand
01.03 Deckenverkleidung
01.03
Deckenverkleidung
02 Haus 3 & 4
02
Haus 3 & 4
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten (inkl. Innentüren) 1.0 Statischer Nachweis 1.1 Durch den AN ist im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung die vollständige statische Berechnung für die ausgeschriebenen Leistungen (insbesondere für die Verstärkungsprofile der Trockenbauwände, einschl. aller hierfür erforderlichen Berechnungen, Positionspläne, Nachweise, Anschlussdetails und sonstiger Leistungen zu erbringen. 1.2 Die Werkstatt- und Montageplanung, sowie alle Verlegepläne sind dem Architekten für alle Bauteile jeweils 1-fach in Papierform und digital im Format *.PDF zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Es sind mind. 3 Prüfläufe einzukalkulieren. 1.3 Die statischen Berechnungen für alle Bauteile sind durch den AN eigenverantwortlich dem Prüfstatiker jeweils 1-fach in Papierform und digital im Format *.PDF zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Es sind mind. 3 Prüfläufe einzukalkulieren. 1.4 Alle Unterlagen sind nach Freigabe durch die entsprechenden Fachplaner dem AG vorzulegen. Die Übergabe erfolgt jeweils 1-fach in Papierform und digital im Format *.PDF. 1.5 Die Bauausführung erfolgt erst nach abschließender Freigabe der vollständigen Planung des AN. Teilweise Freigaben, z.B. für eigenständige Bauteile oder -abschnitte bleiben vorbehalten. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies ist zu beachten. 1.6 Sofern nicht anders angegeben, sind alle Maßangaben, insbesondere zur Dimensionierung und Materialstärke der Bauteile, sowie zu Befestigungs-/Verbindungsarten und hierfür verwendete Hilfsmittel vorläufige Angaben, die im Zuge der statischen Berechnung und Werkstatt- und Montageplanung des AN abschließend zu ermitteln sind. 1.7 Trockenbauwände dürfen ein Eigengewicht von 300kg/lfdm nicht überschreiten. 1.8 Alle Bauteile sind, wenn nicht anders angegeben, feuerverzinkt gem. DIN EN ISO 1461 auszuführen. 1.9 Alle Schweißnähte sind zu schleifen und entsprechend Erfordernis nachzubehandeln. 1.10 Baustellenstöße/Dehnungsfugen und dgl. sind im Zuge der W+M-Planung festzulegen und durch den AG freizugeben. 2. Dokumentation/Werkplan/Nachweis U-Wert 2.1 Der AN hat vor der Ausführung Detailpläne (Werkplanung) zu erstellen und dem AG/Architekt jeweils 1-fach in Papierform und 1-fach digital auf Datenträger zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Ausführung erfolgt erst nach Freigabe der Pläne. 2.2 Der AN hat des Weiteren, wenn gefordert, die Nachweise zur Erfüllung der geforderten U-Werte der einzelnen Türenelemente zu erbringen und dem AG/Architekt vorzulegen. 2.3 Der AN hat die Dokumentation zu den von ihm verwendeten Materialien und Fabrikate vor Ausführung dem AG/Architekt vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten (inkl.
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Wand
02.02
Wand
02.03 Deckenverkleidung
02.03
Deckenverkleidung