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Bill of Quantities
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Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
0.1 Angaben zur Baustelle 0. Vorbemerkungen
Alle aus den folgenden Bemerkungen entstehenden Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befinden sich im Hallenschwimmbad "Neptun" in der Kopernikusstraße 17, 18057 Rostock. Die Baustelle befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes (Sanierung Damenumkleide) und ist verkehrtechnisch über die Kopernikusstraße entlang am Stadtsportbund Rostock e.V. erreichbar.
Es handelt sich um den 2. Bauabschnitt der Sanierungsmaßnahme. Der 1. BA wird bis zum Beginn des 2. BA noch nicht vollständig abgeschlossen sein.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immission / Emmission
Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen bekannt. Der Gebäudebetrieb läuft während der kompletten Bauphase weiter . Hierauf muss während der Bauzeit unbedingt Rücksicht genommen werden , so dass grundsätzlich Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte zu verwenden sind , die eine Lärmemission auf das Notwendige beschränken. Lärmverursachende Arbeiten sind mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen vom AN bei der örtlichen Bauüberwachung sowie dem Bauherrn anzumelden.‑
0.1.3 Art und Lage der Baulichen Anlage
Die beschriebenen Leistungen der Sanierungsmaßnahme werden im EG (hochpaterre) und UG ausgeführt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Aufenthaltsräume zum Umkleiden sowie für Arbeitspausen werden vom Auftraggeber für die Gesamtzeit der Baumaßnahme nicht zur Verfügung gestellt. Das Aufstellen von Wohnunterkünften, wie etwa Container, Wohnwagen, Fahrzeuge oder Baracken zur zeitweisen oder dauerhaften Unterbringungen von Personal auf dem Baugelände ist dem Auftragnehmer nur in Abstimmung mit dem AG gestattet. Dies gilt auch für die an die Baustelle angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen. Stellflächen für Fahrzeuge, wie zum Beispiel für Arbeiter des Auftragnehmers wie auch dessen Subunternehmer, können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
Das Abstellen von Containern etc. ist nur nach Genehmigung durch den AG auf zugewiesenen Flächen zulässig. Bei Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen sind die Genehmigungen durch den AN einzuholen und werden nicht gesondert vergütet.
In direkter Gebäudeumgebung befinden sich Zufahrtsstraßen. Diese dürfen nicht mit Schwerverkehr befahren, beschädigt oder in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die ständige Reinigung von verschmutzten Verkehrsflächen , innerhalb und außerhalb des Gebäudes ist durch den AN zu gewährleisten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Der rückwärtige Eingang des Gebäudes wird weiterhin als Zugang genutzt und ist für sämtlichen Verkehr freizuhalten. Die Fläche ist stets sauber zu halten, einschl. der Treppenanlage als Zugang. Die tägliche Reinigung ist hier einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
0.1.6 Montageöffnungen und Transporteinrichtungen
Der Transport von Material sowie der Zugang zur Baustelle erfolgt über eine Treppenanlage in die Hochpattere auf der Gebäudehofseite. In das Kellergeschoss kommt man nur über Umwege. Hier ist mit langen Transportwegen von bis zu 300m zu rechnen. Der gesamte Transportweg im EG und UG erfolgt durch das Gebäude. Sämtliche Flächen die im Bestand verbleiben sind täglich zu reinigen. Transportweg von bis zu 300m sind einzukalkulieren.
Ein Aufzug ist nicht vorhanden.
Material und Geräte sind über die o.g. Zugänge zu transportien.
0.1.7 Medien
Die Kosten für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom werden vom AG übernommen.
0.1.8 Dem Auftragnehmer zu überlassende Räume
Es werden dem Auftragnehmer keine Räume zur eigenen Nutzung überlassen.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Entfällt
0.1.10 Hydrologische Werte
Entfällt
0.1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften
Keine
0.1.12 Besondere Hinweise zu Abwasser / Abfall
Keine
0.1.13 Schutzgebiete
Entfällt
0.1.14 Schutz von Vegetation
Aus Sicht des AG nicht notwendig. Sollten Vegetationsflächen durch den AN in Anspruch genommen werden, sind diese über die Bauzeit zu schützen und nach Beednigung der BM wieder in den Urzustand herzustellen.
0.1.15 Abwasser / Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld
Entfällt
0.1.16 Hindernisse im Baustellenbereich (Kabel und Leitungen)
Entfällt
0.1.17 Kampfmittel
Entfällt
0.1.18 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung
Die Festlegungen trifft der SiGeKo. Dieser wird separat durch den AG bestellt.
0.1.19 Anordnung / Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer
Die Baustelle wird seitens des Bauherren nicht bewacht. Jeder Auftragnehmer ist für die Sicherung und das Verschließen der Baustelle während der gesamten Bauzeit bzw. bis zur Übergabe der Schlüssel an den Auftraggeber eigenverantwortlich.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich der Bauleitung unaufgefordert Tagesberichte, Prüfberichte des Auftragnehmers, der Berufsgenossenschaft oder sonstiger Behörden mindestens in Kopie einzureichen.
0.1.20 Schadstoffbelastung
Siehe Schadstoffbericht 6449, Anlage zum LV.
0.1.21 Vorarbeiten durch AG
Keine.
Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Planunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen etc. haben informativen Charakter und gelten nur für die Ausschreibung sowie als Kalkulationsgrundlage.
0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle
Parallel werden andere AN die Baustelle besetzen. Es ist von parallelen Arbeiten auszugehen. Eine Abstimmung unter den AN über freizuhaltende Flächen, Arbeitsreihenfolgen etc. ist einzukalkulieren.
Die Zugänge zur Baustelle und zu den Gebäuden müssen auch den anderen an der Ausführung Beteiligten zur Verfügung stehen. Sie dürfen daher nur kurzfristig und im Ausnahmefall, wie etwa bei der Anlieferung von Material, blockiert werden.
1.1.23 Sonstiges - Bauleitung des Auftragnehmers
Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach VOB/B hat dieser eine leitende Person zu stellen. Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme teilzunehmen.
Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme entsprechend informiert ist.
Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten Arbeiten muss ein verantwortlicher Montageleiter ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen Arbeitsschritte mit der Bauleitung des Auftraggebers abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen Abschnitte, für die Ordnung an der Baustelle wie Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung, Sicherheit der eigenen Gerüste usw.
Der AN ist zur Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen (Jour-Fix) verpflichtet.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte / Arbeitsunterbrechungen
Mit durch den Bauablauf bedingten mehrmaligen An- und Abfahrten ist zu rechnen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche Arbeiten in einem Zuge erfolgen können. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für Vorhaltearbeiten und Gebrauchsüberlassungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sämtliche Vorhaltungen und / oder Gebrauchsüberlassungen mit der Beendigung der Leistungen zusammenfallen. Einzelne Teile von z. B. Einrichtungsgegenständen werden nach Mitteilung durch die BÜ zurückgebaut.
0.2.2 Besondere Erschwernisse
Die Sanierung findet unter laufendem Betrieb des restlichen Gebäudes statt. Im Gebäude ist mit öffentlichem Verkehr zu rechnen. Der Arbeitsbereich selbst verbleibt nicht im Betrieb und wird durch Staubschutzwände vom im Betrieb befindlichen Teil getrennt.
Der Arbeistbereich findet im Gebäude statt. Erschwernisse für den Materialtransport über lange Wege und Treppenanlage und die Erreichbarkeit der Baustelle sind einzukalkulieren.
0.2.3 Kontaminierte Bereiche
Keine
0.2.4 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.5 Besondere Verkehrsregelungen und Verkehrssicherung
Kann eine Brandentstehung z. B. bei Dach- oder Schweißarbeiten nicht verhindert werden, müssen geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen werden.
Für Schweißarbeiten muss der Unternehmer beim AG eine Schweißerlaubnis beantragen.
Während aller Arbeiten mit offenen Feuer oder leicht enzündlichen Stoffen ist immer ein geeigneter sachkundig geprüfter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalten.
Nach Beendigung der Arbeiten ist gem. nach der durch den AN aufgestellten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung ggf. eine Brandwache zu stellen.
0.2.6 Besondere Anforderung für Auf- u. Abbau von Gerüsten
Der Auf- und Abau von Gerüsten kann nur im Arbeitsbereich stattfinden.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste
Eine Mitbenutzung kann seitens des AG nicht zugesichert werden. Abstimmungen der AN untereinander sind davon unberührt.
0.2.8 Vorhaltung und Benötigung eigener Gerüste
Es ist davon auszugehen, dass für sämtliche erf. Arbeiten Gerüste durch den AN bereitgestellt werden müssen. Diese sind anhand der selbst gewählten Arbeitstechnologie in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
0.2.9 Verwendung von Recycling Stoffen
Seitens des AG nicht gefordert.
0.2.10 Anforderungen an Recycling Baustoffe
Recycling Baustoffe dürfen unter Vorlage eines Gütenachweises verwendet werden, so diese die Anforderungen an den Leistungstext erfüllen.
0.2.11 Bes. Anforder. an die Umweltverträglichkeit der Baustoffe
Keine besonderen Anforderungen.
0.2.12 Art und Umfang der vom AG gef. Eignungsnachweise
Siehe Dokumentation.
0.2.13 Verwertung von Baustoffen aus der Baustelle
Anfallende Baustoffe werden Eigentum AN und sind fachgerecht zu sammeln zu laden und zu transportieren sowie der Verwertung zuzuführen. Entsorgungsnachweise müssen bei Bedarf dem AG zur Verfügung gestellt werden.
0.2.14 Zusammensetzung / Menge der zu entsorgenden Böden
Keine.
0.2.15 Vom AG bereit gestellte Stoffe
Keine.
0.2.16 Arbeitskräfte durch AG
Vom AG werden keine Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmen
Keine.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen
Keine
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Ist seitens des AG nicht geplant.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Verjährung
Keine
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Tabellen und Zeichnungen
Entfällt. Abrechnungsgrundlage bleibt die VOB.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von d 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung relevanten Planunterlagen und Ausführungspläne in folgender Form zur Verfügung:
- 1-fach digital auf Datenträger oder per E-Mail / Downloadlink
- 1-fach in Papierform
Sollten weitere Kopien / Vervielfältigungen durch denAN benötigt werden, sind die Kosten hierfür in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von d
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / B 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / B
1. Dokumentation 1. Dokumentation
1.1 Dokumentation während der Bauzeit
Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen (Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.) einzureichen. Diese Unterlagen dienen dem Nachweis der Eignung der einzubauenden Stoffe und der Abrechnung durch den AN gegenüber dem AG. Bauaufsichtliche Zulassungen von einzubauenden Stoffen sind vor dem Einbau vorzulegen.
Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung bauaufsichtlich geforderter Güteversuche, geforderte Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen und den dazugehörigen Protokollen sowie Produktdatenblätter hat der AN unaufgefordert und unverzüglich der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Ausführung vorzulegen. Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen.
1.2 Dokumentation nach Bauzeit
Spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Leistungen ist eine vollständige Projektdokumentation durch den AN einzureichen.
Erstellen der Projekt-Dokumentation für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als Gesamtdokumentation, als Übergabe digital auf CD-ROM o. ä. zusammengestellt und sortiert einschl. Inhaltsverzeichnis (nach Angaben und Vorgaben AG).
Dokumentation mit mind folgendem Inhalt:
- Materialnachweise
- Produktionformationen
- Lieferscheine, Wiegenoten etc.
- Entsorgunsgnachweise, Begleitscheine
- Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Werkstattplanungen
- Verdichtungsnachweise
- Genehmigungsbescheide für durch den AN eingeholte
Genehmigungen
- Geräteverzeichnisse
- Prüfberichte
- Herstellererklärung
- Freimessungen Schadstoffe
- Gütenachweise
- technische Abnahmen und Prüfungen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die technische Dokumentation, die der Bau- bzw. Errichtungsphase zuzuordnen ist, vervollständigt die werkvertragliche Bauleistung und ist eine wesentliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und dauerhafte Nutzbarkeit des fertiggestellten Werkes.
Entsprechend großen Wert legt der AG auf eine ordnungsgemäße Erstellung, Zusammenstellung und Übergabe der Dokumentation.
Die Nicht-Vorlage der Dokumentation berechtigt den AG zur Verweigerung der Abnahme, sofern im Zuge der Abnahme-Vorbereitung auf Projektebene keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
Erfahrungsgemäß können bei fehlender oder mangelhafter Dokumentation für den AG Mehrkosten und Schäden entstehen, die durchaus 10% der Auftragssumme überschreiten können. Diese Mehrkosten und Schäden ergeben sich beispielsweise aus betrieblichen Erschwernissen, erhöhten Bestandsrisiken, in der Folge eintretenden Schäden und Mängelbeseitigungskosten sowie in einer nicht möglichen Übergabe des Werkes an den Nutzer.
Eine wesentliche Ursache für fehlende oder mangelhafte Dokumentation liegt in der Unterschätzung des Dokumentationsaufwandes, die dem Bieter den wirtschaftlichen Anreiz, und dem Auftraggeber wirksame Durchgriffsmöglichkeiten nimmt. Dem AG ist daher sehr daran gelegen, dass der Bieter die Dokumentation rechtzeitig und vollständig vorlegt.
Bei Nicht-Lieferung einer vollständigen und inhaltlich richtigen Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation entsprechend dem Leistungsfortschritt behält sich der AG einen Einbehalt vor. Die Höhe dieses Einbehaltes bemißt sich entsprechend des doppelten Betrages der geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation durch Dritte.
Die Geltendmachung des Einbehaltes erfolgt im Rahmen der Abschlagszahlungen entsprechend des im jeweiligen Projektverlauf notwendigen Fortschritts der Dokumentationsbearbeitung.
Die Kosten für die Dokumentation sind in die EP einzurechnen.
1. Dokumentation
2. Besondere Vorbemerkungen Schadstoff 2. Besondere Vorbemerkungen Schadstoff
Für alle Leistungen, die angeboten werden, gelten sämtliche einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Rechts, technische Baubestimmungen, Merkblätter und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung, hier insbesondere VOB Teil C: ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art sowie ATV DIN 18459 - Abbruch- und Rückbauarbeiten und ATV DIN 18448 Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen.
Es sind alle relevanten staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Schutzvorschriften umzusetzen, auch wenn sie in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit benannt werden. Das gilt insbesondere für Gesetze, Verordnungen und technische Regeln des Bau-, Arbeitsschutz-, Abfall-, Immissionsschutz- und Gefahrstoffrechts.
Für die Kalkulation sind insbesondere das im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegende Regelwerk der Berufsgenossenschaften und die technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie die technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen.
Der Bieter hat sich unbedingt mit den Vorbemerkungen und Anlagen vertraut zu machen, die zu den Ausschreibungsbedingungen und zum Leistungsverzeichnis gehören und im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Der Auftragnehmer hat die Sanierungsmaßnahme den zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften mitzuteilen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Dem Auftraggeber sind vor Beginn der Arbeiten Kopien der Genehmigungen unaufgefordert zu übergeben. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat den Einsatz von Subunternehmen mit der Angebotsabgabe anzuzeigen und stellt damit gleichzeitig sicher, dass die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Regelungen gleichfalls für die eingesetzten Subunternehmen gelten.
Im Regelfall werden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Gefahrstoffsanierung nicht besonders beschrieben, sie sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden, zu beachten und dementsprechend einzukalkulieren.
Werden für die Gefahrstoffsanierung und Abfallentsorgung Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden erforderlich, so sind die Kosten hierfür einzukalkulieren.
Der nachfolgende Angebotstext ist im Zusammenhang mit den Ausführungen der vorherigen Abschnitte zu bearbeiten und zu kalkulieren. Der Angebotstext beschränkt sich nur auf die wesentlichen Merkmale der Leistung, nicht auf deren Detaillierung. Eventuell erforderliche Gerüste und Leitern sind vom Unternehmer in eigener Verantwortung festzulegen und einzukalkulieren. Sie müssen den Vorschriften der BG entsprechen. Alle Mengen sind ca. - Mengen, soweit es sich nicht um Pauschalen oder definierte Einzelmengen handelt. Für die Abrechnung muss der AN ein nachvollziehbares und nachprüfbares Aufmaß vor Beginn der Abbruch- und Sanierungsarbeiten vorlegen.
Die Transportwege werden innerhalb des Gebäudes teilweise erheblich überschreiten.
Im Zuge der Abbruchplanung wurde von der Balance GmbH zwei Gefahrstoffkataster erstellt (Berichte Nr. 0615.6449 und 0615.6202). Diese werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Sollten zwischen den Gefahrstoffkatastern und LV Widersprüche auftreten, gelten die Ausführungen im LV.
Anlagen zur Angebotserstellung
- Grundriss EG mit eingetragenen Schadstoffen
- Konvention zur Ersatzbaustoffverordnung
- Gefahrstoffkataster.
Vom AN beizubringende Unterlagen
1. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Sachkundenachweis des sachkundigen Aufsichtsführenden i.S.d. TRGS 519, Anlage 3
- Sachkundenachweis des Bauleiters i.S.v. Nr. 5.2 i.V.m. Anhang 6B der DGUV 101-004
- Zulassung des Unternehmens nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV.
2. Vor der Arbeitsaufnahme vorzulegende Unterlagen:
- Mitteilungen an das zuständige LAGuS und die BG
- Betriebsanweisung für die Mitarbeiter
- Entsorgungskonzept
- Baustelleneinrichtungsplan
- Bauablaufplan.
3. Auf der Baustelle vorzuhaltende Unterlagen:
- Alle bisher genannten Unterlagen
- Liste der eingesetzten Arbeitnehmer
- Bescheinigungen über die Vorsorgeuntersuchungen der eingesetzten Arbeitnehmer
- Prüfzeugnisse der Unterdruckgeräte, Schutzmasken, Sauger, Raumluftfilteranlagen
- taggenau zu führendes Bautagebuch
- Leistungsverzeichnis mit Grundrissen
- Anzeigen.
- baustellbezogene Unterweisungen.
Technische Vertragsbedingungen - Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf den Bauabschnitt Sanierung Damenduschen im EG sowie in Teilen auf den Rückbau diverser Rohrleitungen im 1.UG der 25 m Halle in der Neptunschwimmhalle in der Kopernikusstraße in 18059 Rostock.
Bauwasser, Baustrom
Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden vom AG gestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend Verteiler von den Anschlusspunkten zu den Entnahmeorten hergestellt werden. Nach Beendigung der Maßnahme sind diese zurückzubauen. Anfallendes Abwasser ist nach Einholung der Einleitgenehmigung abzuleiten oder in Tanks zu sammeln, abpumpen zu lassen und zur Kläranlage zu transportieren. Aufwendungen dafür sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Medien im Baufeld
Sämtliche Ver- und Entsorgungsanschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser) sind stillgelegt. Die Fernwärmeleitungen im 1.UG bleiben während der Maßnahme in Betrieb.
Abfallentsorgung
Erzeuger im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird der AN. Sämtliche für die Entsorgung anfallenden Kosten, auch für das Verpacken, Laden und Transportieren, sind in die Positionen des LV einzukalkulieren.
Für die Entsorgung der mineralischen Abfälle ist die Konvention vom 14.03.2024 zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) gültig. Diese liegt als Anlage dem LV bei und gilt sowohl für die Ausführung der Analytik, als auch für die Einstufung zur Entsorgung im Sinne der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Sämtliche Abfälle sind zu trennen und gemäß der in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zutreffenden Abfallschlüsselnummer (ASN) zu entsorgen. Durch Anhaftungen kontaminierte Abfälle sind, soweit wie technisch möglich, zu reinigen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass gefährliche Abfälle so verpackt bzw. gelagert werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht und keine Verunreinigungen des Bodens erfolgen. Die Entsorgung der Abfälle ist zeitnah auszuführen. Auf den jeweiligen Begleit-, Übernahme- und / oder Wiegescheinen ist die Abfallart mit den entsprechenden Anfallstellen zu verzeichnen. Es ist eine vollständige Dokumentation der entsorgten Abfälle vorzulegen. Die Schlussrechnung wird erst beglichen, wenn alle Begleit-, Übernahme- und Wiegescheine vorliegen.
Die Entsorgung aller Abfälle ist, wenn nicht anders ausgewiesen, in den jeweiligen Abbruch- / Rückbau-Positionen enthalten.
Bauzeiten
Dem AN werden folgende Arbeitszeiten vorgegeben: montags bis freitags: 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, samstags 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Gefahrstoffsanierung
Folgende Gefahrstoffe bzw. gefährliche Abfälle sind zu entfernen und zu entsorgen:
Asbestprodukte
asbesthaltige Sperrpappen in Fußböden
Armaturen und Flansche
Guro-Kitte
asbesthaltige Sperrpappen um Rohrleitungen
Produkte aus Künstlichen Mineralfasern (KMF)
Mineralwolle in Deckenaufbauten
Mineralwolle um Rohrleitungen
Sonstige Gefahrstoffe
Leuchtstofflampen,
Kleinkondensatoren
Es wird in 3 Sanierungsbereiche unterschieden, Sanierungsbereich EG, dieser beinhaltet den Duschbereich, Teile des Umkleidebereiches und den Flur F2.
Sanierungsbereich 1 1.UG ist der Raum unterhalb des Schwimmbeckens. In diesem Raum sind Rohrleitungen mit verschiedenen Isoliermaterialien zu demontieren. Außerdem werden Rohrleitungsabschnitte aus den umliegenden Fluren in den Sanierungsbereich transportiert, das Entfernen der Isoliermaterialien erfolgt in diesem Raum.
Sanierungsbereich 2 1.UG ist ein abgetrennter Sanierungsbereich innerhalb des Sanierungsbereiches 1 1.UG für die Sanierung von Rohrleitungsabschnitten mit asbesthaltigen Isoliermaterialien.
Die notwendigen Schleusen und Raumluftfiltergeräte sind den Sanierungsbereichen entsprechend angepasst.
Bauleitung
Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach VOB / B hat dieser eine leitende Person zu stellen. Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den wöchentlichen Besprechungen zur Koordination der Abbruchmaßnahmen teilzunehmen.
Im Krankheitsfall oder bei Urlaub muss ein qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme entsprechend informiert ist.
Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten Arbeiten muss ein verantwortlicher Ansprechpartner ständig vor Ort anwesend sein und die einzelnen Arbeitsschritte mit der Bauleitung des Auftraggebers abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen Abschnitte, für die Organisation auf der Baustelle, wie Materialtransporte, Abfallbeseitigung, Sicherheit der eigenen Gerüste usw.
2. Besondere Vorbemerkungen Schadstoff
3. Anlagen 3 Anlagen
Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Anlagen (Planunter- lagen, Zeichnungen, Berechnungen etc.) haben informativen Charakter und gelten nur für die Ausschreibung sowie als Kalkulationsgrundlage.
Folgende Dokument sind dem LV als Anlage bzw. .pdf-Datei beigefügt und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Alle aus dem Dokument resultierenden Leistungen und Qualitäten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen.
Pläne
01 - Grundriss EG Umbau
03 - Schadstoffbericht 6202
04 - Schadstoffbericht 6449
05 - Ausführliche Schutzmaßnahmen
06 - Übersicht Schadstoff Grundriss EG
07 - Konvention für mineralische Abfälle
3. Anlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Hauptposition
01.01
Hauptposition
01.02 Abdeckungen
01.02
Abdeckungen
02 Abbruch Schadstoffe
02
Abbruch Schadstoffe
Besondere Vorbemerkungen Es ist durch den AN nachzuweisen, dass die entsprechenden Forderungen, Vorsorgeuntersuchungen und Zulassungen aus der Gefahrstoffverordnung und TRGS zum Umgang mit Gefahrstoffen/ Schadstoffen vorhanden sind bzw. durchgeführt wurden. Entsprechende Maßnahmen sind unaufgefordert zum Beginn der Baumaßnahme an den AG/ BÜ zu übermitteln. Es wird nochmal ausdrücklich auf die Zulassung der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten hingewiesen. Ohne den Nachweis der Zulassung des AN als Fachbetrieb nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, ist es dem AN nicht erlaubt die Asbestsanierung durchzuführen!
Besondere Vorbemerkungen
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 vorbereitende Arbeiten
02.02
vorbereitende Arbeiten
02.03 Gefahrstoffsanierung
02.03
Gefahrstoffsanierung
02.04 Entsorgung
02.04
Entsorgung
02.05 Analytik und besondere Leistungen
02.05
Analytik und besondere Leistungen
03 Abbruch
03
Abbruch
Besondere Vorbemerkungen Abbruch Abbruch
Der Abbruch hat staub-, lärmarm ohne Wasserfreisetzung zu erfolgen. Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen, Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkleit werden nicht ges. vergütet.
Alle anfallenden Materialien einschl. laden, transportieren und entsorgen einschl. Deponiegebühren, wenn nicht gesondert beschrieben.
Das Gefahrstoffkataster ist zu beachten. Jegliche erforderlichen Schutzmaßnahmen sind mit einzukalkulieren.
Besondere Vorbemerkungen Abbruch
03.01 Kleinteile
03.01
Kleinteile
03.02 Wandbeläge
03.02
Wandbeläge
03.03 Putz
03.03
Putz
03.04 Beton
03.04
Beton
03.05 Mauerwerk
03.05
Mauerwerk
03.06 Trockenbau
03.06
Trockenbau
03.07 Türen / Fenster
03.07
Türen / Fenster
03.08 Kanäle
03.08
Kanäle