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Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen zu Kunststoff-Fenstern
Allgemeines
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen. Hinsichtlich Fertigungszeichnungen und Maße (Vermessungsarbeiten) handelt es sich um Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18299 Nr. 4.1 die, sofern nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, entsprechend in die Vertragspreise einzurechnen sind.
Angebotszeichnungen
Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Fensterübersicht(en) dienen lediglich der Darstellung von Fensteraufteilung, Konstruktions- und Öffnungsarten. Die tatsächlichen Fenstergrößen sind in jedem Fall vor der Fertigung an der jeweiligen Rohbausituation durch Aufmass zu prüfen. Soweit in den Positionsbeschreibungen keine Angaben zu Profilausbildung gemacht sind, können die zur Ermittlung der Profilausbildungen notwendigen Angaben (z.B. erforderliches Trägheitsmoment, horizontale Lasten etc.) der Fensterübersicht bzw. aus den Angaben zum Bauobjekt entnommen werden. Die den verschiedenen Positionen beigefügten Detailskizzen dienen lediglich als Anhalt für die Kalkulation und stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Abwandlungen gegenüber der gewünschten Anschlusssituation müssen klar hervorgehoben werden.
Recycling
Es werden nur Fenster-/Tür-Systeme berücksichtigt, die eine Entsorgung mit anschließendem Recycling gewährleisten. Altfenster und Profilreste müssen aufgearbeitet, stofflich getrennt und wiederverwertet werden. Ein Nachweis ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Fertigungszeichnungen
Zeichnungen zu veränderten Details der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle auf Anforderung der Bauleitung rechtzeitig vorzulegen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten freigegeben sind. Ansonsten gelten die gewünschten Bauanschlussdetails.
Maße
Erforderliche Vermessungsarbeiten auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung auszuführen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen. Bei den in den Einzelpositionen genannten Maße handelt es sich, wenn nicht anders beschrieben, um Rohbaumaße.
Gerüste
Alle für den Einbau der Fenster sowie für deren äußeren Abdichtungsarbeiten erforderlichen Gerüste werden bauseitig für die gesamte Bauzeit gestellt. Die Höhen der Arbeitslagen sowie die erforderlichen Abstände der Gerüste zum Baukörper sind mit der Bauleitung rechzeitig abzustimmen. Umbauarbeiten am Gerüst - soweit erforderlich - werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Bei Benutzung der Gerüste sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft grundsätzlich zu berücksichtigen und - soweit erforderlich – die Bestimmungen der Bauaufsicht.
Anforderungen an die Fensterkonstruktion
Statische Anforderungen (wesentliche Anforderungen):
Die Fensterkonstruktionen, einschließlich deren Verbindungselementen, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Die Elemente sind statisch ausreichend so am Baukörper zu befestigen, dass alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte in den Baukörper eingeleitet werden können. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der DIN 18055 „Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1" zu entnehmen. Eine Krafteinwirkung aus dem Baukörper auf die Elemente darf nicht stattfinden.
Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich die Rahmenkonstruktion zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/200 der Länge bzw. max.15 mm für die gesamte Konstruktion durchbiegen (Mindestanforderung).Die planmäßigen Beanspruchungen sind gemäß nachfolgenden Regelwerken, in den jeweils neuesten Fassungen, anzunehmen:
Zusätzliche Belastungen sind den Positionsbeschreibung bzw. den Angaben zum Bauobjekt zu entnehmen. Ein statischer Nachweis kann nach DIN EN 1991-1-4 / NA gefordert werden. Für Fensterelemente mit absturzsichernder Funktion gilt die DIN 18008-4 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln- Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen.
Ein gültiger Nachweis zur Ermittlung der Tragkraft von Kunststoff-Rahmensystemen (Glasfalzanschlag) nach DIN 18008-4 Anhang D „Nachweis der Stoßsicherheit von Lagerkonstruktionen" Punkt D.1.2 kann gefordert werden.
Verglasungen sind, unter Berücksichtigung der wärme- und schallschutztechnischen Anforderungen, so zu wählen, dass eine Durchbiegung zwischen den Scheibenkanten von nicht mehr als L/300 der Länge, maximal jedoch 8 mm nicht überschritten wird. Vorgaben seitens Glashersteller sind zudem zu beachten.
Als Nachweise gelten Eignungsprüfungen nach RAL-RG 716 oder die Vorlage der entsprechenden Systemprüfungen des Profilsystemgebers. Ansonsten ist ein Prüfbericht eines anerkannten Prüfinstitutes für die Maximalgrößen in Abhängigkeit der Farbe von den angebotenen Fenster- und Türöffnungsarten vorzulegen.
Bauphysikalische Anforderungen (wesentliche Anforderungen):
Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Für die Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz gelten in der jeweils neuesten Fassung:
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau"
- Richtlinien der Bauregelliste A
- DIN EN ISO 10077 "Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen /
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten"
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden.
Geforderte Werte für alle Fenster
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung:
Ug-Wert: mind. 0,6 W/m²K;
Uw-Wert: ca. 0,9 W/m²K
Entgegen der Angabe in den Einzelpositionen sind solche Rahmen-/Glaskombinationen zu wählen, mit denen die geforderten Wärme- und Schallschutzwerte realisiert werden!
Anforderungen an den Schallschutz (wesentliche Anforderung)
Für die Anforderungen an den Schallschutz gelten:
- DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung.
- VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" in der jeweils neuesten Fassung.
Gefordert werden für die Elemente Rw - Werte die den Positionsübersichten zu entnehmen sind. Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Horizontal oder schräg angeordneten Blechflächen die der Bewitterung ausgesetzt sind (z.B. vorgehängte Bleche, Fensterbänke, usw.) sind zu entdröhnen. Es wird eine rückseitige Antidröhn-Beschichtung von ca. 2/3 der gesamten Ausladungsfläche gefordert. Dies ist in die Vertragspreise mit einzurechnen. Bei senkrechten Blechflächen ist eine Anti- Dröhnbeschichtung nur dann einzurechnen, wenn diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Forderung enthalten ist.
Werkstoffe
Kunststoffe
Fensterprofile aus Hart- PVC Die verwendete hochschlagzähe weichmacherfreie Hart- PVC Formmasse muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- Vicat- Erweichungstemperatur VST/B50, nach DIN EN ISO 306: 75°C
- Kerbschlagzähigkeit nach Charpy, nach DIN EN ISO 179, 1eA: 20 kJ/m²
- Elastizitätsmodul: Biegemodul Ef DIN EN ISO 178 bzw. Zugmodul Et DIN EN ISO 5271-3: 2200 N/mm2
- Stabilitätszeit ist, nach DIN 53381-1 bzw. DIN EN ISO 182-2 > 30 min)
- Klassifizierung zum Brandverhalten: Nach DIN EN 13501-1: Klasse E
- Chemikalienbeständigkeit: Nach DIN 8061 (Beiblatt 1) beständig gegen im Umfeld des Fensters bzw.
Rollladenkastens eingesetzte Baumaterialien (wie Kalk, Zement, usw.).
Metallteile:
Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gilt:
- DIN 1748 bei Strangpressprofilen
- DIN EN 485 bei Blechen und Bändern
Stahl:
Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen verzinkt werden. Bauteile aus Stähle sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich bleiben, entsprechend DIN 18360 gegen Korrosion zu schützen. Die Wandstärken der Stahlaussteifungen müssen mindestens 1,5 mm betragen. Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle ist die elektrochemische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten können.
Dichtprofile:
Alle Dichtungen, die der Außenwitterung ausgesetzt sind, müssen den Güte- und Prüfbestimmungen für Kunststoff-Fenster RAL- GZ 716 entsprechen. Dies gilt auch für APTK (EPDM) Dichtungen Alle Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen (z.B. Rahmenprofile und den Anstrichen) verträglich sein.
Fensterprofil:
Der Ausschreibung liegt das innovative Kombissystem Gealan S 9000 MD zu Grunde.
Dieses Profil ist ein i st ein vielseitiges, hochmodernes System für Fenster, Türen und Hebe-Schiebe-Türen - wahlweise mit zwei oder drei Dichtebenen. Hier die Vorteile im Überblick:
Geeignet für die Aufnahme von 3-fach-Funktions-gläsern bis 52 mm (STV® 54 mm) Stärke.
Schmale Ansichtsbreite und designorientierte 15° Schräge.
Intelligentes Dichtungskonzept mit bis zu drei Dichtebenen.
Optimiert für den Einsatz von STV®, um Scheibe und Flügelüberschlag trocken zu verkleben.
Sehr gute Wärme- und Schalldämmung durch 6-Kammer-Aufbau und große Bautiefe bei Blendrahmen
und Flügel.
Es obliegt jedoch dem Bieter ein gleichwertiges Profilsystem eines anderen Herstellers als Grundlage für sein Angebot zu wählen. Die Gleichwertigkeit ist durch technische Angaben, Prüfzeugnisse und Profilzeichnungen nachzuweisen.
Angebotenes Profilsystem: ...............................................................................
betrifft folgende Positionen:
1 Fenstertyp 1 - EG in RC2 N in Rw=34dB, g-Wert 0,64
2 Fenstertyp 1b - EG in RC2 N in Rw=34dB, g-Wert 0,4
3 Fenstertyp 2 - 1.OG ABSTURZSICHERND! in Rw=34dB, g-Wert 0,64
4 Fenstertyp 2 - 1.OG ABSTURZSICHERND! in Rw=34dB, g-Wert 0,4
5 Fenstertyp 2a - OG ABSTURZSICHERND! in Rw=34dB, g-Wert 0,64
6 Fenstertyp 3 - DG ABSTURZSICHERND! in Rw=34dB, g-Wert 0,64
7 Fenstertyp 4 - EG in Rw=34dB, g-Wert 0,4
8 Fenstertyp 4 - EG in RC 2 , Rw=36dB, g-Wert 0,64
Profilfarben
Alle Elemente sind in der Farbausführung innen weiß und außen foliert in Standardfarbe nach Bemusterung anzubieten!
Tauwasserbleitung der Fensterkonstruktionen
Blendrahmenentwässerung:
Eventuell anfallendes Tauwasser im Falzbereich muss unmittelbar und kontrolliert nach außen abgeführt werden können. Hierzu sind bei allen Fensteröffnungsarten in den unteren Blendrahmen- / Riegelquerstücke Entwässerungsöffnungen vorzusehen. Die Entwässerung erfolgt grundsätzlich über die Vorkammer wahlweise nach außen (sichtbar) oder nach unten (verdecktliegend) und wird durch Auslauföffnungen (Schlitze 28 x 5 mm und in Ausnahmefällen Bohrungen 8 mm) sichergestellt. Die Entwässerungsanordnung ist gemäß der jeweiligen Systembeschreibung durchzuführen. Entwässerungsöffnungen durch Verstärkungskammern sind nicht zulässig. Es muss eine rücklaufsichere Falzentwässerung gegeben sein.Glasfalzentwässerung:
Aufgrund der Garantiebedingungen der Isolierglashersteller muss der Glasfalz bei Verglasung mit dichtstofffreiem Falzgrund Öffnungen zum Feuchtigkeitsausgleich haben und mit den Angaben der Systembeschreibung übereinstimmen. Die Belüftungs- / Entwässerungsöffnungen müssen die Mindestabmessungen aufweisen (Schlitze 28 x 5 mm und in Ausnahmefällen Bohrungen 8 mm).
Verstärkung der Fensterprofile
Es gelten grundsätzlich die in der Systembeschreibung niedergelegten Aussteifungsrichtlinien des Systemherstellers. Alle Aussteifungen müssen aus verzinktem Stahl der Güte DX 51 D+Z 275 N A sein und eine Mindestwandstärke von 1,5 mm aufweisen.
Profileckverbindung der Fensterkonstruktion
Eckverbindungen sind im Stumpfschweißverfahren herzustellen. Die Bruchgrenze bei Belastung der Eckverbindung darf die in der Systembeschreibung für jedes Profil genannten Werte nicht unterschreiten. Für andere Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Die Rahmenverbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen. Die Festigkeit der Rahmenverbindungen muss den Anforderungen der RAL-GZ 695 sowie der RAL-GZ 716 entsprechen. Für geschweißte Rahmen aus PVC-Profilen gilt die Richtlinie DVS 2207 Teil 25. Für mechanische Verbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Dieser Nachweis hat nach der ift- Richtlinie FE-06/1 "Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern" zu erfolgen. Zusätzlich müssen die mitgeltenden Normen und Regelwerke der RAL-GZ 716 erfüllt sein.
Falzdichtungen
Die Falzdichtungen in den Dichtungsebenen zwischen Flügel- und Blendrahmen sind einheitlich umlaufend in einer Ebene einzubauen. Alternativ sind auch eckverschweißte Lösungen zugelassen, sofern diese dauerhaft dicht gegen Wind und Wasser verbunden sind. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Dichtprofile leicht auswechseln zu können. Die Entwässerungsrinne muss so groß bemessen sein, dass eine bequeme und ungehinderte Reinigungsmöglichkeit gewährleistet ist. Es muss die Möglichkeit bestehen, bei den Dichtungsprofilen zwischen schwarz und grau wählen zu können.
Beschläge
Beschläge müssen den Anforderungen der EN 13126 entsprechen und den zu erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die Beschlagsteile müssen nachjustierbar sein, die verwendeten Werkstoffe gegen Korrosion geschützt sein. Für den Einbau sind die Vorgaben der jeweiligen Beschlagshersteller und Systemgebern zu beachten. Eine dauerhafte, sowie sichere Befestigung aller Beschlagsteile ist sicherzustellen. Die Möglichkeit zur Wartung und ggf. einen Austausch der Beschläge muss gegeben sein. Ecklager bei Drehkippbeschlägen müssen den Flügel bei jeder Flügelstellung sicher führen, auch wenn der Fensterflügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Falls keine besonderen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Fehlbediendungssperren oder Vorrichtungen einer besonderen Öffnungsfolge zu Ausführung kommen, muss sichergestellt werden, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung nicht absacken kann. Der Fensterflügel muss sich im eingebauten Zustand um mindesten 90° öffnen lassen, sofern die baulichen Situationen dies zulassen. Folgende Zusatzeinrichtung(en) (z.B. Fehlbedienungssperre, Öffnungsbegrenzer, Drehsperren, abschließbare Griffe, usw.) werden grundsätzlich gefordert und sind zusammen mit
den Beschlägen anzubieten
(Abweichende Ausführungen sind den Positionsbeschreibungen zu entnehmen):
Zusatzeinrichtung(en): (vom Ausschreibenden vorzugeben)
______________________________________________________________________
Die Bedienhöhen der Fenstergriffe sind in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen. Innerhalb eines Raumes sind diese - soweit möglich - einheitlich auszuführen.Es kommen folgende Fenstergriffe zur Ausführung: (Nichtzutreffendes bitte löschen, bzw. fehlende Angaben ergänzen)
- Fabrikat / Modellbezeichnung _____Hoppe Amsterdam in Edelstahl_____
Abweichende Ausführungen sind den Positionsbeschreibungen zu entnehmen.Bei Kippflügeln und Oberlichtflügeln sind, soweit in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben, grundsätzlich zusätzliche Fang- und Putzscheren vorzusehen.
Sämtliche Benutzerinformationen, insbesondere zu Wartung- und Pflegearbeiten, sind entsprechend den Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und dem Produkthaftungsgesetz spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben.
Verglasung
Glasdicken
Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der im Punkt „Anforderungen an die Fensterkonstruktion / Statische Anforderungen“ angegebenen Belastungen zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen (z.B. Schneelast bei Überkopfverglasung, usw.) zu berücksichtigen sind, oder der Einbau von Sondergläsern erforderlich ist, wird in den einzelnen Positionen / Positionsansichten darauf hingewiesen.
Glaseinbau und Verklotzung
Der Einbau der Verglasungen ist entsprechend der freigegebene Systembeschreibung auszuführen. Bei den Verglasungsarbeiten ist die DIN 18361 "Verglasungsarbeiten", sowie die Vorschriften der Isolierglashersteller sowie die "Verglasungsrichtlinie" des Instituts des Glaserhandwerks zu beachten. Bei Sonderverglasung sind auf Wunsch Muster vorzulegen. Es werden nur Systeme zugelassen, deren als Hohlkammer ausgebildeter Glasfalzüberschlag eine Höhe von mind. 20 mm hat. Die Höhe wird ab der Oberkante Klotzauflagefläche gemessen. Die Trag- und Distanzklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den "Verklotzungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau (IHG) Hadamar auszuführen. Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet werden. In Frage kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen wie z.B. Nylon, Hart- PVC, Polystyrol u.a. Die tragenden Klötze müssen 80 mm bis 100 mm lang sein und sollen den Scheibenrand auf jeder Seite 2 mm überragen.
Glashalteleisten
Über die Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen über die gesamte Länge ein gleichmäßiger Anpressdruck sicherzustellen. Die Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen jederzeit austauschbar sein. Die Angaben des Systemgebers sind einzuhalten.
Anforderungen an die Fertigung von Fensterelementen
Die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen für Fenster, Fenstertüren, Fensterelementen und Vorhangfassaden setzen eine dokumentierte Produktionskontrolle von den Ausgangsstoffen bis hin zum Endprodukt voraus. Für die Beurteilung der Verarbeitung gilt die Gütesicherung RAL-GZ 695. Die Vorlage des RAL-Gütezeichens Kunststofffenster ist eine Möglichkeit die Forderungen der Landesbauordnung nachzuweisen. Nachweise über andere Formen der Gütesicherung sind entsprechend zu führen.
Einbau der Fenster
Die Planung und Ausführung der Baukörperanschlüsse nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz erfüllen. Dabei sind folgende Vorschriften in den jeweils neuesten Fassungen einzuhalten:
- DIN 4108 Beiblatt 2
- DIN 4108-7
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils neuesten Fassung
- aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage" von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und
Haustüren
Befestigung der Fenster
Das Eigengewicht der Fenster- bzw. Türelemente sind über druckfeste Unterkonstruktionen (wie z.B. Tragklötze) in das Bauwerk einzuleiten. Die jeweiligen Unterkonstruktionen müssen so angeordnet werden, dass sowohl die inneren als auch die äußeren Elementabdichtungen ohne jegliche Unterbrechung ausgeführt werden können. Beim Einbau der Fenster ist darauf zu achten, dass die Verankerungen / Unterkonstruktionen:
- die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf den Baukörper übertragen
- die Bewegungen, sowohl aus thermischen Belastungen der Fenster und Fensterelemente als auch aus die
zu erwartenden Formänderungen des Baukörpers aufnehmen können
- gegen verschieben gesichert werden.
- die Funktion der Abdichtungen nicht beeinträchtigt werden
Mit folgenden Formänderungen am Bauwerk ist zu rechnen: (vom Ausschreibenden vorzugeben)
- Deckendurchbiegung von_____________ mm
- Verschiebung von___________________ mm
Durch den Einbau von Rollladenkästen darf die Standfestigkeit von Fensterelementen nach Pkt. 1.1 nicht beeinträchtigt werden. Falls aufgrund des Rollladenkastens keine ausreichende Befestigung des oberen Blendrahmens erfolgen kann, muss der Blendrahmen durch geeignete Maßnahmen (z.B. zusätzliche waagrechte Stahlrohraussteifungen) entsprechend standsicher ausgebildet werden. Die Revisionsöffnung für die Rollladenkästen muss sich trotz dieser Zusatzmaßnahmen ungehindert öffnen lassen.
Abdichtung zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schalldämmung und Fugenbewegung sind zu beachten. Raumseitige Abdichtungen sind dampfdiffusionsdicht ausgeführt werden. Diese müssen somit verhindern, dass Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann. Die außenseitige Abdichtung muss schlagregendicht ausgeführt sein und einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen.Bei Abdichtungsarbeiten von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Dies hat Gültigkeit sowohl für die konstruktive Fugenausbildung, als auch für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes.
Dichtsysteme
Fugendichtbänder
Vorkomprimierte, imprägnierte Dichtbänder aus Schaumkunststoff für äußere und innere Abdichtungen. Die jeweiligen Herstellervorschriften sind zu beachten. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG1) zugelassen. Dichtbänder der BG2 dürfen nur vor direkter Sonnenbestrahlung geschützt eingesetzt werden. Bei der Verarbeitung sind die Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller zu beachten.
Bauabdichtungsfolien
Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Baustoffen (z.B. PVC Blendrahmen, Aluminium und den Anstrichen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit sind sie mechanisch zu sichern. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen, es dürfen nur kaltverschweißbare Folien verwendet werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Elastische Dichtstoffe
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit spritzbaren Dichtstoffen gilt weiter die DIN 18540 und DIN 18545-2 sowie die jeweiligen Herstellervorschriften. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung ist eine Zweiflankenhaftung sicherzustellen. Hierzu ist ein nichtsaugendes, geschlossenzelliges Hinterfüllmaterial zu verwenden. Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind dem IVD- Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung" zu entnehmen.Für andere Dichtsysteme muss die Eignung gemäß ift - Richtlinie MO-01/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen" nachgewiesen werden.Die Montagerichtlinien / Anwendungshinweise der Hersteller sind zu beachten.
Verglasungen / Paneele
Verglasung
Die Glasvorgabe in den Positionen ist nicht bindend! Bitte 3-fach Verglasungen wählen mit denen ein Uw-Wert von ca. 0,9 W/m²K erreicht wird.Außerdem sollen die Schallschutz-Anforderungen sowie die Anforderungen der DIN 18008 bei absturzsichernden Elementen im Brüstungsbereich mit der Glasauswahl abgebildet werden. Bitte dabei die Positionsüberschriften beachten!
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Ergänzend zu behördlichen Auflagen wie zum Beispiel aus Landesbauordnungen, Arbeitsstättenrichtlinien etc., zur VOB und zu den allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die nachstehenden Ausführungen einschließlich der angeführten Normen, sowie die DIN-Bestimmungen und Richtlinien des Institutes für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.Es werden nur Firmen zugelassen, die in eigenen Produktionsstätten die Fensterelemente fertigen und mit betriebseigenen Monteuren und Geräten die örtlichen Montagearbeiten durchführen.
Der Bieter bestätigt, dass die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.Das Leistungsverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die nachfolgenden Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind.
Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit.
Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die im Leistungsverzeichnis angeführte Qualität ohne besondere Vergütung nachzuarbeiten und die hierzu notwenigen Ausbesserungen auf eigene Rechnung vorzunehmen. Dies umfasst auch die Ersatzleistung bei Fenstern und Türen und sonstigen Elementen, sofern sich diese nach dem Versetzen so verziehen, dass sie nicht oder nur mangelhaft schließen.Der Auftragnehmer hat bis zur Abnahme seiner Leistungen diese gegen Beschädigungen zu schützen. Die Beweisführung für Beschädigungen durch Dritte obliegt dem Auftragnehmer.
Die nachfolgenden allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen erläutern den Leistungsumfang des Leistungsverzeichnisses:
- das Fertigen, Liefern und Montieren der Fenster-/Tür-Elemente.
Die in der Ausschreibung, dem Leistungsverzeichnis, den Planungs- und Kalkulationsunterlagen des Auftraggebers angegebenen und geforderten Produkte, Systeme und Konstruktionen in entsprechenden Qualitäten sind unbedingt einzusetzen.
Alle statischen Fragen, Konstruktionsvorschläge wie Mauerwerksanschlüsse, Glasmaße, Angaben über größtmögliche Flügelgrößen und zulässige Gewichte bzw. Fenster- und Türhöhen und dergleichen, sind vom Bieter alleinverantwortlich zu ermitteln.
Die Achsen von Pfosten, Riegeln, Kopplungen oder Sprossen, die Höhen der Griffoliven und sonstiger Bedienelemente ab OKFF sowie die Drehrichtung der Flügel hat der Auftragnehmer vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen.Nebenleistungen des Auftragnehmers ohne besondere Vergütung sind zusätzlich:Maßaufnahme, Anfertigung der erforderlichen Genehmigungs- und Ausführungszeichnungen einschließlich Abrechnung der Arbeiten.
Beförderung aller Stoffe und Bauteile bis zu den Einbaustellen.
Schutz und Sicherheitsmaßnahmen, soweit sie im Rahmen der eigenen Leistungen erforderlich sind.
Zeichnungen
Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Ansichtszeichnungen, Schnitte und Grundrisse dienen als Anhalt für die Kalkulation.
Aus den Ansichtszeichnungen sind Fensteraufteilung, Konstruktions- und Öffnungsarten ersichtlich.Soweit in der Positionsbeschreibung keine Angaben über Profilausbildung gemacht sind, können die zur Ermittlung der Profilausbildung notwendigen Angaben (z.B. erforderliches Trägheitsmoment, horizontale Lasten etc.) aus den Angaben zum Bauobjekt entnommen werden.
Fertigungsunterlagen
Zeichnungen zu Details der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle auf Anforderung der Bauleitung ohne besondere Vergütung rechtzeitig vorzulegen.
Dem Angebot sind vollständige, gültige und aussagefähige Prüfberichte, Material- bzw. Produktdatenblätter der einzelnen Materialien und Baugruppen/-teile mit Herstellerangaben u. a. für Profile, Glas, Beschläge, Bedienelemente (Oliven) usw. beizufügen.
Bei auftretenden Zweifeln und in allen Fällen außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich, zusätzliche Details, Anschlüsse usw. durch Zeichnungen darzulegen und ggf. statische Berechnungen durch den Statiker prüfen zu lassen.
Hat der Auftragnehmern Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie der Bauleitung unverzüglich (möglichst vor Beginn der Arbeiten) schriftlich mitzuteilen.
Maßangaben
Maße sind am Bau zu überprüfen. Alle Maßangaben der Titelpositionen sind Rohbaumaße.
Vorbemerkungen
Angaben zum Objekt: Allgemein: Neubau
Wandaufbau: Ausführung laut Plan
Sonstiges:
Art und Umfang der Leistungen
Demontage : Nein
Montage:
Befestigung mit
Rahmendübel / Fensterbauschraube
sonstige: Bei RC 2N oder absturzsichernd: blaubelb Protect Befestigungsssystem
Fugendämmung zwischen Fenster und Baukörper
Sonstige Fuge blaugelb Multifunktionsband TrioSDL 750
Bauanschluss / Abdichtung außen
Multifunktionsband
Bauanschluss / Abdichtung innen
Multifunktionsband
Bemerkungen
Teilweise Befestigungen der Bauelemente mit Sonderbeanspruchung "RC2N" mit bleugelb Protect.
Befestigungssystem (bitte den einzelnen Positionen entnehmen)
(Einwirkung von sonderlasten durch Klasse RC-Anforderung nach EN DIN 1627)
Der auftragnehmer muss die eignung der Bauelemente zur Erfüllung der o.g. Einbruchhemmung gegenüber dem Auftraggeber nachweisen. Dem muss ein Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle gemäß DIN EN 1627 - DIN EN 1630 zu Grunde liegen.
Die Bauelemente sind lot- und waagerecht mechanisch im massiven Wandbildner zu befestigen.
Die notwendige zu planende und auszuführende Befestigung ist auf Grundlage der im LV. angegebenen Bemessungswindlast , der Konstruktionsmerkmale der Bauelemente und deren Lage in der Fassadenansicht sowie Position im tragenden Bauwerk (Randabstand im/zum tragenden Wandbildner) zu ermitteln.
Die Befestigungsplanung/-ausführung ist auf Grundlage der Meesenburg Montageanleitung für einbruchhemmende Bauelemente vorzunehmen, besonderes Augemekr ist auf die Einhaltung der durch den Systemgeber vorgegebenen Abstände zu legen.
Die baustoffeingreifende Befestigung mittels systemzugehörigen blaugelb Rahmenfixschraube FK-T30 ist auf den tragenden Wandbaustoff unter Einhaltung der Herstellervorgaben
- Randabstand zu tragenden Wandbaustoff / Bohrtiefe /
Einschraubtiefe abzustimmen.
Die Rahmenmaterialien sind zur Aufnahme der justierbaren Schraube gemäße den Herstellervorgaben so vorzubohren, dass keine Blendrahmen innenseitig durchdringenden Bohrungen ersichtlich sind. Die Position der fenster in der Laibung wird mittels Justierwerkzeug exakt eingestellt:
Lastabtragende Unterkonstruktion (z.B.blaugelb Montageklötze)
sind unterhalb aller senkrechten Stäbe (bei lichten Öffnungsbreiten >1m auch mittig) zu positionieren.
Seitliche Distanzklötze werden nicht benötigt. (Ausnahme: Hinterfütterung der Schließbleche bei Aussentüren).
Ein Standsicherheitsnachweis (prüffähige Statik) durch einen tragwerksplaner (Statiker) wird für diese Befestigungsnanforderungen nicht benötigt. Der Auftragnehmer dokumentiert gegenüber dem Bauherren auf Verlangen, spätestens mit seinem Abnahmebegehren:
- Die Eignung des Befestigungssystems blaugelb Protect mittels
Eignungsnachweiss per gutachterlicher Stellundnahme durch
ein anerkanntes Prüfinstitut
- die Produktdatenblätter des blaugelb Protect
Befestigungssystems
- die Montageanleitung einbruchhemmender Bauelemente des
blaugelb Protect Befestigunssystems.
- die Montagedokumente zur Ausführung.
Teilweise Befestigung der Bauelemente mit Sonderbeanspruchung " Absturzsicherung" mit Blaugelb Protect Befestigungssystem (bitte den einzelnen Positionen entnehmen)
(Einwirkung von außergewöhnlichen Lasten zu Absturzsicherung)
Bauelemente übernehmen die Funktion einer absturzsichernden Umwehrung, wenn sie unterhalb der bauaufsichtlich geregelten Brüstungshöhen montiert werden und ihre Baukörpersituatione oberhalb des geregelten Höhenunterschied von >/= 1m zur Verkehrsfläche liegt.
Gleiches gilt auch, wenn separate absturzsichernde Vorrichtungen (Gitter/Stangen/verglaste Bauteile) direkt am Fensterblendrahmen montiert werden.
die tragenden Bauteile der absturzsichernden Konstruktion einschl. der Befestigung zum Baukörper müssen den geltenden technischen Richtlinien entsprechn und nachgewiesen werden.
die Eignung der separaten absturzsichernden Konstruktionist mittels bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis zu dokumentieren.
die kraftweiterleitende Befestigung in den Baukörper ist mittel blaugelb Protect Befestigungssystem auszuführen. die Bauelemente sind lot- und waagrecht mechanisch im massiven Wandbildner zu befestigen.
Die notwendige zu planende und auszuführende Befestigung ist auf Grundlage der im LV. angegebenen bemessungswindlast, der Konstruktionsmerkmale der Bauelemente , deren Lage in der Fassadenansicht sowie der anzusetzenden Anpralllasten zu ermitteln.
Die Befestigungsplanung/-ausführung ist auf grundlage der Meesenberg Montageanleitung für absturzsichernde Bauelemente vorzunehmen, besonderes Augenmerk ist auf die Einhalteung der durch den Systemgeber vorgegebenen Abstände zu legen. Notwendigenfalls müssen die Befestigungspositionen des blaugelb Protect auf die Voraben der separaten abstruzsichernden Konstruktion (am Bauelement montiert) angepasst sein - Vorrang haben die vorgaben aus dessen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.
Die baustoffeingreifende Befestigung mittels der systemzugehörigen blaugelb Rahmenfixschraube FK-T30 ist auf tragenden Wandbaustoff unter einhaltung der Herstellervorgaben
- Randabstand zum tragenden Wandbaustoff / Bohrtiefe /
Einschraubtiefe abzustimmen.
Die Rahmenmaterialien sind zur Aufnahme der justierbaren Schraube gemäß den Herstellervorgaben so vorzubohren, dass keine den Blendrahmen innenseitig durchdringenden Bohrungen ersichtlich sind. Die Position der Fenster in der Laibung wird mittels Justierwerkzeug exakt eingestellt.
Lastabtragende Unterkonstruktion (z.B. blaugelb Montagklötze) sind unterhalb aller senkrechten Stäbe (bei licht Öffnungsbreiten >1m auch mittig) zu positionieren. Seitliche Ditsanzklötze werden nicht benötigt. (Ausnahme. Hinterfütterung der Schließbleche bei aussentüren).
Für die Sonderanforderung "Absturzsicherheit" wird ein bauvorhabenbezogener Standsicherheitsnachweis
(prüffähige Statik) durch einen Tragwerksplaner (Statiker) benötigt.
Die Umsetzungsverantwortung des geforderten Standsicherheitsnachweises ist zur Auftragsvergabe, spätestens in der Technischen Klarstellung, zwischen Auftraggeber / -nehmer zu definieren.
Der AN. dokumentiert gegenüber dem Bauherren auf Verlangen, spätestens von Montagebeginn:
- den Standsicherheitsnachweis eines zugelassenen
Tragwerksplaners.
- die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise für alle zu
fügenden Bauteile der Bauart "Absturzsicherung"
- Befestigunsplanung inkl. der notwendigen Prüfnachweise zur
Montagefreigabe.
- den zugehörigen Standsicherheitsnachweis
- die technischen Datenblätter aller zu fügenden Bauteile der
Bauart "Abstruzsicherung"
- die Montageanleitungen aller zu fügenden Bauteile der Bauart
"Absturzsicherung"
- die Montagedokumente zur Ausführung.
Der AN dokumentiert gegenüber dem AG spätestens vor Beginn der Montage der absturzsichernden Elemente:
Hinweis: Nach Fertigstellung dokumentiert der AN gegenüber der Bauleitung und der Baubehörde:
- die unterzeichneten Übereinstimmungserklärungen
- seine Befähigungsnachweise
Die ETB-Richtlinie ist zu beachten und einzuhalten!
Gewährleitung:
nach gesonderter Vereinbarung im Bauvertrag.
Angaben zum Objekt:
01 Fensterlemente
01
Fensterlemente
01.01 Fensterelemente in Haus 1 - 9
01.01
Fensterelemente in Haus 1 - 9
01.02 RAE - Rollladenaufsatzelemente
01.02
RAE - Rollladenaufsatzelemente
01.03 Absturzsicherungen
01.03
Absturzsicherungen
01.04 Aussenfensterbänke
01.04
Aussenfensterbänke