Innenputz
Neckargemünd Campus Dorf
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Allgemeine Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die Stiftung  SRH_ "Stiftung Rehabilitation Heidelberg" errichtet in Neckargemünd auf einem ca. 5000m² großen Grundstück den Wohn_Campus_Dorf. Dieser besteht aus 9 Einzelgebäuden mit Satteldächern die sich um ein Bestandsgebäude herum gruppieren. Es sind 2-3 geschossige Baukörper in Massivbauweise mit Satteldächern geplant. Die einzelnen Häuser beinhalten 13 - 20 Wohneinheiten, zusammen insgesamt 161 Wohneinheiten, bestehend aus Wohn- und Schlafraum, sowie Nasszelle für Auszubildende.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen All­ge­mei­ne Vor­be­mer­kun­gen : Sämt­li­che im Zuge der vor­be­rei­ten­den Pla­nung bzw. Aus­füh­rung  er­for­der­li­chen Ab­stim­mun­gen, auch mit den an­de­ren Ge­wer­ken, sind in den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten. Baubesprechungen wer­den in Ab­stim­mung mit der Bau­lei­tung Fa. Pe­ter Gross durch­ge­führ­t. Der Nachunternehmer hat dar­an mit ei­nem Verant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter teil­zu­neh­men. Die Bau­stel­le ist mit ei­nem deutsch­spra­chi­gen Po­lier oder Bau­lei­ter zu be­set­zen. Das Auf­stel­len, Un­ter­hal­ten und Ab­bau­en sämt­li­cher evt­l. er­for­der­li­cher Ma­te­ri­al­la­ger, wel­che zur Er­brin­gung der AN-Leis­tung er­for­der­lich sind, wird vom AN auf ei­ge­ne Kos­ten vor­ge­nom­men. Eine Bauwasserzapfstelle ist auf dem Grund­stück vor­han­den. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auf Grund der Grundrissgestaltung und der zeit­lich ver­setzt aus­zu­füh­ren­den Bau­ab­schnit­te, die Art und Wei­se der Materialanlieferung in die ein­zel­nen Häuser und Stock­wer­ke der je­wei­li­gen Bau­tei­le zu prü­fen ist. Die Bau­stel­len­ein­rich­tung so­wie die Vor­hal­tung ist dem Um­fang der Ar­bei­ten ent­spre­chend im Ein­ver­neh­men mit der Bau­über­wa­chung vor­zu­neh­men. Die Kos­ten für Mit­be­nut­zung sa­ni­tär­er An­la­gen sind in die Prei­se ein­zu­rech­nen. Für den Ver­schluss von La­ger­plät­zen so­wie evt­l. bei­ge­stell­ter Räu­me hat der Auf­trag­neh­mer selbst zu sor­gen. Der Ar­beits­be­reich ist un­ver­züg­lich bei ent­ste­hen­den Ver­schmut­zun­gen, spä­tes­tens je­doch zum Ar­beitsen­de täg­lich be­sen­rein zu ver­las­sen. Die Schuttbeseitigung er­folgt durch den Bie­ter, bauseitige  Schuttmulden wer­den nicht ge­stell­t. Die Verant­wor­tung und der Auf­wand für die Ent­sor­gung ist Sa­che des Bie­ter­s. Die Ar­bei­ten sind bereichsweise in Ab­schnit­ten aus­zu­füh­ren. Ar­beits­un­ter­bre­chun­gen durch Ab­stim­mung und par­al­le­les Ar­bei­ten mit an­de­ren Ge­wer­ken wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Der Auf­trag­neh­mer hat recht­zei­tig den Un­ter­grund dar­auf zu über­prü­fen, ob die­ser für die Durch­füh­rung sei­ner Leis­tung ge­eig­net ist. Alle in der Vor­be­mer­kun­gen ge­nann­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind im Ein­heits­preis ent­hal­ten. Alle Leis­tun­gen um­fas­sen auch die Lie­fe­rung der da­zu­ge­hö­ren­den Stof­fe. Die Po­si­tio­nen des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses ver­ste­hen sich für eine fix und fer­ti­ge Leis­tung einschl. Al­ler Ne­ben­ar­bei­ten und Ne­ben­kos­ten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Für die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen gel­ten die Be­stim­mun­gen der VOB/ C All­ge­mei­ne Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau­leis­tun­gen ( ATV ) in der je­weils gül­ti­gen Fas­sung DIN 18 350 Putz- und Stuck­ar­bei­ten DIN 18 363  Ma­ler - und La­ckier­ar­bei­ten DIN 18 366 Ta­pe­zier­ar­bei­ten So­wie alle dar­in be­nann­ten Nor­men, Vor­schrif­ten und tech­ni­schen Re­gel­wer­ke. Wei­ter­hin sind sämt­li­che  Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Ma­te­rial- Her­stel­ler etc., die auf die be­schrie­be­nen und ge­for­der­ten Leis­tun­gen an­zu­wen­den sind zu be­rück­sich­ti­gen. Ausführungsspezifische Nor­men und Re­gel­wer­ke DIN 18299                               All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18201                               To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe, Prü­fun­gen, An­for­de­run­gen DIN 18202                               To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN 18540                               Ab­dich­tung mit Fugendichtmassen DIN 55945                               Be­schich­tungs­stof­fe Gü­te­vor­schrif­ten für Spachtelarbeiten , Tech­ni­sche Vor­schrif­ten der Fach­ver­bän­de Verarbeitungs- und Aus­füh­rungs­richt­li­ni­en der Her­stel­ler Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis be­schrie­be­nen Leis­tun­gen, Ar­bei­ten und Bau­tei­le ver­ste­hen sich als kom­plet­te Leis­tung aus Lie­fe­rung und Ein­bau. In den Tech­ni­schen Vor­be­din­gun­gen auf­ge­führ­te Vor­leis­tun­gen und Ne­ben­ar­bei­ten, die nicht ge­son­dert in Po­si­tio­nen der Leis­tungs­be­schrei­bung ent­hal­ten sind, zur Er­brin­gung der Leis­tun­gen aber er­for­der­lich sind oder ge­for­dert wer­den, sind in den An­ge­bots­preis ein­zu­kal­ku­lie­ren. So­fern im Leis­tungs­ver­zeich­nis ein gleich­wer­ti­ges Fa­bri­kat an­ge­bo­ten wer­den kann, ist die Gleich­wer­tig­keit durch tech­ni­sche Wer­te, Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, Prüf­zeug­nis­se und Mus­ter Nach­zu­wei­sen. Sämt­li­che Bau­tei­le wie Fens­te­r­ele­men­te, Ge­län­der, Tü­ren, WC-Ob­jek­te etc., die durch die Ar­bei­ten ver­schmutzt wer­den kön­nen, sind vor Aus­füh­rung dau­er­haft durch ge­eig­ne­te Ab­de­ckun­gen bzw. Abklebungen zu schüt­zen die nach Been­di­gung der Leis­tun­gen beschädigungs- und rück­stands­frei zu ent­fer­nen sin­d. Der Auf­trag­neh­mer hat die zu be­ar­bei­ten­den Un­ter­grün­de vor Aus­füh­rung auf auf ihre Eig­nung in Be­zug auf die vor­ge­se­he­ne Be­hand­lung  ei­gen­ver­ant­wort­lich zu über­prü­fen. Even­tu­el­le Be­den­ken sind der Bau­lei­tung recht­zei­tig schrift­lich vor Aus­füh­rung Mit­zu­tei­len. Für die zur Aus­füh­rung vor­ge­se­he­nen Auf­trä­ge sind aus­schließ­lich Ma­te­ria­li­en zu ver­wen­den, die frei von Um­welt- und gesundheits ge­fähr­den­den Stof­fen sin­d. Bei al­len Be­hand­lungs­schrit­ten  müs­sen alle Stof­fe von ei­nem Her­stel­ler stam­men. Die er­for­der­li­che Grund­be­schich­tung ( z.B. Tie­fen­grund ) für die zu be­han­deln­den Flä­chen sind in den je­wei­li­gen Po­si­tio­nen ein­zu­rech­nen. Sämt­li­che De­tail­punk­te, An­schlüs­se, Ab­schlüs­se, etc. sind vor Mon­ta­ge­be­ginn mit der Bau­lei­tung zu klä­ren, wenn sie nicht im Leistungstext zwei­fels­frei be­schrie­ben sin­d. Das Aus­gie­ßen von Rest­ma­te­ria­li­en in WCs, Wasch­be­cken, Aus­güs­sen, Bo­denab­läu­fen  oder sons­ti­ge Entwässerungsgegenstände der Gebäudeentwässerung ist strikt un­ter­sag­t. An der östlichen Grenze des Baugrundstück  verläuft der Kümmelbach dessen Wasser unmittelbar als Vorflut in den Neckar führt. Auch Abwässer vom waschen von Werkzeugen und Geräten dürfen nicht frei ausgegossen werden. Die Vor­schrif­ten über Son­der­müll bei der Ent­sor­gung der Ma­te­ria­li­en sind ein­zu­hal­ten. Die zu be­han­deln­den Ober­flä­chen sind so vor­zu­be­rei­ten, dass ein sau­be­rer, tro­ckener, fes­ter und haft­fä­hi­ger Un­ter­grund ent­steht, frei von lo­sen Tei­len und tren­nend wir­ken­den Sub­stan­zen. Ver­pa­ckungs­ma­te­ria­li­en sind um­ge­hend eigenverantwortlich zu ent­sor­gen. Gerüs­te: In die Ein­heits­prei­se sind ab­wei­chend zur VOB sämt­li­che er­for­der­li­che Gerüs­te und Lei­tern  für die Ar­bei­ten bis zu ei­ner Ar­beits­hö­he 3,50 m einzukalkulieren. In den Trep­pen­häu­sern von bis zu 9,00 m, Höhe werden erforderlichenfalls Gerüste durch das Gewerk Gerüstbau gestellt. Revisionsunterlagen: In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten:    - Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­gen    - Do­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­en    - Wartungs-, Bedienungs- und Pfle­gean­wei­sun­gen    - Ab­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zu­sätz­li­che tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen (ZTV) Für die aus­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen gilt voll­in­halt­lich die VOB Teil C (ATV) in der ak­tu­el­len Fas­sung Für die­se Aus­schrei­bung Innenputzarbeiten wird auf die fol­gen­den Nor­men aus­drück­lich hin­ge­wie­sen: DIN 4102                               Brand­ver­hal­ten von Bau­stof­fen DIN 4103-1                            Nicht tra­gen­de in­ne­re Trenn­wän­de - Teil 1: An­for­de­run­gen und Nach­wei­se DIN 4420                               Arbeits- und Schutz­ge­rüs­te DIN 18168                             Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Un­ter­de­cken DIN 18180                             Gips­plat­ten - Ar­ten und An­for­de­run­gen DIN 18182                             Zu­be­hör für die Ver­ar­bei­tung von Gips­plat­ten DIN 18202                             Maßtoleranzen im Hoch­bau DIN 18299                             All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN EN 13501 Klas­si­fi­zie­rung von Bau­pro­duk­ten und Bau­ar­ten zu                                             Ihrem Brand­ver­hal­ten Die Aus­füh­rung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen hat in Über­ein­stim­mung mit den all­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen (VOB), den DIN-Nor­men, den Fach­re­geln der Ver­bän­de, den Ver­ord­nun­gen und Ge­set­zen der Be­hör­den, dem an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik so­wie den Hin­wei­sen der Werkstofflieferanten zu er­fol­gen. Sie gel­ten voll­in­halt­lich als Er­gän­zung der Leis­tungs­be­schrei­bung, ins­be­son­de­re: LBO - Lan­des­bau­ord­nung Ba­den-Würt­tem­berg BImSchG Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz So­wie die Zug- und  Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten (VwV), u.a.: TA Luft _ Tech­ni­sche An­lei­tung zur Rein­hal­tung der Luft TA Lärm _Tech­ni­sche An­lei­tung zum Schutz ge­gen Lärm Die ent­spre­chen­den berufsgenossenschaftlichen Vor­schrif­ten so­wie die berufsgenossenschaftlichen Re­geln für Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz bei der Ar­beit sind zu be­ach­ten, ins­be­son­de­re die Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten für Bau­ar­bei­ten. Für die Aus­füh­rung der be­schrie­be­nen Leis­tun­gen gel­ten alle zur norm­ge­rech­ten Aus­füh­rung (ge­mäß dem ak­tu­el­len Stand der Tech­nik) gel­ten­den Nor­men, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen etc. in der je­weils ak­tu­el­len Fas­sung. Vor­leis­tun­gen und Bauf­rei­heit Alle Maße sind vom Un­ter­neh­mer ei­gen­ver­ant­wort­lich am Bau zu neh­men. Ist der Auf­trag­neh­mer zur Gel­tend­ma­chung von Be­den­ken ver­pflich­tet, muss er auch auf die nach­tei­li­gen Fol­gen auf­merk­sam ma­chen. Ar­beits­ab­schnit­te Die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen in al­len er­for­der­li­chen Ar­beitse­tap­pen, ge­mäß den sich ein­stel­len­den Er­for­der­nis­sen des Bau­a­b­lau­fes bzw. nach An­ga­be der Bau­lei­tung, ist in die EP ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die Rei­hen­fol­ge der Ar­beits­ab­schnit­te und der Ar­beits­schrit­te sind mit der Bau­lei­tung zu ver­ein­ba­ren. Ein­zel­ne Ar­beits­schrit­te dür­fen je Ar­beits­ab­schnitt erst nach man­gel­frei­er Aus­füh­rung des vo­ri­gen Ar­beits­schrit­tes und Freigabe durch die Bau­lei­tung er­fol­gen. Die Bau­lei­tung ist je­weils zwei Ar­beits­ta­ge vor Be­ginn je­des Ar­beits­ab­schnit­tes zu in­for­mie­ren. Die glei­che Frist gilt für die Ver­ein­ba­rung von Be­ge­hun­gen. Be­ge­hun­gen gel­ten nicht als Teil­ab­nah­men. Die je­wei­li­gen Her­stel­ler­an­ga­ben für die Ver­ar­bei­tung, La­ge­rung und Mon­ta­ge der je­wei­li­gen Ma­te­ria­li­en bzw. Stof­fe sind zwin­gend ein­zu­hal­ten. Die Kos­ten da­für sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­rech­nen. Die Her­stel­lung von evt­l. er­for­der­li­chen Dehnfugen, die­se sind in Ab­stim­mung mit dem AG an­zu­le­gen. Innenputz darf erst nach Begutachtung / Inaugenscheinnahme sowie Freigabe durch die Bauleitung, des darunter liegenden Haftgrundes , aufgetragen werden. Lieferscheine von Silo Befüllungen sind unaufgefordert zeitnah bei der Bauleitung vorzulegen. Messungen der Betonrestfeuchtigkeit sind vor Beginn der Putzarbeiten durchzuführen. Pro Geschoss und je Haus ist mindestens 1 Messung vorzunehmen und im Angebotspreis inbegriffen. In­be­grif­fen ist auch ein evt­l. Mehr­auf­wand für die Her­stel­lung von Lei­bun­gen. Ecken sind mit Kan­ten­schutz­pro­fi­len zu ver­se­hen. Sons­ti­ges: Bei al­len Ar­bei­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass be­reits ein­ge­bau­te Tei­le an­de­rer Ge­wer­ke so­wie Tei­le der Bestandsbauten we­der be­schmutzt noch sonst wie be­schä­digt wer­den. Not­falls sind die­se Tei­le durch ge­eig­ne­te Mit­tel aus­rei­chend zu schüt­zen. An­schluss­stel­len je­der Art müs­sen ab­ge­klebt wer­den. Fenster und Türen sind durch Folien zu schützen. Das Öffnen von Dosen ist mit inbegriffen. Der Auf­trag­neh­mer schützt sei­ne ei­ge­nen Leis­tun­gen selbst ge­gen Be­schä­di­gun­gen jeg­li­cher Art. Vor Beginn der Putzarbeiten ist je Haus und je Geschoß eine Messung der Betonrestfeuchtigkeit durchzuführen. Das selbe gilt für Haftzugmessungen, als Nachweis der korrekten Ausführung. Ein­heits­prei­se Mit den Ein­heits­prei­sen sind alle für die be­schrie­be­ne Leis­tung er­for­der li­che Maß­nah­men ab­ge­gol­ten, ins­be­son­de­re Alle Ne­ben­leis­tun­gen ge­mäß VOB/C Her­stel­lung, Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der an­ge­bo­te­nen Pro­duk­te Ma­te­rial- und Gerätevorhaltekosten, so­wie die Kos­ten für Be­triebss­tof­fe, Trans­por­te, Ge­büh­ren usw. die mit der Or­ga­ni­sa­ti­on und dem Ablauf der Bau­stel­le zu­sam­men­hän­gen. Kos­ten für Ent­sor­gung von Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al einschl. Deponiekosten Trans­port auf der ge­sam­ten Bau­stel­le, Zwischentransport und -lagerung  so­wie Ab­trans­port Pro­jek­tie­rung so­wie Ge­mein­kos­ten für Lo­gis­tik etc. Ein­hal­tung der Maßtoleranzen nach DIN 18202 Alle Befestigungs- und Ver­bin­dungs­mit­tel Alle er­for­der­li­chen Gerüs­te zur Durch­füh­rung der an­ge­bo­te­nen Leis­tun­gen, in­ner­halb der Gebäude. Alle sons­ti­gen Kos­ten, die der Auf­trag­neh­mer zur ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung der Bau­auf­ga­be zu er­brin­gen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Innenwandputz- / Spachtelarbeiten
01
Innenwandputz- / Spachtelarbeiten
Hinweise Bauteil Block 1 - 3 Die Wän­de wer­den von OK RFB bis UK De­cke im EG und 1. OG , bis UK Dach­kon­struk­ti­on in  Dachgeschossen  ge­stell­t. Be­fes­ti­gun­gen von Trockenbauteilen nicht ros­ten­d. An Un­ter­zü­ge sorg­fäl­tig an­ar­bei­ten und an­dich­ten. Abgeh. De­cken wer­den zwi­schen den Wän­den aus­ge­führ­t.
Hinweise Bauteil Block 1 - 3
01.01 Innenputz-/ Spachtelarbeiten in Häuser Block 1 - 3
01.01
Innenputz-/ Spachtelarbeiten in Häuser Block 1 - 3
01.02 Spachtelarbeiten
01.02
Spachtelarbeiten
01.03 Oberputz
01.03
Oberputz